BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1196 Landtag 19. Wahlperiode 22.08.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Bedrohungen und Bespitzelungen türkischstämmiger Oppositioneller in Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 23.06.2017 „Bedrohungen und Bespitzelungen türkischstämmiger Oppositioneller in Bremen“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Am 15. Dezember 2016 wurde der mutmaßliche türkische Spion Mehmet S. auf Grund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes festgenommen. Der Generalbundesanwalt teilte zur Verhaftung mit: „Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Auftrag des türkischen Geheimdienstes in Deutschland Informationen über Aufenthaltsorte, Kontaktpersonen und politische Tätigkeiten von in Deutschland lebenden Kurden sowie kurdische Einrichtungen in der Bundesrepublik verschafft zu haben, welche zur Weitergabe an den türkischen Geheimdienst bestimmt waren“ (Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 16.12.2016). Am 21. Juni 2017 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage wegen ausländischer Agententätigkeit gegen S.: Er soll einen kurdischen Oppositionspolitiker aus Bremen ausspioniert haben, dabei forschte er auch das familiäre Umfeld seiner Zielperson aus. Er schlich sich in kurdische Fernsehsender ein und fotografierte TeilnehmerInnen von Demonstrationen unter anderem in Bremen. Seit 2013 soll S. für seine Tätigkeit 30.000 Euro vom türkischen Geheimdienst erhalten haben (Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 21. Juni 2017). Die Bundesanwaltschaft ermittelt außerdem gegen 16 Imame der Regierungsbehörde Diyanet, die im Auftrag des türkischen Geheimdienstes (MIT) in Moscheegemeinden der DITIB gespitzelt haben sollen (Antwort der Bundesregierung vom 4. April.2017). Die Imame wurden vom türkischen Staat allerdings kurzfristig aus Deutschland abgezogen und entziehen sich seither einer Strafverfolgung. Im März wurde eine Liste mit Spitzelzielen bekannt, auf der sich die Namen von rund 300 Einzelpersonen und Vereinen angeblicher AnhängerInnen und Kontaktpersonen der Gülen- Gemeinschaft befinden sollen. Der Chef des türkischen Geheimdienstes MIT hatte das Dossier, das auch Material aus verdeckten Observationen enthalten soll, dem Bundesnachrichtendienst übergeben. Einige Landesbehörden informierten daraufhin Personen, die in den Listen genannt werden. Im Abgeordnetenhaus Berlin wurde am 20. Juni darüber hinaus bekannt, dass den Behörden des Bundes eine weitere Liste dieser Art vorliegt, die allerdings erst sehr spät an die Innenministerien der Länder weitergeleitet worden sein soll. Die Liste soll weitere 72 Personen betreffen und 40 Seiten lang sein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht davon aus, dass bis zu 6.000 Agenten und Informanten des MIT in Deutschland aktiv sind. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Listen mit Zielpersonen des türkischen Geheimdienstes sind dem Senat bekannt? 2. Lässt sich nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt die Listen jeweils erstellt und wann sie an die Bundesbehörden übermittelt worden sind? Falls ja: wann jeweils? 3. Wann und auf welchem Wege wurden diese Listen an die Behörden in Bremen weiter gegeben? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 4. Fand von Seiten der Bremischen Behörden (Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft) eine Auswertung der Listen statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 5. Wie viele Namen von Einzelpersonen befinden sich auf den Listen jeweils und welchen Umfang haben diese Listen (Seitenzahl)? 6. Wie viele Namen von Vereinen und sonstigen Einrichtungen befinden sich auf den Listen jeweils? 7. Wie viele BremerInnen befinden sich auf diesen Listen jeweils? 8. Wurden Menschen aus Bremen und Bremerhaven über mögliche Gefährdungen informiert, die sich aus einer Überwachung durch türkische Dienste ergeben? 9. Enthalten die Listen Material aus Observationen, Telekommunikationsüberwachung oder ähnlichen verdeckten, geheimdienstlichen Maßnahmen? 10. Sind die Listen nach Kenntnis des Senats je nach politischer Orientierung der Zielpersonen sortiert (z.B. linke Oppositionelle, KurdInnen, Gülen-AnhängerInnen usw.)? 11. Wurde im Rahmen der Innenministerkonferenz über die 6.000 mutmaßlichen Agenten und die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland gesprochen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? 12. Liegen dem Senat auf Bremen bezogene Informationen über weitere hier tätige Informanten und Agenten des MIT vor? 13. Ist dem Senat bekannt, ob in Bremischen Moscheen ebenfalls der Verdacht von Spionagetätigkeiten bestand oder besteht? 14. Ist dem Senat bekannt, ob Imame von Diyanet seit Juni 2015 aus Bremen ausgereist oder abgezogen worden sind? 15. Inwiefern bestand oder besteht eine Zusammenarbeit des Staatsschutzes im LKA und dem Landesamt für Verfassungsschutz einerseits sowie dem türkischen Geheimdienst MIT und türkischen Ermittlungsbehörden andererseits? 16. Welche Auswirkungen haben die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Spione des MIT auf die Zusammenarbeit der Bremischen Sicherheitsbehörden mit dem türkischen Geheimdienst und den türkischen Ermittlungsbehörden? 17. Wurden der Bremer Staatsschutz und das Landesamt für Verfassungsschutz im Auftrag von Bundesbehörden (BfV, BND, GBA) seit Juni 2015 tätig in Bezug auf a) türkischstämmige Oppositionelle, KurdInnen und mutmaßliche Gülen- AnhängerInnen? b) Agenten und Informanten des türkischen Geheimdienstes MIT?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Listen mit Zielpersonen des türkischen Geheimdienstes sind dem Senat bekannt? Dem Senator für Inneres sind aktuell drei unterschiedliche Listen bekannt. 2. Lässt sich nachvollziehen, zu welchem Zeitpunkt die Listen jeweils erstellt und wann sie an die Bundesbehörden übermittelt worden sind? Falls ja: wann jeweils? Angaben können hierzu nicht gemacht werden, da es sich um Sachverhalte handelt, die von den Bundesbehörden als vertrauliche Verschlusssache eingestuft wurden. Nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen“ (VSA) sind solche Informationen mit dem Verschlussgrad „VS–Vertraulich“ einzustufen, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Die gewählte Einstufung hat weiterhin Bestand. 3. Wann und auf welchem Wege wurden diese Listen an die Behörden in Bremen weiter gegeben? Die Listen wurden dem Senator für Inneres am 03.04.2017, 10.04.2017 und 28.06.2017 zugeleitet. 4. Fand von Seiten der Bremischen Behörden (Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft) eine Auswertung der Listen statt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Listen wurden im Hinblick auf mögliche Bezüge zum Land Bremen überprüft, jedoch konnten solche nicht festgestellt werden. 5. Wie viele Namen von Einzelpersonen befinden sich auf den Listen jeweils und welchen Umfang haben diese Listen (Seitenzahl)? Siehe Antwort zu Frage 2. 6. Wie viele Namen von Vereinen und sonstigen Einrichtungen befinden sich auf den Listen jeweils? Siehe Antwort zu Frage 2 7. Wie viele BremerInnen befinden sich auf diesen Listen jeweils? Unter den gelisteten Personen befanden sich keine Personen mit Wohnsitz im Land Bremen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 8. Wurden Menschen aus Bremen und Bremerhaven über mögliche Gefährdungen informiert, die sich aus einer Überwachung durch türkische Dienste ergeben? Siehe Antwort zu Frage 7. 9. Enthalten die Listen Material aus Observationen, Telekommunikationsüberwachung oder ähnlichen verdeckten, geheimdienstlichen Maßnahmen? Siehe Antwort zu Frage 2. 10. Sind die Listen nach Kenntnis des Senats je nach politischer Orientierung der Zielpersonen sortiert (z.B. linke Oppositionelle, KurdInnen, Gülen-AnhängerInnen usw.)? Siehe Antwort zu Frage 2. 11. Wurde im Rahmen der Innenministerkonferenz über die 6.000 mutmaßlichen Agenten und die Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in Deutschland gesprochen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Die Thematik wurde im Rahmen des Kamingespräches auf der 206. Innenministerkonferenz erörtert. Das Kamingespräch dient dem vertraulichen Austausch auf Ministerebene, Beschlüsse werden dort nicht gefasst. 12. Liegen dem Senat auf Bremen bezogene Informationen über weitere hier tätige Informanten und Agenten des MIT vor? Im September 2016 wurde ein Strafverfahren wegen §99 (1) StGB, Geheimdienstliche Agententätigkeit durch das Landeskriminalamt Bremen eingeleitet. Das Verfahren wurde im November 2016 durch den Generalbundesanwalt übernommen und das Bundeskriminalamt mit den weiteren Ermittlungen beauftragt. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu derzeit nicht vor. 13. Ist dem Senat bekannt, ob in Bremischen Moscheen ebenfalls der Verdacht von Spionagetätigkeiten bestand oder besteht? Dem Senat liegen hierzu derzeit keine Erkenntnisse vor. 14. Ist dem Senat bekannt, ob Imame von Diyanet seit Juni 2015 aus Bremen ausgereist oder abgezogen worden sind? Antwort auf Frage 14: Dem Senat liegen keine eigenen Erkenntnisse hierzu vor. 15. Inwiefern bestand oder besteht eine Zusammenarbeit des Staatsschutzes im LKA und dem Landesamt für Verfassungsschutz einerseits sowie dem türkischen Geheimdienst MIT und türkischen Ermittlungsbehörden andererseits? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Bei der Bearbeitung von Spionagehinweisen/-vorwürfen besteht keine Zusammenarbeit des Staatsschutzes im Landeskriminalamt Bremen mit türkischen Ermittlungsbehörden. Die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten obliegt aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages den entsprechenden Bundesbehörden, insbesondere dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst. Eine Zusammenarbeit Bremer Sicherheitsbehörden mit türkischen Nachrichtendiensten findet daher nicht statt. 16. Welche Auswirkungen haben die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Spione des MIT auf die Zusammenarbeit der Bremischen Sicherheitsbehörden mit dem türkischen Geheimdienst und den türkischen Ermittlungsbehörden? Siehe Antwort zu Frage 15. 17. Wurden der Bremer Staatsschutz und das Landesamt für Verfassungsschutz im Auftrag von Bundesbehörden (BfV, BND, GBA) seit Juni 2015 tätig in Bezug auf a) türkischstämmige Oppositionelle, KurdInnen und mutmaßliche Gülen- AnhängerInnen? b) Agenten und Informanten des türkischen Geheimdienstes MIT? Eine entsprechende Bitte im Sinne des 17a tätig zu werden ist zu keinem Zeitpunkt an die Bremer Sicherheitsbehörden gerichtet worden. In dem zu Frage 12 genannten Fall gemäß §99 (1) StGB kam es zu einer Zusammenarbeit des Staatsschutzes des Landeskriminalamts Bremen mit dem Generalbundesanwalt. Das Ermittlungsverfahren wurde zum Jahresende 2016 vom Generalbundesanwalt übernommen. Das BKA wurde mit den weiteren Ermittlungen betraut. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1196 VB Bedrohungen und Bespitzelungen türkischstämmiger Oppositioneller in Bremen 20170822_KA_Bedrohung und Bespitzelung