— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 129 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 29. September 2015 Zukunft der BAföG-Ämter im Land Bremen Schon länger wird im Land Bremen über die Zusammenlegung des Landesamtes für Ausbildungsförderung bei der Senatorin für Kinder und Bildung und des Amtes für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk diskutiert. Mit dem dritten Hochschulreformgesetz und der darin enthaltenen Änderung des Studentenwerksgesetzes hat die Bürgerschaft (Landtag) im Frühjahr 2015 auch rechtlich den Weg für eine Fusion unter dem Dach des Studentenwerks bereitet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie weit sind die Planungen für eine Fusion der beiden BAföG-Ämter vorangeschritten ? 2. Bei welcher senatorischen Behörde (Kinder und Bildung oder Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz) wird nach einer Fusion die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht angesiedelt sein? 3. Wie viele BAföG-Anträge wurden im Land Bremen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gestellt? Bitte nach Anträgen von Schülerinnen/Schülern und Studierenden aufschlüsseln. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit in den beiden BAföGÄmtern beschäftigt? Bitte für beide Ämter getrennt aufschlüsseln und sowohl Vollzeitäquivalente als auch konkrete Anzahl der Beschäftigten nennen. 5. Gibt es Planungen, durch die Fusion Stellen zu sparen? Wenn ja, wie viele? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben. 6. Soll eine Fusion nur organisatorisch stattfinden, oder wird auch eine räumliche Zusammenlegung angestrebt? 7. Falls eine räumliche Zusammenlegung erfolgen soll, liegt die Vermutung nahe, dass diese beim Studentenwerk an der Universität Bremen erfolgen soll. An der Universität herrscht bekanntermaßen Raumnot. Gibt es schon konkrete Überlegungen , in welchen Räumlichkeiten das BAföG-Amt zukünftig untergebracht sein wird? Wie wird sichergestellt, dass für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Platz vorhanden ist? 8. Soll die Außenstelle des Landesamtes für Ausbildungsförderung in Bremerhaven erhalten bleiben? Können hier nach einer Fusion auch Studierende BAföG beantragen ? 9. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz vom Dezember 2014 sieht vor, dass ab dem 1. August 2016 in allen Bundesländern eine elektronische Antragstellung auf Ausbildungsförderung möglich sein muss. Wie weit ist die Umstellung auf elektronische Anträge im Land Bremen fortgeschritten? Entwickelt das Land Bremen hierzu eine neue Software, gegebenenfalls im Verbund mit anderen Bundesländern ? Miriam Strunge, Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 3. November 2015 1. Wie weit sind die Planungen für eine Fusion der beiden BAföG-Ämter vorangeschritten ? Es wurde eine Projektgruppe zur Zusammenlegung der beiden Ämter für Ausbildungsförderung im Land Bremen eingerichtet, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Senatorin für Kinder und Bildung, der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Studentenwerks besteht. Ziel ist die organisatorische und räumliche Zusammenlegung der beiden Ämter für Ausbildungsförderung unter der Leitung des Studentenwerks Bremen. 2. Bei welcher senatorischen Behörde (Kinder und Bildung oder Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz) wird nach einer Fusion die Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht angesiedelt sein? Die Fachaufsicht über die Angelegenheiten der Ausbildungsförderung verbleibt nach der Zusammenlegung bei der Senatorin für Kinder und Bildung, die Rechtsund Dienstaufsicht über das Studentenwerk wird weiterhin von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ausgeübt. 3. Wie viele BAföG-Anträge wurden im Land Bremen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 gestellt? Bitte nach Anträgen von Schülerinnen/Schülern und Studierenden aufschlüsseln. BAföG-Anträge im Land Bremen Jahre 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Schüler Inland 2 383 2 318 2 230 Auslandsförderung 1 810 1 919 1 901 Studierende 9 739 9 448 8 940 Die Jahresangaben beziehen sich bei den Studierenden auf Anträge zum Sommer - und Wintersemester und bei den Schülerinnen/Schülern und Auslandsgeförderten auf das jeweilige Schuljahr. Zusätzlich sind noch Anträge aus abgelaufenen Bewilligungszeiträumen zu bearbeiten. Es liegen keine Daten bzw. Statistiken darüber vor, wie viele Anträge von Frauen und von Männern gestellt werden. 4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zurzeit in den beiden BAföGÄmtern beschäftigt? Bitte für beide Ämter getrennt aufschlüsseln und sowohl Vollzeitäquivalente als auch konkrete Anzahl der Beschäftigten nennen. Im Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk sind zurzeit 29 (22 weibliche , sieben männliche) Personen (26,87 VZÄ) beschäftigt; darüber hinaus ist eine Stelle (1,0 VZÄ) vakant. Im Landesamt für Ausbildungsförderung sind zurzeit 17 (14 weibliche, drei männliche ) Personen beschäftigt (14,26 VZÄ), zwei Personen (weiblich) befinden sich in Elternzeit. 5. Gibt es Planungen, durch die Fusion Stellen zu sparen? Wenn ja, wie viele? Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben. Durch die Fusion sind keine Stelleneinsparungen geplant. 6. Soll eine Fusion nur organisatorisch stattfinden, oder wird auch eine räumliche Zusammenlegung angestrebt? 7. Falls eine räumliche Zusammenlegung erfolgen soll, liegt die Vermutung nahe, dass diese beim Studentenwerk an der Universität Bremen erfolgen soll. An der Universität herrscht bekanntermaßen Raumnot. Gibt es schon konkrete Überlegungen , in welchen Räumlichkeiten das BAföG-Amt zukünftig untergebracht — 3 — sein wird? Wie wird sichergestellt, dass für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Platz vorhanden ist? Es wird angestrebt, ein Kompetenzzentrum für Ausbildungsförderung an einem Standort zusammenzuführen. Am Standort des Studentenwerks könnten nach entsprechenden Umbauten die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden , um eine gemeinsame Unterbringung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen der beiden Ämter für Ausbildungsförderung zu gewährleisten. 8. Soll die Außenstelle des Landesamtes für Ausbildungsförderung in Bremerhaven erhalten bleiben? Können hier nach einer Fusion auch Studierende BAföG beantragen ? Die Außenstelle des Landesamtes für Ausbildungsförderung in Bremerhaven soll erhalten bleiben. Es besteht bereits die Möglichkeit für Inlandsstudierende, in Bremerhaven Anträge auf Leistungen nach dem BAföG einzureichen bzw. entsprechend beraten zu werden. Die diesbezügliche Antragsbearbeitung findet im Studentenwerk statt. 9. Das 25. BAföG-Änderungsgesetz vom Dezember 2014 sieht vor, dass ab dem 1. August 2016 in allen Bundesländern eine elektronische Antragstellung auf Ausbildungsförderung möglich sein muss. Wie weit ist die Umstellung auf elektronische Anträge im Land Bremen fortgeschritten? Entwickelt das Land Bremen hierzu eine neue Software, gegebenenfalls im Verbund mit anderen Bundesländern ? Derzeit ist in Bremen eine Testversion des elektronischen Antrags im Einsatz, die von der Datenzentrale Baden-Württemberg als Dienstleister des BAföG-DVVerbundes zur Verfügung gestellt wurde. Als Mitglied des Verbundes musste das Land Bremen keine eigene Software entwickeln. Dataport wurde inzwischen mit der Bereitstellung der entsprechenden technischen Umgebungen und mit der Vorbereitung des Produktionsbetriebs für Bremen beauftragt. Druck: Anker-Druck Bremen