BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1159 Landtag 19. Wahlperiode 25.07.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie hat sich der Fuhrpark der Polizei im Land Bremen in den letzten Jahren entwickelt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion CDU vom 14.06.2017 „Wie hat sich der Fuhrpark der Polizei im Land Bremen in den letzten Jahren entwickelt? Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Für den mobilen Einsatz der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind die Einsatzfahrzeuge eine wichtige Komponente ihrer Aufgabenwahrnehmung. Notrufeinsätze , Streifenfahrten und Einsätze der Bereitschaftspolizei können ohne einen entsprechend ausgestatteten Fuhrpark nicht ausgeführt werden. Der Fuhrpark ist neben dem Einsatzmittel auch gleichzeitig den Arbeitsplatz und Aufenthaltsort der Polizeibeamten während der Streifenfahrten . Die Fahrzeuge des Fuhrparks werden jedoch erst nach längeren Laufleistungen und mit einem höheren Alter ausgemustert, um Geld einzusparen oder sogar gebrauchte Fahrzeuge vom Bund oder anderen Ländern angeschafft. Um herauszufinden, ob diese Varianten die wirtschaftlichsten sind oder ob Neuanschaffungen aufgrund geringerer Wartungsund Reparaturbedarfe sinnvoller wären im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, bedarf es umfänglicher Wirtschaftlichkeitsanalysen. Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der derzeitige Zustand des Fuhrparks der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven? 2. Wie groß ist der jeweilige Fuhrpark der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ? Wie viele Fahrzeuge davon sind Streifenwagen, Zivilfahrzeuge, Spezialfahrzeuge usw.? 3. Wie viele Fahrzeuge der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben eine Laufleistung bis 100.000 km, zwischen 100.000 und 200.000 km, zwischen200.000 und 300.000 km und über 300.000 km? Für welche Zwecke werden diese Fahrzeuge eingesetzt ? Mit welcher Laufleistung werden die Fahrzeuge grundsätzlich ausgemustert? 4. Wie alt sind die Fahrzeuge (Neuwagen, 1 bis 5 Jahre, 5 - 7 Jahre, über 7 Jahre)? Mit welchem Alter werden die Fahrzeuge grundsätzlich ausgemustert? 5. Wie viele Neufahrzeuge wurden in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils angeschafft? Wie hat sich die Anzahl der Neuanschaffungen entwickelt? Werden die Neufahrzeuge geleast oder erworben? Wie viel Geld stand für die Anschaffung von Neufahrzeugen für Bremen und Bremerhaven jeweils zur Verfügung in den letzten 3 Jahren? 6. Wie viele Gebrauchtfahrzeuge wurden in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven) angeschafft? Wie hat sich die Anzahl der Anschaffung der Gebrauchtfahrzeuge entwickelt? Welchen Zustand (Laufleistung und Alter ) haben die angeschafften Gebrauchtfahrzeuge? Inwiefern müssen Umrüstungen an den be-schafften Fahrzeugen erfolgen? 7. Welche Anschaffungsvariante (Erwerb von Neufahrzeugen, Leasing von Neufahrzeugen oder Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen) ist, unter Einbezug der Wartungsinterwalle und - Intensität, in der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung wirtschaftlicher? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 8. Wie hat sich die Anzahl der nötigen Werkstattaufenthalte der Fahrzeuge im Fuhrpark der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven entwickelt? Wie viel Prozent der Fahr-zeuge befinden sich heute (Stand: 15.06.2017) in einer Werkstatt und können deshalb zur Zeit nicht genutzt werden? Wie viel Prozent der Fahrzeuge befanden sich in den letzten 5 Jahren in Werkstätten? Inwiefern wird die interne Autowerkstatt der Bremer Polizei noch genutzt und für welche Art von Reparaturen? Inwieweit ist es wirtschaftlicher eine externe Werkstatt für Reparaturarbeiten zu beauftragen (Personalaufwand, Zeitaufwand, längerer Ausfall des Wagens, Kosten etc.)? 9. Wie haben sich die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils entwickelt ? Welche Kosten sind davon für die eigenen Kfz-Werkstätten der Polizei entstanden und welche Planungen gibt es für diese Werkstätten? Inwiefern werden private Werkstätten mit der Wartung beauftragt?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. „Wie ist der derzeitige Zustand des Fuhrparks der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven?“ Antwort: Bei der Polizei Bremen werden im Bereich der offenen (colorierten) Funkstreifenwagen die erforderlichen Ersatzbeschaffungen zeit- und altersgerecht durchgeführt, so dass es zu keinen Problemen kommt. Das gilt auch für die Halbgruppenwagen der Bereitschaftspolizei, wobei hier die Ersatzbeschaffungen überwiegend durch den Bund im Rahmen des Verwaltungsabkommens erfolgen . Insgesamt gesehen, verfügen aber die Polizeien des Landes Bremen lediglich über eine Mindestausstattung an Fahrzeugen. Sollten Fahrzeuge, z. B. auf Grund unvorhersehbarer längerer Reparaturzeiten oder Totalschäden, ausfallen, besteht kaum eine Möglichkeit, diese adäquat und umgehend zu ersetzen. Einzelne ausgesonderte Fahrzeuge, welche noch bedingt einsatztauglich sind, werden als Notfahrzeuge vorgehalten, um eben solche Lücken zu schließen. Unvorhergesehene Ersatzbeschaffungen können nur im Rahmen der Prioritätensetzung durchgeführt werden. 2. „Wie groß ist der jeweilige Fuhrpark der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven? Wie viele Fahrzeuge davon sind Streifenwagen, Zivilfahrzeuge, Spezialfahrzeuge usw.?“ Antwort: Fahrzeugart Bremen Bremerhaven Funkstreifenwagen (offen) 102 25 Funkstreifenwagen (zivil) 166 41 Sonderfahrzeuge 87 Mannschaftstransporter 103 Spezialeinsatzfahrzeuge 54 Busse 2 Lkw 11 Krafträder 9 2 Gesamt 534 68 Polizei Bremen: Der Soll-Bestand bei den Kraftfahrzeugen der Polizei Bremen beträgt 518 Fahrzeuge (inkl. 10 Kräder). Der sich ergebende Überhang von 16 Kraftfahrzeugen hat folgende Gründe: Zurückstellung von eigentlich erforderlichen Aussonderungen von Funkstreifenwagen, um Bedarfsspitzen abzudecken. Im Laufe des Beschaffungsjahres reduziert sich dieser Überhang durch diese Aussonderungen und Fahrzeugausfälle auf den Soll-Bestand. Durch den günstigen Erwerb von 22 gebrauchten Halbgruppenwagen von der Polizei Schleswig-Holstein und durch die Zuweisung des Bundes von vier Fahrzeugen bedingt, wird auch in diesem Bereich die Soll-Zahl überschritten. Durch die jeweils zum Jahres- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 ende durchzuführenden Aussonderungen der Bundesfahrzeuge und weiterer zu erwartender Fahrzeugausfälle, wird auch dieser Überhang im laufenden Beschaffungsjahr abgebaut. 3. „Wie viele Fahrzeuge der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben eine Laufleistung bis 100.000 km, zwischen 100.000 und 200.000 km, zwischen 200.000 und 300.000 km und über 300.000 km? Für welche Zwecke werden diese Fahrzeuge Eingesetzt? Mit welcher Laufleistung werden die Fahrzeuge grundsätzlich ausgemustert?“ Antwort: Laufleistung Bremen Bremerhaven Bis 100.000 km 261 37 100.000 bis 200.000 km 210 23 200.000 bis 300.000 km 59 7 Über 300.000 km 2 1 In den Kategorien bis 200.000 km Laufleistung befinden sich Fahrzeuge aller Arten. In der Kategorie 200.000 bis 300.000 km Laufleistung befinden sich im Wesentlichen die älteren Einsatzfahrzeuge des Streifendienstes. Eine grundsätzliche Aussonderung nach Laufleistung erfolgt nicht. 4. „Wie alt sind die Fahrzeuge (Neuwagen, 1 bis 5 Jahre, 5 - 7 Jahre, über 7 Jahre)? Mit welchem Alter werden die Fahrzeuge grundsätzlich ausgemustert?“ Antwort: Fahrzeugalter Bremen Bremerhaven Neuwagen 10 10 1 – 5 Jahre alt 142 24 5 – 7 Jahre alt 64 12 Über 7 Jahre alt 318 22 Polizei Bremen: Die offenen Funkstreifenwagen und die Fahrzeuge der Spezialeinheiten ( MEK / SEK ) befinden sich durch die intensive Nutzung nach sieben Jahren in einem Zustand, dass sie in der Regel ausgesondert werden müssten. Nur die offenen Funkstreifenwagen werden grundsätzlich nach sieben Jahren ausgesondert . Diese Fahrzeuge werden nach drei Jahren vom Einsatzdienst dem Revierdienst zugewiesen , um so die Laufleistung zu reduzieren und die längere Nutzung zu gewährleisten . Die Fahrzeuge der Spezialeinheiten sollten aufgrund der intensiven Beanspruchung ebenfalls nach sieben Jahren ausgesondert werden. Hier ist die Laufzeit oftmals wesentlich länger. Derzeit haben 18 der 54 Fahrzeuge die Laufzeit von sieben Jahren überschritten. Bei den übrigen Fahrzeugen der Polizei Bremen und bei den Fahrzeugen der OPB Bremerhaven erfolgt keine grundsätzliche Aussonderung. Es werden lediglich die Fahrzeuge ausgesondert, welche irreparabel defekt sind, oder die auf Grund ihres Alters, ihrer Laufleistung und des Gesamtzustandes nicht mehr einsetzbar sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 5. „Wie viele Neufahrzeuge wurden in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils angeschafft? Wie hat sich die Anzahl der Neuanschaffungen entwickelt? Werden die Neufahrzeuge geleast oder erworben ? Wie viel Geld stand für die Anschaffung von Neufahrzeugen für Bremen und Bremerhaven jeweils zur Verfügung in den letzten 3 Jahren?“ Antwort: Anzahl der Anschaffung von (Neu-) Fahrzeugen (Stand 30.06.2017): Jahr Bremen Bremerhaven 2014 24 4 2015 20 7 2016 42 6 2017 16 4 Aufgewandtes Budget zur Anschaffung von (Neu-) Fahrzeugen: Jahr Bremen Bremerhaven 2014 1.177.000 € 215.000 € 2015 1.025.000 € 215.000 € 2016 1.450.000 € 215.000 € 2017 950.000 € 215.000 € Erläuterungen zu den Zahlen der Polizei Bremen: Die aufgeführten Mittel standen und stehen für die Beschaffung von Fahrzeugen zur Verfügung . Sie sind nicht zweckgebunden für Neufahrzeuge. Von daher können diese nicht nach Neu- und Gebrauchtfahrzeugen differenziert werden. Im Haushaltsjahr 2016 wurden zusätzliche Beschaffungsmittel von 250.000 € aus dem sogenannten Integrationsbudget für Fahrzeugbeschaffungen zur Verfügung gestellt. Weiterhin enthält die aufgezeigte Summe von 1,45 Mio. € noch 250.000 € Sondermittel zum Ersatz der am Polizeirevier Schwachhausen abgebrannten Fahrzeuge. Die aus diesen Mitteln beschafften Fahrzeuge sind in der Anzahl von 42 Fahrzeugen enthalten. Das eigentliche Budget betrug somit 950.000 € Zusätzlich zu diesen Fahrzeugkäufen werden derzeit von der Polizei Bremen sechs und von der OPB Bremerhaven vier Fahrzeuge geleast. 6. „Wie viele Gebrauchtfahrzeuge wurden in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven) angeschafft? Wie hat sich die Anzahl der Anschaffung der Gebrauchtfahrzeuge entwickelt? Welchen Zustand (Laufleistung und Alter) haben die angeschafften Gebrauchtfahrzeuge? Inwiefern müssen Umrüstungen an den beschafften Fahrzeugen erfolgen?“ Antwort: Jahr Bremen Bremerhaven 2014 12 0 2015 8 0 2016 12 0 2017 21 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Polizei Bremen: Aufgrund des Budgets für Fahrzeugbeschaffungen können entstandene Fahrzeuglücken des Fuhrparks teilweise nur durch die Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen aus anderen Bundesländern geschlossen werden. Die Anzahl ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die Fahrzeuge sind im Durchschnitt sieben bis acht Jahre alt und haben eine Laufleistung von 40.000 km bis 200.000 km. Sie befinden sich in einem technisch guten Zustand und sind in der Regel voll ausgestattet (Funk, Sondersignalanlage etc.). Je nach Hersteller der Funkanlage sind geringfügige Umrüstungen erforderlich. Bei den Fahrzeugen mit der hohen Laufleistung handelt es sich fast ausschließlich um von der Polizei Schleswig-Holstein erworbene Halbgruppenwagen des Typs Mercedes-Benz Vito. Diese Halbgruppenwagen wurden auf Langstrecken eingesetzt und werden in der Polizei Bremen an den Dienststellen der Schutzpolizei genutzt. Da sie hier einer wesentlich geringeren Laufleistung unterliegen, stellt der km-Stand kein Problem dar. 7. „Welche Anschaffungsvariante (Erwerb von Neufahrzeugen, Leasing von Neufahrzeugen oder Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen) ist, unter Einbezug der Wartungsintervalle und -Intensität, in der aktuellen Wirtschaftlichkeitsberechnung wirtschaftlicher ?“ Antwort: Das Leasing kommt grundsätzlich nur für Fahrzeuge in Frage, bei denen kein Ausbau erforderlich ist und die keiner intensiven Nutzung unterliegen. Da alle Einsatzfahrzeuge mit Funk- und Sondersignalanlage ausgestattet sein müssen und intensiv genutzt werden, kommen für das Leasing nur die bereits genannten Fahrzeuge in Frage. Andere Bundesländer haben bezüglich des Leasings von Einsatzfahrzeugen einschlägige, negative Erfahrungen gesammelt und sind mittlerweile wieder zum Kauf zurückgekehrt. Von daher stellt der Neukauf von Einsatzfahrzeugen die wirtschaftlichere Lösung dar. Wie in der Antwort zu Frage 6 erläutert, kann aber auch die Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen in den aufgeführten Bereichen eine wirtschaftliche Lösung darstellen. Erfahrungswerte der im Jahr 2014 beschafften Gebrauchtwagen zeigen keine Auffälligkeiten. Zur abschließenden Bewertung ist aber eine langjährige Evaluation erforderlich. 8. „Wie hat sich die Anzahl der nötigen Werkstattaufenthalte der Fahrzeuge im Fuhrpark der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven entwickelt? Wie viel Prozent der Fahrzeuge befinden sich heute (Stand: 15.06.2017) in einer Werkstatt und können deshalb zurzeit nicht genutzt werden? Wie viel Prozent der Fahrzeuge befanden sich in den letzten 5 Jahren in Werkstätten? Inwiefern wird die interne Autowerkstatt der Bremer Polizei noch genutzt und für welche Art von Reparaturen ? Inwieweit ist es wirtschaftlicher eine externe Werkstatt für Reparaturarbeiten zu beauftragen (Personalaufwand, Zeitaufwand, längerer Ausfall des Wagens, Kosten etc.)?“ Antwort: Polizei Bremen: Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre befanden sich ca. 6 % der Polizeifahrzeuge zeitgleich in der Werkstatt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 In der Kraftfahrzeugwerkstatt der Polizei Bremen werden aufgrund der personellen Situation nur noch kleinere Reparaturen durchgeführt. Da es keinen Fahrdienst mehr gibt, wird das verbliebene Werkstattpersonal ansonsten nur noch für das Verbringen der Fahrzeuge zu und von den Fremdwerkstätten eingesetzt, soweit das nicht über die Fremdfirmen zu organisieren ist. Da zur Wirtschaftlichkeit der Kraftfahrzeugwerkstatt der Polizei Bremen derzeit keine Berechnungen vorliegen, kann keine Aussage dazu gemacht werden, ob die Vergabe an eine externe Werkstatt wirtschaftlicher ist. Weitere Ausführungen hierzu in der Antwort zu Frage 9. In diesem Zusammenhang muss aber darauf hingewiesen werden, dass es hierbei nicht nur einer wirtschaftlichen, sondern auch einer technischen und einer einsatztaktischen Betrachtung bedarf. Das gilt im Besonderen für die Fahrzeuge der Spezialeinheiten SEK und MEK. Bei diesen Fahrzeugen müssen vor einer Fremdvergabe zunächst Teile der Sondertechnik aus Sicherheitsgründen abgerüstet werden. OPB Bremerhaven: Durchschnittlich waren zeitgleich ca. 5 % der Fahrzeuge der OPB Bremerhaven in den letzten Jahren in der Werkstatt. Weitere Ausführungen zur Werkstattnutzung sind in der Antwort zu Frage 9 dargestellt 9. Wie haben sich die Kosten für Anschaffung, Wartung und Reparatur in den Jahren 2014 bis 2017 bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven jeweils entwickelt? Welche Kosten sind davon für die eigenen Kfz-Werkstätten der Polizei entstanden und welche Planungen gibt es für diese Werkstätten? Inwiefern werden private Werkstätten mit der Wartung beauftragt?“ Antwort Jahr Bremen ext. Werkstatt Bremen Eigene Werkstatt Bremerhaven Ext. Werkstatt 2014 796.397 € 439.000 € 128.652 € 2015 937.730 € 344.000 € 131.379 € 2016 1.176.926 € 375.000 € 133.901 € 2017 450.370 € (1. Hj.) 159.463 € (1. Hj.) 136.795 € (pauschale) Die Frage nach der Kostenentwicklung für Beschaffungen wurde bereits in Frage 5 beantwortet . Polizei Bremen: Die Kostensteigerung der Jahre 2014 bis 2016 ist maßgeblich aus der steigenden Anzahl bei den Fremdvergaben und auf den teilweise überalterten Fuhrpark zurückzuführen. Für das Jahr 2017 liegen die Zahlen des 1. Halbjahres vor. Erfahrungsgemäß sind die Zahlen des 2. Halbjahres, insbesondere auch aufgrund der Rechnungsstellungen zum Jahresende , deutlich höher. Wie bereits dargestellt, können in der Kraftfahrzeugwerkstatt der Polizei Bremen aufgrund der personellen Situation nur noch kleinere Instandsetzungen durchgeführt werden. Deshalb werden auch die Wartungsarbeiten an die Fremdwerkstätten vergeben. Um auch künftig eine Wirtschaftlichkeit der Wartung und Instandsetzung zu gewährleisten, ist vorgesehen die nachfolgend aufgeführten Modelle zu prüfen: Weiterbetrieb der Polizeiwerkstatt mit eigenem Personal Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Betreiben der Polizeiwerkstatt durch eine Fremdfirma einschließlich deren Personal Vollständige, bzw. teilweise Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen Auf Basis der aus der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wird dann zu entscheiden sein, wie der Werkstattbetrieb künftig organisiert werden soll. OPB Bremerhaven: Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat im Rahmen eines Inhouse-Geschäftes einen Vertrag über die Wartung und Reparatur von Polizeifahrzeugen zu einem Festbetrag mit der Bremerhavener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft geschlossen. Zusätzlich werden die Kosten für den Kauf und den Einbau von Großaggregaten, für Sonderleistungen und für Kollisionsschäden in Rechnung gestellt. Die Reparaturen erfolgen in angemessenen Zeiten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1159 VB Wie hat sich der Fuhrpark der Polizei im Land Bremen in den letzten Jahren entwickelt? 20170725_1_KA Fuhrpark Polizei