BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1247 Landtag 19. Wahlperiode 19.09.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Wahlrecht für Beamtinnen und Beamte bei der Krankheitsvorsorge Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 22. August 2017 „Wahlrecht für Beamtinnen und Beamte bei der Krankheitsvorsorge“ Hamburg will als erstes Bundesland ab 2018 seinen Beamtinnen und Beamten ein echtes Wahlrecht zu einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenvollversicherung , ohne finanzielle Nachteile für eine gesetzliche Absicherung, anbieten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Hamburger Konzept, seinen Beamtinnen und Beamten ab 2018 ein Wahlrecht anzubieten, zwischen individuell berechneten Beihilfen und einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberkrankenversicherungsbeitrags frei entscheiden zu können, so dass bei einer Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeitgeberanteil nicht mehr wie bisher von den Beamtinnen und Beamten aufgebracht werden muss? 2. Sieht der Senat die Möglichkeit das Hamburger Konzept auch auf Bremen zu übertragen und wie hoch wären die finanziellen Folgen? 3. Wie bewertet der Senat die Studie der Bertelsmann-Stiftung (2017) zur GKV-Pflicht für Beamte und die Aussage der Studie, dass eine Einbeziehung von Beamten und Pensionären in die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltige positive Effekte für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ergeben würden? Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat das Hamburger Konzept, seinen Beamtinnen und Beamten ab 2018 ein Wahlrecht anzubieten, zwischen individuell berechneten Beihilfen und einer pauschalen Beihilfe in Höhe des Arbeitgeberkrankenversicherungsbeitrags frei entscheiden zu können, so dass bei einer Entscheidung für die gesetzliche Krankenversicherung der Arbeitgeberanteil nicht mehr wie bisher von den Beamtinnen und Beamten aufgebracht werden muss? Antwort: Der Senat steht einer Wahlmöglichkeit der bremischen Beamtinnen und Beamten bezüglich einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unter Beteiligung des Dienstherrn an den Beiträgen positiv gegenüber. Aus diesem Grunde ist das Land Bremen auch dem Antrag des Landes Berlin für die Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Gerechtigkeit in der Gesundheitsversorgung durch erste Schritte in Richtung einer Bürgerversicherung vom 22.03.2017 beigetreten. Die von Hamburg beabsichtigte Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge bedarf insbesondere wegen der Umstellungskosten einer eingehenden Prüfung durch die Senatorin für Finanzen. Frage 2: Sieht der Senat die Möglichkeit das Hamburger Konzept auch auf Bremen zu übertragen und wie hoch wären die finanziellen Folgen? Antwort: Der Senat sieht keine rechtlichen Hindernisse bei der Einführung einer derartigen Anspruchsgrundlage . Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar. Hierzu bedarf es entsprechender Modellrechnungen für einen Umstellungszeitraum. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Frage 3: Wie bewertet der Senat die Studie der Bertelsmann-Stiftung (2017) zur GKV-Pflicht für Beamte und die Aussage der Studie, dass eine Einbeziehung von Beamten und Pensionären in die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltige positive Effekte für die öffentlichen Haushalte von Bund und Ländern ergeben würden? Antwort: Der Senat hat den Bericht mit Interesse zur Kenntnis genommen. Die Studie der Bertelsmann Stiftung umfasst durch die Versicherungspflicht aller Bürgerinnen und Bürger eine grundsätzliche Änderung der Säulen der Krankenversicherung. Die rechtlichen Voraussetzungen sind daher aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung zu schaffen. Die Studie wird in Fachkreisen aber auch durchaus kritisch gesehen. Insbesondere die Umstellungskosten werden exakt ermittelt werden müssen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1247 VB Wahlrecht für Beamtinnen und Beamte bei der Krankheitsvorsorge 20170919_1_KA Wahlrecht Krankheitsvorsorge Beamte