BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1514 Landtag (zu Drs. 19/1418) 19. Wahlperiode 06.02.18 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 6. Februar 2018 „Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen im Land Bremen“ (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 28.11.2017) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Auf dem Weg in das Berufsleben durchlaufen viele junge Schulabsolventinnen und Schulabsolventen eine Ausbildung im dualen System, in dem sich Theorieanteile und betriebliche Praxis ergänzen. Dieses bewährt aufeinander abgestimmte Zusammenspiel der Lernorte „Ausbildungsbetrieb“ mit dem Lernort „Berufsschule“ ist ein Garant für den Erfolg des dualen Ausbildungssystems innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und hat auch international, in Zeiten von Wirtschaftskrise und grassierender Jugendarbeitslosigkeit, viel Anerkennung und Nachahmung gefunden. Unsere Gesellschaft und damit auch die Arbeitswelt stehen aber vor Umwälzungen und Herausforderungen, die es nicht erlauben, sich auf den Erfolgen der Vergangenheit auszuruhen: Die Digitalisierung etwa durchdringt und verändert immer weitere Teile unserer Lebensrealität, was u .a. zur Folge hat, dass sich ganze Berufsfelder und ihre spezifischen Aufgaben- und Anforderungsprofile fundamental wandeln. Auch die demographische Entwicklung und hierbei im Speziellen der verstärkte Zuzug aus dem Ausland trägt maßgeblich dazu bei, dass sich die berufliche Ausbildung verändert hat bzw. verändern wird. Somit muss sich das Modell der dualen Ausbildung, als ein Bildungsgang an dessen Ende eine anerkannte berufliche Qualifikation stehen soll, ständig weiterentwickeln, um sich an den Maßstäben der Gegenwart und kommenden Anforderungen der Zukunft messen lassen zu können. Von diesem Prozess sind die Betriebe und die Berufsschulen gleichermaßen betroffen. Während es aber in der privatwirtschaftlichen Verantwortung des jeweiligen Unternehmers liegt, seinen Betrieb, inklusive Infrastruktur und Mitarbeiterstab, zukunftsfähig aufzustellen, muss ein funktionierendes Gemeinwesen ein vitales Interesse daran haben, dass die öffentlichen Berufsschulen ebenso ihren Part hierzu beitragen können. Auch der theoretische Ausbildungsteil muss innerhalb einer zeitgemäßen Lernumgebung und unter Nutzung moderner Infrastruktur absolviert werden, damit die duale Ausbildung als Erfolgsmodell Bestand haben kann. Das Phänomen, dass nicht alle Jugendlichen, die in eine Ausbildung eintreten möchten, einen Ausbildungsplatz finden, während andererseits viele Ausbildungsplätze im Land Bremen unbesetzt bleiben, weist auf einen Mangel im bremischen Bildungssystem, insbesondere bei der Herstellung von Ausbildungsfähigkeit und bei der Berufsorientierung, hin. Die allgemeinbildenden Schulen, insbesondere die Oberschulen, müssen unsere Jugendlichen noch besser und frühzeitiger auf ihren späteren beruflichen Werdegang vorbereiten. In der Vergangenheit wurde der beruflichen Ausbildung im Land Bremen in Untersuchungen – im deutlichen Gegensatz zum Abschneiden der allgemeinbildenden Schulen – ein vergleichsweise hohes Niveau attestiert. Während dem Diskurs über die Situation und Zukunft der allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen große öffentliche Aufmerksamkeit zu Teil wird, ist dies in Bezug auf die beruflichen Schulen nur mit deutlichen Abstrichen der Fall. Dennoch wäre in einem Bereich, in dem Stillstand mit Rückschritt gleichzusetzen ist, ein Ausruhen und Zurücklehnen auf den vermeintlichen Erfolgen der Vergangenheit ein völlig falsches Signal. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Blickt man darüber hinaus auf die offensichtlichen Problemlagen und spricht mit Betroffenen und Beteiligten der beruflichen Schulen, so wird klar, dass es eine leistungsfähige Bildungslandschaft im Land Bremen, die als Garant der Fachkräftesicherung einer ganzen Region fungiert, ohne zukunftsorientierte und gut ausgestattete Schulen nicht geben kann. Aus dieser Überzeugung heraus hat die Fraktion der CDU in der Bremischen Bürgerschaft schon in der vergangenen Legislaturperiode eine detaillierte Anfrage (Drs. 18/1175) an den Senat gestellt. Bezugnehmend auf diese Initiative, soll mit der nun vorliegenden Anfrage eine aktualisierte Darstellung der Situation der beruflichen Schulen im Land Bremen erlangt werden, denn gerade unter der Zielsetzung einer wachsenden Stadt, kommt einem leistungsfähigen und zukunftsfesten beruflichen Ausbildungssystem, als wichtigem Faktor für einen attraktiven und konkurrenzfähigen (Wirtschafts-)Standort, eine immer höhere Bedeutung zu. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat die Versorgung mit Fachlehrern an Berufsschulen im Land Bremen und in welchen Fachrichtungen besteht aktuell ein besonderer Mangel (bitte nach Fachrichtung ausgeben und dabei nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? 2. Durch welche Maßnahmen gedenkt der Senat einen etwaigen Mangel an Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu decken und welche konkreten Schritte wurden auf diesem Weg bereits unternommen? 3. Wie viele Stelle an Berufsschulen im Land Bremen sind derzeit unbesetzt und durch welche Maßnahmen fängt der Senat etwaige Vakanzen im Alltag der Berufsschulen auf (bitte nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Stellenbezeichnung differenzieren)? 4. Welche Erfolge haben die Seiteneinstiegsprogramme gezeitigt und wie stellt der Senat hierbei sicher, dass die didaktische und fachliche Ausbildung der Seiteneinsteiger den hohen Ansprüchen an Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer genügt? 5. Wie werden potentielle Quereinsteiger gezielt angesprochen? a. Welche Zielgruppen werden erfolgreich erreicht, welche eher nicht? b. Welche Optimierungspläne gibt es bezüglich der Kommunikation mit potenziellen Lehrinteressenten? 6. Welche Studiengänge für Lehramt an beruflichen Schulen werden aktuell an Hochschulen im Land Bremen angeboten? a. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen dieser Lehramtsstudiengänge haben in den letzten fünf Jahren ihr Referendariat in Bremen erfolgreich absolviert? b. Wie viele dieser Referendarinnen und Referendare sind im Anschluss in den Schuldienst an beruflichen Schulen innerhalb des Landes Bremen eingetreten (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? c. Welche Veränderungen und Weiterentwicklungen sind aus Sicht des Senats an dieser Stelle Notwendig und beabsichtigt? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 7. Inwieweit will der Senat in diesem Zusammenhang die Ausbildung an der Universität Bremen von Fachlehrerinnen und Fachlehrer für den Einsatz an Berufsschulen anpassen bzw. ausweiten? Gibt es spezielle Förderangebote für Frauen? 8. Wie steht der Senat hierbei der Forderung gegenüber, den Studiengang Wirtschaftspädagogik an der Universität Bremen einzuführen? 9. Wie viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Berufsschulen sind in den vergangenen fünf Jahren pensioniert worden und wie viele wurden im gleichen Zeitraum neu eingestellt (bitte nach Bremen und Bremerhaven sowie nach den einzelnen Schulen und Ausbildungsgängen differenzieren)? 10. Wie werden Rektoren berufsbildender Schulen, insbesondere vor dem Hintergrund einer erweiterten Eigenständigkeit der beruflichen Schulen, auf ihre Management- und Führungsaufgabe vorbereitet und qualifiziert? Welche spezielle Förderung oder Weiterqualifizierungsangebote gibt es für zukünftige Rektoren im Rahmen der Fachlehrerausbildung? 11. Wie viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer aus anderen Bundesländern konnten in den vergangenen fünf Jahren für den Unterricht an Berufsschulen im Land Bremen gewonnen werden (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? 12. Wie hoch war seit dem Schuljahr 2012/13 der Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen im Land Bremen (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? 13. Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung der Berufsschulen und der dortigen Werkstätten sowie der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, a. im Hinblick auf die Qualität und Praxisnähe der beruflichen Ausbildung, insbesondere in den technischen Berufen? b. mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen durch die Digitalisierung? 14. Welche Rückmeldungen von Kollegien, Ausbildungsbetrieben, Kammern und Verbänden liegen dem Senat in Bezug auf deren Einschätzung zum Zustand und Modernität der Ausstattung an den Berufsschulen vor? 15. In wie weit werden die Schwerpunkte der Bremer Berufsschulen den Anforderungen der betrieblichen Ausbildungsstätten gerecht? 16. In wie weit findet die Digitalisierung – sowohl als Querschnitts- wie auch als eigenes Schwerpunktthema – Eingang in die unterschiedlichen Bereiche der Bremer Berufsschulen? 17. Inwiefern kann die in der Bremischen Landesverfassung verankerte Lehr- und Lernmittelfreiheit an den Berufsschulen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 a. Wie hoch sind die den Schulen zur Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln zustehenden Pauschalen pro Jahr und Schüler und wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? b. Hält der Senat diese Pauschalen für ausreichend und falls nein, inwiefern plant er diese anzuheben? c. Welche Erkenntnisse hat der Senat von Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler bzw. Betriebe dazu angehalten werden, auf eigene Kosten aktuelle Lehr- und Lernmittel zu erwerben, weil diese sonst nicht zur Verfügung stehen würden? 18. Wie hoch ist in etwa der Sanierungsbedarf an Gebäuden sowie der Infrastruktur der Berufsschulen im Land Bremen, welche Mittel hat der Senat zu diesem Zweck im aktuell vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19 eingestellt und welche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen plant der Senat konkret im Bereich der beruflichen Schulen? 19. Welche spezifischen Angebote für geflüchtete Menschen werden an den Berufsschulen im Land Bremen vorgehalten, wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen und wie schätzt der Senat die Herausforderungen ein, denen sich die beruflichen Schulen bei dieser Aufgabe gegenüber sehen? 20. Wann und wie will der Senat eine Schulstandortplanung für die beruflichen Schulen in Bremen vorlegen und welche aktuellen Pläne und Konzepte zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung existieren in diesem Zusammenhang inhaltlich und standortbezogen? 21. Wie viele Absolventinnen und Absolventen sind, im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung, in den letzten fünf Jahren direkt von der allgemeinbildenden Schule in die duale Ausbildung übergegangen und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? 22. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen besuchen aktuell Berufsschulen im Land Bremen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bremen besuchen demgegenüber Berufsschulen in Niedersachen und wie hat sich dieses Verhältnis in den letzten fünf Jahren entwickelt? 23. Wie bewertet der Senat die „Ausbildungsfähigkeit“ Bremischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen und welche Rückmeldungen liegen ihm diesbezüglich von Kollegien, Ausbildungsbetrieben, Kammern und Verbänden vor? a. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. sind vom Senat geplant, um die „Ausbildungsfähigkeit“ gegebenenfalls noch zu steigern? b. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsabbrüche in den letzten zehn Jahren insgesamt entwickelt? c. Durch welche Maßnahmen im Rahmen der Berufsvorbereitung wirken die allgemeinbildenden Schulen späteren Ausbildungsabbrüchen gezielt entgegen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Versorgung mit Fachlehrern an Berufsschulen im Land Bremen und in welchen Fachrichtungen besteht aktuell ein besonderer Mangel (bitte nach Fachrichtung ausgeben und dabei nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? Antwort: In der Stadtgemeinde Bremen ist die Versorgung mit Fachlehrerinnen und Fachlehrern grundsätzlich ausreichend, Mängel gibt es in Bezug auf besondere Schwerpunkte in bestimmten Bereichen: So ist die Versorgungslage im Bereich Wirtschaft und Verwaltung grundsätzlich sehr gut, aber es gibt einen Mangel in den Schwerpunkten Groß- und Außenhandel sowie Recht. Gleiches gilt für die Bereiche Metalltechnik und Elektrotechnik bei denen es in den Schwerpunkten KFZ-Technik, Versorgungstechnik, Schweißtechnik und Konstruktionstechnik einen Mangel zu verzeichnen gibt). Hier meldet auch die Stadt Bremerhaven einen besonderen Mangel. Besondere Bedarfe gibt es in beiden Stadtgemeinden an ausgebildeten Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern mit sonderpädagogischer Zusatzqualifikation. 2. Durch welche Maßnahmen gedenkt der Senat einen etwaigen Mangel an Fachlehrerinnen und Fachlehrern zu decken und welche konkreten Schritte wurden auf diesem Weg bereits unternommen? Antwort: Um dem oben beschriebenen Mangel in einzelnen Fachrichtungen zu begegnen, wird eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um bezüglich der Mangelschwerpunkte Abhilfe zu schaffen. Durch die Personalkostenbudgetierung an den stadtbremischen berufsbildenden Schulen haben die Schulleitungen die Möglichkeit, Referendarinnen und Referendaren sehr früh Einstellungszusagen zu geben und sie so frühzeitig zu binden. Außerdem setzen die Schulleitungen das Instrument dazu ein, befristet Personal – auch stundenweise – zur Deckung von Fachunterricht zu beschäftigen. Unbefristete Einstellungen von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer erfolgen jederzeit und sind nicht an Termine gebunden. Viele Schulleitungen, die zuständigen Schulaufsichten und das Landesinstitut für Schule halten Kontakt zu den einschlägigen Universitäten, um bereits Studierende im Rahmen ihrer Praktika nach Bremen zu holen mit der Hoffnung auf „Klebeeffekte“. Diese stellen sich auch nachweisbar ein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Weitere Akquisebemühungen richten sich regelmäßig an Absolventinnen und Absolventen entsprechender Studiengänge an den Universitäten Hamburg, Lüneburg, Hannover, Oldenburg, Osnabrück, sowie für einzelne Fachrichtungen auch an Universitäten außerhalb Norddeutschlands. Bei der Akquise sind Kolleginnen und Kollegen des Landesinstitut für Schule und z.T. Referendarinnen und Referendare direkt vor Ort, um an Veranstaltungen zur Vorstellung von Studienseminaren /Ausbildungsinstitutionen für die 2. Phase der Lehrerausbildung teilzunehmen, mit den Studierenden vor Ort direkt in Kontakt zu treten und die Ausbildung in Bremen mit digitalen Medien und Printmedien vorzustellen. 3. Wie viele Stelle an Berufsschulen im Land Bremen sind derzeit unbesetzt und durch welche Maßnahmen fängt der Senat etwaige Vakanzen im Alltag der Berufsschulen auf (bitte nach Bremen und Bremerhaven sowie nach Stellenbezeichnung differenzieren)? Antwort: In der Stadtgemeinde Bremen sind alle Stellen besetzt. Im Rahmen ihres Budgets können die berufsbildenden Schulen etwaige Vakanzen im Alltag auffangen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind alle Stellen an den berufsbildenden Schulen besetzt. 4. Welche Erfolge haben die Seiteneinstiegsprogramme gezeitigt und wie stellt der Senat hierbei sicher, dass die didaktische und fachliche Ausbildung der Seiteneinsteiger den hohen Ansprüchen an Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer genügt? Antwort: I. Möglichkeiten des Seiteneinstiegs in das Lehramt Neben der regulären Lehramtsausbildung (Studium und Vorbereitungsdienst) verfügt Bremen für den Fall besonderer Personalnot in bestimmten Fächern über zwei Formen des Seiteneinstiegs ins Lehramt: - „Seiteneinstieg A(ausbildung)“: Einstieg in den regulären Vorbereitungsdienst nach Gleichstellung eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses mit dem Ersten Staatsexamen, - „Seiteneinstieg B (berufsbegleitend)“: Ausbildung für Menschen, die über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung verfügen, als Lehrkräfte eingestellt werden und am Landesinstitut für Schule dafür zwei Jahre lang berufsbegleitend qualifiziert werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung, die berufsbegleitende Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung ab, die in Bremen nach § 9 Absatz 2 des Bremischen Lehrerausbildungsgesetzes mit der Zweiten Staatsprüfung gleichgestellt ist. Im Auswahlverfahren absolvieren die Bewerberinnen und Bewerber für den Seiteneinstieg B in einer Schule eine Hospitationswoche, die mit einem ersten eigenen Unterrichtsversuch endet. Dabei wird eingeschätzt, ob die Bewerberinnen und Bewerber die erforderliche pädagogische Eignung haben. II. Wahrnehmung dieser Möglichkeiten des Seiteneinstiegs 1. Seiteneinstieg A: Von den 44 Personen, die 2014 - 2016 den Seiteneinstieg für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen gewählt haben, haben 34 inzwischen ihren Abschluss erworben Von diesen 34 Personen sind 17 im stadtbremischen Schuldienst, sechs in Bremerhaven als Lehrkraft tätig, sechs Personen sind Lehrerinnen bzw. Lehrer in anderen Bundesländern, drei Personen sind als Lehrerinnen bzw. Lehrer in privaten Schulen tätig und zu zwei Personen fehlen die Angaben 2. Seiteneinstieg B: Bislang hat es zwei abgeschlossene Durchgänge für die berufsbegleitende Ausbildung der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gegeben; ein Durchgang in Bremerhaven wird im Juli 2019 abgeschlossen sein. Das Lehramt an Berufsbildenden Schulen war an den beiden abgeschlossenen Durchgängen mit vier Personen beteiligt, drei Personen haben die Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Im aktuellen Durchgang in Bremerhaven gibt es keine Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer mit dem Lehramt an Berufsbildenden Schulen. III. Erfahrungen mit dem Seiteneinstieg 1. Auswahlverfahren: Entgegen der anfänglich geäußerten Sorge, dass durch die Überprüfung der pädagogischen Eignung zu viel Arbeitsaufwand für die Schulen entstehen könnte, äußern sich Schulleitungen hierzu überwiegend positiv, weil sie erstmalig die Möglichkeit haben, die grundsätzliche pädagogische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für einen Seiteneinstieg vor Ausbildungsbeginn zu bewerten und darüber das Gespräch mit den Bewerbern zu führen. Die Erfahrung zeigt außerdem, dass Bewerberinnen und Bewerber sich selbst überprüfen, sich der Frage stellen, ob ihre Vorstellungen von ihrem Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 zukünftigen Beruf in der Praxis realistisch sind, und entsprechende Konsequenzen ziehen. Aufgrund der positiven Erfahrungen ist geplant, für den Seiteneinstieg A dieses Modell der pädagogischen Eignungsüberprüfung zu übernehmen. 2. Lernmotivation: Die Lernmotivation und die Lernfähigkeit der Teilnehmenden waren in den meisten Fällen durchgängig sehr hoch. Dabei zeigt sich, dass insbesondere im berufsbildenden Lehramt und im Bereich der Sonderpädagogik die vorherige Berufserfahrung gewinnbringend eingebracht werden kann. Hier liegt die große Stärke vieler Seiteneinsteiger/innen. 3. Fachwissenschaftliche und pädagogische Anforderungen: Bei dem zugewiesenen zweiten Unterrichtsfach (Zweitfach) kommt es z.T. zu fachlichen Problemen. Im Einzelfall muss deutlich nachgearbeitet werden; dies stellt eine zusätzliche Anforderung für die Seiteneinsteiger dar. Im Erstfach gibt es in der Regel keine Probleme, auch nicht wegen einer zu hohen Spezialisierung. In pädagogischer Hinsicht sind die meisten Seiteneinsteiger zu Anfang der Ausbildung verunsichert, kompensieren dies aber in der Regel mit einer erhöhten Aufmerksamkeit und Bereitschaft, sich auf ein pädagogisches Handeln einzulassen. 4. Schulseite: In den meisten Fällen wird von Schulseite kein Unterschied zu anderen Referendaren gemacht. Bei Problemfällen wird allerdings deutlich bemängelt, dass es beim Seiteneinstieg A keine vorherige Einbeziehung der Schulen bei der Feststellung der pädagogischen Eignung gibt. 5. Wie werden potentielle Quereinsteiger gezielt angesprochen? a. Welche Zielgruppen werden erfolgreich erreicht, welche eher nicht? b. Welche Optimierungspläne gibt es bezüglich der Kommunikation mit potenziellen Lehrinteressenten? Antwort: Eine gezielte Ansprache/Werbung ist aus Sicht des Senats nicht notwendig, weil es eine hohe Anzahl von Initiativbewerbungen potenzieller Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gibt. Viele dieser Initiativbewerberinnen und –bewerber erfüllen die in der Antwort zu Frage 4.I genannten Voraussetzungen; andere nicht und es muss in vielen Einzelgesprächen erläutert werden, warum ein Universitätsabschluss zwingend erforderlich ist und beispielsweise zwei Semester Studium und ansonsten hohes Interesse für die Lehrtätigkeit nicht genügen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 6. Welche Studiengänge für Lehramt an beruflichen Schulen werden aktuell an Hochschulen im Land Bremen angeboten? Antwort: Für das Lehramt an beruflichen Schulen wird an der Universität Bremen ein Lehramtsstudiengang mit den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik und Fahrzeugtechnik angeboten. Der Masterstudiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen eines abgeschlossenen Bachelor-Studiums z. B. im Bereich der Beruflichen Bildung, der Ingenieurwissenschaften oder der Informatik gemäß den in der KMK-Rahmenvereinbarung festgelegten Zugangsvoraussetzungen. Eine der vier angebotenen beruflichen Fachrichtungen wird als Erstfach mit einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach (Deutsch, Englisch, Politik, Mathematik, Physik, Chemie) kombiniert. Das Studium umfasst insgesamt 120 CP und führt zum Abschluss „Master of Education – Lehramt an beruflichen Schulen“ (KMK-Lehramtstyp 5). Eine bundesweite Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang der überwiegend berufsbegleitend studierbare B.Sc.-Studiengang „Berufliche Bildung“ dar, dessen Abschluss zur Aufnahme des Lehramtsstudiums berechtigt. In Umsetzung des Prinzips der Durchlässigkeit zwischen Berufsbildung und Hochschulbildung hat er u. a. zum Ziel, die berufliche Bildung attraktiver zu machen und damit einem sich abzeichnenden Mangel an Fachkräften entgegen zu wirken. Im Sinne einer offenen Hochschule richtet er sich insbesondere auch an Technikerinnen und Techniker sowie Meisterinnen und Meister und erschließt somit neue, nicht traditionelle Studierendengruppen. Mit diesem Ansatz steht der Studiengang im Einklang mit dem Wissenschaftsplan 2020 und wird dort explizit erwähnt. a. Wie viele der Absolventinnen und Absolventen dieser Lehramtsstudiengänge haben in den letzten fünf Jahren ihr Referendariat in Bremen erfolgreich absolviert? Antwort: Land Bremen: 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Metalltechnik 2 3 2 3 10 Elektrotechnik 2 1 1 3 7 Informationstechnik 2 1 3 Gesamt 6 1 3 4 6 20 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 b. Wie viele dieser Referendarinnen und Referendare sind im Anschluss in den Schuldienst an beruflichen Schulen innerhalb des Landes Bremen eingetreten (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? Antwort: Seit dem Jahr 2013 wurden in der Stadtgemeinde Bremen 17 und in der Stadtgemeinde Bremerhaven keine Referendarinnen und Referendare mit diesen berufsbildenden Fachrichtungen eingestellt. c. Welche Veränderungen und Weiterentwicklungen sind aus Sicht des Senats an dieser Stelle Notwendig und beabsichtigt? Antwort: Neben den oben beschriebenen Aktivitäten zur Akquise von Nachwuchs (Studierendenpraktika, Referendarakquise, frühzeitige Bindungsmöglichkeiten durch schnelle Einstellungszusagen, Seiteneinstiege) sieht der Senat keine weiteren Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Personalbeschaffung. 7. Inwieweit will der Senat in diesem Zusammenhang die Ausbildung an der Universität Bremen von Fachlehrerinnen und Fachlehrer für den Einsatz an Berufsschulen anpassen bzw. ausweiten? Gibt es spezielle Förderangebote für Frauen? Antwort: Die Universität beabsichtigt in Abstimmung mit der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz die Einrichtung der beruflichen Fachrichtung „Pflege“. Hierfür soll der derzeit von der Universität Bremen angebotene M.A.- Studiengang „Berufspädagogik Pflegewissenschaft“, der bereits inhaltlich und strukturell die Anforderungen an die Ausbildung für ein berufliches Lehramt erfüllt, umgewandelt werden. Über den genauen Zeitpunkt der Einrichtung dieser beruflichen Fachrichtung kann der Senat noch keine Angaben machen. Im Rahmen ihrer Frauenfördermaßnahmen hat die Universität Bremen ein breites Spektrum an Angeboten entwickelt, hierunter fallen Maßnahmen zur Gewinnung von Studentinnen wie auch studienbegleitende Maßnahmen für Frauen. Viele dieser Angebote werden über das Kompetenzzentrum Frauen in Naturwissenschaft und Technik angeboten (http://www.meta.uni-bremen.de/). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 8. Wie steht der Senat hierbei der Forderung gegenüber, den Studiengang Wirtschaftspädagogik an der Universität Bremen einzuführen? Antwort: Die Einrichtung der beruflichen Fachrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ im Masterstudiengang „Lehramt an beruflichen Schulen“ ist an der Universität Bremen derzeit nicht geplant. Der Senat unterstützt dies, da es mit dem Master of Education- Studiengang Wirtschaftspädagogik an der Universität Oldenburg bereits ein solches Studienangebot in räumlicher Nähe gibt. Auch ohne einen eigenen Studiengang ist die Bewerberlage für das Referendariat in Bremen in dieser Fachrichtung (s.o.) sehr gut. 9. Wie viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Berufsschulen sind in den vergangenen fünf Jahren pensioniert worden und wie viele wurden im gleichen Zeitraum neu eingestellt (bitte nach Bremen und Bremerhaven sowie nach den einzelnen Schulen und Ausbildungsgängen differenzieren)? Antwort: Ab- und Zugänge von Lehrkräften an Berufsschulen in den Jahren 2013 bis 2018 Abgänge 2013-2017 Zugänge 2013-2017 SNR weiblich männlich gesamt weiblich männlich gesamt Plus-Minus 351 5 7 12 16 3 19 7 352 1 8 9 3 4 7 -2 355 7 11 18 17 8 25 7 358 3 14 17 6 10 16 -1 359 2 6 8 2 5 7 -1 360 2 10 12 2 8 10 -2 361 7 18 25 9 4 13 -12 364 19 10 29 19 6 25 -4 368 10 16 26 15 21 36 10 369 1 26 27 14 17 31 4 601 14 31 45 10 12 22 -23 602 8 16 24 16 9 25 1 603 12 13 25 18 6 24 -1 618 13 8 21 15 5 20 -1 698 4 10 14 7 7 14 0 699 15 20 35 15 7 22 -13 gesamt 123 224 347 184 132 316 -31 1) Lehrkräfte in Altersteilzeit wurden hier als Abgänge erfasst, wenn sie im genannten Zeitraum in die Freistellungsphase eingetreten sind 2) in den Abgängen sind auch Lehrkräfte enthalten, die zuletzt beurlaubt oder aus anderen Gründen ohne Bezüge freigestellt waren 3) angegeben ist allein die Personenzahl; sie entspricht nicht dem Einsatzvolumen bei Ausscheiden bzw. Einstellung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Der Saldo von 31 Stellen über alles bei einer Gesamtlehrer/innenzahl von aktuell 1.024 Kolleginnen und Kollegen im berufsbildenden Bereich (einschließlich der allgemeinbildenden GyOs an budgetierten Schulen) der Stadtgemeinde Bremen unterstreicht, dass die Lehrerversorgung im berufsbildenden Bereich zufriedenstellend ist. Aufgrund der thematischen Schwerpunktbildung bei den Beruflichen Schulen machen sich Lehrkräftemängel in bestimmten Berufsfeldern an manchen Schulen allerdings durchaus bemerkbar. Deshalb müssen die Maßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften in den Mangelbereichen zukünftig intensiviert werden. Die Differenzierung nach einzelnen Ausbildungsgängen lässt sich nicht darstellen, weil die Lehrerinnen und Lehrer immer in verschiedenen Bildungsgängen eingesetzt sind. Fast alle Lehrerinnen und Lehrer haben neben ihrem beruflichen Fach auch ein allgemeinbildendes Fach, mit dem sie auch eingesetzt werden. Bremerhaven: Schule Jahr Abgänge Zugänge Kaufmännische Lehranstalten (KLA) 2013 9 7 - Berufsbildende Schulen für 2014 6 4 Wirtschaft und Verwaltung 2015 9 7 2016 5 3 2017 5 4 SZ Geschwister Scholl 2013 2 0 - Berufsbildende Schulen Sophie Scholl 2014 1 4 2015 4 6 2016 4 5 2017 6 3 SZ Carl von Ossietzky 2013 1 1 - Berufliche Schule für Technik 2014 2 2 2015 2 3 2016 4 3 2017 3 2 SZ Carl von Ossietzky 2013 0 0 - Berufliche Schule für Dienstleistung, 2014 2 5 Gewerbe und Gestaltung 2015 2 2 2016 5 3 2017 1 5 Werkstattschule 2013 1 3 2014 1 1 2015 0 0 2016 0 1 2017 2 3 Gesamt 77 77 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Die Abgänge beinhalten die tatsächlich ausgeschiedenen Kräfte, also auch diejenigen, die aus der Freistellungsphase der Altersteilzeit ausgeschieden sind. 10. Wie werden Rektoren berufsbildender Schulen, insbesondere vor dem Hintergrund einer erweiterten Eigenständigkeit der beruflichen Schulen, auf ihre Managementund Führungsaufgabe vorbereitet und qualifiziert? Welche spezielle Förderung oder Weiterqualifizierungsangebote gibt es für zukünftige Rektoren im Rahmen der Fachlehrerausbildung? Antwort: a) Leitungsqualifizierung Alle neuen Schulleitungsmitglieder – einschließlich derer an Berufsbildenden Schulen – durchlaufen die verbindliche Qualifizierung „ProfiS – Professionell führen in der Schule“ (2 Jahre/ ca. 170 Stunden). In diesem Rahmen werden auch BS-spezifische Fragestellungen durch ein differenziertes Workshop-Angebot adressiert. Die Workshop-Leitungen kommen zudem häufig selbst aus beruflichen Schulen und sind so in der Lage die Besonderheiten von Schulleitung in diesem Bereich zu berücksichtigen. Als weiterführendes Angebot ist die Maßnahme „PERLE – Personales Leadership“ zu sehen, die von einem sehr hohen Maß an Eigeninitiative seitens der beruflichen Schulen getragen, inzwischen mehrfach erfolgreich durchgeführt wurde bzw. wird. Hierbei stehen personale Leitungskompetenzen im Bereich professioneller (Leitungs-)Haltung und Kommunikation als Führungsinstrument/Gesprächsführung im Mittelpunkt. b) Führungskräftenachwuchsförderung Das LIS führt seit 2010/11 die Maßnahme „FüNF“ (Führungskräftenachwuchsförderung) durch, die in den ersten Durchläufen ausschließlich auf Teilnehmende aus beruflichen Schulen ausgerichtet war. Nach dem Abschöpfen der Nachfragespitze aus beruflichen Schulen wurde die Maßnahme auch für allgemeinbildende Schulen geöffnet. Nach wie vor ist es allerdings so, dass die Hälfte der Teilnehmenden aus BS-Schulen kommt. Im Schuljahr 2016/17 wurde parallel zu der Qualifizierung für Jahrgangsleitungen eine spezielle Maßnahme für das mittlere Management an beruflichen Schulen durchgeführt, die zurzeit einer Revision unterzogen wird, um sie ggf. im Schuljahr 2018/19 erneut anzubieten. Speziell auf Personen zugeschnitten, die sich auf Managementaufgaben in Schulleitung auch beruflicher Schulen vorbereiten wollten, bot das LIS 2016/17 das Programm „Schulmanagement mit Perspektive“ an. Die Evaluation ergab ein hohes Interesse an einer Weiterführung als Netzwerk des mittleren Managements, das derzeit vorbereitet wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Das LFI Bremerhaven bietet ein differenziertes Programm zur Führungskräftequalifizierung an. Zur Förderung potentieller Führungskräfte gibt es den Baustein "Lust auf Leitung". Verpflichtend bei Übernahme der Funktion nehmen sowohl A14er am Baustein A und darauf aufbauend Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Schulleiterinnen und Schulleiter am Baustein B mit den Bestandteilen Seminar, Supervision und Intervision teil. Aufgrund der Anzahl von fünf Berufsbildenden Schulen in Bremerhaven kann das LFI keine spezielle Qualifizierung für Führungskräfte des SEK IIb-Bereichs leisten, dennoch ist die eigenständige Schule im Baustein B thematisiert. Das LFI bietet umfangreiche Fortbildungsveranstaltungen in den allgemeinbildenden Fächern an, mit dem sich auch die Lehrkräfte der SEK IIb kontinuierlich wissenschaftsund praxisorientiert weiterbilden können. Für die berufsbildenden Fächer steht den Schulen ein Budget zur Verfügung, um diesen Bedarfen extern gerecht zu werden. 11. Wie viele Fachlehrerinnen und Fachlehrer aus anderen Bundesländern konnten in den vergangenen fünf Jahren für den Unterricht an Berufsschulen im Land Bremen gewonnen werden (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? Antwort: Seit dem Schuljahr 2013/2014 konnten in der Stadtgemeinde Bremen 66 Fachlehrerinnen und Fachlehrer (davon 27 Frauen) aus anderen Bundesländern mit berufsbildender Fachrichtung eingestellt werden. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist eine Auswertung dieser Frage in dieser Form nicht möglich, da die Herkunft der Lehrkräfte nicht gespeichert wird. 12. Wie hoch war seit dem Schuljahr 2012/13 der Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen im Land Bremen (bitte nach Bremen und Bremerhaven differenzieren)? Antwort: Der Unterrichtsausfall hat sich in den beiden Städten an den berufsbildenden Schulen wie folgt entwickelt: Unterrichtsausfall Schuljahr Bremen Bremerhaven 2012/13 2,1% 2,0% 2013/14 (Bremen nur 2. Halbjahr) 1,7% 2,3% 2014/15 2,5% 1,9% 2015/16 2,4% 2,2% 2016/17 2,8% 2,3% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 13. Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung der Berufsschulen und der dortigen Werkstätten sowie der Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln, a. im Hinblick auf die Qualität und Praxisnähe der beruflichen Ausbildung, insbesondere in den technischen Berufen? Antwort: Das Berufsbildungsgesetz identifiziert in § 2 (1) drei Lernorte für die Auszubildenden im dualen System der Berufsausbildung (Betriebe, Berufsschulen und außer- bzw. überbetriebliche Lernorte). Entsprechend dieser Zuordnung ergibt sich für die Betriebe der Kernauftrag der praktischen Ausbildung, für die Berufsschulen der Kernauftrag der schulischen Berufsausbildung und für die überbetrieblichen Bildungsstätten das Haupthandlungsfeld der ergänzenden Ausbildung. Im Rahmen dieser Kernaufträge wurde die Qualität und Praxisnähe der schulischen Ausbildung im letzten Jahrzehnt dahingehend verbessert, dass die betrieblichen Handlungen durch die sukzessive Umstellung der KMK-Curricula auf das Lernfeldkonzept deutlich besser im schulischen Unterricht abgebildet werden. Der Unterricht an den Berufsschulen im Land Bremen ist damit nicht mehr nach Fächern strukturiert, sondern spiegelt die Betriebsabläufe, Techniken und Inhalte des Lernorts Betrieb wieder. Durch diese Umstellung hat der Unterricht an den Berufsschulen eine Entwicklung genommen, die es den Schülerinnen und Schülern erheblich erleichtert die praktischen, betrieblichen Erfahrungen mit schulischen Lernaufträgen zu verknüpfen. Obgleich die Aktualität der technischen Ausstattung entsprechend des Kernauftrags für die praktische Ausbildung vom Lernort Betrieb gewährleistet werden muss, hat die Senatorin für Kinder und Bildung den Berufsschulen im Land Bremen erhebliche zusätzliche Mittel (zu den ca. 1 Million Euro jährlich für die 16 stadtbremischen Schulen) über EFRE-Projekte (2,1 Mio. in 2014/2015) und BAföG-Mittel (jährlich 0,5 Mio.) zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Mittel wurden entsprechend der unterschiedlichen Bedarfslagen der Berufsschulen in Lehr- und Lernmittel, Labor- und Werkstattausstattungen, aber auch in digitale Medien und den WLAN-Ausbau investiert. Dazu gehörten beispielsweise Investitionen im Bereich der E-Mobilität, der Robotik und des Rapid-Prototypings (3D-DrucK und CNC-Technik) ebenso wie der Ersatz von abgängigen Werkstattausrüstungen und PC- bzw. Präsentationsmedien. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Ergänzend zu diesen Maßnahmen engagieren sich viele Betriebe im Rahmen von Sponsoring in der Frage der Ausstattung, um besonders relevante Inhalte in der Berufsschule über aktuelle technische Ausstattung besonders gut abbilden zu können. b. mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen durch die Digitalisierung? Antwort: Alle stadtbremischen berufsbildenden Schulen verfügen spätestens seit Jahresende 2017 über eine Datenverbindung mit einem Datenvolumen von mindestens 100 Mbit/sec. Für die W-LAN-Versorgung sind aktuell insgesamt 217 Accesspoints installiert. Der Ausbau soll im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Die für eine flächendeckende, vollumfängliche W-LAN-Versorgung erforderliche Anzahl von Accesspoints und der damit verbundene Aufwand lassen sich aktuell nicht beziffern. Hierfür sind absehbar weitere Ressourcen erforderlich. Die Beschaffungserfordernisse für Software sind für die einzelnen Berufsschulen fachrichtungs- und ausbildungsberufsbezogen sehr unterschiedlich und können in der Gesamtheit auf Grund der heterogenen Umsetzung der Digitalisierung in den einzelnen Branchen nicht pauschal benannt werden. Für den kaufmännischen Bereich wird derzeit mit den Schulen abgestimmt, ob und welche ERP-Software gemeinsam in den Schulen eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Service- und Betriebskonzeptes der IT-Infrastruktur der Schule in der Stadtgemeinde Bremen (Subiti) sind die Voraussetzungen für einen verlässlichen IT-Betrieb geschaffen. Derzeit werden die neu entstehenden Bedarfe für einen angemessenen Regelersatz von Computern und Präsentationsmedien in Anbetracht der fortschreitenden Digitalisierung ermittelt, um dementsprechende die Standards anzupassen. Alle fünf Bremerhavener berufsbildenden Schulen werden voraussichtlich bis Ende des 1. Quartals 2018 über eine Datenanbindung mit einem Datenvolumen von mind. 100 Mbit/sec verfügen. Damit wird die Grundvoraussetzung für die gestiegenen Anforderungen des Einsatzes digitaler Unterrichtsmedien hergestellt. Beschaffungs- und Umsetzungserfordernisse bei der Vielzahl beruflicher Bildungsgänge sind vielfältig und nicht pauschal benennbar. Die Implementierung der jeweils erforderlichen digitalen Infrastruktur und Software für unterrichtliche Zwecke liegt in der Verantwortung der jeweiligen berufsbildenden Schule. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 14. Welche Rückmeldungen von Kollegien, Ausbildungsbetrieben, Kammern und Verbänden liegen dem Senat in Bezug auf deren Einschätzung zum Zustand und Modernität der Ausstattung an den Berufsschulen vor? Antwort: Technisch sind die Berufsschulen in beiden Stadtgemeinden teils sehr gut ausgestattet. Bauliche Zustände und räumliche Ausstattung sind in den Schulen unterschiedlich gut. Alle Bremerhavener Schulen sind mit Seestadt Immobilien in Abstimmung. Die Schulen werden sukzessive renoviert und neu ausgestattet. Es gibt in beiden Stadtgemeinden Betriebe, die die Ausstattung in Teilbereichen (Ausstattung der Werkstätten) kritisieren. Die Schulaufsicht und die Schulen sind in jedem Einzelfallen mit den Betrieben im Gespräch. 15. In wie weit werden die Schwerpunkte der Bremer Berufsschulen den Anforderungen der betrieblichen Ausbildungsstätten gerecht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 13a 16. In wie weit findet die Digitalisierung – sowohl als Querschnitts- wie auch als eigenes Schwerpunktthema – Eingang in die unterschiedlichen Bereiche der Bremer Berufsschulen? Antwort: Digitalisierung wird in beiden Stadtgemeinden als Querschnittsthema in allen Bildungsgängen aufgegriffen. In der dualen Ausbildung sind die Rahmenlehrpläne der einzelnen Berufe für die berufsbezogenen Handlungskompetenzen in einer sehr offenen Form formuliert. Dies ermöglicht für die einzelnen Lernfelder jeweils konkret zu prüfen, inwieweit die zugrunde liegenden Geschäftsprozesse und in welcher Form digitalisiert sind bzw. werden. Dementsprechend sind die schuleigenen Bildungspläne anzupassen. Diese Arbeit erfolgt in den Bildungsgängen im Rahmen der Unterrichtsentwicklung sukzessive. In den beruflichen Vollzeitbildungsgängen, die zunehmend ebenfalls in Lernfeldern strukturiert werden, erfolgt der Prozess analog. Selbstverständlich wird in den berufsbildenden Schulen auch die allgemeine Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler, wie sie im Rahmen der KMK-Strategie zur Bildung in der digitalen Welt definiert sind, erweitert und weiterentwickelt im Rahmen des berufsübergreifenden Unterrichts und durch die Nutzung der digitalen Medien im Unterricht. Die Art, der Umfang und der Grad sind hier wesentlich abhängig von den Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 einzelnen Bildungsgängen mit ihren spezifischen Bildungszielen, Ausbildungsinhalten und den Voraussetzungen, die die Schülerinnen und Schüler mitbringen. 17. Inwiefern kann die in der Bremischen Landesverfassung verankerte Lehr- und Lernmittelfreiheit an den Berufsschulen in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden? a. Wie hoch sind die den Schulen zur Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln zustehenden Pauschalen pro Jahr und Schüler und wie haben sich diese in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Die jährliche Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln wird in Bremen als „Pro-Kopf- Messbetrag“ (PKM) bezeichnet. In Bremen liegt der „Pro-Kopf-Messbetrag“ für die Lernmittel je nach Ausbildungsgang/Beruf zwischen 23,00 € und 587,00 €. Für die Berechnung des Betrages pro Schule Anfang des Jahres wird die Schülerstatistik vom Oktober des vorherigen Jahres zugrunde gelegt. Der PKM wurde in dem Zeitraum 2013 bis 2017 nicht erhöht. Seit 2015 werden aber p.a. zusätzlich 0,5 Mio. € für die Ausstattung der Werkstätten bereitgestellt. In Bremerhaven erfolgt die Berechnung der Lernmittelzuweisungen für die berufsbildenden Schulen entsprechend den Bremer Pro-Kopf-Messbeträgen und der Bundesstatistik. Aufgrund der im kommunalen Haushalt bereitgestellten Mittel wurden die errechneten Beträge 2013 und 2014 um 25% gekürzt, in 2015 um 13 % gekürzt, in 2016 um 10% gekürzt und in 2017 ungekürzt zugewiesen. Zusätzlich wurden Sonderzuweisungen für die Lernfeldarbeit in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 zur Verfügung gestellt. b. Hält der Senat diese Pauschalen für ausreichend und falls nein, inwiefern plant er diese anzuheben? Antwort: Die finanziellen Bedarfe in den Berufsschulen weichen entsprechend der unterschiedlichen Ausstattungs- und Modernisierungserfordernisse in unterschiedlichsten Ausbildungsberufen stark voneinander ab. Eine pauschale Beantwortung der Frage, ob die Pauschalen ausreichen, ist vor diesem Hintergrund nicht möglich und daher nur bezogen auf jeden Einzelfall zu beantworten. In den Fällen, in denen die Pauschalen nicht ausreichen, werden entsprechend der Haushaltslage Sonderzuweisungen zwischen der jeweiligen Berufsschule und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 der Senatorin für Kinder und Bildung bzw. dem Magistrat Bremerhaven verhandelt. c. Welche Erkenntnisse hat der Senat von Fällen, in denen Schülerinnen und Schüler bzw. Betriebe dazu angehalten werden, auf eigene Kosten aktuelle Lehr- und Lernmittel zu erwerben, weil diese sonst nicht zur Verfügung stehen würden? Antwort: Nach Artikel 31 der Landesverfassung Bremen werden Lehr- und Lernmittel grundsätzlich unentgeltlich bereitgestellt. Dies umfasst in Zeiten zunehmender Digitalisierung neben der kostenlosen Leihe klassischer Lernmedien wie Lehrbücher immer mehr auch die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien über Lernplattformen wie z. B. „itslearning“. Nicht unter die Lehr- und Lernmittelfreiheit fallen nach § 14 Abs.1 Nr.3 Berufsbildungsgesetz Gegenstände, die zugleich der Berufsausübung dienen. Diese sind dem/der Auszubildenden von den Ausbildern, also den ausbildenden Betrieben, kostenlos zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen neben den in der zitierten Vorschrift insbesondere genannten Werkzeugen und Werkstoffen auch besondere Fachbücher oder textliche Arbeitsmittel. Dem Senat ist bekannt, dass berufsbildende Schulen vor dem oben geschilderten Hintergrund in Einzelfällen den Ausbildungsbetrieben mitteilen, dass den Auszubildenden diese Gegenstände, die zugleich der Berufsausübung dienen, kostenlos zur Verfügung zu stellen sind. 18. Wie hoch ist in etwa der Sanierungsbedarf an Gebäuden sowie der Infrastruktur der Berufsschulen im Land Bremen, welche Mittel hat der Senat zu diesem Zweck im aktuell vorliegenden Entwurf des Doppelhaushalts 2018/19 eingestellt und welche Sanierungs- und Neubaumaßnahmen plant der Senat konkret im Bereich der beruflichen Schulen? Antwort: Nach Auskunft von Immobilien Bremen beläuft sich der Sanierungsbedarf für die stadtbremischen Berufsbildenden Schulen (einschließlich mit genutzte Turnhallen) auf ca. 100 Mio. Euro. Eine genaue Aufstellung ist als Anlage beigefügt. In den Haushalten für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sind Zuführungen an das SVIT für generelle Sanierungsinvestitionen von insgesamt 26 Mio. Euro p.a. eingeplant, die grundsätzlich zur Deckung des Sanierungsbedarfes an allen öffentlichen Gebäuden heranzuziehen sind. Der Senat hat auf seiner Sitzung am 4. Juli 2017 den Neubau der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 Berufsschule für Groß- Außenhandel und Verkehr (GAV) als Ersatz für den derzeitigen Schulstandort an der Ellmersstraße beschlossen. Die Finanzierung für das Projekt ist über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren und mit einem Finanzbedarf von rund 18 Mio. Euro zu planen. Im Doppelhaushalt 2018/2019 sind Planungsmittel der SKB in Höhe von 0,5 Mio. Euro p.a. eingestellt worden. Über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz I (KInvFG I) werden an Bremer Berufsschulen 2,2 Mio. Euro investiert. Im Programm KInvFG II sind weitere 2,55 Mio. Euro für die Berufsschulen vorgesehen. Laut vorliegender Gutachten liegt der Sanierungsbedarf bei den Bremerhavener berufsbildenden Schulen in Bremerhaven bei 28 Mio. €. Dies ergibt einen Bedarf von ca. 32,5 Mio. € bei einer Preissteigerung von 3 % für die letzten fünf Jahre. Über das Programm KP II (Konjunkturpaket) sind ca. 3.1 Mio. € in den Berufsschulen umgesetzt worden. Über das Programm KInvFG I (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) werden ca. 4,46 Mio. € an den Berufsschulen in Bremerhaven umgesetzt. Dies läuft noch bis in das Jahr 2019. Ferner sind über das Programm KInvFG II weitere 2,3 Mio. € angemeldet worden, um diese in den Berufsschulen umzusetzen. Nach erfolgter Umsetzung liegt der Sanierungsbedarf dann bei ca. 22,6 Mio. € im Bereich der Berufsschulen. Wie bereits oben aufgeführt sind Mittel über das Programm KInvFG II angeworben worden. 19. Welche spezifischen Angebote für geflüchtete Menschen werden an den Berufsschulen im Land Bremen vorgehalten, wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Maßnahmen und wie schätzt der Senat die Herausforderungen ein, denen sich die beruflichen Schulen bei dieser Aufgabe gegenüber sehen? Antwort: In der Stadtgemeinde Bremen gibt es an allen 16 berufsbildenden Schulen ein spezifisches berufsvorbereitendes Bildungsangebot für schulpflichtige geflüchtete Menschen. Dieses Angebot gliedert sich in ein erstes Schuljahr SpBO (Sprachförderung mit Berufsorientierung) und ein zweites – darauf aufbauendes – Schuljahr BOSP (Berufsorientierung mit Sprachförderung). Hierbei geht es um Sprachkompetenz, berufliche Orientierung und lebenspraktische Fragen. Im aktuellen Schuljahr 2017/18 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 befinden sich in den SpBO-Klassen 498 Schülerinnen und Schüler und in den BOSP- Klassen 835 Schülerinnen und Schüler (Stand 6.12.2017). Am Ende des zweiten Jahres haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit die Prüfung zur Erweiterten oder Einfachen Berufsbildungsreife abzulegen. Auf Antrag ist es möglich die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss abzulegen. An diesen Prüfungen für einen allgemeinbildenden Abschluss nahmen im vergangenen Schuljahr 2016/17 in der Stadtgemeinde Bremen von 325 Schülerinnen und Schülern 254 teil, davon haben 228 die Prüfung bestanden (89,8%). Diese Ergebnisse sind eine positive erste Voraussetzung für den weiteren Bildungs- und Ausbildungsverlauf. Im aktuellen Schuljahr ist die Herausforderung für Anschlussmaßnahmen, nach dem Abschluss der ausbildungsvorbereitenden Schuljahre, noch einmal angestiegen, da sich die Schülerzahl verdreifacht hat und die Absolventinnen und Absolventen dieser Schulklassen auf den Ausbildungsmarkt drängen. Die Herausforderung wird vom Senat als hoch eingeschätzt und ihr wird wie folgt begegnet: Der Senat hat im Rahmen der Ausbildungsplanung 2018 die Einstellung von bis zu 250 jungen Geflüchteten in die Einstiegsqualifizierung ab dem 01.09.2018 beim AFZ beschlossen. Während der Einstiegsqualifizierung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Ausbildungsbetrieben und in den Berufsschulen auf die Aufnahme einer regulären Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereitet. Flankiert wird diese Maßnahme durch Sprachkurse, ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogische Betreuung. Es wird zurzeit ein Konzept erarbeitet, wie ein Übergang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der EQ in eine duale Berufsausbildung organisiert werden soll. Der Senat wird dann abschließend über die Durchführung der Ausbildung und deren Finanzierung entscheiden. Für etwa die Hälfte derjenigen Geflüchteten, die im Juni das berufsbildende Schulsystem verlassen, bietet die Senatorin für Kinder und Bildung Ferienkurse mit dem Ziel der Sprachverbesserung/des Spracherhalts in einem anderen Setting als Schule an (Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ) – Phase I). In Planung sind derzeit: • Theaterworkshops • Sportangebote • Schwimmangebote (nach Männern und Frauen getrennt) • Sprachkurse (BAMF) • Fahrradfahrlernkurse … Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 Ziel dieser Maßnahme ist es, dass möglichst viele Geflüchtete nach den Sommerferien den Sprung direkt in die Ausbildung oder in eine Einstiegsqualifizierung (im Rahmen des AFZ- Programms oder unabhängig davon) schaffen. Für diejenigen, die dieses noch nicht schaffen (können) organisiert die Senatorin für Kinder und Bildung die Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ) – Phase II: Weitere Vorbereitung auf Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung entweder im AFZ-Programm oder als „normale“ EQ bzw. Vorbereitung auf duale Ausbildung, weiterer Spracherwerb, Fachsprachenanbahnung , weitere Berufsorientierung, Demokratieerziehung: In Zusammenarbeit mit den Trägern, die BIQ Phase I durchführen sowie berufsbildenden Schulen und dem BAMF. Eine Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der BFSQ-Ausbildung (Vollschulische Berufsausbildung mit Kammerprüfung) im Metallbereich auf 25 Plätze sowie die Erhöhung der Zahl der Schulplätze an der Erwachsenenschule ist geplant. Für die Zeit, bis die Jugendlichen in eine Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung gehen können und um das bisher erlangte Sprachniveau zu halten und zu verbessern, gibt es Gespräche und Planungen zwischen den Senatsressorts und der Agentur für Arbeit für gezielte zusätzliche Maßnahmen (Sprachcamps in den Ferien, Vorbereitung auf eine Einstiegsqualifizierung der Arbeitsagentur). Da die Schülerinnen und Schüler/Auszubildenden eine kontinuierliche insbesondere berufsbezogene Sprachförderung benötigen, sind entsprechende zusätzliche Sprachangebote für Auszubildende vorgesehen. Erste Gespräche für ein derartiges Angebot wurden mit dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) geführt und es besteht die Bereitschaft ein berufsbezogenes Sprachangebot während der Ausbildung zu etablieren. Inzwischen gab es eine Abfrage bei den Schülerinnen und Schülern der BOSP- Abgangsklassen über deren Berufswünsche. Hierbei wurden vor allem die Berufe KFZ- Mechatronikerin und KFZ-Mechatroniker, Friseurin und Friseur, Kauffrau und Kaufmann für Büromanagement, Lagerlogistikerin und Lagerlogistiker, Kraftfahrerin und Kraftfahrer, Altenpflegerin und Altenpfleger sowie Köchin und Koch und eine Beschäftigung im Gastronomiebereich von den Schülerinnen und Schülern genannt. Damit der sogenannte „Matching-Prozess“ mit den Betrieben schnell und flexibel gelingt, wird derzeit an praktikablen Vermittlungsverfahren zwischen Betrieben, Jugendlichen und berufsbildenden Schulen gearbeitet. In Bremerhaven gibt es im Schuljahr 2017/18 an allen fünf berufsbildenden Schulen das spezifische berufsvorbereitende Bildungsangebot für schulpflichtige geflüchtete Menschen. Im ersten Schuljahr SpBO (Sprachförderung mit Berufsorientierung) gibt es sechs Klassen mit 96 Schüler/-innen und im zweiten Schuljahr BOSP (Berufsorientierung mit Sprachförderung) werden fünf Klassen mit 80 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 An den Prüfungen am Ende der BOSP für einen allgemeinbildenden Abschluss haben im vergangenen Schuljahr 2016/17 in der Stadtgemeinde Bremerhaven von 54 Schülerinnen und Schüler der BOSP 37 Schülerinnen und Schüler die Erweiterten Berufsbildungsreife erfolgreich abgeschlossen. Einige Schülerinnen und Schüler hatten einen anerkannten Abschluss (MSA) aus ihrem Heimatland und haben somit nicht an der Prüfung teilgenommen. 20. Wann und wie will der Senat eine Schulstandortplanung für die beruflichen Schulen in Bremen vorlegen und welche aktuellen Pläne und Konzepte zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung existieren in diesem Zusammenhang inhaltlich und standortbezogen? Antwort: Grundsätzlich soll in beiden Stadtgemeinden an dem Prinzip der sogenannten „Fachberufsschulen“ festgehalten werden. Die Erfahrungen der stadtbremischen berufsbildenden Schulen mit der Personalkostenbudgetierung sowie dem Qualitätsmanagement zeigen, dass größere Einheiten/Schulen effizienter und flexibler – auch auf die unten beschriebenen Herausforderungen - reagieren können. Vor dem Hintergrund dieser konkreten Setzungen fließen folgende Überlegungen in eine Schulstandortplanung ein: Die berufliche Bildung ist wegen ihrer Nähe zum Beschäftigungssystem per se von einer anhaltenden Innovations- und Modernisierungsdynamik geprägt. Dies betrifft die Anpassung und Weiterentwicklung bestehender Berufsbilder ebenso wie die Entwicklung komplett neuer Berufsprofile auf der Basis innovativer Arbeits-, Geschäfts-, und Dienstleistungsmodelle. Die Digitalisierung mit ihrer unmittelbaren Rückwirkung auf Arbeits-, Produktions- und Geschäftsabläufe wird dieser Entwicklung zusätzliches Tempo verleihen. Damit eröffnet sich durch die Digitalisierung und die damit verbundenen technologischen Entwicklungen sowohl für die Arbeitswelt als auch für die Berufliche Bildung eine große Chance für Qualitäts- und Effizienzsteigerungen. Zugleich ist mit ihr aber die Herausforderung verbunden, bestehende Strukturen grundsätzlich zu hinterfragen, anzupassen oder neu auszurichten. Es ist davon auszugehen, dass es in der Zukunft nicht nur neue, sondern auch andere und insgesamt weniger Berufe geben wird, die auf gemeinsamen Grundqualifikationen basieren werden. Lebenslanges berufliches Lernen und lebenslange berufliche Flexibilität werden immanenter Bestandteil beruflicher Biographien sein. Die Basis dafür wird auch in den Berufsschulen zu legen sein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Vor diesem Hintergrund kann eine Schulstandortplanung nicht mehr ausschließlich top down erfolgen. Die Expertise der (ausbildenden) Wirtschaft sowie der sie vertretenden Kammern in den jeweiligen Berufsfeldern ist zwingend einzubeziehen; ebenso die der Arbeitnehmervertretungen. Im Rahmen dieses Prozesses, den die Senatorin für Kinder und Bildung mit den Planungen für den Neubau der Berufsschule für Großhandel, Außenhandel und Verkehr begonnen hat, können dann Vorschläge für Standortplanungen sowie bezifferbare Kosten für notwendige Schulneubauten erfolgen. 21. Wie viele Absolventinnen und Absolventen sind, im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der beruflichen Ausbildung, in den letzten fünf Jahren direkt von der allgemeinbildenden Schule in die duale Ausbildung übergegangen und wie bewertet der Senat diese Entwicklung? Antwort: Daten dieser Art werden regelmäßig für die Bremer Vereinbarungen in beiden Städten zusammengestellt. Diese Daten werden im Folgenden zusammengefasst dargestellt und erläutert. Die letzte entsprechende Datenzusammenstellung erfolgte für den Übergang in das Schuljahr 2016/17. Dargestellt werden kann nur ein direkter Übergang der Absolventinnen und Absolventen aus den allgemeinbildenden Schulen –in Bremerhaven nur aus den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen- in die öffentlichen berufsbildenden Schulen der jeweiligen Kommune. Wechsel in andere Bundesländer oder in private berufsbildende Schulen sowie auch zwischen den beiden Kommunen sind aufgrund der Datenlage nicht abbildbar, so dass hier nur ein Ausschnitt der tatsächlichen Übergänge dargestellt werden kann. Im Folgenden werden die Übergängerinnen und Übergänger bezogen auf zusammengefasste Schularten anteilig in Bezug zur Gruppe aller direkten Übergängerinnen und Übergänger dargestellt. Nur für die Stadt Bremen liegen bereits vorläufige -nicht plausibilisierte- Daten für den Übergang der Absolventinnen und Absolventen in das Schuljahr 2017/18 vor. Stadt Bremen 2017 (vorl.) 2016 2015 2014 2013 2012 Ausbildungsvorb. Bildungsgänge 28,6% 22,5% 20,8% 23,2% 20,9% 17,1% Berufsfachschule einjährig 13,1% 13,4% 16,0% 19,5% 19,8% 22,1% Berufsfachschule mehrjährig 15,8% 18,5% 18,5% 17,1% 17,7% 14,7% Fachschule 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,3% duale Berufsschule 26,2% 26,3% 27,7% 24,8% 24,0% 26,0% Fachoberschule 8,4% 9,6% 8,0% 6,9% 7,2% 8,7% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 berufliches Gymnasium 8,1% 9,6% 9,0% 8,5% 10,4% 11,2% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% In Bremen liegt der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule in eine öffentliche duale Berufsschule übergehen, 2016 und vorläufig 2017 leicht über dem Niveau von 2012. Auch der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die eine mehrjährige Berufsfachschule besuchen, steigt tendenziell, liegt aber deutlich unter dem Anteil derer, die in eine duale Ausbildung streben. Deutlich gestiegen ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die zunächst einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang besuchen. Tendenziell sinkend ist der Anteil der Übergängerinnen und Übergänger in die einjährige Berufsfachschule sowie in das Berufliche Gymnasium. Der Senat bewertet diese Entwicklung als grundsätzlich positiv und als Zeichen, dass die Berufsorientierungsmaßnahmen in den allgemeinbildenden Schulen und die Beratung der Absolventinnen und Absolventen der Abschlussklassen mit dem Tenor „Ausbildung vor Übergangssystem“ zu greifen beginnen. Der Anstieg der Schülerinnen und Schülern in den ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen ist der hohen Zahl von Flüchtlingen im berufsbildenden System geschuldet. Stadt Bremerhaven 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Ausbildungsvorb. Bildungsgänge Daten liegen noch nicht vor 26,7% 30,1% 24,5% 27,9% 32,4% Berufsfachschule einjährig 23,3% 21,6% 25,0% 26,6% 24,5% Berufsfachschule mehrjährig 12,7% 11,8% 11,0% 12,8% 13,3% Fachschule 0,0% 0,2% 0,5% 0,9% 1,3% duale Berufsschule 24,3% 24,3% 30,2% 23,9% 22,0% Fachoberschule 8,8% 7,8% 4,6% 4,5% 4,1% berufliches Gymnasium 4,3% 4,3% 4,3% 3,4% 2,4% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% In Bremerhaven liegt der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule • in eine öffentliche duale Berufsschule übergehen, 2016 über dem Niveau von 2012 • in einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang übergehen, 2016 unter dem Niveau von 2012 und sinkt damit tendenziell • in die Fachoberschule und das Berufliche Gymnasium übergehen, 2016 deutlich höher als 2012. Auch hier bewertet der Senat die Entwicklung als positiv und in die richtige Richtung weisend. Die einzelnen absoluten Zahlen und eine nach Geschlechtern weiter differenzierte Darstellung sind dem Anhang zu entnehmen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 22. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen besuchen aktuell Berufsschulen im Land Bremen, wie viele Schülerinnen und Schüler aus Bremen besuchen demgegenüber Berufsschulen in Niedersachen und wie hat sich dieses Verhältnis in den letzten fünf Jahren entwickelt? Antwort: Aktuell besuchen im Schuljahr 2017/18 7.549 Schülerinnen (3.167) und Schüler (4.382) aus Niedersachsen öffentliche berufsbildende Schulen im Land Bremen, 6.750 Schülerinnen (2.708) und Schüler (4.042) davon eine duale Berufsschule. Die Anzahl an Schülerinnen und Schüler aus Bremen, die öffentliche berufliche Schulen in Niedersachsen besuchen, bzw. die niedersächsischer Schülerinnen und Schüler an bremischen berufsbildenden Schulen stellt sich für den Zeitraum 2012/13 bis 2016/17 im Vergleich wie folgt dar: aus Land Bremen in Niedersachsen beschult: aus Niedersachsen im Land Bremen beschult insgesamt darunter an Teilzeit- Berufsschule Insgesamt (davon weiblich) darunter an Teilzeit- Berufsschule 2012/13 760 494 8.865 7.886 2013/14 798 514 8.519 (3.670) 7.566 (3.136) 2014/15 817 514 7.945 (3.428) 7.015 (2.899) 2015/16 786 510 7.812 (3.353) 6.856 (2.795) 2016/17 774 493 7.662 (3.315) 6.763 (2.770) Die Verteilung sowie die Entwicklung der Verteilung der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen berufsbildenden Schulen nach den Bundesländern Bremen und Niedersachsen ist folgender Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Nds. (m/w) HB (m/w) Sonst (m/w) 2013/14 34,2 (35,3/32,9)% 65,3 (64,1/66,8)% 0,5 (0,6/0,3)% 2014/15 32,6 (33,3/31,8)% 66,9 (66,1/67,9)% 0,5 (0,6/0,3)% 2015/16 31,9 (32,0/31,6)% 67,7 (67,4/68,1)% 0,4 (0,6/0,3)% 2016/17 30,6 (30,0/31,4)% 69,0 (69,4/68,4)% 0,4 (0,6/0,2)% 2017/18 (vorl.) 30,7 (30,5/30,9)% 68,9 (68,9/68,9)% 0,5 (0,6/0,2)% Deutlich höher fällt der Anteil niedersächsischer Schülerinnen und Schüler an den dualen Berufsschulen aus. Schuljahr Nds. (m/w) HB (m/w) Sonst (m/w) 2013/14 44,0 (44,6/43,1)% 55,3 (54,5/56,4)% 0,7 (0,9/0,5)% 2014/15 42,1 (42,7/41,3)% 57,2 (56,4/58,3)% 0,7 (0,9/0,4)% 2015/16 41,7 (42,3/49,0)% 57,6 (56,9/58,7)% 0,6 (0,8/0,4)% 2016/17 40,9 (41,0/40,7)% 58,5 (58,1/59,0)% 0,6 (0,8/0,3)% 2017/18 (vorl.) 41,0 (40,9/41,1)% 58,3 (58,2/58,6)% 0,7 (0.9/0,3)% Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 23. Wie bewertet der Senat die „Ausbildungsfähigkeit“ Bremischer Schulabsolventinnen und Schulabsolventen und welche Rückmeldungen liegen ihm diesbezüglich von Kollegien, Ausbildungsbetrieben, Kammern und Verbänden vor? Antwort: Die Ausbildungsfähigkeit der Schulabsolventinnen und Schulabsolventen, die im Land Bremen einen Schulabschluss erworben haben, ist dadurch gegeben, dass die Bremischen Ordnungsmittel zur Gestaltung der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Bildungspläne die Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I, die Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II sowie alle Vereinbarungen über die Bildungsstandards unterschiedlicher Schulstufen der Kultusministerkonferenz einhalten. Durch die Attraktivität Bremens als Oberzentrum für Ausbildung im niedersächsischen Umland konkurrieren die Bremer Absolventinnen und Absolventen mit Bewerberinnen und Bewerbern aus Niedersachsen. Die Auswahl niedersächsischer Bewerberinnen und Bewerber wird dann oft missverständlich als Ausdruck angeblich mangelnder Ausbildungsfähigkeit der Bremer Absolventen verstanden. Die Senatorin für Kinder und Bildung ist in allen konkreten Hinweisen auf mangelnde Ausbildungsfähigkeit im Gespräch mit den Akteuren und hat z. B. insofern reagiert, als dass Pflichtpraktika in Betrieben Teil der Berufsorientierung der allgemeinbildenden Schulen sind und Teil jedes ausbildungsvorbereitenden Bildungsganges an den berufsbildenden Schulen. a. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet bzw. sind vom Senat geplant, um die „Ausbildungsfähigkeit“ gegebenenfalls noch zu steigern? Antwort: Mit der Richtlinie zur Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen vom 2012 wurden die Grundlagen für einen gelingenden Übergang von der Schule ins Berufsleben neu gelegt. Neben der Definition von Berufsorientierung als Querschnittsaufgabe aller am schulischen Bildungsprozess Beteiligten werden darin Verantwortungen und Lernorganisation im Hinblick auf die Berufsorientierung geregelt. Eine herausragende Rolle spielen dabei Praktika und Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen. Mit der Gründung der Jugendberufsagentur erhielt die Umsetzung der Berufsorientierungsrichtlinie einen neuen Impuls: Seit dem Schuljahr 2016/17 sind in Bremen an den Oberschulen, Gymnasien und Schulen für spezielle Förderung (Sehen, Hören, Mehrfachbehinderung) Berufsorientierungskräfte tätig, deren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 Aufgabe darin besteht, die schulischen Berufsorientierungskonzepte umzusetzen und die Berufsorientierungsteams, denen u. a. auch die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentur für Arbeit angehören, gemäß § 7a der Verwaltungsvereinbarung der Jugendberufsagentur zu koordinieren. Die Berufsorientierungsteams der Oberschulen und des Gymnasiums in Bremerhaven werden durch Lehrkräfte aus den berufsbildenden Schulen in der Beratung von Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 unterstützt. In Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur werden Schülerinnen und Schüler neben einer individuellen Laufbahnberatung auch konkret auf den Übergang in den Beruf vorbereitet. Die im August 2017 unterzeichnete Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen ist ein Meilenstein für eine weitere Systematisierung der Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung, die über den allgemeinbildenden Schulabschluss hinaus einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildungsfähigkeit leisten. b. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsabbrüche in den letzten zehn Jahren insgesamt entwickelt? Antwort: Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich in der Fachserie 11 Reihe 3 Länderdaten zur Berufsbildung. Die Daten werden bei den nach dem BBiG für die Berufsbildung zuständigen Stellen erhoben (i.d.R. Kammern). In dieser Veröffentlichung werden regelmäßig die vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge dargestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein vorzeitig gelöster Ausbildungsvertrag nicht mit einem Ausbildungsabbruch gleichzusetzen ist: Die Ausbildung kann in einem anderen Betrieb fortgesetzt werden. Regelmäßige Daten zu (endgültigen) Ausbildungsabbrüchen werden nicht erfasst. Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge Land Bremen: Vertragsauflösungen nach Geschlecht: neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Auszubildende insgesamt Jahr der Auflösung männlich weiblich gesamt 2008 756 646 1.402 6307 16278 2009 796 636 1.432 5861 16122 2010 792 702 1.494 5865 15792 2011 792 729 1.521 6072 15648 2012 927 717 1.644 5967 15345 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 2013 819 711 1.530 5724 15288 2014 840 669 1.509 5.544 14781 2015* 2016 963 720 1.683 5.541 14.121 * für Bremen liegen für 2015 keine Daten vor, in der Veröffentlichung sind die Daten des Jahres 2014 auch für das Jahr 2015 übernommen worden, eine Ausweisung in der dargestellten Zeitreihe ist daher nicht sinnvoll. Zu beachten ist, dass sich die oben dargestellten Lösungsquoten nicht aus der Anzahl der Auszubildenden insgesamt herleiten, sondern sich –grob betrachtet- auf die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge mehrerer Jahre berechnen (siehe Fußnote). Die Anzahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sind hier daher nachrichtlich jährlich dargestellt. Da für das Jahr 2007 bundesweit keine Daten erhoben wurden, ist das Jahr 2008 als Basisjahr der Betrachtung gewählt worden. Insgesamt ist die Anzahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge im Land Bremen zwischen 2008 und 2016 von 1.402 auf 1.683 gestiegen. Die sogenannte Lösungsquote liegt damit 2016 bei 27,3% und somit zum ersten Mal in dem o.g. Zeitraum über dem Bundesdurchschnitt (2015 bei 25,8%), allerdings noch deutlich unter den Vergleichswerten der anderen Stadtstaaten (Hamburg: 29,7%, Berlin 34,1%). In Bundesdurchschnitt zeigt sich allgemein ein steigender Trend der Lösungsquote, dies ist auch in Bremen zu beobachten. c. Durch welche Maßnahmen im Rahmen der Berufsvorbereitung wirken die allgemeinbildenden Schulen späteren Ausbildungsabbrüchen gezielt entgegen? Antwort: Die o.g. Bund-BA-Land-Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ legt die Maßnahmen des Bundes und des Landes Bremen, somit die der Bremer Jugendberufsagentur, schulstufenübergreifend und systematisch zu einer schlüssigen Bildungskette zusammen: Transparenz, Kommunikation und Kooperation zwischen allgemeinbildenden Schulen und den weiterführenden Bildungs- und Ausbildungsstufen werden damit weiter optimiert. Den allgemeinbildenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2018/19 mit Potenzialanalysen und Berufsfelderkundungen in höherem Maße als bisher Instrumente in die Hand gegeben mit dem Ziel, die individuelle berufsbiografische Gestaltungskompetenz der Schülerinnen und Schüler zu steigern. Durch das weiter optimierte Zusammenspiel der Maßnahmen sollen die Schülerinnen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 30 Schüler zu einem besseren Matching zwischen individuellen Voraussetzungen und Angeboten auf dem Ausbildungsmarkt gelangen und somit gezielter und motivierter beim Übergang von der Schule in das Berufsleben agieren. Im Kapitel 5 – „Förderung der Berufsausbildung“ – der Bund-Land-Vereinbarung wurden Maßnahmen festgeschrieben, die Ausbildungsabbrüchen gezielt entgegenwirken sollen, darunter die durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter in Bremen und Bremerhaven geförderten Ausbildungsbegleitenden Hilfen, das im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms bis 2020 vereinbarte Projekt „Ausbildung – bleib dran!“ sowie die Aufsuchende Beratung mit dem Ziel der Rückführung junger Menschen in die Systeme der Jugendberufsagentur. In Bremerhaven erfolgt dies im Rahmen des dortigen Projektes „Du schaffst das!“. Junge Menschen werden bereits vor Aufnahme einer Ausbildung mit den Unterstützungssystemen vertraut gemacht. Die Beratungsstellen der Projekte „Ausbildung – Bleib dran!“ und „Du schaffst das!“ in Bremen und Bremerhaven kooperieren miteinander. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Berufsbildende Schulen Bremen GRBEZ GCODE GBEZ LCODE BGF PLZ Adr Sanierungskosten (Baukosten KG300 + 400 -exkl. NK) Gesamtschule West/Schulzentrum Sek. II Rübekamp/Bezirkssportanlage Gröpelingen G1784 Hauptgebäude10576 11840,5 28219 Rübekamp 37-39 2.796.015,50 € Gesamtschule West/Schulzentrum Sek. II Rübekamp/Bezirkssportanlage Gröpelingen G3148 Schuppen 10576 19,85 28219 Rübekamp 37-39 k.A. Allgemeine Berufsschule Steffensweg G1980 Hauptgebäude10631 4232,5 28217 Steffensweg 171 910.260,88 € Allgemeine Berufsschule Steffensweg G4785 Werkstattneubau10631 407,5 28217 Steffensweg 171 44.164,30 € Wilhelm-Kaisen-Oberschule/ Bezirkssportanlage Süd G2106 Dep. Allgem. Berufsschule Steffensweg10661 1883,12 28201 Valckenburghstraße 9 555.396,65 € Wilhelm-Kaisen-Oberschule/ Bezirkssportanlage Süd G2108 Garage 10661 17,82 28201 Valckenburghstraße 9 12.125,20 € Wilhelm-Kaisen-Oberschule/ Bezirkssportanlage Süd G3127 Garage 10661 16,34 28201 Valckenburghstraße 12.125,20 € Schulzentrum Sek. II BS für Hauswirtschaft u. Sozialpädago / ehem. Lehrbaustelle G0828 Hauptgebäude10201 5805,4 28199 Delmestraße 141B 2.191.533,59 € Schulzentrum Sek. II BS für Hauswirtschaft u. Sozialpädago / ehem. Lehrbaustelle G6181 Fertiggaragen10201 71,52 28199 Delmestraße 143A k.A. Alexander von Humboldt Gym. / Wilhelm-Wagenfeld-Schule / Hallenbad G0815 Hauptgebäude BT C13191 24522,8 28259 Delfter Straße 16 7.485.558,22 € Alexander von Humboldt Gym. / Wilhelm-Wagenfeld-Schule / Hallenbad G0816 Bauteil A 10199 5353,54 28259 Delfter Straße 16 1.537.490,31 € Dep. Schulzentrum Walle G1390 Hauptgebäude12453 2349,2 28219 Ritter-Raschen-Straße 43-45 646.131,00 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G0303 Hauptgebäude20057 23149,3 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 8.674.909,31 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G0304 Leichtbauhalle A20057 613,4 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 276.222,25 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G0305 Leichtbauhalle B20057 1119,66 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 443.309,10 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G0306 Leichtbauhalle C20057 1044,37 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 351.457,50 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G0307 Turnhalle 20057 2276,4 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 1.186.807,41 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G2933 Fachwerkhaus20057 32,16 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 21.209,79 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G2989 Lagergebäude20057 94,06 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 36.399,20 € Amt für Soziale Dienste / Kindertagesheim An Smidts Park / Schulzentrum Sek. II G2991 Trafogebäude20057 73,6 28719 Alwin-Lonke-Straße 71 38.186,25 € Schulzentrum Sek. II Bördestr. G0661 Gebäude I 20058 3682,12 28717 Bördestraße 10 916.628,49 € Schulzentrum Sek. II Bördestr. G0662 Gebäude II 20058 14356,5 28717 Bördestraße 10 1.929.508,11 € Schulzentrum Sek. II Blumenthal G0865 Hauptgebäude20059 10445,19 28779 Eggestedter Straße 20 2.560.714,94 € Schulzentrum Sek. II Blumenthal G0867 Turnhalle 20059 3131,51 28779 Eggestedter Straße 20 934.202,85 € Bibliothek Vegesack/ Jugendfreizeitheim Alt-Aumund/ Schulzent G1288 Vegesack (BS) - Hauptgebäude -20062 4734,2 28757 Kerschensteinerstraße 5 1.271.363,91 € Bibliothek Vegesack/ Jugendfreizeitheim Alt-Aumund/ Schulzent G1289 Vegesack (BS) - Werkstattgebäude -20062 5665,52 28757 Kerschensteinerstraße 5 1.757.780,28 € Bibliothek Vegesack/ Jugendfreizeitheim Alt-Aumund/ Schulzent G1292 Lagergebäude20062 168,7 28757 Kerschensteinerstraße 5 48.424,04 € Bibliothek Vegesack/ Jugendfreizeitheim Alt-Aumund/ Schulzent G2752 Garage 1 20062 62,7 28757 Kerschensteinerstraße 5 26.433,50 € Bibliothek Vegesack/ Jugendfreizeitheim Alt-Aumund/ Schulzent G2753 Garage 2 20062 64,9 28757 Kerschensteinerstraße 5 20.937,60 € Gesamtschule Ost / Bezirkssportanlage Schevemoor G2156 Sek II-Zentrum10403 3459,71 28325 Walliser Straße 125 1.118.009,19 Schulzentrum Sek. II Utbremen / Sportanlage Panzenberg/ Unterkunft UBB G1500 Schulgebäude10450 12220,2 28217 Meta-Sattler-Straße 33 3.297.195,81 € Schulzentrum Sek. II Utbremen / Sportanlage Panzenberg/ Unterkunft UBB G3119 Garage 10450 15,5 28217 Meta-Sattler-Straße 33 7.697,41 € Kindertagesheim Delmestr. / Schulzentrum Sek. II Neustadt - Gymnasium- G0825 Gymnasium - Neustadt -10203 12411,57 28199 Delmestraße 145 4.590.322,49 € Kindertagesheim Delmestr. / Schulzentrum Sek. II Neustadt - Gymnasium- G0826 Mobilbau 10203 374,56 28199 Delmestraße 145 262.338,99 € Berufsschule f.Großhandel, Außenhandel u. Verkehr/ Kita Haferkamp + Jugendfre G0885 Schulgebäude10225 8723,9 28217 Ellmersstraße 24 15.475.945,50 € Berufsschule f.Großhandel, Außenhandel u. Verkehr/ Kita Haferkamp + Jugendfre G0886 Garage 10225 15,7 28217 Ellmersstraße 24 k.A. Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) G0403 Gebäude 1 13085 6355 28195 An der Weserbahn 4-5 1.250.759,85 Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) G0404 Gebäude 4 13085 688,26 28195 An der Weserbahn 4 331.450,50 Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) G0405 Garagen 13085 111,5 28195 An der Weserbahn 4 37.897,80 Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) G0407 Gebäude 2 13085 7530,21 28195 An der Weserbahn 4-5 864.498,00 Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) G2719 Gebäude 3 13085 836,66 28195 An der Weserbahn 4 59.547,00 Handels- und Höhere Handelsschule G1030 Hauptgebäude10280 11443,45 28217 Grenzstraße 90 7.485.604,50 € Handels- und Höhere Handelsschule G1031 Trafogebäude10280 26,7 28217 Grenzstraße 90 k.A. Berufsschule G1739 Altbau 10559 1557,3 28239 Reiherstraße 80 582.999,00 Berufsschule G1740 Neubau/Verwaltung -1985/93-10559 4205,9 28239 Reiherstraße 80 246.388,50 Berufsschule G3142 Fahrradunterstand10559 22,06 28239 Reiherstraße 80 k.A. Berufsschule G5215 Berufsschule Erweiterungsbau10559 1105,6 28239 Reiherstraße 80 4.590,00 Berufsschule G5522 Trafogebäude10559 9,5 28239 Reiherstraße 80 k.A. Dep. Schulzentrum Walle/ Schulzentrum Walle G1387 Hauptgebäude10568 8218,81 28219 Lange Reihe 81 1.261.803,00 € Dep. Schulzentrum Walle/ Schulzentrum Walle G4761 Hörsaalgebäude (Neubau)10568 1657,5 28219 Lange Reihe 81 k.A. Summe KG 300 + 400 73.562.342,92 € 35% Nebenkosten 25.746.820,02 € Gesamtsumme KG 300 + 400 + NK 99.309.162,94 € Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anhang zu Frage 21 Anzahlen Bremen m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. Ausbildungsvorb. Bildungsgänge 398 259 657 300 198 498 255 215 470 310 217 527 292 189 481 223 199 422 Berufsfachschule einjährig 170 130 300 181 117 298 205 156 361 246 197 443 273 182 455 307 239 546 Berufsfachschule mehrjährig 227 135 362 229 181 410 260 158 418 232 156 388 236 171 407 210 153 363 Fachschule 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 7 duale Berufsschule 369 232 601 368 215 583 385 239 624 342 222 564 322 229 551 393 249 642 Fachoberschule 97 95 192 80 134 214 78 102 180 62 94 156 74 91 165 85 130 215 berufliches Gymnasium 76 110 186 97 117 214 88 114 202 98 96 194 108 130 238 126 150 276 1337 961 2298 1255 963 2218 1271 984 2255 1290 982 2272 1305 992 2297 1344 1127 2471 Bremerhaven m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. Ausbildungsvorb. Bildungsgänge 79 70 149 93 73 166 93 56 149 81 67 148 139 90 229 Berufsfachschule einjährig 76 54 130 57 62 119 88 64 152 73 68 141 91 82 173 Berufsfachschule mehrjährig 26 45 71 30 35 65 27 40 67 27 41 68 35 59 94 Fachschule 0 0 0 0 1 1 0 3 3 2 3 5 2 7 9 duale Berufsschule 76 60 136 81 53 134 101 83 184 81 46 127 89 66 155 Fachoberschule 28 21 49 17 26 43 16 12 28 8 16 24 10 19 29 berufliches Gymnasium 13 11 24 8 16 24 10 16 26 10 8 18 6 11 17 298 261 559 286 266 552 335 274 609 282 249 531 372 334 706 Daten liegen noch nicht vor 2017 (vorläufig) 2016 2015 2014 2013 2012 2017 (vorläufig) 2016 2015 2014 2013 2012 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Verteilung Bremen m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. Ausbildungsvorb. Bildungsgänge 29,8% 27,0% 28,6% 23,9% 20,6% 22,5% 20,1% 21,8% 20,8% 24,0% 22,1% 23,2% 22,4% 19,1% 20,9% 16,6% 17,7% 17,1% Berufsfachschule einjährig 12,7% 13,5% 13,1% 14,4% 12,1% 13,4% 16,1% 15,9% 16,0% 19,1% 20,1% 19,5% 20,9% 18,3% 19,8% 22,8% 21,2% 22,1% Berufsfachschule mehrjährig 17,0% 14,0% 15,8% 18,2% 18,8% 18,5% 20,5% 16,1% 18,5% 18,0% 15,9% 17,1% 18,1% 17,2% 17,7% 15,6% 13,6% 14,7% Fachschule 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,1% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,6% 0,3% duale Berufsschule 27,6% 24,1% 26,2% 29,3% 22,3% 26,3% 30,3% 24,3% 27,7% 26,5% 22,6% 24,8% 24,7% 23,1% 24,0% 29,2% 22,1% 26,0% Fachoberschule 7,3% 9,9% 8,4% 6,4% 13,9% 9,6% 6,1% 10,4% 8,0% 4,8% 9,6% 6,9% 5,7% 9,2% 7,2% 6,3% 11,5% 8,7% berufliches Gymnasium 5,7% 11,4% 8,1% 7,7% 12,1% 9,6% 6,9% 11,6% 9,0% 7,6% 9,8% 8,5% 8,3% 13,1% 10,4% 9,4% 13,3% 11,2% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Bremerhaven m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. Ausbildungsvorb. Bildungsgänge 26,5% 26,8% 26,7% 32,5% 27,4% 30,1% 27,8% 20,4% 24,5% 28,7% 26,9% 27,9% 37,4% 26,9% 32,4% Berufsfachschule einjährig 25,5% 20,7% 23,3% 19,9% 23,3% 21,6% 26,3% 23,4% 25,0% 25,9% 27,3% 26,6% 24,5% 24,6% 24,5% Berufsfachschule mehrjährig 8,7% 17,2% 12,7% 10,5% 13,2% 11,8% 8,1% 14,6% 11,0% 9,6% 16,5% 12,8% 9,4% 17,7% 13,3% Fachschule 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% 0,4% 0,2% 0,0% 1,1% 0,5% 0,7% 1,2% 0,9% 0,5% 2,1% 1,3% duale Berufsschule 25,5% 23,0% 24,3% 28,3% 19,9% 24,3% 30,1% 30,3% 30,2% 28,7% 18,5% 23,9% 23,9% 19,8% 22,0% Fachoberschule 9,4% 8,0% 8,8% 5,9% 9,8% 7,8% 4,8% 4,4% 4,6% 2,8% 6,4% 4,5% 2,7% 5,7% 4,1% berufliches Gymnasium 4,4% 4,2% 4,3% 2,8% 6,0% 4,3% 3,0% 5,8% 4,3% 3,5% 3,2% 3,4% 1,6% 3,3% 2,4% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% 100,0% Daten liegen noch nicht vor 2012 2017 (vorläufig) 2016 2015 2014 2013 2012 2017 (vorläufig) 2016 2015 2014 2013 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1514 VB Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen im Land Bremen 20180206_1_GA Situation und Entwicklungsmöglichkeiten berufliche Schulen 20180206 GA Situation u. Entwicklungsmöglichkeitern berufliche Schulen_00_MdS „Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen im Land Bremen“ 20180206 GA Situation u. Entwicklungsmöglichkeitern berufliche Schulen_01_Anlage 20180206 GA Situation u. Entwicklungsmöglichkeitern berufliche Schulen_02_Anlage