BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1507 Landtag 19. Wahlperiode 30.01.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Digitale Infrastruktur an Schulen im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 21.12.2017 „Digitale Infrastruktur an Schulen im Land Bremen“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. Das Lernen sowie der Wissens- und Kompetenzerwerb in der digitalen Welt stellt für unsere Schulen in vielerlei Hinsicht einen echten Paradigmenwechsel dar, denn z. B. mit dem Ersetzen des analogen Schulbuches durch ein digitales Medium ist es bei weitem nicht getan, soll der Einsatz von neuen Medien im schulischen Alltag doch kein Selbstzweck sein. Es gilt vielmehr, die zugrundeliegenden pädagogischen und didaktischen Konzepte zu überprüfen, bei Bedarf zu überarbeiten und dabei an den neuen technischen Möglichkeiten zu orientieren, hierbei aber das Erlernen der traditionellen Kulturtechniken keinesfalls außer Acht zu lassen. Nur so wird es einen Mehrwert für den Unterricht geben und Akzeptanz für „neue Möglichkeiten“ erzeugt. In dieser Beziehung mindestens ebenso wichtig wie diese Hintergründe sind die praktischen Ausstattungsmerkmale der Schulen, etwa was die basale digitale Infrastruktur anbelangt. Hierbei sind zuerst ein leistungsfähiger Internetanschluss, der hohe Datenübertragungsraten ermöglicht, sodass etwa eine Vielzahl von Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler parallel das Internet nutzen können und eine möglichst flächendeckende WLAN- Ausleuchtung innerhalb der Schule zu nennen. Diesbezüglich ist u .a. in der „Bremer Strategie: Digitalisierung in der Schule“ (Vorlage Nr. L 94/19, Deputation für Kinder und Bildung am 06.09.2017) festgehalten „[dass] schnelles Internet (…) die Basisinfrastruktur für die Digitalisierung und Vernetzung aller Lebensbereiche [ist] – das gilt auch für die Schulen.“ Unter schnellem Internet werden gemeinhin Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde verstanden. Auch ist der flächendeckende WLAN-Ausbau an den Schulen zentraler Teil besagter Bremer Strategie. Die mit zwei Kommunen noch überschaubare Größe des Bundeslandes Bremens sollte als Ansporn dienen und zugleich dafür genutzt werden, die enorme Innovationsgeschwindigkeit innerhalb des digitalen Sektors aufzugreifen und diese im Bildungsbereich unseres Gemeinwesens, zum Wohle unser Schülerinnen und Schüler, nutzbar zu machen. Welchen aktuellen Stand diese Bemühungen haben, ist Gegenstand der nachfolgenden Fragen. Wir fragen den Senat: 1. Inwiefern verfügen die Schulen in Bremen und Bremerhaven über breitbandige Internetanschlüsse, die es mit hohen Datenübertragungsraten ermöglichen, dass beispielweise viele Schülerinnen und Schüler parallel schnelles Internet nutzen können? a. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell noch über einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von weniger als 50 Megabit pro Sekunde bietet (bitte bei der Beantwortung dieser und der nachfolgenden Fragen schulscharf aufschlüsseln)? b. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell über einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde ermöglicht? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 c. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell über einen Glasfaser- bzw. einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von 1 Gbit und mehr pro Sekunde ermöglicht? d. Wie bewertet der Senat die derzeitige Verfügbarkeit von Breitbandinternetanschlüssen an Schulen in Bremen und Bremerhaven, wo sieht er gegebenenfalls noch Nachholbedarf bei der Versorgung und durch welche Maßnahmen will er diesbezüglich zu etwaigen Optimierungen gelangen? e. Mit welchem Kostenansatz kalkuliert der Senat überschlägig, um alle Schulen in Bremen und Bremerhaven mit einem Internetanschluss zu versorgen, der Übertragungsraten von größer gleich 50 Megabit pro Sekunde ermöglicht, sollte dieser Zustand aktuell noch nicht erreicht sein? f. Welcher Ausbaustand und welche Ausbauziele in Bezug auf die schulische Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen sind dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt? 2. Wie ist der aktuelle Stand des WLAN-Ausbaus an Schulen in Bremen und Bremerhaven, wie ist hierbei der Versorgungsgrad der einzelnen Schularten und welchen jeweiligen Grad strebt der Senat an? a. Wie viele der sogenannten Accesspoints sind an welcher der Schulen in Bremen und Bremerhaven in Betrieb und welche WLAN-Ausleuchtung der schulischen Räumlichkeiten wird hierdurch jeweils ermöglicht (bitte bei der Beantwortung der Frage schulscharf aufschlüsseln)? b. Inwieweit strebt der Senat ein flächendeckendes WLAN-Angebot an den Schulen in Bremen und Bremerhaven an? Falls ja, wann soll dieser Zustand erreicht sein, falls nein, welche Zielvorstellungen verfolgt der Senat auf diesem Feld? c. Wie viele zusätzlichen Accesspoints sowie etwaige weitere Hardware müsste noch beschafft werden, um eine flächendeckende WLAN-Ausleuchtung an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven zu realisieren? d. Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat überschlägig, um eine flächendeckende WLAN-Ausleuchtung an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügbar zu machen? e. Welche allgemeine Handhabung wird aktuell an den Schulen in Bremen und Bremerhaven bei der Verwendung von privaten mobilen Endgeräten im schulischen WLAN praktiziert (BYOD)? f. Welcher Ausbaustand und welche Ausbauziele in Bezug auf die schulische WLAN-Ausleuchtung sind dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt? 3. Welche unterschiedlichen Zielvorgaben, zeitlichen Abläufe und Ausstattungsschritte gibt es mit Blick auf die einzelnen Schulstandorte und Schularten in Bezug auf a. die Anbindung mit schnellem Internet, b. die benötigte Hard- und Software für eine möglichst umfassende WLAN- Ausleuchtung am jeweiligen Schulstandort, c. damit korrespondierenden pädagogischen Konzepten? 4. Wie stellen die einzelnen Schulen in Bremen und Bremerhaven die Einrichtung, die tägliche administrative Betreuung und Unterhaltung sowie die Fehlerbeseitigung und Wartung ihrer digitalen Infrastruktur, inklusive des eigenen Internetzugangs sowie des WLAN-Netzes, sicher? a. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einer dezentralen gegenüber einer zentralen Bearbeitung und Erbringung derartiger Aufgaben? b. Wie beurteilt der Senat die zusammengefassten Angebote "Service- und Betriebskonzept für die IT-Infrastruktur" (SuBITI)“, welche Rückmeldungen liegen ihm diesbezüglich von den Schulen vor und wo sieht er gegebenenfalls noch Optimierungspotential? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 c. In welcher Form und durch welche Organisationseinheit werden ähnlich gelagerte Aufgaben innerhalb der Stadtgemeinde Bremerhaven erbracht und inwieweit sieht der Senat hierbei Synergiepotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit? 5. Nach welchem Prozedere erfolgt die Beauftragung des „Schul-Support-Service e.V.“ durch einzelne Schulen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen? a. Wie oft wurde der „Schul-Support-Service e.V.“ in den letzten drei Jahren zur Erbringung von Dienstleistungen an Schulen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen beauftragt, wer war Rechnungsempfänger etwaiger entgeltlicher Tätigkeiten des besagten Vereins und wie hoch waren die in Rechnung stehenden Kosten in Gänze? b. Wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Senatorin für Kinder und Bildung oder eines anderen Senatsressorts sind ebenfalls beim „Schul-Support-Service e.V.“ entgeltlich beschäftigt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern verfügen die Schulen in Bremen und Bremerhaven über breitbandige Internetanschlüsse, die es mit hohen Datenübertragungsraten ermöglichen, dass beispielweise viele Schülerinnen und Schüler parallel schnelles Internet nutzen können? a. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell noch über einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von weniger als 50 Megabit pro Sekunde bietet (bitte bei der Beantwortung dieser und der nachfolgenden Fragen schulscharf aufschlüsseln)? Dies trifft auf keine Schule der Stadtgemeinde Bremen zu. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind folgende Schulen betroffen: Grundschulen: - 156 Allmersschule - 151 Altwulsdorfer Schule - 150 Amerikanische Schule - 165 Astrid-Lindgren-Schule - 152 Fichteschule - 169 Friedrich-Ebert-Schule - 167 Fritz-Husmann-Schule - Dependance Fritz-Husmann-Schule - 153 Fritz-Reuter-Schule - 166 Gaußschule I - 159 Goetheschule - 157 Gorch-Fock-Schule - 168 Karl-Marx-Schule - 163 Lutherschule - 164 Marktschule - 160 Pestalozzischule - 154 Surheider Schule - 155 Veernschule Oberschulen: - 551 Heinrich-Heine-Schule - 451 Humboldtschule - 458 Johann-Gutenberg-Schule - 553 Oberschule Geestemünde - 457 Paula-Modersohn-Schule - 176 Schule Am Leher Markt & Schule Am Leher Markt - Dependance Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Berufliche Schulen: - 382 Kaufmännische Lehranstalten (KLA) - 385 SZ Carl von Ossietzky - Berufliche Schule für Technik - 386 SZ Carl von Ossietzky - Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung - 384 Werkstattschule Standort 1 NORD - 38384 Werkstattschule Standort 3 SÜD – Dependance - 4 Werkstattschule Standort 2 MITTE – Dependance - 349 Abendschule (Abendsekundarschule, Abendgymnasium) b. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell über einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde ermöglicht? Alle Schulen der Stadtgemeinde Bremen verfügen über einen Anschluss mit 100 Mbit/s an das Bildungsnetz, dem Verbundnetz der öffentlichen Schulen. Der zentrale Internetanschluss des Bildungsnetzes ist mit 1 GBit/s redundant geschaltet. In der Stadtgemeinde Bremerhaven verfügen folgende Schulen über einen Anschluss mit mindestens 50 MBit/s: Oberschulen: - 552 Schule am Ernst-Reuter-Platz - 554 Neue Oberschule Lehe - 456 SZ Carl von Ossietzky, Oberschule - 452 Wilhelm-Raabe-Schule Gymnasien: - 334 Lloyd Gymnasium Brhv.- GyO - 334 Lloyd Gymnasium Brhv. - Haus Wiener Str. - 331 SZ Carl von Ossietzky – GyO - 333 SZ Geschwister Scholl – GyO Berufliche Schulen: - 383 SZ Geschwister Scholl - Berufsbildende Schulen Sophie Scholl c. Welche Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügen aktuell über einen Glasfaser- bzw. einen Internetanschluss, der Übertragungsraten von 1 Gbit und mehr pro Sekunde ermöglicht? Keine Schule der Stadtgemeinde Bremen verfügt über einen solchen Anschluss, die Glasfaserleitungen der Standortanbindungen sind derzeit mit 100Mbit/s geschaltet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Alle Schulen der unter 1b. genannten Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven erfüllen auch dieses Kriterium. d. Wie bewertet der Senat die derzeitige Verfügbarkeit von Breitbandinternetanschlüssen an Schulen in Bremen und Bremerhaven, wo sieht er gegebenenfalls noch Nachholbedarf bei der Versorgung und durch welche Maßnahmen will er diesbezüglich zu etwaigen Optimierungen gelangen? Der Senat erachtet die Verfügbarkeit von Breitbandinternetanschlüssen an den Schulen der Stadtgemeinde Bremen derzeit als auskömmlich. Die Oberschulen und die beruflichen Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven sollen bis Ende 2018 an das Glasfasernetz angeschlossen sein, die Grundschulen bis Ende 2019. e. Mit welchem Kostenansatz kalkuliert der Senat überschlägig, um alle Schulen in Bremen und Bremerhaven mit einem Internetanschluss zu versorgen, der Übertragungsraten von größer gleich 50 Megabit pro Sekunde ermöglicht, sollte dieser Zustand aktuell noch nicht erreicht sein? Entfällt für die Stadtgemeinde Bremen. Für eine entsprechende Versorgung der Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven werden ca. 500.000EUR benötigt. f. Welcher Ausbaustand und welche Ausbauziele in Bezug auf die schulische Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen sind dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt? Ein Großteil der Schulträger in den Bundesländern strebt gemäß der Empfehlungen des Bundes eine Internetanbindung der Schulstandorte mit mindestens 50 MBit/s an. Um hierbei die Zukunftsfähigkeit der Anschlüsse zu gewährleisten, werden bevorzugt Glasfaseranbindungen genutzt, da diese die größte Bandbreitenreserve bereithalten. Der derzeitige Ausbaustand ist je nach Land und Schulträger sehr heterogen. Allgemeine Informationen zur Breitbandversorgung können dem Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur entnommen werden (siehe https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/breitbandatlas.html) 2. Wie ist der aktuelle Stand des WLAN-Ausbaus an Schulen in Bremen und Bremerhaven, wie ist hierbei der Versorgungsgrad der einzelnen Schularten und welchen jeweiligen Grad strebt der Senat an? a. Wie viele der sogenannten Accesspoints sind an welcher der Schulen in Bremen und Bremerhaven in Betrieb und welche WLAN-Ausleuchtung der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 schulischen Räumlichkeiten wird hierdurch jeweils ermöglicht (bitte bei der Beantwortung der Frage schulscharf aufschlüsseln)? Eine Übersicht über die WLAN-Versorgung der Schulen der Stadtgemeinde Bremen befindet sich in Anhang 1. In Bremerhaven besteht die folgende Verteilung: Schule Anzahl Access-Points Allmerschule 1 Altwulsdorfer Schule 1 Amerikanische Schule 3 Anne-Frank Schule 2 Astrid-Lindgren Schule 1 Fichteschule 2 Friedrich-Ebert Schule 5 Fritz-Husmann Schule 2 Fritz-Reuter Schule 2 Gaußschule I 1 Gaußschule II 9 Goetheschule 3 Gorch-Fock Schule 2 Heinrich-Heine Schule 5 Humboldtschule 2 Immanuel-Kant Schule 9 Johann-Gutenberg Schule 3 Karl-Marx Schule 2 Lloyd Gymnasium GyO 4 Lloyd Gymnasium 2 Lutherschule 2 Marktschule 3 Oberschule Lehe 2 Paula-Modersohn Schule 4 Pestalozzischule 3 SZ. Carl von Ossietzky (GyO) 5 SZ. Geschwister Scholl (GyO) 8 BS. Sophie Scholl 16 Schule am Ernst-Reuter-Platz 8 Schule am Leher Markt / Haus 2 7 Surheider Schule 7 Veernschule 2 Wilhelm-Raabe Schule 5 b. Inwieweit strebt der Senat ein flächendeckendes WLAN-Angebot an den Schulen in Bremen und Bremerhaven an? Falls ja, wann soll dieser Zustand Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 erreicht sein, falls nein, welche Zielvorstellungen verfolgt der Senat auf diesem Feld? Der Senat strebt eine weitestgehend flächendeckende WLAN-Versorgung der weiterführenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen an. Der Aufbau der hierfür erforderlichen Grundversorgung ist größtenteils bereits erfolgt. Die Restarbeiten werden voraussichtlich im ersten Quartal 2018 abgeschlossen, sofern hierfür keine komplexen Baumaßnahmen erforderlich sind. Die WLAN-Versorgung der Grundschulen erfolgt derzeit bedarfsgesteuert und fokussiert die Lehrerarbeitsbereiche der Schulen. In Bremerhaven werden alle Oberschulen und Gymnasien bis Ende 2018 über ein weitestgehend flächendeckendes WLAN verfügen. Für die Grundschulen gibt es aktuell noch keine entsprechende Planung. c. Wie viele zusätzlichen Accesspoints sowie etwaige weitere Hardware müsste noch beschafft werden, um eine flächendeckende WLAN- Ausleuchtung an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven zu realisieren? Die erforderlichen Komponenten für die weiterführenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen wurden bereits beschafft und werden installiert. Für eine weitestgehend flächendeckende Ausleuchtung der Grundschulen müssten noch ca. 800 weitere Access Points und passende Switche beschafft werden. Für die unter 2b. genannten Schulen der Stadtgemeinde Bremerhaven sind ebenfalls bereits ausreichend Geräte beschafft worden. Für die Grundschulen wurde der Bedarf bisher noch nicht ermittelt. d. Mit welchen Kosten kalkuliert der Senat überschlägig, um eine flächendeckende WLAN-Ausleuchtung an allen Schulen in Bremen und Bremerhaven verfügbar zu machen? Für die WLAN-Versorgung der Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen würden geschätzt ca. 2 Mio. EUR zusätzlich benötigt, um die Vernetzung der Gebäude zu ergänzen und die fehlende Hardware zu beschaffen. Für eventuell anfallende komplexe Baumaßnahmen können die Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden. Die Kosten für ein weitestgehend flächendeckendes WLAN in den Bremerhavener Grundschulen wurden noch nicht berechnet, da ein hierfür erforderlicher Breitbandanschluss frühestens Ende 2019 realisiert werden kann. e. Welche allgemeine Handhabung wird aktuell an den Schulen in Bremen und Bremerhaven bei der Verwendung von privaten mobilen Endgeräten im schulischen WLAN praktiziert (BYOD)? In der Stadtgemeinde Bremen ist die freiwillige Nutzung privater Endgeräte zu schulischen Zwecken möglich, sofern die Schule dies gestattet. Hierzu ist eine Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Anmeldung mit dem persönlichen Benutzerkonto am sogenannten Schul-Hotspot erforderlich, einem zentral gemanagten WLAN, das sicheren Zugriff auf das Internet ermöglicht. In Bremerhavener Schulen werden derzeit keine privaten Endgeräte im schulischen Funknetz verwendet. Erst nach Ausbau des Glasfasernetzes und des WLAN wird über BYOD in den Schulen entschieden. f. Welcher Ausbaustand und welche Ausbauziele in Bezug auf die schulische WLAN-Ausleuchtung sind dem Senat aus anderen Bundesländern bekannt? Der derzeitige Ausbaustand und die Ausbauziele sind je nach Bundesland und Schulträger sehr unterschiedlich und reichen von einem WLAN-Verbot bis hin zur Vollversorgung von Schulen. Offizielle Informationen liegen dem Senat hierzu nicht vor. Wegen der besonderen Bedeutung des Themas Digitalisierung für die Sicherung von beruflicher und sozialer Teilhabe hatten sich die Länder zunächst im Dezember 2016 auf ein gemeinsames Länderpapier zur „Bildung in der digitalen Welt“ geeinigt, welches dann ab Januar 2017 zusammen mit dem BMBF in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene weiterentwickelt werden sollte. Daraus ging nach langen und intensiven Verhandlungen ein gemeinsames Papier mit Beschlussvorschlag für die KMK im Oktober 2017 hervor, in welchem sich das BMBF und die Länder darauf einigten, die Generationenaufgabe finanziell gemeinsam gestalten zu wollen. Die Bundesbildungsministerin hatte im Zuge dieser Verhandlungen eine Unterstützung durch den Bund in Höhe von 5 Milliarden € in Aussicht gestellt, auf der KMK im Oktober die Unterschrift unter das Eckpunktepapier aber durch Abwesenheit verweigert. Trotz mehrfacher Nachfragen aus dem Kreis der Länder bzw. der KMK, erfolgten bis jetzt keine weiteren Aussagen des BMBF, ob und wie die Zusage eingehalten werden solle. Inwieweit eine zukünftige Bundesregierung sich an die diesbezüglichen Zusagen gebunden fühlen wird, ist derzeit nicht absehbar. 3. Welche unterschiedlichen Zielvorgaben, zeitlichen Abläufe und Ausstattungsschritte gibt es mit Blick auf die einzelnen Schulstandorte und Schularten in Bezug auf a. die Anbindung mit schnellem Internet, Eine einheitliche Versorgung der Schulen der Stadtgemeinde Bremen wurde bereits hergestellt. In Bremerhaven werden, wie bereits erwähnt, bis Ende 2018 alle Oberschulen und Gymnasien über ein weitestgehend flächendeckendes Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 WLAN verfügen. Für die Grundschulen der Stadtgemeinde gibt es derzeit noch keine konkrete Planung. b. die benötigte Hard- und Software für eine möglichst umfassende WLAN- Ausleuchtung am jeweiligen Schulstandort, Die Zielvorgaben, zeitlichen Abläufe und Ausstattungsschritte sind grundsätzlich für alle Schulen einer Schulform gleich. Abweichungen bzw. Verzögerungen resultieren primär aus bauseitigen Defiziten in der Netzwerkinfrastruktur wie z.B. fehlenden Datendosen oder mangelhafter Arealverkabelung zwischen einzelnen Gebäuden. In Bremen sind hiervon insbesondere die Gymnasien und einige berufliche Schulen betroffen. c. damit korrespondierenden pädagogischen Konzepten? Die pädagogischen Konzepte zur Internet- und WLAN-Nutzung leiten sich aus der Art, dem Profil und dem Curriculum einer Schule her und werden jeweils im Medienkonzept der Schule operationalisiert. Den allgemeinen Ordnungsrahmen hierfür definieren die Bildungsstandards, Bildungspläne und Ausbildungsordnungen, sowie der Interneterlass der Senatorin für Kinder und Bildung. Des Weiteren befindet sich derzeit eine Medienentwicklungsplanung für Bremen und Bremerhaven in Vorbereitung. 4. Wie stellen die einzelnen Schulen in Bremen und Bremerhaven die Einrichtung, die tägliche administrative Betreuung und Unterhaltung sowie die Fehlerbeseitigung und Wartung ihrer digitalen Infrastruktur, inklusive des eigenen Internetzugangs sowie des WLAN-Netzes, sicher? a. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einer dezentralen gegenüber einer zentralen Bearbeitung und Erbringung derartiger Aufgaben? Die Senatorin für Kinder und Bildung schafft im Rahmen des SuBITI-Programms (Service- und Betriebskonzept der IT-Infrastruktur) die strukturellen und qualitativen Voraussetzungen zur zeitgemäßen Nutzung digitaler Medien im Unterricht. Hierzu gehören neben einem automatisierten Identitätsmanagement und der Bereitstellung wichtiger Dienste wie E-Mail, Lernplattform und WLAN auch zentrale Lösungen für Support, Netzwerk-, Server- und Clientmanagement. Die Hauptvorteile einer zentralen Organisation dieser Aufgaben sind eine wartungsarme, verlässliche teilstandardisierte IT-Infrastruktur, die die Schulen von der IT-Administration entlastet und die Voraussetzungen zur pädagogischen Nutzung schafft. Die Lehrkräfte werden zudem gezielt mit pädagogischer Funktionalität und schulübergreifenden Diensten wie z.B. einer Lernplattform unterstützt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 b. Wie beurteilt der Senat die zusammengefassten Angebote "Service- und Betriebskonzept für die IT-Infrastruktur" (SuBITI)“, welche Rückmeldungen liegen ihm diesbezüglich von den Schulen vor und wo sieht er gegebenenfalls noch Optimierungspotential? Der Senat beurteilt das SuBITI-Konzept als Erfolg. Das Konzept ermöglicht derzeit einen stabilen IT-Betrieb für 134 Schulen, fast 80.000 Schülerinnen und Schüler sowie rund 6.000 Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal der Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Die Rückmeldungen der Schulen sind überwiegend positiv. Kritik und Optimierungspotential gibt es primär im Bereich der Servicequalität. Hier müssen Erledigungszeiträume verkürzt und Unterstützungsangebote ausgebaut werden. Des Weiteren müssen Lösungen zum Management mobiler Endgeräte geschaffen werden, um beispielsweise auch zentralen Support für Tablets anbieten zu können. c. In welcher Form und durch welche Organisationseinheit werden ähnlich gelagerte Aufgaben innerhalb der Stadtgemeinde Bremerhaven erbracht und inwieweit sieht der Senat hierbei Synergiepotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit? In Bremerhaven wird das pädagogische Netzwerk zentral durch das Medienzentrum ausgebaut und betreut. Im Bereich des Glasfasernetzes gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Betrieb für Informationstechnologie (BIT), der das Verwaltungsnetz der Stadt Bremerhaven ausbaut und betreut. Die Lernplattform itslearning wird gemeinsam von beiden Kommunen genutzt und bietet somit zahlreiche Synergien und Kooperationsmöglichkeiten. 5. Nach welchem Prozedere erfolgt die Beauftragung des „Schul-Support-Service e.V.“ durch einzelne Schulen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen? a. Wie oft wurde der „Schul-Support-Service e.V.“ in den letzten drei Jahren zur Erbringung von Dienstleistungen an Schulen innerhalb der Stadtgemeinde Bremen beauftragt, wer war Rechnungsempfänger etwaiger entgeltlicher Tätigkeiten des besagten Vereins und wie hoch waren die in Rechnung stehenden Kosten in Gänze? Der Schul-Support-Service (S3) ist verantwortlich für die Wartung der pädagogischen PC-Arbeitsplätze der Schulen der Stadtgemeinde Bremen. Hierfür betreibt er eine Hotline zur Koordination des Supports und beschäftigt derzeit vier hauptberufliche und 19 studentische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich per Fernwartung und vor Ort um die PCs der Schulen kümmern. Der gemeinnützige Verein ist Zuwendungsempfänger der Senatorin für Kinder Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 und Bildung und wird auf Jahresbasis mit der technischen Unterstützung der Schulen betraut. Die Höhe der Zuwendungen betrug in den Jahren 2016 und 2015 jeweils 421.400EUR. Davon konnten 16.268 Service-Stunden in 2016 und 15.832 Stunden in 2015 erbracht werden. Im Jahr 2014 erfolgte eine Zuweisung in Höhe von 421.500 EUR, von denen 15.238 Service-Stunde für die Schulen erbracht werden konnten. b. Wie viele Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Senatorin für Kinder und Bildung oder eines anderen Senatsressorts sind ebenfalls beim „Schul- Support-Service e.V.“ entgeltlich beschäftigt? Keine. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Übersicht WLAN-Ausbau Stand Dezember 2017 Summe der Accesspoints Versorgung der Lehrerarbeitsräume Versorgung der Unterrichtsräume Versorgung der Versammlungsräume 002 Schule an der Admiralstraße 01 2 0 0 005 Schule Am Mönchshof 01 2 0 0 006 Schule an der Gete 03 2 0 0 007 Schule an der Alfred-Faust-Straße 01 2 0 0 008 Schule Arbergen 01 2 0 0 010 Schule Auf den Heuen 01 2 0 0 011 Schule an der Andernacher Straße 02 2 0 0 013 Schule Alt-Aumund 01 2 0 0 014 Schule Am Wasser 01 2 0 0 015 Schule am Baumschulenweg 01 2 0 0 016 Schule an der Parsevalstraße 01 2 0 0 018 Schule Borchshöhe 01 2 0 0 019 Schule Borgfeld 01 2 0 0 020 Schule an der Brinkmannstraße 01 2 0 0 021 Schule Am Weidedamm 01 2 0 0 023 Bürgermeister-Smidt-Schule 01 2 0 0 024 Schule am Buntentorsteinweg 01 2 0 0 029 Schule an der Carl-Schurz-Straße 02 2 1 1 034 Schule Fährer Flur 01 2 0 0 035 Schule am Ellenerbrokweg 01 2 0 0 039 Schule an der Freiligrathstraße 03 2 1 0 040 Schule an der Wigmodistraße 01 2 0 0 042 Schule an der Humannstraße 01 2 0 0 043 Schule an der Glockenstraße 01 2 0 0 048 Schule Grolland 01 2 0 0 049 Schule Am Borgfelder Saatland 01 2 0 0 050 Schule am Bunnsackerweg 01 2 0 0 051 Schule am Halmerweg 11 2 1 0 053 Schule Rönnebeck 02 2 0 0 062 Schule in der Vahr 04 2 1 0 069 Schule am Pastorenweg 01 2 0 0 070 Kinderschule 01 2 0 0 071 Schule Kirchhuchting 01 2 0 0 076 Schule an der Lessingstraße 02 2 1 0 077 Tami-Oelfken-Schule 01 2 0 0 081 Schule Mahndorf 02 2 1 0 082 Schule Melanchthonstraße 01 2 0 0 085 Schule an der Nordstraße 02 2 1 0 087 Schule Oberneuland 01 2 0 0 088 Schule an der Oderstraße 01 2 0 0 090 Schule Osterholz 01 2 0 0 091 Schule am Pfälzer Weg 07 2 1 2 094 Schule an der Paul-Singer-Straße 01 2 0 0 097 Schule am Pürschweg 02 2 0 0 100 Schule Rablinghausen 01 2 0 0 101 Schule an der Rechtenflether Str. 01 2 0 0 105 Schule an der Robinsbalje 02 2 0 0 106 Schule an der Fischerhuder Straße/QBZ Morgenland 01 0 0 1 110 Schule an der Schmidtstraße 02 2 0 0 111 Schule Schönebeck 01 2 0 0 127 Schule Witzlebenstraße 01 2 0 0 129 Schule Delfter Straße 02 2 0 0 215 Schule an der Vegesacker Straße 02 0 2 0 216 Schule an der Züricher Straße 04 0 1 0 225 Schule An der Gete 02 2 1 0 226 Schule Louis-Seegelken-Str. 04 2 1 0 227 Schule Marcusallee 02 2 1 1 301 Schulzentrum für Erwachsene 10 2 1 0 302 Altes Gymnasium 19 2 1 1 305 Gymnasium Vegesack 24 2 1 1 306 Gymnasium an der Hamburger Straße 17 2 1 0 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 10 1 1 0 308 Hermann-Böse-Gymnasium 13 2 1 0 309 Gymnasium Horn 25 2 2 0 312 Kippenberg-Gymnasium 16 2 2 1 324 Gymnasium Links der Weser 16 2 1 1 351 Allgemeine Berufsschule 15 2 1 0 352 Berufsbildende Schule für Metalltechnik 10 1 1 0 355 Wilhelm Wagenfeld Schule 10 1 1 0 358 Schulzentrum Vegesack 10 2 1 0 359 Berufsbildende Schule für Einzelhandel und Logistik 00 0 0 0 360 Berufsschule für den Großhandel, Außenhandel und Verkehr 10 1 1 0 361 Schulzentrum Grenzstraße 10 1 1 0 364 Schulzentrum Neustadt 15 1 1 0 368 Schulzentrum Utbremen 41 2 2 2 369 Technisches Bildungszentrum Mitte 40 2 1 1 403 Oberschule an der Helsinkistraße 05 2 1 0 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule 13 2 1 0 409 Oberschule an der Koblenzer Straße 19 2 2 0 Schule Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 410 Oberschule an der Lerchenstraße 16 2 2 0 412 Oberschule Roter Sand 06 2 1 0 414 Oberschule an der Lehmhorster Straße 30 2 2 0 416 Oberschule Rockwinkel 20 2 2 2 417 Oberschule an der Schaumburger Straße 14 2 1 0 418 Oberschule an der Ronzelenstraße 17 2 2 1 423 Oberschule Habenhausen 33 2 2 2 424 Oberschule an der Helgolander Straße 23 2 2 1 425 Oberschule an der Julius-Brecht-Allee 32 2 2 1 428 Oberschule Findorff 25 2 1 1 429 Oberschule Sebaldsbrück 11 2 1 0 430 Oberschule am Waller Ring 19 2 1 0 431 Roland zu Bremen Oberschule 22 2 2 0 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule 19 2 1 1 438 Albert-Einstein-Oberschule 10 2 1 0 440 Oberschule im Park 21 2 2 2 441 Schule am Barkhof 09 2 1 1 442 Oberschule Ohlenhof 06 2 2 2 443 Oberschule an der Egge (enthalten in 603) 00 0 0 0 444 Neue Oberschule Gröpelingen 19 2 2 1 445 Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee 03 2 1 0 501 Gesamtschule Bremen-West 12 2 2 0 502 Gesamtschule Bremen-Ost 30 2 2 0 503 Oberschule Lesum 01 2 0 0 505 Oberschule an der Hermannsburg 14 2 1 0 506 Oberschule am Leibnizplatz 32 2 2 1 509 Oberschule In den Sandwehen 14 2 1 0 511 Wilhelm-Focke-Oberschule 12 2 1 1 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule 11 2 1 1 601 Schulzentrum an der Alwin-Lonke-Straße 10 1 1 1 602 Schulzentrum des Sekundarbereichs II an der Bördestraße 00 0 0 0 603 Schulzentrum Blumenthal 27 2 1 0 618 Schulzentrum Walle 26 1 1 0 698 Schulzentrum Walliser Straße 02 2 0 0 699 Schulzentrum des Sekundarbereichs II am Rübekamp 01 1 0 0 Accesspoints insgesamt: 994 2 ausreichend 1 anteilig 0 ohne Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1507 VB Digitale Infrastruktur an Schulen im Land Bremen 20180130_KA_Digitale Infrastruktur 20180130_KA_Digitale Infrastruktur 20180130_KA_Digitale Infrastruktur_Anlage Tabelle1