BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1230 Landtag 19. Wahlperiode 12.09.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Kleinen Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Waffenbesitz und Waffenkontrollen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.08.2017 „Waffenbesitz und Waffenkontrollen“ Die Fraktion der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Es ist seit einigen Jahren erklärter politischer Wille des Senats, die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen zu intensivieren sowie die mindestens alle drei Jahre vorgesehenen Überprüfungen der betroffenen Personen auf Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und waffenrechtliche Bedürfnisse regelmäßig durchzuführen. Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt der höheren Kontrollintensität ist, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen zu reduzieren. Denn jede Waffe weniger im Privatbesitz schafft ein Stück mehr Sicherheit. Bis Juli 2012 konnten für die verdachtsunabhängigen Kontrollen keine Gebühren erhoben werden. Mit der zum 24.07.2012 in Kraft getretenen Änderung der Kostenverordnung für die Innere Verwaltung beträgt die Gebühr für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition € 139,-- pro Kontrolle. Mit Urteil vom 16. Mai 2017 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Erhebung der Gebühr für rechtmäßig erklärt. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen sind in Bremen und Bremerhaven im Besitz einer bzw. mehrerer Waffenbesitzkarten aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. aufgrund welchen Bedürfnisses und verfügen über wie viele und welche Waffen? 2. Wie haben sich in Bremen und Bremerhaven die jährlichen Zahlen der zugelassenen Schusswaffen, der zurückgegebenen Schusswaffen, der Personen im Besitz von Schusswaffen, der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie der sog. Kleinen Waffenscheine seit 2012 entwickelt? 3. Wie hat sich die jährliche Personalausstattung der Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven seit 2012 entwickelt? 4. Wie viele Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen wurden seit 2012 jährlich in Bremen und Bremerhaven durchgeführt? Inwieweit kam es hierbei zu Beanstandungen , Rückgaben von Waffen, Sicherstellungen oder Anordnungen eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung? 5. Wie haben sich die jährlichen Einnahmen durch die Erhebung der Gebühr für Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen, der Gebühr für eine Nachkontrolle bei festgestellten Verstößen sowie der Gebühr für die Anordnung eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung seit 2012 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? 6. In wie vielen Fällen konnten seit 2012 die in Frage 5 erwähnten Gebühren nicht erhoben werden (nach Jahren getrennt) und was waren die wesentlichen Gründe dafür ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 7. Wie viele Betroffene haben gegen die Erhebung der in Frage 5 erwähnten Gebühren seit 2012 Widerspruch eingelegt und wie viele dieser Widersprüche waren im Widerspruchs- oder im Klageverfahren erfolgreich? 8. Wie haben sich die jährlichen Zahlen der durchgeführten und rückständigen Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit, Eignung und waffenrechtlichen Bedürfnisse seit 2012 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? 9. In wie vielen Fällen haben die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven seit 2012 Waffen- und Munitionserlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit der Berechtigten widerrufen und welche Gründe waren für diese Maßnahme jeweils einschlägig (bitte getrennt nach Jahren und Gründen ausweisen)? 10. Wie viele Betroffene haben gegen den Widerruf ihrer Waffen- und Munitionserlaubnis seit 2012 Widerspruch eingelegt und wie viele dieser Widersprüche waren im Widerspruchs- oder im Klageverfahren erfolgreich (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)? 11. Die Schießsportvereine melden der zuständigen Waffenbehörde im Lande Bremen, wenn Sportschützinnen oder Sportschützen, die eine Waffenbesitzkarte innehaben, aus dem Verein ausgeschieden sind. Hat der Senat Kenntnis von Fällen, in denen entgegen § 15 Absatz 5 des Waffengesetzes eine solche Meldung unterblieben ist? 12. Wie ist in Bremen und Bremerhaven der Stand der Datenbereinigung im Nationalen Waffenregister, die bis zum 31. Dezember 2017 von allen Waffenbehörden in Deutschland erfolgreich abgeschlossen werden muss? Welche Erkenntnisse über die bisherige Datenqualität sind im Rahmen der Bereinigung zu Tage getreten? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen sind in Bremen und Bremerhaven im Besitz einer bzw. mehrerer Waffenbesitzkarten aufgrund welcher Rechtsgrundlage bzw. aufgrund welchen Bedürfnisses und verfügen über wie viele und welche Waffen? In der Stadtgemeinde Bremen beläuft sich die aktuelle Anzahl der Waffenbesitzkarteninhaberinnen und -inhaber auf 2.080 Personen (Stand August 2017). Diesen Personen sind insgesamt 3.670 gültige Waffenbesitzkarten ausgestellt und es sind derzeit insgesamt 11.179 Waffen registriert. Davon sind 7.043 Langwaffen und 4.136 Kurzwaffen. Bedürfnisgründe sind dabei der Altbesitz mit 725 Langwaffen und 568 Kurzwaffen, Erbwaffen mit 296 Langwaffen und 144 Kurzwaffen, Jagdausübung mit 4.156 Langwaffen und 834 Kurzwaffen, Sportschützen mit 1.428 Langwaffen und 1.348 Kurzwaffen, Bremer Schützenvereine mit 149 Langwaffen und 174 Kurzwaffen als vereinseigene Waffen , Sammlerwaffen mit 253 Langwaffen und 732 Kurzwaffen von technischer oder kulturhistorischer Bedeutung, Bewachungsunternehmen mit 2 Langwaffen und 67 Kurzwaffen , z.B. zur Absicherung von Geld- und Werttransporten oder für den Personenschutz . Für das sog. sonstige Bedürfnis sind 24 Langwaffen und 214 Kurzwaffen registriert . Dabei handelt es sich vorwiegend um Seenotsignalpistolen. Weiterhin sind 10 Langwaffen und 55 Kurzwaffen in Bremen gespeichert, für die kein Bedürfnis glaubhaft gemacht werden muss. Es handelt sich um kleinstkalibrige (4mm M20) Feuerwaffen. In Bremerhaven sind 842 Personen im Besitz einer bzw. mehrerer Waffenbesitzkarten. Bedürfnisgrund ist entweder die Jagdausübung, das sportliche Schießen im Schützenverein , das Sammeln von Waffen, der Besitz eines hochseetauglichen Bootes (für Signalpistolen ), die Waffenherstellung/-handel oder die Erbschaft/Altbesitz (Besitz vor 2002). Insgesamt sind in Bremerhaven 3.595 Waffen im Besitz. Darunter befinden sich im Wesentlichen Einzellader-Waffen, halbautomatische Waffen und Signalpistolen. 2. Wie haben sich in Bremen und Bremerhaven die jährlichen Zahlen der zugelassenen Schusswaffen, der zurückgegebenen Schusswaffen, der Personen im Besitz von Schusswaffen, der Personen im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie der sog. Kleinen Waffenscheine seit 2012 entwickelt? In der Stadtgemeinde Bremen ist die Anzahl der zugelassenen Schusswaffen seit August 2012 mit insgesamt 16.387 Waffen bis August 2017 auf 11.179 registrierte Waffen gesunken. Zugleich ist die Anzahl der zurückgegebenen Schusswaffen stetig gestiegen. Im Zeitraum von 2010 bis 2012 wurden 291 Waffen abgegeben, in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt 689 Waffen und seit 2015 bis August 2017 insgesamt 1.095 Waffen . Die Anzahl an Schusswaffenbesitzerinnen und -besitzern ist seit 2012 von 5.189 bis August 2017 auf 2.080 Personen gesunken. Die Anzahl der Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber war von August 2012 mit ursprünglich 6.257 bis 2016 mit 3.655 Erlaubnisinhaberinnen und –inhabern zunächst stark rückläufig . Im August 2017 waren es wieder 4.151 Erlaubnisinhaberinnen und –inhaber. Ursache für diesen Anstieg ist die Antragswelle für den Kleinen Waffenschein im Zusammenhang mit dem erhöhten Sicherheitsbedürfnis und einer stärkeren gefühlten Bedrohungslage der Bevölkerung nach der „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016. Die Anzahl des Kleinen Waffenscheins hat sich seit 2012 fast verdoppelt. Während Bremen 2012 noch 1.068 Inhaberinnen und Inhaber des Kleinen Waffenscheins ver- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 zeichnete, wurde bis Januar 2016 ein fast gleichbleibender, gemäßigter Anstieg verzeichnet werden. Vor der „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016 betrug die Anzahl der Inhaber des Kleinen Waffenscheins noch 1.445 Personen. Danach stieg die Anzahl deutlich an, so dass aktuell 2.071 Personen für den Kleinen Waffenschein registriert sind. In der Stadtgemeinde Bremerhaven liegen Daten ab 2014 vor. Die Anzahl zugelassener Schusswaffen ist im Zeitraum 2014 bis 2017 nahezu unverändert geblieben. 2014 waren 4.100 und 2017 4.202 Schusswaffen registriert. Zu der Anzahl der zurückgegebenen Schusswaffen liegen für die Stadtgemeinde Bremerhaven keine statistischen Werte vor. Die Zahl der Personen im Besitz von Schusswaffen ist von 2014 mit 901 und 2017 mit 842 insgesamt leicht zurückgegangen. Die Anzahl der Erlaubnisinhaberinnen und – inhaber ist von 2014 mit 1.249 bis 2017 mit 1.435 gestiegen. Kleine Waffenscheine gab es im Jahr 2014 399, und 2017 713. 3. Wie hat sich die jährliche Personalausstattung der Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven seit 2012 entwickelt? Im Jahr 2012 betrug die Personalausstattung der Waffenbehörde der Stadtgemeinde Bremen 4,25 Vollzeiteinheiten (VZE). Mit sechs pensionierten Polizisten wurden die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung in deutlich reduzierter Anzahl durchgeführt. 2013 waren es 5,56 VZE und sechs pensionierte Polizeibeamte. 2014 konnte das Projekt zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung gestartet werden. Dazu wurden Außendienst- und Innendienstkräfte eingestellt. Es wurden in 2014 insgesamt 9,41 VZE und 2015 insgesamt 9,52 VZE (nach Stundenaufstockung einer Mitarbeiterin) beschäftigt. Parallel dazu wurden sechs pensionierte Polizeibeamte eingesetzt, die in Zusammenarbeit mit drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kontrollen der sicheren Aufbewahrung im Außendienst vornahmen. 2016 und 2017 sind 2 Außendienstkräfte und die pensionierten Polizeibeamten als Kontrolleure weggefallen. Durch eine Stundenreduktion belief sich die Anzahl der in der Waffenbehörde eingesetzten Kräfte in 2017 auf 7,77 VZE (Stand 31.08.17). Für die Jahre 2018 und 2019 ist die Besetzung von Stellen in der Zuverlässigkeitsprüfung im Umfang von 1,5 VZE, die Aufstockung des Außendienstes der Waffenbehörde um 0,5 VZE und ein kombinierter Einsatz mit pensionierten Polizeibeamten im Außendienst zum Zwecke der Eigensicherung und zur adressatengerechten Kundenansprache geplant. Darüber hinaus ist die Schaffung einer „Schnittstelle Prävention und Gefährder “ im Umfang von 0,5 VZE vorgesehen, die in enger Kooperation mit den Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz und Polizei Bremen) Gefährdergruppen (insb. Reichsbürger, Rocker, Rechts-/Linkextremisten) im Hinblick auf legalen Waffenbesitz (oder den Versuch diesen zu begründen) überwacht und präventive Maßnahmen (allgemeine Waffen- und Munitionsbesitzverbote) durchsetzt. In der Stadtgemeinde Bremerhaven hat es keine Veränderung in der Personalausstattung seit 2012 gegeben (1,5 VZE). 4. Wie viele Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Waffen wurden seit 2012 jährlich in Bremen und Bremerhaven durchgeführt? Inwieweit kam es hierbei zu Beanstandungen , Rückgaben von Waffen, Sicherstellungen oder Anordnungen eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung? In 2012 wurden 437 Kontrollen der sicheren Aufbewahrung durchgeführt, 2013 waren es 222 Kontrollen. Mit der Umsetzung des Waffenkonzepts zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung wurden 2014 1.472 Kontrollen und 2015 1.741 Kontrollen durchgeführt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Aufgrund des geringeren Personalbestands konnten Kontrollen in 2016 und 2017 nur nach Terminvereinbarung und im Einzelfall durchgeführt werden. Ferner war 2016 das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen zur Rechtmäßigkeit der Gebühr für die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung anhängig und der Ausgang des Verfahrens sollte abgewartet werden. 2016 erfolgten daher nur 226 Kontrollen und bis August 2017 131 Kontrollen. Mit Urteil vom 16.05.2017 hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Gebühr für die Kontrolle der sicheren Aufgebwahrung für rechtmäßig erklärt. Die Kontrollen sollen nunmehr wieder intensiviert werden. Beanstandungen gab es 2012 im Rahmen der Kontrollen in 319 Fällen; es wurden in 135 Fällen Waffen abgegeben und in 20 Fällen musste eine behördliche Sicherstellung erfolgen. 2013 gab es in 163 Fällen Beanstandungen; es wurden in 75 Fällen Waffen zurückgegeben, in 7 Fällen erfolgte eine behördliche Sicherstellung. 2014 betrug die Anzahl der beanstandeten Aufbewahrung 403 Fälle; es wurden in 363 Fällen Waffen zurückgegeben, in 78 Fällen erfolgte eine behördliche Sicherstellung. 2015 wurde in 110 Fällen die Aufbewahrung beanstandet; es wurden in 327 Fällen Waffen zurückgegeben , in 26 Fällen musste eine behördliche Sicherstellung erfolgen. 2016 betrug die Anzahl der Beanstandungen 14 Fälle; es wurden in 156 Fällen Waffen zurückgegeben, in 13 Fällen erfolgte eine behördliche Sicherstellung. Bis August 2017 gab es in 7 Fällen Beanstandungen; es wurden in 98 Fällen Waffen zurückgegeben, in 12 Fällen erfolgte eine behördliche Sicherstellung. In der Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgen Aufbewahrungskontrollen anlassbezogen. Bis Ende 2015 wurden alle Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis angeschrieben und aufgefordert, die sichere Aufbewahrung schriftlich zu dokumentieren und nachzuweisen. Dies erfolgte in Form einer schriftlichen Erklärung darüber, wie die Waffen aufbewahrt werden und Fotos über die Waffenschränke inkl. Typenschild. Die u.a. auch hieraus resultierenden anlassbezogenen Vor-Ort-Kontrollen gestalten sich insgesamt wie folgt: 2012 erfolgte keine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle, 2013 erfolgte keine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle, 2014 erfolgten 5 anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen, 2015 erfolgte keine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle, 2016 erfolgten 2 anlassbezogene Vor-Ort-Kontrollen und 2017 erfolgte bisher keine anlassbezogene Vor-Ort-Kontrolle. Von den insgesamt 7 Kontrollen kam es in 3 Fällen zu einer Sicherstellung, in einem Fall zur Anordnung eines höheren Sicherheitsstandards, in 2 Fällen zur Rückgabe der Schusswaffen (Signalpistolen). 5. Wie haben sich die jährlichen Einnahmen durch die Erhebung der Gebühr für Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen, der Gebühr für eine Nachkontrolle bei festgestellten Verstößen sowie der Gebühr für die Anordnung eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung seit 2012 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? Für die Stadtgemeinde Bremen können die Einnahmen für die Jahre 2012 und 2013 nicht ausgewiesen werden, da es vor der Umsetzung des Waffenkonzepts zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung in 2014 noch keine differenzierte Erfassung dieser Einnahmen gab. Für waffenrechtliche Maßnahmen konnten insgesamt folgende Einnahmen erzielt werden : Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 2014: 216.092 € 2015: 284.837 € 2016: 133.067 € 2017: 74.258 € (Stand: 31.08.2017) Für Maßnahmen denen die o.g. Gebührentatbestände zugrunde liegen, konnten dabei folgende Einnahmen erzielt werden: 2014: 177.546 € 2015: 207.510 € 2016: 43.832 2017: 29.977 € (Stand 31.08.2017) In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde für die anlassbezogenen Kontrollen jeweils eine Gebühr von 139,00 Euro erhoben. Also konnten von 2012 bis 2017 139,00 x 7 = 973,00 Euro vereinnahmt werden. Nachkontrollen vor Ort erfolgten nicht. 6. In wie vielen Fällen konnten seit 2012 die in Frage 5 erwähnten Gebühren nicht erhoben werden (nach Jahren getrennt) und was waren die wesentlichen Gründe dafür ? Weder in der Stadtgemeinde Bremen noch in der Stadtgemeinde Bremerhaven gab es Fälle, in denen von der Gebührenerhebung abzusehen war. Die Anzahl erfolgloser Vollstreckungen und die Gründe dafür werden bei den Waffenbehörden nicht statistisch erfasst. 7. Wie viele Betroffene haben gegen die Erhebung der in Frage 5 erwähnten Gebühren seit 2012 Widerspruch eingelegt und wie viele dieser Widersprüche waren im Widerspruchs - oder im Klageverfahren erfolgreich? Im gesamten Zeitraum wurde in der Stadtgemeinde Bremen in 327 Fällen Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung aus der Kontrolle der sicheren Aufbewahrung eingelegt. Es gab bisher kein erfolgreiches Klageverfahren gegen die Kostenfestsetzung. In den 327 Widersprüchsverfahren wird voraussichtlich in 5 Fällen den jeweiligen Widersprüchen stattgegeben. Hierbei handelt es sich um Fälle, in denen Waffen vor der durchgeführten Kontrolle bereits abgegeben worden waren und entsprechende Mitteilungen erfolgten. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wuden keine Widersprüche oder Klagen gegen die Gebühr der Kontrolle der sicheren Aufbegwahrung erhoben. 8. Wie haben sich die jährlichen Zahlen der durchgeführten und rückständigen Regelüberprüfungen der Zuverlässigkeit, Eignung und waffenrechtlichen Bedürfnisse seit 2012 in Bremen und Bremerhaven jeweils entwickelt? Die Zuverlässigkeits- und Bedürfnisüberprüfungen wurden in der Stadtgemeinde Bremen erst seit dem Projektstart 2014 statistisch erfasst und dokumentiert. Im Falle der Erstantragstellung wird die Zuverlässigkeits- und Bedürfnisüberprüfung ohnehin durchgeführt , diese Zahlen sind im Folgenden nicht berücksichtigt. 2014 wurden 774 Personen , 2015 852 und 2016 980 Personen auf ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft . Dabei wurden 2014 71 Personen, 2015 174 Personen und 2016 165 Personen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 verpflichtet, ein aktuelles Bedürfnis nachzuweisen. Bis August 2017 wurden bislang 421 Personen auf Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit überprüft und 93 Personen wurden verpflichtet, ihr Bedürfnis glaubhaft zu machen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden für alle Erlaubnisinhaberinnen und -inhaber regelmäßig alle drei Jahre die entsprechenden Regelüberprüfungen durchgeführt. Rückstände gibt es dabei nicht. 9. In wie vielen Fällen haben die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven seit 2012 Waffen- und Munitionserlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit der Berechtigten widerrufen und welche Gründe waren für diese Maßnahme jeweils einschlägig (bitte getrennt nach Jahren und Gründen ausweisen)? In 2014 wurden in der Stadtgemeinde Bremen in vier Fällen Widerrufe verfügt. Der Wegfall der Zuverlässigkeit begründete sich in drei Fällen in Verstößen gegen das Waffengesetz , davon zwei Aufbewahrungsverstöße, und eine Verurteilung wegen versuchter Steuerhinterziehung. In 2015 wurden in fünf Fällen Widerrufe verfügt. Der Wegfall der Zuverlässigkeit begründete sich dabei in vier Fällen in Verstößen gegen das Waffengesetz , davon zwei Aufbewahrungsverstöße, und in einem Fall Verdacht des Landfriedensbruchs und einer salafistischen Ideologie. In 2016 wurden in acht Fällen Widerrufe verfügt. Der Wegfall der Zuverlässigkeit begründete sich in drei Fällen in Verstößen gegen das Waffengesetz, davon zwei Aufbewahrungsverstöße, ein Verstoß gegen das Waffengesetz bei gleichzeitigem Wegfall der waffenrechtlichen Geeignetheit wegen Betäubungsmittelmissbrauchs , eine Verurteilung wegen Betruges, eine Verurteilung wegen Betruges bei gleichzeitigem Wegfall der waffenrechtlichen Geeignetheit wegen Betäubungsmittelmissbrauchs , eine Verurteilung wegen illegalen Handels mit Arzneimitteln und eine Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen. Bis August 2017 wurden in fünf Fällen Widerrufe verfügt. Der Wegfall der Zuverlässigkeit begründete sich in zwei Fällen auf Reichsbürgerzugehörigkeit, eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und eine Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Betruges, in einem Fall führte der Wegfall der Geeignetheit wegen Betäubungsmittelmissbrauchs zum Widerruf. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im Jahr 2012 keine Waffenerlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit widerrufen. 2013 kam es in zwei Fällen zu Widerrufen. Gründe waren dabei in einem Fall ein Aufbewahrungsverstoß und in einem Fall eine missbräuchliche Verwendung der Waffe. 2015 gab es fünf Widerrufe, dabei in drei Fällen aufgrund bestehender Verurteilungen, in einem Fall wegen fehlender persönlicher Eignung und in einem Fall wegen eines Aufbewahrungsverstoßes und fehlenden Bedürfnisses . In 2015 kam es zu drei Widerrufen, Gründe waren dabei in einem Fall ein ungültiger Jagdschein aufgrund fehlender Haftpflichtversicherung und in zwei Fällen wegen eines fehlenden Bedürfnisses (kein gültiger Jagdschein). 2016 kam es zu fünf Widerrufen, in zwei Fällen wegen eines fehlenden Bedürfnisses (keine Mitgliedschaft im Schützenverein), in einem Fall wegen missbräuchlicher Verwendung, in einem Fall wegen fehlender persönlicher Eignung und in einem Fall wegen eines Aufbewahrungsverstoßes . 2017 kam es bisher zu drei Widerrufen. Gründe waren dabei in einem Fall eine missbräuchliche Verwendung und in zwei Fällen bestehende Verurteilungen. 10. Wie viele Betroffene haben gegen den Widerruf ihrer Waffen- und Munitionserlaubnis seit 2012 Widerspruch eingelegt und wie viele dieser Widersprüche waren im Widerspruchs- oder im Klageverfahren erfolgreich (bitte getrennt nach Jahren ausweisen)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 In der Sadtgemeinde Bremen wurden gegen ein Widerrufsverfahren aus 2014 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen ein Widerrufsverfahren aus 2015 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, konkret gegen die Aufbewahrungsvorschriften , Widersprüche eingelegt. Beide Verfahren sind noch anhängig; ein Verfahren ist noch im Widerspruch, das andere bereits im Klageverfahren. In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurde lediglich im Jahr 2014 ein Widerspruch gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis eingelegt. Der Widerspruch war nicht erfolgreich und wurde im Widerspruchsverfahren zurückgewiesen. 11. Die Schießsportvereine melden der zuständigen Waffenbehörde im Lande Bremen, wenn Sportschützinnen oder Sportschützen, die eine Waffenbesitzkarte innehaben, aus dem Verein ausgeschieden sind. Hat der Senat Kenntnis von Fällen, in denen entgegen § 15 Absatz 5 des Waffengesetzes eine solche Meldung unterblieben ist? Weder für die Stadtgemeinde Bremen noch für Bremerhaven liegen hier Hinweise dafür vor, dass entsprechende Meldungen der Vereine unterblieben sind. 12. Wie ist in Bremen und Bremerhaven der Stand der Datenbereinigung im Nationalen Waffenregister, die bis zum 31. Dezember 2017 von allen Waffenbehörden in Deutschland erfolgreich abgeschlossen werden muss? Welche Erkenntnisse über die bisherige Datenqualität sind im Rahmen der Bereinigung zu Tage getreten? Die Datenbereinigung ist in der Stadtgemeinde Bremen und in Bremerhaven nahezu abgeschlossen. In Einzelfällen konnten im Rahmen der Bereinigung zum Beispiel doppelte Erfassungen von Waffen aufgedeckt werden, längst erfolgte, aber der Behörde nicht mitgeteilte Waffenüberlassungen nacherfasst werden, Zahlendreher berichtigt, Daten in erheblichem Umfang nacherfasst und Erbverfahren aufgeklärt werden. Das Ziel des Nationalen Waffenregisters, die tatsächlichen Erlaubnis- und Waffenbesitzverhältnisse für Bremen abzubilden, konnte hier somit erreicht werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1230 VB Waffenbesitz und Waffenkontrollen 20170912 KA Waffenbesitz und Waffenkontrollen