BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1432 Landtag 19. Wahlperiode 05.12.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Wen erreicht die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 25. Oktober 2017 „Wen erreicht die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Während der Ausbildung können Azubis, die nicht bei ihren Eltern wohnen, eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dieser Zuschuss wird auch während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses gewährt. Die Ziele dieser Förderung sind klar: Es geht im Wesentlichen um die Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen beruflichen Qualifizierung entgegenstehen können und um die Sicherung und Verbesserung der beruflichen Beweglichkeit im Sinne des Sozialstaatsprinzips . Die Höhe und die Dauer dieses Zuschusses richten sich nach der Ausbildungszeit, der Höhe des anzurechnenden Einkommens und dem Gesamtbedarf. Ähnlich wie beim BAföG für Studierende soll mithilfe des BABs ein Ausgleich für diejenigen Azubis geschaffen werden, deren Eltern sie nicht während der Ausbildung unterstützen können, bzw. wenn die Azubis nicht bei ihren Eltern wohnen bleiben können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Auszubildende in Bremen und Bremerhaven beantragen jährlich die Berufsausbildungsbeihilfe und wie vielen Anträgen wird stattgegeben (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? 2. Wie hoch ist der Anteil der Auszubildenden, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und beziehen im Vergleich zu Studierenden, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und erhalten (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? 3. Wie hoch ist in der Regel die Berufsausbildungsbeihilfe? 4. Wo kann in Bremen und Bremerhaven die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden und ist dies auch in der Jugendberufsagentur möglich? 5. Welche Informationen bietet die Jugendberufsagentur bezüglich der Berufsausbil- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 dungsbeihilfe für Azubis und ist aus Sicht des Senats sichergestellt, dass Jugendliche bei ihrer Berufswahlentscheidung ausreichend Kenntnisse über die verschiedenen Unterstützungsangebote, wie z.B. der Berufsausbildungsbeihilfe, haben? 6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Bremen und Bremerhaven für Auszubildende bezüglich der Antragsstellung für die Berufsausbildungsbeihilfe? 7. Wie viele Auszubildende beziehen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? 8. Wie viele Auszubildende ziehen von Niedersachsen nach Bremen bzw. Bremerhaven , während sie die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen? 9. Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit des Instruments der Berufsausbildungsbeihilfe ein, bzw. sieht der Senat hier Möglichkeiten, den Zuschuss bekannter zu machen und mehr jungen Menschen dadurch zu helfen, eine Berufsausbildung abzuschließen?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Auszubildende in Bremen und Bremerhaven beantragen jährlich die Berufsausbildungsbeihilfe und wie vielen Anträgen wird stattgegeben (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? Eine Auswertung der beantragten und stattgegebenen Anträge zur Berufsausbildungsbeihilfe ist weder für das Land Bremen noch für die Städte Bremen und Bremerhaven möglich. Die Frage nach der Zahl der gestellten und bewilligten Anträge kann daher nicht beantwortet werden. Es liegt lediglich die Zahl der über BAB geförderten Personen im Land Bremen vor. Die entsprechenden Jahresdurchschnitte der geförderten Personen für die vergangenen 10 Jahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 geförderte Personen 1.455 1.529 1.732 1.783 1.780 1.648 1.450 1.365 1.195 1.062 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2. Wie hoch ist der Anteil der Auszubildenden, die Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und beziehen im Vergleich zu Studierenden, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und erhalten (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? Der folgenden Tabelle ist zu entnehmen, wie hoch der Anteil der durch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) geförderten Auszubildenden an der Gesamtzahl der Auszubildenden sowie der Anteil der durch BAföG geförderten Studierenden an der Gesamtzahl der Studierenden im Land Bremen ist. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Anteil der BAB-Geförderten an allen Auszubildenden; Anteil der BAföG-Geförderten an allen Studierenden 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anteil geförderte Auszubildende 9,3% 9,4% 10,7% 11,3% 11,4% 10,7% 9,5% 9,2% k.A. 7,5% Anteil geförderte Studierende 29,3% 32,5% 35,4% 38,0% 39,5% 39,7% 38,3% 34,8% 34,0% 32,0% Quellen: Statistisches Landesamt, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven; Statistisches Bundesamt - DESTATIS, Fachserie 11, Reihe 7; eigene Berechnungen 3. Wie hoch ist in der Regel die Berufsausbildungsbeihilfe? Ein Pauschalsatz der Berufsausbildungsbeihilfe kann nicht genannt werden, da diese in Abhängigkeit vom Gesamtbedarf individuell geprüft und berechnet wird. Im Folgenden sind zwei Beispiele gezeigt (Quelle: BA-Broschüre „Information für Jugendliche – Berufsausbildungsbeihilfe“, März 2017). Die Berufsausbildungsbeihilfe setzt sich zusammen aus Bedarf abzüglich anzurechnendem Einkommen. Das anzurechnende Einkommen berücksichtigt das eigene Einkommen (netto, pauschaliert und i. d. R Durchschnitt 18 Monate), das Elterneinkommen und das des Ehepartners/Lebenspartners. Hierbei gelten Freibeträge und anrechnungsfreie Anteile. Insbesondere für das Elterneinkommen bestehen Freibeträge in beträchtlicher Höhe, bei denen auch etwaige Geschwister zu berücksichtigen sind. Beispiel A: Bedarf Beispiel A Betrag Pauschale für Grundbedarf (analog BaföG) 372 € Pauschale für Miete inkl. Nebenkosten 166 € Zusatzbedarf, soweit die nachweisbaren Mietkosten 166 Euro übersteigen (max. 94 Euro) 84 € Pauschale für Arbeitskleidung 13 € Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte , z.B. Monatskarte 45 € Fahrtkosten Familienheimfahrt im Monat 14 €* Gesamtbedarf 694 € ggfs. zuzüglich Kindesbetreuungskosten , je Kind pauschal 130 € anzurechnendes Einkommen Beispiel A Betrag Ausbildungsvergütung 400 € Freibetrag zur Ausbildungsvergütung 62 €* anzurechnendes Einkommen Azubi 338 € Einkommen der Eltern 2.000 € Freibetrag für die Eltern 1.715 € weiterer Freibetrag 607 €* somit Freibetrag Eltern insgesamt 2.322 € verbleibendes Einkommen der Eltern (über Freibetrag) 0 € davon 50% anrechnungsfrei 0 € anzurechnendes Einkommen der Eltern 0 € anzurechnendes Einkommen insgesamt 338 € Förderhöhe BAB Beispiel A: 356 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Beispiel B: Bedarf Beispiel B Betrag Pauschale für Grundbedarf (analog BaföG) 372 € Pauschale für Miete inkl. Nebenkosten 166 € Zusatzbedarf, soweit die nachweisbaren Mietkosten 166 Euro übersteigen (max. 94 Euro) 84 € Pauschale für Arbeitskleidung 13 € Fahrtkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte , z.B. Monatskarte 47 € Fahrtkosten Familienheimfahrt im Monat 60 1 €* Gesamtbedarf 742 € ggfs. zuzüglich Kindesbetreuungskosten , je Kind pauschal 130 € anzurechnendes Einkommen Beispiel B Betrag Ausbildungsvergütung 500 € Freibetrag zur Ausbildungsvergütung 62 €* anzurechnendes Einkommen Azubi 438 € Einkommen der Eltern 3.000 € Freibetrag für die Eltern 1.715 € Freibetrag wg. Schwester 520 € weiterer Freibetrag 607 €* somit Freibetrag Eltern insgesamt 2.842 € verbleibendes Einkommen der Eltern (über Freibetrag) 158 € dav. 55% anrechnungsfrei: 50% für die Eltern, 5% für die Schwester 86,90 € anzurechnendes Einkommen der Eltern 71,10 € anzurechnendes Einkommen insgesamt 509,10 € Förderhöhe BAB Beispiel B: 232,90 € 4. Wo kann in Bremen und Bremerhaven die Berufsausbildungsbeihilfe beantragt werden und ist dies auch in der Jugendberufsagentur möglich? Anträge auf BAB können bei der Agentur für Arbeit (Partnerin der Jugendberufsagentur ) gestellt werden. In der Jugendberufsagentur bündeln im Rahmen der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit die Agentur für Arbeit, die Jobcenter im Land gemeinsam mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Senatorin für Kinder und Bildung und der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie der Magistrat Bremerhaven (Dezernat III und IV) ihre Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Menschen auf dem Weg zum Berufsabschluss. An den drei Standorten der Jugendberufsagenturen in Bremen und Bremerhaven können in der Eingangszone Anträge auf Berufsausbildungs- * Fahrtkosten für Familienheimfahrt, 62 € Freibetrag zur Ausbildungsvergütung und 607 € Freibetrag zum Elterneinkommen können nur angesetzt werden, wenn tägliche Pendelfahrten zwischen Wohnung der Eltern und Ausbildungsstätte unzumutbar sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 beihilfe gestellt werden. Die Aufsuchende Beratung in Verantwortung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen begleitet junge Menschen, die aus verschiedenen Gründen Hemmnisse haben, das Regelangebot der Partner der Jugendberufsagentur anzunehmen und führt sie nach Bedarf den betreffenden Stellen zu. 5. Welche Informationen bietet die Jugendberufsagentur bezüglich der Berufsausbildungsbeihilfe für Azubis und ist aus Sicht des Senats sichergestellt, dass Jugendliche bei ihrer Berufswahlentscheidung ausreichend Kenntnisse über die verschiedenen Unterstützungsangebote, wie z.B. der Berufsausbildungsbeihilfe , haben? Als Partnerin der Jugendberufsagentur bietet die Agentur für Arbeit mit der Berufsberatung Informationen für Auszubildende über Internet, Flyer, Veranstaltungen . Geworben wird bspw. auch in Berufsschulen und bei Ausbildungsbetrieben, damit sie Auszubildende in schwierigen Situationen auf das Angebot aufmerksam machen können. Gleichfalls informieren auch die Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven sowie die Handwerkskammer Bremen (ebenfalls für beide Städte des Landes) als Kooperationspartner der Jugendberufsagentur im Rahmen ihrer Beratungsprojekte über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Berufsausbildungsbeihilfe und weiteren finanziellen Fördermöglichkeiten. 6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es in Bremen und Bremerhaven für Auszubildende bezüglich der Antragsstellung für die Berufsausbildungsbeihilfe ? Die Antragstellung erfolgt in der Regel über den Empfang der Jugendberufsagentur zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen in der Eingangszone. Die Agentur für Arbeit bietet auch über die Servicehotline telefonische Unterstützung . Sofern Eingangszone und Servicehotline nicht weiterhelfen können, wird das Ticketverfahren mit Rückruf durch die Fachabteilung losgelöst. 7. Wie viele Auszubildende beziehen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (wenn möglich bitte differenziert für die vergangenen 10 Jahre)? Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können nach dem BAföG nicht gefördert werden. Folgende Tabelle bildet ab, wie viele Schüler und Studierende in den letzten 10 Jahren nach BAföG gefördert wurden: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Studierende 8.872 9.210 10.002 10.917 11.819 12.414 11.987 11.305 10.923 10.543 Schüler 2.406 2.411 2.621 2.777 2.817 2.795 2.757 2.650 2.560 2.271 Geförderte insgesamt 11.278 11.623 12.623 13.694 14.636 15.209 14.744 13.955 13.483 12.814 Quelle: Statistisches Bundesamt – DESTATIS, Fachserie 11, Reihe 7 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 8. Wie viele Auszubildende ziehen von Niedersachsen nach Bremen bzw. Bremerhaven , während sie die Berufsausbildungsbeihilfe beziehen? Zur Beantwortung dieser Frage liegen keine Daten vor. 9. Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit des Instruments der Berufsausbildungsbeihilfe ein, bzw. sieht der Senat hier Möglichkeiten, den Zuschuss bekannter zu machen und mehr jungen Menschen dadurch zu helfen, eine Berufsausbildung abzuschließen? Das Instrument der Berufsausbildungsbeihilfe hat sich grundsätzlich bewährt. Allerdings ist die Zahl der geförderten Personen zurückgegangen. Dies ist möglicherweise u.a. in der steigenden Zahl Beschäftigter und den steigenden Löhnen begründet , da sich der Anspruch auch an dem Einkommen des Antragsstellers und seiner Eltern bemisst. Die Berater/Beraterinnen der Berufsberatung gehen regelmäßig im Rahmen von Informationstagen in die berufsbildenden Schulen und in die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen. Die Partner der Jugendberufsagentur (JBA) arbeiten insgesamt im Rahmen ihrer Beratungsangebote an der Vorteilsübersetzung einer Ausbildung. Hier sind auch die Kammern eingebunden . In dem Zusammenhang werden immer mehr junge Menschen von den Vorteilen der Ausbildungsaufnahme und damit auch den Möglichkeiten einer BAB informiert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1432 VB Wen erreicht die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)? 20171205_1_KA Wen erreicht die BAB