BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1165 Landtag 19. Wahlperiode 02.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 21. Juni 2017 „Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Die lange Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen ist seit Jahren ein Ärgernis für die Menschen im Land Bremen. Auch in diesem Jahr haben die Finanzämter in Bremen und Bremerhaven erneut einen Spitzenplatz unter den langsamsten Finanzämtern Deutschlands erreicht. Während 2017 die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen 72,9 Tage in Bremen und 86 Tage in Bremerhaven gedauert hat, betrug die Bearbeitungsdauer im Bundesdurchschnitt lediglich 52,5 Tage. Damit liegt die Bearbeitungsdauer in Bremen, trotz 8 Tage schnellerer Bearbeitung im Vergleich zum Vorjahr, noch immer deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Insbesondere angesichts der zunehmend digitalen Abgabe von Steuererklärungen im Arbeitnehmerbereich erscheint dieser dramatische zeitliche Mehraufwand in Bremen unerklärlich: Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen je Finanzamt in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? 2. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen jeweils im Durchschnitt in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer entsprechend im Landesdurchschnitt in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? 3. Wie viele Eingänge von Steuererklärungen gab es jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? (Bitte nach den einzelnen Finanzämtern aufschlüsseln.) 4. Wie viele Beschäftigte wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 zur Bearbeitung von Steuererklärungen in den einzelnen Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? 5. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt , sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in Papierform eingegangen? 6. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt , sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in elektronischer Form eingegangen? 7. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer insgesamt in Bremen und Bremerhaven sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für die Bearbeitung von Steuererklärungen in Papierform und für die Bearbeitung von Steuererklärungen in elektronischer Form? 8. Welche genaue Ausstattung umfasst der Arbeitsplatz der Beschäftigten für den Bereich der Steuererklärungen? 9. Welche zusätzliche Hardware, wie beispielsweise ein zweiter Monitor zur gleichzeitigen Bearbeitung elektronisch eingesandter Formulare und Belegen zu elektronisch eingesandten Steuererklärungen, wird den Beschäftigten im entsprechenden Bereich zur Verfügung gestellt?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Aus der Vorbemerkung der Anfrage wird deutlich, dass sich die Anfrage auf Grund der Bezeichnung „Arbeitnehmerbereich“ auf die Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen bezieht. Daher beziehen sich die Antworten zu dieser Anfrage auch nur auf die Bearbeitung von Einkommensteuerklärungen. Die in der Vorbemerkung der Anfrage zitierten Bearbeitungszeiten der Finanzämter wurden anhand von rund 200.000 über das Online-Portal Lohnsteuer-kompakt.de in den letzten zwölf Monaten vor Veröffentlichung der Auswertung (Ende Mai 2017) erstellten Einkommensteuererklärungen anonym erhoben. Der Senatorin für Finanzen ist weder bekannt , wie viele davon auf die bremischen Finanzämter entfallen, noch wann diese bei der Finanzverwaltung eingegangen sind. Die in den nachfolgenden Antworten aufgeführten Bearbeitungszeiten beruhen daher auf eigenen Auswertungen der Finanzverwaltung aller in einem Kalenderjahr in Bremen und Bremerhaven bearbeiteten Steuererklärungen. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist ein sich täglich verändernder Wert, da täglich Steuererklärungen bearbeitet werden und diese mit ihrer individuellen Bearbeitungszeit Einfluss auf die durchschnittliche Bearbeitungsdauer haben. Neben der reinen Bearbeitungszeit durch die Bediensteten verlängern auch externe, nicht zu beeinflussende, Faktoren die Bearbeitungsdauer. Dies sind einerseits notwendige Nachfragen bei Steuerbürgern und deren Beratern, auf deren Antwortzeiten kein Einfluss genommen werden kann, d. h. je länger auf die Antwort gewartet werden muss, desto länger wird die Bearbeitungszeit. Außerdem wird, um den Großkundenrabatt zu nutzen, sämtliche Briefpost bei Performa Nord frankiert und von dort zur Post aufgegeben. 1. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen je Finanzamt in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten der angesprochenen Jahre betrugen: Jahr Bremen Bremen-Nord Bremerhaven 2014 106,61Tage 54,70 Tage 80,17 Tage 2015 80,20 Tage 47,32 Tage 70,38 Tage 2016 65,68 Tage 51,87 Tage 81,13 Tage 2017 35,89 Tage - 53,65 Tage Zur Vergleichbarkeit der angegebenen Werte ist jeweils der Jahreswert zum Ende des Jahres für alle Steuererklärungen des Vorjahres angegeben. D. h. die Werte des Jahres 2014 beziehen sich auf alle Einkommensteuererklärungen des Jahres 2013, die in 2014 bearbeitet wurden u.s.w. Aus diesem Grund sind die Werte für das Jahr 2017 auch noch nicht aussagekräftig, da erst ein halbes Jahr abgelaufen ist. Die meisten Steuererklärungen werden von Mitte April bis Mitte Juni abgegeben. Diese Erklärungen können auf Grund der Anzahl der Fälle nicht so schnell bearbeitet werden wie Erklärungen, die vor diesem Zeitraum abgegeben werden. Daher wird sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit für 2017 noch erhöhen. Jedoch greifen organisatorische Maßnahmen der Vorjahre, so dass eine Verbesserung der Werte des Vorjahres zu erwarten ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 2. Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen jeweils im Durchschnitt in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? Wie viele Tage betrug die Bearbeitungsdauer entsprechend im Landesdurchschnitt in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? Jahr Bremen Bremerhaven Land 2014 96,17 Tage 80,17 Tage 93,46 Tage 2015 73,80 Tage 70,38 Tage 73,30 Tage 2016 63,15 Tage 81,13 Tage 65,65 Tage 2017 35,89 Tage 53,65 Tage 38,12 Tage 3. Wie viele Eingänge von Steuererklärungen gab es jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017? (Bitte nach den einzelnen Finanzämtern aufschlüsseln.) Die vorliegenden Statistiken weisen die gewünschten Werte der insgesamt eingegangenen Steuererklärungen nicht aus, da diese Werte nicht steuerungsrelevant sind. Maßgebend sind jeweils die Werte, die sich auf das Steuererklärungsjahr (Veranlagungszeitraum ) beziehen. Angegeben sind in der nachfolgenden Tabelle daher die Gesamtzahlen, die zum jeweils aufgeführten Stichtag für das Vorjahr (Veranlagungszeitraum ) eingegangen sind. Stichtag Steuererklärungen für das Jahr Bremen Bremen-Nord Bremen gesamt Bremerhaven 31.12.2014 2013 97.020 20.685 117.705 21.282 31.12.2015 2014 98.671 21.243 119.914 21.876 31.12.2016 2015 100.800 21.378 122.178 22.473 30.06.20171 2016 66.943 - 66.943 12.404 Anzumerken ist hier, dass auch nach diesen Stichtagen weiterhin Erklärungen für die Vorjahre eingehen. Insbesondere trifft dies auf Fälle zu, die von Steuerberatern abgegeben werden, da Berater eine grundsätzliche Fristverlängerung bis zum 31.12 des Folgejahres eingeräumt bekommen. Sofern diese nochmals verlängert wird oder die Berater die Frist 31.12. nicht einhalten, erhöhen sich die hier angegebenen Werte nachträglich. 4. Wie viele Beschäftigte wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 zur Bearbeitung von Steuererklärungen in den einzelnen Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven eingesetzt? Die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen wird in den Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven in den zwei Bereichen G (Gewinneinkünfte) und Ü (Überschusseinkünfte ) vorgenommen. Im G-Bereich werden Steuererklärungen von Einzelgewerbetreibenden und Freiberuflern bearbeitet. Neben den Einkommensteuererklärungen müssen hier auch die zugehörigen Umsatzsteuererklärungen, ggf. Gewerbesteuererklärungen sowie Gewinnermittlungsunterlagen bearbeitet werden. Im Ü- 1 Da das Jahr 2017 noch nicht abgeschlossen ist, sind hier die Eingangszahlen der Steuererklärungen 2016 aufgeführt, die bis zum 30.6.2017 eingegangen sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Bereich werden die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern, Vermietern sowie von Rentnern bearbeitet. Daher sind die angegebenen Werte zu der Anzahl der Bediensteten für die beiden Bereiche nicht unmittelbar vergleichbar. In den angesprochenen Jahren wurden jeweils zum 1.1. die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Vollzeitkräfte zur Bearbeitung von Steuererklärungen in den einzelnen Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven eingesetzt: Jahr (1.1.) G-Bereich Ü-Bereich Bremen Bremen -Nord Bremerhaven Bremen Bremen -Nord Bremerhaven 2014 88,33 13,21 20,71 56,36 13,75 13,93 2015 89,08 15,16 18,58 57,48 11,25 13,31 2016 79,31 14,04 15,56 55,81 12,25 15,43 2017 84,84 15,58 17,38 55,42 10,75 14,43 5. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt , sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in Papierform eingegangen? Diese Information wird bisher nicht erhoben, da sie nicht steuerungsrelevant ist. Maßgebend ist die Anzahl der insgesamt zu bearbeitenden Steuerfälle. Dabei ist zu berücksichtigen , dass nicht alle Steuerbürger eine Steuererklärung abgeben müssen. Neben den bekannten Pflichtfällen existiert eine schwankende Anzahl an Fällen, in denen Steuerbürger als Arbeitnehmer keine Erklärungen abgeben müssen, dies wegen erwarteter Steuererstattungen aber freiwillig machen. Daher schwanken die zu erwartenden Werte der einzelnen Jahre laut folgender Tabelle : Jahr Bremen Bremerhaven 2014 158.300 27.000 2015 160.000 27.000 2016 159.500 27.500 2017 160.000 27.200 6. Wie viele Steuererklärungen sind in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 insgesamt , sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven ausschließlich in elektronischer Form eingegangen? Bei der Abgabe von elektronischen Steuererklärungen ist zwischen authentifizierten und komprimierten Erklärungen zu unterscheiden. Bei authentifizierten Erklärungen liegt eine Abgabe ausschließlich in elektronischer Form, also ohne Papierabgabe, vor. Bei komprimierten Erklärungen werden die Inhalte elektronisch übermittelt, aber es wird noch ein unterschriebener Papierausdruck übersendet. Mit der Bearbeitung von authentifizierten Erklärungen kann unmittelbar nach Eingang begonnen werden; bei komprimierten Erklärungen muss auf die Abgabe des Ausdrucks gewartet werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Eine Angabe zu den einzelnen Finanzämtern ist nicht möglich, da die bisherigen Informationsinstrumente bundesweit lediglich einen Landeswert ausweisen. Auch sind in diesen Zahlen Mehrfachübermittlungen enthalten, d. h., wenn Steuerbürger ihre Erklärungen absichtlich oder unabsichtlich wiederholt übermitteln, wird diese mehrfache Übermittlung jeweils als Eingang gezählt. Aus der Erfahrung der vergangenen Jahre wird die elektronische Abgabequote im G-Bereich (wegen gesetzlicher Verpflichtungen ) auf > 80 % und im Ü-Bereich auf > 50 % geschätzt. Aus der Länderstatistik ergeben sich folgende Zahlen an elektronisch eingegangenen Steuererklärungen: Im Jahr Anzahl Landesweit 2014 107.537 2015 124.930 2016 131.526 2017 (bis einschl. 05/17) 67.099 7. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer insgesamt in Bremen und Bremerhaven sowie bei den einzelnen Finanzämtern in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 jeweils für die Bearbeitung von Steuererklärungen in Papierform und für die Bearbeitung von Steuererklärungen in elektronischer Form? Wegen der Integration der Steuerfälle des Finanzamtes Bremen-Nord in das Finanzamt Bremen zum 1.4.2017 werden die Werte für 2017 nicht mehr aufgeführt. In Papierform: Jahr Bremen Bremen-Nord Bremen insgesamt Bremerhaven 2014 108,55 Tage 59,43 Tage 97,77 Tage 90,17 Tage 2015 86,72 Tage 49,30 Tage 78,91 Tage 77,27 Tage 2016 74,44 Tage 52,08 Tage 69,94 Tage 88,76 Tage 2017 38,85 Tage - 38,85 Tage 67,08 Tage In elektronischer Form: Jahr Bremen Bremen-Nord Bremen insgesamt Bremerhaven 2014 104,81 Tage 49,11 Tage 94,61 Tage 71,27 Tage 2015 74,88 Tage 45,40 Tage 69,50 Tage 65,06 Tage 2016 59,61 Tage 51,68 Tage 58,27 Tage 76,17 Tage 2017 33,41 Tage - 33,41 Tage 44,34 Tage 8. Welche genaue Ausstattung umfasst der Arbeitsplatz der Beschäftigten für den Bereich der Steuererklärungen? Zum Arbeitsplatz der Beschäftigten für den Bereich der Steuererklärungen gehört ein Büroarbeitsplatz. Die Computerausstattung umfasst, neben flächendeckend 2 Monitoren und einem Thin Client, je nach Wunsch der einzelnen Beschäftigten entweder einen Arbeitsplatzdrucker (1:1) oder auch einen Drucker für 2 Beschäftigte (2:1). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 9. Welche zusätzliche Hardware, wie beispielsweise ein zweiter Monitor zur gleichzeitigen Bearbeitung elektronisch eingesandter Formulare und Belegen zu elektronisch eingesandten Steuererklärungen, wird den Beschäftigten im entsprechenden Bereich zur Verfügung gestellt? Wie in der Antwort zur Frage 8 bereits erläutert, gehört zu jedem Arbeitsplatz die Ausstattung mit zwei Monitoren. Während auf dem ersten Monitor die Bearbeitung der Steuererklärung im Dialog vorgenommen wird, kann auf dem zweiten Monitor beispielhaft die zu bearbeitende Steuererklärung oder evtl. vorhandene elektronische Belege angesehen werden. Im Normalfall liegen Belege jedoch noch in Papierform vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1165 VB Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen im Land Bremen 20170801_1_KA Bearbeitungsstau Steuererklärungen