BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1261 Landtag (zu Drs. 19/1211) 19. Wahlperiode 10.10.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Gewalt bei Fußballspielen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 10. Oktober 2017 „Gewalt bei Fußballspielen“ (Große Anfrage der Fraktion der CDU) „In den letzten Monaten ist es häufiger zu gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit Fußballspielen gekommen. Jüngst kam es beim Bundesligaspiel Borussia Dortmund gegen RB Leipzig zu gewalttätigen Übergriffen, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden, darunter Kinder, Frauen und Polizisten. Im Mai kam es beim Auswärtsspiel von Werder Bremen gegen Borussia Dortmund im Anschluss an die Partie zu sogenannten „Fankrawallen“, bei denen ein Mensch sogar lebensgefährlich verletzt wurde. Im August gab es beim DFB Pokalspiel Ausschreitungen, wegen denen das Spiel zweimal unterbrochen werden musste. In der Rostocker Fankurve wurde ein Hertha-Banner durch Vermummte verbrannt und auch Sitzschalen und Fanschals gerieten in Brand und mussten durch Ordnungskräfte unter Polizeischutz gelöscht werden. Auch in Bremen kommt es immer wieder zu Straftaten rund um den Fußball. Die Bremer Ultra Szene macht mit Beleidigungen gegen Polizisten auf Bannern und dem Abfeuern von Pyrotechnik von sich Reden und auch die Hooliganszene muss bei Werder Spielen streng bewacht werden, damit es nicht zu schwerwiegenden körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Insbesondere die Nordderbys stellen die Polizei vor eine große Herausforderung, da ein hohes Gewaltpotenzial von den gegnerischen Fangruppierungen ausgeht .Bei Spielen des HSV gegen Werder Bremen allein muss eine Personalstärke von ca.750-1000 Polizisten eingesetzt werden, die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 500.000€. Gewalttätige Attacken zwischen rivalisierenden Fangruppen oder auf unbeteiligte Dritte haben nichts mit einer vermeintlichen „Fußballkultur“ zu tun und wiedersprechen den Grundlagen unserer Rechtsordnung. Politik und Vereine stehen gemeinsam in der Verantwortung für die Sicherheit in den Stadien zu sorgen und präventive Fanarbeit zu leisten, damit die friedliebenden Fußballanhänger auch in Zukunft Spaß am Fußballerlebnis zu haben. Fans, Mannschaften und Einsatzkräfte bei Fußballspielen müssen besser geschützt und zukünftige Gewaltexzesse bestenfalls im Vorfeld durch Prävention und bessere Gegenmaßnahmen verhindert werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Straftaten sind seit 2015 im Zusammenhang mit Fußballspielen der ersten, zweiten und dritten Bundesliga gegen Beschuldigte aus Bremen angezeigt worden? Um welche Straftaten handelt es sich dabei? 2. Wie viele Straftaten haben in der Zeit von 2015 bis heute (Stichtag 20.08.2017) in Bremen rund um die Bundesliga stattgefunden und welche Straftaten lagen dabei vor? 3. Wie häufig waren Polizeivollzugsbeamte die Geschädigten der Straftaten? 4. In wie vielen Fällen konnten die Tatverdächtigen ermittelt werden? Welche Erkenntnisse gibt es zu den Tätern (Wiederholungstäter, Alkohol- und Drogeneinfluss, Rockergruppen o.ä.) 5. Wie sind die Strafverfahren gegen die Beschuldigten ausgegangen (Einstellung, Strafbefehl, Anklage, Verurteilung)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 6. Wie häufig sind Straftaten im oder am Rande des Weserstadions bzw. auf dem Weg zum Weserstadion registriert worden? Wie viele Straftaten haben auf dem Weg zu Auswärtsspielen von Werder Bremen stattgefunden seit 2015? 7. In wie vielen Fällen waren Ultras bzw. Hooligans an diesen Taten beteiligt? Welche weiteren gewaltbereiten Fangruppen sind bislang aufgefallen? 8. Welche Vorkehrungsmaßnahmen werden von Werder oder der Polizei ergriffen, um diese Straftaten zu verhindern? Inwieweit stehen Polizei und Verein mit Fangruppen im Austausch? 9. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie Pyrotechnik, Leuchtmunition, Kanonenschläge u.ä. trotz Kontrollen immer wieder ins Weserstadion gelangen können? Welche Vorkehrungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang getroffen neben den Einlasskontrollen (bspw. Durchsuchungen des Stadions vor den Spielen etc.) 10. Wie bewertet der Senat das Ansinnen des Niedersächsischen Innenministers Pistorius, Pyrotechnik an bestimmten Stellen im Stadion zuzulassen? 11. Welche Präventionsprogramme gibt es und welche Erfolge wurden in der Vergangenheit damit erzielt? 12. Wie beurteilt der Senat die in England praktizierte Vorgehensweise, seit einiger Zeit keine Stehplätze mehr im Stadion anzubieten und inwiefern kommt das auch für Bremen in Frage? 13. Welche Pläne zu Bekämpfung von Gewalt im Fußball verfolgt der Senat?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Straftaten sind seit 2015 im Zusammenhang mit Fußballspielen der ersten, zweiten und dritten Bundesliga gegen Beschuldigte aus Bremen angezeigt worden? Um welche Straftaten handelt es sich dabei? Bundesweit sind in den 3 Ligen (1. und 2. Bundesliga sowie 3. Liga) in der Spielsaison 2014/2015 durch die Polizeien der Länder insgesamt 5337 Strafverfahren eingeleitet worden. In der Spielsaison 2015/2016 wurden 5086 Strafverfahren eingeleitet. Hinzu kommen noch Strafverfahren die durch die Bundespolizei eingeleitet wurden. In der Spielsaison 2014/2015 waren dies 1613 eingeleitete Strafverfahren und in der Spielsaison 2015/2016 1253 eingeleitete Strafverfahren. Die Zahlen für die Spielsaison 2016/2017 wurden von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) noch nicht veröffentlicht. Es gibt keine automatisch abrufbare Auswertemöglichkeit mit Zugriff auf die Dateien aller Länder und des Bundes, die eine Auswertung hinsichtlich der Herkunft des Beschuldigten ermöglicht. Somit gibt es keine statistische Erhebung bezüglich der Anzahl Beschuldigter aus Bremen. Bei den Straftaten handelt es sich um folgende Delikte: Raub- und Diebstahlsdelikte, Gefährliche Körperverletzung/Körperverletzungen, schwerer Landfriedensbruch/Landfriedensbruch, Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Widerstandshandlungen, Verstoß SprengG, Verstoß VersammlG, Gefangenenbefreiung, Verstoß BtmG, Hausfriedensbruch, Betrug, Verwenden verfassungsw. Kennzeichen, Nötigung, Sexualdelikte, Inverkehrbringen von Falschgeld. 2. Wie viele Straftaten haben in der Zeit von 2015 bis heute (Stichtag 20.08.2017) in Bremen rund um die Bundesliga stattgefunden und welche Straftaten lagen dabei vor? 01.02.2015 - 16.05.2015: 61 Straftaten 15.08.2015 - 14.05.2016: 90 Straftaten 11.09.2016 - 13.05.2017: 96 Straftaten Die angezeigten Straftaten umfassen den in Frage 1 benannten Straftatenkatalog. 3. Wie häufig waren Polizeivollzugsbeamte die Geschädigten der Straftaten? Die vorliegenden Statistiken beinhalten Angaben über die Anzahl von im Einsatz verletzten Polizeibeamten. Demnach wurden durch das Einwirkung von Gewalttätern in der Saison 2015 neun Polizeibeamte, in der Saison 2015/2016 vier und in der Saison 2016/2017 ein Polizeibeamter verletzt. In der deliktischen Betrachtung ergibt sich folgendes Bild hinsichtlich der Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten: 2015: 13 Vorfälle wegen § 185 StGB Beleidigung 14 Vorfälle wegen § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 4 Vorfälle wegen § 223/224 StGB Körperverletzung/Gef. Körperverletzung 1 Vorfall wegen § 120 StGB Gefangenenbefreiung 1 Vorfall wegen § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 2016: 23 Vorfälle wegen § 185 StGB Beleidigung 6 Vorfälle wegen § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2017: 21 Vorfälle wegen § 185 StGB Beleidigung 1 Vorfall wegen § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 1 Vorfall wegen § 223/224 StGB Körperverletzung/Gef. Körperverletzung 4. In wie vielen Fällen konnten die Tatverdächtigen ermittelt werden? Welche Erkenntnisse gibt es zu den Tätern (Wiederholungstäter, Alkohol- und Drogeneinfluss, Rockergruppen o.ä.) In ca. 85 % der Fälle wurden Tatverdächtige benannt bzw. konnten ermittelt werden. Bei der überwiegenden Anzahl der Täter handelt es sich um Angehörige der bekannten Ultra- und Hooligangruppierungen. Taten in Zusammenhang mit gruppendynamischen Prozessen gehen häufig mit dem Konsum berauschender Mittel einher. Einzelne Tatverdächtige sind unter anderem in offenbar politisch motivierten Tatzusammenhängen aufgefallen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 5. Wie sind die Strafverfahren gegen die Beschuldigten ausgegangen (Einstellung, Strafbefehl, Anklage, Verurteilung)? Diese Daten werden statistisch nicht erfasst. Die amtlichen Justizstatistiken kennen das Merkmal „Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen“ nicht. Auch bestehen keine Sonderdezernate zur Bearbeitung von Straftaten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen. Zur Beantwortung wäre daher eine händische Auswertung sämtlicher amtsanwaltschaftlicher Dezernate, Jugenddezernate und allgemeinen Erwachsenendezernate bei der Staatsanwaltschaft Bremen notwendig. Eine solche ist mit einem vertretbaren personellen Verwaltungsaufwand nicht zu leisten. 6. Wie häufig sind Straftaten im oder am Rande des Weserstadions bzw. auf dem Weg zum Weserstadion registriert worden? Wie viele Straftaten haben auf dem Weg zu Auswärtsspielen von Werder Bremen stattgefunden seit 2015? 42 % der in Bremen begangenen Straftaten wurden im Stadion (inkl. Zugangskontrollen), 39 % im unmittelbaren Stadionumfeld (inkl. Parkplätze) und 19 % im Stadtgebiet begangen. Abschließende Erkenntnisse über begangene Straftaten auf dem Weg zu Auswärtsspielen des SV Werder Bremen liegen nicht vor, da diese im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei bzw. anderer Landespolizeien bearbeitet werden. Pro Jahr werden ca. 25-30 Ermittlungsersuchen (Vernehmungen, Ermittlungsaufträge, Wahllichtbildvorlagen etc.) an die zuständige Dienststelle der Polizei Bremen von anderen Polizeibehörden übermittelt. Sollte es sich bei den Beschuldigten um Bremer Problemfans oder Intensivtäter „Gewalt und Sport“ handeln, bekommt die zuständige Dienststelle über den Vorgang Kenntnis. 7. In wie vielen Fällen waren Ultras bzw. Hooligans an diesen Taten beteiligt? Welche weiteren gewaltbereiten Fangruppen sind bislang aufgefallen? An ca. 60 % der Straftaten waren bekannte Personen der Ultraszene beteiligt. Der Polizei bekannte Hooligans waren an ca. 20 % der Taten beteiligt. Alle der Polizei bekannten Ultra- bzw. Hooligangruppierungen sind durch die Taten ihrer Mitglieder in diesem Zusammenhang auffällig gewesen. 8. Welche Vorkehrungsmaßnahmen werden von Werder oder der Polizei ergriffen, um diese Straftaten zu verhindern? Inwieweit stehen Polizei und Verein mit Fangruppen im Austausch? Der Örtliche Ausschuss Sicherheit und Sport tritt regelmäßig zusammen und die Fragen rund um das Thema Sicherheit zu erörtern. Dem Austausch auf dieser Ebene kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Das oberste Ziel aller beteiligten Akteure ist die Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalttaten im Zusammenhang mit Fußballspielen. Die Geschäftsführung für den ÖASS liegt beim Senator für Inneres und besteht aus Vertretern der Polizei Bremen, der Bundespolizeiinspektion Bremen, dem SV Werder Bremen und dem Fan-Projekt Bremen. Anlass- bzw. themenbezogen werden weitere relevante Akteure, z.B. Vertreter der Verkehrsunternehmen beteiligt. Die polizeilichen Konzepte sehen unter anderem den Einsatz von speziellen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Beweissicherungskräften vor, die strafbare Handlungen dokumentieren und dadurch die beweiskräftige Ermittlung von Tatverdächtigen ermöglichen. Hierzu wird überdies die Videoüberwachungsanlage des Weserstadions genutzt. Die Durchführung von beweissichernden Festnahmen ermöglicht die Durchführung von erfolgversprechenden justiziellen Verfahren mit entsprechender Außenwirkung. Die Kenntnis über diese polizeiliche Fähigkeit führt zu einer abschreckenden und damit generalpräventiven Wirkung. Von der Polizei werden Gefährderanschreiben gegen Personen versandt, die bereits im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und der aktiven Fanszene zuzuordnen sind. Gegen einzelne Personen (mit dementsprechender Vita) werden polizeipräventive Maßnahmen (z.B. Betretungsverbote) getroffen. In Einzelfällen kommt die Begrenzung von Ticketkontingenten in Betracht. Dem Verhängen von bundesweit gültigen Stadionverboten kommt ebenfalls eine große präventive Bedeutung zu. In Bremen werden seit einigen Jahren konsequent Fan- Märsche untersagt. Zur Gewährleistung einer effektiven Fantrennung werden seit dieser Zeit Shuttle-Busse vom Hauptbahnhof zum Stadion und zurück eingesetzt. Auf dem innerstädtischen Weg zum Stadion kommt es daher kaum zu situativen Begegnungen der unterschiedlichen Fanlager. Insgesamt wird diesem Konzept eine hohe Bedeutung hinsichtlich der Verhinderung von Gewalt zugesprochen. Ein direkter Austausch zwischen Polizei und der aktiven Ultra- und Hooliganszene wird seitens dieser Gruppe strikt abgelehnt. Jegliche Art der Kommunikation zwischen der Polizei und diesem Teil der Fanszene wird seitens der Szene ausgeschlossen. Werder Bremen arbeitet an verschiedensten Projekten und Kampagnen, die sich mit dem Entgegentreten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Gewaltprävention beschäftigen. Hinsichtlich der sozialen Projekte und Anti- Diskriminierungs-Kampagnen hat sich Werder Bremen eine Vorbildfunktion für andere Klubs erarbeitet. Einer der wesentlichen Bestandteile von Werder Bremens Engagement ist der Fan-Ethik-Kodex. Im Zuge der Anti-Diskriminierungs-Kampagne sollen sich auch die Fans klar gegen Gewalt und Diskriminierung bekennen. Inzwischen haben alle offiziellen Werder Fanclubs sowie die Ultragruppierungen die Inhalte des Fan-Ethik- Kodex akzeptiert und unterschrieben. Um auf gewalttätiges und diskriminierendes Verhalten Einzelner und auch ganzer Gruppen im Weser-Stadion angemessen reagieren zu können, hat Werder Bremen in Anlehnung an die Vorschläge der Deutschen Fußball Liga einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Ordnungsdienst und Stadionsprecher sind angehalten, nach diesem Katalog zu handeln. Zudem hat der Verein in den letzten Jahren seine hauptamtliche Fanarbeit deutlich ausgeweitet und professionalisiert. Als Bindeglied zwischen Fanszene und Mannschaft sowie Geschäftsführung ist die Abteilung Fan- und Mitgliederbetreuung tätig. Durch den ständigen Kommunikationsaustausch zwischen Fanbetreuung und Fans können bereits frühzeitig Gefahrenpotentiale erkannt, diesen präventiv entgegengewirkt und bestenfalls eine Eskalation vermieden werden. Das Fan-Projekt Bremen e.V. lädt in einem regelmäßigen Turnus (zu jedem Saisonbeginn) alle verantwortlichen Bremer Institutionen (Landespolizei, Bundespolizei, Szenekundige Beamten, Sicherheitsdienst Elko, Fan Beauftragte von Werder Bremen) zu einem Arbeitskreis ein. Hier wird gemeinsam ein Resümee aus der vergangenen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Saison gezogen, eine Prognose hinsichtlich der kommenden Saison erstellt sowie aktuelle Themen erörtert. Vertreter des Fan-Projekt Bremen nehmen an den Vor- und Nachbereitungstreffen der Heimspiele des SV Werder Bremen teil. Hier gibt das Fan-Projekt regelmäßige eine eigene Einschätzung zur Lage in der Bremer Fanszene ab. 9. Welche Erkenntnisse liegen darüber vor, wie Pyrotechnik, Leuchtmunition, Kanonenschläge u.ä. trotz Kontrollen immer wieder ins Weserstadion gelangen können? Welche Vorkehrungsmaßnahmen werden in diesem Zusammenhang getroffen neben den Einlasskontrollen (bspw. Durchsuchungen des Stadions vor den Spielen etc.) Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse zu organsiertem Pyro-Schmuggel ins Stadion. In Einzelfällen sind Personen bei den Einlasskontrollen auffällig geworden, die pyrotechnische Artikel am Körper oder in Verstecken wie z.B. Mützen, Papiertaschentücherhüllen, Tamponverpackungen oder Brötchen ins Stadion bringen wollten. Die Zugangskontrolle ist grundsätzlich Aufgabe des Veranstalters. Anlassbezogen unterstützt die Polizei den eingesetzten Sicherheitsdienst. Bei entsprechender Erkenntnislage können Maßnahmen zur Detektion von Pyrotechnik ergriffen werden. 10. Wie bewertet der Senat das Ansinnen des Niedersächsischen Innenministers Pistorius, Pyrotechnik an bestimmten Stellen im Stadion zuzulassen? Der Vorschlag widerspricht allen bisherigen Empfehlungen der Sicherheitskräfte und verharmlost die Gefahren. Nicht nur von der bis zu 2000 Grad heißen Pyrotechnik gehen große Risiken aus, sondern ebenso von dem giftigen, gesundheitsgefährdenden Rauch, der durchs ganze Stadion zieht. Das lässt sich nicht auf bestimmte Bereiche begrenzen. Weiterhin ist zu bedenken, dass brennende Bengalos sich weder mit Wasser noch mit Sand löschen oder ersticken lassen. Vor allem werden diese gefährlichen Gegenstände im Stadion grundsätzlich nicht von ausgebildeten, verantwortungsvollen Feuerwerkern gehandhabt. All diese Faktoren führen in einem gefüllten Fußballstadion zu kaum zu kontrollierenden Gefahrenlagen. 11. Welche Präventionsprogramme gibt es und welche Erfolge wurden in der Vergangenheit damit erzielt? Grundsätzlich ist es schwierig, den konkreten Erfolg von Präventionsmaßnahmen zu messen. Inwiefern die präventiven Maßnahmen der Polizei wirken, kann daher nicht abschließend benannt werden. Einer besonderen Bedeutung wird allgemein der Einsatz von Fankontaktbeamten zugesprochen. Diese haben den Auftrag, die Problemfans in der Vor- und Nachspielphase zu begleiten und deeskalierend zu wirken. Die Polizei beteiligt sich am Versenden von Fanbriefen mit Verhaltenshinweisen vor Spieltagen und nimmt an Kurvengesprächen (45 Minuten vor Spielbeginn) mit Vertretern der Fanprojekte und Fanbetreuungen beider Vereine, den Sicherheitsbeauftragen und Ordnungsdienstverantwortlichen, teil. Ein Bestandteil zur Verhinderung von Gewalttaten ist die Arbeit des Bremer Fan- Projektes. Das Fanprojekt ist bei jedem Heim- und Auswärtsspiel des SV Werder Bremen als Vermittler zwischen Fußballfanszene und den Polizeikräften sowie Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Sicherheitskräften vor Ort und im Kontakt. Überdies engagiert sich das Bremer- Fanprojekt in einer Vielzahl von Projekten und Aktionen die generalpräventiven Charakter haben und insgesamt zur Verhinderung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballspielen beitragen sollen. Das vom Bremer Fan-Projekt mitentwickelte Programm zum Stadionverbot auf Bewährung, führt zu einer engen Zusammenarbeit und vor allem der Aufarbeitung mit Schädiger und Geschädigtem. Dies läuft in enger Kooperation mit dem Bremer Täter- Opferausgleich sowie der Fanabteilung von Werder Bremen. 12. Wie beurteilt der Senat die in England praktizierte Vorgehensweise, seit einiger Zeit keine Stehplätze mehr im Stadion anzubieten und inwiefern kommt das auch für Bremen in Frage? Nach hiesigen Kenntnissen sind seit dieser Maßnahme in den Stadien keine gravierenden Vorkommnisse mehr zu verzeichnen gewesen. In der deutschen Fanszene, wie von Seiten der Vereine, wird diese Maßnahme abgelehnt, da ein Stimmungsverlust in den Stadien befürchtet wird und das Erlebnis Fußball damit generell an Attraktivität verlieren würde. Daher wäre bei Einführung mit einem hohen Widerstand der aktiven Fanszene zu rechnen. Die Vorgehensweise in England kann vom Senat nicht abschließend beurteilt werden. 13. Welche Pläne zu Bekämpfung von Gewalt im Fußball verfolgt der Senat? Im Rahmen der Befassung mit dem Thema Sicherheit bei Sportveranstaltungen im Weser-Stadion ist der Senat zusammen mit der Polizei und Werder Bremen ständig bemüht, sicherheitsrelevante Abläufe zu optimieren. In Bezug auf die abgelaufene Bundesligaspielzeit kann konstatiert werden, dass es im Umfeld der Spiele des SV Werder Bremen kaum zu größeren oder nennenswerten Störungen gekommen ist. Insbesondere wurden keine unbeteiligten Menschen schwerer verletzt. Dies ist im Wesentlichen dem umfangreichen Sicherheitskonzept und dem damit verbundenem Aufwand zu verdanken, der zu jedem Spieltag geleistet werden muss. Eine Plattform des Austausches ist der der Örtliche Ausschuss Sicherheit und Sport (ÖASS). Die Geschäftsführung des ÖASS hat der Senator für Inneres inne. In regelmäßigen Treffen mit den relevanten Sicherheitsbehörden und Vertretern von Werder Bremen und dem Fanprojekt Bremen, werden sicherheitsrelevante Themen erörtert und konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Aus dem ÖASS heraus können anlass- oder themenbezogen Arbeitsgruppen gebildet werden. So wird aktuell zum Beispiel das Thema Fanreiseverkehr intensiv erörtert. Von großer Bedeutung ist eine wirkungsvolle Fantrennung. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten am Weser-Stadion müssen Gästefans Fußwege in Kauf nehmen, was die Gefahr von Begegnungen und situativen Konflikten erhöht. Der Senator für Inneres prüft zurzeit, ob und wie diese Situation verbessert werden kann. Die besondere Lage des Weserstadions in der Stadt Bremen und die darauf abgestimmten polizeilichen Konzepte machen einen erheblichen Kräfteansatz zur Unterbindung von Gewalttaten erforderlich. Durch den notwendigen Einsatz der Polizei, der zumeist nur durch die kostenpflichtige Unterstützung aus anderen Bundesländern erfolgreich gestaltet werden kann, entstehen erhebliche Kosten. Zur Kostendeckung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 wurden in Bremen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, den Veranstalter in die Pflicht zu nehmen. Diese Rechtsgrundlage hat bestand und findet weiter Anwendung. Sicherheitsrelevante Konzepte können ihre volle Wirksamkeit nur entfalten, wenn sie auf nationaler Ebene abgestimmt werden und allgemeine Anwendung finden. Im Rahmen der Gremienstruktur der IMK werden gemeinsame Richtungen abgestimmt und finden beispielsweise Eingang in konkrete Gesetzesinitiativen. Auf dieser Ebene findet ein enger Austausch mit dem DFB und der DFL statt. Erörterungspunkt in den aktuellen Diskussionen sind unter anderem die Kartenkontingentierung, das personalisierte Ticketing, die Schaffung von verbesserten baulichen und technischen Voraussetzungen sowie die Überprüfung rechtlicher Voraussetzungen und Grundlagen. Zur Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen ist präventive Arbeit ein wichtiger Baustein. Das Fan-Projekt e.V. wird von der Freien Hansestadt Bremen gefördert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1261 VB Gewalt bei Fußballspielen 20171010_1_GA Gewalt bei Fußballspielen