BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1430 Landtag (zu Drs. 19/1250) 19. Wahlperiode 05.12.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Möglichkeiten, Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Landesausbildungsumlage im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 5. Dezember 2017 „Möglichkeiten, Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Landesausbildungsumlage im Land Bremen“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 20.09.2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet. „Jugendliche finden in großer Zahl keinen Ausbildungsplatz. Gleichzeitig befürchten Betriebe einen zunehmenden Fachkräftemangel. Der breite Konsens, dass mehr betriebliche Ausbildung dringend erforderlich wäre, bricht sich allerdings an der betrieblichen Realität. Die bundesdeutschen Betriebe bilden seit langer Zeit nicht genügend aus, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken und die Ausbildungslücke zu schließen. Bundesweit bildet nur ein Fünftel aller Betriebe aus (20 % Ausbildungsbetriebsquote, Land Bremen: 22 %). Die Einmündungsquote der ausbildungsinteressierten Jugendlichen, d.h. der Jugendlichen die entweder einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben oder als Bewerber*innen registriert wurden, liegt bundesweit bei 65 % – ein Drittel aller Ausbildungssuchenden geht leer aus. Die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote sind bundesweit zwischen 2007 und 2015 kontinuierlich gefallen. Bei einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren und einer Beschäftigungsdauer von 45 Jahren müsste ein Betrieb pro 100 Beschäftigten 6,7 Azubis ausbilden. Die tatsächliche Ausbildungsquote liegt jedoch nur bei 5,1 Azubis pro 100 Beschäftigten (2015, Bund wie Bremen). (Alle Daten aus: BiBB, Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017) Ausbildung ist eine Investition. Durchschnittlich kostet eine Ausbildung den Betrieb mehr, als er an der Arbeitsleistung der Ausbildenden während der Ausbildung verdient. Dabei bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den Branchen. Durch die höhere Arbeitsplatzmobilität leisten viele ausbildende Betriebe einen Beitrag, der nicht ausbildenden Betrieben zugutekommt. Dies stellt eine Ungerechtigkeit dar, die sich hemmend auf ein quantitativ ausreichendes, strukturell zukunftsfähiges und wahlfähiges Ausbildungsplatzangebot auswirkt. Eine naheliegende Lösung ist die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe oder Ausbildungsplatzumlage. Wer nicht ausbildet, zahlt netto eine Abgabe, die ausbildenden Betrieben zugutekommt und die nötigen zusätzlichen Ausbildungsplätze finanziert. Auf Bundesebene ist die Einführung einer solchen Abgabe bislang zweimal am Widerstand der Länder gescheitert: 1976 mit dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz, 2004 mit dem Fachkräftenachwuchs-Gesetz. Dabei haben sich in Ausbildungsplatzumlagen in verschiedenen Bereichen bewährt. Seit 2012 gibt es die Ausbildungsumlage in der Altenpflegeausbildung. Die Bauwirtschaft hat ein eigenes Umlagesystem, die SoKa Bau. Auch in Dänemark, das über eine vergleichbare duale Ausbildung verfügt wie Deutschland, sind die Erfahrungen mit der Ausbildungsplatzabgabe positiv. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Da der Bund nicht handelt, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Landesausbildungsplatzumlage. Diese ist mehrfach bejaht worden, u.a. in einem vom DGB beauftragten Rechtsgutachten 2014, zuletzt in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags 2016. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 a) die Zahl der Betriebe b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe c) die Zahl der ausbildenden Betriebe d) die Zahl der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen entwickelt? Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven. 2. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 die Zahl der Auszubildenden in dualer Ausbildung entwickelt? Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven sowie nach Männern und Frauen. 3. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 a) der Anteil der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen an allen Betrieben b) die Ausbildungsbetriebsquote (Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben) c) die durchschnittliche Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden im Verhältnis zu allen Beschäftigten) entwickelt? Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit. 4. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Branchen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den branchenbezogenen bundesweiten Zahlen? 5. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Betriebsgrößenklassen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den entsprechenden bundesweiten Zahlen? 6. Wie haben sich 2010 bis 2016 a) die Zahl der tarifgebundenen Betriebe b) ihr Anteil an allen Betrieben entwickelt? Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit. 7. Welche Informationen hat der Senat zu den Gründen und Einflussfaktoren dafür, dass Betriebe nicht ausbilden? Welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen sind hierzu in den letzten Jahren durchgeführt oder beauftragt worden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 8. Welche Anreize bietet das Land Bremen den Betrieben, um auszubilden (u. a. im Rahmen der Ausbildungsgarantie und der Arbeitsmarktförderung)? Mit welchen Ergebnissen? 9. Welche Programme und Maßnahmen zur assistierten Ausbildung und zur Ausbildungsbegleitung bietet das Land Bremen bislang an? In welchem Umfang konnten diese zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft beitragen? 10. Welche Informationen hat der Senat a) generell zu den Kosten und Nutzen der Ausbildung aus betrieblicher Sicht, d. h. der betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation, in der dualen Ausbildung b) zu diesbezüglichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Branchen und Betriebsgrößenklassen c) zur diesbezüglichen Situation im Land Bremen (Abweichungen, spezifische Einflussfaktoren etc.)? 11. In welchen Branchen und Bereichen rechnet der Senat in den kommenden Jahren mit Engpässen bei der Versorgung mit Fachkräften? Wie ist das Verhältnis zwischen „Fachkräftemangel“ und betrieblicher Ausbildung, d. h. in welchem Umfang bezieht sich „Fachkräftemangel“ auf einen Mangel an Erwerbstätigen mit erfolgreicher dualer Ausbildung? 12. Wie bewertet der Senat die häufig getroffene Behauptung, in Wachstumsbranchen werde stärker betrieblich ausgebildet? Kann der Senat dies für das Land Bremen bestätigen? 13. Welche dualen Ausbildungsgänge werden im Land Bremen im „Konzern Bremen“ angeboten, d. h. im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligungen)? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und Bremerhaven. 14. Wie hat sich 2010 bis 2016 die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen im Land Bremen entwickelt? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und Bremerhaven. 15. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Altenpflegeumlage? 16. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Ausbildungsplatzumlage in der Bauwirtschaft (SoKa Bau)? 17. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Dänemark) mit Systemen einer Ausbildungsplatzabgabe bzw. Ausbildungsplatzumlage? 18. In welcher Höhe bewegt sich die Umlage bei diesen Beispielen (Altenpflege, Bau, Vergleichsländer)? 19. Wie hat das Land Bremen am 11.Juni 2004 bei der Abstimmung im Bundesrat zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe („Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildung der jungen Generation“) gestimmt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 20. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Zulässigkeit einer landesrechtlichen Regelung auf dem Gebiet Ausbildungsplatzumlage, nachdem der Bund hierzu trotz mehrerer Anläufe nicht gestaltend tätig wird? 21. Welche Grundsätze müsste eine Ausbildungsplatzabgabe nach Auffassung des Senats einhalten, um rechtlich zulässig zu sein, insbesondere im Lichte der bisherigen gerichtlichen Ausführungen dazu(Bundesverfassungsgericht)? 22. Welche Spielräume für die Verwendung des Aufkommens einer Ausbildungsplatzumlage ergeben sich hieraus, insbesondere für die Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildung oder für die Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze im „Konzern Bremen“? 23. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Höhe der Umlage nach Branchen zu differenzieren? 24. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Festsetzung der Umlage mit einer Zielsetzung für die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze zu verbinden? Welche Kennziffern könnten dafür verwendet werden? 25. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Übernahme von Ausbildungskosten an das Vorliegen bestimmter Mindestbedingungen zu binden (tarifliche Ausbildungsvergütung oder Mindestausbildungsvergütung, Ausbildungsstandards, Jugendausbildungsvertretung)? 26. Welche Besonderheiten der Landessituation, insbesondere durch die hohe Einpendlerquote bei der beruflichen Ausbildung, müssten bei der Ausgestaltung einer Landesausbildungsplatzumlage berücksichtigt werden? 27. Wie bewertet der Senat den im Gutachten Pieroth/Barczak („Rechtsfragen einer landesrechtlichen Berufsausbildungsplatzabgabe“, Rechtsgutachten für den DGB, Oktober 2014), Anlage 2, enthaltenen konkreten „Entwurf eines Landesgesetzes zur Finanzierung der beruflichen Bildung (Landesfinanzierungsgesetz)“?“ Vorbemerkungen Die duale Ausbildung bildet das Rückgrat der Fachkräftesicherung für die Wirtschaft und sichert jungen Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt. Seit Jahren arbeiten die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Bremer Vereinbarungen vertrauensvoll zusammen, um durch gemeinsames koordiniertes Handeln ein hinreichendes, auch Wahlmöglichkeiten eröffnendes Angebot an attraktiven Ausbildungsplätzen bereitzustellen. Sie stellen weiterhin die Erschließung aller Potentiale der jungen Menschen in den Vordergrund ihrer Arbeit und setzen sich gleichermaßen für die Ausschöpfung aller betrieblichen Ausbildungskapazitäten ein. Sie streben gleichzeitig Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 eine weitere Öffnung der Ausbildung für junge Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Neigungen an. In diesem Sinne haben sie auch bei Unterzeichnung der Bremer Vereinbarung im März 2014 die Entwicklung einer Jugendberufsagentur und die Ausbildungsgarantie begrüßt. Der Senat ist der Auffassung, dass der Dreiklang der Ziele der Bremer Vereinbarungen, der Zusammenarbeit in der Jugendberufsagentur, in der auch die Kammern als Kooperationspartner eingebunden sind und die flankierende Ausbildungsgarantie grundsätzlich der richtige Weg sind, um möglichst vielen jungen Menschen eine vollqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen. Der Senat unterstützt darüber hinaus branchenbezogene, freiwillig vereinbarte Ausbildungsplatzumlagen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Ausbildungszahlen erwartet der Senat von allen Partnern der Bremer Vereinbarung verstärkte Bemühungen zur Erreichung der vereinbarten Zielzahlen. Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 a) die Zahl der Betriebe b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe c) die Zahl der ausbildenden Betriebe d) die Zahl der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen entwickelt? Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven. a) die Zahl der Betriebe Die Daten über die Zahl der Betriebe im Land Bremen für die Jahre 2010 bis 2015 können aus dem Datenreport des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) entnommen werden. Sie haben sich zwischen 2010 und 2015 wie folgt entwickelt: 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Land Bremen 16.117 16.060 15.974 16.004 16.041 16.011 Eine Differenzierung nach Bremen und Bremerhaven ist auf Grundlage der Beschäftigtenstatistik der Agentur für Arbeit ist für die Jahre 2013 bis 2016 möglich. In der Summe weichen diese Daten leicht von den Daten der BIBB- Statistik ab. Für die Jahre 2010 bis 2012 liegt eine solche Differenzierung in der Beschäftigtenstatistik der Agentur für Arbeit nicht vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 2016 2015 2014 2013 Stadt Bremen 13.573 13.567 13.554 13.458 Stadt Bremerhaven 2.600 2.623 2.602 2.609 Land Bremen 16.173 16.190 16.156 16.067 Wie aus beiden Statistiken hervorgeht, ist die Zahl der Betriebe im Land insgesamt ganz leicht zunehmend: Nach der Beschäftigungsstatistik der Agentur für Arbeit ist ein Zuwachs von 106 bzw. 0,65 % zu verzeichnen, wobei Zuwächse vor allem die Stadt Bremen betreffen (+115 bzw. +0,85%). In Bremerhaven bleibt die Zahl der ansässigen Betriebe relativ konstant (-9 bzw. -0,34%). b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe Angaben liegen nur im Rahmen des IAB‐Betriebspanel Bremen 2016 vor (Betriebsbefragung vom Institut für Arbeitsmarkt‐ und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Eigenen Angaben zufolge sind im Land Bremen rund 55% der befragten 845 Betriebe ausbildungsberechtigt. c) die Zahl der ausbildenden Betriebe Daten liegen hierzu auf Grundlage des BIBB-Datenreports nur für das Land Bremen insgesamt vor. Die Zahl der ausbildenden Betriebe war demgemäß von 2010 bis 2015 (-248 bzw. -6,4 %) leicht rückläufig. Daten für das Jahr 2016 werden erst mit dem Datenreport 2018 veröffentlicht. 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Land Bremen 3.613 3.658 3.741 3.812 3.854 3.861 d) die Zahl der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen Hierzu liegen keine Daten vor. 2. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 die Zahl der Auszubildenden in dualer Ausbildung entwickelt Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven. Die Daten des BIBB erlauben keine Differenzierungen nach Städten und Geschlecht. Solche Differenzierungen lassen sich aber aus eigenen Erhebungen der Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Fachkräftesicherung für die Jahre 2014 bis 2017“ für die Jahre 2011 bis 2016 jeweils zum Stichtag 30.September gewinnen. Nur das Jahr 2010 macht hier eine Ausnahme - für dieses Jahr liegen auch im Rahmen der Bremer Vereinbarungen keine differenzierten Daten für männliche und weibliche Auszubildende vor (siehe auch Anlage 1). Aus den Erhebungen der Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2014 bis 2017“ geht hervor: Mit 6.291 neu abgeschlossenen dualen Ausbildungsverträgen wurde im Jahr 2011 im Land Bremen ein Höchststand erreicht. Bis zum Jahr 2014 ist diese Zahl kontinuierlich auf 5.705 zurückgegangen (-586 bzw. –9,3 %). Seitdem sind wieder steigende Zahlen zu verzeichnen. Im Jahr 2016 konnten 5.907 neue Ausbildungsverhältnisse registriert werden (seit 2014: +202 bzw. +3,5 %). Die Entwicklung gilt für das Land und die Stadt Bremen gleichermaßen. In der Stadt Bremerhaven sind die Eintragungszahlen seit 2010 weitgehend konstant. Das BIBB hat zum 30. September 2016 im Land Bremen 5.961 neu abgeschlossene Ausbildungsverträge registriert, während die Partner der Bremer Vereinbarungen mit eigenen Datenerhebungen, wie oben aufgeführt, 5.907 neu besetzte duale Ausbildungsplätze ermittelt haben. Die Unterschiede gehen im Wesentlichen auf unterschiedliche Stichtage zurück, an denen die Daten jeweils gemeldet werden. 3. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 a) der Anteil der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen an allen Betrieben entwickelt Hierzu liegen keine Daten vor. b) die Ausbildungsbetriebsquote (Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben) entwickelt? Die Ausbildungsbetriebsquote kann dem BIBB-Datenreport entnommen werden. Sie liegt nur für das Land Bremen und für das Bundesgebiet für die Jahre 2010 bis 2015 vor. Daten für das Jahr 2016 werden erst mit dem BIBB-Datenreport 2018 veröffentlicht. Insgesamt ist die Ausbildungsbetriebsquote sowohl im Land Bremen als auch bundesweit rückläufig (Bund: -2,5 %-Punkte, Land: -1,7 %-Punkte). Die Landesquote ist dabei durchgängig höher als die Bundesquote (seit 2010 im Land Bremen von 24,1 % auf 22,4 %; bundesweit von 22,5 % auf 20,0 %). 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Land Bremen 22,4 22,8 23,4 23,8 24,0 24,1 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Bundesgebiet 20,0 20,3 20,7 21,2 21,7 22,5 c) die durchschnittliche Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden im Verhältnis zu allen Beschäftigten) entwickelt? Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit Die Ausbildungsquote liegt nur für das Land Bremen und für das Bundesgebiet, nicht aber für die Städte Bremen und Bremerhaven vor. Aus dem BIBB-Datenreport stehen außerdem nur die Daten für die Jahre 2010 bis 2015 zur Verfügung. Daten für das Jahr 2016 werden erst mit dem BIBB- Datenreport 2018 veröffentlicht. Insgesamt ist die Ausbildungsquote sowohl im Land Bremen als auch bundesweit rückläufig. Seit 2010 ist sie im Land Bremen von 5,8% auf 5,1% zurückgegangen, bundesweit ist ein Rückgang von 5,9% auf ebenfalls 5,1% zu verzeichnen. 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Land Bremen 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,8 Bundesgebiet 5,1 5,2 5,4 5,5 5,6 5,9 4. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Branchen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den branchenbezogenen bundesweiten Zahlen? Das BIBB hat für die Jahre 2009 und 2010 eine Sonderauswertung nach Wirtschaftszweigen auf Länderebene erstellt. (Siehe auch Anlage 2) Die Ausbildungsbetriebsquote betrug im Jahr 2010 in Bremen insgesamt 24,1 % (Bund: 22,5 %). Hohe Ausbildungsbetriebsquoten konnten dabei in den Wirtschaftszweigen Verarbeitendes Gewerbe (34,1 %) und Baugewerbe (33,5 %) verzeichnet werden. Auf Bundesebene zeigt sich ein vergleichbares Bild (Verarbeitendes Gewerbe: 35,3 %; Baugewerbe: 30,0 %). Die Auswertung nach Wirtschaftszweigen zeigt für das Jahr 2010 für das Land Bremen eine Ausbildungsquote von insgesamt 5,8 % (Bund: 5,9 %). Insbesondere das Gastgewerbe (11,1 %) und das Baugewerbe (10,1 %) weisen hier eine hohe Ausbildungsquote auf. Diese Tendenz ist auch auf Bundesebene zu erkennen (Gastgewerbe: 8,1 %; Baugewerbe: 9,1 %). Auf Bundesebene sind zudem hohe Ausbildungsquoten im Bereich Erziehung und Unterricht (8,0 %) zu verzeichnen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 5. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Betriebsgrößenklassen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den entsprechenden bundesweiten Zahlen? Hierzu liegen keine aktuellen Daten für das Land Bremen vor. Das BIBB hat für die Jahre 2009 und 2010 eine Sonderauswertung auf Länderebene erstellt (siehe Anlage 3). Die Ausbildungsbetriebsquote betrug im Jahr 2010 in Bremen insgesamt 24,1 % (Bund: 22,5 %). Bei den Großunternehmen (>250 Beschäftigte) lag sie bei 77,2 % (Bund: 85,2 %), bei den kleinen und mittleren Unternehmen wiesen die mittleren Unternehmen (50 – 249 Beschäftigte) mit 63,6 % (Bund: 68,3 %) die höchste Ausbildungsbetriebsquote auf. Die Auswertung nach Betriebsgrößenklassen zeigt für das Jahr 2010 für das Land Bremen eine Ausbildungsquote von insgesamt 5,8 % (Großunternehmen: 4,7 %, Kleinstbetriebe: 7,4 %). Ein vergleichbares Bild zeigt sich auf Bundesebene (Ausbildungsquote insgesamt: 5,9 %): Großunternehmen mit 5,2 % und Kleinstbetriebe mit 7,2 % verfügen auch hier über die niedrigste bzw. höchste Ausbildungsquote. 6. Wie haben sich 2010 bis 2016 a) die Zahl der tarifgebundenen Betriebe b) ihr Anteil an allen Betrieben entwickelt? Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit. Hinweise zur Tarifbindung der Unternehmen im Land Bremen lassen sich dem „IAB‐ Betriebspanel Bremen 2016“ (S. 8/85) entnehmen. Diese Daten basieren auf einer Befragung von 845 Unternehmen. Sie erlaubt repräsentative Auswertungen für das Land Bremen, eine Differenzierung für die beiden Städte Bremen und Bremerhaven ist jedoch nicht möglich. Diesen Auswertungen zufolge ist die Tarifbindung rückläufig – es sind weniger Betriebe und Beschäftigte tarifgebunden als im Vorjahr. - Etwa jeder vierte Betrieb im Land Bremen ist noch durch einen Flächen‐ oder Haustarifvertrag tarifvertraglich gebunden. Der Anteil tarifgebundener Betriebe liegt damit um einen Prozentpunkt unter dem Vorjahreswert. - Mit der leicht rückläufigen betrieblichen Bindung ist auch der Anteil der Arbeitnehmer, die tarifvertraglichen Regelungen unterliegen, wieder gesunken. Mit aktuell 58 % liegt der Anteil um rund zwei Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert. In der Übersicht stellt sich die Anzahl und der Anteil tarifgebundener Betriebe folgendermaßen dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Land Bremen 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Zahl der tarifgebundenen Betriebe gem. Hochrechnung 3.800 4.000 4.000 4.300 4.900 5.100 4.900 Anteil der tarifgebundenen an allen Betrieben 24% 25% 25% 27% 31% 33% 31% Bundesgebiet* 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Zahl der tarifgebundenen Betriebe (ca.) 620.000 610.000 640.000 620.000 650.000 640.000 K.A. Anteil der tarifgebundenen an allen Betrieben 30% 29% 31% 30% 31% 31% K.A. *Datenquelle: IAB-Betriebspanel Das Land Bremen verzeichnet somit insgesamt eine rückläufige Tarifbindung, die im Vergleich zu den Bundeszahlen stärker ausfällt: Bundesweit lag der Anteil tarifgebundener Betriebe an allen Betrieben 2011 bis 2014 bei 30 bzw. 31% und hat 2016 - nach einem Rückgang in 2015 auf 29% - wieder den Wert von 30% erreicht 7. Welche Informationen hat der Senat zu den Gründen und Einflussfaktoren dafür, dass Betriebe nicht ausbilden? Welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen sind hierzu in den letzten Jahren durchgeführt oder beauftragt worden? Auf Veranlassung der Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ wurde im Auftrag der Arbeitnehmerkammer Bremen mit Unterstützung der Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven und der Handwerkskammer Bremen vom Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe, Prof. Dr. Gerhard Christe, Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Hamburg im August diesen Jahres eine Studie zum Thema „Ausbildungspotenziale in Bremer und Bremerhavener Betrieben“ erstellt. Ziel der Studie war es, Potenziale für eine Anhebung der Zahl an betrieblichen Ausbildungsplätzen im Land Bremen zu analysieren und Vorschläge dafür zu erarbeiten, wie diese Potenziale unter Berücksichtigung quantitativer und qualitativer Aspekte erschlossen werden können. In diesem Kontext wurden in der Studie auch Erkenntnisse zu Gründen und Einflussfaktoren für die Ausbildungsabstinenz von Unternehmen im Land Bremen gewonnen. Ebenso hat sich die Untersuchung „Rückzug von Betrieben aus der beruflichen Ausbildung: Gründe und Muster“ (Mohr/Troltsch/Gerhards 2015, Report 4) des Bundesinstituts für Berufsbildung mit den Gründen für Rückgänge der Ausbildungsbeteiligung befasst. Auch die fünfte BIBB-Studie zu „Kosten und Nutzen der dualen Ausbildung aus Sicht der Betriebe“ befragt Nicht- Ausbildungsbetriebe nach ihren Gründen für Ausbildungsverzicht. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die die Gründe, warum Betriebe nicht bzw. nicht mehr ausbilden, vielfältig sind. Ein Hauptgrund liegt u.a. im fehlenden Bedarf an selbst ausgebildeten Nachwuchskräften. Betriebe bilden also nicht aus, weil sie keine Möglichkeit zur Übernahme der Auszubildenden sehen. Auch die Tatsache, dass Fachkräfte nach ihrer Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb verbleiben, spielt für Ausbildungsverzicht eine Rolle. Umgekehrt nutzen Betriebe selber die Möglichkeit, fertig ausgebildete Fachkräfte vom allgemeinen Arbeitsmarkt zu rekrutieren. Ebenfalls als Grund zu nennen sind die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Suche nach Bewerberinnen und Bewerbern um Ausbildungsstellen und den dabei entstehenden Problemen. Auch die Ausbildungskosten und die Durchführung der Ausbildung können dazu führen, dass Betriebe weniger oder gar nicht (mehr) ausbilden. Ebenso können betriebsstrukturelle Gründe zu der Entscheidung führen, dass Betriebe nicht (mehr) ausbilden. 8. Welche Anreize bietet das Land Bremen den Betrieben, um auszubilden (u. a. im Rahmen der Ausbildungsgarantie und der Arbeitsmarktförderung)? Mit welchen Ergebnissen? Das Land Bremen bietet den Unternehmen im Rahmen der Förderprogramme zur Umsetzung der Ausbildungsgarantie folgende Anreize, damit Unternehmen einen Ausbildungsplatz anbieten: - Finanzielle Förderung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes durch das Landesprogramm „Chance betriebliche Ausbildung“ Hier erhalten Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten des ersten Ausbildungsjahres in Höhe von 3000,- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 bis 5000,- €, abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung. Durch diese Förderung konnten in den Ausbildungsjahren 2015 und 2016 insgesamt 53 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden. Durch verstärkte Werbung für das Programm soll die Zahl der Beantragungen gesteigert werden. - Bremer Ausbildungsbüro Durch einen Dienstleister erhalten Unternehmen Unterstützung im Matchingprozess bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes, zusätzlich wird eine Beratung von Unternehmen zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung angeboten. Durch dieses Angebot konnten die Unternehmen in den Jahren 2015 und 2016 bei der Besetzung von insgesamt 199 Ausbildungsplätzen beraten und unterstützt werden. - Bremer Berufsqualifizierung (BQ) Das Land Bremen bietet die Bremer Berufsqualifizierung an. Dies ist ein Angebot, bei dem das erste Ausbildungsjahr schulisch abdeckt wird. Die Auszubildenden nehmen am Berufsschulunterricht teil und absolvieren die praktischen Ausbildungsinhalte als Praktikanten in Betrieben. Dadurch hat der Betrieb die Möglichkeit seinen potentiellen Auszubildenden über den Zeitraum von einem Jahr kennenzulernen und ihn anschließend im 2. Ausbildungsjahr zu übernehmen. Zusätzlich sparen die Betriebe die Kosten der Ausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr ein. Durch dieses Angebot konnten die Unternehmen in 2015 und 2016 bei der Besetzung von 130 Ausbildungsplätzen unterstützt werden. - Förderung von Ausbildungsverbünden Unternehmen, die alleine nicht ausbildungsberechtigt sind, können im Verbund mit einem oder mehreren Unternehmen ausbilden. Hierfür erhalten Sie eine Förderung in Höhe von 4000,- €. Dieses Programm ist erst im Sommer 2017 wieder aufgelegt worden und soll für das Ausbildungsjahr 2018 verstärkt beworben werden. Die Förderrichtlinien bieten auch die Möglichkeit, einen Dienstleister damit zu beauftragen, Ausbildungs- verbünde anzubahnen. - Übernahme in betriebliche Ausbildung nach einer begleiteten Einstiegsqualifizierung oder nach dem Absolvieren des ersten Ausbildungsjahres bei einem Bildungsträger Zukünftig bietet sich für Betriebe die Möglichkeit ihre zukünftigen Auszubildenden aus einer durch die Ausbildungsgarantie finanzierten trägergestützten Einstiegsqualifizierung oder nach einem durch die ABG Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 finanzierten trägergestützten ersten Ausbildungsjahr zu übernehmen. Die Betriebe haben dadurch die Möglichkeit, ihren zukünftigen Auszubildenden über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und profitieren von den Kenntnissen, die schon vermittelt wurden. Zudem steht ihnen während dieser Zeit ein Ansprechpartner für Fragen oder Probleme zur Verfügung. Erfahrungen mit diesen Angeboten liegen noch nicht vor, ein Projektstart für das Ausbildungsjahr 2017/18 ist vorgesehen. Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten der ‚Ausbildungsgarantie“ hat der Magistrat 2016 ein Förderprogramm zur Schaffung zusätzlicher dualer Ausbildungsplätze in Bremerhaven aufgelegt. Hierüber können Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und einer Betriebsstätte in Bremerhaven gefördert werden, wenn sie einen Ausbildungsplatz mehr als im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre bereitstellen. Der Ausbildungsplatz kann dann mit bis zu 7.000,- € bei dreieinhalbjähriger Ausbildungszeit gefördert werden. Bisher sind beim Amt für kommunale Arbeitsmarktpolitik 91 Anträge auf Förderung eines zusätzlichen Ausbildungsplatzes über das Ausbildungsplatzförderprogramm eingegangen. Davon wurden bislang 80 Anträge als förderfähig anerkannt und die entsprechenden Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen. Elf Anträge konnten aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen nicht genehmigt werden (z.B. fehlende Unterlagen) oder wurden vom Antragsteller zurückgezogen. Von den bewilligten Ausbildungsplätzen sind bislang acht Ausbildungsverhältnisse vorzeitig beendet worden und werden demnach nicht gefördert. Bislang konnte in 30 Fällen eine Auszahlung der ersten Rate angeordnet werden, da die Probezeit erfolgreich durchlaufen wurde. 9. Welche Programme und Maßnahmen zur assistierten Ausbildung und zur Ausbildungsbegleitung bietet das Land Bremen bislang an? In welchem Umfang konnten diese zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft beitragen? - „Assistierte Ausbildung“ Derzeit bietet das Land kein Landesprogramm zur Assistierten Ausbildung an. Das Instrument Assistierte Ausbildung wird in Rahmen von § 130 SGB II von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern angeboten, um lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen vor und während der betrieblichen Ausbildung zu unterstützen. Für den Fall, dass von dem SGB-Instrument nicht alle Zielgruppen profitieren können oder nicht genügend Plätze vorhanden sind, wird das Land die Durchführung eines Landesprogramms prüfen. - „Ausbildung - bleib dran!“ Durch einen Dienstleister erhalten Unternehmen und Auszubildende sozialpädagogische Unterstützung bei Problemen während der Ausbildung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Dieses Angebot trägt zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen bei und wurde in den Ausbildungsjahren 2015 und 2016 insgesamt 364 Mal von Auszubildenden oder Betrieben in Anspruch genommen. - Netzwerk für Ausbildung Das Netzwerk für Ausbildung zielt auf die Steigerung der Ausbildungsbereitschaft von Betrieben ab, da es explizit Unternehmen anspricht, die bisher noch nicht ausgebildet haben. Diese Unternehmen stellen die Ausbildungsplätze für das Netzwerk nur zur Verfügung, weil ihnen während der gesamten Ausbildungszeit fachliche und sozialpädagogische Unterstützung durch den Projektträger angeboten wird. Dieses Unterstützungsangebot wurde in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt 43 Mal von Unternehmen in Anspruch genommen, die ohne das Netzwerk keinen Ausbildungsplatz angeboten hätten. Zurzeit gibt es das Netzwerk nur in Bremerhaven. Ein vergleichbares Angebot soll auch in Bremen aufgebaut werden - „Du schaffst das!“ In der Jugendberufsagentur Bremerhaven ist ein Angebot der Aufsuchenden Beratung verortet. Die beiden Mitarbeiterinnen bedienen je zur Hälfte das Segment Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen („Du schaffst das!“). In festen Sprechzeiten an den berufsbildenden Schulen in Bremerhaven werden neben der Beratung der Auszubildenden über Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis auch vermittelnde Gespräche mit Arbeitgeber/innen und/oder Eltern/Angehörigen geführt. Inwieweit Betriebe durch die beschriebenen Maßnahmen zu größerer Ausbildungsleistung angeregt wurden, kann nur für das Netzwerk für Ausbildung quantifiziert werden. Hierdurch kamen in Bremerhaven in 2015 und 2016 insgesamt 43 zusätzliche Ausbildungsplätze zustande. 10. Welche Informationen hat der Senat a) generell zu den Kosten und Nutzen der Ausbildung aus betrieblicher Sicht, d. h. der betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation, in der dualen Ausbildung Die Kosten dualer Ausbildung ergeben sich vor allem aus den Personalkosten für Auszubildende und betriebliches Ausbildungspersonal sowie aus betrieblichen Sachkosten für die Ausbildung. Die Nettokosten der Ausbildung erhält man, wenn von diesen Bruttokosten die Erträge abgezogen werden, die sich durch die Produktivität der Auszubildenden schon während der Ausbildung ergeben. Um den Nutzen der Ausbildung zu ermitteln, sind außerdem ersparte Kosten von Ausbildungsbetrieben in Rechnung zu stellen: Für ein Unternehmen, das sein Personal selbst Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 ausbildet, entfallen Kosten, die mit der Personalrekrutierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einhergehen (u.a. Kosten für Einwerbung, Einarbeitung, Fehlbesetzung). Außerdem sind mit Ausbildungshandeln für den Betrieb positive Effekte wie Imagegewinne verbunden, die sich finanziell jedoch schwer einschätzen lassen. Ermittelt man die Relation von Kosten und Nutzen der dualen Ausbildung aus Sicht der Betriebe, die Ausbildung durchführen, dann ergibt sich gemäß der fünften BiBB-Kosten-Nutzen-Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) (Bezugsausbildungsjahr 2012/13, Veröffentlichung der Studie 2016) folgendes Bild: 59 % aller Ausbildungsbetriebe sind sehr zufrieden oder zufrieden mit dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Ausbildung. Nur 11% sind damit unzufrieden. Dieses Ergebnis ist sehr ähnlich dem BiBB Befragungsergebnis aus 2007, wo 60% sehr zufrieden oder zufrieden waren und ebenfalls nur 11 % unzufrieden. b) zu diesbezüglichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Branchen und Betriebsgrößenklassen Nach Wirtschaftszweigen stellt sich das Ergebnis in der genannten Untersuchung des BiBB folgendermaßen dar. sehr zufrieden/ zufrieden teils/teils unzufrieden/ völlig unzufrieden Industrie & Handel 66% 25% 9%* Handwerk 42% 42% 16% Landwirtschaft 68% 26% 6% Freie Berufe 73% 20% 6%* Öffentlicher Dienst 80% 14% 6% *Rundungsdifferenzen Nach Betriebsgrößenklassen betrachtet, nimmt die Zufriedenheit gemäß der genannten BiBB-Studie mit dem Ausbildungsnutzen mit der Betriebsgröße zu. Im Einzelnen: sehr zufrieden/ zufrieden teils/teils Unzufrieden/ völlig unzufrieden 1-9 Beschäftigte 49% 35% 16% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 10-49 Beschäftigte 65% 27% 7% 50-499 Beschäftigte 74% 22% 4% 500 und mehr Beschäftigte 81% 17% 3%* *Rundungsdifferenzen c zur diesbezüglichen Situation im Land Bremen (Abweichungen, spezifische Einflussfaktoren etc.)? Eine Kosten-Nutzen-Analyse speziell für das Land Bremen liegt dem Senat nicht vor. 11. In welchen Branchen und Bereichen rechnet der Senat in den kommenden Jahren mit Engpässen bei der Versorgung mit Fachkräften? Wie ist das Verhältnis zwischen „Fachkräftemangel“ und betrieblicher Ausbildung, d. h. in welchem Umfang bezieht sich „Fachkräftemangel“ auf einen Mangel an Erwerbstätigen mit erfolgreicher dualer Ausbildung? Berufs- und qualifikationsspezifische Prognosen zu Fachkräfteengpässen unterliegen einigen Unsicherheiten, da diese von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden. Auswertungen erfolgen dabei üblicherweise nicht nach Branchen, sondern nach Berufsfeldern. Auf der Grundlage von Daten der Bundesagentur für Arbeit geht der Senat derzeit davon aus, dass auch weiterhin Fachkräfteengpässe in den Bereichen Metallbau und Schweißtechnik, Mechatronik und Automatisierungstechnik sowie bei der Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik auftreten können. Darüber hinaus bestehen Engpässe in einigen Berufsfeldern der Gesundheits- und Krankenpflege. Auch bei Schutz- und Sicherheitsberufen, im Tiefbau sowie bei Fahrzeug- und Triebwagenführer/innen bestehen Schwierigkeiten offene Stellen rasch zu besetzen. Dabei ist anzumerken, dass in einigen Bereichen wie der Gastronomie die Arbeitsbedingungen der konkreten Stelle oft nicht mit den Vorstellungen der Bewerber/innen übereinstimmen und Engpässe nicht ausschließlich auf einen Bewerbermangel zurückzuführen sind. Die Frage, inwiefern ein Zusammenhang zwischen einem Mangel an Erwerbstätigen mit erfolgreicher dualer Ausbildung und dem Fachkräftemangel in einem Berufsfeld besteht, kann nur näherungsweise beantwortet werden. In vielen Berufen, in denen es überdurchschnittlich lange dauert bis eine Stelle erfolgreich mit einer Fachkraft besetzt werden kann, wird überdurchschnittlich ausgebildet. Dies gilt z.B. für die Berufsfelder Mechatronik und Automatisierung, Sanitär, Heizung, und Klima und den Bereich Hotellerie, die üblicherweise den Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung voraussetzen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 Ein hoher Ausbildungsgrad kann zur Deckung des Fachkräftebedarfs beitragen. Ein bedarfsgerechtes Fachkräfteangebot wird jedoch von zahlreichen weiteren Faktoren wie der demographischen Entwicklung, Erwerbsneigungen oder dem Berufswahlverhalten beeinflusst. Zudem ist keineswegs gesichert, dass Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss längerfristig im erlernten Beruf arbeiten und dem lokalen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, da sie ggf. ihren Lebens- und Arbeitsort verlagern oder die technologischen Entwicklungen andere Anforderungen erzeugen. 12. Wie bewertet der Senat die häufig getroffene Behauptung, in Wachstumsbranchen werde stärker betrieblich ausgebildet? Kann der Senat dies für das Land Bremen bestätigen? Die These, dass in Wachstumsbranchen, gemessen an der Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von 2014 – 2016, stärker betrieblich ausgebildet wird als in anderen Branchen, lässt sich – ausweislich der Ausbildungsquote im Jahr 2016 - pauschal nicht bestätigen. Eine valide Aussage über diesen Zusammenhang ließe sich für das Land Bremen nur über eine Langzeitanalyse unter Berücksichtigung konjunktureller und struktureller Entwicklungen treffen. 13. Welche dualen Ausbildungsgänge werden im Land Bremen im „Konzern Bremen“ angeboten, d. h. im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligungen)? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und Bremerhaven. Mit dualer Ausbildung wird Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz und nach der Handwerksordnung bezeichnet. Im Rahmen der jährlichen Ausbildungsplanung des Senats werden vom Ausund Fortbildungszentrum (AFZ) für den Bereich des Landes Bremen und beim Magistrat Bremerhaven Auszubildende in folgenden Ausbildungsberufen eingestellt: Ausbildungsberufe der Freien Hansestadt Bremen Ausbildungsberufe beim Magistrat der Stadt Bremerhaven Anlagenmechaniker/-in Bauzeichner/in Biologielaborant/-in Buchbinder/-in Chemielaborant/-in Elektroniker/-in für Betriebstechnik Fachangestellte f. Medien- u. Informationsdienste Ausbaufacharbeiter/-in Bauten- und Objektbeschichter/in Bauzeichner/-in (Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau) Bühnenmaler/ -in (Fachrichtung Malerei) Elektroniker/-in Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Fachrichtung Archiv Bibliothek Fachangestellte f. Medien- u. Informationsdienste Fachrichtung Information- und Dokumentation Fachangestellte f. Medien- u. Informationsdienste Fachrichtung Medizinische Dokumentation Fachinformatiker/-in Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Fachkraft für Veranstaltungstechnik Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft Fotograf/-in Gärtner/-in Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau Hauswirtschafter/-in Immobilienkaufmann/-frau Industriemechaniker/-in Justizfachangestellte/r Kaufmann/-frau für Büromanagement Kaufmann/-frau für Dialogmarketing Kaufmann/-frau für Marketingkommunikation Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen Kfz-Mechatroniker/-in Koch/Köchin Maler- und Lackierer/-in Medizinische/r Fachangestellte/r Mikrotechnologe/-in Restaurantfachmann/-frau Servicekraft für Dialogmarketing Techniker/-in Produktdesign Tischler/-in Veranstaltungskaufmann/-frau Vermessungstechniker/-in Verwaltungsfachangestellte/-r Zerspanungsmechaniker/-in Fachinformatiker/-in Systemintegration Fachkraft für Veranstaltungstechnik Gärtner/-in (Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau) Hochbaufacharbeiter/-in (Tonnendachhalle) Holzmechaniker/-in Immobilienkaufmann/-frau Informatikkaufmann/-frau Informations- und Telekommunikationssystemelektroniker/in Kaufmann/-frau für Büromanagement Konstruktionsmechaniker/-in Maler (3. Ausbildungsjahr) Maßschneider/in Maurer/-in Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien (Fachrichtung Mediendesign) Vermessungstechniker/-in Verwaltungsfachangestellte/-r (Kommunalverwaltung) Zimmerer (3. Ausbildungsjahr) Durch neue Verordnungen bzw. durch Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen können neue Ausbildungsberufe dazu kommen bzw. bisherige Ausbildungsberufe wegfallen. Die Beantwortung dieser Frage bezieht sich ausschließlich auf den Kernbereich des Öffentlichen Dienstes. Daten über Ausbildungsverhältnisse bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligungen) werden nicht erhoben. 14 Wie hat sich 2010 bis 2016 die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen im Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Land Bremen entwickelt? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und Bremerhaven. In den Jahren 2010 – 2016 hat die Ausbildungsquote im Öffentlichen Dienst der Freien Hansestadt Bremen jeweils mehr als 8% betragen. Die Ausbildungsquoten in der Stadtgemeinde Bremerhaven lagen in den Jahren 2015 und 2016 bei 7,5 bzw. 7,6%. Seit 2010 wurde die Zielquote des Magistrats von 7,5% mit einer Ausnahme erreicht oder überschritten: 2014 lag die Quote bei nur 7,0% Dies hatte zwei Gründe: Im Jahr 2014 wurden aufgrund des erhöhten Bedarfs an Betreuungskräften in den Kindertagesstätten und den Schulen vermehrt Erzieherinnen und Erzieher eingestellt. Außerdem wurde eine größere Zahl von Polizistinnen und Polizisten nach Ende ihrer Ausbildung in den Polizeidienst übernommen. Aufgrund der dadurch gestiegenen Zahl an Beschäftigen fiel die Ausbildungsquote unter die angestrebten 7,5 %. Die Ausbildungsquoten der mehrheitlichen Beteiligungsgesellschaften haben sich in dem Zeitraum von 2010 bis 2016 wie folgt entwickelt (Hierbei handelt es sich um reine Controlling-Daten, aus denen sich jedoch nicht ableiten lässt, um welche Ausbildungsgänge (Frage 13) es sich bei den Mehrheitsbeteiligungen handelt.): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Land Bremen 8,36 % 9,42 % 9,40 % 7,97 % 7,29 % 7,94 % 6,58 % Stadtgemeinde Bremen 5,86 % 5,77 % 5,69 % 5,14 % 5,25 % 5,14 % 4,63 % Der Rückgang der Ausbildungsquote bei den Landesbeteiligungen von 2012 zu 2013 liegt in erster Linie daran, dass seit 2013 auch die Bremer Toto und Lotto GmbH eine mehrheitliche Beteiligung des Landes Bremens darstellt (zuvor war es eine Minderheitsbeteiligung). Da es im Bremen insgesamt relativ wenige Landesbeteiligungen gibt, hat sich dies in der Quote bemerkbar gemacht.“ 15. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Altenpflegeumlage? Die Erfahrungen mit der Altenpflegeumlage sind durchweg als gut zu bewerten. Ziel der Umlage war eine Steigerung der betrieblichen Ausbildungsplätze, dieses ist erreicht worden. Die Gesamtzahl der für die Umlage gemeldeten betrieblichen Ausbildungsplätze stieg von 350 in 2015 auf 362 in 2016. Die Anzahl der an der Umlage beteiligten Einrichtungen mit Anspruch auf einen Erstattungsbetrag stieg von 97 in 2015 auf 135 in 2016 und damit im Vergleich zur Gesamtzahl potentieller Ausbildungsbetriebe von 34 % auf 47 %. Die Bremische Altenpflegeausgleichsverordnung (BremAltPflAusglVO) trat zum 01.07.2015 in Kraft, erstes Zahl- und Erstattungsjahr war 2016. Die Durchführung erfolgt durch das Statistische Landesamt. Am Verfahren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 beteiligt sind alle ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen mit Betriebssitz in Bremen, für die mit den Pflegekassen ein Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI besteht (ohne Hospize und ISB- Träger). 16. Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Ausbildungsplatzumlage in der Bauwirtschaft (SoKaBau)? Die Ausbildungsumlage in der Bauwirtschaft hat sich nach Einschätzung der zuständigen Innung bewährt. Sie gewährleistet hohe Ausbildungsvergütungen, vergleichbar mit denen eines Bankkaufmanns. Auch Betriebe, die nicht ausbilden, jedoch später einen ausgebildeten Gesellen einstellen, werden durch die Umlage solidarisch beteiligt. Sämtliche Tarifpartner stehen hinter dieser Umlage. Nach Einschätzung der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gelingt es durch die Ausbildungsumlage in der Bauwirtschaft, die Zahl der angebotenen Ausbildungsplätze langfristig stabil zu halten. So liegt die Zahl der gewerblich Auszubildenden seit Jahren bei rund 32.000 bis 34.000 bundesweit. Schwankungen bei der Zahl der Azubis sind konjunkturbedingt zu erklären, seit 2016 ist wieder ein leichter Aufwärtstrend festzustellen. So ist die Zahl neuer Ausbildungsplätze (erstes Ausbildungsjahr) 2016 um 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Unter dem Strich bringen Umlageverfahren höhere Lohnnebenkosten mit sich. In der Bauwirtschaft ist allerdings der Anteil der überbetrieblichen Ausbildung vergleichsweise hoch. Ohne die (branchenfinanzierte) überbetriebliche Ausbildung wären viele Kleinbetriebe nicht in der Lage, eine qualifizierte Ausbildung anzubieten. Die vergleichsweise hohe Ausbildungsvergütung stellt für potenzielle Auszubildende einen zusätzlichen Anreiz dar, sich für eine Ausbildung in der Bauwirtschaft zu entscheiden. 17. Wie bewertet der Senat die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Dänemark) mit Systemen einer Ausbildungsplatzabgabe bzw. Ausbildungsplatzumlage? Das Umlagesystem in Dänemark bezieht sich auf die Rückerstattung von Produktivitätsverlusten, die ausbildenden Betrieben durch die Ausbildung entstehen. Das Aufkommen aus der Abgabe fließt in einen Fonds, der ausbildenden Betrieben ermöglichen soll, für die Ausfalltage der Auszubildenden Ersatz-Personal einzusetzen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 18. In welcher Höhe bewegt sich die Umlage bei diesen Beispielen (Altenpflege, Bau, Vergleichsländer) Die gesamten im Altenpflege-Ausgleichsverfahren zu berücksichtigen Ausbildungskosten betrugen für das Jahr 2016 4,2 Millionen € und für das Jahr 2017 5,19 Millionen €. Im Baugewerbe entfallen auf die Ausbildungsumlage 2016 und 2017 2,1% der betrieblichen Bruttolohnsumme der gewerblichen Arbeitnehmer/innen. Im Land Bremen wurden damit 2016 insgesamt 283 Ausbildungsplätze der Bauwirtschaft unterstützt. Die darüber solidarisch finanzierten, betrieblichen Kosten für die Ausbildungsvergütungen lagen bei gut 1,5 Millionen €, die Kosten der überbetrieblichen Ausbildung nochmals bei knapp 0,5 Millionen €. Die Abgabe lag 2016 in Dänemark bei ca. 93 € pro Quartal für jeden Arbeitgeber. Ein Vergleich der Höhe dieser unterschiedlichen Abgaben kann nicht gezogen werden, schon weil sie nicht Vergleichbares finanzieren. 19. Wie hat das Land Bremen am 11. Juni 2004 bei der Abstimmung im Bundesrat zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe („Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildung der jungen Generation“) gestimmt? Das Land Bremen hat am 11. Juni 2004 im Bundesrat zu dem „Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildungschancen der jungen Generation“ der Anrufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes mit den Ziel der Aufhebung des Gesetzesbeschlusses sowie der Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit seitens des Bundesrates zugestimmt. 20. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Zulässigkeit einer landesrechtlichen Regelung auf dem Gebiet Ausbildungsplatzumlage, nachdem der Bund hierzu trotz mehrerer Anläufe nicht gestaltend tätig wird? Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fällt die Einführung einer Ausbildungsplatzumlage in den Kompetenzbereich „Recht der Wirtschaft“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, vgl. BVerfGE 55, 274 <308 f.>). Sie gehört daher zur sogenannten „konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz“. In diesem Bereich haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung (nur), solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat (Art. 72 Abs. 1 GG). Auf dem Gebiet des „Rechts der Wirtschaft“ hat der Bund das Gesetzgebungsrecht allerdings nur, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht (Art. 72 Abs. 2 GG). Sollte eine bundesgesetzliche Regelung einer Ausbildungsplatzumlage nicht in diesem Sinne „erforderlich“ sein, stünde die Kompetenz zur Einführung einer solchen Umlage von vornherein allein den Ländern zu. Der Bund dürfte die Umlage dann gar nicht einführen. Ist eine bundesgesetzliche Regelung einer Ausbildungsplatzumlage dagegen „erforderlich“ im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG, käme es für die Zulässigkeit einer landesgesetzlichen Regelung darauf an, ob der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht schon im Sinne des Art. 72 Abs. 1 GG „Gebrauch gemacht“ hat. Ein „Gebrauchmachen“ des Bundesgesetzgebers von seiner Gesetzgebungszuständigkeit, das ein Tätigwerden des Landesgesetzgebers ausschließt, kann auch durch einen sogenannten „absichtsvollen Regelungsverzicht“ (auch: „absichtsvolles Unterlassen“ oder „beredtes Schweigen“ genannt) erfolgen (vgl. Jarass/ Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 72 Rn. 6). Anders als der „absichtsvolle Regelungsverzicht“, ist das bloße Nichttätigwerden des Bundesgesetzgebers dagegen kein Gebrauchmachen von der Gesetzgebungszuständigkeit (vgl. Jarass/ Pieroth, aaO. Art. 72 Rn. 7). Es wäre mithin abzugrenzen, ob der Bundesgesetzgeber im Bereich der Ausbildungsumlage „absichtsvoll untätig“ geblieben ist oder „schlicht untätig“, mit anderen Worten, ob der Nichteinführung einer Ausbildungsumlage durch den Bundesgesetzgeber eine bewusste Entscheidung gegen eine solche Umlage zugrunde liegt (die dann deren Einführung durch die Länder ausschließen würde) oder nicht. 21. Welche Grundsätze müsste eine Ausbildungsplatzabgabe nach Auffassung des Senats einhalten, um rechtlich zulässig zu sein, insbesondere im Lichte der bisherigen gerichtlichen Ausführungen dazu (Bundesverfassungsgericht)? Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ausbildungsplatzumlage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 1980 – 2 BvF 3/77 -, BVerfGE 55, 274 ff. („Ausbildungsplatzförderungsgesetz“) und in seinem Beschluss vom 17. Juli 2003 – 2 BvL 1, 4, 6, 16, 18/99, 1/01 -, BVerfGE 108, 186 ff. (Altenpflegeumlage) entwickelt. Nach diesen Entscheidungen handelt es sich bei einer Ausbildungsplatzumlage um eine sogenannte „Sonderabgabe“ (BVerfGE 55, 274 <309>; BVerfGE 108, 186 <220>). Sonderabgaben sind zulässig, wenn sie (1) der Verfolgung eines Sachzwecks dienen, der über die bloße Mittelbeschaffung hinausgeht, (2) eine vorgefundene, von der Allgemeinheit abgrenzbare homogene Gruppe belasten, (3) zwischen der belasteten Gruppe und der über die Abgabe zu finanzierenden Aufgabe eine spezifische Sachnähe (sog. „Finanzierungsverantwortung“) besteht, (4) das Abgabenaufkommen im Interesse der Gruppe der Abgabenpflichten („gruppennützig“) verwendet wird (damit zwischen Belastung und Begünstigung eine sachgerechte Verknüpfung besteht), (5) der Gesetzgebe in angemessenen Zeitabständen überprüft, ob die Voraussetzungen zu (1) – (4) noch vorliegen, (6) die Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentiert werden (vgl. Jarass/ Pieroth, aaO., Art. 105 Rn. 11 f.). Das Bundesverfassungsgericht Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 hatte diese Voraussetzungen unter den damals jeweils gegebenen Umständen sowohl 1980 für die Berufsausbildungsabgabe nach dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz als auch 2003 für die damaligen landesrechtlichen Altenpflegeumlagen bejaht (vgl. BVerfGE 55, 274 <309 ff.>; BVerfGE 108, 186 <220 ff.>). 22. Welche Spielräume für die Verwendung des Aufkommens einer Ausbildungsplatzumlage ergeben sich hieraus, insbesondere für die Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildung oder für die Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze im „Konzern Bremen“? 23. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Höhe der Umlage nach Branchen zu differenzieren? 24. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Festsetzung der Umlage mit einer Zielsetzung für die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze zu verbinden? Welche Kennziffern könnten dafür verwendet werden? 25. Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Übernahme von Ausbildungskosten an das Vorliegen bestimmter Mindestbedingungen zu binden (tarifliche Ausbildungsvergütung oder Mindestausbildungsvergütung, Ausbildungsstandards, Jugendausbildungsvertretung)? 26. Welche Besonderheiten der Landessituation, insbesondere durch die hohe Einpendlerquote bei der beruflichen Ausbildung, müssten bei der Ausgestaltung einer Landesausbildungsplatzumlage berücksichtigt werden? Die Fragen 22 bis 26 werden zusammenfassend beantwortet: Die Beurteilung rechtlicher Spielräume für den Einsatz einer Ausbildungsumlage wäre von einer gerichtlichen Prüfung der Frage abhängig, ob erstens der Bundesgesetzgeber im Bereich der Ausbildungsumlage „absichtsvoll untätig“ geblieben ist, ob also der Nichteinführung einer Ausbildungsumlage durch den Bundesgesetzgeber eine bewusste Entscheidung gegen eine solche Umlage zugrunde liegt. In diesem Fall wäre deren Einführung durch die Länder von vornherein ausgeschlossen. Die Frage nach den Verwendungsmöglichkeiten würde sich von daher nicht stellen. Vorausgesetzt, eine landesrechtliche Regelung wäre nicht von vornherein ausgeschlossen, so wäre zweitens gerichtlich zu prüfen, ob der Einsatz des finanziellen Aufkommens einer Ausbildungsumlage für außerbetriebliche Ausbildung oder die Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze im „Konzern Bremen“ mit der Forderung des Verfassungsgerichts nach Gruppennützigkeit in Einklang zu bringen wäre. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Von daher können die Fragen 23-26 erst nach einer rechtlichen Prüfung beantwortet werden. 27. Wie bewertet der Senat den im Gutachten Pieroth/Barczak („Rechtsfragen einer landesrechtlichen Berufsausbildungsplatzabgabe“, Rechtsgutachten für den DGB, Oktober 2014), Anlage 2, enthaltenen konkreten „Entwurf eines Landesgesetzes zur Finanzierung der beruflichen Bildung (Landesfinanzierungsgesetz)“? Sollte eine Landesausbildungsumlage unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich sein obliegt es dem Senat zu entscheiden, ob eine landesrechtliche Berufsausbildungsplatzabgabe eingeführt werden soll. Bis dahin setzt der Senat vorrangig darauf, dass die Sozialpartner selbst entscheiden, ob branchenbezogene Ausbildungsumlagen, wie es sie im Baugewerbe und der Altenpflege bereits gibt, angstrebt werden sollen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges.Ärztekammer 4 176 180 6 142 148 4 136 140 6 158 164 3 175 178 4 159 163 3 161 164davon Stadt Bremen 2 141 143 3 115 118 2 108 110 4 126 130 3 134 137 2 126 128 2 127 129davon Stadt Bremerhaven 2 35 37 3 27 30 2 28 30 2 32 34 0 41 41 2 33 35 1 34 35Zahnärztekammer 1 154 155 0 134 134 0 138 138 2 138 140 2 142 144 0 130 130 0 0 128davon Stadt Bremen 1 134 135 0 114 114 0 114 114 1 119 120 2 110 112 0 109 109 103davon Stadt Bremerhaven 0 20 20 0 20 20 0 24 24 1 19 20 0 32 32 0 21 21 25Tierärztekammer 1 20 21 0 24 24 0 11 11 0 12 12 0 15 15 0 14 14 0 5 5davon Stadt Bremen 1 20 21 0 24 24 0 9 9 11 11 0 14 14 0 13 13 0 4 4davon Stadt Bremerhaven 0 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 0 1 1 0 1 1 0 1 1Apothekerkammer 2 18 20 1 8 9 5 0 5 0 9 9 0 9 9 1 9 10 1 10 11davon Stadt Bremen 2 14 16 1 6 7 4 0 4 0 8 8 0 9 9 1 8 9 1 10 11davon Stadt Bremerhaven 0 4 4 0 2 2 1 0 1 0 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0Rechtsanwaltskammer 1 76 77 4 60 64 0 54 54 2 69 71 1 67 68 2 75 77 2 80 82davon Stadt Bremen 1 63 64 4 50 54 0 47 47 2 53 55 1 59 60 2 65 67 2 67 69davon Stadt Bremerhaven 0 13 13 0 10 10 0 7 7 0 16 16 0 8 8 0 10 10 0 13 13Steuerberaterkammer 27 44 71 27 46 73 16 56 72 17 36 53 22 52 74 13 66 79 57davon Stadt Bremen 24 31 55 18 36 54 12 49 61 12 30 42 16 40 56 8 49 57 47davon Stadt Bremerhaven 3 13 16 9 10 19 4 7 11 5 6 11 6 12 18 5 17 22 10Landwirtschaftskammer 13 38 51 54 10 64 36 20 56 47 15 62 133 22 155 146 25 171 177 Landwirtschaft 3 1 4 4 3 7 2 4 6 2 2 4 3 4 7 4 2 6 8davon Bremen 3 1 4 4 3 7 2 2 4 2 1 3 3 3 6 3 2 5 8davon Bremerhaven 0 0 0 0 0 0 2 2 1 1 1 1 1 1 0 Gartenbau 10 37 47 50 7 57 34 16 50 45 13 58 130 18 148 142 23 165 169davon Bremen 8 25 33 34 4 38 26 9 35 34 10 44 94 14 108 105 15 120 118davon Bremerhaven 2 12 14 16 3 19 8 7 15 11 3 14 36 4 40 37 8 45 51Handwerkskammer 902 380 1.282 855 382 1.237 821 354 1.175 858 408 1.266 821 427 1.248 854 441 1.295 1.292davon Stadt Bremen 685 293 978 643 318 961 624 286 910 665 319 984 614 338 952 652 368 1.020 951davon Stadt Bremerhaven 217 87 304 212 64 276 197 68 265 193 89 282 207 89 296 202 73 275 341Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven 2.338 1.525 3.863 2.325 1.532 3.857 2.321 1.583 3.904 2.348 1.633 3.981 2.494 1.678 4.172 2.494 1.699 4.193 2.292 1.697 3.989davon Stadt Bremen 1.963 1.277 3.240 1.943 1.252 3.195 1.902 1.265 3.167 1.941 1.329 3.270 2.072 1.402 3.474 2.077 1.392 3.469 1.941 1.388 3.329davon Stadt Bremerhaven 375 248 623 382 280 662 419 318 737 407 304 711 422 276 698 417 307 724 351 309 660Die Senatorin für Finanzen* 44 125 169 40 112 152 43 93 136 26 109 135 34 98 132 34 111 145 34 113 147Magistrat Bremerhaven* 4 14 18 3 13 16 3 11 14 3 11 14 4 10 14 6 8 14 4 10 14* als zuständige StelleSumme Bremen 2.734 2.124 4.858 2.690 2.034 4.724 2.615 1.982 4.597 2.687 2.115 4.802 2.839 2.221 5.060 2.884 2.258 5.142 1.980 1.709 4.916Summe Bremerhaven 603 446 1.049 625 429 1.054 634 474 1.108 622 483 1.105 675 474 1.149 670 479 1.149 356 367 1.150Land Bremen 3.337 2.570 5.907 3.315 2.463 5.778 3.249 2.456 5.705 3.309 2.598 5.907 3.514 2.695 6.209 3.554 2.737 6.291 2.336 2.076 6.066 30.09.2011 30.09.2010neue Ausbildungsverhältnisse30.09.2016 30.09.2015 30.09.2014 30.09.2013 30.09.2012 Anlage 1 ( Frage 2)Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlam entsdokum entation der Brem ischen Bü rgerschaft Ausbildungsbetriebsquote*) nach Wirtschaftszweigen in Deutschland 2008, 2010 und 2011 Abschnitt nach WZ 2008 2008 2010 2011 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 23,9 22,1 20,5 -1,6 -3,4 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 17,8 17,3 16,8 -0,5 -1,0 C Verarbeitendes Gewerbe 37,5 35,3 34,4 -0,9 -3,1 D Energieversorgung 23,2 19,7 18,7 -1,0 -4,5 E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 20,2 18,9 19,0 0,1 -1,3 F Baugewerbe 32,2 30,0 29,2 -0,8 -2,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 27,1 25,7 24,9 -0,8 -2,2 H Verkehr und Lagerei 10,5 9,8 9,7 -0,1 -0,8 I Gastgewerbe 16,6 15,1 14,0 -1,1 -2,6 J Information und Kommunikation 19,3 18,5 17,8 -0,7 -1,5 K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 15,3 15,0 14,8 -0,2 -0,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 8,2 7,8 7,6 -0,2 -0,6 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 22,7 21,0 20,2 -0,8 -2,5 N Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 16,6 15,2 14,4 -0,8 -2,2 O Öffentliche Verwaltung,Verteidigung; Sozialversicherung 26,4 26,8 26,9 0,1 0,5 P Erziehung und Unterricht 11,0 10,1 9,7 -0,4 -1,2 Q Gesundheits- und Sozialwesen 29,2 28,5 27,9 -0,5 -1,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 15,8 17,0 16,6 -0,4 0,8 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 21,1 18,5 16,9 -1,5 -4,2 T Private Haushalte 0,4 0,3 0,3 0,0 -0,1 U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0,4 0,3 0,2 0,0 -0,2 Insgesamt 24,0 22,5 21,7 -0,8 -2,3 *) Prozentualer Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Veränderung 2011 gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten Veränderung 2011 gegenüber 2008 in Prozentpunkten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Ausbildungsquote*) nach Wirtschaftszweigen in Deutschland 2008, 2010 und 2011 Abschnitt nach WZ 2008 2008 2010 2011 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 10,3 9,3 8,4 -0,9 -1,9 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 5,4 4,9 4,8 -0,1 -0,7 C Verarbeitendes Gewerbe 5,9 5,7 5,3 -0,3 -0,6 D Energieversorgung 6,3 6,1 5,9 -0,2 -0,4 E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 3,4 3,2 3,2 0,0 -0,2 F Baugewerbe 10,0 9,4 9,1 -0,3 -0,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 8,1 7,6 7,2 -0,4 -0,9 H Verkehr und Lagerei 3,5 3,2 3,2 0,0 -0,3 I Gastgewerbe 11,1 9,3 8,1 -1,1 -2,9 J Information und Kommunikation 4,0 3,7 3,5 -0,2 -0,5 K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 5,7 5,8 5,7 -0,1 0,0 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,3 4,1 3,9 -0,2 -0,4 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 6,0 5,4 5,1 -0,3 -0,9 N Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 2,6 2,2 2,0 -0,2 -0,6 O Öffentliche Verwaltung,Verteidigung; Sozialversicherung 4,3 4,2 4,0 -0,3 -0,3 P Erziehung und Unterricht 12,5 9,7 8,0 -1,7 -4,5 Q Gesundheits- und Sozialwesen 6,6 6,3 6,0 -0,3 -0,6 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 5,1 5,3 5,1 -0,2 0,0 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 9,6 7,9 6,8 -1,1 -2,8 T Private Haushalte 0,4 0,3 0,3 0,0 -0,1 U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0,3 0,3 0,3 0,0 0,0 Insgesamt 6,6 6,0 5,7 -0,3 -0,9 *) Prozentualer Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten einschl. Auszubildenden Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Veränderung 2011 gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten Veränderung 2011 gegenüber 2008 in Prozentpunkten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Ausbildungsbetriebe*), Betriebe**) und Ausbildungsbetriebsquote***) nach Wirtschaftszweigen in Bremen 2009 und 2010 Veränderung Abschnitt nach WZ 2008 2009 2010 absolut in % 2009 2010 absolut in % 2009 2010 in Prozentpunkten A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 10 8 -2 -20,0 47 46 -1 -2,1 21,3 17,4 -3,9 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 - 4 4 0 0,0 0,0 0,0 0,0 C Verarbeitendes Gewerbe 394 382 -12 -3,0 1.142 1.120 -22 -1,9 34,5 34,1 -0,4 D Energieversorgung 9 8 -1 -11,1 31 32 1 3,2 29,0 25,0 -4,0 E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen 14 14 0 0,0 64 59 -5 -7,8 21,9 23,7 1,9 F Baugewerbe 400 396 -4 -1,0 1.184 1.181 -3 -0,3 33,8 33,5 -0,3 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 886 867 -19 -2,1 3.379 3.340 -39 -1,2 26,2 26,0 -0,3 H Verkehr und Lagerei 275 261 -14 -5,1 1.101 1.113 12 1,1 25,0 23,5 -1,5 I Gastgewerbe 172 179 7 4,1 1.004 1.037 33 3,3 17,1 17,3 0,1 J Information und Kommunikation 120 120 0 0,0 446 446 0 0,0 26,9 26,9 0,0 K Finanz- und Versicherungsdienstl. 93 88 -5 -5,4 464 459 -5 -1,1 20,0 19,2 -0,9 K Grundstücks- u. Wohnungswesen 42 46 4 9,5 439 431 -8 -1,8 9,6 10,7 1,1 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 489 460 -29 -5,9 1.819 1.828 9 0,5 26,9 25,2 -1,7 N Sonstige wirtschaftliche Dienstl. 164 166 2 1,2 984 984 0 0,0 16,7 16,9 0,2 O Öffentliche Verw., Verteidigung; Sozialversicherung 44 44 0 0,0 173 170 -3 -1,7 25,4 25,9 0,4 P Erziehung und Unterricht 48 45 -3 -6,3 350 377 27 7,7 13,7 11,9 -1,8 Q Gesundheits- und Sozialwesen 520 511 -9 -1,7 1.723 1.732 9 0,5 30,2 29,5 -0,7 R Kunst, Unterhaltung u. Erholung 43 46 3 7,0 258 284 26 10,1 16,7 16,2 -0,5 S Sonstige Dienstleistungen 253 217 -36 -14,2 1.156 1.142 -14 -1,2 21,9 19,0 -2,9 T Private Haushalte * 0 * * 221 215 -6 -2,7 * 0,0 * U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0 0 0 - * * * * 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 3.981 3.861 -120 -3,0 16.003 16.011 8 0,0 24,9 24,1 -0,8 *) Betriebe mit Auszubildenden nach Personengruppenschlüssel 102 und 141 **) Betriebe einschl. Ausbildungsbetrieben ***) Prozentualer Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Ausbildungsbetriebe Betriebe Ausbildungsbetriebsquote Veränderung Veränderung Anlage 2 (Frage 4) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Auszubildende*), Beschäftigte**) und Ausbildungsquote***) nach Wirtschaftszweigen in Bremen 2009 und 2010 Veränderung Abschnitt nach WZ 2008 2009 2010 absolut in % 2009 2010 absolut in % 2009 2010 in Prozentpunkten A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 17 14 -3 -17,6 179 188 9 5,0 9,5 7,4 -2,1 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 0 0 0 - 24 22 -2 -8,3 0,0 0,0 0,0 C Verarbeitendes Gewerbe 2.906 2.779 -127 -4,4 55.973 54.983 -990 -1,8 5,2 5,1 -0,1 D Energieversorgung 179 193 14 7,8 2.220 2.255 35 1,6 8,1 8,6 0,5 E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen 126 138 12 9,5 2.998 2.944 -54 -1,8 4,2 4,7 0,5 F Baugewerbe 1.219 1.145 -74 -6,1 11.880 11.361 -519 -4,4 10,3 10,1 -0,2 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2.900 2.862 -38 -1,3 39.637 39.828 191 0,5 7,3 7,2 -0,1 H Verkehr und Lagerei 1.879 1.806 -73 -3,9 31.731 32.470 739 2,3 5,9 5,6 -0,4 I Gastgewerbe 850 882 32 3,8 7.632 7.939 307 4,0 11,1 11,1 0,0 J Information und Kommunikation 323 330 7 2,2 8.508 8.430 -78 -0,9 3,8 3,9 0,1 K Finanz- und Versicherungsdienstl. 501 516 15 3,0 8.886 8.735 -151 -1,7 5,6 5,9 0,3 K Grundstücks- u. Wohnungswesen 100 118 18 18,0 3.330 3.431 101 3,0 3,0 3,4 0,4 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 1.239 1.160 -79 -6,4 17.660 18.604 944 5,3 7,0 6,2 -0,8 N Sonstige wirtschaftliche Dienstl. 375 395 20 5,3 21.753 24.362 2.609 12,0 1,7 1,6 -0,1 O Öffentliche Verw., Verteidigung; Sozialversicherung 983 971 -12 -1,2 12.098 11.955 -143 -1,2 8,1 8,1 0,0 P Erziehung und Unterricht 1.148 1.156 8 0,7 12.667 12.970 303 2,4 9,1 8,9 -0,2 Q Gesundheits- und Sozialwesen 1.673 1.742 69 4,1 33.663 34.560 897 2,7 5,0 5,0 0,1 R Kunst, Unterhaltung u. Erholung 136 136 0 0,0 3.429 3.570 141 4,1 4,0 3,8 -0,2 S Sonstige Dienstleistungen 850 724 -126 -14,8 11.574 11.460 -114 -1,0 7,3 6,3 -1,0 T Private Haushalte * 0 * * 238 230 -8 -3,4 * 0,0 * U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0 0 0 - * * * * 0,0 0,0 0,0 Insgesamt 17.435 17.096 -339 -1,9 286.120 290.334 4.214 1,5 6,1 5,9 -0,2 *) Auszubildende nach Personengruppenschlüssel 102 und 141 **) Beschäftigte einschl. Auszubildenden ***) Prozentualer Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten einschl. Auszubildenden Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Dr. Tobias Hucker, Bundesinstitut für Berufsbildung Auszubildende Beschäftigte Ausbildungsquote Veränderung Veränderung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Ausbildungsbetriebsquote***) nach Betriebsgrößenklassen in Deutschland 1999, 2010 und 2011 1999 2010 2011 1-4 Beschäftigte 11,1 10,2 9,4 5-9 Beschäftigte 35,9 33,0 31,5 Kleinstbetriebe 16,6 15,1 14,2 10-19 Beschäftigte 44,4 42,9 41,7 20-49 Beschäftigte 52,0 52,9 51,9 Kleinbetriebe 47,4 46,9 45,7 50-99 Beschäftigte 63,0 64,8 64,0 100-249 Beschäftigte 74,3 74,0 73,4 mittlere Betriebe 67,2 68,3 67,6 KMB insgesamt 23,2 22,1 21,3 250-499 Beschäftigte 84,4 82,8 82,3 500 und mehr Beschäftigte 91,4 89,3 89,0 Großbetriebe 87,1 85,2 84,8 Gesamt 23,6 22,5 21,7 ***) Prozentualer Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung -2,2 -2,4 -2,3 -1,8 Veränderung 2011 gegenüber Vorjahr Veränderung 2011 gegenüber 1999 -0,6 -0,3 -0,5 -0,8 in Prozentpunkten -1,7 -4,3 -2,4 -2,8 -0,1 -1,7 1,0 -0,9 0,4 -1,9 -1,2 -0,8 -0,6 -0,7 -0,8 -0,8 -1,5 -0,9 -1,3 -1,0 in Prozentpunkten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Ausbildungsquote***) nach Betriebsgrößenklassen in Deutschland 1999, 2010 und 2011 1999 2010 2011 1-4 Beschäftigte 6,9 6,3 5,8 5-9 Beschäftigte 9,0 8,0 7,5 Kleinstbetriebe 7,9 7,2 6,6 10-19 Beschäftigte 7,9 7,2 6,8 20-49 Beschäftigte 6,5 6,2 6,1 Kleinbetriebe 7,0 6,6 6,4 50-99 Beschäftigte 5,6 5,9 5,7 100-249 Beschäftigte 5,6 5,7 5,5 mittlere Betriebe 5,6 5,8 5,6 KMB insgesamt 6,7 6,4 6,1 250-499 Beschäftigte 5,9 5,7 5,3 500 und mehr Beschäftigte 5,3 5,0 4,6 Großbetriebe 5,5 5,2 4,8 Gesamt 6,3 6,0 5,7 ***) Prozentualer Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten einschl. Auszubildenden Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung in Prozentpunkten -0,5 -0,5 -0,5 -0,4 -0,2 -0,3 -0,2 -0,2 -0,2 -0,3 -0,7 0,0 -0,1 -0,1 -0,6 -0,7 -0,7 -0,7 -0,6 Veränderung 2011 gegenüber Vorjahr Veränderung 2011 gegenüber 1999 -0,4 -0,4 -0,4 -0,3 in Prozentpunkten -1,1 -1,5 -1,3 -1,0 -0,4 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Ausbildungsbetriebe*), Betriebe**) und Ausbildungsbetriebsquote***) nach Betriebsgrößenklassen in Bremen 2009 und 2010 Veränderung 2009 2010 absolut in % 2009 2010 absolut in % 2009 2010 in Prozentpunkten 1-4 Beschäftigte 1.023 945 -78 -7,6 9.349 9.271 -78 -0,8 10,9 10,2 -0,7 5-9 Beschäftigte 915 880 -35 -3,8 2.765 2.783 18 0,7 33,1 31,6 -1,5 Kleinstbetriebe 1.938 1.825 -113 -5,8 12.114 12.054 -60 -0,5 16,0 15,1 -0,9 10-19 Beschäftigte 693 689 -4 -0,6 1.627 1.657 30 1,8 42,6 41,6 -1,0 20-49 Beschäftigte 687 677 -10 -1,5 1.274 1.281 7 0,5 53,9 52,8 -1,1 Kleinbetriebe 1.380 1.366 -14 -1,0 2.901 2.938 37 1,3 47,6 46,5 -1,1 50-99 Beschäftigte 317 317 0 0,0 493 504 11 2,2 64,3 62,9 -1,4 100-249 Beschäftigte 224 228 4 1,8 342 353 11 3,2 65,5 64,6 -0,9 mittlere Unternehmen 541 545 4 0,7 835 857 22 2,6 64,8 63,6 -1,2 KMU insgesamt 3.859 3.736 -123 -3,2 15.850 15.849 -1 0,0 24,3 23,6 -0,8 250-499 Beschäftigte 76 86 10 13,2 99 113 14 14,1 76,8 76,1 -0,7 500 und mehr Beschäftigte 46 39 -7 -15,2 54 49 -5 -9,3 85,2 79,6 -5,6 Großunternehmen 122 125 3 2,5 153 162 9 5,9 79,7 77,2 -2,6 Gesamt 3.981 3.861 -120 -3,0 16.003 16.011 8 0,0 24,9 24,1 -0,8 *) Betriebe mit Auszubildenden nach Personengruppenschlüssel 102 und 141 **) Betriebe einschl. Ausbildungsbetrieben ***) Prozentualer Anteil der Ausbildungsbetriebe an allen Betrieben Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Ausbildungsbetriebe Betriebe Ausbildungsbetriebsquote Veränderung Veränderung Anlage 3 (Frage 5) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Auszubildende*), Beschäftigte**) und Ausbildungsquote***) nach Betriebsgrößenklassen in Bremen 2009 und 2010 Veränderung 2009 2010 absolut in % 2009 2010 absolut in % 2009 2010 in Prozentpunkten 1-4 Beschäftigte 1.267 1.183 -84 -6,6 18.015 17.815 -200 -1,1 7,0 6,6 -0,4 5-9 Beschäftigte 1.540 1.478 -62 -4,0 18.187 18.340 153 0,8 8,5 8,1 -0,4 Kleinstbetriebe 2.807 2.661 -146 -5,2 36.202 36.155 -47 -0,1 7,8 7,4 -0,4 10-19 Beschäftigte 1.649 1.674 25 1,5 22.233 22.613 380 1,7 7,4 7,4 0,0 20-49 Beschäftigte 2.512 2.379 -133 -5,3 38.997 38.909 -88 -0,2 6,4 6,1 -0,3 Kleinbetriebe 4.161 4.053 -108 -2,6 61.230 61.522 292 0,5 6,8 6,6 -0,2 50-99 Beschäftigte 2.206 2.288 82 3,7 34.636 35.306 670 1,9 6,4 6,5 0,1 100-249 Beschäftigte 2.908 3.145 237 8,1 51.697 52.817 1.120 2,2 5,6 6,0 0,3 mittlere Unternehmen 5.114 5.433 319 6,2 86.333 88.123 1.790 2,1 5,9 6,2 0,2 KMU insgesamt 12.082 12.147 65 0,5 183.765 185.800 2.035 1,1 6,6 6,5 0,0 250-499 Beschäftigte 2.378 2.049 -329 -13,8 34.297 39.385 5.088 14,8 6,9 5,2 -1,7 500 und mehr Beschäftigte 2.975 2.900 -75 -2,5 68.058 65.149 -2.909 -4,3 4,4 4,5 0,1 Großunternehmen 5.353 4.949 -404 -7,5 102.355 104.534 2.179 2,1 5,2 4,7 -0,5 Gesamt 17.435 17.096 -339 -1,9 286.120 290.334 4.214 1,5 6,1 5,9 -0,2 *) Auszubildende nach Personengruppenschlüssel 102 und 141 **) Beschäftigte einschl. Auszubildenden ***) Prozentualer Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten einschl. Auszubildenden Quelle: Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit; Stichtag jeweils 31. Dezember; Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung Dr. Tobias Hucker, Bundesinstitut für Berufsbildung Veränderung Veränderung Auszubildende Beschäftigte Ausbildungsquote Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1430 VB Möglichkeiten, Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Landesausbildungsumlage im Land Bremen 20171205_1_GA Landesausbildungsumlage 20171205 GA Landesausbildungsumlage Anlage 1 bis 3 (2)