BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1177 Landtag (zu Drs. 19/1119) 19. Wahlperiode 08.08.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 8. August 2017 "Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss" (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 14.06.2017) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Der Missbrauch von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr ist nicht nur für die Berauschten überaus gefährlich, sondern insbesondere auch für andere Verkehrsteilnehmer. Ein alkoholisierter Fahrer kann nur verzögert auf plötzliche Geschehen im Verkehr reagieren und riskiert damit nicht nur sein Leben, sondern auch das von Fußgängern, Fahrradfahrern und Autofahrern, die sich an die Verkehrsregeln halten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 über Verkehrsteilnehmer (KFZ, Fahrrad oder Fußgänger), die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven)? 2. In wie vielen Fällen kam es zu Verkehrsunfällen? Wie oft wurden dabei Personen verletzt? 3. Wie hoch war der Sachschaden insgesamt bei diesen Unfällen? 4. In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Täter eingeleitet? Wie sind diese Verfahren ausgegangen (Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Verurteilung)? 5. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 den Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen? 6. Wie oft werden Alkohol- oder Drogentests von der Polizei durchgeführt? Wie hoch war der durchschnittliche Promillewert, bei den durchgeführten Untersuchungen? Welche Substanzen wurden dabei festgestellt? 7. Wie viele der Betroffenen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, haben eine MPU gemacht, mit welchem Ausgang? 8. Sieht der Senat bei den Alkohol-und Drogengrenzen, die im Straßenverkehr zulässig sind, Änderungsbedarf? 9. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift der Senat, um die Zahl der Unfälle und der Rauschfahrten zu minimieren?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 über Verkehrsteilnehmer (KFZ, Fahrrad oder Fußgänger), die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben (aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven)? Im Jahr 2014 hat die Polizei Bremen insgesamt 923 Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr festgestellt. In den Jahr 2015 und 2016 sank diese Zahl auf 903 bzw. 910 Verkehrsteilnehmer. Das Dunkelfeld wird jedoch deutlich höher sein, da nicht jede Fahrt unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss durch die Verfolgungsbehörden aufgedeckt wird. Die Zahl der männlichen Verkehrsteilnehmer die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen ist beinah elf Mal so hoch, wie die Zahl der weiblichen Verkehrsteilnehmer. Im Jahr 2014 haben 202 Verkehrsteilnehmer (KFZ-Führer, Radfahrer, Fußgänger) unter dem Einfluss von Alkohol und/ oder Drogen einen Verkehrsunfall verursacht. Diese Zahl hat in den Jahren 2015 und 2016 leicht zugenommen, so dass im Jahr 2016 durch 233 Verkehrsteilnehmer unter Einfluss von berauschenden Mitteln ein Verkehrsunfall verursacht wurde. Bei den KFZ-Führern hat die Zahl der Verursacher in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen, wohingegen die Zahl der Radfahrer, die einen Verkehrsunfall unter Einfluss von Drogen oder Alkohol verursachten, in den letzten Jahren rückläufig ist (siehe Tabelle 1). In Bremerhaven stellte die Ortspolizeibehörde insgesamt 217 Verkehrsteilnehmer fest, die im Jahr 2014 unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben. In den Jahr 2015 und 2016 schwankte diese Zahl zwischen 240 bzw. 172 Verkehrsteilnehmer. Auch diese Zahlen bilden nur das Hellfeld ab. Die tatsächliche Anzahl der Personen, die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen wird höher eingeschätzt. Die Zahl der männlichen Verkehrsteilnehmer die unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen ist zehn Mal so hoch, wie die Zahl der weiblichen Verkehrsteilnehmer. Im Jahr 2014 haben 77 Verkehrsteilnehmer (KFZ-Führer, Radfahrer, Fußgänger) unter Einfluss von berauschenden Mitteln einen Verkehrsunfall verursacht. Die Anzahl der Unfallverursacher unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss sank in den darauffolgenden Jahren auf 67 Verkehrsteilnehmer. Bei den KFZ-Führern hat die Zahl der Verursacher in den letzten drei Jahren kontinuierlich abgenommen. Die Anzahl der Radfahrer, die unter Einfluss von Drogen oder Alkohol einen Verkehrsunfall verursachten blieb in den letzten drei Jahren konstant (siehe Tabelle 2). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Tabelle 1: Unfallverursacher unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Bremen) 2014 2015 2016 Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen KFZ-Führer 109 24 128 27 139 30 Radfahrer 81 0 73 3 53 1 Fußgänger 12 0 6 0 9 1 Männlich 164 22 167 24 166 27 Weiblich 38 2 40 6 35 5 Quelle: EUSka Datenbank Tabelle 2: Unfallverursacher unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Bremerhaven) 2014 2015 2016 Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen KFZ-Führer 61 8 60 4 51 9 Radfahrer 14 2 12 1 14 1 Fußgänger 2 0 6 0 2 0 Männlich 68 9 70 5 59 6 Weiblich 9 1 8 0 8 4 Quelle: EUSka Datenbank Bei Betrachtung der Zielgruppen der Unfallverursacher in Bremen und Bremerhaven wird deutlich, dass die meisten Unfälle unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss durch die 25 – 64 Jährigen verursacht werden. Die Anzahl der Unfallverursacher in der Zielgruppe der jungen Erwachsenen im Alter von 18 – 24 Jahren blieb im Jahr 2015 auf einem konstanten Niveau und ist im Jahr 2016 leicht rückläufig (siehe Tabelle 3 und 4). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Tabelle 3: Zielgruppen der Unfallverursacher unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Bremen) 2014 2015 2016 Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen 15 – 17 jährige 4 0 1 0 0 0 18 – 24 jährige 28 11 27 11 20 8 25 – 64 jährige 146 10 160 16 162 24 65 – 74 jährige 13 3 12 0 11 0 75+ jährige 4 0 4 2 5 0 Quelle: EUSka Datenbank Tabelle 4: Zielgruppen der Unfallverursacher unter Alkohol- und Drogeneinfluss (Bremerhaven) 2014 2015 2016 Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen 15 – 17 jährige 0 0 0 0 0 0 18 – 24 jährige 8 4 7 2 5 0 25 – 64 jährige 64 6 65 3 62 10 65 – 74 jährige 4 0 6 0 0 0 75+ jährige 1 0 0 0 0 0 Quelle: EUSka Datenbank Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 2. In wie vielen Fällen kam es zu Verkehrsunfällen? Wie oft wurden dabei Personen verletzt? In den vergangenen drei Jahren ereigneten sich in Bremen und Bremerhaven insgesamt 833 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss. Davon waren 345 Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen 431 Personen verletzt wurden. In Bremen und Bremerhaven wurden im gleichen Zeitraum 123 Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss registriert. Bei 44 Verkehrsunfällen mit Personenschaden wurden 65 Personen verletzt. Die Anzahlen der durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven registrierten Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss sind in den letzten drei Jahren relativ konstant geblieben. Bei Verkehrsunfällen unter Einfluss von Drogen ist zumindest in Bremen in den letzten drei Jahren ein Anstieg zu verzeichnen (siehe Tabelle 5 und 6). Die Zahl der Personen, die bei einem Verkehrsunfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verletzt wurde, ist in Bremen in den Jahren 2014 bis 2016 nahezu konstant. In Bremerhaven ist die Zahl der Verletzten im gleichen Zeitraum rückläufig. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Tabelle 5: Anzahl der Verkehrsunfälle und den dabei Verletzten (Bremen) Fahrten ohne VU Fahrten mit VU Davon mit Personenschaden Anzahl der dabei Verletzten Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen 2014 344 368 202 24 94 8 119 2015 311 314 207 32 95 11 124 2016 351 335 202 43 78 13 113 Quelle: EUSka Datenbank Tabelle 6: Anzahl der Verkehrsunfälle und den dabei Verletzten (Bremerhaven) Fahrten ohne VU Fahrten mit VU Davon mit Personenschaden Anzahl der dabei Verletzten Alkohol Drogen Alkohol Drogen Alkohol Drogen 2014 118 99 77 10 25 6 38 2015 142 98 78 4 30 3 43 2016 119 53 67 10 23 3 27 Quelle: EUSka Datenbank 3. Wie hoch war der Sachschaden insgesamt bei diesen Unfällen? Da diese Daten nicht erhoben werden, kann hierüber keine zuverlässige Aussage getätigt werden. 4. In wie vielen Fällen wurden Strafverfahren gegen die Täter eingeleitet? Wie sind diese Verfahren ausgegangen (Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Verurteilung)? Die Zahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und deren Ausgang für das Land Bremen ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Tabelle 7: Ermittlungsverfahren nach § 316 StGB Anzahl Verfahren Anzahl Beschuldigte Anklagen Strafbefehle Einstellungen Sonstige (Beschuldigte) 2014 507 514 23 322 145 24 2015 503 505 17 347 127 14 2016 535 537 34 354 116 33 Quelle: Senator für Justiz und Verfassung Tabelle 8: Ermittlungsverfahren § 315c Abs. 1 Ziff. 1a StGB Anzahl Verfahren Anzahl Beschuldigte Anklagen Strafbefehle Einstellungen Sonstige (Beschuldigte) 2014 147 151 7 76 60 8 2015 253 263 16 120 113 14 2016 244 249 15 128 92 14 Quelle: Senator für Justiz und Verfassung Die Zahl der in den Jahren 2014 und 2015 bei den Gerichten des Landes Bremen abgeschlossenen Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) und die Art ihrer Erledigung lässt sich dem anliegenden Auszug aus der amtlichen Strafverfolgungsstatistik entnehmen. Die Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Die auf § 315c Absatz 1 Nr.1 a) StGB bezogenen Zahlen lassen sich der amtlichen Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen, da die die Vorschrift zahlreiche weitere Tatvarianten nennt, nach denen die Strafverfolgungsstatistik nicht unterscheidet. § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr 2014 2015 Abgeurteilte - männlich 317 303 Abgeurteilte - weiblich 45 49 Abgeurteilte - insgesamt 362 352 davon nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - männlich 295 288 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - weiblich 41 45 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte - insgesamt 336 333 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Geldstrafe - männlich 286 278 Geldstrafe - weiblich 39 45 Geldstrafe - insgesamt 325 323 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - männlich 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - weiblich 0 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. - insgesamt 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - männlich 5 5 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 Freiheitsstrafe unter 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 6 5 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - männlich 0 2 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - weiblich 0 0 Freiheitsstrafe 6 Mon. zur Bew. - insgesamt 0 2 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - männlich 2 3 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - weiblich 1 0 Freiheitsstrafe 6 Mon.-9 Mon. zur Bew. - insgesamt 3 3 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - männlich 1 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - weiblich 0 0 Freiheitsstrafe 9 Mon.-1Jahr - insgesamt 1 0 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 11 9 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 3 1 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 14 10 Freispruch - männlich 5 1 Freispruch - weiblich 0 1 Freispruch - insgesamt 5 2 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - männlich 4 3 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - weiblich 1 1 nach Jugendstrafrecht Verurteilte - insgesamt 5 4 Erziehungsmaßregeln - männlich 2 1 Erziehungsmaßregeln - weiblich 1 0 Erziehungsmaßregeln - insgesamt 3 1 Einstellung ohne Maßregeln - männlich 2 2 Einstellung ohne Maßregeln - weiblich 0 1 Einstellung ohne Maßregeln - insgesamt 2 3 darunter nach § 47 JGG - männlich 2 2 darunter nach § 47 JGG - weiblich 0 1 darunter nach § 47 JGG - insgesamt 2 3 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 5. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 den Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen? Eine Auswertung der Statistik nach den Gründen des Entzugs der Fahrerlaubnis ist nicht möglich. In den nachstehenden Tabellen sind daher alle Entzüge der Fahrerlaubnis aus den Jahren 2014, 2015 und 2016 aufgeführt. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauch kann der Entzug auch aus anderen Gründen, wie zum Beispiel Krankheit oder charakterlicher Ungeeignetheit, erfolgt sein. Tabelle 9: Anzahl der Fahrerlaubnisentzüge (Bremen) 2014 601 2015 652 2016 587 Quelle: Bürgeramt Bremen/ Führerscheinstelle Tabelle 10: Anzahl der Fahrerlaubnisentzüge (Bremerhaven) 2014 230 2015 242 2016 195 Quelle: Bürgeramt Bremerhaven/ Führerscheinstelle 6. Wie oft werden Alkohol- oder Drogentests von der Polizei durchgeführt? Wie hoch war der durchschnittliche Promillewert bei den durchgeführten Untersuchungen? Welche Substanzen wurden dabei festgestellt? Negative beziehungsweise folgenlose Alkohol- und Drogentest werden nicht immer dokumentiert, so dass hierzu keine validen Zahlen vorliegen. Die häufigsten Substanzen, die im Rahmen der Blutuntersuchungen festgestellt werden sind neben Alkohol THC, Amphetamine, Opiate, Kokain, Antidepressiva und Benzodiazipine. 7. Wie viele der Betroffenen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurden, haben eine MPU gemacht, mit welchem Ausgang? Über das Fahreignungsregister kann lediglich die Gesamtanzahl der angeordneten MPU’s recherchiert werden. Eine Aussage über den Ausgang der MPU kann keine Angabe gemacht werden. Des Weiteren beinhaltet die Auswertung der angeordneten MPU´s neben den Anordnungen für Fahrerlaubnisinhaber auch die Anordnung für Fahrerlaubnisbewerber mit Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft fahreignungsrechtlichen Bedenken. Das sind Personen, die aktuell nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind und diese erstmalig erwerben bzw. nach vorangegangenem Entzug wieder erwerben möchten. Der Anzahl der angeordneten MPU’s in den Jahren 2014, 2015 und 2016 in Bremen und Bremerhaven sind in den nachstehenden Tabellen aufgelistet: Tabelle 11: Anzahl der MPU-Anordnungen (Bremen) 2014 710 2015 738 2016 790 Quelle: Bürgeramt Bremen/ Führerscheinstelle Tabelle 12: Anzahl der MPU-Anordnungen (Bremerhaven) 2014 169 2015 145 2016 156 Quelle: Bürgeramt Bremerhaven/ Führerscheinstelle 8. Sieht der Senat bei Alkohol- und Drogengrenzen, die im Straßenverkehr zulässig sind, Änderungsbedarfe? Der Senat verfolgt die unterschiedlichen Diskussionen zur Anhebung oder Absenkung der unterschiedlichen Grenzwerte im Bereich des Alkohol- und Drogenkonsums im Straßenverkehr aufmerksam. Der Senat ist sich bewusst, dass sich das Unfallrisiko und Fahrfehler mit steigendem Promillegrad und unter Einfluss von Drogen signifikant erhöhen. Der Senat ist der Auffassung, dass eine Bewertung der Grenzwerte wissenschaftlich fundiert und verhältnismäßig sein muss, die Verkehrssicherheit gewährleisten sowie die Trennung von Konsum und Fahren fördern muss. Der Senat wird die weitere Diskussion aufmerksam verfolgen. Bei der Einführung einer Promillegrenze für Radfahrer analog der bestehenden Grenzen für Kraftfahrzeugführer stellt der Senat fest, dass sich der 53. Deutsche Verkehrsgerichtstag bereits mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. Der Senat hält eine Anpassung im Sinne der Verkehrssicherheit für sinnvoll. 10 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 9. Welche Präventionsmaßnahmen ergreift der Senat, um die Zahl der Unfälle und der Rauschfahrten zu minimieren? Neben der polizeilichen Überwachung stellt der Bereich der Prävention ein zentrales Mittel für die Verhinderung von Alkohol- und Drogenfahrten dar. Hauptzielgruppen für polizeiliche Prävention im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Schwerpunkt „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ sind unverändert die Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Präventionsbotschaften und Kampagnen werden durch die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven eigenständig und unter Nutzung ihrer Netzwerkpartner verbreitet und durchgeführt. Unter anderem gibt es das Präventionsprojekt Crash Kurs Küste und das Präventionsprogramm P.A.R.T.Y., welches sich an Schulklassen und Jugendliche richtet. Neben den Präventionsmaßnahmen muss dieser Phänomenbereich kontinuierlich durch polizeiliche repressive Maßnahmen im Rahmen von allgemeinen Verkehrskontrollen als auch durch Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt Alkohol und Drogen begleitet werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaftVorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1177 VB Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss 20170808_2_GA Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss