BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1166 Landtag 19. Wahlperiode 02.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 23. Juni 2017 „Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Am 14. Juni 2017 hat der Senat die Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 19/1107) beantwortet. Ziel der Anfrage war es, zu erfahren, auf welche Bundesprogramme sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) in den letzten 10 Jahren beworben bzw. nicht beworben hat. Der Senat geht bei der Beantwortung allerdings nur auf die Programme ein, auf die sich der SUBV beworben hat. Ziel der Anfrage war es, zu erfahren, was die Gründe für eine Nichtbewerbung sind, um gegebenenfalls Änderungen im Verwaltungsablauf vorzuschlagen. Gerade als Haushaltsnotlageland sollte Bremen alle Bundesmittel, die zur Verfügung stehen, abrufen und für politische Projekte, die aufgrund begrenzter Haushaltsmittel nicht finanziert werden können, verwenden. Wir fragen den Senat: 1. Auf welche Bundesprogramme, die durch die Ausschreibungsformalitäten in den Ressortbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr fielen und für Projektbewerbungen in den letzten zehn Jahren zur Verfügung standen, hat sich der SUBV nicht beworben? 2. Aus welchen Gründen hat sich der SUBV auf die unter 1 abgefragten Programme jeweils nicht beworben, wie hoch hätte die jeweilige Förderung ausfallen können, wäre eine erfolgreiche Bewerbung eingereicht worden? 3. Welche Bundesprogramme werden nach jetzigem Stand den Ländern, Städten und Kommunen in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung stehen? Auf welche dieser Programme wird sich der SUBV mit welchen Projekten und aus welchen Gründen nach jetzigem Stand bewerben bzw. nicht bewerben?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf welche Bundesprogramme, die durch die Ausschreibungsformalitäten in den Ressortbereich des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr fielen und für Projektbewerbungen in den letzten zehn Jahren zur Verfügung standen, hat sich der SUBV nicht beworben? 2. Aus welchen Gründen hat sich der SUBV auf die unter 1 abgefragten Programme jeweils nicht beworben, wie hoch hätte die jeweilige Förderung ausfallen können, wäre eine erfolgreiche Bewerbung eingereicht worden? Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet: Aufgrund des Gebotes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und den Bedingungen der Haushaltsnotlage achtet der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr darauf, sein Handeln bei der Nutzung von Förderprogrammen nicht an der Verfügbarkeit der Förderprogrammen auszurichten, sondern orientiert sich vorrangig an den strategischen Zielen Bremens und der dazu notwendigen Projekte und Maßnahmen. Hierzu finden ressortübergreifend Voruntersuchungen, Befragungen und Auswertungen statt, bevor die Projekte definiert und initiiert werden. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob Förderprogramme des Bundes vorliegen, die die Projekte u.a. finanziell unterstützen. An der Teilnahme von Bundesprogrammen und deren Anzahl ist ausführlich in der Antwort des Senats vom 16.06.2017 geantwortet worden. In Ausnahmesituationen, wie beim Konjunkturprogramm vom Bund kann der Prüfanlass auch vom Bund initiiert sein; auch dann wird auf die Wirksamkeit und Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen geachtet. Eine Übersicht und Statistik über sämtliche Förderprogramme des Bundes und die nicht in Anspruch genommenen Bundesprogramme wird nicht geführt, so dass die weitergehenden Fragen nach einer Nichtinanspruchnahme von Bundesprogrammen in den vergangenen 10 Jahren nicht beantwortet werden kann. 3. Welche Bundesprogramme werden nach jetzigem Stand den Ländern, Städten und Kommunen in den nächsten zwei Jahren zur Verfügung stehen? Auf welche dieser Programme wird sich der SUBV mit welchen Projekten und aus welchen Gründen nach jetzigem Stand bewerben bzw. nicht bewerben?“ Zu Frage 3: Im Rahmen der Antwort zu Ziffer 1 und 2 ist beabsichtigt, in den kommenden beiden Haushaltsjahren neben den laufenden Bundesprogrammen wie Städtebau und Entflechtungsmitteln und den in der Antwort vom 16.06.2017 aufgeführten Projekten, u.a. die Programme des Bundes Investitionspakt "Soziale Integration im Quartier“ sowie „Zukunft Stadtgrün“ dann zu nutzen, wenn entsprechende Projekte im Ressort oder ressortübergreifend im weiteren Haushaltsvollzug geplant und finanziert werden können. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1166 VB Nutzt Bremen die finanziellen Chancen von Bundesprogrammen? 20170801_1_KA Bundesprogramme - Zweiter Versuch