BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1447 Landtag 19. Wahlperiode 12.12.17 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Radikalisierungen in Bremen und Bremerhaven frühzeitig entgegenwirken Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 24. Oktober 2017 „Radikalisierungen in Bremen und Bremerhaven frühzeitig entgegenwirken“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Bremen gilt als Hochburg des Salafismus in Deutschland. Die islamistische Szene um-fasst laut des Verfassungsschutzberichtes 2016 ca. 460 Personen in Bremen. Das entspricht einer Steigerung um bis zu 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Derzeit leben zwischen 10 und 20 potenziell gewaltbereite Gefährder in der Hansestadt, die laut Innensenator vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Seit Anfang 2014 sind mindestens 26 Personen aus dem Bundesland Bremen in den Irak und nach Syrien ausgereist, um sich dort der Terrormiliz Daesch anzuschließen, darunter auch Kinder und Jugendliche. Mit dem zunehmenden Zusammenbruch der Terrororganisation des sogenannten Islamischen Staates und seines Territoriums ist davon auszugehen, dass es auch mehr Attacken von Einzeltätern in Deutschland und Europa geben wird. Eine besondere Gefahr geht in diesem Zusammenhang von Rückkehrern aus, die aus ihrem Umfeld Personen anwerben und radikalisieren können. Hier gilt es daher dringend vorzubeugen und das Problem bereits bei seiner Entstehung zu bekämpfen. Dafür ist es wichtig frühzeitig eine mögliche Radikalisierung zu erkennen und ihr mit geeigneten Programmen entgegenzuwirken. Dabei stellt sich die Frage, ob die Möglichkeiten einer effektiven Prävention derzeit ausgeschöpft und bestehende rechtliche Grundlagen angemessen genutzt werden. Man muss sich fragen, welche Anzeichen auf Radikalisierung hindeuten und was die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dazu verleitet sich islamistischen Strömungen anzuschließen. Wie können Eltern, Lehrer, Erzieher, Freunde, Jugendleiter, Trainer usw. die jungen Menschen vor solch einer Radikalisierung bewahren? Ein zentraler Handlungsansatz bei der Terrorismusbekämpfung und im Umgang mit einer religiös motivierten Radikalisierung sollte daher die Prävention sein. Die vorhandenen Mittel zur Extremismusprävention sollten gebündelt und priorisiert werden, damit sie zielgerichtetet und wirksamer zum Einsatz kommen. Ziel muss es sein, staatliche Maßnahmen der Vorbeugung und Deradikalisierung gerade in den Bereichen zu stärken, von denen die größten Gefahren ausgehen. Eine speziell auf das Bundesland Bremen zugeschnittene Präventions- oder Deradikalisierungsstrategie des Senats ist derzeit nicht zu erkennen und auch über die Arbeitsweise und Konzeption der bestehenden staatlichen Maßnahmen zur Deradikalisierung und Prävention insbesondere von Jugendlichen ist nicht viel bekannt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über Anwerbungsstrukturen von Salafisten an Bremer und Bremerhavener Schulen? 2. Inwieweit bietet der Senat Aufklärungsworkshops an Bremer und Bremerhavener Schulen an und auf welche Art und Weise werden Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Elternvertreter sowie Schülerinnen und Schüler über Weiterbildungsmaßnahmen informiert? 3. Welche übergeordneten Programme zur Deradikalisierung gibt es derzeit im Land Bremen? 4. Inwieweit bietet der Senat Aufklärungsworkhops innerhalb der offenen Jugendarbeit sowie in weiteren Instiutionen (Sportvereine, Jugendfeuerwehren, Stadtjugendringe, etc.) an? Wie werden Träger und Einrichtungen über Angebote informiert? (bitte nach Stadtgemeinden getrennt angeben) 5. Wie bewertet der Senat das Berliner Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention für das im Doppelhaushalt 2016/17 Mittel in Höhe von 1,62 Mio. € bereitgestellt wurden ? 6. Inwiefern plant der Senat ähnliche Programme, die dort unterstützt werden, auch im Land Bremen einzuführen? 7. Wie viel Geld stellt der Bremer Senat im Doppelhaushalt 2018/2019 für welche Programme zur Deradikalisierung ein? Wie viel Geld hat der Senat in den letzten fünf Jahren für Deradikalisierungsprogramme jeweils ausgegeben? 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Anwerbestrukturen in den Bremer Moscheevereinen, um Personen anzusprechen und zu radikalisieren? 9. Wie viele Mitarbeiter hat die Bremer Einrichtung „kitab“ derzeit und inwieweit ist die Einführung weiterer Stellen geplant? 10. Wie wird die Bremer Einrichtung „kitab“ von der Zielgruppe angenommen, wie viele Termine werden dort täglich seit 2015 vereinbart und wie ist die Erfolgsbilanz? Inwiefern profitieren die unter den Fragen 2) und 4) benannten Gruppen von der Einrichtung und wie werden sie über Angebote durch „kitab“ informiert? 11. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass auf der Internetseite von „kitab“ Bremen seit Monaten der Hinweis auf längere Wartezeiten zu finden ist? Wie lang ist die Wartezeit aktuell und wie lässt sich die lange Wartezeit vor dem Hintergrund der im Vortext genannten Entwicklungen erklären? 12. Inwiefern werden die bereits radikalisierten Rückkehrer aus Ländern wie Syrien und dem Irak betreut, wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden können? 13. Welche Deradikalisierungsprogramme finden in der Bremer JVA statt und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Besteht ein besonderes Programm für Rückkehrer in der JVA? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 14. Wie setzt sich die salafistische Szene in Bremen zusammen? Bitte unter anderem folgende soziodemografische Angaben berücksichtigen: Geschlecht, Alter, vorherige Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohnort, etc. 15. Inwieweit bemüht sich der Senat um eine spezielle Radikalisierungsprävention für unbegleitete minderjährige Geflüchtete? 16. Inwiefern werden für die Deradikalisierung von potenziellen Extremisten digitale Medien genutzt und wie bewertet der Senat die Möglichkeit auf diesem Wege ein Vertrauensverhältnis über das Internet aufzubauen, um dann Ausstiegsprozesse zu initiieren? 17. Welche bundes- oder landesgesetzlichen Änderungen sind ggf. für die bessere Umsetzung von Deradikaliserungsprogrammen notwendig? Inwiefern beabsichtigt sich der Senat auf Bundesebene in den entsprechenden Gremien für die etwaigen Änderungen einzusetzen? Wie und anhand welcher konkreten Maßnahmen ist der Senat bereits in den vergangenen Jahren tätig geworden?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Kenntnisse hat der Senat über Anwerbungsstrukturen von Salafisten an Bremer und Bremerhavener Schulen? Radikalisierungen sind durch frühzeitig einsetzende Präventionsmaßnahmen entgegenzuwirken. Bei erkannten Radikaliserungsanfängen müssen darüber hinaus die Sicherheitsbehörden informiert werden. Es liegen jedoch derzeit keine Kenntnisse über Anwerbungsstrukturen von Salafisten in den Schulen in Bremen und Bremerhaven vor. Bei Auffälligkeiten sollen sich die Schulen zur Beratung an ihre Schulaufsicht wenden und besondere Vorkommnisse nach einem festgelegten Ablauf mit der Bitte um eine Einschätzung durch die senatorische Behörde bzw. um Weitergabe an die entsprechenden Stellen, melden. Eine rechtliche Verpflichtung von Schulen, die Polizei zu informieren, gibt es derzeit nicht. 2. Inwieweit bietet der Senat Aufklärungsworkshops an Bremer und Bremerhavener Schulen an und auf welche Art und Weise werden Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Elternvertreter sowie Schülerinnen und Schüler über Weiterbildungsmaßnahmen informiert? Das Landesinstitut für Schulen (LIS) hat in der Vergangenheit drei Fachtage zum Thema (De) Radikalisierung angeboten. Der letzte Fachtag fand im November 2015 unter dem Titel „Salafismus und Islamophobie als Herausforderung in der Schule - Aufklärung, Prävention und Handlungsstrategien in der pädagogischen Praxis“ statt. Inzwischen gibt es Ansprechpersonen zum Thema im Bereich Schule. Ein zuständiger Mitarbeiter vom Landesamt für Verfassungsschutz und eine Vertretung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BAMF) Projektes Beratungsnetzwerks „kitab“ bei Vaja e.V. werden i.d.R. gemeinsam zu schulinternen Fortbildungen eingeladen. Im Frühjahr 2018 findet darüber hinaus in derselben Konstellation eine Fortbildung / ein Workshop in einem Ausbildungsseminar des LIS statt. Zusätzlich ist das LIS ebenfalls in der ressortübergreifenden AG Prävention / Deradikalisierung zum Thema vertreten und im Dialoggremium des Projekts "Pro Islam - gegen Radikalisierung und Extremismus – Al-Etidal" aktiv. Dort wurden am 07.11.2017 deren Schulungen für 2018 vorgestellt. Das Projekt selbst liegt im Verantwortungsbereich von Soziales im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“. Nähere Informationen finden sich unter: http://al-etidal.de/ In Bremerhaven hat eine große Veranstaltung in diesem Kontext an der Gymnasialen Oberstufe Carl-von-Ossietzky stattgefunden. Über die Fortbildung von schulischem Personal lässt sich sagen: Die Landeszentrale für politische Bildung und die Volkshochschule (VHS) bieten Seminare für diese Zielgruppe an. Das Bremerhavener Lehrerfortbildungsinstitut unterstützt durch Bewerbung der Ausschreibungen. Das BAMF-Projektes Beratungsnetzwerks „kitab“ bei Vaja e.V. hat sich und seine Angebote einer Schulleiterdienstbesprechung Sek I vorgestellt. Für Februar 2018 ist ein Fachtag des Bremerhavener Lehrerfortbildungsinstituts gemeinsam mit dem ev. Kirchenkreis für schulisches Person zur Entstehung extremistischer religiöser Haltungen geplant. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 3. Welche übergeordneten Programme zur Deradikalisierung gibt es derzeit im Land Bremen? Im Rahmen der ressortübergreifenden Lenkungsgruppe Schule, Jugendhilfe, Polizei, Justiz und Senatskanzlei (Stopp der Jugendgewalt) wurde im April 2017 eine Arbeitsgruppe zum Thema Deradikalisierung gebildet. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Senators für Inneres wurde beauftragt, ein Präventionskonzept zur Deradikalisierung und Extremismusprävention zu erstellen und diese ressortübergreifend abzustimmen. Zur zentralen landesweiten Koordinierung und Steuerung aller Maßnahmen zur Prävention und Intervention/Deradikalisierung einschließlich Aussteigerberatung im Bereich islamistischer Extremismus soll das Kompetenzzentrum Deradikalisierung und Extremismusprävention (KODEX) Bremen beim Senator für Inneres eingerichtet werden. Zusätzlich werden aktuell die Abläufe im Bereich der Senatorin für Kinder und Bildung zum oben genannten Thema überarbeitet. Ziel ist es, die aktuelle Situation und die Zielgruppe noch stärker zu fokussieren um ggf. die Maßnahmen anzupassen. In weiteren Arbeitsgruppen, auch in Zusammenarbeit mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ), ist die Senatorin für Kinder und Bildung ressortbergreifend im Austausch, um Gefährdungen früh zu erkennen und ggf. erforderliche Maßnahmen einzuleiten. Im Kontext des Bundesprogrammes „Demokratie Leben“ hat SJFIS präventive Maßnahmen eingerichtet: Das Demokratiezentrum des Landes Bremen wurde um eine Koordinierungsstelle „Demokratiefeindlicher und Gewaltorientierter Islamismus sowie Muslimfeindlichkeit“ erweitert, die präventive Angebote initiiert und vernetzt sowie Fachkräfte in diesen Themenfeldern unterstützt und qualifiziert. Beim Träger Vaja e.V. wird das Modellprojekt „JAMIL“ (Jugendarbeit in muslimischen und interkulturellen Lebenswelten) umgesetzt, und die Schura Bremen führt das Modellprojekt „Al-Etidal“ (Pro Islam - gegen religiös begründeten Extremismus und Antimuslimischen Rassismus) durch. Beide Modellprojekte erproben kleinräumig Präventionsansätze. Bei Verein Vaja e.V. besteht zudem seit 2012 das im BAMF-Kontext entstandene Beratunsgnetzwerk „kitab“, dass 2017 ebenfalls in den Projektverbund des Landes-Demokratiezentrums aufgenommen wurde. „Kitab“ richtet sich Eltern und Angehörige junger Menschen, die sich extremistisch islamistischen Haltungen zuwenden. Die im Themenfeld eingesetzten Haushaltsmittel wurden genutzt, um zusätzliche Bundesmittel einzuwerben. „Legato“ als Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung in Hamburg mit dem Träger „AMA“ (Ambulante Maßnahmen Altona) soll künftig über „Demokratie Leben“ Präventionsangebote für den Bereich des Justizvollzuges in Bremen vorhalten. Der Integrationsbeauftragte der Polizei Bremen ist Teil dieses Netzwerkes und steht in einem regen Austausch mit den Partnern. Er ist zudem Mitglied des Dialoggremiums des Projektes „Pro Islam – gegen Radikalisierung und Extremismus – Al-Etidal“ in Bremen. 4. Inwieweit bietet der Senat Aufklärungsworkhops innerhalb der offenen Jugendarbeit sowie in weiteren Institutionen (Sportvereine, Jugendfeuerwehren, Stadtjugendringe, etc.) an? Wie werden Träger und Einrichtungen über Angebote informiert? (bitte nach Stadtgemeinden getrennt angeben) Alle im Geschäftsbereich der Senatorin für Jugend Frauen Integration und Soziales im Kontext des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ koordinierten Präventionsmaßnahmen wurden in 2017 ausgebaut und breit bekannt gemacht. Im Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Bereich der Prävention von demokratiefeindlichem und gewaltorientiertem Islamismus sind im Rahmen des Bundesprogramms die Träger Schura Bremen e.V. mit dem Modellprojekt Pro Islam - Al Etidal und Vaja e.V. mit dem Modellprojekt Jamil aktiv. Darüber hinaus wird das bisher die norddeutschen Bundesländer übergreifende und vom BAMF zunächst vollständig, in 2017 noch mitfinanzierte, Beratungsnetzwerk „kitab“ seit 2017 von SJFIS als Teil des Demokratiezentrums im Land Bremen zu einer landesbremischen „Fach- und Beratungsstelle“, vor allem der Kinder- und Jugendhilfe, weiterentwickelt. Als Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist VAJA e.V. seit 25 Jahren in Arbeitsgruppen und Gremien der Quartiere und Stadtteile Bremens aktiv. Das Beratungsangebot des Trägers im Bereich des religiös begründeten Extremismus – „kitab” – sowie das Modellprojekt „jamil“ wird über diese Kanäle für die Netzwerkpartner_innen und alle relevanten Gemeinwesenakteure in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sichtbar gemacht. Die Informationsmaterialien zum Beratungsangebot und die Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig in Form von Flyern und Broschüren verteilt. Das Beratungsnetzwerk kitab verfolgt zudem eine aufsuchende Netzwerkarbeit und hat ein enges Netz an Kooperationspartner_innen, Multiplikator_innen und Akteuren geschaffen, das durch regelmäßigen Austausch kontinuierlich gepflegt und ausgebaut wird. Die Schura Bremen e.V. hat im Rahmen des Modellprojekts „Pro Islam-Al Etidal“ in 2017 Projekte für verschiedene Zielgruppen angeboten. Es fanden drei offene und öffentliche Vortragsabende mit anschließender Diskussion für Jugendliche und Erwachsene mit den Themen: „Scharia oder Grundgesetz?“, „Was verleitet Jugendliche in den Extremismus?“ und „Was ist Salafismus? – Und wie gefährlich ist er wirklich?“, statt. Außerdem fanden für Jugendliche zwei Workshops mit der Comickünstlerin Soufeina Hamed –nach dem Empowerment-Ansatz statt. Die Schura Bremen e.V. informiert Netzwerk- und Kooperationspartner durch persönliche Informationsveranstaltungen, Flyer, Internetpräsenz (Homepage & Facebook), per E-Mail und Brief. Folgende Institutionen/Träger/Einrichtungen wurden insbesondere regelmäßig über Veranstaltungen und Angebote informiert: Bundeszentrale für politische Bildung, Polizei, ReBuz, politische Fraktionen, Beirat und das Ortsamt Gröpelingen, Kultur vor Ort – QBZ, Präventionsrat West, die örtlichen Moscheegemeinden [Mevlana und Fatih] und die Stadtbibliothek West. Zusätzlich zu offenen Angeboten bietet das Modellprojekt „Pro Islam – Al Etidal“ monatlich stattfindende Gesprächszirkel mit den beiden Moscheegemeinden [Mevlana und Fatih] an, wobei das Projekt hier fest in die internen Strukturen der jeweiligen Gemeinden eingegliedert ist. Dieses Angebot bietet den Jugendlichen Raum, um über persönliche Probleme zu sprechen und zu reflektieren. Im Geschäftsbereich Senator für Inneres informiert die Polizei Bremen über ihren Integrationsbeauftragten in der Stadt Bremen alle Altersgruppen bei unterschiedlichsten Trägern und Einrichtungen aktiv. Durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist seine Arbeit ein Teil der primären Aufklärung und Prävention gegen religiösen Extremismus. Auch die Ortspolizeibehörde Bremerhaven bietet im Rahmen der polizeilichen Prävention verschiedene Workshops an, die vermehrt nachgefragt und besucht werden. Aufgrund der fehlenden Nachfrage in Bezug auf Anwerbungen/Radikalisierungen z. B. beim Thema „Salafismus“ wurde hier noch kein spezifischer Bedarf erkannt und wird dementsprechend auch nicht angeboten. Das Landesamt für Verfassungsschutz bietet seit Jahren Schulungen für Mitarbeiter der Polizei, Lehrer, Sozialarbeiter, Mitarbeiter von JVA und Flüchtlingsunterkünften und weitere Bedarfsgruppen an und führt diese auch in regelmäßigen Abständen durch. Thematisch geht es um die Gefahr der islamistischen Radikalisierung, Strukturen in Bremen und Präventionsmöglichkeiten. Im jährlich erscheinenden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Verfassungsschutzbericht wird auf dieses Angebot hingewiesen. 5. Wie bewertet der Senat das Berliner Landesprogramm zur Radikalisierungsprävention für das im Doppelhaushalt 2016/17 Mittel in Höhe von 1,62 Mio. € bereitgestellt wurden? Ähnlich wie in Bremen setzt auch das Berliner Konzept auf die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, worunter sowohl Moscheegemeinden wie auch Jugendhilfeträger zählen. Der Partner im Bereich der Deradikalisierung für Berlin ist das Violence Prevention Network. In Bremen war bisher insbesondere VAJA e.V. in diesem Themenbereich aktiv. Wie aus den anderen Antworten hervorgeht, sind mit der SCHURA und AMA e.V. (Ambulante Maßnahmen Altona) zwei weitere zivilgesellschaftliche Träger in Bremen tätig. Das Berliner und das Bremer Programm ähneln sich insofern bei ihrer Vorgehensweise. 6. Inwiefern plant der Senat ähnliche Programme, die dort unterstützt werden, auch im Land Bremen einzuführen? Durch die in Frage 3 genannte ressortübergreifende Arbeitsgruppe werden die bereits bestehenden Maßnahmen weiterentwickelt und in ein gemeinsames ressortübergreifendes Gesamtkonzept aufgenommen. Bereits seit 2013 findet ein regelmäßiger Austausch der Ressorts in diesem Themenfeld statt. Die nun geplante ressortübergreifende Einrichtung des Kompetenzzentrums Deradikalisierung und Extremismusprävention (KODEX) Bremen, angesiedelt beim Senator für Inneres, baut auf den Erfahrungen der anderen Bundesländer, nicht nur auf dem Berliner Konzept, auf. Durch die Mitarbeit auf Bundesebene an diesem Themenfeld, kann die Arbeitsgruppe auf die bestehenden Netzwerke zurückgreifen. Es bestehen sowohl formal als auch auf Arbeitsebene intensive Kontakte die für eine gute Zusammenarbeit und einen fachlichen Austausch mit den Kompetenzzentren und Beratungsstellen der anderen Bundesländer genutzt werden. Die Erfahrungen der Kompetenzzentren anderer Bundesländer fließen somit in das Bremische Konzept mit ein. Ein besonders intensiver Austausch besteht mit den Kompetenzzentren der Länder Hamburg, Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfahren sowie dem Bundesamt für Migration als federführende Behörde auf Bundesebene für die Beratungsarbeit. Im Rahmen des Gesamtnetzwerks sind die beteiligten Ressorts für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche für die Umsetzung ihrer Maßnahmen verantwortlich und stimmen sich hierbei eng untereinander ab. Das Kompetenzzentrum KODEX wird hier als Schlüsselstelle die Gesamtkoordination wahrnehmen. Im Geschäftsbereich der SJFIS wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ das Landesdemokratiezentrum Bremen systematisch auf- und ausgebaut. Das Landesdemokratiezentrum ist ein fester Bestandteil des gesamt-bremischen Netzwerks. Dieses bündelt die Informationen über die Kompetenzen der Fachkräfte in den staatlichen und nicht-staatlichen Einrichtungen des Landes in der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und demokratiefeindlichem und gewaltorientiertem Islamismus. Den Netzwerken des Demokratiezentrums gehören Expertinnen und Experten aus staatlichen und zivilgesellschaftlichen Bereichen wie Jugendhilfe/Soziale Arbeit, Polizei, Justiz, Wissenschaft, Kirchen, Ämtern und Behörden an. Das Landesdemokratiezentrum ist Ansprechpartnerin insbesondere für die Akteure im Programm „Demokratie leben!“ sowie die Kinder- und Jugendhilfe/Soziale Arbeit und fördert die Ausgestaltung einer nachhaltigen Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur auf Landesebene, die kontinuierlich weiter auf- und ausgebaut wird. Hierbei findet eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit mit dem im Aufbau Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 befindlichen ressortübergreifenden Kompetenzzentrum KODEX statt, um Doppelstrukturen und Zuständigkeitsdefizite zu vermeiden. Die Polizei Bremen beabsichtigt beim Landeskriminalamt eine Stelle für Extremismusprävention einzurichten, um in enger Abstimmung mit den originär zuständigen Stellen für Extremismusprävention und Deradikalisierung polizeiliche Maßnahmen bestmöglich kommunizieren sowie insbesondere Stakeholder innerhalb der öffentlichen Verwaltung über die Verzahnung polizeilicher und nichtpolizeilicher Extremismusprävention informieren bzw. in Teilbereichen auch schulen zu können. 7. Wie viel Geld stellt der Bremer Senat im Doppelhaushalt 2018/2019 für welche Programme zur Deradikalisierung ein? Wie viel Geld hat der Senat in den letzten fünf Jahren für Deradikalisierungsprogramme jeweils ausgegeben? Im Geschäftsbereich des Senators für Inneres werden im Rahmen des Handlungsfeldes „Sichere und Saubere Stadt“ Mittel zur Entwicklung eines Vorprojektes mit dem Ziel eines ressortübergreifend abzustimmenden Gesamtkonzeptes zur Verfügung gestellt. Für die Aufbauphase von KODEX sind 2 Stellen geplant. Für die Beratungsangebote sind zusätzlich 160 T€ im Rahmen des Handlungskonzeptes Sichere und Saubere Stadt vorgesehen. Für die Leitungsstelle wird mehrheitlich als Schlüsselkompetenz ein umfangreicher Erfahrungsschatz im Projektmanagement als Grundlage angesehen. Die Teilnehmer sprechen sich anhand der übermittelten Vorlage überwiegend für ein Verwaltungs- und Managementprofil der Leitungsstelle aus. Durch diese Stelle soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an Informationssteuerung, Koordinierung, Projektmanagement und auch die Beantragung von Fördergeldern bedient werden. Phänomenkenntnisse werden durch eine Stelle der wissenschaftlichen Begleitung eingebracht. Hiermit wird die enge fachliche und wissenschaftliche Beratung als Schwerpunkt eingezogen. In dem Projekt werden durch Konkretisierung und Strukturierung der Aufgaben und Ressourcenbedarfe in den beteiligten Ressorts geklärt, Träger für notwendige Maßnahmen gewonnen sowie Möglichkeiten zur Einwerbung von Drittmitteln geprüft und umgesetzt. Gefördert durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das Projekt KuBiBe - Kultur, Bildung und Beratung gegen die Radikalisierung von Straffälligen" in der JVA Bremen angelaufen (Laufzeit August 2017- Dezember 2019). Das Projekt wird mit 90% (810T€/900T€) durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frau und Jugend finanziert. Die 10 %ige Kofinanzierung i.H.v. 90T€ erfolgt aus dem arbeitsmarktpolitischen Budget im Rahmen des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms im Zeitraum August 2017 - Dezember 2019. Die Kofinanzierung enthält keine Investitionsausgaben und dient ausschließlich der Finanzierung von Personalkosten für zusätzliche vollzugsexterne Betreuungs- und Beratungsleistungen für Teilnehmer im Sinne der allgemeinen Zielstellung des Bundesprogrammes Demokratie leben. Über das Handlungsfeld „Sichere und Saubere Stadt“, Teilbereich Justiz und Verfassung werden darüber hinaus Maßnahmen zur Verhinderung einer Radikalisierung von Strafgefangenen, zur Gewährleistung von Sicherheit in der JVA Bremen und zum Schutz der Allgemeinheit finanziert. Konkret werden Fortbildungen in den Bereichen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 „Extremismus“ und „Suizidprävention“, der Aufbau von Trainingsinhalten zum Themenkomplex „Islamistischer Extremismus“, eine Weiterentwicklung der Risk- Assessment-Praxis im Bereich Extremismus, ein Ausbau der muslimischen Seelsorge und eine Verstärkung des Sicherheitsdienstes der JVA finanziert. Eine Erhöhung der personellen Ressourcen der JVA zur Erreichung der vorgenannten Ziele um fünf Personen ist in der aktuellen Haushaltsplanung berücksichtigt sowie konsumtive Mittel in Höhe von 89,2T€ in 2018 und 94,3T€ in 2019. Zu den finanziellen Aufwendungen der letzten fünf Jahre liegen keine Daten vor. 8. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Anwerbestrukturen in den Bremer Moscheevereinen, um Personen anzusprechen und zu radikalisieren? In Bremen und Bremerhaven werden salafistische Bestrebungen durch den Verfassungsschutz beobachtet. Das Spektrum der Organisationen ist hieri breit gefächert. Dies kann Vereine, Moscheen, Dachverbände, Internetseiten und Verlage, organisierte Personenzusammenschlüsse sowie lose Netzwerke, die durch Einzelpersonen gebildet werden, betreffen. Moscheen dienen in Bremen aktuell – insbesondere nach dem Verbot des als Radikalisierungsknotenpunkt identifizierten Kultur & Familien Verein e.V. durch den Senator für Inneres in 2014 und die damit verbundene zwangsweise Schließung der von dem Verein betriebenen Moschee – eher als Möglichkeit zur Kontaktherstellung denn als Radikalisierungsschwerpunkt. Anwerbeversuche finden keinesfalls ausschließlich in Moscheen statt. Daher unterliegen die meisten Bremer Moscheen auch nicht der Beobachtung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Stattdessen vollzieht sich die Radikalisierung über Peer-Group- Prozesse junger Menschen, durch den Konsum entsprechender Propaganda im Internet, Soziale Medien, Ansprachen im sozialen Raum und öffentlichkeitswirksame Aktionen von Vertretern der salafistischen Szene. Am 03.09.2016 fand am Bremer Hauptbahnhof unter der maßgeblichen Leitung des bekannten salafistischen Predigers Pierre Vogel eine Kundgebung mit dem Titel „Wie steht der Islam zum Terrorismus? Was hat der IS mit dem Islam zu tun? (ISIS ist nicht Islam)“ statt. Unter den hauptsächlich jungen Menschen befanden sich Personen, die dem bremischen salafistischen Spektrum zugerechnet werden, sowie auch nicht salafistische Muslime und Nichtmuslime. Ähnlich wie die Koranverteilungsaktionen ist auch diese Art von Veranstaltungen, wenngleich jenseits einer strafrechtlichen Relevanz, problematisch. Sie dienen als Erstkontakt und sollen junge Menschen langfristig in salafistische Netzwerke einbinden. Es besteht die Gefahr, dass sich junge Menschen in diesem Prozess radikalisieren und in das gewaltbereite Spektrum des Salafismus abrutschen. Der Verein „Siegel der Propheten e.V.“ organisierte auch im Jahr 2016 bundesweit Informationsstände, an denen der Koran kostenlos verteilt wird und Interessierte die Möglichkeit haben, sich an den Ständen über den Islam zu informieren. So fand auch in Bremen im Bereich des Hauptbahnhofes oder der Innenstadt bis zum Herbst an fast jedem Wochenende des Jahres 2016 diese Koranverteilungsaktion statt. Am 10. Oktober 2016 beschloss jedoch der Vorstand des Vereins „Siegel der Propheten“ die öffentlichen Koranstände nicht mehr stattfinden zu lassen und kommunizierte dies an die Anhänger wenige Tage später über die vereinseigene Internetseite. Auch das Projekt „Lies!“ organisierte am Anfang des Jahres 2016 einige wenige Koranverteilungsaktionen der Verantwortlichen des seit November 2016 verbotenen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Vereins „Die Wahre Religion!“ in Bremen. Seit dem Verbot sind keine Verteilaktionen mehr festgestellt worden. Über die wesentlichen Träger salafistischer Bestrebungen informiert der am 16. Juni 2017 durch den Senator für Inneres vorgestellte aktuelle Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus berichtet der Verfassungsschutz regelmäßig und eingehend in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Polizeiliche Relevanz entfaltet extremistische Radikalisierung dann, wenn hieraus eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Straftaten erwachsen. Um ihrem Auftrag bestmöglich entsprechen zu können, behält die Polizei Bremen aber bekannt gewordene extremistische Bestrebungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit im Blick und betreibt unter Beachtung der jeweiligen Aufgabenstellungen und im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Datenübermittlung einen intensiven Informationsaustausch mit dem Landesamt für Verfassungsschutz und anderen relevanten Dienststellen. 9. Wie viele Mitarbeiter hat die Bremer Einrichtung „kitab“ derzeit und inwieweit ist die Einführung weiterer Stellen geplant? Derzeit setzt der Träger VAJA e.V. für „kitab“ – zwei MitarbeiterInnen mit einem Umfang von jeweils 10 und 7 Wochenstunden ein. Nachdem eine erfahrene Fachkraft zum Ende des vergangenen Jahres ausschied, konnte in 2017 aufgrund der nur kurzen Weiterführungsperspektive kein geeignetes Personal gefunden werden, obwohl aus dem Integrationsbudget weitere Mittel zur Verfügung standen und anteilige Mittel des BAMF eingeworben wurden. Außerdem ist eine Neukonzeptionierung erforderlich geworden: Das bisher die norddeutschen Bundesländer übergreifende und vom BAMF zunächst vollständig, in 2017 noch mitfinanzierte, Beratungsnetzwerk „kitab“ wurde in 2017 wurde zu einer landesbremischen „Fach- und Beratungsstelle“ weiterentwickelt, die ab 2018 Bestandteil des Projektverbundes im Landes-Demokratiezentrum sein wird. Die im Integrationskonzept des Senats für „kitab“ im Haushaltsentwurf für 2018/19 vorgesehen Mittel werden eingesetzt, um zusätzlich Mittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ einzuwerben und ggf. weitere Aktivitäten in den Stadtteilen zu initiieren. Für 2018 sind zunächst drei Stellen für „kitab“ bei Vaja e.V. sowie eine Stelle im Landes- Demokratiezentrum bewilligt und im Haushalt abgebildet worden. Ausgehend von einer Bedarfsanalyse im Geschäftsbereich SJFIS wird „kitab“ als Fach- und Beratungsstelle seine Aktivitäten ab 2018 erheblich ausweiten und zugleich stärker fokussieren. 10. Wie wird die Bremer Einrichtung „kitab“ von der Zielgruppe angenommen, wie viele Termine werden dort täglich seit 2015 vereinbart und wie ist die Erfolgsbilanz? Inwiefern profitieren die unter den Fragen 2) und 4) benannten Gruppen von der Einrichtung und wie werden sie über Angebote durch „kitab“ informiert? Die Arbeit von „kitab“ erschöpft sich nicht in der Beratung von Einzelfällen. Aufklärung und Weiterbildung in diesem Themenfeld sind zentrale Bestandteile von qualitativer Präventionsarbeit. Daher ist eine allein auf Einzelfallberatung bezogene Evaluation nicht aussagekräftig. Seit 2016 ist “kitab” mit der Finanzierung durch das BAMF ausschließlich für das Bundesland Bremen zuständig. Insgesamt erreichten 2016 die Beratungsstelle 42 Beratungsanfragen aus dem Bundesland Bremen. Drei Beratungsfälle wurden der Beratungsstelle über die Hotline der Fachstelle Radikalisierung beim BAMF vermittelt. Im Jahr 2017 erreichten das Beratungsnetzwerk bisher 33 Fälle aus dem Bundesland Bremen, dazu ein Fall über die Hotline des BAMF. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Zudem bot kitab in diesem Zeitraum 2016 21 Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in Einrichtungen, Behörden, Schulen und Vereinen an. Ende des Jahres 2016 schied eine erfahrene Fachkraft aus dem Beratungsnetzwerk “kitab” aus, das Personalvolumen der Stelle konnte nicht sofort nachbesetzt werden. Bis Mai 2017 war ein Mitarbeiter für die Beratungsstelle tätig und hielt mit zahlreichen Überstunden das Angebot aufrecht. Ab Mai 2017 wurde eine erfahrene Fachkraft aus den Arbeitszusammenhängen des Trägers mit 7 Wochenstunden hinzugewonnen. Im Jahr 2017 wurden bereits 20 Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. 11. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass auf der Internetseite von „kitab“ Bremen seit Monaten der Hinweis auf längere Wartezeiten zu finden ist? Wie lang ist die Wartezeit aktuell und wie lässt sich die lange Wartezeit vor dem Hintergrund der im Vortext genannten Entwicklungen erklären? Der Senat bedauert es, dass der Träger die zu Jahresbeginn freigewordene Stelle nicht wieder besetzen konnte und dass ein Ausbau des Angebotes nicht möglich war. Akute Anfragen werden vom Träger prioritär bearbeitet. Zu Wartezeiten kommt es daher vor allem bei Informations-/Fortbildungsanfragen und bezogen auf die Beratungsintervalle in längerfristig zu begleitenden Fällen. Eine konkrete Bezifferung der Wartezeit ist daher nicht möglich Im Zuge der Entwicklung einer Gesamtstrategie des Senats und der Weiterentwicklung von „kitab“ zu einem landesbremischen Baustein im Bundesprogramm „Demokratie leben“/Demokratiezentrum des Landes Bremen ist der Träger nunmehr in der Personalakquise für die unter 9. benannten 3 Stellen. Perspektivisch sollen daher keine Wartezeiten mehr entstehen. 12. Inwiefern werden die bereits radikalisierten Rückkehrer aus Ländern wie Syrien und dem Irak betreut, wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden können? Alle zurückgekehrten Personen stehen unter besonderer Beobachtung der bremischen Sicherheitsbehörden. Art und Weise einzelner Maßnahmen und vor allem deren Intensität orientieren sich eng an dem jeweiligen Einzelfall. Aufgrund des Zurückdrängens des IS in seinem Stammgebiet ist mit weiteren Rückkehrern zu rechnen. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat aus diesem Grunde ein Sensibilisierungsschreiben entworfen und an alle betroffenen Behörden gesteuert. Bei den zurückgekehrten Personen wird in jedem Einzelfall geprüft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat zu erkennen sind. Falls dies der Fall ist, leitet die Polizei Bremen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft (deliktsabhängig insbesondere die Staatsanwaltschaft Bremen oder der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof) ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ein. Daneben wird in jedem Einzelfall geprüft, ob zur Gefahrenabwehr polizeirechtliche Maßnahmen geboten sind. Hierbei kommen etwa ein Passentzug oder die Durchführung aufenthaltsbeschränkender sowie verbleibs- und tätigkeitsüberprüfender Maßnahmen in Betracht. Die Maßnahmen sind je nach Person und Sachverhalt unterschiedlich und unterliegen teilweise richterlichen Genehmigungsvorbehalten. Sie werden zudem nur teilweise durch die Polizei Bremen selbst durchgeführt, überwiegend liegt die Anordnungsbefugnis bei den allgemeinen Verwaltungsbehörden. Zu konkreten polizeitaktischen oder nachrichtendienstlichen Maßnahmen werden grundsätzlich keine Auskünfte erteilt. Zusätzlich wird einzelfallbezogen auch in der behördenübergreifende Zusammenarbeit, z.B. auf Fallkonferenzen, geprüft, inwieweit sozialintegrative Maßnahmen, Beratung- und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Deradikalisierungsangebote für den jeweilige Rückkehrer oder auch seine Angehörigen umgesetzt werden können. Im Rahmen des Aufbaus des Kompetenzzentrums wird auch diese Zielgruppe noch genauer betrachtet und das Angebot ausgeweitet. 13. Welche Deradikalisierungsprogramme finden in der Bremer JVA statt und wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Besteht ein besonderes Programm für Rückkehrer in der JVA? Um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen und die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, implementiert das Justizressort aktuell mehrere Projekte mit Themenschwerpunkt „Extremismus“ in der JVA Bremen: Projekt KuBiBe: Kultur – Bildung – Beratung. Das Projekt KuBiBe – KulturBildungBeratung wird im Programm Demokratie Leben! des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert (Laufzeit August 2017 bis Dezember 2019). Es befasst sich mit den Themen Demokratieförderung/ Radikalisierung/ Deradikalisierung. Hierbei gliedert sich der Projektinhalt in drei große Säulen: a) Fortbildung der Mitarbeiter, b) Betreuung, Beratung, Informierung von Mitarbeitern, sowie Insassen der JVA, c) Kulturarbeit Zu a): Dem ausgeprägten Bedarf an Fortbildung für Justizvollzug und Bewährungshilfe wird Rechnung getragen. (Aktuelle) Schwerpunkte bilden Erkennen/Erfassen von Radikalisierungstendenzen; Umgang mit Gefährdeten und Radikalisierten und welche Interventions- und Reaktionsmöglichkeiten bestehen (an wen kann ich mich wenden; wer bietet welche Angebote). Hier sollen allgemeine Fortbildungen (für JVA-Bedienstete und die Bewährungshilfe) das Wissen um die Problematik verbessern. Weiterhin werden spezifische Angebote für ausgewählte Personen zwecks Erstellung von „Expertise im Feld“ aktuell entworfen, diese Inhalte werden nachhaltig in bestehende Curricula der Ausbildung einfließen. Derzeit in Ausarbeitung ist z.B. die Ausbildung von Mitarbeitern der JVA zur Risikoeinschätzung für Personen, die nach §§ 129 a, b; 89a, 91 StGB inhaftiert sind. Ein international erprobtes Instrument mit dem Namen VERA2 („Violent Extremism Risk Assessment2“) soll Psychologen und Psychologinnen, sowie anderen Vollzugsplanern in der JVA als Checkliste dienen, damit das Risiko sowie der Behandlungsbedarf der Zielgruppe systematisch erfasst werden kann. Zu b): Bei der Präventionsarbeit soll die Vermeidung von Radikalisierungsprozessen im Besonderen durch die Gewährleistung von Gruppenangeboten und Informationsveranstaltungen geleistet werden. Hierbei sind unter anderem Themen wie „Demokratieförderung“, „Wertediskussionen“, „Informationen über den Islam“ Teil der Ausrichtung. Zugleich ist die Arbeit mit bereits Radikalisierten bzw. sich im Prozess einer Radikalisierung befindlichen Menschen in der JVA bereits gesichert. Spezifische Beratungs- und Betreuungsangebote (Einzelfallbetreuung) werden vorgehalten. Der durch den Projektpartner AMA e.V. (Fachstelle Legato) praktizierte Ansatz einer systemischen Beratung wird ebenso in der JVA Bremen bereits aktiv genutzt. Zu c): Durch Kulturarbeit, in Form von Aktivtäten praktischer Art in Gruppen, z.B. durch Theaterarbeit (Proben, Umsetzung, Training) wird es den TeilnehmerInnen ermöglicht, ihre eigenen Kompetenzen zu erkennen, zu fördern und weiterzuentwickeln. Ergänzt wird dieses Angebot durch einen Kurs zur Demokratieförderung und Werteentwicklung, sowie der Einführung in demokratisches Denken und Handeln. Mit der Hochschule für Künste Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 im Sozialen Ottersberg konnte hierfür ein Partner mit ausgeprägter Expertise im Feld der Theaterpädagogik verpflichtet werden. Deradikalisierungsmaßnahmen mit transnationaler Ausrichtung Die Themen Radikalisierung und Extremismus haben gerade auch im gesamteuropäischen Kontext enorme Aktualität. Um von bestehender Expertise im Feld profitieren zu können partizipiert der Senator für Justiz und Verfassung an mehreren Projekten transnationaler Ausrichtung. Die dort gewonnenen Erkenntnisse werden in die tägliche Arbeit der JVA Bremen umgesetzt. a) Prävention im Bereich Radikalisierung (EU Projekt PRALT Laufzeit 07/2016- 07/2018) Das Projekt „The prevention of juvenile radicalisation: Promoting the use of alternatives to detention through judicial training” setzt auf einen erweiterten Wissenstransfer zwischen relevanten Akteuren innerhalb und außerhalb des Strafvollzuges. Die Einbindung etablierter Praktiken aus Kriminalprävention und Rehabilitation soll Handlungssicherheit gewährleistet. Die Prävention und Abkehr von Gewalt und Extremismus im Strafvollzug soll nachhaltig und durch die Bereitstellung eines „best practice“-Ansatzes sowie durch die Entwicklung eines thematischen Handbuches sichergestellt werden. Im Rahmen des EU Projektes PRALT ist der transnationale und innereuropäische Austausch von Justizfachpersonal von besonderer Bedeutung. Bewährte Praktiken sollen im Rahmen des Projektes vorrangig mit relevanten Stakeholdern und Entscheidungsträgern geteilt werden, um internationale Expertise gezielt bündeln zu können. b) Stärkung des Jugendgerichtswesens (EU Projekt Strengthening (Laufzeit 1/2017- 12/2018) Das Projekt „Strengthening Juvenile Justice Systems in the counter-terrorism context: Capacity-building and peer-learning among stakeholders” fokussiert auf die Besonderheiten im Jugendbereich. Neben der Prävention von Radikalisierung in der Haft ist auch der innereuropäische fachliche Austausch zu bestehenden Deradikalisierungsund Präventionsansätzen wichtiger Teil des Projektvorhabens. Darüber hinaus sollen Inhalte in Zusammenarbeit mit etablierten Akteuren wie z.B. dem „Violence Prevention Network“ in Berlin sowie dem Französischen Justizministerium erhoben, verwertet und anschließend in bestehende Curricula integriert werden. Der Senator für Justiz und Verfassung Bremen ist Co-Partner des Projektes. Relevanten Personen der Bremer Justiz steht der Zugang zu den Projektergebnissen offen. Zusätzlich fanden in den letzten Jahren regelmäßig Sensibilisierungsveranstaltungen für Auszubildende und bereits Beschäftigte der JVA Bremen durch den Islamwissenschaftler des LfV statt. Der Senat erachtet die vorgenannten Maßnahmen als zielführend. Ein spezielles Programm für Rückkehrer gibt es in der JVA Bremen nicht. Die vorgenannten Maßnahmen richten sich grundsätzlich an alle Gefangenen und sollen jeder Bildung von Extremismus im Justizvollzug entgegenwirken. Dem steht nicht entgegen, dass die vorgenannten Maßnahmen schwerpunktmäßig bei bereits als extremistisch einzustufenden Gefangenen und deren Umfeld zum Einsatz kommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 14. Wie setzt sich die salafistische Szene in Bremen zusammen? Bitte unter anderem folgende soziodemografische Angaben berücksichtigen: Geschlecht, Alter, vorherige Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Wohnort, etc. Die salafistische Szene im Land Bremen mit derzeit rund 490 Anhängern ist heterogen in ihrer Zusammensetzung. Dies betrifft sowohl die ethnische als auch die altersspezifische Struktur der Szene. Der weit überwiegende Teil hat seinen Wohnsitz im Stadtgebiet Bremen und ist männlich. Handelnde Personen sind auch Konvertiten und eher männlich und im Alter zwischen 16 und 30 Jahren. Es gibt aber auch Akteure im fortgeschrittenen Lebensalter oder in geringerer Anzahl auch weibliche Akteure. In dem Personenkreis gibt es unterschiedliche Staatsangehörigkeiten. Ein großer Anteil der Personen ist deutsch und hat häufig einen Migrationshintergrund. Im Bereich nichtdeutscher Staatsangehöriger sind vorrangig Nationalitäten mit mehrheitlich muslimischer Religionszugehörigkeit (z.B. Türkei, Syrien, Afghanistan), Russland mit der Kaukasusregion sowie auch Staaten des ehemaligen Jugoslawien vertreten. Der Wohnort dieser Menschen ist in der Regel Bremen, hieran angeknüpft ergibt sich hieraus auch die örtliche und sachliche Zuständigkeit. In Bremerhaven setzt sich die salafistische Szene derzeit aus 7 muslimischen männlichen und weiblichen Personen im Alter von 30 bis 43 Jahren zusammen. Der Wohnort befindet sich jeweils in Bremerhaven. Die Personen besitzen vornehmlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus vorliegende Informationen unterliegen einer besonderen Vertraulichkeit. Der Senator für Inneres berichtet darüber regelmäßig der Parlamentarischen Kontrollkommission in der Bremischen Bürgerschaft. 15. Inwieweit bemüht sich der Senat um eine spezielle Radikalisierungsprävention für unbegleitete minderjährige Geflüchtete? Die Radikalisierung junger Menschen stellt eine Gefährdung ihres Kindeswohls dar. Gefährdungspotentiale zu identifizieren und ihnen frühzeitig entgegenzuwirken, ist deshalb integraler Bestandteil der Jugendhilfe sowohl für hier aufgewachsenen jungen Menschen als auch als auch in Bezug auf unbegleitet oder begleitet eingereiste minderjährige Ausländerinnen und Ausländer. Die von den Jugendämtern bzw. den Trägern der Kinder und Jugendhilfe bereit gestellten Schutzmaßnahmen und ambulanten oder stationären Anschlussmaßnahmen der Hilfen zur Erziehung sowie ergänzende Programme der Kinder- und Jugendhilfe zur Integration und Teilhabe z.B. im Rahmen des Integrationskonzeptes des Senats sind wichtige Bestandteile auch zur Prävention bzw. Abwendung möglicher Radikalisierungen. Im Juli 2016 haben die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und der Senator für Inneres darüber hinaus eine gemeinsame Handreichung „Religiös motivierter Extremismus als Gefährdung junger Flüchtlinge – Handreichung für unbegleitete minderjährige Ausländer_innen (umA)-Jugendhilfeeinrichtungen“ herausgegeben. Diese Handreichung unterstützt gezielt die Mitarbeitenden der freien Jugendhilfe bei der Identifizierung möglicher Radikalisierungstendenzen, nennt Ansprechpartner/innen im Landesjugendamt und zeigt problemspezifische Unterstützungsmöglichkeiten für die Träger auf. In der kommunalen „Begleitgruppe umA“, einer monatlich tagenden Arbeitsgruppe von bremischen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe unter Federführung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport hat das Landesamt für Verfassungsschutz am 17.10.2016 die Träger auch unmittelbar über Gefährdungspotentiale informiert und die Unterstützungsangebote dargestellt. Gemäß § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII haben Einrichtungsträger im Land Bremen dem Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Landesjugendamt als zuständiger Behörde unverzüglich Ereignisse oder Entwicklungen anzuzeigen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen. Die hierzu entwickelten Verfahren zur Meldung besonderer Vorkommnisse gelten auch für Ereignisse und Entwicklungen, die auf eine drohende Radikalisierung junger Menschen hindeuten. Nach Eingang einer entsprechenden Meldung wird der meldende Träger durch das Landesjugendamt zu geeigneten Maßnahmen zur Gefährdungsprävention beraten. In der operativen Verantwortung des Jugendamtes Bremen erfolgt neben der Orientierung auf präventive Angebote z.B. im niedrigschwelligen Bereich im begründeten Einzelfall auch eine fallbezogene Einbindung der Sicherheitsorgane bzw. anonymisierte Inanspruchnahme der dortigen allgemeinen Fachkompetenz, um eine mögliche Gefahrenlage oder Gefährdungssituation für einen jungen Menschen frühzeitig erkennen oder ausschließen zu können. So werden etwa das Landesamt für Verfassungsschutz oder das Landeskriminalamt (Staatsschutz) um die fachliche Bewertung von Sachverhalten gebeten. Auf dieser Grundlage werden dann ggf. weitere Schritte und Maßnahmen eingeleitet. Bei gravierenden Anhaltspunkten für eine ggf. tatsächliche Gefährdung erfolgt auf Grundlage der behördenübergreifenden Vereinbarungen und Verfahren im Kontext des Senatskonzeptes „Stopp Jugendgewalt“ fallweise eine Einbindung von Polizei und Verfassungsschutz in die entsprechenden Fallkonferenzen. Einschlägige fachliche Unterstützung erhalten das Jugendamt, freie Träger, Bezugspersonen und junge Menschen durch die sog. Demokratieprogramme der Kinder und Jugendhilfe. Hier ist die fachspezifische Arbeit des Vereins VAJA e.V., insbesondere auch das mit Unterstützung von Drittmitteln im weiteren Ausbau befindliche Projekt „kitab“ (Fachberatungsstelle) zu nennen 16. Inwiefern werden für die Deradikalisierung von potenziellen Extremisten digitale Medien genutzt und wie bewertet der Senat die Möglichkeit auf diesem Wege ein Vertrauensverhältnis über das Internet aufzubauen, um dann Ausstiegsprozesse zu initiieren? Filmmaterial und Onlinemedien kommen vor allem im präventiven Bereich zur Anwendung. Das LfV Bremen verwendet bei seinen Multiplikatorenschulungen je nach Bedarfslage entsprechendes Material. Beispielhaft angeführt sei an dieser Stelle der phänomenübergreifende Aufklärungsfilm RADIKAL des Hessischen Innenministeriums, die Filme der Sieger des Filmwettbewerbs des Bayrischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung oder die Filmreihe „Lebenswelten Islam“ der Bundeszentrale für politische Bildung. Des Weiteren ist vorgesehen das auf einer pädagogischen Filmserie fußende Teamer- Projekt „Wie wollen wir leben?“ des Vereins Ufuq.de zeitnah an Bremer Schulen umzusetzen. 17. Welche bundes- oder landesgesetzlichen Änderungen sind ggf. für die bessere Umsetzung von Deradikaliserungsprogrammen notwendig? Inwiefern beabsichtigt sich der Senat auf Bundesebene in den entsprechenden Gremien für die etwaigen Änderungen einzusetzen? Wie und anhand welcher konkreten Maßnahmen ist der Senat bereits in den vergangenen Jahren tätig geworden? Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat in der vergangenen Legislaturperiode auf Bundesebene ein „Demokratieförderungsgesetz“ entworfen, das bedauerlicherweise nicht mehr im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Mit diesem sollte die Finanzierung für das Demokratiezentrum des Landes und des in diesem Kontext finanzierten Projektverbundes sowie die lokalen Partnerschaften für Demokratie (3 im Land Bremen) gesetzlich abgesichert werden. Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass die Absicherung der Bundesfinanzierung für diese präventiven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Maßnahmen in der neuen Legislaturperiode wieder aufgegriffen wird. Für eine effektive und effiziente Verzahnung aller staatlichen und nichtstaatlichen Maßnahmen im Bereich der Extremismusprävention und die Durchführung von Deradikalisierungsmaßnahmen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Landes- und Bundesbehörden erforderlich, um die Maßnahmen aller Akteure sowohl vertikal (d.h. auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene) als auch horizontal (d.h. unter Einbeziehung der Ressortbereiche Inneres, Justiz, Soziales, Bildung, Gesundheit und Wissenschaft) bestmöglich aufeinander abzustimmen. Der Senator für Inneres verfolgt dieses Ziel seitdem in unterschiedlichen Bund-Länder- Gremien Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1447 VB Radikalisierungen in Bremen und Bremerhaven frühzeitig entgegenwirken 20171212_1_KA Radikalisierung