— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 128 (zu Drs. 19/67) 03. 11. 15 Mitteilung des Senats vom 3. November 2015 Wissenschaftspolitische Leitlinien der 19. Legislaturperiode Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 19/67 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Auf welchen allgemeinen Grundsätzen will der Senat seine Wissenschaftspolitik in der 19. Legislatur aufbauen? a) Welche Ziele verfolgt er in Bezug auf die Landeswissenschaftsschwerpunkte, und welche konkreten Maßnahmen sind bezüglich Fortführung, Ausbau oder Umbau geplant? b) Welche organisatorischen bzw. inhaltlichen Umstrukturierungen sind, beispielsweise aufgrund des geplanten Zuständigkeitswechsels des Deutschen Schiffahrtsmuseums, in der Wissenschaftsbehörde geplant? Der Wissenschaftsrat hat im Rahmen seiner Begutachtung im Jahr 2013 das Wissenschaftssystem des Landes Bremen als funktionstüchtiges Gesamtgefüge eingeschätzt, das insgesamt leistungsstark und förderungswürdig sei. Den Hochschulen wird bescheinigt, in der Forschung gut bis sehr gut aufgestellt zu sein; die Fachhochschulen besäßen eine wichtige Ausbildungsfunktion und trügen wesentlich zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Region bei; die außeruniversitären Institute seien sehr leistungsstark und leisteten einen erheblichen Beitrag zu den Bremer Forschungserfolgen. Dies bestätigt die Richtigkeit der Wissenschaftspolitik des Landes der vergangenen Jahre, die der Senat unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Wissenschaftsrates mit dem Wissenschaftsplan 2020 im August 2014 fortgeschrieben und weiterentwickelt hat. Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode hat sich die Regierungskoalition zum Wissenschaftsplan 2020 und dessen konsequenter Umsetzung bekannt. Der Senat wird daher seine Wissenschaftspolitik auf der Grundlage des Wissenschaftsplans 2020 ausrichten. a) Die Wissenschaftsschwerpunkte sind geprägt durch intensive Kooperationen der Universität mit den Landesinstituten, mit den Bund-Länderfinanzierten Einrichtungen sowie mit Unternehmen. Dies bezieht auch die Jacobs University mit ihren neu definierten Forschungsschwerpunkten mit ein. Die Wissenschaftsschwerpunkte stellen einen wichtigen Bestandteil des Zukunftskonzepts der Universität im Rahmen der aktuellen Exzellenzinitiative dar. Die Kooperationsstrukturen werden zunehmend intensiviert und operationalisiert . Die an den Wissenschaftsschwerpunkten beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler arbeiten an der Verstetigung einer exzellenten Grundlagenforschung, z. B. mit der Antragstellung von Sonderforschungsbereichen , Schwerpunktprogrammen und Graduiertenkollegs bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Die Wissenschaftsschwerpunkte werden auch bei der Fortführung der Exzellenzinitiative eine bedeutende Rolle spielen. Derzeit finden entsprechende thematische und strukturelle Vorbereitungen in Kooperation mit den beteiligten außerhochschulischen wissenschaftlichen Einrichtungen statt. — 2 — b) Die bisherige Arbeit mitsamt ihren Strukturen wird auch unter der Federführung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz unverändert fortgeführt. 2. Mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten und welchem Zeitplan soll der Wissenschaftsplan 2020 in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden? Welche Abweichungen hält der Senat gegebenenfalls für notwendig? Die Absolventinnen und Absolventen der bremischen Hochschulen sollen über hervorragende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen verfügen und gute Arbeitsmarktchancen haben. Daher steht in den kommenden vier Jahren die Verbesserung der Lehre im Fokus. Um gleichzeitig die hohe Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in Zeiten des Hochschulpakts 2020 angemessen versorgen zu können, ist eine nachhaltige und systematische Qualitätsentwicklung zwingend. Mit den Hochschulen ist daher auf Basis von Zielvereinbarungen der flächendeckende Aufbau interner Qualitätssicherungssysteme vereinbart worden, an denen die Studierenden angemessen zu beteiligen sind. Die Universität Bremen wird ihr bestehendes internes Qualitätssicherungssystem durch den Akkreditierungsrat extern überprüfen lassen mit dem Ziel, das Qualitätssiegel „Systemakkreditierung“ zu erhalten. Angesichts der anhaltenden Bildungsexpansion, der Internationalisierung und des demografischen Wandels müssen sich die Hochschulen auf eine zunehmende Heterogenität und Vielfalt der Studierenden einrichten (Studierende mit Migrationshintergrund , ausländische Studierende, berufstätige Studierende etc.). Dies erfordert eine stärker studierendenzentrierte Lehre sowie kompetenzorientiertes Lehren, Lernen und Prüfen. Um die Lehre diesen gewandelten Anforderungen entsprechend auszurichten, bedarf es entsprechender und ausreichender Angebote für die Lehrenden zur hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung. Ergänzend zu den im Wissenschaftsplan 2020 formulierten Zielen und Aufgabenstellungen stehen die Hochschulen aktuell vor der großen Herausforderung der Betreuung studierwilliger und studierfähiger Flüchtlinge und deren Integration in das Hochschulsystem. Das erfolgreiche Programm „IN-Touch“, das die Universität bundes- und EU-weit beachtet im Sommer 2014 gestartet hat und an dem sich mittlerweile alle staatlichen Hochschulen des Landes beteiligen, umfasst gegenwärtig ein Angebot für 140 Flüchtlinge, das neben dem Besuch von Lehrveranstaltungen auch Angebote zum Erlernen der Wissenschaftssprache Deutsch umfasst. Diesen Weg der Hochschulen als Beitrag zu einer akademischen Willkommenskultur begrüßt der Senat und wird ihn auch weiterhin finanziell unterstützen. Zur Klärung der vielfältigen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen in ein reguläres Hochschulstudium hat die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz mit den Hochschulen einen runden Tisch gebildet , an dem die Fragen gebündelt und Lösungen erarbeitet werden sollen. Die Studierendenzahlen in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft , Technik) konnten im Verlaufe der letzten Jahre erheblich gesteigert werden. Hier gilt es, die bereits überdurchschnittliche Zahl der Studienabsolventinnen und Studienabsolventen noch weiter zu erhöhen. Die noch bestehenden Grenzen und Barrieren zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung sollen durchlässiger gestaltet werden. Dazu soll der Hochschulzugang für Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung weiter verbessert werden. Außerdem soll die Durchlässigkeit zwischen Fachhochschulen und Universität erhöht werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Verbesserung der studentischen Wohnraumsituation . Der bisherigen Unterversorgung mit studentischem Wohnraum, insbesondere für finanziell bedürftige Studierende, soll gemeinsam mit dem Studentenwerk entgegengetreten werden. Im Bereich der Forschung und des Transfers orientiert sich der Prozess vorwiegend an der Fortführung der Exzellenzinitiative und an der Weiterentwicklung der fünf Wissenschaftsschwerpunkte. Da sich Bund und Länder bezüglich der Exzellenzinitiative noch im Abstimmungsprozess befinden, können derzeit weder über die thematische Prioritätensetzung noch zum Zeitplan Aussagen getroffen werden. Im Fokus steht insbesondere die Weiterentwicklung des bremischen Kooperationsmodells (siehe Antwort zu Frage 1. a]). — 3 — Die mittel- und langfristig angelegten hochschulpolitischen Ziele des Wissenschaftsplans 2020 bilden eine tragfähige Basis zur erfolgreichen Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandortes Bremen/Bremerhaven. Zur Umsetzung des Wissenschaftsplans 2020 hat das Land mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen, die zunächst die Jahre 2015 bis 2017 umfassen. 3. Welche Pläne und Ziele verfolgt der Senat hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der bremischen Hochschulen in Forschung und Lehre? Welche Anpassungen und Änderungen der Profile und Schwerpunkte der Hochschulen sind nach Auffassung des Senats gegebenenfalls erforderlich? Die Pläne und Ziele des Senats für die Hochschulen sind im Wissenschaftsplan 2020 verankert. Die Hochschulen haben danach den Auftrag, ihre Studienangebote zu konsolidieren und den Prozess ihrer Profilbildung voranzutreiben. Die Universität wird ihr Profil als mittelgroße Forschungsuniversität mit Lehramtsausbildung weiter entwickeln. Die Hochschule Bremen vertieft ihr Profil als Fachhochschule mit wirtschaftlichem und technischem Schwerpunkt zusätzlich in Richtung soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege unter Beibehaltung der Internationalität ihrer Studiengänge sowie ihrer Ausrichtung auf das lebenslange Lernen . Die Hochschule Bremerhaven hat erfolgreich ein maritimes Profil entwickelt und wird dies noch stärker mit den Innovationsbedarfen in der Region verbinden. Bei der Hochschule für Künste ist eine Profilbildung im Bereich der Alten und Neuen Musik, bei der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung sowie im Bereich des Designs erfolgt, die fortgesetzt werden soll. Hinsichtlich dieser Zielsetzungen wird kein Anpassungsbedarf gesehen. a) Welche Studienanfängerzahlen werden für die öffentlichen Hochschulen langfristig angestrebt? Welchen Studentenanteil an der Gesamtbevölkerung strebt der Senat für die beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils an? Der Senat hat im Wissenschaftsplan 2020 dargestellt, dass mit den vorgesehenen Finanzmitteln (Grundfinanzierung) im Land Bremen jährlich ca. 4 800 Studienanfängerplätze – einschließlich der Studienanfängerplätze an den privaten Hochschulen des Landes – zur Verfügung gestellt werden können. Diese Zahl liegt deutlich über der jährlichen Zahl der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen, die nach der geltenden Prognose der Kultusministerkonferenz vom Mai 2014 voraussichtlich in den Jahren bis 2025 in Bremen eine Hochschulzugangsberechtigung erreichen werden. Insoweit leistet Bremen mit jährlich 4 800 grundfinanzierten Studienanfängerplätzen bereits einen überproportionalen Ausbildungsbeitrag. Gleichwohl hat der Senat erklärt, dass Bremen sich weiterhin aktiv an der Umsetzung des Hochschulpaktes 2020 beteiligen und in Abhängigkeit von der Höhe der Mittelzuweisungen aus dem Hochschulpakt 2020 über die grundfinanzierten Aufnahmekapazitäten hinaus weitere Studienanfängerplätze zur Verfügung stellen wird. So lag die Studienanfängerzahl im Land Bremen im Jahr 2014 nach der Anfang September 2015 veröffentlichten amtlichen Statistik bei 6 888. b) Wie wird der Senat hinsichtlich der erteilten Prüfaufträge, beispielsweise für die Universitäts-Psychologie, weiter verfahren? Wie wird der Senat sicherstellen , dass Beschlüsse der Hochschulgremien zur Beibehaltung von Studiengängen gewahrt und eine hohe Qualität aufrecht erhalten bleibt? Die erteilten Prüfaufträge sind in die zwischen Land und Hochschulen abgeschlossenen Zielvereinbarungen für die Jahre 2015 bis 2017 aufgenommen worden und werden im Zielvereinbarungszeitraum abgearbeitet. Über die Ergebnisse verhandeln die Hochschulen und das Ressort vor dem Hintergrund der Einhaltung der jeweils zur Verfügung gestellten Globalbudgets. Im Hinblick auf das Fach Psychologie wurde zwischen dem Ressort und der Universität eine Neuaufstellung des Fachs vereinbart. Die Universität wird dazu eine Gutachterkommission einberufen, deren Ergebnisse 2016 vorliegen sollen. Die Entscheidungen der Hochschulen über die Einrichtung, Schließung oder Änderung von Studiengängen und Studienangeboten bedürfen ge- — 4 — mäß § 110 Abs. 2 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) der Genehmigung durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz . Für die Sicherstellung einer hohen Qualität ihrer Studienangebote tragen die Hochschulen die Verantwortung. In den Akkreditierungsverfahren zu den einzelnen Studienprogrammen bzw. zum Qualitätssicherungssystem als Ganzes wird die Qualität darüber hinaus extern überprüft. c) Welche Maßnahmen und Zeitpläne sind im Rahmen der Gebäudesanierungen vorgesehen? Welche Pläne für eventuelle Neubauten an den Bremer Hochschulen sind vom Senat geplant? Der Senat hat für 2014 und 2015 zusätzlich 3 und 6 Mio. ‡ für Sanierungsmaßnahmen im Hochschulbereich zur Verfügung gestellt. Durch den Einsatz von weiteren Finanzierungsquellen (Eigenmittel der Hochschulen, Hochschulpakt) über die Erhöhung der Mittel für den Bauunterhalt hinaus und durch Setzung von Prioritäten – auch im Umfang der Sanierungen – können Sanierungen von mehr als 16 Mio. ‡ abgearbeitet werden. Darin sind für die Universität die Sanierungen GW1 Blöcke B + C, die Sanierung und Umstrukturierung MZH und Teilbereiche der Sanierungsmaßnahmen Hörsaalgebäude, Dach Geowissenschaften, GW 2 Sanierungen und die Herrichtung von Lehrräumen durch Umgestaltung und Sanierungen in Bereichen des NW 1 enthalten. Für die Hochschule Bremerhaven ist die Sanierung der Maschinenhalle im Haus C und für die Hochschule für Künste sind die Fassadensanierungen in der Dechanatsstrasse und am Speicher XI enthalten. Im Rahmen der Verwendung der freigewordenen investiven BAföG-Mittel (Bundesausbildungsförderungsgesetz) in 2015 sind Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung des Lehr- und Lernbetriebs am Standort Werderstraße, mit Mitteln in Höhe von 1,3 Mio. ‡, zuzüglich 0,285 Mio. ‡ Eigenmittel der Hochschule Bremen und die Sanierung des Studentenwohnheims Campus im Technologiepark mit Mitteln in Höhe von 5,1 Mio. ‡ ab 2016 bis 2018 beschlossen worden. Als Ersatz für den sanierungsbedürftigen Komplex NW 2 Teil A und B ist ein Neubau für Naturwissenschaften in Höhe von 39,5 Mio. ‡ im Planungsverfahren . Die Freigabe der vorgesehenen Baumittel ist für Mitte 2016 vorgesehen . Die Maßnahme soll in 2019 abgeschlossen werden. d) Welche Pläne verfolgt der Senat hinsichtlich einer Ausweitung des Promotionsrechts auf die Hochschule für Künste und die Fachhochschulen? Eine Verleihung des Promotionsrechts an die Fachhochschulen und die Hochschule für Künste, wie es der Universität gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes zusteht, ist nicht beabsichtigt. Die Universität wird aber durch die Gesetzesnovelle zum 1. Mai 2015 angehalten, Kooperationsvereinbarungen mit diesen Hochschulen zur gemeinsamen Durchführung und Betreuung von Promotionsvorhaben abzuschließen und Professorinnen und Professoren dieser Hochschulen zu beteiligen. Mit der Vorgabe des Gesetzgebers soll der Prozess der Beteiligung der anderen Hochschulen am Promotionsgeschehen und der Einbeziehung ihrer Professorenschaft intensiviert und die Umsetzung erleichtert werden. 4. Welche Strategie und welche konkreten Pläne verfolgt der Senat zur Weiterentwicklung und Ausbau der außeruniversitären Forschung in Bremen? Die außeruniversitäre Forschung findet sowohl in den Landesinstituten und den von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten wissenschaftlichen Einrichtungen im Land Bremen statt. Dabei verfügt Bremen seit über zehn Jahren über die höchste Dichte bei den Bund-Länderfinanzierten Einrichtungen und baut diese Spitzenposition stetig aus, in dem sich seit 2005 die Anzahl von fünf auf elf Einrichtungen mehr als verdoppelt hat. Diese Strategie wird fortgesetzt, indem weitere Landesinstitute für die Integration in die überregionalen Forschungsgemeinschaften vorbereitet werden. Anderseits ist es wichtig, dass das außeruniversitäre Forschungssystem so flexibel ist, dass, thematisch und strategisch begründet , beispielsweise auch eine Integration eines Landesinstituts in eine Hochschule möglich ist. Vorwiegendes Ziel bei den Landesinstituten ist es, ihre Kooperationsfähigkeit mit den Hochschulen und den Bund-Länderfinanzierten — 5 — Einrichtungen bei gleichbleibender Grundfinanzierung zu erhöhen. Die Drittmittelquote der Landesinstitute ist im nationalen Vergleich mit 70 bis 75 % sehr hoch. Eine weitere Steigerung wäre nur zulasten einer reduzierten Grundlagenbzw . Vorlaufforschung möglich und wird deshalb nicht angestrebt. 5. Wie will der Senat die soziale Situation der Studentinnen und Studenten an den Bremer Hochschulen verbessern? a) Welche Maßnahmen sind zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Studium und Familie geplant? Die Verbindung von Familienarbeit mit einem Studium stellt eine ganz besondere Herausforderung dar. Die Hochschulen selbst setzen dazu eine Vielzahl von Aktivitäten und Initiativen um. Trotzdem bleibt, dass ein Studium und die gleichzeitige Betreuung eines Kindes oder die Wahrnehmung von sonstigen Familienaufgaben viel Organisationstalent und bestes Zeitmanagement von den Studierenden erfordert. Die Bremer Hochschulen sind sich dieser Problematik bewusst und haben eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt, um möglichst gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Studium und Familie zu schaffen. Sie haben auf ihren Homepages jeweils eine spezielle Rubrik „Vereinbarkeit von Studium und Familie“ aufgebaut, auf der die Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende mit Familienaufgaben aufgelistet sind. Dazu gehören z. B. Kinderbetreuungsangebote in Hochschulnähe oder auf dem Campus, inklusive sogenannter Notfallbetreuungen, Wickeltische, Stillräume und weitere Rückzugsmöglichkeiten für Eltern und Kinder, Spielräume und Spielzeugkisten. In der Staats- und Universitätsbibliothek besteht ein Familienraum, in dem Studierende arbeiten und ihre Kinder zugleich spielen können. In der Mensa können Kinder von Studierenden kostenlos essen. Bei der Zulassung zum Studium gibt es Erleichterungen, denn Studierende, die Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, werden im Zulassungsverfahren bevorzugt. Die Erkrankung von Kindern ist während des Studiums unter bestimmten Voraussetzungen ein berechtigter Grund für die Beantragung von Fristverlängerungen bei Prüfungsleistungen . Weitere Erleichterungen ergeben sich dadurch, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Zahlung des Studentenwerksbeitrags möglich ist und auch eine Befreiung von den Langzeitgebühren , die Studierende zahlen müssen, wenn sie das Studienguthaben von 14 Semestern aufgebraucht haben. Alle staatlichen Bremer Hochschulen haben ein externes Auditierungsverfahren durchlaufen und das Zertifikat „Familiengerechte Hochschule“ erhalten . Das Auditierungsverfahren ist so aufgebaut, dass anhand von acht Handlungsfeldern Ziele und Maßnahmen zu familiengerechten Arbeits- und Studienbedingungen entwickelt und vereinbart werden. Jeweils im Abstand von drei Jahren wird die Zielerreichung überprüft und es werden weitergehende Ziele vereinbart. b) Wie will der Senat, wie auch im Rahmen des Hochschulpakts III vereinbart, dafür sorgen, die Studienabbrecherzahlen zu senken? Die am 11. Dezember 2014 von den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossene Vereinbarung zum Hochschulpakt III sieht vor, dass die Länder ab 2016 jährlich 10 % der erhaltenen Bundesmittel und der entsprechenden Landesmittel für zielgerichtete Maßnahmen einsetzen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Diese explizite Zielsetzung ist in die Vereinbarungen aufgenommen worden, die das Wissenschaftsressort mit den Bremer Hochschulen zur Umsetzung des Hochschulpakts III geschlossen hat. Bei den jährlichen Berichterstattungen müssen die Hochschulen über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse berichten. c) Welche Maßnahmen sind geplant, um Studentinnen und Studenten mit Handicap besser zu unterstützen? Die Hochschulen fördern die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Rahmen ihrer Hochschulautonomie. Die Uni- — 6 — versität hat dazu bereits im Jahr 2014 als erste Hochschule in Deutschland einen umfassenden Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. In den Zielvereinbarungen 2015 bis 2017 wurde mit allen Hochschulen die Entwicklung bzw. Fortschreibung einer konkreten Hochschulplanung zur Förderung von Studierenden mit Behinderung vereinbart. Darüber hinaus sieht der 2014 vom Senat beschlossene Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), teilweise in Kooperation mit anderen Ressorts, weitere Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Überprüfung des Bremischen Hochschulgesetzes hinsichtlich der aus der UN-BRK resultierenden Anpassungsbedarfe, die Beteiligung an der Gesetzesinitiative zur Erneuerung des Sozialrechts, die Überprüfung der Praxis der Vergabe der Eingliederungshilfe für behinderte oder chronisch kranke Studierende und die Verbesserung der Übergänge zu Beginn und Ende des Studiums. d) Welche Neu- und Ausbaupläne für Studentenwohnheime verfolgt der Senat konkret? Welche Kapazitäten werden langfristig angestrebt, und wie soll die im Bundesvergleich sehr niedrige Versorgungsquote verbessert werden ? Welche zusätzlichen Maßnahmen, wie z. B. Wohnen für Hilfe und Studentenwohnungen im Rahmen sonstiger Bauprojekte, sollen durchgeführt werden? Der Senat verfolgt den Plan, zusammen mit dem Studentenwerk 400 Wohnplätze unter Einbeziehung der Wohnungsbauförderung und gegebenenfalls mit öffentlichen und privaten Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen, um in der Stadt Bremen die Unterbringungsquote von derzeit 6,4 % auf annähernd 8 % zu erhöhen. Zusätzliche Maßnahmen wurden bereits initiiert, wie z. B. das Projekt „Wohnen für Hilfe“, in dem ein Konzept zusammen mit der Sozialsenatorin erarbeitet wurde, das vorsieht, dass Privatleute gegen eine entsprechend ausgehandelte Hilfeleistung Studierende bei sich aufnehmen. Das Studentenwerk betreibt darüber hinaus eine private Zimmervermittlung, die durch Aufrufe des Studentenwerks in Presse und Hörfunk regelmäßig zusätzliche Angebote privater Vermieterinnen/Vermieter verzeichnen kann. Auch von Privatinvestorinnen/Privatinvestoren wird Wohnraum für Studierende angeboten, wie z. B. in der „Galileo-Residenz“ oder vom „The Fizz“. Da deren Mieten jedoch deutlich höher veranschlagt sind als die vom Studentenwerk erhobenen, kann die Mehrzahl der Studierenden auf diese Angebote nicht zurückgreifen. 6. Welche Ziele, Konzepte und konkreten Maßnahmen verfolgt der Senat, um die bereits bestehenden Kooperationen und Beziehungen zwischen lokaler Wirtschaft und den bremischen Hochschulen zu verbessern und weiter auszubauen? a) Wie gedenkt der Senat die Hochschulen in die Fort- und Weiterentwicklung der verschiedenen Bremer Innovationscluster einzubeziehen? Die Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen sind bereits bei der Weiterentwicklung der Innovationscluster Luft- und Raumfahrt, Windenergie und Maritime Wirtschaft einbezogen. Im Wissenschaftsschwerpunkt Materialwissenschaften wird systematisch das Anwendungsfeld und der Innovationscluster Luft- und Raumfahrt sowie die Windenergie bei der Transferstrategie integriert. Aktuelles Beispiel ist die vereinbarte Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im „Center for Eco-efficient Materials & Technologies (EcoMat)“ auf dem Airbus-Gelände. Sowohl Hochschulen des Landes als auch außeruniversitäre Einrichtungen engagieren sich intensiv an der Kooperation zwischen bremischer Wirtschaft und Wissenschaft. Das Landesinstitut FIBRE wird seinen Hauptsitz ins EcoMat verlagern; IFAM, BIAS, IWT und BIBA sowie die Universität und die Hochschule Bremen haben jeweils intensive Kooperationen vereinbart. In Bremerhaven ist das IWES in den Innovationscluster Windenergie eingebunden. Das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL), das BIBA, die Universität Bremen mit ihrem Wissenschaftsschwerpunkt Logistik sowie die Jacobs University Bremen wirken intensiv an der Weiterentwicklung des Innovationsclusters Maritime Wirtschaft mit. — 7 — b) Welche Pläne verfolgt der Senat für die Weiterentwicklung des Technologieparks , des Science Park und gegebenenfalls weiterer Flächen? Im Technologiepark steht aktuell ein Potenzial 10,35 ha erschlossener und 0,99 ha kurzfristig erschließbarer Flächen, d. h. insgesamt 11,34 ha für Neuansiedlungen zur Verfügung. Hinzu kommen bereits veräußerte aber bislang noch nicht durch Investoren bebaute Grundstücke sowie weitere Nachverdichtungspotenziale , sodass derzeit ausreichend Flächen für Ansiedlungen im Technologiepark Bremen vorhanden sind. Des Weiteren wird die inhaltliche Qualifizierung entsprechend dem durch die politischen Gremien beschlossenen Konzept Technologiestadtteil forciert. Zielsetzung ist hierbei, durch die Einbindung von weiteren Nutzungsprofilen, wie Sonderformen des Wohnens (studentisches Wohnen), Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Einzelhandel, eine Belebung und weitere Qualifizierung des Dienstleistungsstandorts zu erreichen. Neben der Stärkung der Freizeiteinrichtungen durch die in Errichtung befindliche Kletterhalle des Alpenvereins sowie eines Hotels und die im Rahmen der erfolgreichen Ausschreibung eines konkreten Grundstücks zu erwartende Realisierung eines Nahversorgers wurden in den vergangenen Jahren auch mehrere Studentenwohneinrichtungen realisiert. Dies hat bereits merklich zur Belebung des Technologiestadtteils auch in den Abendstunden und am Wochenende beigetragen . Im Science Park sind aktuell alle Flächen vergeben. Der unmittelbar an die Jacobs University Bremen (JUB) angrenzende Abschnitt wurde für Erweiterungsabsichten der JUB und der Ansiedlung einer Ausgründung der Universität , der Phytolutions GmbH zur Verfügung gestellt. Daneben befindet sich auf der Restfläche aktuell das Science Center im Aufbau. Aktuell wird der Bauantrag abgestimmt. Mit der Neuausrichtung der JUB erfolgt derzeit eine Schwerpunktsetzung auf die Themen Diversity, Mobility und Health. Das geplante Nutzungskonzept des Science Centers unterstützt diese Schwerpunktsetzung . Es soll Räumlichkeiten bieten für forschungs- und technologieorientierte Einrichtungen sowie für wirtschaftsnahe Dienstleistungsunternehmen , die den Forschungs- und Technologiebetrieb unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf Unternehmen und Einrichtungen, die dem Cluster Gesundheitswirtschaft zugeordnet sind, gelegt. Die nördlich der Steingutstraße gelegene potenzielle Erweiterungsfläche wird aktuell für die Unterbringung von Flüchtlingen zwischengenutzt. Neben dem Technologiepark und dem Science Park stellen insbesondere die Airport-Stadt aufgrund der Nähe zur Hochschule Bremen und dem Gründerzentrum sowie die Überseestadt mit der Hochschule für Künste wichtige Standorte für Kooperationen zwischen den bremischen Hochschulen und der lokalen Wirtschaft dar. Unter dem Titel Airport-Stadt 2.0 werden aktuell u. a. Strategien der weiteren Qualifizierung des Standorts verfolgt. Geprüft werden soll insbesondere eine bessere Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtquartieren, die Einbindung von Sonderformen des Wohnens (studentisches Wohnen) sowie die Optimierung der Nahversorgungssituation für die ansässigen Beschäftigten. Die Entwicklung der Überseestadt ist einer der Schwerpunkte der wirtschafts- als auch stadtpolitischen Entwicklung Bremens. Die Überseestadt bietet Raum für neue, innovative Unternehmen , die ein lebendiges Nebeneinander von historischer Bausubstanz und modernen Neubauten, von Hafenwirtschaft, Gewerbe, modernen Dienstleistungen , Gastronomie-, Kultur-, Freizeit- und Wohnangeboten suchen. 7. Wann plant der Senat, den Entwurf für die angekündigte große Novelle des Bremischen Hochschulgesetzes vorzulegen? Wie sieht der weitere Zeitplan der Beratung und Verabschiedung aus? Der Senat strebt an, im Verlauf des zweiten Halbjahres 2016 den Entwurf einer Novelle des BremHG vorzulegen. a) Welche ersten Erfahrungen wurden mit der gesetzlichen Zivilklausel und den neuen Transparenzvorschriften bei Drittmitteln gemacht? Wie bewerten Hochschulen und Senat diese? Die Zivilklauseln, die sich die Hochschulen selbst gegeben haben, erfüllen die Anforderungen, die auch die gesetzliche Zivilklausel an sie stellt. Die — 8 — gesetzliche Verankerung erhöht allerdings den Verbindlichkeitsgrad der Regelungen und entzieht sie der Änderungs- oder Streichungskompetenz der Hochschulen. Die zur Umsetzung der Zivilklausel an den Hochschulen geschaffenen Verfahren, insbesondere zur Einbindung von Fachbereichsrat , Dekan und Rektor werden weiterhin umgesetzt. Die Umsetzung der Transparenzvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung einer öffentlichen Datenbank, ist noch nicht abgeschlossen. Die Hochschulen sind dazu miteinander im Gespräch. Es gibt, gerade bei der Universität, bereits eine Verlinkung zwischen der hauseigenen FOREXDatenbank und den Informationen über Forschungsprojekte, die sich in Datenbanken der EU, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) befinden. Zurzeit werden zusätzlich erforderliche Daten über den Inhalt und die Zielsetzung von Forschungsprojekten eingepflegt, die SAP-Daten, die zu rein haushalterischen Zwecken gespeichert werden, auf Verwertbarkeit und Ergänzungsbedarf hin überprüft und die Suchfunktionen mit Hilfe von EDV-Fachleuten gestaltet. Die Hochschullehrerschaft ist eingebunden. An der Universität sind die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer darüber hinaus mit einem Rundschreiben über die entsprechenden Rechtsänderungen durch die Novelle informiert und zur Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen aufgefordert worden. Des Weiteren informiert die Rechtsstelle der Universität in den Fällen, in denen FuE-Verträge vorliegen, die Vertragspartnerinnen und Vertragspartner und angehenden Vertragspartnerinnen und Vertragspartner über die Veröffentlichungspflicht. Die Arbeiten zum Aufbau der Drittmitteldatentransparenz an den Hochschulen sollen möglichst bis Ende 2015 zum Abschluss gebracht werden. Bislang sind keine Probleme im Zusammenhang mit der gesetzlichen Zivilklausel und mit den Transparenzvorschriften bekannt geworden. b) Welche inhaltlichen Punkte soll die kommende Novellierung umfassen? Im Zentrum der Änderungen wird die Anpassung der Personalstruktur der Hochschulen und die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses stehen. Dazu ist insbesondere Folgendes vorgesehen: — Schaffung von planbaren Karrierewegen; optionale Einführung eines echten Tenure-Track, d. h. ohne weitere Ausschreibung und Wettbewerb in festgelegten Fällen; — Schaffung von Dauerstellen jenseits von Professuren durch eine Neuausrichtung der Personalstrukturen, insbesondere durch eine Aufwertung der Lektorate (Funktionen als junior lecturer, junior researcher – je nach Schwerpunkt – als senior lecturer und senior researcher in den Gehaltsgruppen A 13 bis A 15 bzw. vergleichbaren Entgeltgruppen des TV-L); — Erweiterung der Durchlässigkeit zur Professur, nicht nur über Habilitation und Juniorprofessur, sondern auch über wissenschaftliche Mitarbeitertätigkeit oder „Lektorate“ nach dem oben beschriebenen ausdifferenzierten Modell; — stärkere Trennung von befristeten Qualifikationsstellen und Dauerstellen in der Wissenschaft; — mehr Zeit für Weiterqualifikation des wissenschaftlichen Nachwuchses und effektivere Betreuung. Darüber hinaus sollten aufgrund von Praxiserfahrungen weitere Änderungen im Hochschulrecht vorgenommen werden. Hierzu zählen insbesondere eine mögliche Neujustierung des Verhältnisses des Hochschulzugangs mit Fachhochschulreife und fachgebundener Hochschulreife einerseits und als beruflich Qualifizierte andererseits, eine Anpassung des Hochschulzulassungsrechts an die Erfordernisse und Möglichkeiten aufgrund des im Verfahren befindlichen Staatsvertrages zur Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens sowie im Hinblick auf die Erfordernisse nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz im Bereich der Lehrerausbildung an der Universität und gegebenenfalls auch im Hinblick auf die sich stellenden Fragen zu Hochschulzulassung und Hochschulzugang von Asylbewerbern. — 9 — Druck: Anker-Druck Bremen Hinzu kommen Nachsteuerungen im Bereich der Ausgestaltung des Selbstverwaltungsrechts , der Datenschutzbestimmungen des Studentenwerks und diverse weitere Einzelregelungen. 8. Plant der Senat die Fortführung der Landeswissenschaftsplanung in der bisherigen Form? Wann soll mit den Beratungen eines eventuellen Wissenschaftsplans 2030 begonnen werden? Die gesetzlich vorgesehene Hochschulgesamt- bzw. Wissenschaftsplanung hat sich als strategisches Instrument der Hochschul- und Wissenschaftssteuerung bewährt. Daher kann zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass die Landeswissenschaftsplanung fortgeschrieben wird. Wann die Beratungen zu einem nachfolgenden Wissenschaftsplan aufgenommen werden, lässt sich derzeit noch nicht bestimmen.