BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1253 Landtag (zu Drs. 19/1193) 19. Wahlperiode 26.09.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der DIE LINKE Finanzielle und personale Voraussetzungen für auskömmlichen Bauunterhalt und Sanierung sowie Errichtung von Neubauten im öffentlichen Eigentum Bremens Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 26. September 2017 Finanzielle und personale Voraussetzungen für auskömmlichen Bauunterhalt und Sanierung sowie Errichtung von Neubauten im öffentlichen Eigentum Bremens (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 21.08.2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: Aktuelle Mitteilungen des Senats belegen das Anwachsen des Sanierungsstaus in öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur. 2001 betrug der geschätzte Sanierungsbedarf der Gebäude im Sondervermögen SVIT knapp 500 Mio. €. Heute schätzt das Ressort den Sanierungsbedarf allein der Bremer Schulen auf 675 Mio. € (Antwort auf eine Berichtsbitte der LINKEN im Haushalts- und Finanzausschuss). Desgleichen ist von den Kindertagesstätten in öffentlichem Eigentum bekannt, dass dort ein zusätzlicher Sanierungsbedarf von 100 Mio. € besteht. Im Folgenden werden – im Anschluss an die Große Anfrage der LINKEN 2014 zu Sanierungsstaus in öffentlichen Gebäuden und Infrastruktur – eine Reihe von weiteren Kennzahlen und Informationen zur Abbildung der Entwicklung in den letzten drei Jahren sowie der zukünftigen Entwicklung abgefragt. Wir fragen den Senat: I. Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien (1) Welche Beträge sind für den Bauunterhalt der öffentlichen Gebäude in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe. (2) Welche Beträge sind für Sanierung der öffentlichen Gebäude in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe. (3) Welcher Anteil an den verwendeten Mitteln für Bauunterhalt und Sanierung ist für Maßnahmen aufgewendet worden, die nicht unmittelbar zur Pflege, Wartung und Reparatur von Immobilien gedient haben, sondern zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Schadstoffbelastung („funktioneller Umbau“)? Wir bitten um eine jährliche Aufstellung seit 2014, ersatzweise um die Abschätzung des Anteils. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 (4) Anhand der vorliegenden Informationen zu „offensichtlichen Schäden“ an Schulgebäuden kalkulierte das Ressort die Summe der notwendigen Gesamtsanierungskosten auf 675 Mio. €. Welche zusätzlichen Sanierungskosten sind für die anderen Gebäude im Sondervermögen SVIT zu veranschlagen, wenn die dort bekannten offensichtlichen Schäden mit der entsprechenden Kalkulation hochgerechnet werden? (5) Welche Informationen liegen dem Senat ansonsten bzw. zusätzlich über weitere Sanierungsbedarfe an öffentlichen Gebäuden neben den bereits aufgeführten Kategorien „Schulen“ und „Kindergärten“ vor? Bitte nach weiteren Kategorien aufschlüsseln, wie „Hochschulgebäude“, „Verwaltungsgebäude“, „Justizvollzugsanstalten“ etc. (6) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über das Ausmaß vor, mit dem nicht behobene Schäden an Gebäuden dazu führen, dass der jährliche Sanierungsbedarf zusätzlich anwächst, sich also quasi „verzinst“? (7) Um welchen Betrag erhöht sich der Sanierungsbedarf an Schulen, Kindergärten und den anderen öffentlichen Gebäuden pro Jahr schätzungsweise? (Beantwortung, wenn möglich, nach den genannten Kategorien aufgeschlüsselt). 2. Sanierungsbedarf der bremischen Straßen (8) Welcher Sanierungsbedarf der bremischen Straßen ist durch das Pavementmanagementsystem seit 2012 (Stand dort: 112,9 Mio. €) ermittelt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? (9) Welche Beträge sind für die öffentlichen Straßen seit 2007 für Sanierung aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. 3. Sanierungsbedarf der Ingenieurbauwerke In der Antwort auf die entsprechende Frage 2014 konnte der Senat noch nicht angeben, welche Schadenshöhe bzw. Sanierungsstau für alle Ingenieurbauwerke zu veranschlagen sei, weil die Planungsleistungen noch nicht abgeschlossen wären. Zum Zeitpunkt der Abfrage standen jedoch 19 Brücken unter genauester Beobachtung und befanden sich in der kurz-bis mittelfristigen Instandsetzungsplanung. Weitere 54 Bauwerke wurden als vordringliche Planungsvorhaben geführt. (10) Im Anschluss an diese Auskunft fragen wir: wie viele Brücken stehen zurzeit unter „genauester Beobachtung“ und müssen kurz-bis mittelfristig saniert werden? Wie viele Brücken werden zusätzlich als vordringliche Planungsvorhaben geführt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 (11) Gibt es inzwischen eine konkretere Abschätzung des Gesamtsanierungsbedarfs der Ingenieursbauwerke? 4. Geplanter Abbaupfad des Sanierungsstaus an Schulen und Kitas (12) Welchen zeitlichen Abbaupfad strebt der Senat in Bezug auf den Sanierungsbedarf der Schulen bzw. Kitas an (bitte getrennt darstellen)? (13) Gibt es eine Prioritätenliste der zu renovierenden Schulen sowie Kitas? Wenn ja, welche Schulen bzw. Kitas stehen auf dieser Liste auf den vorderen Plätzen? 5. Personalentwicklung und Personalbedarf (14) Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2013 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen? (15) Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Straßen sowie Ingenieursbauwerke zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2004 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen? (16) Sieht der Senat die Notwendigkeit, zumindest ab 2020 verstärkte Anstrengungen für Bauunterhalt und Sanierung der öffentlichen Gebäude, Straßen und Brücken Bremens zu tätigen? (17) Sieht der Senat die Notwendigkeit, dafür die Personalausstattung für Bauunterhalt und Sanierung der Gebäude sowie Straßen und Brücken anzuheben? Welche Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats auskömmlich, um den vorhandenen Sanierungsstau relevant zu verringern? Welchen Bedarf an Neueinstellungen prognostiziert der Senat demzufolge? (18) Wird es nach Einschätzung des Senats genügend qualifizierte Bewerber*innen für die zu besetzenden Stellen (insbesondere Bauingenieur*innen) geben, oder werden besondere Anstrengungen notwendig sein, um genügend geeignete Bewerber*innen einstellen zu können? Welche Maßnahmen plant der Senat, und welche Ressorts sollen dabei einbezogen werden? 6. Neubauten (19) In den nächsten Jahren werden sowohl für Kitas als auch für Schulen eine Reihe von Neubauten notwendig sein, um die steigenden Anzahl von Kindern versorgen zu können. Wir bitten um eine Aufstellung der geplanten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Neubauprojekte im Bereich Kita und Schule in den kommenden 6 Jahren bzw. soweit bekannt. Wir bitten auch um die Angabe des voraussichtlichen Baubeginns und des voraussichtlichen Fertigstellungstermins. (20) Durch die deutlich steigende Anzahl von Neubauten im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wird auf die Verwaltung - neben dem Personalaufwand für verstärkte Sanierungsvorhaben - auch für Planung und Bauaufsicht der Neubauten steigende Anforderungen zukommen. Sieht der Senat die Notwendigkeit, auch für diese Aufgabe die Personalausstattung anzuheben? Welche Erhöhung der Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats notwendig, um die Neubauten ohne Einschränkung der Sanierungstätigkeit zu planen und kontrollieren zu können? Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: I. Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien (1) Welche Beträge sind für den Bauunterhalt der öffentlichen Gebäude in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe. Jahr Plan Ist Abweichung % 2014 25.913.000 25.126.000 -787.000 96,96 2015 26.256.000 26.834.000 578.000 102,20 2016 26.260.000 24.012.000 -2.248.000 91,44 2017 (1. Halbjahr) 12.166.000 11.774.000 -392.000 96,78 Die Unterschiede zwischen Plan und Ist bewegen sich bei unter 10 %. Im Jahr 2015 liegt der Ist-Wert leicht über dem Plan-Wert. Der Unterschied zwischen Plan und tatsächlichem Mittelabfluss in 2016 resultiert im Wesentlichen aus dem Kita-Ausbau zur Schaffung von zusätzlichen Kitaplätzen. Aufgrund der Umsetzung der Kita-Projekte wurden Personalkapazitäten u. a. im Bereich der Abteilung Bestandsmanagement gebunden, die zur Abwicklung des Bauunterhaltes nicht mehr zur Verfügung standen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 (2) Welche Beträge sind für Sanierung der öffentlichen Gebäude in Bremen (Stadt und Land) seit 2014 aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Falls es deutliche Unterschiede zwischen den geplanten und den tatsächlich abgeflossenen Mitteln gibt, bitten wir um eine zusätzliche Erläuterung der Gründe. Jahr Plan Ist Abweichung % 2014 25.723.000 18.242.000 -7.481.000 70,92 2015 25.874.000 22.503.000 -3.371.000 86,97 2016 29.696.000 22.212.000 -7.484.000 74,80 2017 (1. Halbjahr) 12.600.000 12.088.000 -512.000 95,94 Im Jahr 2014 wurde die Planzahl nicht erreicht, da es zu Verzögerungen in einzelnen Projekten kam. Ursache war u.a. eine Haushaltssperre, sodass benötigten Mittel nicht zum erforderlichen Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Unterschiede zwischen Plan und tatsächlichem Mittelabfluss in den Jahren 2015 und 2016 resultieren im Wesentlichen aus dem KiTa-Ausbauprogramm und dem Programm zur Unterbringung Geflüchteter, da nicht alle vorgesehenen Sanierungen aus personellen Kapazitätsgründen umgesetzt werden konnten. Im 1. Halbjahr 2017 weichen die Plan- und Ist-Wert nur geringfügig voneinander ab. Ferner bleibt nachgeordnet anzumerken, dass die bereits in der Anfrage 2014 dargestellten Problematiken weiterhin Bestand haben: Bei der Umsetzung von Baumaßnahmen treten regelmäßig Verzögerungen aus diversen Gründen, wie z. B. Firmeninsolvenzen, Witterungseinflüsse, etc. auf, die sich auch auf den Mittelabfluss auswirken. (3) Welcher Anteil an den verwendeten Mitteln für Bauunterhalt und Sanierung ist für Maßnahmen aufgewendet worden, die nicht unmittelbar zur Pflege, Wartung und Reparatur von Immobilien gedient haben, sondern zur Herstellung der Barrierefreiheit, zur Verbesserung des Brandschutzes, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung der Schadstoffbelastung („funktioneller Umbau“)? Wir bitten um eine jährliche Aufstellung seit 2014, ersatzweise um die Abschätzung des Anteils. Brandschutz, Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Schadstoffbelastung werden sofern sie relevant sind, bei Sanierungs- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen mitumgesetzt und nicht separat erfasst. Wie bereits in der Anfrage 2014 dargestellt, wird von Immobilien Bremen geschätzt, dass in den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Bauunterhaltungen rd. 20 v. H. auf Maßnahmen zum Brandschutz, zur Schadstoffsanierung, zur Herstellung der Barrierefreiheit oder für Tragwerksuntersuchungen u. ä. entfallen. (4) Anhand der vorliegenden Informationen zu „offensichtlichen Schäden“ an Schulgebäuden kalkulierte das Ressort die Summe der notwendigen Gesamtsanierungskosten auf 675 Mio. €. Welche zusätzlichen Sanierungskosten sind für die anderen Gebäude im Sondervermögen SVIT zu veranschlagen, wenn die dort bekannten offensichtlichen Schäden mit der entsprechenden Kalkulation hochgerechnet werden? (5) Welche Informationen liegen dem Senat ansonsten bzw. zusätzlich über weitere Sanierungsbedarfe an öffentlichen Gebäuden neben den bereits aufgeführten Kategorien „Schulen“ und „Kindergärten“ vor? Bitte nach weiteren Kategorien aufschlüsseln, wie „Hochschulgebäude“, „Verwaltungsgebäude“, „Justizvollzugsanstalten“ etc. Antwort zur Fragen 4 und 5 Der Anteil der Schulen im Gebäudebestand des Sondervermögens Immobilien und Technik entspricht ca. 2/3 des Gesamtgebäudebestandes des SVIT. Hierfür wurde ein Sanierungsbedarf in Höhe von 675 Mio. € kalkuliert (siehe Vorlage für die Sitzung des Haushalts- und Finanzausschuss am 09. Juni 2017). Des Weiteren wurde im Betriebsausschuss von KITA Bremen berichtet, dass dort ein zusätzlicher Sanierungsbedarf von 100 Mio. € besteht. Für die anderen Gebäude des SVIT ist ein Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 299,9 Mio. € zu veranschlagen. Die Hochrechnung erfolgte in gleicher Weise wie bei der Hochrechnung für den Sanierungsbedarf der Schulen. Zurzeit sind ca. ½ der Gebäude durch ZuBau begangen und mit Sanierungskosten hinterlegt. Hier wurde rechnerisch ein Sanierungsbedarf von 185,13 Mio. € ermittelt. Da zurzeit Vorbereitungen für umfangreiche Bauprojekte laufen, die nicht mehr in ZuBau erfasst werden, weil sie sich in der Planungsphase befinden, muss der Sanierungsbedarf auf 222,15 Mio. € erhöht werden, als Sicherheit für erhöhte Baubedarfe bei komplexen Gebäuden. Hinzu kommen Nebenkosten von durchschnittlich 35%, sodass sich aktuell ein Sanierungsbedarf von 299,9 Mio. € ergibt. Der hochgerechnete Sanierungsbedarf der von Immobilien Bremen verwalteten Gebäude verteilt sich auf die Verwaltungsstellen, das Fiskalvermögen und sonstige Gebäude wie folgt (Zuständigkeiten): Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Zuständige Ressorts, Fiskalvermögen, etc. Sanierungsbedarf in € SJFIS 55.545.000,00 SWGV 9.017.000,00 Gebäude ohne öffentliche Nutzung (Fiskalvermögen ) 51.039.000,00 Bürgerschaft und ZGF 2.351.000,00 SI 74.304.000,00 SJV 35.645.000,00 SfK 24.984.000,00 SUBV 5.230.000,00 SWAH 6.326.000,00 SF 22.043.000,00 SK/Ortsämter 7.171.000,00 Sonstige, wie z. B. Nebengebäude, Trafostationen , Bunker etc. 6.257.000,00 Sanierungsbedarf in den Gebäuden des SVIT -ohne Schulen und Kindertagesstätten 299.912.000 (6) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über das Ausmaß vor, mit dem nicht behobene Schäden an Gebäuden dazu führen, dass der jährliche Sanierungsbedarf zusätzlich anwächst, sich also quasi „verzinst“? (7) Um welchen Betrag erhöht sich der Sanierungsbedarf an Schulen, Kindergärten und den anderen öffentlichen Gebäuden pro Jahr schätzungsweise? (Beantwortung, wenn möglich, nach den genannten Kategorien aufgeschlüsselt). Antwort zu Fragen 6 und 7 Eine allgemeingültige Aussage, in welchem Umfang der jährliche Sanierungsbedarf anwächst, besteht nicht. Je nachdem welches Bauteil betroffen wäre, könnten unterschiedliche Folgekosten verursacht werden. Ebenso sind die Teuerungsraten sehr dynamisch und unterliegen größeren Schwankungen. Deshalb kann keine seriöse Aussage über eine „Verzinsung“ oder jährliche Erhöhung der Beträge vorgenommen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 2. Sanierungsbedarf der bremischen Straßen (8) Welcher Sanierungsbedarf der bremischen Straßen ist durch das Pavementmanagementsystem seit 2012 (Stand dort: 112,9 Mio. €) ermittelt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die letzte Berechnung des Sanierungsbedarfes erfolgte im Jahre 2012. Ab 2013 bis heute wurde der Sanierungsbedarf nicht mehr ermittelt. Es ist vorgesehen, ab dem Jahr 2019 wieder eine jährliche Ermittlung vorzunehmen. (9) Welche Beträge sind für die öffentlichen Straßen seit 2007 für Sanierung aufgewendet worden? Wir bitten um eine jahresweise Auflistung der geplanten Ausgaben und der tatsächlich abgeflossenen Mittel/Jahr. Vorhaben der Instandsetzung und Erneuerung werden u. a. aus der Vermögensplanposition „Erhaltung von Straßen“ des Sondervermögens Infrastruktur finanziert. Daneben werden u. a. aus den Positionen „Straßenerhaltung in Verbindung mit dem Straßenbahnausbau“ und „Erneuerung von Radwegen“ Ausgaben für die Sanierung von Straßen getätigt. Abweichungen zwischen Plan- und Istwerten ergeben sich insbesondere durch geänderte Bauabläufe, und durch die mögliche Nutzung von Drittmitteln. in TEUR 2007 2008 2009 2010 2011 Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Erhaltung u. Anpassung von Straßen 5.094 9.784 7.000 7.067 6.700 6.443 11.000 9.422 8.000 12.519 Straßenerhaltung in Verbindung mit Straßenbahnausbau 500 447 700 171 1.200 95 400 217 400 120 Erneuerung u. Ausbau von Radwegen 412 153 750 693 450 457 450 461 650 547 Gesamt 6.006 10.384 8.450 7.931 8.350 6.995 11.850 10.100 9.050 13.186 in TEUR 2012 2013 2014 2015 2016 Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Plan Ist Erhaltung u. Anpassung von Straßen 8.750 10.852 8.750 12.047 10.600 12.377 10.250 12.525 9.250 10.998 Straßenerhaltung in Verbindung mit Straßenbahnausbau 400 160 400 119 400 242 400 1.835 600 151 Erneuerung u. Ausbau von Radwegen 650 817 650 1.092 800 1.042 1.000 1.180 1.100 1.511 Gesamt 9.800 11.829 9.800 13.258 11.800 13.661 11.650 15.540 10.950 12.660 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 3. Sanierungsbedarf der Ingenieurbauwerke In der Antwort auf die entsprechende Frage 2014 konnte der Senat noch nicht angeben, welche Schadenshöhe bzw. Sanierungsstau für alle Ingenieurbauwerke zu veranschlagen sei, weil die Planungsleistungen noch nicht abgeschlossen wären. Zum Zeitpunkt der Abfrage standen jedoch 19 Brücken unter genauester Beobachtung und befanden sich in der kurz-bis mittelfristigen Instandsetzungsplanung. Weitere 54 Bauwerke wurden als vordringliche Planungsvorhaben geführt. (10) Im Anschluss an diese Auskunft fragen wir: wie viele Brücken stehen zurzeit unter „genauester Beobachtung“ und müssen kurz-bis mittelfristig saniert werden? Wie viele Brücken werden zusätzlich als vordringliche Planungsvorhaben geführt? Im Moment sind 30 Brücken (ca. 2 BW Bund und ca. 28 BW Stadtgemeinde) mit einer Zustandsnote 3 oder höher bewertet und müssen kurz- bis mittelfristig instandgesetzt oder erneuert werden. Weitere 66 Bauwerke der Stadtgemeinde sind mit einer Zustandsnote größer 2,5 und kleiner 3,0 bewertet und stehen daher unter genauerer Beobachtung und werden als vordringliche Planungsvorhaben geführt. Der Bestand an Straßenbrücken in Bremen setzt sich aus insgesamt 839 Teilbauwerken mit einer Brückenfläche von ca. 415.000 m² zusammen. Hierbei befinden sich ca. 528 Teilbauwerke in der Baulast der Stadt Bremen und ca. 311 Teilbauwerke in der Baulast des Bundes, welche durch Bremen im Rahmen der Auftragsverwaltung unterhalten werden. In der nach fo lgenden Tabelle wird der Zustand der Brücken unterteilt nach Brücken in der Baulast des Bundes und der Baulast der Stadtgemeinde Bremen jeweils nach Brückenfläche und Anzahl der Teilbauwerke prozentual dargestellt. (Bei Brücken mit getrennten Überbaukonstruktionen je Fahrbahn oder unterschiedlichen Bauarten wird jede Überbaukonstruktion für sich als Teilbauwerk bezeichnet.). Dabei werden sechs Zustandsnotenbereiche unterschieden. Die Zustandsnote bildet die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung, sie lässt die Dringlichkeit notwendiger Maßnahmen erkennen, gibt aber keinen Aufschluss über Art und Umfang der Schäden oder Kosten der Instandsetzungsmaßnahme. Die bei der Bauwerksprüfung ggf. festgestellten Schäden werden je nach Dringlichkeit sowie Art und Umfang umgehend bis mittelfristig im Rahmen des Erhaltungsprogramms behoben, was zu einer Verbesserung der Zustandsnote außerhalb des Zyklus der Bauwerksprüfung führt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 (11) Gibt es inzwischen eine konkretere Abschätzung des Gesamtsanierungsbedarfs der Ingenieursbauwerke? Eine Ermittlung des Sanierungsstaus analog zum Pavement-Management- System für Straßen gibt es bei den Brückenbauwerken nicht. Es ergeben sich für die Brückenbauwerke gemäß den Jahresabschlüssen des SV Infra folgende Werte: in Mio. EUR Abschreibungen Investitionen Differenz 2006 7,2 1,7 5,5 2007 7,3 2,5 4,8 2008 7,3 5,4 1,9 2009 7,4 4,6 2,8 2010 7,4 3,1 4,3 2011 7,4 6,0 1,4 2012 7,4 6,4 1 2013 7,4 4,8 2,6 2014 7,4 2,5 4,9 2015 7,2 2,5 4,7 2016 7,5 1,4 6,1 Gesamt 80,9 40,9 40,00 Zustandsnotenbereiche Brücken des Bundes Brücken der Stadtgemeide Brückenfläche in % Teilbauwerke in% (Anzahl) Brückenfläche in % Teilbauwerke in % (Anzahl) 1,0 bis 1,4 (sehr guter Zustand) 2,1 11,6 (36) 7,2 20,3 (108) 1,5 bis 1,9 (guter Zustand) 6,2 21,5 (67) 8,4 21,1 (111) 2,0 bis 2,4 (befriedigender Zustand) 42,9 41,5 (129) 45,6 40,3 (213) 2,5 bis 2,9 (ausreichender Zustand) 44,7 24,8 (77) 29,3 12,6 (66) 3,0 bis 3,4 (nicht ausreichender Zustand) 0,2 0,3 (1) 8,4 3,8 (20) 3,5 bis 4,0 (ungenügender Zustand) 3,8 0,3 (1) 1,1 1,9 (10) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 In der Gesamtsumme der letzten 10 Jahren betrug die Differenz zwischen Abschreibungen und Investitionen und der damit verbundene Werteverzehr rd. 40 Mio. Euro. 4. Geplanter Abbaupfad des Sanierungsstaus an Schulen und Kitas (12) Welchen zeitlichen Abbaupfad strebt der Senat in Bezug auf den Sanierungsbedarf der Schulen bzw. Kitas an (bitte getrennt darstellen)? (13) Gibt es eine Prioritätenliste der zu renovierenden Schulen sowie Kitas? Wenn ja, welche Schulen bzw. Kitas stehen auf dieser Liste auf den vorderen Plätzen? Ein zeitlicher Abbaupfad der Sanierungsbedarfe an Schulen und Kitas liegt nicht vor. Immobilien Bremen erhebt Sanierungsbedarfe der Gebäude des Sondervermögen Immobilien und Technik durch die so genannte ZuBau- Systematik sowie durch das gerade in Erarbeitung befindliche Instrument „Sanierungsfahrplan“. Bis Ende 2019 werden alle SVIT-Gebäude in der verbesserten ZuBau-Systematik erfasst sein. Als zweites Instrument erfasst der Sanierungsfahrplan zukünftig speziell die Sanierungsbedarfe unter energetischen, wirtschaftlichen und nutzerbedingten Gesichtspunkten. Hierzu wurden von Immobilien Bremen Mittel des Bundes eingeworben. Der Sanierungsfahrplan wird im Jahr 2020 abgeschlossen sein und alle Gebäude erfasst sein. Die Prioritäten der zu renovierenden Schulen und Kitas werden vom Senat wie für alle anderen SVIT-Gebäude im Rahmen des Gebäudesanierungsprogramms festgesetzt. Bislang wurden im Gebäudesanierungsprogramm Prioritäten bis 2019 genannt. 5. Personalentwicklung und Personalbedarf (14) Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Immobilien zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2013 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen? Die Zahl der in Pension gehenden Mitarbeiter ist in den kommenden vier Jahren gering. Ein deutlicher Einschnitt ist ab 2025 zu erwarten. Veränderung seit 2013 Entwicklung gem. Planung Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 VZÄ 56,37 62,43 65,90 61,81 67,99 68,28 68,7 69,2 70,05 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 (15) Wie hat sich Personalausstattung der für Bauunterhalt und Sanierung der bremischen Straßen sowie Ingenieursbauwerke zuständigen Stellen in der Verwaltung seit 2004 verändert? Bitte Angaben in VZÄ und Jahren. Wie viele der Beschäftigten werden in den nächsten vier Jahren voraussichtlich in Pension gehen? Für das Planen, Bauen, Unterhalten, Erhalten, Betreiben und Verwalten der Bundes- und kommunalen Infrastruktur standen dem ASV in den letzten 13 Jahren folgende Beschäftigte bzw. VZÄ zur Verfügung: Anzahl Beschäftigte (Ist-Werte) Beschäftigungsvolumen (VZÄ) (Ist-Werte) 2004 279 269,0 2005 274 265,7 2006 *) 282 272,3 2007 274 266,6 2008 269 261,9 2009 271 260,9 2010 274 258,0 2011 262 254,2 2012 251 243,3 2013 248 238,0 2014 252 239,8 2015 255 242,6 2016 259 249,6 2017 256 246,6 *) inklusive der Versetzung von Beschäftigten vom Bauamt Bremen-Nord zum ASV Eine genaue Zuordnung der Beschäftigten zu den einzelnen Aufgabenbereichen kann nicht dargestellt werden, da viele Beschäftigte sowohl für kommunale Infrastruktur als auch für Bundesinfrastruktur tätig sind und die zu erledigenden Aufgaben in einer Projektstruktur durchgeführt werden. Abgänge: Durch die derzeitige PEP-Quote (1,6%) müssen jährlich 3 Stellen eingespart werden, sodass von 2018 bis 2019 insgesamt 6 VZÄ weniger im ASV zur Verfügung stehen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 (16) Sieht der Senat die Notwendigkeit, zumindest ab 2020 verstärkte Anstrengungen für Bauunterhalt und Sanierung der öffentlichen Gebäude, Straßen und Brücken Bremens zu tätigen? Der Senat plant die investiven Mittel für die Sanierung der öffentlichen Gebäude wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zu erhöhen: 2018 2019 2020 2021 Investive Ausgaben, darunter 42.289 43.310 65.014 61.691 Mittel des Gebäudesanierungsprogramms werden zentral von der SF bewirtschaftet An SVIT (S) für Sanierungsinvestitionen 26.000 26.000 31.000 48.000 Mittel des Gebäudesanierungsprogramms werden zentral von der SF bewirtschaftet Gesamtvolumen Nutzerprojekte SKB 12.397 8.893 16.616 8.749 Div. Inv. Neue Maßnahmen im Bereich Schulen, die in den PL 97 übernommen wurden Gesamtvolumen NutzerprojekteSJV 600 1.935 4.890 4.620 Nutzerprojekte, die als Einzelmaßnahme gemäß Senatsbeschluss vom 12.04.16 in den PL 97 übernommen wurden Von Inneres für den Neubau eines Gerätehauses FF Farge 670 1.360 0 0 Von Sport für die Finanzierung des Bäderkonzepts 2.500 5.000 12.186 0 Sonstige inv. Ausgaben 122 122 322 322 u.a. Tilgungsanteil a. d. Sanierungsdes Siemenshochhauses und Mittel f. d. E- Vergabe Neben einzeln zu veranschlagenden Maßnahmen ist im Rahmen der Finanzplanung 2020/2021 eine Aufstockung der Unterhaltungsmittel beabsichtigt. Für die Bauten des Infrastrukturvermögens (Brücken) sind schon im kommenden Doppelhaushalt 2018/19 Mittelaufstockungen vorgesehen. Die Erhaltungsmittel für Ingenieurbauwerke sollen von 1,5 Mio. Euro auf rd. 2,5 Mio. Euro steigen, neue Positionen für städtische Brücken (T€ 500) sowie für Bundesbrücken (T€ 855) sind ebenfalls vorgesehen. (17) Sieht der Senat die Notwendigkeit, dafür die Personalausstattung für Bauunterhalt und Sanierung der Gebäude sowie Straßen und Brücken anzuheben? Welche Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats auskömmlich, um den vorhandenen Sanierungsstau relevant zu verringern? Welchen Bedarf an Neueinstellungen prognostiziert der Senat demzufolge? Immobilien Bremen kann mit den vorhandenen und den in naher Zukunft geplanten Stellenbesetzungen das zurzeit bekannte Auftragsvolumen (Weiterführung Sanierungsprogramm / Bauunterhalt in gleicher Höhe) umsetzen. Sofern eine Erhöhung der kommenden Programme Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 (Sanierungsprogramm, Bauunterhalt) erfolgt, muss die Personalausstattung entsprechend angepasst werden. Eine schlechter werdende Infrastruktur erfordert allein schon für die Unterhaltung dieser Infrastruktur einen größeren Personaleinsatz. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit von Straßen und Ingenieurbauwerken wird mit dem vorhandenen Personal gewährleistet. Instandsetzung, Erneuerung oder Ersatzbau finden derzeit nur in sehr reduziertem Umfang statt. Eine Aufstockung des Personals befindet sich in Vorbereitung. (18) Wird es nach Einschätzung des Senats genügend qualifizierte Bewerber*innen für die zu besetzenden Stellen (insbesondere Bauingenieur*innen) geben, oder werden besondere Anstrengungen notwendig sein, um genügend geeignete Bewerber*innen einstellen zu können? Welche Maßnahmen plant der Senat, und welche Ressorts sollen dabei einbezogen werden? Die aktuelle Arbeitsmarktsituation und Baukonjunktur führt dazu, dass es insbesondere schwierig ist, ausreichend qualifizierte Bewerber/innen für Bauingenieursstellen zu erhalten. Der Senat hat am 25. April 2017 beschlossen zur Personalgewinnung von Bauingenieuren/Innen die Möglichkeit eines dualen Studiums anzubieten. In diesem Jahr wurden für den Bereich des Amts für Straße und Verkehr 5 technische Oberinspektor-Anwärter/innen im Rahmen des dualen Studiengangs Bauingenieurwesen eingestellt. Zum 01. Oktober 2017 werden darüber hinaus 2 Technische Oberinspektor-Anwärterinnen und Technische Oberinspektor-Anwärter im Rahmen eines dualen Studiengangs Technisches Facility Management mit dem Abschluss Bachelor of Engineering eingestellt. Auch hier findet der akademische Teil der Ausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin statt, während die berufspraktischen Studienzeiten im Bereich von Immobilien Bremen durchgeführt werden. 6. Neubauten (19) In den nächsten Jahren werden sowohl für Kitas als auch für Schulen eine Reihe von Neubauten notwendig sein, um die steigenden Anzahl von Kindern versorgen zu können. Wir bitten um eine Aufstellung der geplanten Neubauprojekte im Bereich Kita und Schule in den kommenden 6 Jahren bzw. soweit bekannt. Wir bitten auch um die Angabe des voraussichtlichen Baubeginns und des voraussichtlichen Fertigstellungstermins. Erst gegen Ende dieses Jahres wird über die kleinräumige Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes erkennbar, wie sich das Wachstum der Stadt – und damit auch der Zahl der Kinder und Jugendlichen – über die einzelnen Stadtregionen verteilen wird. Voraussichtlich bedarf es jedoch in fast allen Beiratsgebieten Maßnahmen zum Ausbau der schulischen Kapazitäten sowie der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Fortschreibung der Kita-Ausbauplanung. Aktuell sind 13 Kita-Bau- Projekte auf öffentlichen Flächen in Planung bzw. Umsetzung. Weitere 14 öffentliche Flächen befinden sich im Vorprüfungsverfahren bei IB. Von der Senatorin für Kinder und Bildung werden derzeit für zahlreiche Schulstandorte Konzepte entwickelt, wie sich eine Ausweitung der Zügigkeit und gegebenenfalls die Einführung des Ganztags sowie die Herrichtung für die besonderen Bedarfe der Inklusion gemeinsam verwirklichen lassen. Eine erste Maßnahme zum Ausbau der Kapazitäten wurde in Gröpelingen mit der Neugründung der Schule an der Humannstraße zum aktuellen Schuljahr bereits vollzogen. Über die Prognosen für die Stadt- und Ortsteile und die an den einzelnen Schulen anstehenden Maßnahmen werden die politischen Gremien zeitnah informiert, wenn die erforderlichen Daten vorliegen und ausgewertet werden konnten. Das ist voraussichtlich Anfang 2018 der Fall. Ergänzend wird auf den Bericht „Sachstand Bauvorhaben“ Nr. G593/19 für die städtische Deputation für Kinder und Bildung am 06.09.2017 hingewiesen, in dem der aktuelle Stand der Ausbauplanungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen dargestellt ist. (20) Durch die deutlich steigende Anzahl von Neubauten im Vergleich zu vorangegangenen Jahren wird auf die Verwaltung - neben dem Personalaufwand für verstärkte Sanierungsvorhaben - auch für Planung und Bauaufsicht der Neubauten steigende Anforderungen zukommen. Sieht der Senat die Notwendigkeit, auch für diese Aufgabe die Personalausstattung anzuheben? Welche Erhöhung der Personalzahlen wären nach Einschätzung des Senats notwendig, um die Neubauten ohne Einschränkung der Sanierungstätigkeit zu planen und kontrollieren zu können? Im Rahmen des Ausbaus von Kindertagesstätten wurde bei Immobilien Bremen eine Personalisierung in Höhe von 6 VZÄ vorgenommen. Da die genaue Anzahl der Bauvorhaben zum Schulausbau noch nicht abschließend geklärt sind, kann keine Aussagen zur notwendigen Personalisierung vorgenommen werden. Erst wenn die genaue Planung der Neubauten der Kindertagesstätten und Schulen geklärt ist, können die zukünftigen Personalbedarfe bei Immobilien Bremen berechnet werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1253 VB Finanzielle und personale Voraussetzungen für auskömmlichen Bauunterhalt und Sanierung sowie Errichtung von Neubauten im öffentlichen Eigentum Bremens 20170926 GA Bauunterhalt