BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1465 Landtag (zu Drs. 19/1405) 19. Wahlperiode 09.01.18 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tödliche Gefahr Asbest Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag vom 9. Januar 2018 „Tödliche Gefahr Asbest“ (Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN) Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Asbest kann Asbestose, Lungen- und Kehlkopfkrebs sowie Mesotheliome auslösen. Eine Asbesterkrankung ist nicht heilbar. Jährlich sterben viele Menschen daran. Bremen ist besonders stark belastet, weil die bremischen Häfen seit den 1950er Jahren Hauptumschlagplatz für losen Asbest waren. In den damaligen großen Werften Bremens wie „AG Weser“ oder dem „Vulkan“ wurde die Belegschaft dem Gefahrstoff häufig ungeschützt ausgesetzt und Arbeitsschutzbestimmungen wurden nicht ausreichend beachtet. Verboten wurde Asbest als Werkstoff erst 1993, die Latenzzeit bis zum Ausbruch einer asbestbedingten Erkrankung beträgt 30 Jahre und mehr. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist daher zu befürchten , dass der Höhepunkt der Asbesterkrankungen erst in den Jahren 2017 bis 2025 erreicht wird. Im Jahr 2011 hat in Bremen die bundesweit erste öffentlich finanzierte Beratungsstelle zu Berufskrankheiten ihre Arbeit aufgenommen, die insbesondere auch Betroffene von asbestbedingten Krankheiten berät und unterstützt. Die Schaffung dieser Beratungsstelle geht auf einen Beschluss der Bremischen Bürgerschaft aus dem Jahr 2010 zurück. Bisher leider nicht umgesetzt wurde die in diesem Beschluss ebenfalls geforderte Beweislastumkehr im Sozialgesetzbuch (SGB VII), damit Menschen, die durch ihre berufliche Tätigkeit asbesterkrankt sind, dafür nicht länger faktisch die Beweislast haben, um Rente und Reha-Maßnahmen erhalten zu können. Auch heute befindet sich noch immer Asbest in öffentlichen und privaten Gebäuden und kann so in die Umwelt gelangen und Menschen gefährden. Im letzten Jahr machte eine asbestbelastete Baustelle in Bremerhaven Schlagzeilen, auf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fischereihafen-Betriebsgesellschaft der Asbestgefahr schutzlos ausgesetzt waren. Radio Bremen berichtete kürzlich über Tausende Wohnungen, die asbestbelastet sind und saniert werden müssen. Wir fragen den Senat: 1. Ist dem Senat bekannt, in wie vielen Wohnungen im Land Bremen aktuell noch asbesthaltige Bauteile zu finden sind? Falls ja: Wie verteilen sich die betroffenen Wohnungen auf die Stadt- und Ortsteile in Bremen und Bremerhaven? 2. Wie schätzt der Senat die gesundheitlichen Gefahren ein, die von noch vorhandenen asbesthaltigen Bauteilen ausgehen? 3. Welche Kenntnisse hat der Senat über die Anzahl der asbestsanierten Wohnungen? Wie viele Wohnungen der GEWOBA, der STÄWOG und anderer Wohnungsunternehmen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 zu welchen Kosten asbestsaniert? Wie verteilen sich die betroffenen Wohnungen auf die Stadt- und Ortsteile in Bremen und Bremerhaven ? 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Stand der Asbestsanierung im privaten Wohngebäudebestand in Bremen und Bremerhaven, insbesondere auch bei den größeren Wohnungsunternehmen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 2 von 6 5. Welche Anstrengungen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen, um die Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des Umgangs mit asbesthaltigen Materialien insbesondere im Heimwerkerbereich zu sensibilisieren? Welche weiteren Maßnahmen wird der Senat diesbezüglich ergreifen? 6. Welche Erkenntnisse über die Zahl der in Bremen und Bremerhaven von asbestbedingten Krankheiten Betroffenen und über ihre Situation lassen sich aus den bisherigen Erfahrungen der Beratungsstelle zu Berufskrankheiten ableiten? 7. Welche Maßnahmen wurden im Land Bremen und auf Bundesebene in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um die Situation von Asbest-Geschädigten zu verbessern? Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? 8. Welche weiteren Maßnahmen und rechtlichen Änderungen im Land Bremen und auf Bundesebene hält der Senat für geeignet, um die Situation von Asbest-Geschädigten zu verbessern?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Ist dem Senat bekannt, in wie vielen Wohnungen im Land Bremen aktuell noch asbesthaltige Bauteile zu finden sind? Falls ja: Wie verteilen sich die betroffenen Wohnungen auf die Stadt- und Ortsteile in Bremen und Bremerhaven ? Ab dem Jahr 1993 wurde die Verwendung von Asbest verboten. Vor dem Verbot von Asbest im Jahr 1993 sind in dem vorangehenden Zeitraum von 1960 – 1992 nach Angaben des Statistischen Bundesamts in Bremen 85.774 Wohnungen fertiggestellt worden. Es gibt keine statistischen Erhebungen dazu, wie viele Wohnungen davon asbestbelastet sind. Belastbare Erkenntnisse gibt es nur dann, wenn Proben genommen wurden . Dazu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu Frage 2: Wie schätzt der Senat die gesundheitlichen Gefahren ein, die von noch vorhandenen asbesthaltigen Bauteilen ausgehen? Die Bewertung des baulichen und technischen Zustands im Zusammenhang mit verbautem Asbest erfolgt durch zertifizierte Sachverständige entsprechend der Technischen Regel 519 (TRGS 519). Die Gefährdung durch Asbestfasern richtet sich nach Art und Ausmaß der Asbestquelle und der Höhe der möglichen Exposition gegenüber diesen Fasern. Entsprechend ist bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten, die in der Regel mit hohen Asbestfaserexpositionen verbunden sind, durch bauliche und persönliche Schutzmaßnahmen die Gesundheit der Betroffenen bzw. der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu schützen. Das gegebenenfalls noch vorhandene „unentdeckte“ Asbest in Wohnungen (z.B. in Putzen, in Spachtelmassen, in Fliesenkleber, aber auch in Flexplatten) ist in der Regel in den Baustoffen fest gebunden oder mit Bauteilen fest verbunden. Diese Bauprodukte stellen im unbeschädigten Zustand während der normalen Nutzung kein gesundheitliches Risiko dar. Bei Heimwerker- und Hausmeistertätigkeiten (insbesondere Bohren, Schleifen) können gleichwohl Asbestfasern in die Innenraumluft freigesetzt werden. U.a. mit der Frage des hieraus zu erwartenden zusätzlichen Gesundheitsrisikos beschäftigt sich zurzeit der Ausschuss für Innenraumrichtwerte am Umweltbundesamt. Die Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute e.V. (AGÖF) sieht allerdings in einem aktuellen Positionspapier Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 3 von 6 (16.06.2017) den genannten Eintragspfad auch bei gelegentlichen kleinen handwerklichen Arbeiten an Wänden oder Decken als wenig relevant an. Gleichwohl kann zurzeit keine konkrete Aussage über das Gefährdungspotenzial bei hausmeisterlichen oder heimwerklichen Arbeiten an bislang „unentdeckten“ Asbestquellen formuliert werden. Zu Frage 3: Welche Kenntnisse hat der Senat über die Anzahl der asbestsanierten Wohnungen? Wie viele Wohnungen der GEWOBA, der STÄWOG und anderer Wohnungsunternehmen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 zu welchen Kosten asbestsaniert? Wie verteilen sich die betroffenen Wohnungen auf die Stadt- und Ortsteile in Bremen und Bremerhaven? Zu Frage 4: Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Stand der Asbestsanierung im privaten Wohngebäudebestand in Bremen und Bremerhaven, insbesondere auch bei den größeren Wohnungsunternehmen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Über die Gesamtzahl der asbestsanierten Wohnungen in Bremen und Bremerhaven hat der Senat keine belastbaren Erkenntnisse. Daten liegen lediglich für die nachfolgend genannten Wohnungsunternehmen vor: Die GEWOBA hat im Rahmen einer gemeinsamer Verabredung mit dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Abteilung Umweltwirtschaft, Klima- und Ressourcenschutz), ein Modellverfahren für die Sanierung asbestbelasteter Bodenbeläge entwickelt und seither fortlaufend aktuellen Erkenntnissen angepasst. Die Erkenntnisse der GEWOBA aus dem Verfahren und den Abstimmungen wurden den Mitgliedsunternehmen der agWohnen Bremen/Bremerhaven vorgestellt. Das Modellverfahren dient dazu, Erfahrungen zu sammeln und in Abstimmung mit den Behörden optimierte Abläufe in der Sanierung zu schaffen. Auf dieser Basis werden die in der agWohnen Bremen/Bremerhaven (z.B. GEWOBA, BREBAU, STÄWOG) organisierten Unternehmen gemeinsam mit dem Land Bremen und dem Bundesverband der Wohnungswirtschaft einen Leitfaden zum Umgang mit diesem Thema erstellen. Im Bestand der GEWOBA befinden sich ca. 32.500 Wohnungen, die vor 1995 gebaut wurden und keine Holzbalkendecke vorweisen. Diese Wohnungen wurden als Verdachtsflächen für asbesthaltige Fußböden in ein internes Kataster aufgenommen. In der Stadt Bremen wurden bis zum 27.11.2017 im Bestand der GEWOBA 2.801 Wohnungen beprobt, davon waren 950 negativ, das entspricht einer Quote von 34 Prozent ohne Asbestbelastung in den Verdachtsfällen. Im Bestand Bremerhaven wurden 1.101 Proben gezogen, davon waren 683 negativ, das entspricht einer Quote von 62 Prozent ohne Asbestbelastung. Stadt- und Ortsteilbezogene Auswertungen wurden von der GEWOBA nicht unternommen. Auf Grundlage des GEWOBA-internen Katasters werden sämtliche betroffene Bestandskunden über den Sachverhalt und den Umgang mit den Bodenbelägen schriftlich informiert und haben die Möglichkeit, sich bei Auffälligkeiten oder Unsicherheiten im Umgang mit dem Fußboden an die GEWOBA zu wenden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 4 von 6 Während der Durchführung von Großmaßnahmen, wie z.B. strangweiser Badmodernisierung und Fassadenmodernisierung – werden immer begleitend schadstoffbelastete Bauteile fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Im Jahr 2015 wurde bei der GEWOBA ein weiterer Prozess entwickelt, um gezielt asbesthaltige Kleber sowie asbesthaltige Fußbodenbeläge auszubauen, obwohl für intakte festgebundene asbesthaltige Baustoffe kein Erneuerungsbzw . Ausbaugebot besteht. Durch diese Produkte bestehen grundsätzlich keine Gefährdungen der Nutzer und Nutzerinnen, solange keine Arbeiten daran ausgeführt werden. Eine Pilotphase wurde im selben Jahr erfolgreich gestartet. Sukzessive wurden bis zum Jahre 2017 alle Wohnungen in diesen Prozess integriert. Es wurden im Bestand der GEWOBA in Stadt Bremen 1.090 Wohnungen und in Bremerhaven 209 Wohnungen saniert, somit ist sichergestellt das im Zuge der Neuvermietung die Fußböden asbestfrei sind. Die Gesamtkosten für die Asbestsanierung können erst ab dem Jahr 2017 ausgewertet werden. Vom 01.01.2017 bis zum 27.11.2017 betragen die Kosten 5.234.325,-- € Die STÄWOG und die anderen Wohnungsunternehmen können zurzeit noch keine Angaben über die Anzahl der von asbesthaltigen Baustoffen betroffenen Wohnungen machen. Das betrifft auch die Anzahl der davon bereits sanierten Wohnungen. Hinsichtlich der Bauteile, in denen Asbest vorkommen kann, haben insbesondere die STÄWOG grundsätzlich dieselben Erfahrungen gemacht wie die GEWOBA. Zu Frage 5: Welche Anstrengungen hat der Senat in den vergangenen Jahren unternommen , um die Bevölkerung für die gesundheitlichen Risiken des Umgangs mit asbesthaltigen Materialien insbesondere im Heimwerkerbereich zu sensibilisieren? Welche weiteren Maßnahmen wird der Senat diesbezüglich ergreifen? Die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven unterstützen im Rahmen ihrer Umweltberatung nach ÖGDG weiterhin Anfragende aus dem privaten Bereich mit Informationen zur Gesundheitsgefährdung durch Asbest und deren Vermeidung im Wohnumfeld. Hierzu werden im Einzelfall – wie bereits in der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD „Asbest in Gebäuden und Umwelt – noch immer eine tödliche Gefahr“ vom 01.07.2014 unter Punkt 8 berichtet – auch weitere Informationen aus dem Internet u.a. des Deutschen Krebsforschungszentrums und des Umweltbundesamtes hinzugezogen. In der Stadtgemeinde Bremen ist das Informationsangebot zu Asbest inzwischen auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Bremen (https://www.gesundheitsamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen125.c.12914.de) aktualisiert und erweitert worden. Der Senat hält weiterhin eine Sensibilisierung der Bevölkerung und eine gezielte Information (um)bauwilliger Hausbesitzer*innen für notwendig, um eine Freisetzung von Asbestfasern und eine entsprechende Exposition der Arbeitnehmer/Heimwerker*innen und Nutzer*innen so weit wie möglich zu vermeiden. Der Bremer Umwelt Beratung e.V. bietet – gefördert durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Umweltberatung zum Themenschwerpunkt Bauen, Wohnen und Energie an. In diesem Rahmen finden auch Veranstaltungen und Beratungen (telefonisch, per E-Mail oder persönlich) zum Thema Schadstoffe am Bau, darunter auch zu Asbest (http://www.bremerumwelt -beratung.de/suche.html), statt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 5 von 6 Zu Frage 6: Welche Erkenntnisse über die Zahl der in Bremen und Bremerhaven von asbestbedingten Krankheiten Betroffenen und über ihre Situation lassen sich aus den bisherigen Erfahrungen der Beratungsstelle zu Berufskrankheiten ableiten? Die Zahl der in Bremen und Bremerhaven von asbestbedingten Krankheiten Betroffenen lässt sich nicht durch das Beratungsaufkommen in der Berufskrankheiten-Beratungsstelle bestimmen. Vielmehr sind konkrete Zahlen aus den Meldungen der Berufsgenossenschaften an die für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle nach § 4 Berufskrankheiten- Verordnung auswertbar. Die Berufskrankheiten-Beratungsstelle kann von Einzelschicksalen und ggf. von Auffälligkeiten bei der Bearbeitung der Berufskrankheiten durch die Berufsgenossenschaften berichten. Bei Auswertung der Zahlen der gemeldeten Berufskrankheiten im Land Bremen in den letzten drei Jahren (2014 bis 2016) ist festzustellen, dass die häufigsten gemeldeten Berufskrankheiten die durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen darstellen. Die angezeigten Meldungen sind leicht rückläufig (2014 = 398 Fälle, 2015 = 373 Fälle, 2016 = 335 Fälle), aber betragen zur Gesamtzahl der angezeigten Meldungen immer noch 2014 = 53 %, 2015 = 48 % und 2016 42 %. Aufgrund der langen Latenzzeit von Erkrankungen durch Asbestkontakt kann durch die leicht sinkende Fallzahl kein Rückschluss auf eine weiterhin sinkende Zahl gefolgert werden. Es ist vielmehr in den kommenden Jahren mit einer hohen Erkrankungszahl zu rechnen, denn bundesweit bleiben die Anzeigen aufgrund einer Erkrankung durch Asbest konstant. Langfristig ist aber durch das Verbot der Asbestverwendung in Deutschland seit 1993 mit einer Abnahme der Fälle zur rechnen. Zu Frage 7: Welche Maßnahmen wurden im Land Bremen und auf Bundesebene in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um die Situation von Asbest- Geschädigten zu verbessern? Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen? Als wegweisend für eine Verbesserung der Situation von Asbest-Geschädigten ist der einstimmige Beschluss in der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) im Dezember 2016 anzuführen, bei welchem Bremen als Mitantragsteller agierte. Mit dem Beschluss wird die Forderung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekräftigt, eine Reform des Berufskrankheitenrechts einzuleiten. Im Rahmen der Reform sollen der Unterlassungszwang , der Beweisnotstand, die einheitliche Rückwirkung, der ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten und die Bereitstellung von Forschungsmitteln diskutiert, geprüft und zu Gunsten der Erkrankten überarbeitet werden. Bremen hat seit langer Zeit mit verschiedenen Initiativen (2010: Beschluss der Bürgerschaft, des Senats eine Beweislastumkehr gesetzlich zu verankern, 2011: 88. ASMK Beschluss mit der Bitte an die Bundesregierung Beweiserleichterungen zu prüfen, 2012: 89. ASMK Beschluss der 88. ASMK wird aufrechterhalten, 2014: 91. ASMK Einleitung der Reform des Berufskrankheitenrechts wird gefordert) das Ziel verfolgt, , die Beweislastumkehr im Sozialgesetzbuch VII für beruflich verursachte asbestbedingte Erkrankungen einzufordern. Eine Umsetzung erfolgte bisher nicht. Durch den 93. ASMK-Beschluss wird aber nun eine Beweiserleichterung , zum Beispiel durch Glaubhaftmachung von Umständen, wenn keine Unterlagen der Betriebe mehr vorhanden sind, eingefordert. In Folge des genannten ASMK - Beschlusses wurde ein Fachworkshop durch Nordrhein- Westfalen einberufen. Die Arbeitsergebnisse bleiben abzuwarten. Eine direkte persönliche Unterstützung und Hilfe, von beruflich asbestbedingt Geschädigten, bietet die seit 2011 eingerichtete Berufskrankheiten-Beratungsstelle in Bremen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Seite 6 von 6 Mittlerweile gibt es drei Standorte, Bremen-Stadt – Bremen-Nord – Bremerhaven, an welchen Ratsuchende beim Ausfüllen der Fragebögen, bei einer Ablehnung, bei Fragen zum medizinischen Gutachten oder einer Meldung einer Berufskrankheit unterstützt werden. Die Beratungsstelle wird aus Mitteln der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert. Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos. Für Asbest-Geschädigte, bei denen sich die Ursache nicht in der Exposition im Berufsleben findet, wurde mit dem Beschluss der 90. Gesundheitsministerkonferenz 2017 die Forderung zur Einrichtung eines Entschädigungsfonds an die Bundesregierung weitergeleitet. Damit wird eine Entschädigungsmöglichkeit für Personen geprüft, die umweltbedingte Expositionen mit Asbestfasern oder anderen krebserzeugenden Mineralfasern aufweisen, z.B. da sie in der Nähe einer Asbestfabrik lebten oder die einer Asbestexposition im Haushalt ausgesetzt wurden. Ergänzend dazu sind auch die Maßnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu nennen. In der Überarbeitung der Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten (Falkensteiner Empfehlung) unterstützt durch die Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) wurden Standards zur Durchführung von Begutachtungen erarbeitet. Beispielsweise wird nun im Rahmen der Befundung ein qualifiziertes Low-Dose- Mehrzeilen-Volumen-CT mit HRCT (hochauflösende Niedrigdosis-Computertomographie mit 1 mm Schichtdicke ohne Kontrastmittelgabe) empfohlen. Ebenfalls befindet sich der Berufskrankheiten -Report Faserjahre der DGUV in ständiger Weiterentwicklung und Ergänzung. Es handelt sich dabei um ein tätigkeitsbezogenes Kataster zur Asbestexposition. Die Anwendung des Reports gewährleistet eine einheitliche Vorgehensweise bei Faserjahrberechnungen . Dieses Kataster wird ergänzt durch die in Bremen in Kooperation der AOK und der Universität Bremen erstellte Hafenkarte Bremer Asbest. Diese zeigt, wo und wann konkret im Hafen durch das Be- und Entladen von Schiffen mit Asbest gearbeitet wurde. In der aktuellen 4. Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung wird unter der Berufskrankheit der Nr. 4104 der Eierstockkrebs durch Asbest aufgenommen. Im Ergebnis ist positiv hervorzuheben, dass eine stetige Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Asbest-Geschädigten verzeichnet werden kann. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des Berufskrankheitenrechts, welche auch von der DGUV unterstützt werden, werden mit Nachdruck weiterverfolgt. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz wird sich in entstehende Arbeitsgruppen und Workshops einbringen um die Entwicklung aktiv und im Sinne der Betroffenen mitzugestalten. Zu Frage 8: Welche weiteren Maßnahmen und rechtlichen Änderungen im Land Bremen und auf Bundesebene hält der Senat für geeignet, um die Situation von Asbest-Geschädigten zu verbessern? Es wird auf die Ausführungen zur Frage 7 in Bezug auf die Reform des Berufskrankheitenrechts und der Prüfung zur Einführung eines Entschädigungsfonds für nicht unfallversichert Asbest-Geschädigte verwiesen. Die Reform des Berufskrankheitenrechts wird vom Gesundheitsressort weiterhin aktiv begleitet. Als weiteres wichtiges Ziel wird als Maßnahme der Prävention insbesondere durch die Gewerbeaufsicht die Umsetzung der Vorgaben des Gefahrstoffrechts zum Schutz der Beschäftigten verfolgt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1465 VB Tödliche Gefahr Asbest 20180109_1_GA Asbest