BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1406 Landtag 19. Wahlperiode 21.11.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Personalsituation in den Psychiatrischen Kliniken des Landes Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 17. Oktober 2017 „Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Personalsituation in den Psychiatrischen Kliniken des Landes Bremen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) am 10. November 2016 durch den Deutschen Bundestag wurde die Personalausstattung in der stationären Psychiatrie geregelt. Darüber hinaus wurde auch eine Nachweispflicht der Krankenhäuser gegenüber den Krankenkassen und dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) über den Einsatz von therapeutischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab 2017 beschlossen. Das neue Gesetz bringt so eine deutliche Verbesserung bei der Leistungsvergütung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern. Künftig werden diese Leistungen nicht mehr landesweit einheitlichen Preisen vergütet, sondern von den Krankenhäusern direkt und unter Berücksichtigung individueller Besonderheiten mit den Krankenkassen verhandelt. Es trägt damit den Besonderheiten der Psychiatrien in unterschiedlichen Regionen Deutschlands Rechnung. Zugleich stellt ein bundesweiter Vergleich der Krankenhausleistung mehr Transparenz her. Insgesamt hat der Bundesgesetzgeber den gesetzlichen Anspruch auf eine wissenschaftlich fundierte Gesundheitsversorgung im sensiblen Bereich der Psychiatrie gestärkt. Bei der Umsetzung des PsychVVG kommt es nun aber auf die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben auf kommunaler und auf Landesebene an. Im Land Bremen wird die Situation der psychiatrischen Versorgung seit Längerem diskutiert. Erst im Frühjahr 2017 wurde Kritik an der Vorgehensweise des Klinikums Bremen-Ost (KBO) laut, wonach Raum- und Personalsituation zur vermehrten Anwendung von Zwang geführt hätten. Die Gesundheit-Nord stellte daraufhin einen Aktionsplan Psychiatrie vor, der auch der Senatorin und der zuständigen Deputation erläutert wurde. In der staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz am 26. September 2017 wurde der Stand der Umsetzung des Aktionsplans vorgestellt, wonach u.a. 22 neue Ärzte am Klinikum Bremen- Ost (KBO) eingestellt wurden. Die Novellierung der Vergütungsregelungen im Rahmen des PsychVVG sowie die strukturellen Erfordernissen in Bremen und Bremerhaven stellen die Psychiatrieversorgung vor große Herausforderungen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Fachärzte für Psychiatrie sind – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fachkliniken - im Land Bremen mit der ärztlichen Betreuung und Therapie von psychiatrisch Erkrankten betraut (Stichtag 30. September 2017)? 2. Wie lauteten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben und wurden diese durch die unter 1. aufgeführten Fachärzte erfüllt? 3. Wie stellte sich die personelle Ausstattung der einzelnen Kliniken mit Fachärzten für Psychiatrie der in Bremerhaven und Bremen in den Jahren 2013,2014, 2015 und 2016 dar? Inwieweit hat es auffällige Vakanzen, in welchen Bereichen gegeben? Mit welchen Maßnahmen wurde eine lückenfreie fachärztliche Versorgung an allen Kliniken sichergestellt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4. Wie stellt der Senat sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des PsychVVG umgesetzt werden? Wie wird sichergestellt, dass – neben dem ärztlichen Personal – das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal vorgehalten wird? 5. Wie gestaltet sich die Ausübung der Nachweispflicht des PsychVVG? Wann sind die Angaben für das Jahr 2016 an das InEK übermittelt worden? Wie wird sichergestellt, dass die die vereinbarten Finanzmittel vollständig für die Finanzierung von Personal verwendet werden? Inwieweit kommt es ansonsten zu einer Rückzahlung von Finanzmitteln? Insbesondere in welcher Höhe? 6. Wie viele Ärzte mit welcher Qualifikation und welchem Beschäftigungsverhältnis wurden am Klinikum Bremen-Ost im Bereich der Psychiatrie in 2017 eingestellt? 7. Für welche medizinischen Fachabteilungen (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Suchtmedizin, Forensische Psychiatrie, Ambulanzen etc.) wurden die neuen Ärzte eingestellt? 8. Wie hoch ist der Anteil an Fachärzten für Psychiatrie an den 22 neu eingestellten Ärzten?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 1. Wie viele Fachärzte für Psychiatrie sind – aufgeschlüsselt nach den einzelnen Fachkliniken - im Land Bremen mit der ärztlichen Betreuung und Therapie von psychiatrisch Erkrankten betraut (Stichtag 30. September 2017)? Fachklinik Anzahl Fachärzte (VK) Klinikum Bremen-Ost (gesamt) Davon: Allgemeinpsychiatrie: Kinder- und Jugendpsychiatrie: Forensik: 33,96* 22,03 5,93 6,00 Klinikum Bremen-Nord 4 Arche Klinik Bremerhaven (Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagesklinik) 2 Klinikum Reinkenheide 14,62 Ameos Klinikum Dr. Heines 10,0 *Die Mitarbeiter*innen aus dem ambulanten Bereich sind hier nicht berücksichtigt Zu Frage 2 Wie lauteten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben und wurden diese durch die unter 1. aufgeführten Fachärzte erfüllt? Die Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) als bisherige gesetzliche Vorgabe sieht für die Errechnung der erforderlichen Personalschlüssel keine Differenzierung zwischen Ärzt*innen und Fachärzt*innen vor. Nach der PsychPV relevante Berufsgruppen sind Ärzt*innen, Krankenpflegepersonal, Diplom-Psycholog*innen, Ergotherapeut*innen, Bewegungstherapeut*innen o.Ä. und Sozialtherapeut*innen o.Ä.; vgl. §§ 5, 9 i. V. m. 6 PsychPV. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Die Vorgaben nach PsychPV wurden von den Kliniken bisher wie folgt umgesetzt: Fachklinik Erfüllung der Vorgabe nach PsychPV* Klinikum Bremen-Ost (KBO) (gesamt) 94,5% Klinikum Bremen-Nord (KBN) 90% Arche Klinik Bremerhaven Vorgaben Psych PV erfüllt Klinikum Reinkenheide (KBR) 0,87 VK über PsychPV Ameos Klinikum Dr. Heines Vorgaben Psych PV erfüllt *Nach Selbstauskunft der Träger Aufgrund der im Vergleich zum KBO insgesamt deutlich geringeren Mitarbeiter*innenanzahl in der Psychiatrie des KBN wirken sich Personalabgänge in der Statistik sehr deutlich auf die Quote aus. Im Jahresdurchschnitt liegt auch das KBN bei einer Quote von rund 95%. Mitarbeiter*innen, die unterjährig aus dem vollstationären Bereich in die Institutsambulanz wechseln, fließen nicht mehr mit in die Berechnung ein. Auch bei nicht vollständiger Umsetzung der Vorgaben der Psych PV war die Facharztqute immer erfüllt. Zu Frage 3 Wie stellte sich die personelle Ausstattung der einzelnen Kliniken mit Fachärzten für Psychiatrie der in Bremerhaven und Bremen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 dar? Inwieweit hat es auffällige Vakanzen, in welchen Bereichen gegeben? Mit welchen Maßnahmen wurde eine lückenfreie fachärztliche Versorgung an allen Kliniken sichergestellt? KBO/KBN Eine fachärztliche Versorgung war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Aufgrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation konnten vorübergehende Personalengpässe jedoch nicht immer vermieden werden. Standort Durchschn. / Jahr 2017 VK Durchschn. / Jahr 2016 VK Durchschn. / Jahr 2015 VK Durchschn. / Jahr 2014 VK Durchschn. / Jahr 2013 VK Klinikum Bremen-Ost 33,11 31,67 32,01 30,50 29,31 Klinikum Bremen- Nord 4,01 3,50 4,87 6,05 6,29 Anmerkung: Darstellung VK Fachärzte ohne Ambulanzen In 2016 kam es aufgrund zweier Personalausfälle am Klinikum Bremen-Nord zu einer Unterbesetzung, die zu einem Großteil durch Ärzt*innen aus der Arbeitnehmerüberlassung ausgeglichen werden musste. Arche Klinik Bremerhaven Die Tagesklinik war von 2013 – 2016 durchgehend mit einer vollen Facharztstelle besetzt (der 2. Arzt hat zu Beginn 2017 seine Facharztqualifikation abgeschlossen). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Klinikum Reinkenheide Es gab keine Vakanzen, die Anforderungen der PsychPV wurden übererfüllt. Ameos Klinikum Dr. Heines 2013: 11 VK Fachärzt*innen 2014: 9 VK Fachärzt*innen 2015: 11 VK Fachärzt*innen 2016: 10 VK Fachärzt*innen Eine lückenfreie fachärztliche Versorgung war jederzeit gegeben. Zu Frage 4 Wie stellt der Senat sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben des PsychVVG umgesetzt werden? Wie wird sichergestellt, dass – neben dem ärztlichen Personal – das für die Behandlung erforderliche therapeutische Personal vorgehalten wird? Eine regelmäßige Nachweispflicht der Klinika über die Umsetzung der PsychPV besteht gegenüber den Kostenträgern, nicht gegenüber der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz. Im Bremer Krankenhausgesetz ist der Facharztstandard in § 28 Absatz 1 geregelt, die Rechtsaufsicht in § 30, für die die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig ist. Die Rechtsaufsicht hat gemäß § 30 Absatz 2 Satz 2 die Aufgabe, „zu überwachen, dass die Krankenhäuser ihre Tätigkeit im Rahmen ihres Aufgabenbereiches im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben“. Unter die gesetzlichen Vorschriften fällt auch der Facharztstandard nach § 28 Absatz 1. Eine Überprüfung erfolgt anlassbezogen und stichprobenartig. Die Klinika selbst betreiben eine kontinuierliche Akquise von Fachkräften, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels, insbesondere im Bereich des Ärztlichen Dienstes und des Pflegerischen Dienstes, ist dies nicht immer leicht. Als letztes Mittel bleibt die Möglichkeit, auf Leasing-Personal zurückzugreifen, was aber mit hohen Kosten verbunden ist. Zu Frage 5 Wie gestaltet sich die Ausübung der Nachweispflicht des PsychVVG? Wann sind die Angaben für das Jahr 2016 an das InEK übermittelt worden? Wie wird sichergestellt, dass die die vereinbarten Finanzmittel vollständig für die Finanzierung von Personal verwendet werden? Inwieweit kommt es ansonsten zu einer Rückzahlung von Finanzmitteln? Insbesondere in welcher Höhe? Die Nachweispflicht über das eingesetzte Personal ergibt sich über die PsychPV. Mit der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung vom 26.06.2017 werden die Nachweispflichten zur Umsetzung der Psych-PV für die Jahre 2016 bis 2019 geregelt. Die Vereinbarung beinhaltet insbesondere Vorgaben zum Geltungsbereich der Nachweispflicht, zur Abgrenzung und zum Umfang des für den Nachweis relevanten Personals sowie zum Übermittlungsverfahren und zu den Übermittlungsfristen. Der Nachweis umfasst sowohl Vereinbarungsdaten als auch Angaben zur tatsächlichen Personalausstattung und zweckentsprechenden Mittelverwendung bzw. zu den tatsächlichen Kosten. Die nachzuweisenden Vereinbarungsdaten sind zwischen Krankenhaus und Krankenkassen auf der Ortsebene abzustimmen und von den Parteien der Budgetvereinbarung zu unterzeichnen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Der Nachweis für das Kalenderjahr 2016 ist von den Krankenhäusern im Rahmen einer Nachmeldefrist an das InEK und die anderen Vertragsparteien zu übermitteln. Die Frist wurde zunächst auf den 01.11.2017 gesetzt und per Rundschreiben vom 27.10.2017 bis zum 10.11.2017 verlängert. Die Übermittlung der Daten für das Jahr 2016 an das InEK ist in allen Häusern in Bearbeitung. Die Angaben zur tatsächlichen Personalausstattung und deren Kosten sind vom Krankenhaus gegenüber dem/der Jahresabschlussprüfer*in darzulegen und von ihm/ihr zu bestätigen. Ob und in welcher Höhe es zu einer etwaigen Rückzahlungsverpflichtung von Finanzmitteln kommt, wird von den Sozialleistungsträgern festgelegt. Für das Jahr 2016 erwartet das KBO – entsprechend der Vereinbarung mit den Sozialleistungsträgern – keine Rückzahlung von Finanzmitteln. Auch von einer Rückzahlungsverpflichtung für den Standort KBN für das 2016 wird nicht ausgegangen. Zu Frage 6 Wie viele Ärzte mit welcher Qualifikation und welchem Beschäftigungsverhältnis wurden am Klinikum Bremen-Ost im Bereich der Psychiatrie in 2017 eingestellt? Es wurden bis zum Stichtag 30. September 2017 am Klinikum Bremen-Ost 5 Fachärzt*innen (Psychiater*innen) und 19 Ärzt*innen (in Weiterbildung) eingestellt (insgesamt 24). Die Psychiater*innen wurden in Vollzeit und unbefristet eingestellt, die Ärzt*innen in Weiterbildung hauptsächlich in Vollzeit und wie allgemein üblich befristet bis zur Beendigung der Weiterbildung. Frage 7 Für welche medizinischen Fachabteilungen (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Gerontopsychiatrie, Suchtmedizin, Forensische Psychiatrie, Ambulanzen etc.) wurden die neuen Ärzte eingestellt? Von den insgesamt 5 neu eingestellten Fachärzt*innen und 19 Ärzt*innen in Weiterbildung arbeiten 4 Fachärzt*innen und 16 Ärzt*innen in Weiterbildung in der Allgemeinpsychiatrie. 3 Ärzt*innen in Weiterbildung haben eine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgenommen, eine Fachärztin arbeitet in der Forensik. Frage 8 Wie hoch ist der Anteil an Fachärzten für Psychiatrie an den 22 neu eingestellten Ärzten? Mit Stand 30.09.2017 wurden 24 neue Ärzt*innen und Fachärzt*innen eingestellt, davon sind 5 Fachärzt*innen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1406 VB Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Personalsituation in den Psychiatrischen Kliniken des Landes Bremen 20171121_1_KA Personal Psychiatrische Kliniken