BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1264 Landtag 19. Wahlperiode 10.10.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Auswirkungen der Umstellung von L- auf H-Gas im Land Bremen ab 2017 auf die Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 5. September 2017 „Auswirkungen der Umstellung von L- auf H-Gas im Land Bremen ab 2017 auf die Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. “Beginnend mit dem 1. Oktober 2017 wird die Fa. Wesernetz ihr gesamtes Netzgebiet sukzessive von der jetzigen Lieferung mit L-Gas auf die Lieferung von H-Gas anpassen. Hierfür werden derzeit ein Marktraumumstellungskonzept sowie ein Umstellungsfahrplan erarbeitet. Diese Umstellung wird auch die Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden betreffen. Rund 30 Prozent des deutschen Erdgasmarktes werden inzwischen mit L-Gas versorgt , das aus der deutschen Eigenproduktion und niederländischen Erdgasexporten stammt. Der kontinuierliche Rückgang der einheimischen und niederländischen L- Gas-Produktionsleistung erfordert in den kommenden Jahren nicht nur ansteigende Importe aus Russland, Norwegen und anderen H-Gas-Bezugsquellen mit den dafür notwendigen infrastrukturellen Anpassungen, sondern auch die netztechnische Umstellung einzelner Netzbereiche von L-Gas auf H-Gas. Bei einem Wechsel auf energiereicheres H-Gas müssen Heizungen und Kraftwerke in den betroffenen Regionen auf eine geringere Gas- oder eine höhere Luftmenge eingestellt werden. Ohne den Austausch von Düsen oder die Neujustierung der Luftzufuhr könnte es bei älteren Heizkesseln zur Bildung von giftigem Kohlenmonoxid kommen. Laut Bundesnetzagentur ist es erforderlich, die Gasgeräte technisch auf die H-Gas- Beschaffenheit umzurüsten. Der überwiegende Teil der Gasgeräte in deutschen Haushalten kann entweder nur mit L-Gas oder nur mit H-Gas betrieben werden. Daher können die meisten Haushalte in den heutigen L-Gas-Gebieten erst dann mit H- Gas versorgt werden, wenn die Gasgeräte technisch angepasst wurden. Betroffene Gasgeräte sind etwa Gasthermen und Heizkessel, gasbetriebene Herde und Kocher, Gasbrenner, Gasöfen, Gaskamine und alle anderen Geräte, die mit Gas betrieben werden. Die Umstellung erfolgt laut Bundesnetzagentur in drei Schritten: Erfassung des Gerätebestandes durch Fachfirmen. Konkrete Anpassungsmaßnahmen, i.d.R. durch die beauftragten Fachfirmen. Qualitätssicherung zur Sicherstellung eines problemlosen Betriebes mit H-Gas. Die Qualitätssicherung wird stichprobenartig bei 10 Prozent der Geräte vorgenommen . Gasgeräte, die nicht an die neue Gasbeschaffenheit angepasst sind, sollten nach der Umstellung auf H-Gas nicht weiter genutzt werden. Diese Geräte können durch die Nutzung mit einer für sie nicht zugelassenen Gasbeschaffenheit beschädigt werden, so dass ein Neukauf erforderlich werden kann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Wir fragen den Senat: 1. Welche Energieträger werden in Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude in welcher Anzahl eingesetzt und wie ist die Altersverteilung der Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden? 2. Wie viele Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden sind von der Umstellung auf H-Gas betroffen? Wie viele dieser Anlagen können technisch nachgerüstet werden bzw. wie viele müssen aus technischen Gründen ersetzt werden? 3. Wie hoch ist das Energie- und damit Verbrauchskosten-Einsparpotential durch den Austausch der Heizanlagen und welchen Beitrag kann der Austausch für die Klimaschutzziele des Senats leisten? 4. Wie hoch ist das zu erwartende Investitionsvolumen? Hat der Senat entsprechende Investitionsmittel direkt oder über Immobilien Bremen vorgesehen? Inwieweit können Ansätze wie Contracting - auch in Form eines Inhouse-Contractings unter Mitwirkung der Bremer Aufbaubank - eine Finanzierungsvariante sein? 5. Wie hoch ist der Anteil der privaten Haushalte, in denen eine Umrüstung der Geräte nicht möglich ist und welche Kosten kommen auf diese ggfs. zu? 6. In welcher Höhe werden Privathaushalte durch die geplante Umlage belastet?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Energieträger werden in Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude in welcher Anzahl eingesetzt und wie ist die Altersverteilung der Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden? Die bremischen öffentlichen Gebäude, die von Immobilien Bremen verwaltet werden , werden z.Zt. zu einem Anteil von 54% mit Erdgas, 30% mit Fern- und Nahwärme sowie 16% mit Heizöl beheizt. In diesen Gebäuden sind insgesamt 525 erdgasbefeuerte Wärmeerzeuger installiert. Davon sind 30% bis zu 10 Jahre alt, 50% 10 bis 20 Jahre (in diesem Zeitraum wurden auf Grund neuer Anforderungen der EnEV zahlreiche Anlagen ausgetauscht) und 20% über 20 Jahre alt. 2. Wie viele Heizungsanlagen in öffentlichen Gebäuden sind von der Umstellung auf H-Gas betroffen? Wie viele dieser Anlagen können technisch nachgerüstet werden bzw. wie viele müssen aus technischen Gründen ersetzt werden? Alle genannten erdgasbefeuerten Heizungsanlagen sind von der Umstellung betroffen . In aller Regel ist die Anpassung an die andere Gasqualität möglich, entweder durch Änderung von Einstellungen des Brennstoff-Luftverhältnisses, oder durch Austausch von Düsen etc. Nur bei Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, kann es vereinzelt vorkommen, dass Ersatzteile zur Umrüstung nicht mehr lieferbar sind. Bisher wurde etwa ein Viertel dieser Anlagen durch Wesernetz (bzw. die von dort beauftragten Firmen) erfasst. Dabei wurde bisher nur eine einzelne kleine Therme als nicht nachrüstbar identifiziert, die ersetzt werden muss. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3. Wie hoch ist das Energie- und damit Verbrauchskosten-Einsparpotential durch den Austausch der Heizanlagen und welchen Beitrag kann der Austausch für die Klimaschutzziele des Senats leisten? Da im Rahmen der Umstellung auf H-Gas keine signifikante Anzahl von Heizanlagen ausgetauscht wird, ist hiervon auch keine bezifferbare Energieeinsparung zu erwarten. Unabhängig hiervon werden im Rahmen der regulären Bauunterhaltung und Sanierungsprogramme abgängige, störungsanfällige oder ineffiziente Heizungsanlagen ausgetauscht. Der Umfang ist abhängig von verfügbaren Budgets und Kapazitäten. Auf der Verbrauchsseite sind keine Mehr- oder Minderkosten zu erwarten. H-Gas kostet zwar pro Einheit (m³) mehr als das derzeitige L-Gas, durch die geringere Verbrauchsmenge wird dies jedoch kompensiert. Auch emissionsseitig sind durch die Umstellung keine Änderungen zu erwarten. Da H-Gas pro Einheit (m³) energiereicher ist als L-Gas, wird zwar künftig eine geringere Gasmenge verbraucht; durch den höheren Methananteil bleibt aber die dabei entstehende CO2-Menge bei der Verbrennung konstant. 4. Wie hoch ist das zu erwartende Investitionsvolumen? Hat der Senat entsprechende Investitionsmittel direkt oder über Immobilien Bremen vorgesehen ? Inwieweit können Ansätze wie Contracting - auch in Form eines Inhouse -Contractings unter Mitwirkung der Bremer Aufbaubank - eine Finanzierungsvariante sein? Die anfallenden Umstellkosten inkl. Materialkosten werden von Wesernetz übernommen . Lediglich in den seltenen Fällen, dass Gasverbrauchsgeräte nicht anpassbar sind, müssen die Eigentümer die Kosten für einen Austausch selbst tragen . Da diese Geräte auf Grund ihres Alters ohnehin als abgängig zu betrachten sind, ist dies aus dem laufenden Bauunterhalt zu finanzieren und nicht mit einer außergewöhnlichen Belastung der Budgets zu rechnen. 5. Wie hoch ist der Anteil der privaten Haushalte, in denen eine Umrüstung der Geräte nicht möglich ist und welche Kosten kommen auf diese ggfs. zu? Laut Auskunft der swb wurden 2017 bisher rund 15.500 Geräte in den Stadtteilen Mahndorf, Arbergen und Osterholz auf H-Gas angepasst. Nicht anpassbar war nach der erneuten Überprüfung 123 (0,8%) Gasverbrauchsgeräte. Hiervon waren 43 (35%) Heizungsanlagen und 59 (48%) Warmwasserbereiter und Kochgeräte und 21 (17%) sonstige Geräte. Die Kosten für eine Ersatzbeschaffung variieren je nach Geräteart und -ausführung deutlich. Zum Beispiel führt die neue ERP- Richtlinie (energy related products directive) dazu, dass bei der Ersatzbeschaffung von Heizkesseln die günstigeren Niedertemperaturkessel nur noch in Ausnahmenfällen installiert werden dürfen und stattdessen Brennwerttechnik die gestellten Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen. Für diese Geräteart ist mit Kosten ab 5.000 Euro zu rechnen. Kochherde oder Anlagen, die ausschließlich Warmwasser bereiten, sind deutlich günstiger. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6. In welcher Höhe werden Privathaushalte durch die geplante Umlage belastet ? Da die Kosten für die Gasumstellung rückwirkend auf die Netzentgelte aller Gasnetznutzer in Deutschland umgelegt werden, kann dies verlässlich nur durch die Bundesnetzagentur ermittelt werden und sind bisher nicht bekannt gegeben worden . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1264 VB Auswirkungen der Umstellung von L- auf H-Gas im Land Bremen ab 2017 auf die Heizungsanlagen öffentlicher Gebäude 20171010_1_KA Umstellung L- auf H-Gas