BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1471 Landtag 19. Wahlperiode 09.01.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft ... Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 1.Dezember 2017 „Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven “ Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Schutzbedürftige Zeuginnen und Zeugen, wie z.B. Minderjährige, Menschen mit Behinderung oder traumatisierte Tatopfer, haben einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während eines Strafverfahrens. Diese psychosoziale Prozessbegleitung ist zum 1. Januar 2017 bundesweit als neues Instrument eingeführt worden. Sie soll Tatopfer individuell und in verständlicher Weise über die Abläufe des Strafverfahrens informieren und auf Wunsch zu polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Terminen begleiten. Ziel der psychosozialen Prozessbegleitung ist es, die Opfer zu stabilisieren und deren Aussagekraft für die Verhandlung zu stärken. Dafür bedarf es ausgebildeter Prozessbegleiterinnen und - begleiter, die dafür aus- bzw. fortgebildet werden müssen. Vor dem Hintergrund des einjährigen Bestehens des neuen Instruments der psychosozialen Prozessbegleitung fragen wir den Senat: 1. Wie häufig wurde im Jahr 2017 die psychosoziale Prozessbegleitung im Land Bremen in Anspruch genommen? (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen) 2. Welcher besonders schutzbedürftigen Gruppe waren die Zeuginnen und Zeugen zuzuordnen, die die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen haben? 3. Wie viele psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter wurden im letzten Jahr ausgebildet und von wem? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) Wurden alle ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleiter durch den Senator für Justiz und Verfassung anerkannt ? Wenn nein, welche Gründe lagen dafür vor? 4. Reicht der Pool an psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter in Bremen und Bremerhaven aus oder besteht nach Ansicht des Senats der Bedarf, mehr Personen dafür aus- und fortzubilden? 5. Wie und von wem wurden die Tatopfer über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung informiert? Erfolgte die Information in verständlicher, einfacher Sprache oder in mehrsprachiger Form? 6. Sieht der Senat den Bedarf, die psychosoziale Prozessbegleitung bekannter zu machen und wenn ja, durch welche Maßnahmen und in welchem Zeitfenster soll dies erfolgen? 7. Welche Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten bestehen bundesweit, um sich über die Inanspruchnahme , Ausbildung und Anerkennung von Prozessbegleiter/-innen und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit auszutauschen und wie fließen mögliche Erkenntnisse in die Bremer Praxis ein? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 2 - “...“} Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie häufig wurde im Jahr 2017 die psychosoziale Prozessbegleitung im Land Bremen in Anspruch genommen? (bitte getrennt nach Bremen und Bremerhaven aufführen)? In Bremen wurde bislang in sieben Fällen von der Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung Gebrauch gemacht, in Bremerhaven in keinem Fall. Frage 2: Welcher besonders schutzbedürftigen Gruppe waren die Zeuginnen und Zeugen zuzuordnen , die die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen haben? Die psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch genommen haben: zwei Kinder (weiblich), die Opfer eines sexuellen Kindesmissbrauchs geworden waren, drei Frauen, die Opfer einer Sexualstraftat geworden waren, eine Frau, die Opfer einer schweren Körperverletzung geworden war, ein Mann, der Opfer eines versuchten Totschlags geworden war. Frage 3: Wie viele psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter wurden im letzten Jahr ausgebildet und von wem? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt aufführen) Wurden alle ausgebildeten Prozessbegleiterinnen und -begleiter durch den Senator für Justiz und Verfassung anerkannt? Wenn nein, welche Gründe lagen dafür vor? Das Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung (HfÖV) in Bremen hat im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme „Psychosoziale Prozessbegleitung “ von September 2016 bis Mai 2017 insgesamt 20 Personen (19 Frauen und einen Mann) ausgebildet. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Weiterbildung bestanden. Drei Teilnehmerinnen kamen aus Bremen, eine aus Niedersachsen (mit einem Tätigkeitsschwerpunkt auch in Bremen), eine Teilnehmerin kam aus Berlin, 14 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus Hamburg und eine weitere aus Mecklenburg-Vorpommern. Von den vier Absolventeninnen der Weiterbildungsmaßnahme aus Bremen und Niedersachsen haben drei eine Zulassung als psychosoziale Prozessbegleiterin beim Senator für Justiz und Verfassung beantragt und auch bekommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 3 - “...“} Die Absolventinnen aus Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wurden ebenfalls in Bremen anerkannt , werden ihren Tätigkeitsschwerpunkt voraussichtlich aber in ihren Herkunftsländern haben. Die Anerkennung der Teilnehmer/innen aus Hamburg obliegt der Justizbehörde Hamburg. Es haben keine Personen aus Bremerhaven an der Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Frage 4: Reicht der Pool an psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleitern in Bremen und Bremerhaven aus oder besteht nach Ansicht des Senats der Bedarf, mehr Personen dafür aus- und fortzubilden? Mit drei in Bremen anerkannten und dort auch tätigen psychosozialen Prozessbegleiterinnen kann der derzeit bestehende Bedarf abgedeckt werden, auch wenn es noch an männlichen psychosozialen Prozessbegleitern fehlt. Soweit in der Stadt Bremerhaven ein Bedarf an psychosozialer Prozessbegleitung entsteht, kann dieser über die durch den Senator für Justiz und Verfassung anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen aus Bremen mit abgedeckt werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, dass psychosoziale Prozessbegleiterinnen aus Niedersachsen (oder anderen Bundesländern) in Bremen und Bremerhaven im Einzelfall eine Prozessbegleitung übernehmen. Denn das Bremische Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung sieht eine länderübergreifende Anerkennung der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleiter vor. Die Ausführungsgesetze der anderen Bundesländer enthalten entsprechende Bestimmungen. Demgemäß ist es auch zulässig, dass die Bremer psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter vereinzelt Fälle aus anderen Bundesländern übernehmen . Erfahrungen aus anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen), in denen die psychosoziale Prozessbegleitung schon vor der Aufnahme eines Rechtsanspruchs auf psychosoziale Prozessbegleitung in die Strafprozessordnung praktiziert wurde, zeigen, dass mit zunehmender Bekanntheit dieser Unterstützungsmaßnahme mit einer verstärkten Inanspruchnahme zu rechnen ist. Der Senat geht daher davon aus, dass auch in Bremen und Bremerhaven von Verletzten einer Straftat zunehmend auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung zurückgegriffen werden wird. Um dem anzunehmenden steigenden Bedarf gerecht zu werden, führt das IPoS an der HfÖV in Bremen seit September 2017 eine zweite Weiterbildungsmaßnahme „Psychosoziale Prozessbegleitung “ mit 16 teilnehmenden Personen (zwölf Frauen und vier Männer) durch, von denen acht aus Bremen, vier aus Hamburg, zwei aus Niedersachsen, eine aus Berlin und eine aus Schleswig- Holstein kommen. Keine dieser Personen ist in Bremerhaven ansässig, obwohl die Weiterbildungsmaßnahme auch dort bekannt gemacht und beworben wurde. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 4 - “...“} Frage 5: Wie und von wem wurden die Tatopfer über die Möglichkeit der Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung informiert? Erfolgte die Information in verständlicher, einfacher Sprache oder in mehrsprachiger Form? Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung weist das zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Merkblatt für Opfer einer Straftat hin. Die einschlägige Passage ist, wie das gesamte Opfermerkblatt, in verständlicher Sprache verfasst. Sie lautet: „Sind Kinder oder Jugendliche Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden, gibt es die Möglichkeit einer professionellen Begleitung und Betreuung während des gesamten Verfahrens , die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung. Im Einzelfall können auch erwachsene Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen eine solche Betreuung benötigen und erhalten. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist, wenn sie vom Gericht bestätigt worden ist, für die Opfer kostenlos. Fragen Sie bei der Polizei oder einer Opferhilfeeinrichtung nach. Diese können Ihnen weitere Informationen geben. Im Internet können Sie ebenfalls viele Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung unter → www.bmjv.de/opferschutz und dort unter der Rubrik „psychosoziale Prozessbegleitung “ finden.“ Das Opfermerkblatt ist in zahlreiche Sprachen übersetzt worden und verfügbar. Alle Strafverfolgungsbehörden und viele freie Träger, die die mit der Opferhilfe befasst sind, halten das Opfermerkblatt zur Aushändigung an Opfer von Straftaten vor. Speziell über die Möglichkeiten der psychosozialen Prozessbegleitung im Land Bremen informiert ein vom Senator für Justiz und Verfassung konzipierter Flyer, der den genannten Institutionen ebenfalls zur Verfügung steht. Die Liste der in Bremen anerkannten psychosozialen Prozessbegleiterinnen findet sich auf der Homepage des Senators für Justiz und Verfassung unter https://www.justiz.bremen.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&lang =de&search%5Bvt%5D=psychosoziale+Prozessbegleitung. Anfang 2018 wird eine bremische Broschüre „Hilfe bei Gewalt“ in einfacher Sprache veröffentlicht (Übersetzung in VERSO, ein Produkt des Martinsclub Bremen). Sie vermittelt neben Grundlagen zum Thema die Vorstellung der einzelnen Beratungs- und Unterstützungsangebote in Bremen und Bremerhaven, an die sich auch Frauen mit Beeinträchtigung wenden können. Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung wird hier vorgestellt. Herausgeberinnen sind die ZGF und der Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Land Bremen“. Die Realisierung der Bro- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft - 5 - “...“} schüre wird mit Mitteln der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport unterstützt . Die erarbeiteten Informationen zum Hilfesystem in einfacher Sprache werden folgend auch für Webauftritte der beteiligten Einrichtungen aufbereitet. Frage 6: Sieht der Senat den Bedarf, die psychosoziale Prozessbegleitung bekannter zu machen und wenn ja, durch welche Maßnahmen und in welchem Zeitfenster soll dies erfolgen? Die gesetzliche Regelung der psychosozialen Prozessbegleitung ist erst vor einem Jahr (am 1. Januar 2017) in Kraft getreten und daher naturgemäß noch nicht so bekannt wie andere Institute des Strafprozessrechts, zum Beispiel der Täter-Opfer-Ausgleich. Es ist die Aufgabe der am Strafverfahren beteiligten Organe (Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafverteidiger; Nebenklagevertreter ), Opfer von Straftaten auf die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinzuweisen, was auch geschieht. Darüber hinaus sorgen die freien Träger der Opferhilfe, von denen viele ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben haben, an der Weiterbildungsmaßnahme „Psychosoziale Prozessbegleitung“ teilzunehmen, dafür, dass das Institut den Opfern von Straftaten bekannt und angeboten wird. Im Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Land Bremen“, in dem auch zwei der Bremischen Prozessbegleiterinnen teilnehmen, wird die Vernetzung ins Hilfesystem sichergestellt. Die Fachkolleginnen haben sich umfassend mit der Thematik befasst. Frage 7: Welche Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten bestehen bundesweit, um sich über die Inanspruchnahme, Ausbildung und Anerkennung von Prozessbegleiter/-innen und Ausweitung der Öffentlichkeitsarbeit auszutauschen und wie fließen mögliche Erkenntnisse in die Bremer Praxis ein? Fragen des gesetzlichen Instruments der psychosozialen Prozessbegleitung sind regelmäßig Gegenstand eines turnusmäßig im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stattfindenden Erfahrungsaustauschs zum Opferschutz. Der Senator für Justiz und Verfassung beteiligt sich wie alle anderen Länder jeweils an den Besprechungen. Mit praktischen Fragen der Umsetzung, der Ausbildung, der Anerkennung und der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt sich eine regelmäßig unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens tagende Arbeitsgruppe , an der sich sämtliche Länder beteiligen. Auch an diesen Besprechungen nimmt Bremen stets teil. So ist ein gegenseitiger Austausch der in den Ländern gemachten Erfahrungen garantiert . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1471 VB Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung in Bremen und Bremerhaven 20180109_1_KA Psychosoziale Prozessbegleitung