BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1379 Landtag 19. Wahlperiode 14.11.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Überlastung der Frauenhäuser Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.09.2017 Überlastung der Frauenhäuser Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: "Für Frauen in Notlagen sind Frauenhäuser oft die letzte Zuflucht und ein wichtiger Schutzraum. Die Situation der Frauenhäuser ist schon seit Jahren angespannt. In einem offenen Brief machte die Frauenhauskoordinierungsstelle des Bundes jüngst auf die aktuell dramatische Aufnahmesituation der Frauenhäuser aufmerksam. In mehreren Bundesländern gibt es schon seit Wochen keine freien Frauenhausplätze mehr. Das autonome Frauenhaus Bremen weist darauf hin, dass in Bremen zunehmend, auch in akuten Notfällen keine sofortige Aufnahme mehr gewährleistet werden kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass die adäquate Versorgung gewaltbetroffener Frauen und Kinder in Bremen gefährdet ist. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Frauen haben im Zeitraum von Januar 2015 bis August 2017 Schutz in den Frauenhäusern im Land Bremen gesucht? Wie viele davon mit Kindern? Wie viele davon mit Fluchthintergrund? (Die folgenden Fragen beziehen sich auf denselben Zeitraum). 2. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer in den jeweiligen Häusern (bitte aufschlüsseln nach unter 3 Monaten oder länger)? 3. Was waren die Gründe dafür, dass Frauen länger als drei Monate im Frauenhaus bleiben mussten? 4. Wie war die jeweilige monatliche Auslastungsquote der jeweiligen Frauenhäuser? 5. Wie viele Schutz suchende Frauen mussten abgewiesen oder an andere Bundesländer vermittelt werden und aus welchen Gründen? 6. Wie viele Betroffene wurden aus anderen Bundesländern aufgenommen und welchen? 7. Wie viele Frauen wurden aufgenommen, deren Aufenthalt nicht über Tagessätze finanziert werden konnten, da sie nicht über einen Anspruch auf Sozialleistungen verfügten? 8. Wie viele Frauen, deren Aufenthalt nicht über Tagessätze finanziert werden konnten, mussten abgewiesen werden und aus welchen Gründen? 9. Wie hoch waren die Zuwendungen aus kommunalen Mitteln für Frauen ohne rechtlichen Anspruch auf Sozialleistungen für 2016 und 2017 und waren diese ausreichend gemessen am Bedarf? Wie ist der aktuelle Stand, musste für 2017 bislang nachgelegt werden, war der Fonds ausreichend bemessen? Wie ist die Mittelplanung für diesen Fonds für 2018 und 2019? 10. Wo sind die Frauen nach dem Auszug aus den Frauenhäusern verblieben? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 11. Gibt es Pläne des Senats zur Wohnraumvermittlung speziell für Frauen, die Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt haben bzw. gibt ein eigenes Wohnungskontingent für die Frauen, das nach dem Aufenthalt in den Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden kann?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Frauen haben im Zeitraum von Januar 2015 bis August 2017 Schutz in den Frauenhäusern im Land Bremen gesucht? Wie viele davon mit Kindern? Wie viele davon mit Fluchthintergrund? In der Stadtgemeinde Bremen gibt es 103 Plätze für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder. 2015 fanden hier 247 Frauen und 210 Kinder Schutz, 2016 waren es 268 Frauen und 254 Kinder. Für 2017 liegen noch keine Jahresberichte vor. Aus den monatlichen Belegstatistiken lassen sich diese Zahlen nicht ermitteln. Für 2017 ergeben sich rechnerisch folgende Zahlen für die 103 Bremer Plätze: Januar 2017 – 125 Frauen und Kinder Februar 2017 – 122 Frauen und Kinder März 2017 – 115 Frauen und Kinder April 2017 – 122 Frauen und Kinder Mai 2017 – 110 Frauen und Kinder Juni 2017 – 117 Frauen und Kinder Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser in Bremen berichten, dass vermehrt geflüchtete Frauen mit ihren Kindern Schutz in den Frauenhäusern suchen. Da der Status Fluchthintergrund in Bremen nicht erhoben wird, können hierzu jedoch keine Zahlen genannt werden. In Bremerhaven gibt es 20 Plätze in Notwohnungen, davon müssen mindestens 10 Plätze für von Gewalt betroffene Frauen vorgehalten werden. 2015 waren 146 Frauen und 58 Kinder in den Schutzwohnungen, davon 2 mit Fluchterfahrung (zu Kindern keine Angaben). 2016 fanden 111 Frauen und 68 Kinder Schutz, davon 12 mit Fluchterfahrung (zu Kindern keine Angaben). Im Jahr 2017 fanden bisher 52 Frauen und 56 Kinder Schutz, davon 13 Frauen mit Fluchthintergrund mit 30 Kindern. 2. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer in den jeweiligen Häusern (bitte aufschlüsseln nach unter 3 Monaten oder länger)? In den Frauenhäusern der Stadtgemeinde Bremen stellt sich die Verweildauer wie folgt dar: 2015 Aufenthalte bis 3 Monate - 180 Frauen ≙ 73 Prozent Aufenthalte über 3 Monate - 67 Frauen ≙ 27 Prozent 2016 Aufenthalte bis 3 Monate - 208 Frauen ≙ 78 Prozent Aufenthalte über 3 Monate - 60 Frauen ≙ 22 Prozent Die Zahlen für 2017 sind noch nicht ausgewertet. In den Notwohnungen in Bremerhaven beträgt die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2015 27 Tage und im Jahr 2016 33 Tage. Eine Differenzierung nach der Verweildauer in Monaten wird hier nicht erfasst. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 3. Was waren die Gründe dafür, dass Frauen länger als drei Monate im Frauenhaus bleiben mussten? Die Gründe sind vielfältig. Die Verweildauer von schutzsuchenden Frauen kann je nach individueller Lebenssituation länger nötig sein. Häufig ist hier die psychosoziale Situation der Frauen ausschlaggebend In den meisten Fällen war seit 2015 in der Stadtgemeinde Bremen die Suche nach verfügbarem und passendem Wohnraum ein wesentlicher Grund für eine längere Verweildauer.. Dies zeigt sich im Vergleich der beiden Städte auch daran, dass die Verweildauern in Bremen deutlich länger sind als in Bremerhaven. 4. Wie war die jeweilige monatliche Auslastungsquote der jeweiligen Frauenhäuser? Stadtgemeinde Bremen: 2015 betrug die durchschnittliche Auslastungsquote des Bremer Frauenhauses 90,98 Prozent, des Frauenhauses der AWO Bremen 88,52 Prozent, des Frauenhauses Bremen Nord 52,71 Prozent. Bezogen auf die Monate war die Auslastung 2015 wie folgt: 2016 betrug die durchschnittliche Auslastungsquote des Bremer Frauenhauses 84,07 Prozent, des Frauenhauses der AWO Bremen 88,17 Prozent, des Frauenhauses Bremen Nord 51,21 Prozent. Bezogen auf die Monate war die Auslastung 2016 wie folgt: 2016 Bremer Frauenhaus Frauenhaus AWO Bremen Frauenhaus Bremen-Nord Januar 77,20 % 98,39 % 52,58 % Februar 72,64 % 71,23 % 31,55 % März 89,89 % 73,60 % 33,28 % April 85,78 % 97,81 % 50,54 % Mai 84,59 % 96,60 % 41,80 % Juni 94,59 % 97,37 % 49,83 % Juli 89,53 % 85,74 % 36,73 % August 87,53 % 80,73 % 53,70 % September 85,26 % 84,82 % 46,00 % Oktober 72,54 % 92,70 % 45,94 % November 82,07 % 88,83 % 78,00 % Dezember 83,51 % 90,07 % 74,35 % 2015 Bremer Frauenhaus Frauenhaus AWO Bremen Frauenhaus Bremen-Nord Januar 90,97 % 90,24 % 28,71 % Februar 93,49 % 80,73 % 30,99 % März 90,68 % 93,89 % 52,90 % April 86,59 % 96,49 % 48,67 % Mai 91,90 % 94,65 % 45,81 % Juni 87,78 % 91,75 % 54,50 % Juli 92,33 % 96,86 % 62,20 % August 82,72 % 84,72 % 59,52 % September 97,41 % 64,61 % 60,00 % Oktober 94,52 % 82,85 % 60,97 % November 91,63 % 92,54 % 67,30 % Dezember 85,09 % 91,26 % 52,52 % Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Im 1. Halbjahr 2017 war die Auslastungsquote wie folgt: 2017 Bremer Frauenhaus Frauenhaus AWO Bremen Frauenhaus Bremen-Nord Januar 87,10 % 86,67 % 73,06 % Februar 99,44 % 93,05 % 45,00 % März 92,83 % 91,09 % 56,77 % April 92,44 % 91,09 % 50,54 % Mai 86,95 % 95,25 % 75,00 % Juni 91,41 % 88,86 % 61,33 % In den Frauennotwohnungen Bremerhaven liegt die Auslastung durchgehend bei rund 90 Prozent und mehr, bezogen auf alle drei Jahre. Genauere Angaben sind in der Kürze der Zeit nicht möglich. Gemessen an der für die Tagessatzberechnung angenommenen Durchschnittsbelegung von 80 Prozent (Bremen Nord) und 84,2 Prozent für die großen Frauenhäuser war die Auslastung durchweg hoch. Bei den durchschnittlichen Auslastungsquoten ist zu beachten, dass die Belegung der Frauenhäuser von vielen Faktoren abhängt und nicht steuerbar ist. Die Belegung ist unterschiedlich möglich, je nachdem wie viele Personen gemeinsam ein Zimmer bewohnen können. Ein kleines Haus wie das Frauenhaus in Bremen Nord kann dabei weniger flexibel belegen als größere Häuser. 5. Wie viele Schutz suchende Frauen mussten abgewiesen oder an andere Bundesländer vermittelt werden und aus welchen Gründen? Abgewiesene oder an andere Bundesländer verwiesene schutzsuchende Frauen werden zahlenmäßig nicht erfasst. Dabei ist zu beachten, dass eine Frau mehrere Frauenhäuser anruft, dieselbe Frau also mehrfach abgewiesen wird. Die Frauenhausmitarbeiterinnen berichten von Spitzenzeiten vor allem im Sommer 2017, zu denen sie fast täglich Frauen abweisen mussten. Die Frauen konnten aus Platzmangel in den Frauenhäusern in Bremen nicht aufgenommen werden. Auch eine Vermittlung an Frauenhäuser im Umland war oft nicht möglich. 6. Wie viele Betroffene wurden aus anderen Bundesländern aufgenommen und welchen? 2015 wurden in Bremen 97 Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen, davon aus Niedersachsen: 53 Nordrhein-Westfalen: 19 Hamburg: 8 Berlin: 2 Hessen: 3 Baden-Württemberg: 3 Schleswig-Holstein: 1 Mecklenburg-Vorpommern: 2 Thüringen: 1 Bayern: 4 Unbekannt: 1 2016 wurden in Bremen 109 Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen, davon aus Niedersachsen: 51 Nordrhein-Westfalen: 17 Hamburg: 16 Berlin: 3 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Brandenburg: 1 Hessen: 5 Baden-Württemberg: 2 Schleswig-Holstein: 4 Mecklenburg-Vorpommern: 4 Bayern: 4 Sachsen: 1 Andere: 1 Im 1. Halbjahr 2017 waren etwa 30 Prozent der Frauenhausbewohnenden auswärtige Frauen und deren Kinder. Die detaillierte Auswertung liegt noch nicht vor. In Bremerhaven wurden über die Jahre 17 Frauen aus anderen Bundesländern aufgenommen, davon 15 aus Niedersachsen, je 1 aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen- Anhalt. Ergänzend ist anzumerken, dass Frauen aus Bremen auch in anderen Bundesländern aufgenommen werden. Eine länderübergreifende Aufnahme ist Konsens unter den Bundesländern, um der individuellen Situation der schutzsuchenden Frau gerecht zu werden. 7. Wie viele Frauen wurden aufgenommen, deren Aufenthalt nicht über Tagessätze finanziert werden konnten, da sie nicht über einen Anspruch auf Sozialleistungen verfügten? Infolge eines Beschlusses der bremischen Bürgerschaft (Drucksache 18/489 „Hilfesystem für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und Kinder überprüfen“) werden seit 2014 über eine Zuwendung die nicht finanzierten Belegtage der Frauenhäuser erstattet. Die mit der Finanzierung über Tagessätze verbundenen Lücken wurden sowohl in Bremen als auch bundesweit beschrieben und problematisiert. Ein Rechtsgutachten der Bundesregierung fasst sie zusammen. Bisher nicht finanziert sind bei diesem Modell Frauen ohne Leistungsansprüche gegenüber der Stadtgemeinde Bremen; Studentinnen in einem Vollzeitstudium, in bestimmten Fallkonstellationen Schülerinnen, Frauen ohne Aufenthaltsrecht oder als Ausländerin mit Anspruchsausschluss. Die Kostenerstattung bei Frauen mit Residenzpflicht an dem Ort, an dem sie nicht mehr sicher sind, wirft in Teilen rechtliche Probleme bei der Kostenderstattung auf. Diese Belegtage durch vorstehenden Personenkreis werden aus dem sog. Sockelbetrag erstattet. (siehe Deputationsvorlage 133/16 vom 08.12.2016 der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration). Bedingt durch die Subsidiarität öffentlicher Leistungen, werden Frauen mit verfügbaren Einkommen oder Vermögen oberhalb der Bemessungsgrenzen direkt durch die Frauenhäuser herangezogen, da sie keine sozialrechtlichen Leistungsansprüche haben. 2015 waren es in Frauenhäusern der Stadtgemeinde Bremen 31 Frauen und 19 Kinder. 2016 waren es 37 Frauen und 35 Kinder. Für das erste Halbjahr 2017 wurde an die Frauenhäuser in Bremen für nicht finanzierte Belegtage eine Zuwendung von insgesamt 6.379,23 Euro ausgezahlt. Die detaillierten Zahlen zu Frauen liegen dazu noch nicht vor. In den Frauennotwohnungen Bremerhaven gab es 2016 eine Frau und 2017 bisher zwei Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen (2015 keine Angaben). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 8. Wie viele Frauen, deren Aufenthalt nicht über Tagessätze finanziert werden konnten, mussten abgewiesen werden und aus welchen Gründen? Es mussten keine Frauen aus Kostengründen abgewiesen werden. Allerdings haben die Bremer Frauenhäuser Anträge für den Aufenthalt von Frauen ohne Anspruch auf Sozialleistungen und mit eigenem Einkommen (sog. Selbstzahlerinnen) gestellt. Aus der Zuwendung für nicht finanzierte Aufenthalte werden diese Kosten zunächst nicht erstattet. Stehen am Ende des Jahres noch Mittel aus der Haushaltsstelle zur Verfügung, können Eigenanteile berücksichtigt werden. Im ersten Halbjahr 2017 haben die Frauenhäuser der Stadtgemeinde Bremen Eigenanteile in Höhe von 16.977,21 Euro angemeldet. 9. Wie hoch waren die Zuwendungen aus kommunalen Mitteln für Frauen ohne rechtlichen Anspruch auf Sozialleistungen für 2016 und 2017 und waren diese ausreichend gemessen am Bedarf? Wie ist der aktuelle Stand, musste für 2017 bislang nachgelegt werden, war der Fonds ausreichend bemessen? Wie ist die Mittelplanung für diesen Fonds für 2018 und 2019? 2016 wurden in der Stadtgemeinde Bremen 45.594,09 Euro an die Frauenhäuser gezahlt. Im Haushalt 2016/2017 waren Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr eingestellt. Der zusätzliche Bedarf in Höhe von 25.594,09 Euro wurde auf der Grundlage eines Deputationsbeschlusses im Rahmen der Umsetzung des Haushaltes der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport erbracht (siehe Deputationsvorlage 133/16 vom 08.12.2016 der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration). 2017 wurden bisher für die ersten beiden Quartale 6.240,84 Euro ausgezahlt. Bei gleichbleibender Entwicklung würde der Fonds demnach ausreichen. Allerdings lässt sich keine zuverlässige Voraussage für das 2. Halbjahr treffen. Für den Haushalt 2018/2019 sind 30.000 Euro pro Jahr vorgesehen. In Bremerhaven gibt es keine Zuwendung aus kommunalen Mitteln für Frauen ohne rechtlichen Anspruch auf Sozialleistungen. Das Finanzierungsmodell der Frauennotwohnungen dort ist nicht direkt mit Bremen vergleichbar. Die Frauen und Gleichstellungsministerinnen und –ministerkonferenz (GFMK) beschäftigt sich zurzeit unter Federführung der Länder Hamburg und Bremen mit der Frage der Frauenhausfinanzierung. Ziel der Befassung ist eine Schließung der Finanzierungslücken sowie ein verbessertes Verfahren zur Kostenerstattung. 10. Wo sind die Frauen nach dem Auszug aus den Frauenhäusern verblieben? Die Verbleibszahlen werden nur in der Stadtgemeinde Bremen erfasst. Rund 30 Prozent der Frauen beziehen eine eigene Wohnung, rund 25 Prozent gehen zurück in die alten Wohnverhältnisse, rund 7 bis 10 Prozent gehen aus Sicherheitsgründen in ein Frauenhaus in eine andere Stadt und rund 15 Prozent sind unbekannt verzogen. Weitere Frauen gehen in eine andere Einrichtung, in eine Klinik, zu Verwandten oder ziehen in eine andere Stadt. 11. Gibt es Pläne des Senats zur Wohnraumvermittlung speziell für Frauen, die Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt haben bzw. gibt es ein eigenes Wohnungskontingent für die Frauen, das nach dem Aufenthalt in den Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden kann? Gerade hat ein Modellprojekt der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau sowie der Hochschule für Öffentliche Verwaltung zur Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz von Frauen vor Gewalt und häuslicher Gewalt begonnen. Im Rahmen dieses Modellprojektes werden unter anderem die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Anschlussperspektiven von Frauen in Frauenhäusern geprüft. Dabei wird auch der Frage nachgegangen, ob es zusätzlicher Maßnahmen zur Wohnraumvermittlung bedarf, die sich direkt an die Frauen adressieren. Das Projekt wird aus Bundesmitteln gefördert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1379 VB Überlastung der Frauenhäuser 20171114_KA_Überlastung der Frauenhäuser