BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1195 Landtag (zu Drs. 19/1147) 19. Wahlperiode 22.08.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Einsatz der Bremer Polizei beim G20-Gipfel Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 22.08.2017 „Einsatz der Bremer Polizei beim G20-Gipfel" (Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 11.07.2017) Die Fraktion der FDP hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Die Bilder von brutalen Straßenschlachten in Hamburg während des G20-Gipfels am vergangenen Wochenende haben die mediale Berichterstattung beherrscht und damit die Ergebnisse des Gipfels sowie die friedlichen Kundgebungen in den Hintergrund treten lassen. Hunderte Polizeibeamte und friedliche Demonstranten sind durch die Exzesse von nahezu paramilitärisch agierenden linken Extremisten – zum Teil schwer – verletzt worden. Darunter auch Polizeibeamte aus dem Land Bremen. Gleichzeitig zeigen viele Bilder in den sozialen Netzwerken nicht nur die grausamen Straßenschlachten, sondern auch die katastrophalen Unterbringungsmöglichkeiten für die in Hamburg eingesetzten Polizeibeamten. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beamte der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden während des G20-Gipfels in Hamburg für welche konkreten Aufgaben eingesetzt? 2. Wie viele Dienststunden haben die von der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven zur Verfügung gestellten Polizeibeamten während des Einsatzes abgeleistet? 3. Wie viele Stunden betrug die durchschnittliche Einsatzdauer der Polizeibeamten während des Einsatzes und welche Höchsteinsatzdauer wurde in der Spitze erreicht? 4. Wie lang war die durchschnittliche Dauer der Ruhephasen der eingesetzten Beamten während des Einsatzes und welche die niedrigste? 5. Mit welcher finanziellen Entschädigung für die von Bremer und Bremerhavener Polizeibeamten abgeleisteten Dienststunden rechnet der Senat? 6. Wird die finanzielle Entschädigung, die Bremen und Bremerhaven für den Einsatz der Polizeibeamten erhält vollständig dazu genutzt, um (auch während des Einsatzes in Hamburg) angefallene Überstunden ausbezahlen zu können? Wenn ja, wann rechnet der Senat mit der Auszahlung an die Beamten? 7. Gab es für die in Hamburg eingesetzten Möglichkeiten nach der Rückkehr Sonderurlaub zu nehmen? 8. Wie stellt die Polizei Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde Bremerhaven sicher, dass in Hamburg eingesetzte Polizeibeamte nach dem Einsatz in Hamburg eine angemessene Ruhephase erhalten? 9. Wo waren die Polizeibeamten, die die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven für den Einsatz beim G20-Gipfel zur Verfügung gestellt haben, untergebracht? a. Standen für alle von Bremen entsandten Beamten zu jeder Zeit ausreichend Ruhe- bzw.- Schlafmöglichkeiten zur Verfügung? b. War die Versorgung der von Bremen entsandten Beamten mit Getränken und Nahrungsmitteln zu allen Zeiten sichergestellt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 10. Wie viele Polizeibeamte der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden im Rahmen des Einsatzes beim G20-Gipfel verletzt? a. Wie viele der Beamten wurden durch welche Taten leicht verletzt und waren weiterhin dienstfähig? b. Wie viele der Beamten wurden durch welche Taten schwer verletzt und waren auf Grund welcher Verletzung nicht mehr dienstfähig? 11. Welche technische Ausrüstung hat die Polizei Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde Bremerhaven während des Einsatzes in Hamburg zur Verfügung gestellt? 12. Wurde die für den Einsatz von den Bremer Polizeibehörden zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung beschädigt? Wenn ja, in welchem Maß und mit welchem voraussichtlichen finanziellen Volumen zur Schadensbehebung ist zu rechnen? 13. In welcher Weise wurde der Dienstplan der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven umgestellt, um die Sicherheit in beiden Städten gewährleisten zu können? 14. Ist dem Senat bekannt ob es durch den Einsatz vieler Polizeibeamter in Hamburg zu personellen Engpässen in Bremen und Bremerhaven gekommen ist? Wenn ja, zu welchen? 15. Wie viele Überstunden sind durch die Veränderung des Dienstplans jeweils in Bremen und Bremerhaven für die eingesetzten Polizeibeamten angefallen? 16. Wie stellt der Senat sicher, dass die durch die Veränderung des Dienstplans bei den in Bremen und Bremerhaven eingesetzten Polizisten angefallenen Überstunden ebenfalls ausbezahlt werden? 17. Welche Informationen hat der Senat darüber, ob und wenn ja wie viele Bremer in welchem Ausmaß an den gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg teilgenommen haben? Welcher politischen Orientierung sind diese Personen zuzurechnen? 18. Welche Informationen hat der Senat darüber, wie viele Bremer wegen ihrer Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg wegen welcher Vergehen in Gewahrsam genommen bzw. festgenommen wurden? 19. Welche Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden im Vorfeld des G20-Gipfels ergriffen, um potenzielle Bremer Gewalttäter von einer Teilnahme an den Protesten bzw. der Fahrt nach Hamburg zu verhindern?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Beamte der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden während des G20-Gipfels in Hamburg für welche konkreten Aufgaben eingesetzt? Während des G20-Gipfels in Hamburg waren insgesamt 330 Einsatzkräfte aus dem Land Bremen eingesetzt, davon 36 aus Bremerhaven. Die Einsatzkräfte waren unter anderem im Objektschutz an der Elbphilharmonie, am Flughafen und im Schanzenviertel eingesetzt, sowie wasserseitig u. a. zur Abwehr und Verhinderung von Angriffen gegen Personen und Objekte. Neben den vorgenannten operativen Einsatzaufträgen wurden auch Aufgaben wie Auswertung der sozialen Medien und Internet Monitoring wahrgenommen. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung wurden die Beamten flexibel und lageangepasst eingesetzt. 2. Wie viele Dienststunden haben die von der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven zur Verfügung gestellten Polizeibeamten während des Einsatzes abgeleistet? Zur Höhe der geleisteten Dienststunden der Polizei Bremen kann aufgrund der Vielzahl der Kräfte und der noch nicht vollständig ausgewerteten Einsatzzeiten noch keine Aussage getätigt werden. Die Zahlen werden derzeit erhoben und ausgewertet. Die Einsatzkräfte der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben an drei Einsatztagen 1067,5 Stunden abgeleistet. 3. Wie viele Stunden betrug die durchschnittliche Einsatzdauer der Polizeibeamten während des Einsatzes und welche Höchsteinsatzdauer wurde in der Spitze erreicht? Die durchschnittliche Einsatzdauer der Einsatzkräfte aus Bremen können nicht angegeben werden, da abhängig von den Einsatzaufträgen, zwischen den Einsatzphasen noch Bereitschaftsphasen oder Rufbereitschaften wahrgenommen wurden. Die Einsatzdauer betrug zwischen 12 und 18 Stunden. In der Spitze betrug die Höchsteinsatzdauer 21 Stunden. Die durchschnittliche Einsatzdauer der Einsatzkräfte aus Bremerhaven betrug 10 Stunden. In der Spitze betrug die Höchsteinsatzdauer 13 Stunden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 4. Wie lang war die durchschnittliche Dauer der Ruhephasen der eingesetzten Beamten während des Einsatzes und welche die niedrigste? Die durchschnittliche Dauer der Ruhephase der Einsatzkräfte aus Bremen können nicht angegeben werden, da abhängig von den Einsatzaufträgen, zwischen den Einsatzphasen noch Bereitschaftsphasen oder Rufbereitschaften wahrgenommen wurden. Vor Eintreffen der Regierungsvertreter und Delegationen entsprachen die Ruhephasen mindestens 11 Stunden. Ab Donnerstag, 06.07.2017, war die kürzeste Ruhephase 1,5 Stunden lang. Die durchschnittliche Dauer der Ruhephase der Einsatzkräfte aus Bremerhaven betrug 6,5 Stunden. Die kürzeste Ruhephase betrug 3 Stunden. 5. Mit welcher finanziellen Entschädigung für die von Bremer und Bremerhavener Polizeibeamten abgeleisteten Dienststunden rechnet der Senat? Einsatzbedingte Mehrkosten werden im Rahmen der bestehenden Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen durch die Freie und Hansestadt Hamburg übernommen. Die Prüfung der entstandenen Kosten für den Einsatz ist noch nicht abgeschlossen. 6. Wird die finanzielle Entschädigung, die Bremen und Bremerhaven für den Einsatz der Polizeibeamten erhält vollständig dazu genutzt, um (auch während des Einsatzes in Hamburg) angefallene Überstunden ausbezahlen zu können? Wenn ja, wann rechnet der Senat mit der Auszahlung an die Beamten? 7. Gab es für die in Hamburg eingesetzten Möglichkeiten nach der Rückkehr Sonderurlaub zu nehmen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Der Innensenator und der Personalrat der Polizei haben sich darauf verständigt, dass im Rahmen des G20-Gipfels angeordnete Überstunden finanziell vergütet werden können. Die Erstattungssumme der Einsatzkosten aus dem G20-Gipfel wird für die anfallenden Ausgaben der Polizei Bremen für angeforderte Unterstützungsleistungen aus anderen Bundesländern verwendet. Die finanzielle Vergütung von Überstunden, die im Rahmen des G20-Gipfels angefallen sind, ist geplant und erfolgt aus dem Personalhaushalt. Einsatzkräfte, die anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg eingesetzt waren, erhalten 3 Tage Sonderurlaub. Einsatzkräfte, die aufgrund von Dienstplanumstellung auf 12 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Stunden-Schichtbetrieb im Land Bremen betroffen waren, erhalten 1 Tag Sonderurlaub. Dieser Urlaub soll von den Einsatzkräften zeitnah in Anspruch genommen werden. Aufgrund der derzeitigen Urlaubsphase gab es keine Möglichkeit, für die in Hamburg eingesetzten Polizeibeamten direkt im Anschluss an den Einsatz über bereits geplante Urlaube hinaus „Sonderurlaub“ zu gewähren. 8. Wie stellt die Polizei Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde Bremerhaven sicher, dass in Hamburg eingesetzte Polizeibeamte nach dem Einsatz in Hamburg eine angemessene Ruhephase erhalten? Für die Einsatzkräfte in Bremen wurde bereits bei der Vorplanung des Einsatzes die Möglichkeit des Freizeitausgleichs für die Folgetage eingeplant, der überwiegend gewährt werden konnte. Zur Freistellung des Einsatzzuges der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden die Regeldienste bis Montag, den 10.07.17, 06.00 Uhr, auf 12-Stunden-Dienste umgestellt. Ab dem 10.07.17, 06.00 Uhr, waren somit die regulären Dienste zu besetzen. Angehörige des Einsatzzuges wurden erst ab dem 10.07.17, 14.00 Uhr (regulärer Spätdienst) eingesetzt. Somit konnte eine Ruhephase von mindestens 24 Stunden gewährleistet werden. 9. Wo waren die Polizeibeamten, die die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven für den Einsatz beim G20-Gipfel zur Verfügung gestellt haben, untergebracht? a. Standen für alle von Bremen entsandten Beamten zu jeder Zeit ausreichend Ruhe- bzw.- Schlafmöglichkeiten zur Verfügung? Der größte Teil der Bremer Kräfte war in angemessenen Hotels untergebracht. Wie bereits dargestellt, nahmen die Belastungen aufgrund der Einsatzlage im Verlauf zu, sodass die Ruhe- und Schlafmöglichkeit nur eingeschränkt genutzt wurden. Lediglich eine Unterkunft wurde aufgrund der Größe, Beschaffenheit und des Lärmpegels als ungeeignet beurteilt. Die Polizeibeamten der OPB Bremerhaven waren in einem Hotel in Hamburg bzw. in Krupunder (Schleswig-Holstein) untergebracht. Es standen für alle Einsatzkräfte ausreichend Ruhe- bzw. Schlafmöglichkeiten zur Verfügung. b. War die Versorgung der von Bremen entsandten Beamten mit Getränken und Nahrungsmitteln zu allen Zeiten sichergestellt? Die Versorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken wurde ausreichend sichergestellt, sowohl in der Vorphase des Gipfels, als auch im weiteren Verlauf ab dem 06.07.2017. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Aufgrund der dynamischen Einsatzlage gab es jedoch wenig Zeit sich in Ruhe zu verpflegen. Während des Einsatzes wurden die eingesetzten Kräfte mit Verpflegungsbeuteln versorgt. Getränke und Nahrungsmittel standen jederzeit ausreichend zur Verfügung. 10. Wie viele Polizeibeamte der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden im Rahmen des Einsatzes beim G20-Gipfel verletzt? a. Wie viele der Beamten wurden durch welche Taten leicht verletzt und waren weiterhin dienstfähig? 17 Polizeibeamte wurden bei dem Einsatz leicht verletzt, davon ein Beamter der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Die Einsatzkräfte waren nach kurzer Behandlung weiterhin dienstfähig. Die Beamten wurden durch Stein- oder Flaschenwürfe sowie in einem Fall durch einen Faustschlag verletzt. b. Wie viele der Beamten wurden durch welche Taten schwer verletzt und waren auf Grund welcher Verletzung nicht mehr dienstfähig? Zwei Beamte wurden durch Wurfgegenstände und ein weiterer ohne Fremdeinwirkung so schwer verletzt, dass sie nicht weiter dienstfähig waren. 11. Welche technische Ausrüstung hat die Polizei Bremen bzw. die Ortspolizeibehörde Bremerhaven während des Einsatzes in Hamburg zur Verfügung gestellt? Die Polizei Bremen unterstützte die Freie und Hansestadt Hamburg mit zwei Wasserwerfern, einem Sonderwagen 4, einem Befehlskraftwagen und einem Tauchkraftwagen. Neben den genannten Fahrzeugen wurden noch weitere Krafträder, Halbgruppenfahrzeuge, Funkstreifenwagen sowie Streifenboote und drei Mehrzweckschlauchboote mit den erforderlichen Führungs- und Einsatzmitteln eingesetzt. 12. Wurde die für den Einsatz von den Bremer Polizeibehörden zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung beschädigt? Wenn ja, in welchem Maß und mit welchem voraussichtlichen finanziellen Volumen zur Schadensbehebung ist zu rechnen? An den Einsatzfahrzeugen der Polizei Bremen konnten diverse Beschädigungen festgestellt werden, darunter Dellen, Lackschäden und Schäden an den Scheiben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Teilweise konnten entstandene Beschädigungen bereits während des Einsatzes in Hamburg behoben werden. Noch kann keine Aussage zur Höhe der Gesamtschäden getätigt werden. Ein Einsatzfahrzeug des Einsatzzuges der Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurde an der Seite über der Tür beschädigt. Die Kosten der Reparatur betragen ca. 500,00 €. Weiterhin wurde ein Fahrzeugreifen beschädigt. Die Reparatur erfolgte über die polizeieigene Werkstatt in Hamburg. 13. In welcher Weise wurde der Dienstplan der Polizei Bremen bzw. der Ortspolizeibehörde Bremerhaven umgestellt, um die Sicherheit in beiden Städten gewährleisten zu können? Um die Sicherheit der parallel verlaufenden Breminale und der Alltagslage in Bremen gewährleisten zu können, wurde ab dem 07.07.17, 06:00 Uhr bis 10.07.17, 06:00 Uhr auf einen Zwölf-Stunden-Dienstplan umgestellt. In Bremerhaven wurde an den Revieren Lehe und Geestemünde an dem Alarmierungswochenende (07.07.17 ab Alarmierung bis 10.07.17, 06.00 Uhr) nahtlos auf einen 12-Stunden-Dienstplan umgestellt. 14. Ist dem Senat bekannt ob es durch den Einsatz vieler Polizeibeamter in Hamburg zu personellen Engpässen in Bremen und Bremerhaven gekommen ist? Wenn ja, zu welchen? Durch die Dienstplanumstellung in Bremen und Bremerhaven konnten personelle Engpässe in beiden Städten kompensiert werden. 15. Wie viele Überstunden sind durch die Veränderung des Dienstplans jeweils in Bremen und Bremerhaven für die eingesetzten Polizeibeamten angefallen? Da die Zahlen für die Polizei Bremen noch erhoben und ausgewertet werden, kann zur Anzahl der geleisteten Überstunden derzeit noch keine Aussage getroffen werden. In Bremerhaven fielen durch die Umstellung des Dienstplans 538 Überstunden an. 16. Wie stellt der Senat sicher, dass die durch die Veränderung des Dienstplans bei den in Bremen und Bremerhaven eingesetzten Polizisten angefallenen Überstunden ebenfalls ausbezahlt werden? Siehe Beantwortung der Frage 6. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 17. Welche Informationen hat der Senat darüber, ob und wenn ja wie viele Bremer in welchem Ausmaß an den gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg teilgenommen haben? Welcher politischen Orientierung sind diese Personen zuzurechnen? Es ist bekannt, dass sich verschiedene Gruppierungen in Hamburg an den Protesten beteiligt haben. Aktuell liegen keine abschließenden belastbaren Zahlen über die Teilnahme von Bremern an den gewalttätigen Ausschreitungen in Hamburg vor. Die Polizei Hamburg hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die derzeit mit der Aufklärung der Straftaten rund um den G20 Einsatz beschäftigt ist. Auskunftshoheit hat sich die StA Hamburg vorbehalten. 18. Welche Informationen hat der Senat darüber, wie viele Bremer wegen ihrer Beteiligung an den gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg wegen welcher Vergehen in Gewahrsam genommen bzw. festgenommen wurden? Die Rückmeldungen an die Polizei Bremen sind noch nicht abgeschlossen. Nach bisherigen Informationen befand sich eine Person mit Wohnsitz in Bremen unter den in Gewahrsam genommenen Personen. 19. Welche Maßnahmen haben die Sicherheitsbehörden im Vorfeld des G20-Gipfels ergriffen, um potenzielle Bremer Gewalttäter von einer Teilnahme an den Protesten bzw. der Fahrt nach Hamburg zu verhindern? Bekannte Gruppierungen und konkrete Personen wurden im Vorfeld intensiv betrachtet und hinsichtlich einer Gefährdung eingeschätzt. Diese Einzelbewertungen wurden anschließend gemeinsam mit der Polizei Hamburg ausgetauscht. Maßnahmen gegen mögliche Gewalttäter wurden sodann zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Der Polizei stehen Maßnahme wie zum Beispiel Observationen und Gefährderansprachen zur Verfügung. Welche Maßnahmen konkret zur Anwendung kommen wird einzelfallund lageangepasst entschieden. Die konkreten Maßnahmen unterliegen der Geheimhaltung, um zukünftige Einsätze nicht zu gefährden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1195 VB Einsatz der Bremer Polizei beim G20-Gipfel 20170822_GA_Einsatz Polizei G20 Gipfel