BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1158 Landtag 19. Wahlperiode 25.07.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie wird die Ehrenamtskarte in Bremen und Bremerhaven angenommen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. Juni 2017 „Wie wird die Ehrenamtskarte in Bremen und Bremerhaven angenommen?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: "Ehrenamtliche leisten einen unschätzbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Laut dem vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend herausgegebenen Freiwilligensurvey, der nach der umfassendsten und detailliertesten quantitativen Erhebung zum bürgerschaftlichen Engagement in Deutschland im Jahr 2016 erstellt wurde, engagieren sich mit 31 Millionen Menschen rd. 40 Prozent der deutschen Bevölkerung für das Gemeinwohl. Auch Bremen und Bremerhaven profitieren in höchstem Maße vom freiwilligen Einsatz seiner Bürgerinnen und Bürger in Sport- und Schwimmvereinen, in Kirchen, in der Kunstszene, in Umweltorganisationen , in der Familien- und Seniorenbegleitung, in der Freiwilligen Feuerwehr, in der Schülernachhilfe, in der Begleitung von Menschen mit Behinderung, in der Obdachlosenhilfe , der Kinderbetreuung, der Berufsförderung, der Integration und vielen weiteren Bereichen. Gerade in Zeiten, in denen dem Wohlfahrtsstaat immer engere Grenzen gesetzt sind, kann dieser Einsatz nicht hoch genug geschätzt werden. Ihnen allen gilt unser tiefer Dank. Aufgabe der Gesellschaft und insbesondere der Politik muss es sein, die Arbeit der Ehrenamtlichen auch offiziell anzuerkennen und für den geleisteten Beitrag ein Stück zurückzugeben . Aus diesem Grund hat Bremen – in Kooperation mit dem Land Niedersachsen – 2010 die Ehrenamtskarte eingeführt. Seitdem können Ehrenamtliche unter bestimmten Voraussetzungen Vergünstigungen für bestimmte Freizeitangebote wie Theater, Schwimmbad oder Bibliothek erhalten. Auch wenn Bremen mit etwa. 180.000 Freiwilligen aktuell ein Ehrenamtsland ist, bleibt die Gewinnung von Nachwuchs eine kontinuierliche Herausforderung. Mit zunehmend flexiblen Arbeitsverhältnissen in zeitlicher und geografischer Hinsicht, ist eine langfristige Bindung an eine Organisation längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Aus diesem Grund gilt es, das Ehrenamt so attraktiv wie möglich zu machen. Wir fragen den Senat: 1. Wie oft wurde die Ehrenamtskarte seit ihrer Einführung 2010 ausgestellt? (bitte insgesamt sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 2. Aus welchen Bereichen stammten die Ehrenamtlichen jeweils, an die eine Karte ausgestellt wurde? (bitte insgesamt, sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 3. In welchen Altersgruppen wurde die Ehrenamtskarte wie häufig ausgestellt? (bitte insgesamt sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 4. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Ausstellungszahlen der Ehrenamtskarte bezogen auf Häufigkeit, Ehrenamtsart und Altersstruktur? Welche Erfahrungen hat der Senat mit der Ehrenamtskarte seit ihrer Einführung 2010 insgesamt gemacht? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 5. Für welche Angebote erhalten die Ehrenamtlichen derzeit eine Vergünstigung durch die Ehrenamtskarte? Wie hat sich das Angebot seit 2010 entwickelt? (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 6. Sind dem Senat Beschwerden bzw. Probleme von a) Vergünstigungsanbietern oder b) Ehrenamtlichen mit der Ehrenamtskarte bekannt? Wenn ja, bitte skizzieren. 7. Haben Vergünstigungsanbieter bzw. Sponsoren in den letzten zwei Jahren Verbesserungsvorschläge für die Ehrenamtskarte gemacht? Wenn ja, bitte kurz skizzieren und angeben, wie der Senat jeweils auf diese Vorschläge reagiert hat. 8. Wie bewertet der Senat das aktuelle Vergünstigungsangebot und sieht er eine Notwendigkeit des Angebotsausbaus? Wenn ja, mit welchem Schwerpunkt? Wenn nein, warum nicht? 9. Wie vielen Personen konnte seit 2010 keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden, weil sie eine der Voraussetzungen nicht erfüllten? (bitte aufgeschlüsselt nach Nicht-Erfüllung der jeweiligen Voraussetzung sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt) 10. Vor dem Hintergrund der Frage 9: Wie bewertet der Senat die Voraussetzungen unter denen die Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann? Sieht der Senat hier eine Notwendigkeit zur Vereinfachung der Voraussetzungen, beispielsweise durch Reduktion der nachzuweisenden ehrenamtlich geleisteten Wochenstunden? 11. Auf welche Art und Weise und anhand welcher konkreten Maßnahmen hat der Senat in der Vergangenheit auf die Ehrenamtskarte aufmerksam gemacht? Wird den Organisationen (Feuerwehren, Sportvereinen etc.) von Seiten des Senats in regelmäßigen Abständen ein Informationsangebot unterbreitet? 12. Gibt es für die Organisationen, bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind, die Möglichkeit , die Karte für ein komplettes Team von Ehrenamtlichen zu beantragen? Wenn ja, wie wird diese Möglichkeit bekannt gemacht und wie oft wurde sie genutzt? 13. In welchen Zeitabständen findet eine Abstimmung bezüglich der Ehrenamtskarte mit dem Land Niedersachsen statt? Wann hat die letzte Abstimmung stattgefunden? Sind dem Senat Probleme mit der Ehrenamtskarte aus Niedersachsen bekannt?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Als erste Bundesländer haben Bremen und Niedersachsen eine gemeinsame, länderübergreifende Ehrenamtskarte ins Leben gerufen, für deren Erhalt die gleichen Voraussetzungen in beiden Ländern gelten. Seit September 2010 können die Inhaberinnen und Inhaber der Karte die Vorteile in beiden Bundesländern nutzen. Die Ehrenamtskarte stellt eine Form der Auszeichnung und Anerkennung für besonderes, ehrenamtliches Engagement dar. Es können Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern im Bereich Sport, Kultur und Freizeit in Anspruch genommen werden. Die Karte kann zu den Stichtagen 15.03. und 15.09. bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Referat Bürgerengagement, beantragt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die Karte ausgestellt und per Post zugeschickt. Sie ist personenbezogen und wird kostenfrei ausgegeben. Die Voraussetzungen für die Ehrenamtskarte sind erstens eine freiwillige, gemeinwohlorientierte Tätigkeit von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zweitens ein Bestehen des Engagements seit mindestens drei Jahren mit dem Willen zur Fortsetzung und drittens, dass keine Bezahlung sondern höchstens eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird. Das ehrenamtliche Engagement muss in Bremen oder Bremerhaven oder von Bremer Bürgerinnen und Bürgern außerhalb des Landes Bremen ausgeübt werden. Es ist erforderlich, dass der Verein oder die Organisation, in der die oder der Ehrenamtliche tätig ist, die Angaben im Antragsformular bestätigt. Aus dem Freiwilligensurvey 2014, dessen Veröffentlichung 2016 erfolgte, geht hervor, dass sich im Land Bremen 42,3 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner der Altersgruppen ab 14 Jahren ehrenamtlich engagieren; damit sind 246.000 Bremerinnen und Bremer in der Freiwilligenarbeit aktiv. Für Deutschland insgesamt zeigt sich nach den Ergebnissen des Freiwilligensurveys, dass 30,9 Millionen Menschen eine oder mehrere freiwillige Tätigkeiten ausüben. Das entspricht 43,6 Prozent der gesamten Bevölkerung. Unter den Stadtstaaten nimmt Bremen die Spitzenposition ein. 1. Wie oft wurde die Ehrenamtskarte seit ihrer Einführung 2010 ausgestellt? (bitte insgesamt sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) Bis zum Stichtag 15.03.2017 wurden 2.709 Ehrenamtskarten ausgegeben. Die ressortinterne Statistik verzeichnet 2.179 Inhaberinnen und Inhaber von Ehrenamtskarten in der Stadtgemeinde Bremen und 212 in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Die übrigen 318 Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber stammen aus dem niedersächsischen Umland, üben ihr Engagement aber im Land Bremen aus. 2. Aus welchen Bereichen stammten die Ehrenamtlichen jeweils, an die eine Karte ausgestellt wurde? (bitte insgesamt, sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) Die Ehrenamtskarten können den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen des Engagements zugeordnet werden, wobei Mehrfachnennungen möglich sind. Die statistische Erhebung der einzelnen Engagementbereiche wurde bisher nicht getrennt nach den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven vorgenommen, womit eine weitere Aufschlüsselung entfallen muss. In der folgenden Darstellung sind die einzelnen Engagementbereiche der Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber aufgeführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Engagementbereiche der Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber Anzahl (Mehrfachnennungen) Soziales, Jugend und Senioren 1.413 Kirchen 429 Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 423 Sport 251 Migration/Integration 162 Musik/Tanz/Theater 134 Umwelt 77 andere Bereiche 313 3.202 Insgesamt wurden von den 2.709 Ehrenamtskarten 1.572 an ehrenamtlich engagierte Frauen und 1.137 an ehrenamtlich engagierte Männer abgegeben. 3. In welchen Altersgruppen wurde die Ehrenamtskarte wie häufig ausgestellt? (bitte insgesamt sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) Die Zuordnung der Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber zu Altersgruppen in der Stadtgemeinde Bremen und Bremerhaven sowie des Umlandes ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Zuordnung der Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber nach Altersgruppen 14 – 29 Jahre 30 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre Ab 65 Jahre Stadtgemeinde Bremen 72 419 558 1.130 Stadtgemeinde Bremerhaven 6 25 67 114 Umland 3 30 81 204 Zwischensumme 81 474 706 1.448 Insgesamt 2.709 4. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Ausstellungszahlen der Ehrenamtskarte bezogen auf Häufigkeit, Ehrenamtsart und Altersstruktur? Welche Erfahrungen hat der Senat mit der Ehrenamtskarte seit ihrer Einführung 2010 insgesamt gemacht? Der Einfachheit halber wird die Anzahl der in den Jahren 2012 bis 2017 ausgestellten Ehrenamtskarten in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Für die ersten beiden Jahre nach der Einführung liegt keine vollständige statistische Auswertung vor. Für 2017 ist zu berücksichtigen , dass die Zahlen nur den ersten Stichtag 15.03.2017 beinhalten. Der zweite, in der Zukunft liegende Stichtag 15.09.2017 konnte noch nicht einbezogen werde. Die Zahlen sind konstant auf hohem Niveau, wobei die besonders hohe Zahl von 2013 keiner bestimmten Ursache zugeordnet werden kann. Die Entwicklung mit Zuordnung zu einzelnen Engagementbereichen und der Altersstruktur lässt sich den internen Erhebungen zufolge nicht nachzeichnen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Ausgestellte Ehrenamtskarten im Jahr mit Zuordnung zum Wohnort der Antragstellerinnen und Antragsteller 2012 2013 2014 2015 2016 2017, nur 1. Ausgabe Bremen 119 315 261 242 194 91 Bremerhaven 19 54 14 15 18 9 Umland 17 66 29 30 35 8 Insgesamt 155 435 304 287 247 108 Die Ehrenamtskarte hat drei Jahre Gültigkeit und kann bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen verlängert werden. Zu den jeweiligen Stichtagen im Jahr 15.03. und 15.09. gehen bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowohl Neuanträge wie auch Folgeanträge ein. Zum letzten Stichtag 15.03.2017 waren 66 der 108 Anträge Folgeanträge. Die wiederholte Beantragung der Ehrenamtskarte zeigt auf, dass die Karte etabliert ist und einen wertvollen Nutzen für die Engagierten liefert. Zugleich ist sie Beweis für das andauernde Engagement von sehr vielen Freiwilligen. Die Erfahrungen mit der Ehrenamtskarte bewertet der Senat als sehr positiv. 5. Für welche Angebote erhalten die Ehrenamtlichen derzeit eine Vergünstigung durch die Ehrenamtskarte? Wie hat sich das Angebot seit 2010 entwickelt? (bitte für Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) Die Gesamtliste der Vergünstigungen für Inhaberinnen und Inhaber der länderübergreifenden Ehrenamtskarte in Bremen und Niedersachsen umfasst aktuell (Stand 15.06.2017) 1.370 Angebote. Sie ist im Internet unter www.freiwilligenserver.de zu finden und enthält jedes Angebot mit Kurzbeschreibung und Ortsangabe. Es würde den Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage sprengen, alle Angebote aufzuführen. Die Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhaber beider Bundesländer können die Angebote jeweils im eigenen und im anderen Bundesland in Anspruch nehmen. Die Zahl der Angebote hat ständig zugenommen. Eine Statistik über die jährliche Zunahme wird nicht geführt. 6. Sind dem Senat Beschwerden bzw. Probleme von a) Vergünstigungsanbietern oder b) Ehrenamtlichen mit der Ehrenamtskarte bekannt? Wenn ja, bitte skizzieren. Dem Senat sind keine Beschwerden bzw. Probleme von Vergünstigungsanbietern oder von Ehrenamtlichen mit der Ehrenamtskarte bekannt. 7. Haben Vergünstigungsanbieter bzw. Sponsoren in den letzten zwei Jahren Verbesserungsvorschläge für die Ehrenamtskarte gemacht? Wenn ja, bitte kurz skizzieren und angeben, wie der Senat jeweils auf diese Vorschläge reagiert hat. Eine Befragung von 42 langjährigen Anbietern von Vergünstigungen im Land Bremen im Jahr 2015 über das Angebot und dessen Inanspruchnahme enthielt auch die Frage nach Verbesserungsvorschlägen, die nur von einem Anbieter aufgegriffen wurde. Die Antwort hatte zum Inhalt, die Werbung könne intensiviert werden. Karteninhaberinnen bzw. -inhabern seien seiner Ansicht nach die Vorteile der Karte oftmals nicht bekannt. Da bei jeder Ausgabe einer Ehrenamtskarte die aktuelle Liste der Vergünstigungen in Bremen beigefügt wird und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 auf die Internetveröffentlichung hingewiesen wird, hat diese Bemerkung mangels weiterer konkreter Hinweise nicht zu einer Änderung in der Informationsstrategie geführt. 8. Wie bewertet der Senat das aktuelle Vergünstigungsangebot und sieht er eine Notwendigkeit des Angebotsausbaus? Wenn ja, mit welchem Schwerpunkt? Wenn nein, warum nicht? Der Senat bewertet das aktuelle Vergünstigungsangebot mit 1.370 Angeboten als sehr gut. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport beabsichtigt die Ansprache von möglichen Unterstützern zur Gewinnung weiterer Vergünstigungen insbesondere für die Altersgruppe der 14- bis 29jährigen ehrenamtlich Engagierten. 9. Wie vielen Personen konnte seit 2010 keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden , weil sie eine der Voraussetzungen nicht erfüllten? (bitte aufgeschlüsselt nach Nicht-Erfüllung der jeweiligen Voraussetzung sowie für Bremen und Bremerhaven getrennt) Bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport gehen jedes Jahr nur sehr vereinzelt Anträge ein, in denen die Voraussetzungen für die Ausstellung der Ehrenamtskarte nicht erfüllt sind. Bei fehlenden Angaben nimmt das Fachreferat mit den Antragstellerinnen oder Antragstellern Kontakt auf und gibt die Gelegenheit, diese Angaben nachzuliefern bzw. den Antrag vollständig einzureichen. In den meisten Fällen kann die Ausstellung der Karte dann erfolgen. Eine zahlenmäßige Erfassung derjenigen Anträge, die letztlich nicht den Voraussetzungen entsprechen, findet nicht statt. 10. Vor dem Hintergrund der Frage 9: Wie bewertet der Senat die Voraussetzungen unter denen die Ehrenamtskarte ausgestellt werden kann? Sieht der Senat hier eine Notwendigkeit zur Vereinfachung der Voraussetzungen, beispielsweise durch Reduktion der nachzuweisenden ehrenamtlich geleisteten Wochenstunden ? Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 9 ist festzustellen, dass keine Notwendigkeit zur Vereinfachung der Voraussetzungen gesehen wird. 11. Auf welche Art und Weise und anhand welcher konkreten Maßnahmen hat der Senat in der Vergangenheit auf die Ehrenamtskarte aufmerksam gemacht? Wird den Organisationen (Feuerwehren, Sportvereinen etc.) von Seiten des Senats in regelmäßigen Abständen ein Informationsangebot unterbreitet? Über das Internet www.freiwilligenserver.de und www.buergerengagement.bremen.de sowie über Multiplikatoren in Verbänden wird die Ehrenamtskarte beworben. Bei thematisch passenden Veranstaltungen wird direkt für die Ehrenamtskarte geworben. Es werden Informationsflyer zur Ehrenamtskarte ausgelegt und persönliche Beratungen werden geleistet. Zudem überreicht die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport in der Regel zwei Mal im Jahr im Rahmen einer würdigenden Veranstaltung, die abwechselnd in Bremen und in Bremerhaven stattfindet, persönlich ausgewählten Ehrenamtskarteninhaberinnen und -inhabern ihre Karte. Die Übergabe wird medial mit der Herausgabe einer Pressemitteilung und einer Einladung an die Presse begleitet, womit zugleich auf die Ehrenamtskarte aufmerksam gemacht wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 12. Gibt es für die Organisationen, bei denen die Ehrenamtlichen tätig sind, die Möglichkeit, die Karte für ein komplettes Team von Ehrenamtlichen zu beantragen ? Wenn ja, wie wird diese Möglichkeit bekannt gemacht und wie oft wurde sie genutzt? Die Ehrenamtskarte ist von jeder und jedem Engagierten persönlich zu beantragen und wird auf sie bzw. ihn persönlich ausgestellt. Die Beantragung für eine Gruppe von Personen ist nicht vorgesehen. 13. In welchen Zeitabständen findet eine Abstimmung bezüglich der Ehrenamtskarte mit dem Land Niedersachsen statt? Wann hat die letzte Abstimmung stattgefunden? Sind dem Senat Probleme mit der Ehrenamtskarte aus Niedersachsen bekannt? Eine Abstimmung mit dem Land Niedersachsen findet bei Bedarf statt. Dieser war zuletzt 2015 im Zusammenhang mit der Aufhebung der Altersgrenze von 18 Jahren gegeben. Für 2017 ist auf Arbeitsebene ein Erfahrungsaustausch mit Niedersachsen geplant. Probleme mit der Ehrenamtskarte aus Niedersachsen sind dem Senat nicht bekannt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1158 VB Wie wird die Ehrenamtskarte in Bremen und Bremerhaven angenommen? 20170725_1_KA Ehrenamtskarte