BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1246 Landtag 19. Wahlperiode 19.09.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umsetzungsstand der entwicklungspolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 15.08.2017 „Umsetzungsstand der entwicklungspolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Der Senat hat sich als Ergebnis eines breiten Dialoges mit Bremerinnen und Bremern im Jahr 2015 entwicklungspolitische Leitlinien gegeben. Bremen will danach im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Erreichung der Ziele zur Bekämpfung von Armut, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in der Agenda 2030 beitragen. Bremen fördert deshalb weltweit Projekte, die sich an den Maßstäben zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung orientieren. Der Senat unterstützt zudem über die zivilgesellschaftlichen Akteure auch die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit in Bremen und Bremerhaven. Hierzu informieren das Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) und das Nord-Süd-Forum in Bremerhaven seit vielen Jahren zu fairem Handel und Menschenrechten . Auch verpflichten die entwicklungspolitischen Leitlinien den Senat, die öffentliche Beschaffung nach ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten, wie sie im bremischen Vergabegesetz als eines der ersten bundesweit vorgesehen sind. Um die Umsetzung der entwicklungspolitischen Leitlinien überprüfbar zu machen, hat der Senat zudem neun Ziele formuliert. Zwei Jahre nach der Einführung dieser entwicklungspolitischen Leitlinien soll mit dieser Kleinen Anfrage ein Zwischenstand zur Umsetzung abgefragt werden. Wir fragen den Senat: 1. Fördert der Senat ausschließlich Projekte, die sich an den Maßstäben zur Erreichung der Entwicklungspolitischen Leitlinien orientieren, und wie wird der Erfolg in Bezug auf die Erreichung dieser Ziele kontrolliert? 2. Wie haben der Senat und die entwicklungspolitischen Organisationen den Dialog mit Initiativen von hier lebenden Migrantinnen und Migranten ausgestaltet und diese in die bestehenden entwicklungspolitischen Netzwerke eingebunden? 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die entwicklungspolitische Bildungsund Informationsarbeit in Bremen und Bremerhaven über die zivilgesellschaftlichen Akteure zu unterstützen und zu fördern? 4. Wie ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern verankert worden? 5. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die öffentliche Beschaffung nach ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten? 6. Wurde für alle Behörden Bremens ein Mechanismus zur Kompensation des CO2- Ausstoßes bei Dienstreisen eingerichtet und welche Erfolge sind sichtbar? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7. Wie hat der Senat in Kooperation mit den entwicklungspolitischen Organisationen die entwicklungspolitische Partizipation junger Menschen gefördert? 8. Mit welchen Ergebnissen hat das entwicklungspolitische Forum den Senat bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Leitlinien beraten? 9. Mit welchen Ergebnissen hat der seitens des Senates eingerichtete ressortübergreifende Arbeitskreis getagt?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Fördert der Senat ausschließlich Projekte, die sich an den Maßstäben zur Erreichung der Entwicklungspolitischen Leitlinien orientieren, und wie wird der Erfolg in Bezug auf die Erreichung dieser Ziele kontrolliert? Der Senat orientiert sich bei der Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit an den entwicklungspolitischen Leitlinien Bremens sowie an den von den Vereinten Nationen beschlossenen Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs). Die geförderten Projekte in den Zielländern bremischer Entwicklungszusammenarbeit leisten einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut, sozialer Ungleichheit sowie den Auswirkungen des Klimawandels und tragen zum Nord-Süd-Dialog bei. Geographisch konzentrieren sich die Projekte dabei auf unsere Partnerstadt Durban/Südafrika sowie Windhoek/Namibia. Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den Partnern vor Ort und in den meisten Fällen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) geplant und durchgeführt. Die in Bremen und Bremerhaven geförderten Projekte konzentrieren sich auf die entwicklungspolitische Bildungsarbeit. Dazu zählen u.a. Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen und Aktionen beispielsweise zur Förderung des Fairen Handels. Diese Projekte werden von den hier ansässigen entwicklungspolitischen Initiativen und Organisationen in enger Abstimmung mit dem Senat durchgeführt. Das Oberziel ist es, in Bremen und Bremerhaven globale Zusammenhänge und Wechselwirkungen aufzuzeigen, das Bewusstsein für Nord-Süd-Beziehungen zu stärken, die Lebensrealitäten in anderen Ländern näherzubringen und Vorurteile abzubauen. Die meisten der schwerpunktmäßig im Ausland durchgeführten Projekte werden in Abstimmung mit Partnerorganisationen und mit Unterstützung insbesondere des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Damit werden fortlaufend Drittmittel in beträchtlichem Maße generiert , die Bremen und unseren Partnerregionen zugutekommen. Im Rahmen dieser drittmittelfinanzierten Projekte sind die jeweiligen Förderbestimmungen der einzelnen Programme des BMZ bzw. seiner nachgeordneten Organisationen maßgeblich. Bei der Planung dieser Projekte werden vorab Ziele vereinbart, deren Einhaltung im Projektverlauf und nach Abschluss dokumentiert und von den Zuwendungsgebern auf ihre Erreichung hin kontrolliert werden. Bei Projekten, die vollständig oder mehrheitlich vom Land Bremen getragen werden, wird bei der Antragstellung von den Zuwendungsempfängern ein Vorschlag für Indikatoren zur Messung des Projekterfolgs unterbreitet. Dies können sowohl quantitative als auch qualitative Ziele sein, die vom Zuwendungsempfänger dokumentiert und gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden müssen. Im Rahmen der anschließenden Prüfung wird die Zielerreichung kontrolliert und die Ergebnisse ggf. bei der Planung und Bewilligung von zukünftigen Projekten berücksichtigt . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2. Wie haben der Senat und die entwicklungspolitischen Organisationen den Dialog mit Initiativen von hier lebenden Migrantinnen und Migranten ausgestaltet und diese in die bestehenden entwicklungspolitischen Netzwerke eingebunden? Die in Bremen lebenden Migrant*innen verfolgen die Entwicklungen in ihren jeweiligen Herkunftsländern meist mit großem Interesse und pflegen in der Regel enge Beziehungen zu dortigen Familienangehörigen und Freunden. Daraus erwächst oft der Wunsch, sich für die dort lebenden Menschen zu engagieren, sei es in der Form von einfachen Spendensammlungen oder Projekten mit wirtschaftlichem oder entwicklungspolitischem Bezug im Herkunftsland. Gleichzeitig sind Menschen mit Migrationshintergrund in den im Land Bremen ansässigen, entwicklungspolitischen Organisationen kaum vertreten, sondern organisieren sich meist vornehmlich in Migrantenorganisationen mit Schwerpunktsetzung auf ein einzelnes (Herkunfts-) Land oder eine (Herkunfts-) Region. Dieses Defizit wurde auch im Rahmen der Konsultationen im Zuge der Erarbeitung der entwicklungspolitischen Leitlinien vorgetragen. Als Reaktion darauf wurde das Ziel der stärkeren Beteiligung von Migrant*innen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit in der vom Senat verabschiedeten Fassung der Leitlinien berücksichtigt. Im Jahr 2011 fand in Bremen mit Unterstützung des Senats parallel zur „Hanselife“ erstmals eine Afrika-Messe statt, deren Ziel es war, den hier lebenden Afrikaner *innen ein Forum zu bieten und Kontakte auf wirtschaftlicher, kultureller und entwicklungspolitischer Ebene zu etablieren bzw. zu pflegen. Wegen des großen Erfolgs wurde diese Messe in den Folgejahren wiederholt und erfuhr deutschlandweit hohe Aufmerksamkeit. Mit Unterstützung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) fand im Frühjahr 2016 eine Bestandserfassung aller Migrantenorganisationen in der Stadt Bremen statt, die im Anschluss daran zu einer Vernetzungsveranstaltung eingeladen wurden. Im Rahmen mehrerer Workshops wurden die Ziele und Strukturen der bremischen Entwicklungszusammenarbeit erläutert, Möglichkeiten der Projektförderung des Landes und auf Bundesebene vorgestellt sowie Beteiligungsmöglichkeiten bei den zivilgesellschaftlichen, entwicklungspolitischen Organisationen aufgezeigt. Weitere Veranstaltungen dieser Art sind geplant. Im Rahmen des vom BMZ geförderten Programms der „Eine-Welt-Fachpromotor*innen“ ist mit finanzieller Förderung des Landes seit dem Frühjahr 2017 zudem eine Fachpromotorin mit dem Schwerpunkt „Migration & Entwicklungszusammenarbeit“ tätig, um den Dialog zwischen in diesen beiden Bereich tätigen Organisationen zu intensivieren. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit in Bremen und Bremerhaven über die zivilgesellschaftlichen Akteure zu unterstützen und zu fördern? Das Bremer Informationszentrum für Menschenrechte und Entwicklung (biz) ist in der Stadt Bremen bereits seit über dreißig Jahren die zentrale Anlaufstelle für entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit. Das Nord-Süd-Forum (NSF) in Bremerhaven wurde kurze Zeit später gegründet und nimmt eine vergleichbare Rolle für die Stadt Bremerhaven ein. Sowohl das biz als auch das NSF erhalten vom Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Senat institutionelle Förderung zur Ausübung ihrer Aufgaben. Darüber hinaus finden regelmäßig Veranstaltungen und Projekte dieser und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen mit entsprechendem Schwerpunkt statt, die ebenfalls vom Senat inhaltlich und finanziell unterstützt werden. Anlass- und themenbezogen werden vom Senat auch Veranstaltungen mit entwicklungspolitischem Schwerpunkt in Eigenregie oder Kooperation mit der Zivilgesellschaft durchgeführt bzw. durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten unterstützt. Der Senat pflegt einen fortlaufenden, engen Dialog mit beiden Organisationen und beteiligt sich an koordinierenden Gremien wie dem BnE-Netz Bremen, in dem sich regelmäßig Vertreter*innen von Zivilgesellschaft, Bildungseinrichtungen und Verwaltung austauschen und koordinieren. Darüber hinaus steht der Senat zu diesem Thema im Austausch mit dem Bund und den Ländern und unterrichtet die bremischen zivilgesellschaftlichen Organisationen zu relevanten Entwicklungen auf politischer Ebene, Maßnahmen und Projekten in anderen Ländern sowie zu überregionalen Fördermöglichkeiten. 4. Wie ist die Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern verankert worden? Im Rahmen der Studiengänge der Universität Bremen mit Lehramtsorientierung ist „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ im fachwissenschaftlichen Curriculum des Studienfachs „Interdisziplinäre Sachbildung/Sachunterricht“ (Elementar- und Grundschulpädagogik) und in den fachdidaktischen Curricula der Naturwissenschaften verankert. Alle Lehramtsstudierenden haben zudem die Möglichkeit, ein schulbezogenes Forschungspraktikum zu Fragestellungen der nachhaltigen Entwicklung durchzuführen und entsprechende Masterarbeiten zu schreiben. Außerdem müssen alle Lehramtsstudierenden im Studienverlauf drei Credit Points im Bereich frei wählbarer „Schlüsselqualifikationen“ nachweisen. Die hierfür anerkennungsfähigen Lehrangebote werden von den einzelnen Fachbereichen angeboten und im Vorlesungsverzeichnis entsprechend zusammengeführt und gekennzeichnet. In diesem Lehrangebot finden sich in jedem Semester auch zahlreiche Lehrveranstaltungen zum Themengebiet Nachhaltigkeit / nachhaltige Entwicklung. Zudem ist BNE in allen Didaktiken der Naturwissenschaften, insbesondere Chemie und Biologie, ein wichtiger Forschungsschwerpunkt, zu dem nicht nur universitäre Lehrveranstaltungen, sondern auch Kooperationsprojekte mit Schulen (z. B. Oberstufenprofile „Nachhaltige Chemie“ und „Nach-haltige Technologie“) und Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten werden. Aus Anlass der UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, deren Ziel es ist, das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung in allen Bereichen der Bildung zu verankern, ist im Land Bremen das „BNE-Netz Bremen“ eingerichtet worden, an dem u. a. auch das Landesinstitut für Schule (LIS) beteiligt ist. Grundlage der Ausbildung in der zweiten Phase der Lehrerbildung am LIS ist das 2015 verabschiedete Kerncurriculum als verlässlicher und transparenter Ausbildungsrahmen. Der Kompetenzbereich „Erziehen und Bilden“ im Vorbereitungsdienst umfasst die oben genannten Zielset- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft zungen der Initiativen für nachhaltige Entwicklungen, gibt die Richtung der Behandlung verbindlicher Fachseminarthemen vor und wird kontinuierlich auch in diesem Sinne weiterentwickelt. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat den Themenbereich Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Ausbildung an Fachschulen/Fachakademien integriert, sodass dieser auch in der Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistent*in sowie der Weiterbildung zur Erzieher*in berücksichtigt wird. Konkret gestaltet sich dieses an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen wie folgt: Im SZ Neustadt ist die Abteilung Sozialpädagogik seit ca. 10 Jahren in Europäischen Austauschprojekten engagiert. Angehende Erzieher*innen können im zweiten Ausbildungsjahr durch Praktika im europäischen Ausland ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit und damit ihre personalen Kompetenzen erweitern. Dieses Angebot findet im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen der Europäischen Kommission dem Nachfolgeprojekt Erasmus+ statt. Seit 2016 pflegt das SZ Blumenthal eine Schulpartnerschaft mit der Orlando Secondary School in Soweto, Südafrika. Diese Partnerschaft wird von allen Bildungsgängen gepflegt, das heißt, auch Sozialpädagogische Assistent*innen und Erzieher*innen sind beteiligt. Das Projekt soll gegenseitiges Verständnis für andere Lebensweisen, fremde Kulturen und globale Zusammenhänge fördern. Bei den Schüler*innen soll die Bereitschaft geweckt werden, längerfristiges Engagement zu zeigen und an entwicklungspolitischer Bildungsarbeit teilzunehmen, indem sie ein länderübergreifendes Netzwerk aufbauen. Darüber hinaus gibt es eine Kooperation mit dem Lernzentrum Ostkurvensaal des Fanprojekts von Werder Bremen und mit dem Learning Centre der Orlando Pirates in Soweto. Im Rahmen der Angebote dort sollen durch gemeinsames Lernen und Gestalten Möglichkeiten des gegenseitigen Kennenlernens zum Abbau von Ressentiments und Vorurteilen geschaffen werden. Diese Schulpartnerschaft wird im Rahmen des ENSA-Programms der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit gefördert. 5. Welche Anstrengungen unternimmt der Senat, um die öffentliche Beschaffung nach ökologischen und sozialen Kriterien auszurichten? Die bremische Verwaltung hat bei ihrem eigenen wirtschaftlichen Handeln nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine ethische Verantwortung. Bei Themen wie dem „Fairen Handel“ nimmt sie angesichts ihrer Marktmacht eine wichtige Multiplikatorfunktion wahr. Der Senat hat mit dem Projekt „Aktiver öffentlicher Einkauf ökologisch , sozial und wirtschaftlich“ (AöE) unter Federführung der Senatorin für Finanzen in den letzten Jahren strukturelle Maßnahmen umgesetzt, mit denen die sozialen und ökologischen Anforderungen des Vergaberechts für die zentralen Beschaffungsbereiche sukzessive und systematisch erfüllt werden. So sind Beschaffungsverantwortlichkeiten und -prozesse in einem mit den entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten zentralen Einkauf, der bei Immobilien Bremen angesiedelt ist, zusammengeführt worden. Bremens IT-Dienstleister Dataport verpflichtet mittlerweile systematisch seine Lieferanten, halbjährlich über die Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Herstellung der gelieferten IT-Produkte zu berichten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Die Freie Hansestadt Bremen hat durch die Verbindung klarer rechtlicher Standards mit einer ganzheitlichen Neuaufstellung der Beschaffungsprozesse und einer verwaltungsweiten Sensibilisierung und Qualifizierung von Einkäufern und Mitarbeiter *innen eine bundesweit beachtete Vorreiterrolle übernommen. Auf dieser Basis erfolgt sukzessive die weitere Ausweitung auf weitere Warengruppen. Für die Beschaffung von ökologisch und sozial sensiblen Produkten, wie z. B. Textilien und Elektroartikeln sind neue Einkäuferstellen bei Immobilien Bremen geschaffen und aktuell verstetigt worden. Im August 2016 wurde bei Immobilien Bremen eine Kompetenzstelle für sozial verantwortliche Beschaffung eingerichtet. Diese begleitet Ausschreibungen hinsichtlich der Einhaltung von Sozialstandards, führt im Vorfeld Bieterdialoge durch, führt Unternehmensgespräche, um Sozialstandards bekannt zu machen und Produktinnovationen anzustoßen. Darüber hinaus bereitet sie Drittmittelprojekte im Bereich der sozial verantwortlichen Beschaffung vor und arbeitet dabei mit den entsprechenden Nichtregierungsorganisationen zusammen. Weiterhin ist eine kontinuierliche Ökologisierung des Warenportfolios der zentralen Beschaffungsstelle (Immobilien Bremen) etabliert. Das mittlerweile aus knapp 3.000 Artikeln bestehende Portfolio des klassischen Verwaltungsbedarfs (u. a. Reinigungsmittel , Büromaterialien und -möbel, Heizöl etc.) wird systematisch auf aktuelle ökologische Produktalternativen und Umweltstandards überprüft. Dieser Prozess wird fachlich durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr unterstützt und beraten. Zudem werden diese Produkte mittlerweile in dem bremischen elektronischen Einkaufskatalog „Brekat“ mit den entsprechenden Labeln unterlegt. 6. Wurde für alle Behörden Bremens ein Mechanismus zur Kompensation des CO2- Ausstoßes bei Dienstreisen eingerichtet und welche Erfolge sind sichtbar? Der Entwurf einer Senatsvorlage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr und der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit, mit dem für alle Geschäftsbereiche des Senats ein Mechanismus zur Erfassung und Kompensation des Ausstoßes von CO2 bei behördlichen Dienstreisen eingeführt wird, wird zeitnah in die Ressortabstimmung gegeben. Eine Beschlussfassung des Senats im Oktober 2017 wird angestrebt. 7. Wie hat der Senat in Kooperation mit den entwicklungspolitischen Organisationen die entwicklungspolitische Partizipation junger Menschen gefördert? Gemäß Ziel 7 der entwicklungspolitischen Leitlinien wurde mit Unterstützung des Senats unter der Federführung des Bremer entwicklungspolitischen Netzwerks (BeN) das junge entwicklungspolitische Forum (Jep) ins Leben gerufen. Das Jep bietet jungen Bremer*innen die Möglichkeit, sich über entwicklungspolitische Themen auszutauschen und zu informieren, eigene Projekte und Aktionen durchzuführen und sich mit den im Land Bremen tätigen, entwicklungspolitischen Organisationen zu vernetzen. An der Auftaktveranstaltung im Juni 2016 nahmen ca. 40 junge Menschen teil und treffen sich seitdem regelmäßig sowohl in offenen Treffen als auch in themenspezifischen Arbeitsgruppen. Dabei bleiben die Mitglieder des Jep nicht nur unter sich, sondern suchen im Rahmen von Veranstaltungen und Seminaren den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Dialog mit Politiker*innen und Aktiven in der Entwicklungszusammenarbeit, etwa mit Stella Agara, der diesjährigen Preisträgerin des Bremer Solidaritätspreises. Außerdem führt das Jep regelmäßig Aktionen wie Flashmobs, Unterschriftenaktionen und weitere Kampagnen durch. Beispielhaft sei das regionale Picknick auf dem Marktplatz am 5. August 2017 genannt, bei dem die Bremer*innen auf den „Earth Overshoot Day“ aufmerksam gemacht wurden (der „Earth Overshoot Day markiert den Tag im Jahr, an dem im Jahr mehr Ressourcen verbraucht werden, als von der Erde in einem Jahr regeneriert werden kann). 8. Mit welchen Ergebnissen hat das entwicklungspolitische Forum den Senat bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Leitlinien beraten? Die Erarbeitung der entwicklungspolitischen Leitlinien für das Land Bremen wurde in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit entwicklungspolitischen Initiativen sowie engagierten Bürger*innen durchgeführt. Die Fortsetzung dieses Beteiligungsprozesses ist in den Leitlinien selbst festgehalten, daher wurde im Juni 2016 erstmals das „Offene Forum“ einberufen. Die entwicklungspolitischen Leitlinien gliedern sich in fünf thematische Bereiche. An dieses Schema angelehnt tagte das „Offene Forum“ in fünf Workshops, die sich intensiv mit je einem der übergeordneten Themen beschäftigten („Bremen in der Welt“, „Frieden und Menschenrechte“, „Bildung als Schlüssel“, „Nachhaltig Leben“ sowie „Verlässliche Rahmenbedingungen“). Gelungene Projekte und Erfolge wurden dabei ebenso wie Schwierigkeiten und Herausforderungen thematisiert. An den Workshops des Forums waren zudem Mitglieder des ressortübergreifenden Arbeitskreises Entwicklungszusammenarbeit (siehe auch Frage 9) beteiligt, die ihrerseits fachspezifisch über den aktuellen der Umsetzung der Leitlinien und zukünftige Entwicklungen berichteten. Jeder dieser Workshops fasste die Ergebnisse seiner Diskussion in Empfehlungen zusammen, die in einer Dokumentation zusammengestellt und allen Teilnehmer*innen zugesandt, sowie über den Arbeitskreis Entwicklungszusammenarbeit den betreffenden Ressorts übermittelt wurde. Besonders hervorzuheben sind dabei die Forderungen nach einer strengeren Kontrolle bzw. Reduzierung von Rüstungsexporten, die Umstellung auf eine vollständig auf soziale und ökologische Kriterien ausgerichtete Beschaffung, eine stärkere Berücksichtigung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BnE) sowie die CO2- Kompensation von Dienstreisen des Senats. Die Dokumentation ist auf den Internetseiten der Bevollmächtigten beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit abrufbar. 9. Mit welchen Ergebnissen hat der seitens des Senates eingerichtete ressortübergreifende Arbeitskreis getagt? Der ressortübergreifende Arbeitskreis Entwicklungszusammenarbeit wurde erstmals im Juni 2015 einberufen und tagt seitdem in der Regel quartalsweise. Die Aufgabe des Arbeitskreises ist es, die Umsetzung der entwicklungspolitischen Leitlinien zu koordinieren und die Zusammenarbeit der einzelnen Senatsressorts bei Themen mit entwicklungspolitischem Bezug zu erleichtern. So diente der Arbeitskreis beispiels- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft weise im Vorfeld der Städtepartnerkonferenz im November 2016 als koordinierendes Gremium zur planerischen Vorbereitung, ebenso für das unter Frage 8 genannte, „Offene Forum“. Die Einführung der Kompensation des CO2-Ausstosses bei Dienstreisen wurde ebenfalls im Arbeitskreis vorbereitet und mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Ferner werden in den Arbeitskreis auch entwicklungspolitische Akteure außerhalb der Verwaltung eingeladen. Beispielsweise die GIZ, die dort die Fachressorts über ihre Arbeit, laufende Kooperationen mit dem Land Bremen und Möglichkeiten der Drittmittelförderung informiert. Neben den entwicklungspolitischen Leitlinien rücken zunehmend die seit 2016 gültigen SDGs in den Fokus des Arbeitskreises. Das Land Bremen befindet sich in regelmäßigem Austausch mit dem Bund und den Ländern und beteiligt sich an Konsultationen etwa im Vorfeld der Überarbeitung der Nachhaltigkeitsstrategie des Bundes oder der Festlegung von Indikatoren zur Erfolgsmessung bei der Umsetzung der SDGs in Deutschland. Die Ergebnisse dieser Treffen sowie die allgemeinen politischen Festlegungen mit Blick auf die SDGs fließen in die Arbeit des Arbeitskreises ein und werden in den kommenden Monaten den thematischen Schwerpunkt der Arbeit dieses Gremiums bilden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1246 VB Umsetzungsstand der entwicklungspolitischen Leitlinien der Freien Hansestadt Bremen 20170919_1_KA Umsetzung Leitlinien