BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1270 Landtag 19. Wahlperiode 17.10.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Auswirkungen des Brexit auf die Hochseefischerei Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 28.08.2017 „Auswirkungen des Brexit auf die Hochseefischerei“ Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: In Bremerhaven ist ein Teil der deutschen Hochseefischereiflotte angesiedelt. Diese fischen häufig in Gewässern des Vereinigten Königreichs, zu denen sie bisher freien Zugang hatten. Sie fischt mit 84,4 t Fisch mehr als 50 Prozent ihres Gesamtertrages innerhalb der Gewässer des Vereinigten Königreiches. Dies stellt nahezu 31 Prozent des Gesamtumsatzes der Deutschen Hochseefischereiflotte dar. Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die britische Regierung hat am 29. März 2017 die Europäische Union formell über ihre Austrittsabsicht auf Basis von Art. 50 EUV informiert. Am 19. Juni 2017 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Kommission mit den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union begonnen. Bis zum Abschluss dieser Verhandlungen gelten alle Rechte und Pflichten für das Vereinigte Königreich fort. Sie müssen spätestens 2 Jahre nach Einreichung der Austrittserklärung, d.h. am 29. März 2019, beendet sein, einschließlich der politischen Willensbildung der zuständigen Organe und Institutionen auf EU- und mitgliedstaatlicher Ebene über die Verhandlungsergebnisse. Für die Verhandlungen hat sich der Europäische Rat (ER) am 29. April 2017 auf einen zweiphasigen Verhandlungsrahmen geeinigt. In der ersten Verhandlungsphase soll ein Abkommen über die Einzelheiten eines geordneten Austritts erzielt werden. Erst in der zweiten Phase der Verhandlungen sind „erste vorbereitende Gespräche über einen Rahmen für die künftigen Beziehungen Union – Vereinigtes Königreich“ vorgesehen. Der Brexit wird für die EU-Mitgliedstaaten und auch für das Vereinigte Königreich nicht ohne wirtschaftliche Folgen bleiben. Viel hängt von den zukünftigen vertraglichen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab. Über die konkreten Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Beziehungen insgesamt oder auch für einzelne Branchen ist nach bisher drei Verhandlungsrunden zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete und v.a. belastbare Aussage möglich. Die Federführung für die Verhandlungen liegt bei der EU-KOM. Die Bundesregierung ist in engem Kontakt zur EU-KOM und spiegelt die Ergebnisse über den Bundesrat, die Ministerpräsidentenkonferenzen, die Fachministerkonferenzen und auch auf Arbeitsebene in die Länder. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 1. Wie viele Arbeitsplätze und wie viel Wirtschaftskraft hängen in Bremen und Bremerhaven direkt und indirekt von der Hochseefischerei ab? In Bremen und Bremerhaven bestehen 70 Betriebe mit insgesamt rund 4.000 Arbeitsplätzen, die Rohfisch verarbeiten und damit auch eine Abhängigkeit von der Hochseefischerei aufweisen. Eine Differenzierung nach direkten und indirekten Arbeitsplätzen ist hier nicht möglich. 2. Inwieweit ist es nach Ansicht des Senats wahrscheinlich, dass im Falle des angekündigten harten Brexits die deutsche Hochseefischereiflotte keinen Zugang mehr zu den Gewässern des Vereinigten Königreichs bekommen würde oder sich das vereinigte Königreich nicht mehr an Fangquoten hält? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen eines harten Brexits auf die Hochseefischerei nicht einzuschätzen. Zumal es noch weitere Rechte auf die Fanggebiete in den Hoheitsgewässern des Vereinigten Königsreiches gibt, die gerade gekündigt worden sind. 3. Welche Auswirkungen hätte ein sogenannter harter Brexit auf die Hochseefischerei in Deutschland bzw. Bremerhaven und die anhängigen Unternehmen? 4. Welche Auswirkungen hätte ein harter Brexit, bei dem die Gewässer des Vereinigten Königreichs nicht mehr für ausländische Schiffe zugänglich sind und /oder sich nicht mehr an die Fangquoten gehalten wird, auf die Nachhaltigkeit der Hochseefischerei in der Nord- und Ostsee? gemeinsame Antwort zu den Fragen 3 und 4 Derzeit erfolgt die Versorgung der bremischen fischverarbeitenden Betriebe vor allem über die internationalen Fischmärkte. Diese würden auch bei einem harten Brexit weiterhin bestehen und eine Versorgung mit Rohfisch ermöglichen. Weitgehende Folgen, die ggf. mit Handelsbeschränkungen oder veränderten Fangmöglichkeiten einhergehen könnten, sind derzeitig nicht abschätzbar. 5. Inwieweit hat der Senat bereits Kontakt mit den Hochseefischern aufgenommen? In Bremerhaven betreibt noch ein Unternehmen Hochseefischerei. Die Betreuung dieses im Fischereihafen ansässigen Unternehmens erfolgt über die Fischereihafen Betriebsgesellschaft (FBG). Die FBG ist auch in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang im Gespräch mit dem Unternehmen. 6. Inwiefern wird der Senat sich bei der Bundesregierung und der Europäischen Union dafür einsetzen, dass im Zuge der Brexitverhandlungen sichergestellt wird, dass die Gewässer des Vereinigten Königreiches weiterhin zugänglich bleiben und die Fangquoten der Länder abgesichert bleiben? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat ist über die Bemühungen der Bundesregierung informiert. Diese steht hierzu in engem Kontakt mit der für die Aushandlung der zukünftigen Beziehungen zuständigen EU-Kommission. Für den Senat und die Bundesregierung ist der Zugang zur britischen Fischereizone und die Wahrung von Fangrechten der deutschen Fangflotte in britischen Gewässern von großer Bedeutung. Sie wird sich dafür einsetzen, dass derartige Rechte im Rahmen der zukünftigen Gestaltung der Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich auf dem Gebiet der Fischerei im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. Die zukünftigen Fangmöglichkeiten sind regelmäßig Gegenstand von Erörterungen im Ausschuss für Fischerei des Europäischen Parlaments. 7. Wie bewertet der Senat die Aussagen des Fischereiministers des Vereinigten Königreiches George Eustice vom 30. Oktober 2016, dass britische Fischer hunderttausende Tonnen Fisch mehr fangen werden? Diese Aussage spiegelt die Erwartung der britischen Fischerei wider, dass in der Zukunft die Fangmöglichkeiten der Briten nicht mehr auf der Grundlage des auf historischen Fangreferenzen beruhenden Verteilungsschlüssels der EU festgelegt werden, sondern auf einer zonalen Zuordnung (Verbreitungsgebiete) der Fischbestände. Im Ergebnis erhofft sich die britische Fischerei hierdurch eine deutliche Begünstigung. Ob und inwieweit dies im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich darstellbar wäre, ist derzeit völlig ungeklärt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1270 VB Auswirkungen des Brexit auf die Hochseefischerei 20171017 KA Auswirkungen des Brexit auf die Hochseefischerei Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 28.08.2017