— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 119 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. September 2015 Lehrbeauftragte an bremischen Hochschulen Ursprünglich als zusätzliche Personalkategorie gedacht, um Dozenten aus der beruflichen Praxis zu gewinnen, sollten Lehrbeauftragte das Angebot an Fachhochschulen und Universitäten sinnvoll ergänzen. Dieser grundsätzlich unterstützenswerte Ansatz hat in den vergangenen Jahren jedoch eine zweifelhafte Entwicklung vollzogen. Denn ohne die bundesweit rund 80 000 Lehrbeauftragten wäre vielerorts der Lehrbetrieb nicht mehr aufrechtzuerhalten. Nach Schätzungen der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft werden heute zwischen 10 bis 50 % der Lehrveranstaltungen an deutschen Hochschulen von Lehrbeauftragten übernommen. Statt wie gedacht zusätzliche Angebote vorzuhalten, übernehmen sie vielmehr Daueraufgaben. Dieser hohe Stellenwert im akademischen Lehrbetrieb spiegelt sich größtenteils jedoch nicht in den Beschäftigungsverhältnissen der freiberuflich Tätigen wider. Kurzzeit - und Kettenverträge, fehlender Versicherungsschutz und Honorare, die bei vergleichbaren Aufgaben deutlich unter denen hauptamtlich Beschäftigter liegen, sodass in vielen Fällen sogar aufstockende Leistungen beantragt werde müssen, prägen das Bild. Im vergangenen Jahr fand erstmals ein bundesweiter Aktionstag statt, an dem auch in Bremen auf die Situation der Lehrbeauftragten und den akuten Handlungsbedarf aufmerksam gemacht wurde. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Lehrbeauftragte sind derzeit, unterteilt nach Fachbereichen, an den bremischen Fachhochschulen und der Universität beschäftigt? Wie hoch ist ihr jeweiliger Gesamtanteil am Lehrpersonal? 2. Wie hat sich die Zahl der Lehrbeauftragten in absoluten und relativen Zahlen an den bremischen Hochschulen in den letzten Jahren entwickelt? 3. Wie haben sich im Gegenzug die Zahl der wissenschaftlicher Mitarbeiter und der Professorenschaft an den öffentlichen Hochschulen im Land Bremen gegebenenfalls verändert? 4. Zu welchem Anteil werden, aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fachbereichen , Seminare, Übungen, Tutorien und Vorlesungen von Lehrbeauftragten durchgeführt? Zu welchem Anteil werden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtcurricula von Lehrbeauftragten durchgeführt? 5. Welche Qualifikationen werden für die Vergabe von Lehraufträgen von den bremischen Hochschulen vorausgesetzt? Welche Unterstützungsangebote bestehen insbesondere für die Lehrbeauftragten, die bislang über keine oder nur wenig Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Lehre haben? 6. Wie wird sichergestellt, dass von Lehrbeauftragten durchgeführte Veranstaltungen in das Studienkonzept des jeweiligen Studiengangs passen? Inwieweit sind Lehrbeauftragte in die Abnahme von Prüfungsleistungen eingebunden? 7. Welche Maßnahmen zur beruflichen bzw. wissenschaftlichen Weiterqualifikation, und welche Unterstützungsangebote hinsichtlich der weiteren Karriereplanung bestehen für Lehrbeauftragte in Bremen? — 2 — 2014 Lehrbeauftragte (VZÄ) 2 Anteil Lehrbeauftragte Gesamtlehrpersonal (%) Universität Bremen Fachbereich 01 Physik/Elektrotechnik 8,50 8,50 Fachbereich 02 Biologie/Chemie 1,00 1,20 Fachbereich 03 Mathematik/Informatik 4,30 3,90 Fachbereich 04 ProduktionstechnikMaschinenbau und Verfahrenstechnik 2,80 3,70 Fachbereich 05 Geowissenschaften 1,90 3,80 Fachbereich 06 Rechtswissenschaft 5,00 16,10 Fachbereich 07 Wirtschaftswissenschaft 4,70 7,60 Fachbereich 08 Sozialwissenschaften 7,00 7,90 Fachbereich 09 Kulturwissenschaften 16,50 28,90 Fachbereich 10 Sprach- und Literaturwissenschaften 7,20 12,20 Fachbereich 11 Human- und Gesundheitswissenschaften 9,00 15,70 Fachbereich 12 Erziehungs- und Bildungswissenschaften 8,90 16,30 Hochschule für Künste Bremen Fachbereich Kunst und Design 11,11 25,82 Fachbereich Musik 35,40 52,88 Hochschule Bremen Fakultät 01 Wirtschaftswissenschaften 39,39 42,63 Fakultät 02 Architektur, Bau und Umwelt 9,00 27,14 Fakultät 03 Gesellschaftswissenschaften 17,72 39,83 Fakultät 04 Elektrotechnik und Informatik 11,22 25,57 Fakultät 05 Natur und Technik 24,39 37,05 Hochschule Bremerhaven Fachbereich 01 Technologie 15,21 28,99 Fachbereich 02 8,18 20,35 8. Inwieweit sind Lehrbeauftragte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung involviert? Welche Änderungen sind gegebenenfalls bei der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes geplant? 9. Wie hoch ist die durchschnittlich vereinbarte Stundenanzahl in den Arbeitsaufträgen von Lehrbeauftragten? Inwieweit decken die Arbeitsverträge Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturzeiten, Sprechstunden u. ä. ab? 10. Wie werden Lehrbeauftragte an den öffentlichen Hochschulen im Land Bremen entlohnt? Wie haben sich die Entgelte in den letzten Jahren verändert? Wie bewertet der Senat die Entlohnung von Lehrbeauftragten? 11. Wie bewerten Hochschulen und Senat die Situation der im Land Bremen beschäftigten Lehrbeauftragten, und wie bewerten sie vor diesem Hintergrund die zuletzt im Rahmen des bundesweiten Aktionstags geäußerten Kritikpunkte und Forderungen? Welche Maßnahmen zur Situationsverbesserung sind gegebenenfalls geplant? 12. Welche Pläne werden im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes in Bezug auf Lehrbeauftragte verfolgt? Susanne Grobien, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 20. Oktober 2015 1. Wie viele Lehrbeauftragte sind derzeit, unterteilt nach Fachbereichen, an den bremischen Fachhochschulen und der Universität beschäftigt? Wie hoch ist ihr jeweiliger Gesamtanteil am Lehrpersonal? Lehrbeauftragte an den staatlichen bremischen Hochschulen im Jahr 20141) 1) In die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden alle vier staatlichen Hochschulen des Landes Bremen einbezogen. 2) Vollzeitäquivalente (VZÄ). — 3 — 2012 2013 2014 LB (VZÄ) Anteil LB Gesamtlehr -personal (%) LB (VZÄ) Anteil LB Gesamtlehr -personal (%) LB (VZÄ) Anteil LB Gesamtlehr -personal (%) Universität Bremen 91,20 10,80 82,00 9,50 76,80 9,20 Hochschule für Künste Bremen 57,18 47,36 50,37 44,51 46,51 42,29 Hochschule Bremen 107,28 39,72 108,44 38,99 101,72 36,36 Hochschule Bremerhaven 19,20 21,17 20,98 21,97 23,39 25,24 2. Wie hat sich die Zahl der Lehrbeauftragten in absoluten und relativen Zahlen an den bremischen Hochschulen in den letzten Jahren entwickelt? Entwicklung der Zahl der Lehrbeauftragten (LB) in den Jahren 2012 bis 20143) 3) Stichtag 1. Dezember eines Jahres. 3. Wie haben sich im Gegenzug die Zahl der wissenschaftlicher Mitarbeiter und der Professorenschaft an den öffentlichen Hochschulen im Land Bremen gegebenenfalls verändert? Entwicklung der Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Professorinnen und Professoren in den Jahren 2012 bis 20144) 4) Stichtag 1. Dezember eines Jahres. 5) Ausschließlich Beschäftigte in Forschungsprojekten ohne Lehrverpflichtung. 4. Zu welchem Anteil werden, aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fachbereichen , Seminare, Übungen, Tutorien und Vorlesungen von Lehrbeauftragten durchgeführt? Zu welchem Anteil werden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtcurricula von Lehrbeauftragten durchgeführt? Diese Daten werden von den Hochschulen nicht erfasst, sodass hierzu keine Angaben möglich sind. Allgemein lässt sich sagen, dass gemäß § 26 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) Lehraufträge erteilt werden • zur Ergänzung und Erweiterung des Lehrangebots sowie im Fachbereich Musik an der Hochschule für Künste zur Sicherstellung des Lehrangebots, • für einen durch hauptberufliche Lehrkräfte vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarf, • für einen Lehrbedarf, dessen zeitlicher Umfang den Einsatz hauptberuflicher Lehrkräfte nicht rechtfertigt sowie • für Lehrveranstaltungen, für die ein Praxisbezug erforderlich oder erwünscht ist. Lehraufträge werden in der Regel zur Erweiterung des Lehrangebots und demzufolge nicht für Lehrveranstaltungen der Pflichtcurricula vergeben. Insofern werden Lehrbeauftragte überwiegend in Wahlpflichtfächern oder in praxisbezogenen Modulen eingesetzt. Anders stellt sich die Situation an der Hochschule für Künste Bremen im Fachbereich Musik dar. Da hier gezielt Lehraufträge zur Sicherstellung des Lehrangebots dienen, werden Lehrveranstaltungen aus den Pflichtcurricula ebenso von Lehrbeauftragten durchgeführt. Die Unter- Lehrende (VZÄ) 2012 2013 2014 Universität Bremen Professoren/Professorinnen 258,00 263,00 252,00 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 585,00 599,50 587,00 Hochschule für Künste Bremen Professoren/Professorinnen 50,32 51,05 52,15 wissenschaftliche u. künstlerische Mitarbeiter/innen 13,24 11,74 11,32 Hochschule Bremen Professoren/Professorinnen 134,13 136,65 140,67 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 21,50 24,75 27,25 Hochschule Bremerhaven Professoren/Professorinnen 64,50 67,50 61,75 wissenschaftliche Mitarbeiter/innen 5 9,40 7,90 6,50 — 4 — richtung findet in Kleinstgruppen bzw. in Einzelbetreuung statt. Um die Vielfalt der Musikbereiche abbilden zu können, wird diese Verfahrensweise gewählt. 5. Welche Qualifikationen werden für die Vergabe von Lehraufträgen von den bremischen Hochschulen vorausgesetzt? Welche Unterstützungsangebote bestehen insbesondere für die Lehrbeauftragten, die bislang über keine oder nur wenig Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung von Lehre haben? In der Regel werden Lehraufträge an Personen erteilt, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen und aufgrund ihrer fachbezogenen Tätigkeit bzw. Berufspraxis und pädagogischen Eignung in der Lage sind, Lehrveranstaltungen nach wissenschaftlichen und künstlerischen Grundsätzen selbstständig zu erarbeiten und zu gestalten. Lehraufträge für professorale Lehre setzen zudem die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeit , nachgewiesen durch Promotion oder vergleichbare wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten, voraus. In Ausnahmefällen können Lehraufträge auch an Personen ohne Hochschulabschluss erteilt werden, wenn sie über besondere Erfahrungen im Fachgebiet des zu erteilenden Lehrauftrags verfügen. Die Qualifikationsanforderungen an Lehrbeauftragte ergeben sich aus den jeweiligen Lehrauftragsordnungen der Hochschulen. Da es verschiedene Lehrauftragsarten gibt (professorale Lehre, nicht professorale (wissenschaftliche) Lehre sowie Vermittlung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten) werden unterschiedliche Qualifikationen benötigt. Die Qualifikationsanforderungen orientieren sich in Abhängigkeit von der jeweiligen Lehrauftragsart an den Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach § 116 Bremisches Beamtengesetz (BremBG), an denen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter nach § 23 BremHG sowie an denen für Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 24 BremHG. An der Universität Bremen werden zentral in der Regel keine Unterstützungsangebote für Lehrbeauftragte zur Verfügung gestellt. An der Hochschule für Künste Bremen sind sowohl die hauptamtlichen als auch die nebenamtlichen Lehrenden in Fachgruppen bzw. Studienkommissionen organisiert, in denen der fachliche Austausch und die fachliche Weiterentwicklung stattfinden. Die Einarbeitung neuer Lehrbeauftragter wird von den Studien-Dekaninnen und StudienDekanen und hauptamtlichen Fachkolleginnen und Fachkollegen unterstützt. Die Hochschule Bremen bietet spezielle wissenschaftliche Weiterbildungsangebote für Lehrbeauftragte an. Das Programm LehrauftragPlus richtet sich eigens an diese Zielgruppe und umfasst z. B. „Wechselseitige Hospitation“, „Kollegiale Beratung“, „Kompetenzorientierte Didaktik“ und „Prüfungsgestaltung“. Zudem steht ein didaktisches Weiterbildungsprogramm für Professorinnen und Professoren auch den Lehrbeauftragten offen. An der Hochschule Bremerhaven werden die Lehrbeauftragten durch die modul- und fachverantwortlichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in Verbindung mit den Dekanaten ausgewählt und begleitet. Lehrbeauftragten stehen darüber hinaus die kostenfreien Angebote der Servicestelle Lernen und Lehren (SLL) zur Verfügung (hochschuldidaktische Workshops, Seminare zum Zeitmanagement und Umgang mit hoher Belastung, Atem- und Stimmtraining, individuelle Beratungsangebote zu allen didaktischen, methodischen, planerischen sowie weitergehenden Fragen einschließlich Hospitationen in Lehrveranstaltungen etc.). Auch zur jährlich stattfindenden Lehr-/Lernkonferenz „GUUGLE Forum“ (Gut und gerne lernen und lehren) sind die Lehrbeauftragten eingeladen. 6. Wie wird sichergestellt, dass von Lehrbeauftragten durchgeführte Veranstaltungen in das Studienkonzept des jeweiligen Studiengangs passen? Inwieweit sind Lehrbeauftragte in die Abnahme von Prüfungsleistungen eingebunden? Die Lehrveranstaltungsplanung obliegt den jeweiligen Studien-Dekaninnen und Studien-Dekanen. Lehraufträge werden nur für Veranstaltungen vergeben, die im Curriculum eines Studiengangs verankert sind. Die zentralen Ziele und Inhalte der Veranstaltungen sind in den Modulbeschreibungen dargestellt. Mit der Erteilung eines Lehrauftrags erfolgt formal auch die Prüfungsbefugnis, die sich nach Maßgabe der Beteiligung der/des Lehrbeauftragten an der Lehre auf das vertretene Fachgebiet und die Lehrinhalte der durchzuführenden Lehrveranstaltung bezieht. Sie setzt mindestens die durch die Prüfung festzustellen- — 5 — de Qualifikation voraus. An der Hochschule für Künste Bremen im Fachbereich Musik sind die Lehrbeauftragten, da hier die Lehraufträge auch der Sicherstellung des Lehrangebots dienen (vergleiche Ziffer 4), sowohl in den Aufnahmeund Modulprüfungen als auch im Bachelor- oder Masterprojekt unverzichtbare Mitglieder der Prüfungskommissionen. 7. Welche Maßnahmen zur beruflichen bzw. wissenschaftlichen Weiterqualifikation , und welche Unterstützungsangebote hinsichtlich der weiteren Karriereplanung bestehen für Lehrbeauftragte in Bremen? Bei Lehrbeauftragten, die Veranstaltungen für eine zusätzliche Praxisorientierung im Studium übernehmen (insbesondere an den Fachhochschulen), handelt es sich um Praktikerinnen und Praktiker, die keine Hochschulkarriere anstreben . Für Lehrbeauftragte mit dem Ziel einer wissenschaftlichen Karriere stehen die bereits unter Ziffer 5 genannten Angebote zur Verfügung. Im Fachbereich Musik der Hochschule für Künste Bremen bietet das Netzwerk der Musikhochschulen (Qualitätsmanagement und Lehrentwicklung) Workshops für Lehrende (haupt- und nebenamtlich) an. Insbesondere an Musikhochschulen ist der Lehrauftrag die „klassische Qualifizierungsphase“ auf dem Weg zu einer Professur. 8. Inwieweit sind Lehrbeauftragte in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung involviert? Welche Änderungen sind gegebenenfalls bei der Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes geplant? Gemäß § 5 BremHG haben die Lehrbeauftragten in der Regel nur Angehörigenstatus und damit kein aktives und passives Wahlrecht zu den Selbstverwaltungsgremien . Im Einzelfall können sie von der Rektorin oder dem Rektor Mitgliedern der Hochschulen ganz oder teilweise gleichgestellt werden. Lediglich an der Hochschule für Künste Bremen sind auch die Lehrbeauftragten Mitglieder der Hochschule und bilden für die Vertretung in Gremien eine eigene Gruppe. Änderungen zum Status der Lehrbeauftragten sind derzeit im Rahmen einer Novellierung des bremischen Hochschulrechts nicht geplant. 9. Wie hoch ist die durchschnittlich vereinbarte Stundenanzahl in den Arbeitsaufträgen von Lehrbeauftragten? Inwieweit decken die Arbeitsverträge Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturzeiten, Sprechstunden u. ä. ab? Die Lehrbeauftragten stehen gemäß § 26 BremHG in einem befristeten öffentlich -rechtlichen Rechtsverhältnis und haben demzufolge keinen Arbeitsvertrag. Der Umfang eines Lehrauftrags bemisst sich in Lehrveranstaltungsstunden (LVS). Dieser soll in der Regel die Hälfte der Lehrverpflichtung entsprechend hauptberuflicher Lehrkräfte nicht überschreiten. Der zeitliche Umfang des Lehrauftrags ist so zu begrenzen, dass der Rahmen nebenberuflicher Tätigkeit nicht überschritten wird und die Selbstständigkeit der Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts gewahrt bleibt. An der Hochschule Bremerhaven lag der durchschnittliche Umfang im Sommersemester 2015 bei 3,84 LVS/ Person, an der Hochschule für Künste Bremen bei 4,1 LVS/Person. An den anderen beiden Hochschulen gibt es hierzu keine systematische Datenerfassung. Vor- und Nachbereitungszeiten, Korrekturzeiten, Sprechstunden u. ä. sind Bestandteil des Lehrauftrags und werden nicht gesondert vergütet. Prüfungstätigkeiten dagegen werden gesondert entlohnt (vergleiche Antwort zu Frage 10). 10. Wie werden Lehrbeauftragte an den öffentlichen Hochschulen im Land Bremen entlohnt? Wie haben sich die Entgelte in den letzten Jahren verändert? Wie bewertet der Senat die Entlohnung von Lehrbeauftragten? Die Vergütung der Lehraufträge orientiert sich an der „Verordnung über die Vergütung von Nebentätigkeiten der Beamten im bremischen öffentlichen Dienst“ (Nebentätigkeiten-Vergütungsverordnung – NVVergVO). Die Vergütungssätze liegen je nach Lehrauftragsart und Hochschule zwischen „für Lehrbeauftragte mit Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben bis zu ‡ 16,09“ (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4.1.1 NVVergVO) und „Lehrbeauftragte, die in Einzelfällen für Lehraufgaben wie Professoren in Lehrveranstaltungen von besonders herausgehobener Bedeutung oder mit einer außergewöhnlichen Belastung gewonnen werden müssen bis zu ‡ 51,98“ (§ 2 Abs. 1 Ziffer 4.1.4 NVVergVO) je Unterrichtsstunde — 6 — mit einer 20-%-igen Steigerungsoption in Mangelbereichen; sie wurden zuletzt zum 1. Oktober 2003 angepasst. Prüfungstätigkeiten werden gesondert vergütet . Angesichts der angespannten Haushaltslage des Landes Bremen ist eine Erhöhung der Vergütungsätze für Lehrbeauftragte derzeit nicht geplant. 11. Wie bewerten Hochschulen und Senat die Situation der im Land Bremen beschäftigten Lehrbeauftragten, und wie bewerten sie vor diesem Hintergrund die zuletzt im Rahmen des bundesweiten Aktionstags geäußerten Kritikpunkte und Forderungen? Welche Maßnahmen zur Situationsverbesserung sind gegebenenfalls geplant? Lehrbeauftragte stellen in allen Fachbereichen bzw. Fakultäten der staatlichen Hochschulen des Landes Bremen eine sinnvolle quantitative und qualitative Ergänzung des hauptamtlichen Personals dar. Besonders wichtig sind die zusätzlichen fachliche Impulse durch externe Dozentinnen und Dozenten aus der Berufspraxis in den dualen Studiengangsformaten für die Vermittlung zwischen wissenschaftlichen und berufspraktischen Lernfeldern. Die Hochschulen sind sich der besonderen Leistung, die von Lehrbeauftragten für die Ausbildung der Studierenden erbracht wird, bewusst. Sie werden daher mit der entsprechenden Wertschätzung behandelt. Um die Qualität sicherzustellen , wird sehr sorgsam mit der Vergabe von Lehraufträgen umgegangen. Lehrbeauftragte werden soweit wie möglich über verschiedene Maßnahmen, z. B. die Weiterbildungsangebote oder regelmäßige Einladungen, über ihren Lehrauftrag hinaus in den Hochschulalltag eingebunden. Der Lehrauftrag ist vom Grund her als eine „temporäre Nebentätigkeit“ zu sehen und stellt keine Dauerbeschäftigung dar. Demzufolge stehen die Lehrbeauftragten in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis; insbesondere an den Fachhochschulen wird ein Großteil der Lehraufträge von Praktikerinnen und Praktikern wahrgenommen, die sich nebenberuflich in der Lehre engagieren, während ihre finanzielle Absicherung und berufliche Karriereplanung (auf die sich die Kritikpunkte des Aktionstags beziehen) außerhalb der Hochschule erfolgen. Um Lehrbeauftragten eine größere Planungssicherheit zu geben, wird die Vergabe möglichst längerfristiger Lehraufträge angestrebt. 12. Welche Pläne werden im Rahmen der anstehenden Novellierung des Bremischen Hochschulgesetzes in Bezug auf Lehrbeauftragte verfolgt? Mögliche Änderungen in Bezug auf Lehrbeauftragte sind derzeit im Rahmen einer Novellierung des bremischen Hochschulrechts nicht geplant. Eine Diskussion der Arbeitssituation erfolgt aktuell in Gesprächen mit den Hochschulen, den Gewerkschaften, den Frauenbeauftragten und der Arbeitnehmerkammer. Druck: Anker-Druck Bremen