BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/153 Landtag (zu Drs. 19/83) 19. Wahlperiode 17.11.15 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus und Islamismus im Land Bremen Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 17. November 2015 "Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus und Islamismus im Land Bremen" (Große Anfrage der Fraktion CDU vom 24. September 2015) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: "Rassismus, Fremden- und Menschenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und Intoleranz müssen in unserer Gesellschaft weiter zurückgedrängt werden. Der Anteil der politisch motivierten Kriminalität „Rechts“ und der politisch motivierten Ausländerkriminalität ist im Jahr 2014 gegenüber 2013 gestiegen. Um Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus zu verhindern und den daran Beteiligten Möglichkeiten eines Ausstieges zu geben, bedarf es Präventions- und Aussteigerprogramme. Diese bilden den wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Verhinderung von Extremismus und Islamismus. Wir fragen den Senat: 1. Welche Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus existieren seit 2010 auf Landesebene? 2. Welche Aussteigerprogramme bei Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus existieren seit 2010 auf Landesebene? 3. Welche finanziellen Mittel standen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils für die Landesprogramme zur Verfügung, wer waren die Empfänger und für welche Maßnahmen wurden diese verwendet? In welcher Höhe stammen die zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils aus Förderprogrammen oder Zuwendungen des Bundes (mit Benennung der Bundesprogramme)? 4. Welche Präventionsprogramme existieren bei Vereinen und Institutionen? Welche Aussteigerprogramme existieren bei Vereinen und Institutionen? 5. Welche finanziellen Mittel wurden außerhalb der Präventions- und Aussteigerprogramme für diese Bereiche in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils zur Verfügung gestellt, wer waren die Empfänger und für welche Maßnahmen wurden diese verwendet? In welche Höhe wurden institutionelle Zuwendungen und Projektförderungen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils zur Verfügung gestellt und wer waren die Empfänger? 6. Wie werden die Wirksamkeit und der Erfolg der Programme auf Landesebene überprüft und festgestellt? Wie werden die Wirksamkeit und der Erfolg durch institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen geförderten Maßnahmen in diesem Bereich überprüft und festgestellt? 7. Welche Bundesförderprogramme gab es in den Jahren 2010 bis 2015 auf Bundesebene und inwiefern hat das Land Bremen daran partizipiert? 8. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat bei den Präventions- und Aussteigerprogrammen auf Landesebene und bei den sonstigen Vereinen und 1 Institutionen und wie setzt er sich dafür ein? Welche Ziele verfolgt der Senat zu einer Verbesserung der Prävention bei Extremismus und Islamismus insgesamt?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senat sieht die verschiedenen Angebote und Präventionsprogramme gegen jede Form von Extremismus als einen wichtigen Baustein für den Schutz der Demokratie. Angesichts der Terroranschläge vom 13. November 2015 in Paris wird den Beratungsangeboten für Jugendliche und jungen Erwachsene, die sich offenbar extremistisch islamistischen Organisationen zuwenden, deren Angehörigen sowie für Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich zukünftig eine gestiegene Bedeutung zukommen. 1. Welche Präventionsprogramme gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus existieren seit 2010 auf Landesebene? Antwort auf Frage 1: Das Land Bremen beteiligte sich im Zeitraum von 2010 – 2015 an folgenden Bundesprogrammen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Vielfalt tut gut“ von Januar 2007 bis Dezember 2010, „Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken“ von Januar 2011 bis Dezember 2014, „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ seit Januar 2015 - 2019. Die Bundesprogramme fördern ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene. Unterstützt werden vor allem Vereine, Projekte und Initiativen, die Demokratie fördern, gegen Antisemitismus und andere Formen von Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und gegen Gewalt, Hass und Radikalisierung arbeiten. Ein spezielles Präventionsprogramm im Bereich Linksextremismus gibt es auf Landesebene nicht. 2. Welche Aussteigerprogramme bei Rechtsextremismus, Linksextremismus und Islamismus existieren seit 2010 auf Landesebene? Antwort auf Frage 2: Gegenwärtig gibt es im Land Bremen zwei Beratungsangebote zur Distanzierungs- und Ausstiegsbegleitung im Kontext von Rechtsextremismus. Hierbei handelt es sich um die Distanzierungsberatung zur Loslösung vom Rechtsextremismus des Projekts „reset“ (VAJA e.V.), das sich in erster Linie an junge Männer und Frauen richtet, die mit der rechtsextremen Szene sympathisieren oder sich als ein Teil dieser verstehen, sowie das Beratungskonzept der Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG), dass sich an ausstiegswillige Personen aus den Organisations-, Kader- bzw. Führungsstrukturen der rechtsextremen Szene richtet. Klassische Aussteigerprogramme existieren im Bereich Islamismus nicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Ausstieg aus dem Islamismus anders verläuft als aus dem Rechtsextremismus. So werden potenziell ausstiegswillige Akteure in der Regel nicht von selbst aktiv. Das Aussteigertelefon des Bundesamtes für Verfassungsschutz HATIF (heraus aus Terrorismus und islamistischem Fanatismus) hat über Jahre niemand angerufen. Dieses „Aussteigerprogramm“ wurde deshalb im Prozess der Umsetzung zu einem Beratungsnetzwerk für Eltern und Angehörige weiterentwickelt. Die 2 Angehörigenberatung dient dazu, der betroffenen Person langfristig zum Ausstieg zu verhelfen. Seit September 2012 ist hierzu das Beratungsnetzwerk „kitab“, in Trägerschaft des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit (VAJA e.V.) im norddeutschen Raum aktiv. Es ist eines von vier Partnern eines bundesweiten Beratungsnetzwerks, gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern und Angehörige von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich offenbar extremistisch islamistischen Organisationen zuwenden, an die Betroffenen selber, sowie an Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich. Ziel ist das gemeinsame Suchen nach Wegen, um fehlendes Vertrauen und kooperative Haltungen wieder zurück zu erlangen und eine Stärkung innerhalb ihres familiären Umfeldes zu erreichen. Aussteigerprogramme existieren im Bereich Linksextremismus nicht. 3. Welche finanziellen Mittel standen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils für die Landesprogramme zur Verfügung, wer waren die Empfänger und für welche Maßnahmen wurden diese verwendet? In welcher Höhe stammen die zur Verfügung stehenden Mittel in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils aus Förderprogrammen oder Zuwendungen des Bundes (mit Benennung der Bundesprogramme)? Antwort auf Frage 3: Das Land Bremen verfügt über kein eigenes Landesprogramm, welches unabhängig vom Bundesprogramm im Land Bremen verankert ist. Zur Umsetzung der Bundesprogramme auf Landesebene wurden durch das Land Bremen in den Jahren 2010 – 2015 folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ (2007 – 2010) 2010: Bundesmittel - 94.378 Euro Landesmittel - 46.285 Euro Bundesprogramm „Toleranz Fördern - Kompetenz Stärken“ (2011 – 2014) 2011: Bundesmittel - 114.961 Euro Landesmittel - 48.349 Euro 2012: Bundesmittel - 116.379 Euro Landesmittel - 58.306 Euro 2013: Bundesmittel - 146.024 Euro Landesmittel - 62.592 Euro 2014: Bundesmittel - 102.500 Euro Landesmittel - 63.056 Euro Bundesprogramm „Demokratie leben! - Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ (2015 – 2019) 2015: Bundesmittel - 220.467 Euro Landesmittel - 63.614 Euro Die finanziellen Mittel wurden für verschiedene Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verwendet. Hierbei handelte es sich u.a. um verschiedene öffentlichkeitswirksame Materialien, Schulungen, Fortbildungen, Fachtage, Beratungsangebote für Bürger, Eltern und Jugendliche, Vernetzungstreffen und Kooperationsaktionen zwischen verschiedenen Akteuren des Landes Bremen. Die Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt. Das Demokratiezentrum des Landes Bremen (bis 2014 Landeskoordinierungsstelle), das bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport angesiedelt ist, leitet die Mittel als Zuwendungsgeberin an die Träger für die Beratungsprojekte weiter. Die Empfänger sind der Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit (VAJA e.V.), der Täter-Opfer-Ausgleich sowie die Arbeitsstelle Rechtsextremismus und Gewalt (ARUG). 3 4. Welche Präventionsprogramme existieren bei Vereinen und Institutionen? Welche Aussteigerprogramme existieren bei Vereinen und Institutionen? Antwort auf Frage 4: In der Stadtgemeinde Bremen ist der Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e.V. (VAJA) mit dem Team Rechte Cliquen für seine „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Cliquen“ überregional anerkannt. Die Stadtgemeinde Bremen finanziert die Arbeit des Vereins über institutionelle Zuwendungen aus Haushaltsmitteln. Darüber hinaus beteiligt sich der Verein an einer Wissenschaft-Praxis-Kooperation mit der Hochschule Esslingen zum Thema „Rechtsextremismus und gruppierungsbezogene Ablehnungen“. Der Verein bietet auch Beratung für Eltern, Angehörige und Betroffene in der Auseinandersetzung mit Islamismus an. Durch die Beteiligung des Landes Bremen am Bundesprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wird das bestehende Angebot der Beratungsstelle „pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven“ in Trägerschaft von VAJA weitergeführt. Die Beratungsstelle bietet Informationen und Beratung für Hilfesuchende im Kontext von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Auch das Beratungsangebot „reset - Beratung und Begleitung bei der Loslösung vom Rechtsextremismus im Land Bremen“, ebenfalls in Trägerschaft von VAJA, wird weitergeführt. Dieses Angebot richtet sich an jugendliche und heranwachsende Sympathisanten/innen und Mitläufer/innen, die sich über rechtsextreme Orientierungen und entsprechendes Verhalten zu rechten szene- und milieu-spezifischen Strukturen und Akteuren hingezogen fühlen bzw. erste Kontakte hatten. Ziel ist es, einen Einstieg in die Szene zu verhindern bzw. eine Distanzierung oder im besten Fall einen Ausstieg zu befördern. Ebenfalls über das Bundesprogramm „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, wird das Beratungskonzept der ARUG, dass sich an ausstiegswillige Personen aus den Organisations-, Kader- bzw. Führungsstrukturen der rechtsextremen Szene richtet, gefördert. Dieses Angebot wird in Kooperation mit der ARUG in Wolfsburg umgesetzt. Die Jugendbildungsstätte LidiceHaus bietet außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen zur demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft an. Sie führt Qualifizierungsmaßnahmen zur Beratung von Eltern und Angehörigen von rechtsextremen Jugendlichen durch und betreut ein bundesweites Netzwerk für Elternberatung. Das Land Bremen und die Stadtgemeinde Bremen finanzieren den Betrieb und die Angebote der Jugendbildungsstätte über institutionelle Zuwendungen aus den entsprechenden Haushaltsmitteln. Eine Aufschlüsselung der Fördermittel nach thematischen Schwerpunkten liegt nicht vor. Seit Juni 2015 setzt VAJA e.V. das Projekt „JAMIL“ um. Zur Zielgruppe des Projekts zählen Jugendliche und junge Erwachsene im Altersspektrum von 12-23 Jahren, die in Stadtteilen und Schulen dadurch auffallen, dass sie Argumentationsmuster des Salafismus nutzen, um sich selbst gegenüber Dritten aufzuwerten. Da es sich hierbei um kein migrantisches, sondern um ein jugendspezifisches Phänomen handelt, ist die Zielgruppe gleichermaßen offen für junge Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte. Das Team wird dort aktiv, wo bei jungen Menschen ein Bedarf nach einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik Islam und religiöser Orientierung erkennbar ist und bestehende Strukturen der Jugendarbeit diesen Bedarf nicht aufgreifen können. Ziel der Arbeit ist es, pädagogische Handlungs-strategien und entsprechende attraktive und überzeugende Gegenangebote für solche Jugendliche zu entwickeln, die mit extremen 4 Interpretationen des Islam sympathisieren. Der Zugang zur Zielgruppe ergibt sich aus der Arbeit von VAJA mit Jugendlichen in verschiedenen Stadtteilen und Quartieren Bremens. Dabei ist eine enge Kooperation mit den bestehenden Regionalteams des VAJA gewährleistet. Die vorhandenen und das neu entwickelte Team bringen langjährige Erfahrungen darin mit, auf Jugendliche im öffentlichen Raum zuzugehen und diese zu „kontakten“. Der Kontakt findet nicht unter der Überschrift „Radikalisierungsprävention“ statt, sondern er bedient den von Jugendlichen beschriebenen Bedarf an sinnvoller Freizeitgestaltung und den natürlichen Drang der Jugendlichen, Gesprächs- und Reflexionspartner in der Erwachsenenwelt zu haben. In der Arbeit mit den Jugendlichen kommen die Grundlagen der akzeptierenden Jugendarbeit zur Anwendung, die durch VAJA e.V. bereits langjährig erprobt sind und stadtweit Anwendung finden. In der Stadtgemeinde Bremen werden im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ seit Januar 2015 bis Ende 2019 vom zuständigen Amt für Soziale Dienste zwei „Partnerschaften für Demokratie“ im Bereich Bremen-Mitte/ Findorff/ östliche Vorstadt und in Bremen Nord durchgeführt. In Bremerhaven wurde vom Amt für Jugend, Familie und Frauen ebenfalls eine „Partnerschaft für Demokratie“ geschlossen, die sich auf die gesamte Stadt Bremerhaven bezieht. Inhaltliche Schwerpunkte der Partnerschaften für Demokratie sind Maßnahmen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamismus und Antiziganismus. 5. Welche finanziellen Mittel wurden außerhalb der Präventions- und Aussteigerprogramme für diese Bereiche in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils zur Verfügung gestellt, wer waren die Empfänger und für welche Maßnahmen wurden diese verwendet? In welche Höhe wurden institutionelle Zuwendungen und Projektförderungen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils zur Verfügung gestellt und wer waren die Empfänger? Antwort auf Frage 5: Außerhalb der genannten Programme wurden keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. 6. Wie werden die Wirksamkeit und der Erfolg der Programme auf Landesebene überprüft und festgestellt? Wie werden die Wirksamkeit und der Erfolg durch institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen geförderten Maßnahmen in diesem Bereich überprüft und festgestellt? Antwort auf Frage 6: Das Demokratiezentrum erstattet gemäß der Förderrichtlinien des Bundesprogramms der Regiestelle regelmäßig Bericht zu den durchgeführten Beratungsfällen und Maßnahmen im Land Bremen. Diese Daten werden im Rahmen des Bundesprogramms durch das zuständige Fachreferat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Regiestelle im Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben evaluiert. Darüber hinaus legt das Land Bremen dem Bund jährlich einen Verwendungsnachweis über die Tätigkeiten und die Verwendung der gewährten Mittel vor. Die Projekte, die im Rahmen der Bundesprogramme im Land Bremen umgesetzt werden, werden über die gesamte Laufzeit von einem Beirat begleitet, der sich aus zivilgesellschaftlichen und staatlichen Akteuren des Landes Bremen zusammensetzt. Die Berater von kitab berichten zudem regelmäßig über positive Rückmeldungen der Personen, welche die Beratung in Anspruch nehmen und in ihrem Bekanntenkreis 5 weiterempfehlen. Dementsprechend steigt die Fallzahl der Beratungsfälle kontinuierlich an. Das Konzept Distanz(ierung) durch Integration ist aus einer kontinuierlichen PraxisWissenschaft -Kooperation zwischen VAJA und Prof. Kurt Möller (Hochschule Esslingen) entstanden und wird in diesem Rahmen fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt. Als wesentliches Ergebnis der Evaluation ist festzuhalten, dass es dem Ansatz gelingt, eine Reduktion rechtsextremer und menschenfeindlicher Orientierungen bei den betreuten Jugendlichen (in unterschiedlichem Maße) herbei zu führen. Wichtige Erkenntnis ist außerdem, dass Erfolg und Nachhaltigkeit der Arbeit dabei nur über die langfristige Begleitung abzusichern sind. 7. Welche Bundesförderprogramme gab es in den Jahren 2010 bis 2015 auf Bundesebene und inwiefern hat das Land Bremen daran partizipiert? Antwort auf Frage 7: Wie bereits unter Punkt 2 dargestellt, ist seit September 2012 das Beratungsnetzwerk kitab, in Trägerschaft des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit (VAJA e.V.) im norddeutschen Raum aktiv. Es ist eines von vier Partnern eines bundesweiten Beratungsnetzwerks, gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Beratungsangebot richtet sich an Eltern und Angehörige von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich offenbar extremistisch islamistischen Organisationen zuwenden, an die Betroffenen selber, sowie an Fachkräfte aus dem pädagogischen Bereich. Ziel ist das gemeinsame Suchen nach Wegen, um fehlendes Vertrauen und kooperative Haltungen wieder zurück zu erlangen und eine Stärkung innerhalb ihres familiären Umfeldes zu erreichen. Im Bereich der Aufklärungs- und Informationsarbeit ist kitab Ansprechpartner für alle, die Fragen zu islamischen und islamistischen Organisationen und deren Handeln und Vorgehensweisen haben. Ziel ist der Abbau möglicher Ängste und Vorurteile und eine Unterstützung bei der Einschätzung von unübersichtlichen Situationen. Außerdem stellt kitab aktuelle Materialien zum Themenkomplex bereit. Personell ist kitab mit zwei durch den Bund finanzierten halben Stellen ausgestattet, die für die Bundesländer Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen zuständig sind. 8. Welche Verbesserungsmöglichkeiten sieht der Senat bei den Präventions- und Aussteigerprogrammen auf Landesebene und bei den sonstigen Vereinen und Institutionen und wie setzt er sich dafür ein? Welche Ziele verfolgt der Senat zu einer Verbesserung der Prävention bei Extremismus und Islamismus insgesamt?“ Antwort auf Frage 8: Im Land Bremen wird Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rechtspopulismus und religiös begründete Radikalisierung gesellschafts- und ressortübergreifend entschieden entgegen getreten. Unter Federführung der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport und unter der Geschäftsführung des Senators für Inneres ist im Frühjahr 2015 ein „ressortübergreifendes Präventionskonzept gegen religiös begründeten Extremismus und Islamfeindlichkeit“ erstellt worden. Dieses Konzept wurde bereits in Teilen umgesetzt. So sind in den jeweiligen Ressorts zuständige Ansprechpartner benannt, miteinander vernetzt und Meldewege vereinbart worden. Ebenso werden weiterhin regelmäßig Multiplikator/innenschulungen durch qualifizierte Fachkräfte von kitab, dem Landesamt für Verfassungsschutz und der Polizei durchgeführt. 6 Erfolgreich haben sich das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven um die unter Punkt 4 beschriebenen Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ beworben. Diese Projekte gilt es nun umzusetzen. Für die Umsetzung des Gesamtkonzepts ist eine gemeinsame ressortübergreifende finanzielle Absicherung der erforderlichen Finanzmittel durch die Senatorin für Kinder und Bildung, den Senator für Inneres, den Senator für Justiz und Verfassung und der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport realisiert. Innerhalb der bestehenden Strukturen des Demokratiezentrums des Landes Bremen wird ein Beratungsangebot für von rechter Gewalt Betroffener konzeptioniert, aufgebaut und umgesetzt werden. Die Konzeptionierung und Umsetzung dieses Angebots für das Land Bremen wird über die Dauer des aktuellen Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und darüber hinaus angestrebt. Das Land Bremen wird, finanziert über Bundesmittel aus dem Programm „Demokratie leben!“ das Demokratiezentrum des Landes Bremen um eine Koordinierungsstelle zur „Prävention religiös begründeter Radikalisierung und Muslimfeindlichkeit“ erweitern. Die Stelle wird mit einem halben Beschäftigungsvolumen ausgestattet. Das Land Bremen beteiligt sich an diesem Projekt mit der erforderlichen Komplementärförderung in Höhe von 20%. Die Koordinierungsstelle soll die Ausgangslage zum Themenkomplex in Bremen und Bremerhaven analysieren und aktuelle Untersuchungsergebnisse und Praxiserfahrungen zusammenstellen und zugänglich machen. Darüber hinaus soll die Koordinierungsstelle ressortübergreifend den fachlichen Diskurs zur Definition und zum Umfang mit dem Phänomen der religiös begründeten Radikalisierung unter Muslimen und dem Phänomen der Muslimfeindlichkeit unterstützen. Die Koordinierungsstelle soll die Schnittstelle zwischen Behörde, Jugendhilfe und zivilgesellschaftlichen wie religiösen Akteuren darstellen. Zentrale Aufgabe wird es sein, ein Netzwerk von Akteuren aufzubauen, die im Land Bremen Schnittstellen im Bereich der präventiven Arbeit mit jungen Menschen aufweisen. Die Koordinierungsstelle wird voraussichtlich 2016 ihre Arbeit aufnehmen können. Die Schura Bremen plant das Projekt „Pro Islam“ und hat im August 2015 einen Antrag im Bundesprogramm „Demokratie leben! gestellt. Nach erfolgter Bewilligung dieses Bundesprojektes wird sich die Stadtgemeinde Bremen mit der erforderlichen Komplementärförderung in Höhe von 20% an den Kosten beteiligen. Die Schura Bremen hat als Dachverband mit 25 muslimischen Mitgliedsgemeinden und Vereinen in Bremen einen unmittelbaren Zugang zu jungen Menschen muslimischen Glaubens. Die Moscheegemeinden sind in einer geeigneten Rolle, um von Radikalisierung bedrohten Jugendlichen eine alternative religiöse Orientierung entgegenzusetzen. Die Schura plant, das Projekt „Pro Islam“ sozialräumlich auf den Stadtteil Gröpelingen zu fokussieren. Ziel ist es, die bereits existierenden Strukturen und Erfahrungen in der Radikalisierungsprävention der dortigen Moscheegemeinde unter Einbindung weiterer Netzwerkpartner und der Zivilgesellschaft auszubauen und zu professionalisieren. Es geht darum, die Erfahrungen und Kenntnisse so zu erweitern, dass diese von anderen muslimischen Organisationen sowie von Regeleinrichtungen genutzt werden können. Drs-19-153 VB Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus und Islamismus im Land Bremen 20151117_1_Präventions- und Aussteigerprogramme bei Extremismus