BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1343 Landtag 19. Wahlperiode 07.11.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP Schaufenster Fischereihafen - Wie sieht die Zukunft aus? Zweiter Versuch Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 16.10.2017 Schaufenster Fischereihafen – Wie sieht die Zukunft aus? Zweiter Versuch. Die Fraktion der FDP hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: Zum inhaltlichen Hintergrund der Kleinen Anfrage wird auf die Drucksache 19/1263 verwiesen. In seiner ständigen Rechtsprechung misst der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen dem Fragerecht der Abgeordneten eine herausragende Bedeutung zu. Es stellt die parlamentarische Kontrolle des Senats sicher. So wurde erst im Februar 2017 dem Senat, inhaltlich dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, im Zusammenhang mit der Beantwortung einer Frage eines Abgeordneten ein Verstoß gegen die Landesverfassung höchstrichterlich attestiert. Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Schaufenster Fischereihafen enthält eine Frage zu den in einer Ideenskizze der Werbegemeinschaft „Schaufenster Fischereihafen“ vorgeschlagenen Maßnahmen. Hier wird der Senat insbesondere aufgefordert, jede einzelne vorgeschlagene Maßnahme zu bewerten. Die Antwort des Senats kommt dieser Aufforderung nicht nach. Damit wird die Antwort des Senats den vom Staatsgerichtshof aufgestellten Leitsätzen zur Beantwortung der Fragen von Abgeordneten nicht gerecht. Da die Bewertung der von der Werbegemeinschaft „Schaufenster Fischereihafen“ vorgeschlagenen Maßnahmen beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wünschenswerterweise in jedem Fall erfolgt ist, stellt sich die Frage, warum diese Informationen dem Parlament vorenthalten werden sollen. Gemäß § 29 Ab. 2 S. 2 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft wird hiermit die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage binnen drei Wochen beantragt. Die Begründung ergibt sich aus der nachlässigen Beantwortung der vorher gestellten Kleinen Anfragen (Drucksache 19/1263). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche der in der Ideenskizze vorgeschlagenen Maßnahmen hält der Senat für sinnvoll und durchführbar, welche der Maßnahmen lehnt er ab (bitte jede vorgeschlagene Maßnahme einzeln bewerten)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche der in der Ideenskizze vorgeschlagenen Maßnahmen hält der Senat für sinnvoll und durchführbar, welche der Maßnahmen lehnt er ab (bitte jede vorgeschlagene Maßnahme einzeln bewerten)? Grundsätzlich entwickelt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Rahmen seiner Aufgaben eigene Planungen, Konzeptansätze oder auch einzelne Vorhaben zur strukturellen Entwicklung des Landes oder wie hier dem Landesfischereihafen. Natürlich werden diese gemeinsam mit den wirtschaftsfördernden Gesellschaften entwickelt und mit den lokalen Wirtschaftspartnern erörtert. In der folgenden Antwort wird übersichtshalber zu jedem Fragezusammenhang der Werbegemeinschaft Schaufenster Fischereihafen einzeln Stellung genommen: Fragestellung 1; Ostseite Fischereihafen I Gestaltung und Nutzung der Freifläche nördlich des Comfort-Hotels. Die Fläche ist zum Teil gepflastert, zum Teil geschottert; es gibt keine Aufenthaltsqualität. Mögliche Maßnahmen: Freiraumgestaltung bis zum neuen Thünen-Institut – Planung einer möglichen Bebauung Attraktive Wegeverbindung und Herstellung von eindeutigen und klaren Wegebegehungen entlang des Fischereihafens I (Gleiches auf der Westseite des Fischereihafens I bis zum Biotechnologiezentrum). Sanierung des historisch bedeutenden Gebäude-Ensembles der „Eiswerke“ und einer neuen Nutzung zuführen, passend zur positiven baulichen Entwicklung des Umfeldes. Antwort zur Fragestellung 1 Die Ostseite des Fischereihafen I wird sukzessive weiterentwickelt. Die bereits heute touristisch genutzten Flächen zwischen dem Fischbahnhof und dem Eiswerk wurden in den letzten Jahren ansprechend und funktional hergerichtet und werden zum Beispiel bei den Veranstaltungen des Schaufenster Fischereihafens gut genutzt. Parallel zum Kohlenkai befinden sich westlich des angesiedelten Hotels zwei große freie Entwicklungsflächen. Auf dem ehemaligen Grundstück der Firma Grundmann und Gröschel wurde der neue Verwaltungssitz der Nordsee GmbH errichtet. Aufgrund bestehender Erbbaurechte hat die Freie Hansestadt Bremen derzeit kein „Zugriff“ auf die Flächen entlang des Kohlenkais. Im Hinblick auf eine zukünftige Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 sinnvolle städtebauliche Entwicklung dieses Areals hat die Freie Hansestadt Bremen über die FBG zwischenzeitlich das Vorkaufsrecht für ein Erbbaurecht in diesem Bereich wahrgenommen und auch ein langfristiges Mietverhältnis dort vorsorglich gekündigt. Die so ab Ende 2018 zur Verfügung stehenden Flächen sind für eine tourismusaffine Nutzung vorgesehen. Die Vermarktung der Flächen wird von der FBG aktiv betrieben. Die Freiraumgestaltung für dieses Areal wird, wie im Kerngebiet des Schaufenster Fischereihafen bereits erfolgreich durchgeführt, dem neuen Bedarf angepasst, um den Betrieben und den Gästen des Areals ein angemessenes und ansprechendes Umfeld zu schaffen. Zur besseren Orientierung und zur Information der Gäste wird ein Besucherwegeleit- und Informationssystem vorbereitet. Dieses neue Angebot soll bis in den Kernbereich des Fischereihafens ausgeweitet werden. Die Finanzierung wird über den EMFF angestrebt. Die erforderliche Projektskizze für die Örtliche Gruppe des EMFF wird aktuell durch die FBG vorbereitet. Durch die Umsiedlung des Eiswerkes ist auch dort eine touristische Ausrichtung gelungen. Die FBG hat für die Gesellschafter der Eiswerk Bremerhaven GmbH die ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH in Köln mit der Erstellung eines Nutzungskonzeptes beauftragt. Das Konzept soll eine Potentialanalyse mit Aussagen zu möglichen Nutzungen, Zielgruppen, Finanzierungsmöglichkeiten und potentiellen Investoren sowie die Entwicklung eines Geschäftsmodells für den Betrieb des Eiswerkes beinhalten. Fragestellung 2; Flächen Richtung Osten Ehemaliges SSW-Gelände und „Kühlken“-Halbinsel (zwischen dem Werfhafen und dem Fischereihafen I) Das SSW-Gelände liegt wie eine Barriere, wie ein Keil, zwischen der Entwicklung um den Fischereihafen I / Schaufenster Fischereihafen und dem Stadtteil Geestemünde, der sich westlich der Georgstraße bis zum SSW-Gelände erstreckt. Die derzeitige Nutzung der „Kühlken“-Halbinsel ist konfliktbeladen im Hinblick auf das direkt nördlich angrenzende AWI sowie die sich an der Köperstraße entwickelnde Wohnbebauung. Im nordöstlichen Bereich befindet sich der ehemalige Güterbahnhof Geestemünde, ein Kühlhaus von Frozen Fish sowie die ehemaligen Bürogebäude der „Deutschen See GmbH“ und der „NORDSEE GmbH“. In diesem Gebiet wird das AWI ein Technikum errichten, weiter wird das AWI sich in diesem Bereich mit Labor- und Büroräumlichkeiten in den ehemaligen Räumlichkeiten Deutsche See/NORDSEE erweitern. Von Norden über die Klußmannstraße rückt also der Bereich Forschung und Entwicklung Richtung Fischereihafen I, mit den Thünen-Instituten und dem DLR- Institut für Sicherung maritimer Infrastrukturen sind bereits wissenschaftliche Einrichtungen direkt am Fischereihafen I etabliert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Antwort zur Fragestellung 2 Die „Ostseite“ im nördlichen Fischereihafen und hier auch das Schaufenster Fischereihafen sollen in das städtebauliche Entwicklungskonzept Riedemannstraße/ ehemaliges SSW-Gelände eingebunden werden. Hierbei wird zunächst der Bereich bis zum Kohlenkai berücksichtigt werden. In Abhängigkeit der Umsetzungserfolge ist mittel- bis langfristig eine Erweiterung des Gebietes Richtung Westen bis max. zur Hoebelstrasse denkbar. Es ergibt sich hier eine einmalige Chance zur Aufwertung dieses heute schon stark touristisch orientierten Areals. Für die touristische Entwicklung des Schaufenster Fischereihafens ist eine attraktive Anbindung an die Havenwelten dringend erforderlich. Es dürfte sich für den nördlichen Fischereihafen um einen insgesamt eher langfristigen Entwicklungsprozess handeln, da der überwiegende Teil der Grundstücke mit langfristigen Erbbaurechtsverträgen belastet ist. Die Abstimmung mit den Interessenvertretern der beteiligten Areale, einschließlich des Stadtplanungsamtes Bremerhaven und Vertretern des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, wurde bereits aufgenommen. Der Bereich des ehemaligen SSW- Geländes wird sich perspektivisch zum Schaufenster Fischereihafen öffnen und bietet daher der Entwicklung und der Anbindung an die Havenwelten neue Möglichkeiten. Auch der Bereich Klußmannstraße wird aktuell durch eine neue Nutzung rund um die ehemaligen Verwaltungsgebäude der Deutsche See und der Nordsee aufgewertet. Neben den Gebäuden werden auch die Außenanlagen des Geländes in Wert gesetzt und verbessern schon kurzfristig das Erscheinungsbild der Wegstrecke zwischen den Havenwelten und dem Schaufenster Fischereihafen entlang der Klußmann- und Riedemannstraße. Fragestellung 3; Fläche Richtung Westen: Ausgehend vom Schaufenster gibt es entlang des Fischereihafen I Richtung Nordwesten eine positive Entwicklung (Hotel Bremerhaven, Restaurant Natusch, Packhallen V und VI mit „Fisch 2000“, Figurentheater, Gastronomie und Einzelhandel, zukünftiges Boardinghouse mit Bezug zu seiner fischwirtschaftlichen Vergangenheit im ehemaligen Seemansheim. Zu klären ist die Frage des Umgangs mit der historischen Halle X, die ggf. auch entwickelt werden könnte. Das zu betrachtende Entwicklungsareal erstreckt sich von der Halle X im Westen bis zum Weser Yacht Club im Nordosten. Die Fläche ist deutlich größer als die Havenwelten . Sie liegt in direkter Nachbarschaft zum Stadtteil Geestemünde und verfügt zum Teil bereits über eine gute städtebauliche Einbindung, weist aber teilweise unternutzte bzw. gar nicht mehr genutzte Flächen auf, die über eine sehr interessante Lage mit Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Wasserblick und die Möglichkeit der Etablierung von Wassersport- und Freizeiteinrichtungen verfügen. Es ergeben sich die folgenden planerischen Fragestellungen und Aufgaben: Ausstellung „Expedition Nordmeere – Fischereiwelten Bremerhaven“: wie kann die Attraktivität am vorhandenen Ort gesteigert werden, gibt es evtl. eine Verlagerung und Erweiterung? Forum Fischbahnhof: wie kann die Veranstaltungsfläche angepasst und optimiert werden? TIF Theater im Fischereihafen: wie sieht die Zukunft aus hinsichtlich Zugänglichkeit, eigenständigem Foyer etc.? Ensemble Eiswerke Bremerhaven: Sanierung und zukünftige Nutzung als Veranstaltungseinrichtung mit noch zu definierenden Nutzungen und Nutzern wie z. B. TIF, das letzte Kleinod, Phänomenta, Gastronomie, Kommunales Kino, Diskothek, Prüfung der Möglichkeit, mit einer Umnutzung der Eiswerke jüngeres Publikum in das „Schaufenster“ zu bekommen. Für den Fall, dass „Expeditionen Nordmeere“ gemeinsam mit der Phänomenta in die Eiswerke umziehen, ebenso das TIF: Klärung der Frage, wie mit den gewonnenen Freiflächen im Bereich des Forum Fischbahnhof umgegangen werden kann. Ideen dazu: Markthalle, Veranstaltungs- und Kongresszentrum, Food Court, Einzelhandel mit Frischesortiment etc. Städtebaulicher Masterplan für das SSW- und Kühlken-Gelände inklusive der Flächen entlang der Ellhornstraße und der Klußmannstraße bis zum Weser Yacht Club. Untersuchung der vorhandenen Infrastruktur hinsichtlich der Sanierungsbedürftigkeit (Kajen) und Altlastensituation als Voraussetzung für eine Kostenermittlung für Sanierung, jeweils in Abhängigkeit vom zukünftigen Nutzungswerk (Wohnen, Dienstleistungen, Wissenschaft, Gewerbe etc.) Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes über das Gebiet zwischen Halle X und Weser Yacht Club unter Berücksichtigung der Fragestellungen: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Regelung des ruhendes Verkehrs Definition von Entwicklungskernen Klärung der Frage, auf welche Entwicklungsachsen man sich konzentriert: West- oder Ostufer des Fischereihafens I Einbindung der privaten Eigentümer und Berücksichtigung derer Planungen Die Aufgaben, die in den nächsten Jahren bis Jahrzenten in diesem wirtschaftlichen und städtebaulichen Entwicklungsgebiet zu lösen sind, sind vielfältig. Nur wenn Grundstückseigentümer, Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Wirtschaftsressort hier gemeinsam die Probleme angehen und die Chancen herausarbeiten, besteht die Möglichkeit dieses große und außerordentlich attraktiv in der Stadt Bremerhaven positionierte Areal mit Wasseranbindung und historischen Wurzeln sowie authentischen Perspektiven zu entwickeln und die Erfolgsgeschichte des „Schaufensters Fischereihafen“ fortzuschreiben. Antwort zur Fragestellung 3 Der Fischereihafen unterliegt heute in wesentlichen Teilen baurechtlich dem § 34 BauGB, es gibt keine Bebauungspläne. Das gibt der FBG die Flexibilität bauliche und räumliche Anforderungen von Unternehmen max. zu erfüllen. Die Erarbeitung eines städtebaulichen Rahmenplanes für dieses auch perspektivisch industriell/gewerblich zu nutzenden Areals würde diese Gestaltungsfreiheit gefährden. Auch jenseits eines städtebaulichen Rahmenplans wird die Entwicklung des Fischereihafens in Richtung Westen hinsichtlich der sich aus dem Wirtschaftsgebiet entwickelnden Angebote unterstützt. Einzelne Objekte, wie die Hallen V und VI sollen für eine touristischen Nutzung sowie in Bezug auf ihre Funktion zur Nahversorgung der im Fischereihafen tätigen Menschen weiter ausgebaut werden. Dieser Wandel wird von der FBG aktiv begleitet. Vor dem Hintergrund bestehender langfristiger Mietund Erbbaurechtsverträge sind Planungen auch in diesem Bereich als langfristig anzusehen. Die Planungssicherheit der dort tätigen Unternehmen steht hier für den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Vordergrund. Darüber hinaus lehnt der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eine Erweiterung des Tourismusareals in den gewerblichen Teil des Fischereihafens ab. Kern des Fischereihafens ist die Lebensmittelwirtschaft mit ihrem Schwerpunkt der Fischverarbeitung einschließlich der technologieorientierten Einrichtungen im nördlichen Bereich des Geländes. Grundsätzlich werden in diesem Bereich des Fischereihafens nur touristische Angebote gefördert, die den gewerblichen Teil des Fischereihafens unterstützen oder in einem sinnvollen Zusammenhang auf dessen Strukturen aufsetzen. Hier kann und wird der Halle X als Solitär in der weiteren Entwicklung eine wichtige Funktion zukommen. - Ausstellung „Expedition Nordmeere“ Im Sinne einer Weiterentwicklung der Ausstellung „Expedition Nordmeere“ hat die FBG in Abstimmung mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bereits im März 2017 eine SWOT-Analyse bei der ift Freizeit und Tourismusberatung GmbH in Auftrag Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 gegeben. Bestandteil des Auftrags ist auch eine Wettbewerbsanalyse sowie die Erarbeitung konkreter Handlungsempfehlungen zur Attraktivierung der Ausstellung. Vor diesem Hintergrund ist eine Neuausrichtung der Ausstellung in Richtung Informationszentrum vorgesehen. Zur Sicherstellung, dass die zu beauftragende Entwurfsplanung möglichst genau die Erwartungen und Anforderungen der beteiligten Akteure im Fischereihafen trifft und damit letztendlich zielführend ist, wird das Leistungsverzeichnis/ Anforderungsprofil in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erstellt. Vertreter der folgenden Institutionen/ Einrichtungen wurden zur Teilnahme an der Arbeitsgruppe zur Definition der Aufgabenstellung eingeladen: • Werbegemeinschaft Schaufenster Fischereihafen • Handelskammer Bremen, IHK für Bremen und Bremerhaven • Förderverein Nordsee-Museum • Die Thünen-Institute für Seefischerei und Fischereiökologie • Alfred-Wegener-Institut • Fischwirtschaft • Erlebnis Bremerhaven • Fisch Informationszentrum (FIZ) • BIS und FBG Die zuständigen Referate beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie der Senator für Kultur als auch der Magistrat der Seestadt Bremerhaven werden in den Abstimmungsprozess eng mit eingebunden. Eine Verlagerung der Ausstellung ist nicht vorgesehen. Die Finanzierung der erforderlichen Planungsmittel für eine ergebnisoffene konzeptionelle inhaltliche Neugestaltung der Ausstellungsfläche konnte zwischenzeitlich über den EMFF gesichert werden. Die Zustimmung der hierüber entscheidenden Örtlichen Gruppe in Abstimmung mit den betroffenen Interessengruppen liegt zwischenzeitlich vor. - Fischbahnhof, inkl. TIF Im Hinblick auf eine verbesserte Nutzung des Fischbahnhofs wird derzeit eine Planung zur Optimierung der Eingangssituationen durchgeführt. Insgesamt soll ein auf Multifunktionalität ausgerichtetes Gesamtkonzept entstehen, das insbesondere bei Events eine flexiblere Nutzung des Ausstellungsbereiches im Fischbahnhof zulässt. Im Ergebnis können im Fischbahnhof unter Einbindung des Seefischkochstudios Veranstaltungen für deutlich größere Gruppen stattfinden. Darüber hinaus besteht das Ziel, den Eingangsbereich der Erweiterung so zu gestalten, dass dieser auch in Kombination mit Außenveranstaltungen, z.B. als Bühne, nutzbar wird. Dies soll im Rahmen der Planung berücksichtigt werden. Hiermit wäre ein weiteres Alleinstellungsmerkmal im Bremerhavener Umfeld für Event- Locations gegeben und die vom Seefischkochstudio betriebene generische Fischwerbung könnte noch mehr Menschen erreichen. Bereits zum Zeitpunkt der Umsetzung des I. und dann auch II. Bauabschnittes des Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Umbaus des Fischbahnhofs war es die erklärte Absicht, dass im Zuge der aktuellen Förderperiode des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) die Reattraktivierung des Fischbahnhofs abzuschließen sei, um die jetzige Übergangslösung zu beenden und die damit verbundenen Nutzungseinschränkungen zu beseitigen. Insgesamt wird eine klare räumliche Trennung zwischen Veranstaltungsfläche und Café sowie zwischen Veranstaltungsfläche und Foyer angestrebt. Das Foyer ist entsprechend der Nutzungsanforderungen anzupassen. Ziel ist es, einen reibungslosen Parallelbetrieb aller Einrichtungen zu ermöglichen. Das TiF ist am jetzigen Standort etabliert und findet Bedingungen vor, die den Erfordernissen des Theaters optimal entsprechen. Aus diesen Gründen planen die Gesellschafter aktuell keine Standortverlagerung. Im Rahmen der Planung werden die aus einer Erweiterung des Gebäudes resultierenden möglichen Nutzungskonflikte in der unmittelbaren Nachbarschaft, auch solche, die perspektivisch zu erwarten sind, definiert und es werden unter Einbindung der betroffenen Nachbarn tragfähige Kompromisslösungen erarbeitet. - Die Kajen-Anlagen im Fischereihafen werden kontinuierlich von den jeweils zuständigen bremischen Gesellschaften geprüft und unterhalten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1343 VB Schaufenster Fischereihafen - Wie sieht die Zukunft aus? Zweiter Versuch 20171107_KA Schaufenster Fischereihafen