BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1231 Landtag 19. Wahlperiode 12.09.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie begenet der Senat den Herausforderungen um die Rekrutierung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 08.08.2017 „Wie begegnet der Senat den Herausforderungen um die Rekrutierung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern?“ Der bremische öffentliche Dienst steht als Arbeitgeber vor großen Herausforderungen. Absehbare Pensionierungswellen zeigen bereits heute auf, wie bedeutsam eine strategische Personalplanung und -entwicklung ist. Besonders betroffen ist die bremische Polizei, die langfristig ohne eine verstärkte Nachwuchsgewinnung an die untere Grenze des benötigten Personalbestandes gerät. Bremen steht bei der Rekrutierung von Polizeianwärterinnen- und -anwärtern mit den angrenzenden Gebietskörperschaften im Wettbewerb. Um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, sind transparente Aufstiegsregelungen und Leistungsförderung mindestens genauso relevant wie eine sachgerechte Besoldung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Welche Maßnahmen wurden vom Senat ergriffen, um die Rekrutierung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern in 2016 und 2017 zu bewerkstelligen und worin liegen insbesondere die wesentlichen Herausforderungen, geeignete Anwärterinnen und Anwärter zu akquirieren ? 2) Wie viele Bewerbungen wurden in 2016 und 2017 durchschnittlich je Anwärterstelle eingereicht ? 3) Nach welchen Verfahren wird die Eignung der Bewerber bewertet? 4) Wie lauten die Einstellungsvoraussetzungen im Land Bremen im Vergleich zum Bund sowie zu Niedersachsen und Hamburg? 5) Wie viele Bewerbungen sind im Bereich Polizei zum Ausbildungsjahresbeginn am 1. Oktober 2017 eingegangen? Wie viele der ausgeschriebenen Anwärterstellen konnten in Bremen und Bremerhaven besetzt werden? Wie gestaltet sich bei den Bewerbungen und Einstellungen die prozentuale Geschlechteraufteilung? Welchen prozentualen Anteil bilden Menschen mit Migrationshintergrund bei Bewerbungen und Einstellungen ab? 6) Wie stellt sich die Besoldung inkl. der Sonderzuwendungen der Anwärterinnen und Anwärter in den jeweiligen Ausbildungsjahren, sowie den ersten beiden Jahren nach der Ausbildung im Land Bremen im Vergleich zum Bund sowie zu Niedersachsen und Hamburg dar? 7) In welcher Höhe sind die jährlichen Ausgaben zu beziffern, wenn die Sonderzuwendungen in Abhängigkeit des Einstiegsamtes für die bremischen Polizeianwärterinnen und -anwärter ab dem Haushaltsjahr 2018 an den Durchschnitt des Bundes und den der Länder eingeführt und angepasst werden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 2 - Der Senat beantwortet die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1. Welche Maßnahmen wurden vom Senat ergriffen, um die Rekrutierung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern in 2016 und 2017 zu bewerkstelligen und worin liegen insbesondere die wesentlichen Herausforderungen, geeignete Anwärterinnen und Anwärter zu akquirieren? In den letzten Jahren wurden die Einführung der Online-Bewerbung und Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen (Abschaffung der Höchstaltersgrenze, Abschaffung der Mindestgröße , Schaffung einer Zugangsmöglichkeit zum Polizeiberuf in Bremen auch mit mittlerem Bildungsabschluss , abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung) vorgenommen. Diese Maßnahmen bringen eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen mit sich. Darüber hinaus wird den Herausforderungen, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu akquirieren , insbesondere mit umfangreichen Nachwuchswerbemaßnahmen und –aktionen begegnet . Dabei begeben sich die Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberater der Polizei direkt vor Ort, um mit potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern ins Gespräch zu kommen, sie über Einstellungs- und Berufsbedingungen zu informieren und anstehende Fragen zu klären. Nachwuchswerbungsmaßnahmen und –aktionen der Polizei Bremen im Jahr 2015/2016 und 2016/2017 waren: Teilnahme an fünf großen Jobmessen in Bremen: Horizon, Vocatium, Job 4 u, Jobmesse , Ausbildungsplatzbörse des öffentlichen Dienstes sowie job4u -virtuell Beteiligung im Verein „Job 4 u“ Mehrfache Beteiligung an Angeboten der Stadionschule SV Werder Bremen durch Vorträge und praktische Sportübungen Präsenz auf dem Kasernenfest der Bundeswehr, Scharnhorstkaserne Acht Informationsveranstaltungen mit Schülern/-innen in der Bereitschaftspolizei nach Anfragen und in Zusammenarbeit mit einem Berufserfahrungsprojekt Teilnahme an Berufsinformationsveranstaltungen an Bremer Schulen: Schulzentrum Walle, Schulzentrum Grenzstrasse, Oberschule an der Lerchenstrasse, Oberschule Leibnizplatz, Gymnasium Vegesack, St.- Johannis-Schule, Freie Evangelische Bekenntnisschule Drei Ausstellungstermine im Berufsinformationszentrum Bremen: Ausbildungsplatzbörse , Informationstag duales Studium und Informationsveranstaltung ausschließlich für die Polizei jährliche Durchführung von vierzehntägigen Schulpraktika für 56 Schülerinnen und Schüler aus Bremen und dem Umland Begleitung von außerplanmäßigen, teilweise außerschulischen Praktika und Hospitationen Werbeveranstaltung für alle bereits ausgewählten Polizeikommissaranwärter und - anwärterinnen Fortbildungsveranstaltung für Berufsberater/innen in der Agentur für Arbeit in Bremen Verknüpfung zur Jobbörse des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr Teilnahme an fünf Messen im Bremer Umland mit dem Schwerpunkt Wasserschutzpolizei : Seefahrtschule Elsfleth, Schortens, Job 4 u Bremerhaven, Delmenhorst, Wilhelmshaven Teilnahme an Veranstaltungen des Berufsförderungsdienstes (BFD) der Bundeswehr Begleitende Entwicklung und stetige Weiterentwicklung der Werbekampagne „Dein Weg zum Stern“ (DWzS) durch: Entwicklung/Ausstrahlung eines Werbespots bei Radio „energy“ Begleitung des Einstellungstest durch einen Reporter von „energy“ und Ausstrahlung seiner Reportage Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 3 - Einstellung von mehreren Facebook Posts auf der Facebook Seite der Polizei Bremen Werbung für die Einstellung der Polizei Bremen auf einem Überlandbus Beteiligung an der ressortübergreifenden Kampagne „Du bist der Schlüssel“ Nachwuchswerbungsmaßnahmen und –aktionen der Ortspolizeibehörde Bremerhaven im Jahr 2015/2016 und 2016/2017 waren: Teilnahme an Berufsorientierungstagen mit mehreren Einzelpräsentationen unter messeähnlichen Rahmenbedingungen an den Schulen Lloydgymnasium Bremerhaven mit anschließenden Angebot praktischer Sportübungen an der Turnhalle Bogenstraße, Schulzentrum Carl von Ossietzky Bremerhaven, Wilhelm-Raabe-Schule Bremerhaven, Schule am Ernst-Reuter-Platz, Gaußschule Bremerhaven, Kreisgymnasium Wesermünde mit anschließendem Angebot praktischer Sportübungen in der schuleigenen Sporthalle und Gymnasium Nordenham Teilnahme an der BIM Berufsinformationsmesse Bremerhaven (job4you) Teilnahme an den Diversity-Days Bremerhaven Tag des Blaulichts (erstmalig 2017), zwei Vortragstermine/Jahr im BIZ Bremerhaven Berufsinformation für Flüchtlinge in der Arbeitnehmerkammer Bremerhaven Kooperation mit der Bundeswehr(BFD) am Standort Bremerhaven (Marineoperationsschule ) Kooperation mit der Verkehrswacht, erwachsen aus dem Projekt „Verkehrsengel“ Zukunftstag (Girls- and Boys-Day) in der OPB Bremerhaven Partner des Netzwerks Schule, Wirtschaft und Wissenschaft für die Region Unterweser e.V. seit 2015 Kooperation mit Bremerhaven Bus (Einblendung der Stellenausschreibung auf allen Monitoren der Busse in Bremerhaven während der laufenden Bewerbungsfrist) Inserate in allen Printmedien des Weser-Ems-Raumes Begleitende Facebook-Schlaglichter während der gesamten Bewerbungsfrist Durchführung von Betriebserkundungen Kennenlerntag als Werbeveranstaltung für alle ausgewählten Anwärter jährliche Durchführung von vierzehntägigen Schulpraktika für Schülerinnen und Schüler (2015: 43, 2016:48, 2017 bisher 33) jährliche Durchführung von fünftägigen Berufsorientierungstagen für potentielle Bewerberinnen und Bewerber (2015:34, 2016:20, 2017 bisher 28) Zu 2. Wie viele Bewerbungen wurden in 2016 und 2017 durchschnittlich je Anwärterstelle eingereicht? Für das Einstellungsjahr 2017 gingen im Zeitraum vom 15.07.2016 bis zum 15.12.2016 für 160 zu vergebende Studienplätze bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven 2045 Bewerbungen im Online-Verfahren ein. Das bedeutet einen Eingang von 12,78 Bewerbungen für jeden zu vergebenen Studienplatz /Anwärterstelle. Für das Einstellungsjahr 2016 gingen für 140 zu vergebene Studienplätze bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven 2025 Bewerbungen im Online-Verfahren ein. Das bedeutet einen Eingang von 14,46 Bewerbungen für jeden zu vergebenen Studienplatz /Anwärterstelle. Zu 3. Nach welchen Verfahren wird die Eignung der Bewerber bewertet? Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach den Vorgaben der Verordnung der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (BremPolLV) und der Verfahrensordnung über das Auswahlverfahren für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung Polizei im Lande Bremen und der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 4 - Verfahrensordnung über das Auswahlverfahren für die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 8 BremPolLV (Seiteneinsteiger) in das Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Einstellungsvoraussetzungen gem. §§ 3 und 5 BremPolLV bzw. gem. §§ 3 und 8 BremPolLV erfüllen, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Das Auswahlverfahren gem. §§ 3 und 5 BremPolLV wird in einer Verfahrensordnung näher beschrieben und umfasst a) Ein schriftliches Testverfahren, b) Einen sportpraktischen Test und c) Ein Eignungsgespräch. Das schriftliche Testverfahren umfasst ein Lückendiktat, einen Intelligenzstrukturtest (I-S-T) und Merkaufgaben (Testverfahren Hogrefe). Der sportpraktische Test umfasst einen Sprint, einen Konditionsparcours und einen Ausdauerlauf . Das Eignungsgespräch wird im Rahmen eines teilstrukturierten Einzelinterviews durchgeführt. Es dient unter anderem der Abrundung des persönlichen Eindrucks über die Bewerberinnen und Bewerber. Dabei sollen neben dem Erscheinungsbild und dem Auftreten insbesondere die Belastbarkeit, Berufsmotivation, Selbstkontrolle, Selbständigkeit und soziale Kompetenz der Bewerberinnen und Bewerber ermittelt werden. Bewerberinnen und Bewerber können sich auf der Homepage der Polizei Bremen unter http://www.polizei.bremen.de über die Prüfungsanforderungen informieren. Das Auswahlverfahren gem. §§ 3 und 8 BremPolLV (Seiteneinsteiger) umfasst a) Einen sportpraktischen Test b) sowie ein Eignungsgespräch. Für alle Bewerberinnen und Bewerber gilt, dass nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens eine polizeiärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit gem. PDV 300 erfolgt. Zu 4. Wie lauten die Einstellungsvoraussetzungen im Land Bremen im Vergleich zum Bund sowie zu Niedersachsen und Hamburg? In allen Ländern und im Bund sind folgende grundlegenden Einstellungsvoraussetzungen gefordert : Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder eine andere EU- Staatsangehörigkeit. (Einzelfallregelungen sind möglich) Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Land Bremen gemäß §§ 3 und 5 BremPolLV lauten: In den Polizeivollzugdienst kann eingestellt werden, wer polizeidiensttauglich ist 2. eine Auswahlprüfung, die sich auf die geistige und körperliche Eignung für den Polizei- vollzugsdienst erstreckt, bestanden hat, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 5 - nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen den keine Strafverfahren anhängig ist und die nach diesen Verordnung vorgeschriebenen besonderen Einstellungsvoraussetzungen für das jeweilige Einstiegsamt erfüllt: Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach dem Bremischen Hochschulgesetz oder den Mittleren Schulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit entsprechender Berufserfahrung besitzt und die Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes erfüllt. Die Bewerberin oder der Bewerber soll im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein; sie ist spätestens zum Ende des ersten Studiensemesters vorzulegen. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeivollzugsdienst des Bundes lauten: Erfüllen der Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil, Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B, bei Jugendlichen ist der Nachweis spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung beziehungsweise des Grundstudiums zu erbringen, Besitz eines Schwimmpasses der Stufe Bronze oder einen anderen geeigneten Nachweis, Gerichtlich nicht vorbestraft und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebend Keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter und dezenter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht durch die Dienstkleidung vollständig verdeckt werden, Leistungsbereitschaft, soziale Kompetenz, Flexibilität und Mobilität, geistige und körperliche Fitness, Demokratieverständnis, physische und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Zivilcourage, Entscheidungsvermögen, positives Erscheinungsbild. Vorgaben zu einer Mindest- oder Maximalkörpergröße sind entfallen. Zusätzliche Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundes lauten: Der/die Bewerber/-innen müssen die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung erworben haben oder in Kürze erwerben, in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend), im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend) haben, am Tag der Einstellung nicht älter als 33 Jahre alt sein. Ausnahmen möglich: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung bis zu 41 Jahren bei mindestens dreijähriger Berufserfahrung , in englischer Sprache kommunizieren können, nach Möglichkeit über Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache verfügen. Diese Informationen sind auch im Internet unter www.komm-zur-bundespolizei.de veröffentlicht. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Niedersachsen lauten: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 6 - Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss , Sechs Jahre Englischunterricht besucht oder Vorlage eines Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1), gerichtlich nicht bestraft, am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre, als Bewerberin mindestens 1,63 m und als Bewerber mindestens 1,68 m groß (Abweichungen nach unten sind im Einzelfall bis zu vier Zentimetern möglich), im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, im Besitz des Jugendschwimmabzeichens in Bronze (oder höherwertig), Die Bewerberinnen und Bewerber sind gesund und sportlich. Eine Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben. Piercings im sichtbaren Bereich und sogenannte "Tunnel" im Ohr oder "Plugs" sind nicht zulässig. Eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst ist nicht möglich. Diese Informationen sind auch im Internet unter http://www.polizei-studium.de/voraussetzungen der Polizeiakademie Niedersachsen veröffentlicht. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und in der niedersächsischen Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (NLVO-Pol) normiert. Die Höchstaltersgrenze erhöht sich um drei Jahre, wenn die Bewerberin oder der Bewerber wegen der tatsächlichen Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder der Pflege einer oder eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen von einer Bewerbung um Einstellung vor Vollendung des 32. Lebensjahres abgesehen haben. Besteht aufgrund z. B. besonderer Vorbildung bzw. erlangter Fähigkeiten und Fertigkeiten mit Bezug zum Polizeiberuf ein dienstliches Interesse an der Einstellung, kann das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport eine Ausnahme nach § 3 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 NLVO-Pol zulassen, sofern die Bewerberin oder der Bewerber das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Besteht an der Einstellung einer Laufbahnbewerberin oder eines Laufbahnbewerbers ein erhebliches dienstliches Interesse, so kann nach § 3 Abs. 5 Satz 2 NLVO-Pol die Einstellung unabhängig vom Alter zugelassen werden. Die Studienzugangsberechtigung an der Polizeiakademie Niedersachsen erlangt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 NLVO-Pol i. V. m. § 18 Abs. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz grundsätzlich, wer die allgemeine Hochschulzulassung z. B. durch das Erreichen des Abiturs, der Fachhochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsabschlusses vorweisen kann. Darüber hinaus besteht auch für Schulabsolventeninnen und -absolventen mit mittlerer Reife die Möglichkeit einer Qualifizierung für das niedersächsische Polizeistudium im Rahmen des Besuches der Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung. Überdies müssen Bewerberinnen und Bewerber die Polizeidiensttauglichkeit i. S. d. PDV 300 vorweisen. Die weiteren Einstellungsvoraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Hamburg (http://akademie-der-polizei.hamburg.de/) lauten: Abitur oder studierfähige Fachhochschulreife, Das Höchstalter beträgt 34 Jahre bei Einstellung, die Mindestkörpergröße beträgt 160 cm, keine sichtbaren Körpermodifikationen (z.B. Tätowierungen oder Flesh-Tunnel), die beim Tragen der Uniform (langärmeliges Diensthemd, Rundhalsausschnitt beim T-Shirt) sichtbar sind oder die eine besondere Eigengefährdung im polizeilichen Alltag begründen, Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens zum Ende des Studiums vorliegen, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 7 - Schwimmnachweis (Schwimmabzeichen in Bronze oder Jugendschwimmabzeichen in Bronze/Freischwimmer), Polizeidiensttauglichkeit, Erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren, Verfassungstreue Eine Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst ist möglich. Zu 5. Wie viele Bewerbungen sind im Bereich Polizei zum Ausbildungsjahresbeginn am 1. Oktober 2017 eingegangen? Wie viele der ausgeschriebenen Anwärterstellen konnten in Bremen und Bremerhaven besetzt werden? Wie gestaltet sich bei den Bewerbungen und Einstellungen die prozentuale Geschlechteraufteilung? Welchen prozentualen Anteil bilden Menschen mit Migrationshintergrund bei Bewerbungen und Einstellungen ab? Im Zeitraum vom 15.07.2016 bis zum 15.12.2016 sind für das Ausbildungsjahr 2017 insgesamt 2045 Bewerbungen eingegangen. Es wurden 160 Anwärterstellen für Bremen (125 Stellen) und Bremerhaven (35 Stellen) ausgeschrieben . Das Einstellungsverfahren absolvierten 368 Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich und werden in einer Rangliste geführt. Durch Absagen im aktuellen Verfahren ist es zwar zu einer Reduzierung der geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gekommen, aber es kann davon ausgegangen werden, dass alle 160 Stellen zum 02.Oktober 2017 besetzt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt die genaue Zusammensetzung der Anwärterinnen und Anwärter , die zum 02.10.2017 beginnen, spekulativ wäre, können keine genauen Zahlen über Geschlechteraufteilung und Migrationshintergründe gegeben werden. Bei der Gesamtbewerberlage 2017 konnte eine Geschlechteraufteilung von 38% Bewerberinnen und 62% Bewerbern verzeichnet werden. Der prozentuale Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im Einstellungsverfahren für 2017 lag bei 20,19%1. Bewerberinnen und Bewerber für die Polizei Bremen müssen über die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verfügen; Ausnahmen für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Nicht-EU-Staaten sind möglich. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie werden freiwillig von den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilt. Da die Daten zum Migrationshintergrund nicht im Personalmanagementsystem erfasst werden dürfen, gibt es grundsätzlich keine Echtdatenlage. Zu 6. Wie stellt sich die Besoldung inkl. der Sonderzuwendungen der Anwärterinnen und Anwärter in den jeweiligen Ausbildungsjahren, sowie den ersten beiden Jahren nach der Ausbildung im Land Bremen im Vergleich zum Bund sowie zu Niedersachsen und Hamburg dar? Unter Berücksichtigung der Grundbezüge (Anwärtergrundbeträge/ Dienstbezüge Besoldungsgruppe A 9, Stufe 2), der Polizeizulage, der Allg. Stellenzulage ergeben sich folgende monatliche Bezüge zum 01.08.2017 für eine ledige Beamtin/einen ledigen Beam- 1 Definition laut IMK: „Einen Migrationshintergrund haben alle Personen, die mindestens eines der folgenden Merkmale ausweisen: 1. Ausländerin/Ausländer, 2. Im Ausland geboren und zugewandert seit dem 01.01.1950, 3. Eingebürgert, 4. Personen bei denen mindestens ein Elternteil in eine der oben genannten Kategorien (1.-3.) fällt).“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 8 - ten ohne Kinder. Die aufgrund der Anpassung zum 01.07.2017 erhöhten Grundgehälter um 2,0 v. H., mindestens 75 Euro und Anwärtergrundbeträge um 35 Euro, die bereits vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung ausgezahlt werden, sind in den Zahlen für Bremen berücksichtigt: HB Nds. HH Bund Durchschnitt Nds, HH und Bund 1. Ausbildungsjahr 1.153,68 € 1.146,80 € 1.186,40 € 1.223,38 € 1.185,55 € 2. Ausbildungsjahr 1.217,37 € 1.210,49 € 1.250,09 € 1.290,25 € 1.250,28 € 3. Ausbildungsjahr 1.281,06 € 1.274,18 € 1.313,78 € 1.357,13 € 1.315,03 € 1. Jahr nach der Übernahme 2.701,46 € 2.638,33 € 2.811,68 € 2.843,95 € 2.764,65 € 2. Jahr nach der Übernahme 2.701.46 € 2.638,33 € 2.811,68 € 2.932,51 € 2.794,17 € Einsatzabhängige Zulagen (z.B. Schichtzulagen) wurden nicht berücksichtigt. Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) werden weder in einem der genannten Länder noch im Bund in dem aufgeführten Zeitraum an Beamtinnen/Beamte ohne Kinder in der Bes.Gr. A 9 gezahlt. Der Bund hat die Sonderzahlung schrittweise in das Grundgehalt eingerechnet . In Bremen wird bis zur Bes.Gr. A 11 BremBesO eine jährliche Sonderzahlung nach Ablauf von drei Jahren nach der erstmaligen Entstehung des Anspruchs gezahlt. In Niedersachsen und Hamburg wird pro Kind eine jährliche Sonderzahlung gewährt. Nach § 65 Abs. 2 BremBesG erhalten Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter neben ihren Dienst- oder Anwärterbezügen für den Monat Dezember für jedes Kind, für das ihnen in Bezug auf den Monat Dezember ein Familienzuschlag gewährt wird, eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 25,56 Euro. Zu 7. In welcher Höhe sind die jährlichen Ausgaben zu beziffern, wenn die Sonderzuwendungen in Abhängigkeit des Einstiegsamtes für die bremischen Polizeianwärterinnen und -anwärter ab dem Haushaltsjahr 2018 an den Durchschnitt des Bundes und den der Länder eingeführt und angepasst werden? Die Gewährung einer Sonderzuwendung an Polizeianwärterinnen und –anwärter müsste auch gegenüber den übrigen Anwärterinnen und Anwärtern mit Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9 erfolgen. Voraussichtliche Kosten im Haushaltsjahr 2018 auf Basis der in Frage 6 benannten Besoldungsdifferenz zum 01.08.2017 bei ausschließlicher Betrachtung der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven. Anzahl der Beamt_innen mtl. Kosten 01- 09/2018 bei Anpassung an den Durchschnitt Anwärter_innen im 1. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2017 (geplant) 160 5.099,20 € Anwärter_innen im 2. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2016 (ohne Berücksichtigung der Abgänge) 140 4.607,40 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 9 - Anwärter_innen im 3. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2015(ohne Berücksichtigung der Abgänge) 120 4.076,40 € Polizeikommissar_innen im 1. Jahr nach der Übernahme Übernahme aus der Ausbildung in 2017 (geplant) 70 4.423,30 € Polizeikommissar_innen im 2. Jahr nach der Übernahme Übernahme aus der Ausbildung in 2016 48 4.450,08 € Gesamtkosten für Januar bis September 2018 203.907,42 € Anzahl der Beamt_innen mtl. Kosten 10- 12/2018 bei Anpassung an den Durchschnitt Anwärter_innen im 1. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2018 (geplant) 160 5.099,20 € Anwärter_innen im 2. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2017 (geplant/ ohne Berücksichtigung der Abgänge) 160 5.265,60 € Anwärter_innen im 3. Ausbildungsjahr Einstellung in die Ausbildung in 2016 (ohne Berücksichtigung der Abgänge) 140 4.755,80 € Polizeikommissar_innen im 1. Jahr nach der Übernahme Übernahme aus der Ausbildung in 2018 (geplant) 120 7.582,80 € Polizeikommissar_innen im 2. Jahr nach der Übernahme Übernahme aus der Ausbildung in 2017 70 6.489,70 € Gesamtkosten für Oktober bis Dezember 2018 87.579,90 € Die Kosten einer Besoldungserhöhung zur Angleichung an den Durchschnitt zwischen Bund, Niedersachsen und Hamburg würden in 2018 nach überschlägiger Rechnung 291.486,72 € betragen. Für die Folgejahre wäre auf Grund der steigenden Einstellungszahlen mit steigenden Kosten zu rechnen. Zudem bleiben bei dieser Berechnung die übrigen Beamt_innen der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven in den Besoldungsgruppen A 9 BremBesO und höher sowie mit einem anderen Familienstand unberücksichtigt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 10 - Anlage: Auszug aus der Bremischen Polizeilaufbahnverordnung – BremPolLV § 3 Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen, Auswahlverfahren In den Polizeivollzugsdienst kann eingestellt werden, wer 1. polizeidiensttauglich ist, 2. eine Auswahlprüfung, die sich auf die geistige und körperliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst erstreckt, bestanden hat, 3. nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist und gegen den kein Strafverfahren anhängig ist und 4. die nach dieser Verordnung vorgeschriebenen besonderen Einstellungsvoraussetzungen für das jeweilige Einstiegsamt erfüllt. Der Senator für Inneres oder der Magistrat der Stadt Bremerhaven kann im Einzelfall von Nummer 3 Ausnahmen zulassen. § 5 Einstellungsvoraussetzungen (1) In den Vorbereitungsdienst für das erste Einstiegsamt kann unbeschadet des § 3 eingestellt werden, wer nachweist, dass er eine Hochschulzugangsberechtigung nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 bis 4, Absatz 3 oder Absatz 3a des Bremischen Hochschulgesetzes erworben hat. (2) Abweichend von Absatz 1 kann eingestellt werden, wer den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer entsprechenden Berufserfahrung besitzt und die Voraussetzungen nach Maßgabe der Verordnung über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach § 33 Absatz 5 des Bremischen Hochschulgesetzes erfüllt. (3) Die Bewerberin oder der Bewerber soll im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein; sie ist spätestens bis zum Ende des ersten Studiensemesters vorzulegen. § 8 Weiterer Laufbahnzugang (1) Als Polizeikommissarin oder Polizeikommissar, Kriminalkommissarin oder Kriminalkommissar kann unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, wer 1. ein geeignetes Hochschulstudium abgeschlossen hat und 2. eine dieser Vorbildung entsprechende hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren ausgeübt hat und dadurch über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die für die Verwendung im Polizeidienst förderlich sind. (2) Der Senator für Inneres oder der Magistrat der Stadt Bremerhaven kann von Absatz 1 Nummer 2 Ausnahmen zulassen, wenn ein dringendes dienstliches Interesse an der Bewerberin oder dem Bewerber besteht. (3) Während der Probezeit nimmt die Beamtin oder der Beamte an einer dienstbegleitenden Fortbildungsmaßnahme teil. 2Die Fortbildungsmaßnahme schließt mit einer Prüfung ab. (4) Die Probezeit endet frühestens nach Ablauf von drei Jahren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1231 VB Wie begenet der Senat den Herausforderungen um die Rekrutierung von Polizeianwärterinnen und -anwärtern? 20170912 KA Rekrutierung von PolizeianwärterInnen