BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1260 Landtag (zu Drs. 19/1187) 19. Wahlperiode 10.10.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Nebentätigkeiten und öffentlicher Dienst Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Oktober 2017 „Nebentätigkeiten und öffentlicher Dienst“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Anfrage an den Senat gerichtet: „Radio Bremen veröffentlichte am 7. August 2017 eine Recherche, wonach 458 PolizeibeamtInnen einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Solche Nebenbeschäftigungen müssen den jeweiligen Leitungen der Dienststellen angezeigt und genehmigt werden. Das Innenressort erklärte anschließend, dass von den 458 nebenberuflich tätigen PolizistInnen rund 100 einer ehrenamtlichen Lehrtätigkeit oder Trainerfunktionen in Sportvereinen nachgingen, wo sie als KursleiterInnen Honorare erhalten. Diese Art der Nebenbeschäftigung ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE unterstützenswert. Allerdings erklärt sich damit noch nicht, in welchen Bereichen die anderen 350 BeamtInnen tätig sind. Unklar ist bisher auch, ob und inwiefern die Nebenbeschäftigungen Ruhephasen und Erholung beeinträchtigen könnten und sich somit negativ auf den Hauptberuf auswirken. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? a) Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? 2. Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? 3. Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? 4. Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? 5. Wie viele Nebentätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig und wie viele ‚geringfügige Beschäftigung‘, wie viele auf Honorarbasis? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 6. In welchen Wirtschaftszweigen finden die nicht-ehrenamtlichen Nebentätigkeiten statt (bitte angeben nach den üblichen Branchenunterteilungen nach dem NACE oder ISIC-Katalog und der Zahl der Nebentätigkeiten je Branche)? 7. Wie viele Beschäftigte, die einer Nebentätigkeit nachgehen, arbeiten hauptberuflich regelmäßig im Schichtdienst, Wechselschichtdienst, Sonderdienst? 8. Welche Kenntnis hat der Senat über den Arbeitsumfang der Nebentätigkeiten, wie viele Wochenarbeitsstunden werden durchschnittlich geleistet und wie viele werden maximal im Nebenberuf geleistet? 9. Inwiefern ist eine Höchstzahl von Arbeitsstunden – als Summe aus der Hauptbeschäftigung und dem Nebenjob – festgelegt, die nicht überschritten werden darf, damit die Arbeitsbelastung nicht zu groß wird und Erholungsphasen sichergestellt sind? 10. Falls es keine solche definierte Höchstzahl an Arbeitsstunden gibt: Mit welchen sonstigen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Ruhephasen usw. ausreichend sichergestellt werden? 11. Welche Richtlinien oder Verordnungen regeln die Genehmigung von Nebentätigkeiten bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremens? 12. Gibt es Unvereinbarkeiten zwischen Hauptberuf und Nebenbeschäftigung, die regelmäßig zu einer Nicht-Genehmigung führen würden? Wäre es beispielsweise zulässig, als Polizeibeamter/Polizeibeamtin nach Feierabend im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten? 13. Welche Stelle genehmigt die Nebentätigkeiten (z.B. Amtsleistung, Ressortleitung, Finanzressort)? 14. Wie werden die Nebentätigkeiten dort jeweils dokumentiert und überprüft? 15. Findet bei der Genehmigung der Nebentätigkeiten eine Beteiligung der Personalvertretungen statt? 16. Welche Kenntnisse hat der Senat über Nebentätigkeiten von Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in anderen Bundesländern? Ist es zutreffend, dass die Quote der Polizeibeamten mit einem Nebenerwerb in den meisten anderen Bundesländern deutlich niedriger liegt (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/nebenjobs-polizeibremen 100.html)? 17. Wie bewertet der Senat die hohe Quote von nebenberuflich tätigen PolizeibeamtInnen und welche individuellen und strukturellen Gründe für die vielen Nebentätigkeiten Bremischer BeamtInnen sieht der Senat?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Anfrage wie folgt: Grundsätzlich gilt für Nebentätigkeiten Folgendes: Nebentätigkeiten unterliegen weder für Beschäftige noch für Beamtinnen und Beamte einer Genehmigungspflicht. Gem. § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)haben Beamtinnen und Beamte seit dem 01. Februar 2010 Nebentätigkeiten grundsätzlich nur noch vor ihrer Aufnahme schriftlich anzuzeigen, soweit sie nicht nach § 71 Bremischen Beamtengesetz (BremBG) zur Übernahme verpflichtet sind. Die nicht anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten ergeben sich aus § 72 BremBG. Eine Pflicht zur Anzeige der Beendigung einer Nebentätigkeit besteht hingegen nicht. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass vor Jahren angezeigte Nebentätigkeiten mittlerweile nicht mehr ausgeübt werden. Die zur Beantwortung dieser Anfrage erhobenen Daten basieren auf der aktuellen Aktenlage und können von der tatsächlichen Situation abweichen. Nebentätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen gänzlich oder teilweise untersagt werden (§ 40 BeamtStG i.V.m. §§ 72, 73 BremBG). Von den Dienststellen werden Nebentätigkeiten erfasst, die auf Verlangen des Dienstherrn ausgeübt werden und solche, die angezeigt werden müssen. Darüber hinaus ist die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter vor Aufnahme der Tätigkeit dem Dienstherrn schriftlich mitzuteilen, sie zählen aber nicht zu den Nebentätigkeiten im Sinne der beamten- und tarifrechtlichen Vorschriften. Bei den in Frage Nr. 4 beispielhaft genannten „Ehrenämtern“ (Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule) handelt es sich nicht um Ehrenämter, sondern um Nebentätigkeiten im Sinne der beamten- und tarifrechtlichen Bestimmungen. Als Nebentätigkeit gilt ebenfalls nicht die Wahrnehmung einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen (§ 70 Abs. 4 BremBG). Von der Anzeigepflicht gibt es zudem Ausnahmen (§ 40 BeamtStG i.V.m. § 72 BremBG): - Nebentätigkeiten, zu deren Übernahme die Beamtin oder der Beamte auf schriftliches Verlangen ihrer oder ihres Dienstvorgesetzten verpflichtet worden ist (diese werden ohnehin erfasst, weil sie durch die oder den Dienstvorgesetzten initiiert werden), hierzu zählen z.B. die auf Senatsbeschluss basierenden Entsendungen in Aufsichtsgremien der Bremischen Gesellschaften - Tätigkeiten bei Gewerkschaften und Berufsverbänden oder in Organen von Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten, - unentgeltliche Nebentätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um o Übernahme einer Testamentsvollstreckung oder einer anderen als in § 70 Abs. 4 BremBG genannten Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft, o gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 o Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft. Nebentätigkeiten, die angezeigt werden müssen oder zu denen die Beamtinnen und Beamten verpflichtet worden sind, werden in der Personalakte dokumentiert. Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? a) Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 1 verwiesen. 2. Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 2 verwiesen. Die Abweichung von der Summe der insgesamt erhobenen Nebentätigkeiten ergibt sich daraus, dass einzelne Dienststellen eine Zuordnung nach Besoldungsoder Entgeltgruppen aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen haben. 3. Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 3 verwiesen. 4. Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 3 verwiesen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 5. Wie viele Nebentätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig und wie viele ‚geringfügige Beschäftigung‘, wie viele auf Honorarbasis? Eine Pflicht zur Erhebung dieser Daten besteht nicht. Daher werden diese Daten regelmäßig auch nicht erfasst. Soweit die Dienststellen über Daten verfügen, wurden diese in Anlage 4 tabellarisch dargestellt. 6. In welchen Wirtschaftszweigen finden die nicht-ehrenamtlichen Nebentätigkeiten statt (bitte angeben nach den üblichen Branchenunterteilungen nach dem NACE oder ISIC-Katalog und der Zahl der Nebentätigkeiten je Branche)? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 5 verwiesen. Die Abweichung von der Summe der insgesamt erhobenen Nebentätigkeiten ergibt sich daraus, dass nicht jede Nebentätigkeit einem Abschnitt des NACE- Kataloges zugeordnet werden konnte. 7. Wie viele Beschäftigte, die einer Nebentätigkeit nachgehen, arbeiten hauptberuflich regelmäßig im Schichtdienst, Wechselschichtdienst, Sonderdienst? Es sind 344 Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte betroffen. 8. Welche Kenntnis hat der Senat über den Arbeitsumfang der Nebentätigkeiten, wie viele Wochenarbeitsstunden werden durchschnittlich geleistet und wie viele werden maximal im Nebenberuf geleistet? Es wird auf die tabellarische Darstellung in Anlage 6 verwiesen. 9. Inwiefern ist eine Höchstzahl von Arbeitsstunden – als Summe aus der Hauptbeschäftigung und dem Nebenjob – festgelegt, die nicht überschritten werden darf, damit die Arbeitsbelastung nicht zu groß wird und Erholungsphasen sichergestellt sind? Für bremische Beamtinnen und Beamte gilt, dass die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten acht Stunden in der Woche, bei Lehrtätigkeit fünf Wochenstunden nicht überschreiten soll (§ 73 Abs. 1 Satz 3 BremBG). Dies gilt unabhängig von der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit. Während einer Beurlaubung oder einer Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen dürfen nur solche Nebentätigkeiten ausgeübt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen (§ 62 Abs. 2 BremBG). Im Tarifbereich gilt für die verschiedenen Fallkonstellationen folgende Rechtslage: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 - Nebentätigkeit bei unbefristeter Teilzeitbeschäftigung Für Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag unbefristet eine geringere Arbeitszeit als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vorsieht, kann eine zulässige Nebentätigkeit im Umfang des Unterschieds zwischen der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit und der zulässigen Höchstarbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden (§ 3 ArbZG) betragen. - Nebentätigkeit bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen Beschäftigte, deren Arbeitszeit vorübergehend aus familiären Gründen (Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen) reduziert ist, dürfen entgeltliche Nebentätigkeiten nur in dem Umfang ausüben, dass sie dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen. Hier muss also jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die beabsichtigte Nebentätigkeit noch mit dem Zweck der Freistellung vereinbar ist. - Nebentätigkeit bei vorübergehender Teilzeitbeschäftigung aus sonstigen Gründen Beschäftigte, die aus sonstigen Gründen vorübergehend ihre Arbeitszeit befristet reduziert haben, dürfen entgeltliche Nebentätigkeiten in dem Umfang ausüben, wie es ihnen bei der grundvertraglich vereinbarten Arbeitszeit ohne die Reduzierung möglich wäre. - Nebentätigkeit bei Beurlaubung aus familiären Gründen Beschäftigte, die aus familiären Gründen (Betreuung eines Kindes oder Pflege eines nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen) beurlaubt sind, dürfen entgeltliche Nebentätigkeiten nur in dem Umfang ausüben, soweit sie dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen. - Nebentätigkeit bei Beurlaubung aus sonstigen Gründen Beschäftigte, die aus anderen als den familiären Gründen beurlaubt sind, dürfen entgeltliche Nebentätigkeiten nur in dem Umfang ausüben, wie sie bei einer Vollbeschäftigung ausgeübt werden könnten. Sofern die Beschäftigten vor der Beurlaubung unbefristet teilzeitbeschäftigt waren, könnte die Nebentätigkeit darüber hinaus im Umfang zwischen der vereinbarten Teilzeit- und einer Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 10. Falls es keine solche definierte Höchstzahl an Arbeitsstunden gibt: Mit welchen sonstigen Maßnahmen wird sichergestellt, dass Ruhephasen usw. ausreichend sichergestellt werden? entfällt (siehe Antwort zu Frage 9) 11. Welche Richtlinien oder Verordnungen regeln die Genehmigung von Nebentätigkeiten bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst Bremens? Das Nebentätigkeitsrecht der bremischen Beamtinnen und Beamten folgt aus - § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), - §§ 70 -79 Bremisches Beamtengesetz (BremBG) sowie - der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter (Bremische Nebentätigkeitsverordnung –BremNVO). Für den Tarifbereich gelten - § 3 Abs. 4 sowie § 40 Nr. 2 TV-L sowie - § 3 Abs. 3 TVöD 12. Gibt es Unvereinbarkeiten zwischen Hauptberuf und Nebenbeschäftigung, die regelmäßig zu einer Nicht-Genehmigung führen würden? Wäre es beispielsweise zulässig, als Polizeibeamter/ Polizeibeamtin nach Feierabend im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten? Die Übernahme der Nebentätigkeit durch eine Beamtin oder einen Beamten ist einzuschränken oder ganz oder teilweise zu untersagen, soweit die Nebentätigkeit geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen (§ 73 BremBG). Dies ist z.B. insbesondere der Fall, wenn die Nebentätigkeit - die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den dienstlichen Pflichten bringen kann, oder - die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten beeinflussen kann. Die Entscheidung ist durch Dienstherrn im Einzelfall und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffen. Die Nebentätigkeit einer Polizeivollzugsbeamtin oder eines Polizeivollzugsbeamten im Sicherheitsgewerbe ist zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, dürfte aber im Regelfall zu untersagen sein, insbesondere wenn sie außenwirksam ist und den Betroffenen oder die Betroffene in Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen bringt, z.B. in einer Tätigkeit als Türsteher. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, auf die Ausübung von Nebentätigkeiten durch einen Beschäftigten Einfluss zu nehmen. Er kann die Ausübung der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen verbinden. Die Ausübung dieses Rechts ist nur möglich, soweit - die Ausübung der Nebentätigkeit arbeitsvertragliche Pflichten des Beschäftigten beeinträchtigt. - die berechtigten Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. 13. Welche Stelle genehmigt die Nebentätigkeiten (z.B. Amtsleistung, Ressortleitung, Finanzressort)? Die Nebentätigkeiten sind bei den jeweiligen Dienstvorgesetzten anzuzeigen, diese entscheiden auch über eine Beschränkung oder Untersagung. 14. Wie werden die Nebentätigkeiten dort jeweils dokumentiert und überprüft? Die Anzeige der Nebentätigkeiten ist in der Personalakte zu dokumentieren. Die zuständigen Dienstvorgesetzten überprüfen, ob die Tätigkeit geeignet ist, dienstliche Interessen zu beeinträchtigen und deshalb ganz oder teilweise untersagt werden muss oder nur eingeschränkt ausgeübt werden darf. Eine landesweite Statistik über angezeigte Nebentätigkeiten wird nicht geführt. 15. Findet bei der Genehmigung der Nebentätigkeiten eine Beteiligung der Personalvertretungen statt? Die bloße Anzeige einer Nebentätigkeit unterliegt nicht der Mitbestimmung, eine Beteiligung der Personalvertretungen findet folglich nicht statt. 16. Welche Kenntnisse hat der Senat über Nebentätigkeiten von Beamten und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in anderen Bundesländern? Ist es zutreffend, dass die Quote der Polizeibeamten mit einem Nebenerwerb in den meisten anderen Bundesländern deutlich niedriger liegt (https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/nebenjobs-polizeibremen 100.html)? Der Senat hat durch eine Umfrage bei den anderen Landesregierungen und beim Bund Erkenntnisse über den Umfang der Nebentätigkeiten erhalten. Die Umfrage bezog sich aber ausschließlich auf dort vorhandene Erkenntnisse, von der Bitte zu umfassenden Erhebungen bei den anderen Ländern hat der Senat abgesehen. Die Rückmeldungen auf die Umfrage sind nur in Einzelfällen und jeweils nur für bestimmte Bereiche der jeweiligen Landesverwaltung erfolgt. Ein umfassendes Bild der Situation in den anderen Ländern ergibt sich daraus nicht. Grund ist zum einen, dass es auch in den anderen Ländern und beim Bund keine umfassenden Statistiken zum Anteil der Nebentätigkeiten von Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Beamtinnen und Beamten bzw. von Beschäftigten vorliegen. Weiterhin haben einzelne Länder darauf hingewiesen, dass die übermittelten Zahlen der angezeigten Nebentätigkeiten einer ständigen Veränderung unterliegen und somit nur eine begrenzte Aussagekraft hätten, weil die Beendigung einer Nebentätigkeit nicht anzeigepflichtig sei. Die letztlich von sieben Ländern mitgeteilten Quoten zur Anzahl der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mit einer Nebentätigkeit schwanken zwischen 7,38 Prozent bis 20,71 Prozent. Die Aussagekraft ist allerdings auch hier begrenzt, da bei der Erfassung teilweise nicht zwischen Polizeivollzug und Allgemeiner Verwaltung unterschieden wurde und ebenfalls Nebentätigkeiten enthalten sein können, die nicht mehr ausgeübt werden. 17. Wie bewertet der Senat die hohe Quote von nebenberuflich tätigen PolizeibeamtInnen und welche individuellen und strukturellen Gründe für die vielen Nebentätigkeiten Bremischer BeamtInnen sieht der Senat? Der Senat kann nicht erkennen, dass die Quote der von Polizeivollzugsbeamten und –beamtinnen in Bremen ausgeübten Nebentätigkeiten sich signifikant von jener in anderen Ländern und beim Bund unterscheidet. Die Gründe für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten sind nach Auffassung des Senats ausschließlich individueller Natur, strukturelle Gründe sieht der Senat nicht. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 Frage 1a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? Frage 1b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? 1 Dienststelle Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine Nebentätigkeit ausüben davon Beamte davon Beschäftigte davon Azubis / Beamte auf Widerruf Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ausüben Anteil an den Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten insgesamt Senatskanzlei 34 22 12 0 16 14,06% Senator für Kultur 6 1 5 0 6 14,60% Musikschule 11 0 11 0 11 22,45% Bremer Volkshochschule 7 0 7 0 7 6,80% Landesarchäologie Bremen 1 0 1 0 1 17,50% Stadtbibliothek Bremen 16 2 14 0 16 12,40% Landesamt für Denkmalpflege 1 0 1 0 1 11,11% Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 4 2 2 0 4 10,00% Senator für Inneres 32 18 14 0 28 12,20% Polizei Bremen 360 272 38 50 360 12,38% Statistisches Landesamt Bremen 8 3 5 0 8 7,84% Ordnungsamt 9 1 8 0 9 9,50% Migrationsamt 8 2 6 0 7 8,90% Feuerwehr Bremen 87 75 3 9 87 14,00% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 Frage 1a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? Frage 1b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? 2 Dienststelle Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine Nebentätigkeit ausüben davon Beamte davon Beschäftigte davon Azubis / Beamte auf Widerruf Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ausüben Anteil an den Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten insgesamt Bürgeramt 17 5 12 0 17 7,90% Senatorin für Kinder und Bildung 197 103 39 55 197 3,00% Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz 30 10 20 0 0 23,8 % Eichamt des Landes Bremen 2 1 1 0 2 15,00% Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 16 1 15 0 16 6,50% Landesuntersuchungsamt 7 1 6 0 0 12,7 % Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 10 2 8 0 0 18,00% Gesundheitsamt 27 2 25 0 0 12,62% Hochschule Bremen keine Angabe Hochschule Bremerhaven 38 24 14 0 38 18,00% Hochschule für Künste 50 14 36 0 50 30,00% Universität Bremen keine Angabe Staats- und Universitätsbibliothek 14 0 14 0 14 10,00% Studentenwerk Bremen 32 3 29 0 32 10,00% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 Frage 1a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? Frage 1b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? 3 Dienststelle Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine Nebentätigkeit ausüben davon Beamte davon Beschäftigte davon Azubis / Beamte auf Widerruf Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ausüben Anteil an den Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten insgesamt Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport 134 28 106 0 0 7,50% Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 42 11 31 0 42 11,50% Amt für Straßen und Verkehr 45 4 41 0 0 18,00% GeoInformation Bremen 12 1 11 0 0 10,81% Bauamt Bremen Nord 0 0 0 0 0 0,00% Umweltbetrieb Bremen 42 0 42 0 42 8,00% Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 34 17 17 0 34 13,00% Versorgungsamt Bremen 8 6 2 0 keine Angabe keine Angabe Hansestadt Bremisches Hafenamt 15 3 12 0 0 keine Angabe Senator für Justiz und Verfassung 217 159 51 7 217 14,00% Senatorin für Finanzen 34 27 7 0 0 9,97% Finanzamt Bremen 14 14 0 0 14 3,53% Finanzamt für Außenprüfung Bremen 11 11 0 0 11 19,14% Finanzamt Bremerhaven 27 23 4 0 0 10,31% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 1 Frage 1a) Wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehen einer Nebenbeschäftigung nach? Wie viele davon sind verbeamtet, wie viele angestellt, wie viele in Ausbildung bzw. Beamte auf Widerruf (AnwärterInnen)? Frage 1b) In welchen Ressorts und Dienststellen arbeiten die Personen, die einer genehmigungspflichtigen Nebenbeschäftigung nachgehen (bitte angeben in absoluten Zahlen und prozentualem Anteil an allen Beschäftigten des jeweiligen Ressorts bzw. der jeweiligen Dienststelle)? 4 Dienststelle Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine Nebentätigkeit ausüben davon Beamte davon Beschäftigte davon Azubis / Beamte auf Widerruf Anzahl der Beschäftigten/Beamtinnen und Beamten, die eine anzeigepflichtige Nebentätigkeit ausüben Anteil an den Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten insgesamt Landeshauptkasse Bremen 11 8 3 0 0 5,58% Aus- und Fortbildungszentrum 6 2 4 0 0 13,60% Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 0 0 0 60 60 keine Angabe Verwaltungsschule 2 2 0 0 0 16,60% Hochschule für öffentliche Verwaltung 5 3 2 0 0 31,30% Immobilien Bremen AöR 85 0 85 0 0 9,03% Performa Nord 53 14 39 0 0 15,30% Rechnungshof 1 1 0 0 0 2,60% Bürgerschaft 7 2 5 0 0 11,00% Stadt Bremerhaven 70 30 32 8 70 keine Angabe Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 0 0 0 0 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 2 Frage 2 Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? 1 Beamtinnen und Beamte Dienststelle bis Bes. Gr. A6 bis Bes. Gr. A9 bis Bes. Gr. A13 ab Bes. Gr. A14 Senatskanzlei 0 0 6 16 Senator für Kultur 0 0 0 1 Musikschule 0 10 1 0 Bremer Volkshochschule 1 1 5 0 Landesarchäologie Bremen 0 0 0 0 Stadtbibliothek Bremen 0 0 2 0 Landesamt für Denkmalpflege 0 1 0 0 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 0 0 0 Senator für Inneres 0 4 9 5 Polizei Bremen 0 182 131 9 Statistisches Landesamt Bremen 0 1 1 1 Ordnungsamt 0 1 0 0 Migrationsamt 0 2 0 0 Feuerwehr Bremen 9 70 2 0 Bürgeramt 0 5 0 0 Senatorin für Kinder und Bildung 1 4 81 17 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz 0 0 5 5 Eichamt des Landes Bremen 0 0 1 0 Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 0 0 0 1 Landesuntersuchungsamt 0 0 1 0 Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 0 0 2 0 Gesundheitsamt 0 0 2 0 Hochschule Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Hochschule Bremerhaven 0 0 0 24 Hochschule für Künste 0 0 0 0 Universität Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 2 Frage 2 Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? 2 Dienststelle bis Bes. Gr. A6 bis Bes. Gr. A9 bis Bes. Gr. A13 ab Bes. Gr. A14 Staats- und Universitätsbibliothek 0 0 0 0 Studentenwerk Bremen 0 3 0 0 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport 1 8 16 3 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 0 4 5 2 Amt für Straßen und Verkehr 0 0 4 0 GeoInformation Bremen 0 0 0 1 Bauamt Bremen Nord 0 0 0 0 Umweltbetrieb Bremen 0 0 0 0 Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 0 5 4 8 Versorgungsamt Bremen 0 1 4 1 Hansestadt Bremisches Hafenamt 0 0 3 0 Senator für Justiz und Verfassung 23 74 18 51 Senatorin für Finanzen 0 1 4 22 Finanzamt Bremen 2 6 6 0 Finanzamt für Außenprüfung Bremen 0 4 7 0 Finanzamt Bremerhaven 1 7 15 0 Landeshauptkasse Bremen 1 6 1 0 Aus- und Fortbildungszentrum keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Verwaltungsschule keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Hochschule für öffentliche Verwaltung keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Immobilien Bremen AöR 0 0 0 0 Performa Nord 0 6 6 2 Rechnungshof 0 0 1 0 Bürgerschaft 0 0 0 2 Stadt Bremerhaven 0 13 16 4 Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 0 0 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 2 Frage 2 Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? 1 Beschäftigte Dienststelle bis EG 6 TV-L/ TVöD bis EG 9 TV-L/ TVöD bis EG 13 TV-L/ TVöD ab EG 14 TV-L/ TVöD Senatskanzlei 2 3 5 2 Senator für Kultur 0 0 3 2 Musikschule 0 0 0 0 Bremer Volkshochschule 0 0 0 0 Landesarchäologie Bremen 0 1 0 0 Stadtbibliothek Bremen 3 6 4 1 Landesamt für Denkmalpflege 0 0 0 0 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 0 0 0 0 Senator für Inneres 4 7 1 2 Polizei Bremen 15 17 6 0 Statistisches Landesamt Bremen 1 4 0 0 Ordnungsamt 5 3 0 0 Migrationsamt 1 4 1 0 Feuerwehr Bremen 2 1 0 0 Bürgeramt 2 10 0 0 Senatorin für Kinder und Bildung 9 11 10 9 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz 0 3 7 10 Eichamt des Landes Bremen 0 1 0 0 Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 0 10 1 3 Landesuntersuchungsamt 2 1 2 0 Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 1 1 5 1 Gesundheitsamt 2 16 2 5 Hochschule Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Hochschule Bremerhaven 1 3 9 1 Hochschule für Künste 2 7 15 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 2 Frage 2 Nach welchen Besoldungsstufen oder tariflichen Eingruppierungen werden die Beschäftigten, die einer Nebenbeschäftigung nachgehen, besoldet bzw. entlohnt (bitte so genau angeben, wie datenschutzrechtlich möglich)? 2 Dienststelle bis EG 6 TV-L/ TVöD bis EG 9 TV-L/ TVöD bis EG 13 TV-L/ TöD ab EG 14 TV-L/ TVöD Universität Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Staats- und Universitätsbibliothek 0 9 4 1 Studentenwerk Bremen 19 5 5 0 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport 5 46 51 4 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 1 6 19 5 Amt für Straßen und Verkehr 4 16 19 2 GeoInforamtion Bremen 2 4 5 0 Bauamt Bremen Nord 0 0 0 0 Umweltbetrieb Bremen 29 8 5 0 Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 0 6 5 6 Versorgungsamt Bremen 0 1 1 0 Hansestadt Bremisches Hafenamt 2 10 0 0 Senator für Justiz und Verfassung 24 19 8 0 Senatorin für Finanzen 0 3 4 0 Finanzamt Bremen 0 0 0 0 Finanzamt für Außenprüfung Bremen 0 0 0 0 Finanzamt Bremerhaven 0 4 0 0 Landeshauptkasse Bremen 0 3 0 0 Aus- und Fortbildungszentrum keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Verwaltungsschule keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Hochschule für öffentliche Verwaltung keine Angabe keine Angabe keine Angabe keine Angabe Immobilien Bremen AöR 61 6 17 1 Performa Nord 16 19 4 0 Rechnungshof 0 0 0 0 Bürgerschaft 2 1 1 1 Stadt Bremerhaven 14 11 6 1 Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 0 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 3 Frage 3 Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? Frage 4 Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? 1 Dienststelle Anzahl der vergüteten Nebenämter ehrenamtlicher Art Anteil nach Art der Ehrenämter an den Ehrenämtern gesamt Senatskanzlei 2 Freiwillige Feuerwehr (50%), Kommunalpolitik (50%) Senator für Kultur 0 entfällt Musikschule 0 entfällt Bremer Volkshochschule 0 entfällt Landesarchäologie Bremen 2 Ehrenamtliche Bodendenkmalpflege im benachbarten Kreis (100%) Stadtbibliothek Bremen 0 entfällt Landesamt für Denkmalpflege 0 entfällt Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszuammenarbeit 1 Kinderbetreuung im Rahmen eines Elternbildungsprogramms (100 %) Senator für Inneres 6 Vereinsarbeit/Organtätgkeit (50%), Amtsgerichtlich bestellte Betreuung einer pflegebedürftigen Person (16,67%), Trainertätigkeit (16,67%), Testamentsvollstreckung (16,67%) Polizei Bremen 2 Diakon (50%), Betreuung (50%) Statistisches Landesamt Bremen 0 entfällt Ordnungsamt 0 entfällt Migrationsamt 1 Übungsleitung Kinderturnen (100%) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 3 Frage 3 Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? Frage 4 Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? 2 Dienststelle Anzahl der vergüteten Nebenämter ehrenamtlicher Art Anteil nach Art der Ehrenämter an den Ehrenämtern gesamt Feuerwehr Bremen 4 Ortsbrandmeister, stellvertr. Ortsbrandmeister einer Freiwilligen Feuerwehr, Trainer im Schwimmverein (ohne prozentuale Angabe) Bürgeramt 2 Vereinsvorsitz (50%), Amtsgerichtlich bestellte Betreuung einer pflegebedürftigen Person (50%) Senatorin für Kinder und Bildung 128 keine Angaben Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz keine Angabe keine Angabe Eichamt des Landes Bremen 0 entfällt Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 1 Ko-Referent bei Abschlussarbeiten (100%) Landesuntersuchungsamt keine Angabe keine Angabe Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 2 Freiwillige Feuerwehr (50%), Seniorenbeirat (50%) Gesundheitsamt 0 entfällt Hochschule Bremen keine Angabe keine Angabe Hochschule Bremerhaven 0 entfällt Hochschule für Künste 0 entfällt Universität Bremen keine Angabe keine Angabe Staats- und Universitätsbibliothek 0 entfällt Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 3 Frage 3 Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? Frage 4 Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? 3 Dienststelle Anzahl der vergüteten Nebenämter ehrenamtlicher Art Anteil nach Art der Ehrenämter an den Ehrenämtern gesamt Studentenwerk Bremen 0 entfällt Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport 3 keine Angaben Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 5 Organistendienste Kirche (20%), Begleitung im Museum (20%), Begleitung Übergangswohnheim (20%), Deutsch-Unterricht für Integration (20%), Spieltagsbetreuung im Verein (20%) Amt für Straßen und Verkehr 0 entfällt GeoInforamtion Bremen 0 entfällt Bauamt Bremen Nord 0 entfällt Umweltbetrieb Bremen keine Angabe möglich keine Angaben möglich Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 0 entfällt Versorgungsamt Bremen keine Angabe keine Angabe Hansestadt Bremisches Hafenamt keine Angabe keine Angabe Senator für Justiz und Verfassung 13 Übernahme einer Betreuung (38%), Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr (38%), Tätigkeit beim DRK (15%) Senatorin für Finanzen 1 Tätigkeit in der Kommunalverwaltung (100 %) Finanzamt Bremen 1 Kassenwart im Sozialbereich (100%) Finanzamt für Außenprüfung Bremen 3 keine Angaben Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 3 Frage 3 Wie viele Nebenbeschäftigungen sind ehrenamtlicher Art? Frage 4 Um welche vergüteten Ehrenämter handelt es sich dabei, welche Ehrenämter machen welchen Anteil aus (beispielsweise Kursleitung bei einem Sportverein, Lehrauftrag an einer Hochschule oder Volkshochschule)? 4 Dienststelle Anzahl der vergüteten Nebenämter ehrenamtlicher Art Anteil nach Art der Ehrenämter an den Ehrenämtern gesamt Finanzamt Bremerhaven 6 Vereinstätigkeit (83,3%) , Kommunalpolitik (16,7%) Landeshauptkasse Bremen 3 Ehrenamt in Kommunalverwaltungen (66,6%), Betreuung einer Angehörigen (33,3%) Aus- und Fortbildungszentrum 0 entfällt Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 4 Johanniter Unfallhilfe (50%), Betreuung im Jugendfreizeitheim (25%), Übungsleiter Sport (25%) Verwaltungsschule 0 entfällt Hochschule für öffentliche Verwaltung 0 entfällt Immobilien Bremen AöR 0 entfällt Performa Nord 2 Notfallversorgung (50%), Rechtliche Beratung (50%) Rechnungshof 1 kommunalpolitisches Ehrenamt (100%) Bürgerschaft 2 Sportverein (100%) Stadt Bremerhaven 2 keine Angaben möglich Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit 0 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 4 Frage 5 Wie viele Nebentätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig und wie viele ‚geringfügige Beschäftigung‘, wie viele auf Honorarbasis? 1 Dienststelle Sozialversiche-rungspflichtig geringfügig beschäftigt auf Honorarbasis Senatskanzlei 0 0 0 Senator für Kultur 0 0 1 Musikschule 6 1 3 Bremer Volkshochschule 2 0 4 Landesarchäologie Bremen 0 1 0 Stadtbibliothek Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Landesamt für Denkmalpflege 1 0 0 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 0 3 0 Senator für Inneres 3 2 3 Polizei Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Statistisches Landesamt Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Ordnungsamt 0 0 3 Migrationsamt 1 0 0 Feuerwehr Bremen 0 84 3 Bürgeramt 0 0 2 Senatorin für Kinder und Bildung keine Angabe keine Angabe keine Angabe Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz 0 2 0 Eichamt des Landes Bremen 0 2 0 Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen 0 6 1 Landesuntersuchungsamt 0 6 1 Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 0 2 6 Gesundheitsamt keine Angabe keine Angabe keine Angabe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 4 Frage 5 Wie viele Nebentätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig und wie viele ‚geringfügige Beschäftigung‘, wie viele auf Honorarbasis? 2 Dienststelle Sozialversiche-rungspflichtig geringfügig beschäftigt auf Honorarbasis Hochschule Bremen 3 0 10 Hochschule Bremerhaven 0 6 32 Hochschule für Künste 8 3 39 Universität Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Staats- und Universitätsbibliothek 0 8 6 Studentenwerk Bremen 0 32 0 Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport keine Angabe keine Angabe keine Angabe Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 16 8 13 Amt für Straßen und Verkehr 0 32 9 GeoInformation Bremen 0 12 0 Bauamt Bremen Nord 0 0 0 Umweltbetrieb Bremen keine Angabe keine Angabe keine Angabe Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 0 19 15 Versorgungsamt Bremen 0 6 2 Hansestadt Bremisches Hafenamt keine Angabe keine Angabe keine Angabe Senator für Justiz und Verfassung 13 34 42 Senatorin für Finanzen 0 0 34 Finanzamt Bremen 0 2 12 Finanzamt für Außenprüfung Bremen 0 3 8 Finanzamt Bremerhaven 0 8 13 Landeshauptkasse Bremen 0 0 11 Aus- und Fortbildungszentrum 0 0 6 Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 0 56 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 4 Frage 5 Wie viele Nebentätigkeiten sind sozialversicherungspflichtig und wie viele ‚geringfügige Beschäftigung‘, wie viele auf Honorarbasis? 3 Dienststelle Sozialversiche-rungspflichtig geringfügig beschäftigt auf Honorarbasis Verwaltungsschule Keine Angabe keine Angabe keine Angabe Hochschule für öffentliche Verwaltung 0 3 2 Immobilien Bremen AöR 38 33 14 Performa Nord keine Angabe keine Angabe keine Angabe Rechnungshof 0 0 1 Bürgerschaft 0 3 2 Stadt Bremerhaven keine Angabe keine Angabe keine Angabe Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit keine Angabe keine Angabe keine Angabe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 5 Frage 6 In welchen Wirtschaftszweigen finden die nicht-ehrenamtlichen Nebentätigkeiten statt (bitte angeben nach den üblichen Branchenunterteilungen nach dem NACE oder ISIC-Katalog und der Zahl der Nebentätigkeiten je Branche)? Wirtschaftszweig Anzahl der Beamtinnen/ Beamten und Beschäftigten mit Nebentätigkeiten Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 26 Verbreitendes Gewerbe 8 Energieversorgung 5 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 3 Baugewerbe 29 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 31 Verkehr und Lagerei 48 Gastgewerbe 119 Information und Kommunikation 23 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 18 Grundstücks- und Wohnungswesen 17 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 120 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 47 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 75 Erziehung und Unterricht 141 Gesundheits- und Sozialwesen 112 Kunst, Unterhaltung und Erholung 53 Erbringen von sonstigen Dienstleistungen 314 Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 15 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 6 Frage 8 Welche Kenntnis hat der Senat über den Arbeitsumfang der Nebentätigkeiten, wie viele Wochenarbeitsstunden werden durchschnittlich geleistet und wie viele werden maximal im Nebenberuf geleistet? 1 Dienststelle/Ressort durchschnittliche Nebentätigkeitsstunden max. Nebentätigkeitsstunden Senatskanzlei nicht auswertbar nicht auswertbar Senator für Kultur 3,7 8 Musikschule 4,94 20 Bremer Volkshochschule 6,8 19,6 Landesarchäologie Bremen 2,5 2,5 Stadtbibliothek Bremen 3,5 7 Landesamt für Denkmalpflege 7 7 Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund, für Europa und Entwicklungszusammenarbeit 2 keine Angabe Senator für Inneres 4,5 19 Polizei Bremen 5,01 8 Statistisches Landesamt Bremen 7,6 12 Ordnungsamt 6,5 9,35 Migrationsamt 7,25 14 Feuerwehr Bremen nicht auswertbar nicht auswertbar Bürgeramt 5,7 10 Senatorin für Kinder und Bildung 4 8 Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz keine Angabe keine Angabe Eichamt des Landes Bremen nicht auswertbar nicht auswertbar Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen nicht auswertbar nicht auswertbar Landesuntersuchungsamt nicht auswertbar nicht auswertbar Gewerbeaufsicht des Landes Bremen 4 8 Gesundheitsamt 5,7 keine Angabe Hochschule Bremen nicht auswertbar nicht auswertbar Hochschule Bremerhaven 6,06 19,6 Hochschule für Künste nicht auswertbar nicht auswertbar Universität Bremen keine Angabe keine Angabe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anlage 6 Frage 8 Welche Kenntnis hat der Senat über den Arbeitsumfang der Nebentätigkeiten, wie viele Wochenarbeitsstunden werden durchschnittlich geleistet und wie viele werden maximal im Nebenberuf geleistet? 2 Dienststelle/Ressort durchschnittliche Nebentätigkeitsstunden max. Nebentätigkeitsstunden Staats- und Universitätsbibliothek 6 15 Studentenwerk Bremen nicht auswertbar nicht auswertbar Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport 6,5 20 Senator für Umwelt, Bau und Verkehr nicht auswertbar 15 Amt für Straßen und Verkehr 8 nicht auswertbar GeoInformation Bremen keine Angabe keine Angabe Bauamt Bremen Nord keine Angabe keine Angabe Umweltbetrieb Bremen keine Angabe keine Angabe Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 4 8 Versorgungsamt Bremen keine Angabe keine Angabe Hansestadt Bremisches Hafenamt nicht auswertbar nicht auswertbar Senator für Justiz und Verfassung keine Angabe 8 Senatorin für Finanzen 3 nicht auswertbar Finanzamt Bremen 3,2 8 Finanzamt für Außenprüfung Bremen 2,8 7 Finanzamt Bremerhaven 3,55 8 Landeshauptkasse Bremen 3 8 Aus- und Fortbildungszentrum 5 8 Aus- und Fortbildungszentrum - Referat 40 keine Angabe keine Angabe Verwaltungsschule 4 8 Hochschule für öffentliche Verwaltung 5 8 Immobilien Bremen AöR 7,8 17 Performa Nord 5 20 Rechnungshof 2 2 Bürgerschaft 3,5 7 Stadt Bremerhaven keine Angabe keine Angabe Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit keine Angabe keine Angabe Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1260 VB Nebentätigkeiten und öffentlicher Dienst 20171010_1_GA Nebentätigkeiten und öffentlicher Dienst 20171010 GA Nebentätigkeiten_00_MdS Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Oktober 2017 „Nebentätigkeiten und öffentlicher Dienst“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 17.08.2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Anfrage an den Senat gerichtet: Der Senat beantwortet die Anfrage wie folgt: Grundsätzlich gilt für Nebentätigkeiten Folgendes: Nebentätigkeiten unterliegen weder für Beschäftige noch für Beamtinnen und Beamte einer Genehmigungspflicht. Gem. § 40 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)haben Beamtinnen und Beamte seit dem 01. Februar 2010 Nebentätigkeiten grundsätzlich nur noch vor ihre... Nebentätigkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen gänzlich oder teilweise untersagt werden (§ 40 BeamtStG i.V.m. §§ 72, 73 BremBG). Von den Dienststellen werden Nebentätigkeiten erfasst, die auf Verlangen des Dienstherrn ausgeübt werden und solche, die angezeigt werden müssen. Darüber hinaus ist die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter vor Aufnahme der Tätigkeit dem Dienstherrn sch... Als Nebentätigkeit gilt ebenfalls nicht die Wahrnehmung einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft eines Angehörigen (§ 70 Abs. 4 BremBG). Von der Anzeigepflicht gibt es zudem Ausnahmen (§ 40 BeamtStG i.V.m. § 72 BremBG): - Nebentätigkeiten, zu deren Übernahme die Beamtin oder der Beamte auf schriftliches Verlangen ihrer oder ihres Dienstvorgesetzten verpflichtet worden ist (diese werden ohnehin erfasst, weil sie durch die oder den Dienstvorgesetzten initiiert werden),... - Tätigkeiten bei Gewerkschaften und Berufsverbänden oder in Organen von Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten, - unentgeltliche Nebentätigkeiten, es sei denn, es handelt sich um o Übernahme einer Testamentsvollstreckung oder einer anderen als in § 70 Abs. 4 BremBG genannten Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft, o gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten, o Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft. Nebentätigkeiten, die angezeigt werden müssen oder zu denen die Beamtinnen und Beamten verpflichtet worden sind, werden in der Personalakte dokumentiert. Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet: 20171010 GA Nebentätigkeiten_01_Anlage 1 20171010 GA Nebentätigkeiten_02_Anlage Beamte 20171010 GA Nebentätigkeiten_02_Anlage Beschäftigte 20171010 GA Nebentätigkeiten_03_Anlage 3 20171010 GA Nebentätigkeiten_04_Anlage 4 20171010 GA Nebentätigkeiten_05_Anlage 5 20171010 GA Nebentätigkeiten_06_Anlage 6