BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1446 Landtag (zu Drs. 19/1283) 19. Wahlperiode 12.12.17 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Ermittlung von Sozialindikatoren und Sozialstufen für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 12. Dezember 2017 „Ermittlung von Sozialindikatoren und Sozialstufen für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen“ Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 02.11.2017 Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „In beiden Stadtgemeinden des Landes Bremens wird die soziale Zusammensetzung der Schülerinnenschaft/Schülerschaft an den Schulen statistisch erfasst. Diese Erfassung dient zum einen dem Zweck des Monitorings, um über die ermittelten Daten zu Aussagen über den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu kommen. Vor allem dienen die Daten jedoch der gezielten Verteilung von Personalund Sachmitteln. Schulen, deren Schülerinnenschaft/Schülerschaft vor multiplen sozialen Problemen steht, bekommen zusätzliche Mittel, damit Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden können. Die aus den Daten errechnete Sozialstufe einer Schule entscheidet also wesentlich darüber, in welchem Maße eine Schule über Mittel zur gezielten Förderung von Schüler*innen verfügen kann. Die Art und Weise, in der die Daten für die Schulen in der Stadt Bremen erhoben werden, wurde zum Jahr 2014 erheblich verändert. 2015 äußerte der Senat die Ansicht , dass diese neue Art der Datenauswertung ggf. erneut angepasst werden müsse (Drs. 18/684 S, S. 4). Die Frage, ob das aktuelle System der Datenerfassung noch angemessen ist, stellt sich aktuell aus verschiedenen Gründen. Zum einen hat sich die soziale Zusammensetzung der Schülerinnenschaft/Schülerschaft im Land Bremen in den letzten Jahren nochmals erheblich verändert. Flucht und Zuwanderung aus ärmeren EU-Staaten haben die Schulen vor neue Herausforderungen gestellt. Zu prüfen wäre, ob die bisherige Erfassung der sozialen Daten diese Elemente angemessen darstellen. Zum anderen überlässt die neue Landeszuweisungsrichtlinie für Lehrer*innenwochenstunden aus dem Jahr 2016 den Kommunen die Aufgabe, Schulen entsprechend der sozialen Zusammensetzung ihrer Schülerinnenschaft /Schülerschaft besonders zu fördern. Daraus ergibt sich die Frage, ob Schulen mit vergleichbaren Problemlagen in beiden Stadtgemeinden auch über eine vergleichbare zusätzliche Ausstattung verfügen können. Wir fragen den Senat: 1. Datenermittlung: a. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremen ermittelt? b. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremerhaven ermittelt? c. Welche Unterschiede zwischen den beiden Stadtgemeinden gibt es und wie bewertet der Senat diese? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Bitte für beide Stadtgemeinden ausführlich erläutern, welche Parameter /Indikatoren erfasst werden, wie diese zusammengefasst werden und wie die Zuweisung einer Sozialstufe für eine Schule anhand der Indikatoren erfolgt . 2. In welchen Abständen wird die Zuweisung von Sozialstufen an die Schulen aktualisiert und wann hat die Aktualisierung zuletzt stattgefunden? Aus welchem Jahr sind die zuletzt zugrunde gelegten Daten? Bitte für beide Stadtgemeinden angeben. 3. Wie bewertet der Senat das zum Jahr 2014 veränderte Sozialmonitoring in der Stadt Bremen in Bezug auf die Schulen nach mehrjähriger Anwendung? Bitte sowohl eine allgemeine Einschätzung abgeben als auch folgende Fragen besonders berücksichtigen: a. Ist der Faktor „Migrationshintergrund“ in den Sozialindikatoren seit 2014 noch angemessen berücksichtigt? b. Ist die Zuwanderung von Sprachanfänger*innen angemessen in den Sozialindikatoren berücksichtigt? c. Ist angemessen berücksichtigt, ob neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bisher noch kaum oder gar nicht formalisierte Bildung genossen haben? d. Sind Traumatisierungen von geflüchteten Kindern angemessen berücksichtigt ? e. Wäre es nicht notwendig, die Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Indizierung und somit die Sozialstufe von Schulen mit aufzunehmen? 4. Wie bewertet der Senat die Ermittlung der Sozialindikatoren und Sozialstufen in Bremerhaven allgemein und in Bezug auf die vorgenannten Punkte (Migration , zugewanderte Sprachanfänger*innen, mangelnde formale Vorbildung, Traumatisierungen, Förderquote)? 5. Wie viele Schulen gibt es derzeit in den fünf Sozialstufen? Bitte nach Schulformen und Stadtgemeinden aufschlüsseln. 6. Eine der Auswirkungen einer hohen Sozialstufe ist die Absenkung der Klassenfrequenz . In welchem Umfang wird bei welcher Sozialstufe die Frequenz abgesenkt? Bitte ggf. abweichende Regelungen für die beiden Stadtgemeinden angeben und erläutern. 7. Gibt es in den Stadtgemeinden Klassenverbände (KLV), bei denen die Absenkung der Frequenz derzeit aufgrund der stark gestiegenen Schüler *innenzahlen nicht eingehalten werden kann und um wie viele KLV handelt es sich? 8. Welche weiteren Auswirkungen hat der Sozialindex oder die Sozialstufe derzeit laut den kommunalen Zuweisungsrichtlinien auf die Personalzuweisung an Schulen in den beiden Stadtgemeinden? Falls es dabei Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven gibt, wie bewertet der Senat diese? 9. Weisen die beiden Kommunen den Schulen aufgrund von Sozialindikatoren oder Sozialstufen unterschiedlich Sachmittel zu und falls ja, in welcher Höhe? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 10. Welche Auswirkungen hat die Sozialstufe auf die Zuweisung von Schulsozialarbeiter *innen? Bitte für beide Kommunen getrennt ausführen und außerdem die Verteilung der im Haushalt 2018/2019 zusätzlich geplanten Stellen erläutern . 11. Laut Haushaltsentwurf für die Jahre 2018/2019 plant der Senat, Lehrer*innen an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen Entlastungsstunden zu gewähren. Nach welchen Kriterien sollen diese Stunden Schulen zugewiesen werden und falls dabei vom gängigen Verfahren der Zuweisung nach Sozialstufen abgewichen werden soll, warum? Bitte ggf. Verfahren für beide Stadtgemeinden ausführen. 12. Sieht der Senat die Notwendigkeit, an der Art und Weise der Ermittlung der Sozialstufen von Schulen Veränderungen vorzunehmen? Falls ja, zu wann sollen diese Änderungen vorgenommen werden und beträfen sie beide Stadtgemeinden ?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Aufgrund der Einleitung und der Fokussierung der Fragen dieser Anfrage geht der Senat davon aus, dass sich Anfrage auf die Verfahren für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen bezieht. Sozialindikatoren spielen in Bremen eine zentrale Rolle bei der Ressourcenzuweisung an Schulen - und dies bereits seit Jahren. Dies ist längst nicht in allen Bundesländern der Fall, wie eine Studie von Tillmann und Weishaupt aus dem Jahr 2015 eindrucksvoll aufgezeigt hat. Die folgende Tabelle ist dieser Studie entnommen: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 (Aus: Tillmann, Kristina & Weishaupt, Horst: Ansätze bedarfsorientierter Ressourcenausstattung von sozial belasteten Schulen in Deutschland. Eine Situationsanalyse . Zeitschrift für Bildungsverwaltung, Jg. 31, 2015, H2) In der Tabelle sind nicht alle Bereiche aufgeführt, in denen im Bremer Schulsystem eine Steuerung über Sozialindikatoren erfolgt. Ergänzend genannt seien hier z.B. die Berücksichtigung von Sozialindikatoren bei der Festlegung von Klassengrößen, Sozialpädagogen und Sachmittelzuweisung (s.u.). Deutlich wird dennoch die Vorreiter- Rolle, die Bremen und Hamburg in diesem Bereich einnehmen. 2016 wurde zunächst die „Richtlinie für die Ressourcenzuweisung für die Unterrichtsversorgung (unterrichtendes Personal) an den öffentlichen Schulen im Land Bremen (Landeszuweisungsrichtlinie)“ erarbeitet. In ihr ist die Ressourcenzuweisung an die beiden Kommunen geregelt. Ergänzend haben beide Kommunen eine kommunale Zuweisungsrichtlinie erarbeitet, in denen geregelt ist, wie die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen innerhalb der Kommunen auf die Schulen verteilt werden. Zudem wurde das Berechnungsmodell für den Sozialindex für die Ortsteile, der derzeit Grundlage für die Berechnung des Schulsozialindex ist, in einem aufwändigen Prozess mit wissenschaftlicher Begleitung und in enger Abstimmung beider Kommunen überarbeitet. Darüber hinaus hat die Senatorin für Kinder und Bildung ihr Haus beauftragt, ebenfalls in Abstimmung mit dem Magistrat Bremerhaven das Berechnungsmodell für den Schulsozialindex weiter zu entwickeln, damit die Allokation von Ressourcen zukünftig noch passgenauer erfolgen kann. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen, die die Zuwanderung der letzten Jahre an die Lehrkräfte unserer Schulen stellt, besser berücksichtigt werden. Im Folgenden wird der Begriff „Indikator/-en“ für das Kennzahlen-Set verwendet, mit dem die Soziale Lage beschrieben werden soll. Der Sozialindex ist der aus den Kennzahlen errechnete Gesamtwert. Zu den Fragen: 1. Datenermittlung: a. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremen ermittelt? Die Ermittlung der Sozialstufen der Schulen in Bremen hat sich seit der großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 08.01.2015 (Drs. 18/684) nicht verändert, daher wird die Antwort im Folgenden hier im Wesentlichen wiederholt: Die Sozialindizes der Ortsteile werden mithilfe einfacher mathematischer Operationen auf eine Skala von 0 bis 100 transponiert, wobei im Sinne des zugrunde liegenden Sozialindexes die Zahl 0 für eine besonders gute und 100 für eine besonders kritische soziale Zusammensetzung eines Ortsteiles steht. In einem weiteren Schritt wird jeder/m Schülerin oder Schüler einer Schule der Index des Ortsteils zugeordnet, in dem sie/ er wohnt. Aus dem Mittelwert der Ortsteil-Indizes aller Schülerinnen und Schüler wird schließlich der Sozialindex der Schule gebildet. Mit diesem Verfahren werden sowohl die Sozialindizes für die Grundschulen als auch die für die weiterführenden Schulen berechnet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 In Ableitung aus dem Sozialindex wurde für die Grundschulen und die Sekundarstufe I zudem jeweils ein Raster entwickelt, das die Schulen in fünf sogenannte Sozialstufen einteilt. Die Sozialindizes der Schulen wurden in Gruppen zusammengefasst und einer der genannten Sozialstufen zugeordnet. Die Stufe 1 weist dabei positive und die Stufe 5 negative soziale Bedingungen aus. In der Grundschule erfolgt die Unterteilung in Schritten von 20 Punkten: Sozialstufe 1: Sozialindex kleiner gleich 19,99 Sozialstufe 2: Sozialindex 20 bis 39,99 Sozialstufe 3: Sozialindex 40 bis 59,99 Sozialstufe 4: Sozialindex 60 bis 79,99 Sozialstufe 5: Sozialindex größer gleich 80 In den Schulen der Sekundarstufe I gilt folgende Unterteilung des Sozialindex in Sozialstufen : Sozialstufe 1: Sozialindex kleiner als 29,99 Sozialstufe 2: Sozialindex 30 bis 49,99 Sozialstufe 3: Sozialindex 50 bis 59,99 Sozialstufe 4: Sozialindex 60 bis 79,99 Sozialstufe 5: Sozialindex größer gleich 80 Die von der linearen Staffelung in 20er Schritten abweichende Stufeneinteilung für die Schulen der Sekundarstufe I begründet sich aus einer Ungleichverteilung der Schulen über die 5 Sozialstufen. Bei einer strikten Einteilung in 20er Schritten wäre es in der Vergangenheit zu besonders hohen bzw. besonders niedrigen Häufungen in einzelnen Sozialstufen gekommen. b. Wie werden Sozialstufen von Schulen in Bremerhaven ermittelt? Voraussetzung für die Ermittlung von Sozialstufen ist zunächst die Berechnung schulischer Sozialindizes. Diese erfolgt auch in Bremerhaven derzeit auf Basis möglichst aktuell vorliegender Sozialindizes der Ortsteile. Die Sozialindizes der Schulen werden nach demselben Verfahren wie in Bremen aus den Ortsteilindizes berechnet. Genau wie in Bremen wurde in Ableitung aus dem Sozialindex für die Grundschulen und die Sekundarstufe I jeweils ein Raster entwickelt, das die Schulen in fünf sogenannte Sozialstufen einteilt. Die Sozialindizes der Schulen wurden zu Gruppen zusammengefasst und einer der genannten Sozialstufen zugeordnet. Die Stufe 1 weist dabei positive und die Stufe 5 negative soziale Bedingungen aus. In Bremerhaven erfolgt die Unterteilung der Grund- und weiterführenden Schulen in Schritten von 20 Punkten: Sozialstufe 1: Sozialindex kleiner gleich 19,99 Sozialstufe 2: Sozialindex 20 bis 39,99 Sozialstufe 3: Sozialindex 40 bis 59,99 Sozialstufe 4: Sozialindex 60 bis 79,99 Sozialstufe 5: Sozialindex größer gleich 80. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 c. Welche Unterschiede zwischen den beiden Stadtgemeinden gibt es und wie bewertet der Senat diese? Bitte für beide Stadtgemeinden ausführlich erläutern, welche Parameter/ Indikatoren erfasst werden, wie diese zusammengefasst werden und wie die Zuweisung einer Sozialstufe für eine Schule anhand der Indikatoren erfolgt. Grundlage für die Berechnung der Sozialindizes der Schulen sind in Bremen und Bremerhaven Ortsteilindizes. Stadtgemeinde Bremen: Bei der Auswahl der Indikatoren für die Berechnung der Ortsteilindizes hat sich der Senat am Ansatz der Lebenslagen aus der Armutsforschung orientiert. Danach sollen die Indikatoren in verschiedenen Lebensbereichen die soziale Situation ausdrücken . Dazu zählen z.B. Einkommen, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Bildung und politische Teilhabe. Für ein fortschreibungsfähiges Monitoring ist es wichtig, dass aussagekräftige und regelmäßig verfügbare Daten auf der Ortsteilebene vorliegen. Der Bremer Senat hat am 20.09.2016 das „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ als einheitliches Bezugssystem für die Darstellung sozialer Situationen und deren Entwicklung in der Stadtgemeinde Bremen beschlossen und damit alle früheren Berechnungsmodelle abgelöst. Bei der Berechnung werden folgende Kennzahlen herangezogen: Bildung: Sprachförderbedarf: Anteil der Vorschüler mit Bedarf additiver Förderung an allen Teilnehmern/-innen am Sprachstandtest vor der Einschulung nach CITO- Test (3 Jahre zusammengefasst). Nicht-Abiturquote: Anteil der Schüler/-innen des letzten Schuljahrgangs, die keine allgemeine Hochschulreife erlangt haben (3 Jahre zusammengefasst). Sicherheit: Anzahl der Fälle von Körperverletzung nach §§ 223, 224, 226 Strafgesetzbuch (Körperverletzung/ Gefährliche Körperverletzung/ Schwere Körperverletzung) in denen öffentlich Klage erhoben (§ 170 I i.V.m. § 203 StPO), ein Strafbefehl erlassen (§ 407 I StPO) bzw. das Verfahren eingestellt (nach § 153 ff., 154 ff. StPO) wurde. Hinzu kommen Fälle (für die §§ 223, 224, 226 StGB), in denen nach § 45 JGG von der Verfolgung abgesehen und nach § 47 JGG das Verfahren durch den Richter eingestellt wurde. Die Anzahl der Fälle bezieht sich auf 1.000 Einwohner ab 14 Jahren (Strafmündigkeit) Einkommen: Transferleistungsdichte u15: Anteil der Empfänger/-innen im Alter unter 15 Jahren mit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) (Regelleistungsempfänger/-innen) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an den unter 15-jährigen insgesamt. Transferleistungsdichte ü15: Anteil der Empfänger/-innen im Alter ab 15 Jahren mit Leistungen nach SGB II (Regelleistungsempfänger/-innen), SGB XII und AsylbLG an den über 15-järigen insgesamt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Sofern kleinräumigen Daten für Leistungen nach SGB XII und AsylbLG nicht zur Verfügung stehen, wird der Indikator ersatzweise auf SGB II beschränkt, dann anteilig an den 15 bis unter 65-jährigen. Dies war im Jahr 2016 der Fall. Arbeit: Arbeitslosenziffer: Anteil der Arbeitslosen an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitslosen. Partizipation: Nichtwähleranteil: Anteil der Nichtwähler an den Wahlberechtigten der Bürgerschaftswahl . Der Indikator steht nur alle vier Jahre zur Verfügung und fließt deshalb zwischen den Wahlen gleichbleibend in das System ein. Dabei werden für jede Kennzahl und jeden Ortsteil Index-Werte berechnet, die die Abweichung vom jeweiligen Mittelwert für die Stadt Bremen angeben, d.h. ein Index- Wert eines Ortsteils von 0 z.B. bei der Arbeitslosenziffer bedeutet, dass in diesem Ortsteil die Arbeitslosenziffer dem stadtbremischen Mittelwert entspricht. Die Index- Werte werden dabei gleichzeitig nach einem in der Statistik gängigen Verfahren so berechnet, dass die sogenannte Standardabweichung 1 beträgt. Die verschiedenen Index-Werte der einzelnen Kennzahlen gehen dann gleichgewichtet in die Sozialindex -Werte der Ortsteile ein. Stadtgemeinde Bremerhaven: Das stadtbremische „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ kann mit 6 von 7 Indikatoren auf Bremerhaven übertragen werden. Der Indikator zur „Sicherheit“ (Fälle von Körperverletzung) kann für die Stadt Bremerhaven aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht ausgewertet werden. Dies hat aber keine wesentlichen Auswirkungen auf die Aussagefähigkeit der Ergebnisse. Auch wenn in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven weitestgehend die gleiche Methodik angewandt wird, lässt dies keine direkte Vergleichbarkeit der sozialen Situation zwischen den Städten zu. Die Auswertung betrachtet zudem immer die Situation innerhalb der Stadt und stellt die Ortsteile ins Verhältnis zum städtischen Durchschnitt und ist somit ein relationales Instrument. Daraus resultierend ist auch ein direkter Vergleich der sozialen Situation zwischen Bremer und Bremerhavener Schulen aufgrund deren Einordnung in die jeweiligen Sozialstufen nicht möglich. 2. In welchen Abständen wird die Zuweisung von Sozialstufen an die Schulen aktualisiert und wann hat die Aktualisierung zuletzt stattgefunden? Aus welchem Jahr sind die zuletzt zugrunde gelegten Daten? Bitte für beide Stadtgemeinden angeben. In Bremen werden Sozialindex und Sozialstufe der Schulen jährlich kurz nach dem Stichtag für die Schulstatistik (je nach Schuljahresbeginn: Mitte Oktober / Anfang November ) aktualisiert. Grundlage für die Berechnung der Sozialindizes und Sozialstufen des kommenden Schuljahres sind stets die zum Zeitpunkt der Berechnung aktuellsten vorliegenden Sozialindizes der Ortsteile und die aktuelle Schülerschaft der Schulen. Die letzte Berechnung der Ortsteilsozialindizes erfolgte im Herbst 2016 mit Kennzahlen aus dem Jahr 2015. Zukünftig ist eine jährliche Aktualisierung geplant. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Für Berechnung der Schulsozialindizes und –sozialstufen für das laufende Schuljahr wurden bereits die im Herbst 2016 ermittelten Ortsteilsozialindizes, sowie die Daten der Schülerschaft des Schuljahres 2016/17 verwendet. Für das kommende Schuljahr werden die aktuell vorliegenden Ortsteilindizes von 2016 und die Daten der Schülerschaft des laufenden Schuljahres verwendet. In Bremerhaven wurde erstmals 2017 die Zuordnung zu Sozialstufen nach dem genannten Modell vorgenommen. Die zugrunde gelegten Daten sind aus dem Jahr 2016. Es ist geplant, die Zuordnung im 2Jahres-Rhythmus zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. 3. Wie bewertet der Senat das zum Jahr 2014 veränderte Sozialmonitoring in der Stadt Bremen in Bezug auf die Schulen nach mehrjähriger Anwendung? Bitte sowohl eine allgemeine Einschätzung abgeben als auch folgende Fragen besonders berücksichtigen: a. Ist der Faktor „Migrationshintergrund“ in den Sozialindikatoren seit 2014 noch angemessen berücksichtigt? b. Ist die Zuwanderung von Sprachanfänger*innen angemessen in den Sozialindikatoren berücksichtigt? c. Ist angemessen berücksichtigt, ob neu zugewanderte Kinder und Jugendliche bisher noch kaum oder gar nicht formalisierte Bildung genossen haben? d. Sind Traumatisierungen von geflüchteten Kindern angemessen berücksichtigt ? e. Wäre es nicht notwendig, die Zahl von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Indizierung und somit die Sozialstufe von Schulen mit aufzunehmen? Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, gehört Bremen zu den Ländern, in denen die Arbeit mit einem Schulsozialindex sehr weit fortgeschritten ist. Für die Berechnung der Schulsozialindizes ist das aktuelle Verfahren des Monitoring Soziale Stadtentwicklung eine wertvolle Grundlage. Dennoch wird ein Weiterentwicklungsbedarf des Schulsozialindex gesehen: Einerseits führt die Verwendung eines „Ortsteilindex“ bei der Berechnung der Schulsozialindizes dazu, dass der ermittelte Wert die Schulsituation nicht immer angemessen widerspiegelt. Dies hat seine Ursache darin, dass Ortsteile in sich nicht sozial homogen strukturiert sind. Daher soll bei der nun anstehenden Weiterentwicklung geprüft werden, ob und ggf. welche kleinräumiger verfügbaren Kennzahlen verwendet werden können. Gleiches gilt für die vorliegenden Schülerindividualdaten. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob das verwendete Kennzahlenset für den Anwendungsfall „Schule“ zu erweitern ist. Zu den Fragen 3 a bis e: Das Merkmal Migrationshintergrund ist kein Indikator des Sozialindex der Ortsteile und damit auch nicht in der Schulsozialindikatorik enthalten. Die Migrationstatsache ist nach wie vor kein genereller Hinweis auf soziale Benachteiligung bzw. Bildungsbenachteiligung . Vielmehr deuten die Befunde der Bildungsforschung darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund genauso erfolgreich (oder erfolgreicher) sein können, wie Schülerinnen und Schüler ohne Migrationshintergrund . Vielmehr gibt es Hinweise, dass in einzelnen ethnischen Gruppen der soziale Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Hintergrund die moderierende Variable ist – in anderen aber auch nicht. Zu berücksichtigen ist auch die vermutlich ungleiche Verteilung von Personen mit Migrationshintergrund aus akademischem Milieu (z.B. Angehörige der Universität) auf die Wohnquartiere Bremens. Vor diesem Hintergrund ist bei der Weiterentwicklung des Schulsozialindexes sorgfältig zu prüfen, ob die Variable „Migrationshintergrund“ tatsächlich in das Indikatorenset aufgenommen werden sollte, oder ob nicht andere Kennzahlen besser geeignet sind. Für neu zugewanderte Kinder werden zwar für die Beschulung in Vorkursen besondere Ressourcen bereitgestellt. Da Schülerinnen und Schüler (und mit ihnen ihre Lehrkräfte) nach Besuch eines Vorkurses immer noch vor großen Herausforderungen stehen, ist der Senat der Auffassung, dass insbesondere die Situation neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher – auch im Hinblick auf die unter b. bis d. genannten Aspekte – derzeit nicht angemessen bei der sozialindexgestützten Ressourcenzuweisung an die Schulen berücksichtigt wird. Aus diesem Grunde sollen bei der Ermittlung von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen, an denen Lehrerinnen und Lehrern Entlastungsstunden gewährt werden, die Zuwanderungstatsache besondere Berücksichtigung finden (siehe Antwort auf Frage 11). Bei der Weiterentwicklung des Schulsozialindexes ist zu prüfen, ob und wie dieser Aspekt systematisch Berücksichtigung finden kann. Analog dazu ist die Aufnahme des Merkmals „sonderpädagogischer Förderbedarf“ in das Indikatorenset für einen Schulsozialindex sorgfältig zu prüfen. Dabei sind jedoch folgende Aspekte zu bedenken: a) In dem „Gutachten zum Stand und zu den Perspektiven der sonderpädagogischen Förderung in den Schulen der Stadtgemeinde Bremen“ (https://www.bildung.bremen.de/%20sixcms/media.php/13/Sonderp%E4dagog isches%20Gutachten.pdf, Abruf am 26.11.2017), verweisen die Autoren Klemm und Preuss-Lausitz auf das „Dilemma der Ressourcendefinition per individueller Feststellungsdiagnostik“ (s. 20ff.) und die Probleme eines Input- Systems auf Basis einer Feststellungsdiagnostik (vgl. S. 25ff). b) Nach der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik „können die Stadtgemeinden die Feststellungsdiagnostik für Schülerinnen und Schüler mit dem vermuteten sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, Sprach und Verhalten vor deren Übergang in die Jahrgangsstufe 5 durchführen.“ Entsprechend findet ein großer Teil der Feststellungen erst zum Übergang in die Sekundarstufe I statt. Die Kennzahl „Anteil von Kindern mit Sonderpädagogischem Förderbedarf “ würde daher die aktuelle Schülerschaft nur sehr ungenau beschreiben , weil entweder die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs noch nicht erfolgt ist oder Kinder in den Zahlen enthalten sind, die die Schule zum Zeitpunkt der Ressourcenzuweisung nicht mehr besuchen. c) Erste Analysen der bei der Senatorin für Kinder und Bildung erhobenen Daten zeigen, dass für ehemalige Vorkursschüler besonders häufig ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird. Dies ist sicherlich auch auf den unter Frage d genannten Aspekt der Traumatisierung zurückzuführen. Aus diesem Grund soll zukünftig sichergestellt werden, dass die durch die Inklusion entstehenden besonderen Anforderungen an die Schulen bei der Ressourcenverteilung berücksichtigt werden. Eine Aufnahme entsprechender Kennzahlen in die Sozial -indikatorik ist dafür gegenwärtig nicht notwendig (siehe auch Frage 11). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 4. Wie bewertet der Senat die Ermittlung der Sozialindikatoren und Sozialstufen in Bremerhaven allgemein und in Bezug auf die vorgenannten Punkte (Migration, zugewanderte Sprachanfänger*innen, mangelnde formale Vorbildung , Traumatisierungen, Förderquote)? Siehe Frage 3 wg. der nahezu identischen Vorgehensweise. 5. Wie viele Schulen gibt es derzeit in den fünf Sozialstufen? Bitte nach Schulformen und Stadtgemeinden aufschlüsseln. In den folgenden Tabellen ist die Verteilung der Schulen auf die Sozialstufen dargestellt . Bremen: Sozialstufe Anzahl Grundschulen Anzahl Schulen Sekundarbereich I 1 10 7 2 18 10 3 20 10 4 19 11 5 6 3 Bremerhaven: Sozialstufe Anzahl Grundschulen Anzahl Schulen Sekundarbereich I 1 0 0 2 5 0 3 5 7 4 6 4 5 1 0 6. Eine der Auswirkungen einer hohen Sozialstufe ist die Absenkung der Klassenfrequenz . In welchem Umfang wird bei welcher Sozialstufe die Frequenz abgesenkt? Bitte ggf. abweichende Regelungen für die beiden Stadtgemeinden angeben und erläutern Aus der Richtlinie über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen geht hervor, dass die Klassenfrequenz bei der Sozialstufe 5 um drei Schüler, bei der Sozialstufe 4 um zwei Schüler und bei der Sozialstufe 3 um einen Schüler abgesenkt wird. In Bremerhaven werden die Klassenstärken wie folgt abgesenkt: Für Schulen in der Sozialstufe 5 erfolgt ein Abschlag von drei, bei denen der Sozialstufe 4 ein Abschlag von zwei und bei denen der Sozialstufe 3 und einem Sozialindex oberhalb von 50 ein Abschlag von einer Schülerin bzw. einem Schüler je Klasse. 7. Gibt es in den Stadtgemeinden Klassenverbände (KLV), bei denen die Absenkung der Frequenz derzeit aufgrund der stark gestiegenen Schü- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 ler*innenzahlen nicht eingehalten werden kann und um wie viele KLV handelt es sich? Die in der Richtlinie über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen festgelegte Klassenfrequenz ist für das Aufnahmeverfahren in die Jahrgangsstufe 1 und 5 bindend und darf in dem ersten Halbjahr nicht überschritten werden. Nach Abschluss des Verfahrens gelten die Klassenfrequenzen als Richtwerte und sollte um nicht mehr als zwei Schülerinnen und Schüler pro Klassenverband überschritten werden. Durch die starke Zuwanderung der vergangenen zwei Jahre sowie dem Bevölkerungswachstum können an vielen Schulstandorten derzeit die o.g. Grenzen nicht eingehalten werden, da die Kinder und Jugendlichen der Schulpflicht unterliegen und einen Anspruch auf Beschulung haben. Gleichzeitig besteht derzeit an keinem Standort die Möglichkeit zusätzliche Klassenverbände einzurichten, um eine spürbare Entlastung in den Klassengrößen zu ermöglichen. Um hier eine Entlastung für die Schulen zu schaffen, wurden im Rahmen der Umsetzung der Zuweisungsrichtlinie zusätzliche Ressourcen (Lehrerwochenstunden) für überfrequente Klassenverbände bewilligt. Es konnten zum neuen Schuljahr bereits Stunden an Schulen zugewiesen werden, damit hier im Rahmen der schulspezifischen Zuweisung Personal „eingekauft “ werden kann. Die Schulen erarbeiten individuell mit der jeweiligen Schulaufsicht ein Konzept zur Umsetzung. In Bremen wird in der Primarstufe die vorgesehene Regelfrequenz aktuell in 141 von 808 Klassenverbänden überschritten. In der Sekundarstufe I wird die Regelfrequenz in 341 von 983 KLV überschritten. In Bremerhaven wird in der Primarstufe die vorgesehene Höchstfrequenz aktuell in 26 von 190 Klassenverbänden und in der Oberschule in 44 von 241 Klassenverbänden überschritten. 8. Welche weiteren Auswirkungen hat der Sozialindex oder die Sozialstufe derzeit laut den kommunalen Zuweisungsrichtlinien auf die Personalzuweisung an Schulen in den beiden Stadtgemeinden? Falls es dabei Unterschiede zwischen Bremen und Bremerhaven gibt, wie bewertet der Senat diese? Wie oben beschrieben, ist die Landeszuweisungsrichtlinie Grundlage für die Zuweisung der vom Land bereitgestellten Personalressourcen an die beiden Kommunen. Der kommunalen Zuweisungsrichtlinie der Stadtgemeinde Bremen entsprechend hat der Sozialindex hier aktuell in folgenden Bereichen Auswirkungen auf die Zuweisung von Lehrerwochenstunden an die Schulen: Sozialstrukturbedarfszuweisung: In der Annahme, dass Schulen mit einer sozial ungünstigen Komposition der Schülerschaft mehr Lehrerstunden für eine bessere individuelle Förderung benötigen, wird getrennt für Grundschulen und Sekundarstufen ein jeweils festgelegtes Gesamtbudget von Lehrerstunden wie folgt berechnet: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Schritt 1: Ermittlung eines Schülersozialfaktors: Schülersozialfaktor der Schule = Schülerzahl der Schule * Sozialindex der Schule Schritt 2: Ermittlung des Lehrerstundenbedarfs: Stundenbedarf = (Schülersozialfaktor der Schule) / (Summe der Schülersozialfaktoren aller Schulen)*Gesamtbudget Mittel für Inklusionsaufgaben im Bereich LSV Da – anders als in den Oberschulen – in Grundschulen bei einem sehr großen Teil der Schülerinnen und Schüler erst im Verlaufe der ersten Schuljahre ein sonderpädagogischer Förderbedarf auffällt und statuiert wird, wird hier der Bedarf an Unterrichtsstunden wie folgt ermittelt: Es wird angenommen, dass durchschnittlich 7,2% der Schülerinnen und Schüler einen potentiellen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Daher wird für die Festlegung des Bedarfs an Lehrerstunden für Inklusionsaufgaben in den Grundschulen ein Gesamt-Stundenbudget wie folgt festgelegt: Stundenbudget (Gesamt) =Schülerzahl (Gesamt) * 7,2% * 3 Stunden Ferner wird davon ausgegangen, dass an Schulen mit einer eher ungünstigen Sozialstruktur der Schülerschaft der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher ausfällt. Dieses Stundenbudget wird dann in einem zweistufigen Verfahren verteilt: Von dem festgelegten Budget erhalten die Grundschulen vorab eine pauschale Grundzuweisung im Umfang von 6 Lehrerwochenstunden (= ca. 12% des Gesamtbudgets ). Die verbleibende Stundenressource wird anschließend nach demselben Verfahren wie bei der Sozialstrukturbedarfszuweisung auf die Grundschulen verteilt. Der Magistrat Bremerhaven teilt hierzu mit: Der Sozialindikator wirkt sich auf die Zuweisung der Förderstunden aus und erfolgt nach den Vorgaben der kommunalen Zuweisungsrichtlinie. Die kommunale Zuweisungsrichtlinie der Stadt Bremerhaven entspricht inhaltlich der kommunalen Zuweisungsrichtlinie der Stadtgemeinde Bremen. 9. Weisen die beiden Kommunen den Schulen aufgrund von Sozialindikatoren oder Sozialstufen unterschiedlich Sachmittel zu und falls ja, in welcher Höhe ? In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt bei der Verteilung der Lernmittel neben der Pro-Kopf- Verteilung eine ergänzende Zuweisung nach Sozialindikator. Rd. 100.000 € werden sozialindikatorbezogen zugewiesen. Die Zuweisung der konsumtiven und investiven Sachmittel erfolgt in Bremerhaven auf Grundlage von Pro-Kopf-Messbeträgen, die aktuell nicht an Sozialindikatoren orientieren. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 10. Welche Auswirkungen hat die Sozialstufe auf die Zuweisung von Schulsozialarbeiter *innen? Bitte für beide Kommunen getrennt ausführen und außerdem die Verteilung der im Haushalt 2018/2019 zusätzlich geplanten Stellen erläutern. Die Verteilung zur Verfügung stehenden Stellen erfolgt in der Stadtgemeinde Bremen im Bereich der allgemeinbildenden Schulen in Anlehnung an den Schulsozialindex und dessen Veränderung. Berücksichtigt wird zudem die Integrationsaufgabe (Anteil Geflüchtete, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund) des jeweiligen Schulstandorts. Grundschulen erhalten grundsätzlich jeweils eine halbe Stelle. Die elf Oberschulen und die sechs Grundschulen mit den höchsten Sozialindexwerten in Bremen erhalten jeweils eine ganze Stelle, die nachfolgenden Oberschulen und Gymnasien und Grundschulen eine halbe Stelle. Durch die stete Aufstockung der Ressourcen im Bereich Schulsozialarbeit sind mittlerweile alle Schulen der Sozialstufen 3 bis 5 mit mindestens einer halben Stelle ausgestattet . Im Zuge der aktuellen Verteilung von elf neuen Stellen, profitieren zum ersten Mal auch Schulen der Sozialstufe 2. Perspektivisch ist eine Ausstattung aller Schulen mit Ressourcen aus dem Bereich der Schulsozialarbeit gewünscht. Für die immer stärker erforderliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer sozialen Herausforderungen brauchen die Lehrerinnen und Lehrer in zunehmendem Maße die Unterstützung durch Schulsozialarbeiter. Im Haushalt 2018/2019 sind weitere 11 Stellen für Schulsozialarbeit vorgesehen. In Bremerhaven erhält jede Schule einen Sockelbetrag an Schulsozialarbeit. Je nach Größe der Schule und nach Sozialindikator erhöht sich dieser Betrag. 11. Laut Haushaltsentwurf für die Jahre 2018/2019 plant der Senat, Lehrer*innen an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen Entlastungsstunden zu gewähren. Nach welchen Kriterien sollen diese Stunden Schulen zugewiesen werden und falls dabei vom gängigen Verfahren der Zuweisung nach Sozialstufen abgewichen werden soll, warum? Bitte ggf. Verfahren für beide Stadtgemeinden ausführen. Die im Haushaltsentwurf beantragten Mittel für Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen sollen nach Beschluss des Haushaltes den beiden Kommunen ab dem 01.01.2018 zur Verfügung gestellt werden. Die genauen Kriterien für die Auswahl der Schulen werden in beiden Kommunen derzeit erarbeitet. Dabei sollen die aus Integration und Inklusion erwachsenen besonderen Anforderungen an die Schulen genauso berücksichtigt werden, wie die in der Antwort auf Frage 3 genannten Aspekte. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 12. Sieht der Senat die Notwendigkeit, an der Art und Weise der Ermittlung der Sozialstufen von Schulen Veränderungen vorzunehmen? Falls ja, zu wann sollen diese Änderungen vorgenommen werden und beträfen sie beide Stadtgemeinden? Mit der Weiterentwicklung des Berechnungsmodells für einen Sozialindex sind auch die Kriterien für die Ermittlung der Sozialstufen festzulegen. Derzeit wird davon ausgegangen , dass ein neues Modell für einen Schulsozialindex und damit der Sozialstufen für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen bis zum Herbst 2018 vorgelegt werden kann. Die Stadtgemeinde Bremerhaven sieht das Erfordernis, die Sozialstufen landesweit einheitlich zu ermitteln um einen direkten Vergleich der Schulen zu ermöglichen. Bisher ist nur ein Vergleich innerhalb der jeweiligen Stadtgemeinden möglich. Da derzeit die Datenlage in beiden Gemeinden unterschiedlich ist, kann noch nicht abgeschätzt werden, ob für beide Gemeinden ein einheitliches Sozialindex-Modell entwickelt werden kann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1446 VB Ermittlung von Sozialindikatoren und Sozialstufen für die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen 20171212_1_GA Sozialindikatoren