BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1574 Landtag 19. Wahlperiode 13.03.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene im Land Bremen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 1. Februar 2018 „Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene im Land Bremen“ Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Mit dem Erstarken des sogenannten Islamischen Staats (IS) radikalisierte sich auch die salafistische Szene in Deutschland. Bremen weist im Verfassungsschutzbericht des Landesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2016 eine Zahl von 380 Salafisten aus. Dabei lässt der Bericht die Frage des Geschlechts offen. Anhand der im Irak festgenommenen deutschen IS-Anhängerinnen Lamia K., Fatima M. und Linda W. ist deutlich geworden, dass Frauen im System der IS stabilisierende Aufgaben und zum Teil auch höhere Ränge eingenommen haben. Inwieweit sie an terroristischen Aktionen beteiligt waren, ist derweil noch offen. Auch aus dem Rechtsextremismus ist bekannt, dass Frauen stabilisierend auf die Szene wirken können. Gerade im Hinblick auf die Radikalisierung ganzer Familien kann sich die Ideologie weiter verfestigen. Der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wird in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. Dezember 2017 mit den Worten zitiert: „Die Männer haben gemerkt, dass Frauen viel besser netzwerken können und deshalb viel stärker in der Lage sind, die Szene zu binden und am Leben zu halten.“ Daher erscheint es auch schwieriger, sie aus der Szene wieder herauszulösen. In der politischen Auseinandersetzung um den Umgang mit Salafismus spielen aber bisher fast ausschließlich junge Männer eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis des Senats Teil der salafistischen Szene im Land Bremen? (Bitte möglichst nach Alter, Staatsangehörigkeit, Einstufung als „Gefährderinnen“, „relevante Person“ sowie Ausreisende und Rückkehrerinnen aufschlüsseln.) 2. Teilt der Senat die Annahme einer zunehmenden Bedeutung von Frauen im Salafismus und wie bewertet er diese Entwicklung? 3. Wie sind Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene untereinander vernetzt? 4. Welche spezifischen Strategien nutzt die salafistische Szene zur Anwerbung von Frauen und Mädchen? 5. Was unternimmt der Senat, um Frauen und Mädchen gegen salafistische Ideologien und Anwerbeversuche zu stärken? 6. Welche Aussteigerprogramme gibt es insbesondere für die Zielgruppe der Frauen und Mädchen, um diese aus der salafistischen Szene zu lösen? 7. Sind für Bremen Rückkehrerinnen zu erwarten und welche Maßnahmen der Re- Integration dieser Frauen und ihrer Kinder sind geplant? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Frauen sind nach Kenntnis des Senats Teil der salafistischen Szene im Land Bremen? (Bitte möglichst nach Alter, Staatsangehörigkeit, Einstufung als „Gefährderinnen“, „relevante Person“ sowie Ausreisende und Rückkehrerinnen aufschlüsseln.) Derzeit werden im Land Bremen 490 Personen der salafistischen Szene zugerechnet. Davon sind rund 10% weiblich. Es ist anzunehmen, dass die Dunkelziffer höher liegt. Der Fokus der Beobachtung liegt jedoch auf dem gewaltorientierten Spektrum, welches männlich dominiert ist. Der überwiegende Teil der erfassten Frauen hat die deutsche Staatsangehörigkeit und ist zwischen 20 und 40 Jahren alt. Von den insgesamt 30 aus Bremen in Richtung Syrien und Irak ausgereisten Personen sind 11 Personen weiblich. Davon sind 2 Personen wieder in Bremen wohnhaft. 2. Teilt der Senat die Annahme einer zunehmenden Bedeutung von Frauen im Salafismus und wie bewertet er diese Entwicklung? 3. Wie sind Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene untereinander vernetzt? 4. Welche spezifischen Strategien nutzt die salafistische Szene zur Anwerbung von Frauen und Mädchen? Die Fragen 2, 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Im Hinblick auf die Genderfrage im Zusammenhang mit islamistischer Radikalisierung ist festzustellen, dass sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede hinsichtlich der Radikalisierungsverläufe von Männern und Frauen im Salafismus existieren. Im Sinne der Fragestellung ist eine auf Bremen begrenzte Beantwortung nicht sinnvoll, da sich die Erkenntnisse nicht vom Rest der Republik unterscheiden. Die Innenministerkonferenz ist mit der Thematik „Salafismus: Frauen und Minderjährige“ befasst und verfolgt das Ziel, Erkenntnislücken zu schließen und Handlungsstrategien weiterzuentwickeln. Zu den Gemeinsamkeiten betonen verschiedene Studien die Rolle, die unter anderem jugendphasentypische Aspekte spielen. Dazu gehört etwa die Bewältigung alterstypischer Entwicklungsaufgaben wie familiale Ablösung, soziale Neuorientierung und die Entwicklung einer eigenen Identität. Die jugendliche Suche nach Identität und Lebenssinn kann einen wichtigen Hintergrund für das Interesse am Salafismus darstellen. Auch das jugendliche Bedürfnis nach Action und Nervenkitzel, nach Protest und Provokation spielt eine Rolle. Dies spiegelt sich auch in einem sich bewusst abgrenzenden äußeren Erscheinungsbild der Jugendlichen wider. Ein weiterer Faktor können biografische Krisen und Erfahrungen des Scheiterns sein, wie z.B. Scheidung und sonstige Eheprobleme der Eltern, Selbstmordversuche, Schulabbruch, Kündigung, ungewollte Schwangerschaft der Freundin und Enttäuschung durch beste Freunde. Neben diesen push-Faktoren bietet der Salafismus selbst Attraktivitätsgründe, die anziehend wirken können, wie eine Ersatzfamilie, eine Gruppenzugehörigkeit sowie eine damit verbundene scheinbar klare Identität, einfache Antworten auf komplexe Fragen und moralische Überlegenheitsgefühle. Diese Faktoren sind zunächst einmal nicht gender-spezifisch. Die Rolle der Frauen innerhalb der salafistischen Szene hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Zuvor wurde überwiegend ihre Rolle als Mutter, Ehefrau und Unterstützerin Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 ihrer Ehemänner betont. Ihre Hauptaufgabe war das Gebären von Kindern und ihre Erziehung im Sinne der Ideologie. Durch die Vernetzung von Gleichgesinnten und einen engen sozialen Kontakt innerhalb der Gemeinschaft wird der Aufbau und Fortbestand der Ideologie durch die Rolle der Frau gesichert. In jüngerer Zeit konnte ein Wandel in diesem Rollenverständnis beobachtet werden, immer wieder traten Frauen als Mitorganisatorinnen der mittlerweile verbotenen „LIES!“- Infoständen auf und leisteten logistische Unterstützung. Salafistische Akteurinnen treten selten öffentlich wirksam auf, Propaganda erfolgt durch Schriften, Video und Audiobotschaften im Internet. Die Anwerbung erfolgt demnach vielmehr in geschlossenen Räumen und über soziale Netzwerke im Internet. Diese modernen Kommunikationsmittel erlauben dabei auch die Vernetzung mit Personen, die räumlich weit entfernt voneinander wohnen. Die Ansprache erfolgt vor allem über Facebook, Instagram und den Messenger-Dienst Telegram. Dort werden beispielsweise Bild-Text-Beiträge mit inspirierenden Sprüchen oder religiöse Zitate gepostet. Gelockt wird mit niedrigschwelligen Angeboten, deren extremistischer Hintergrund nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Die vermeintlichen Betreiberinnen der Angebote sprechen Mädchen und junge Frauen als "Schwestern" an, schaffen dadurch Nähe und vermitteln das Gefühl, mit einer engen Freundin in Kontakt zu treten. Ist eine persönliche Ebene erreicht und Vertrauen aufgebaut, wird es leichter, Nutzerinnen an sich zu binden und mit salafistischen Botschaften zu indoktrinieren. Frauen sind ebenso in der gewaltorientierten, jihadistischen Szene aktiv. Sie halten den männlichen Jihadisten den Rücken frei, indem sie z. B. Spenden sammeln oder helfen, andere Jihadistinnen in jihadistische Kampfschauplätze zu schleusen. Im Internet berichten sie, durch die Versorgung der Kämpfer vor Ort einen wichtigen Beitrag für ihr Verständnis von Jihad leisten zu können. Als wesentlicher Anreiz für die Ausreise galt lange Zeit die erwartete Heirat mit einem Kämpfer. Die Rolle der Frau wurde vom IS daher auch ganz bewusst primär als die der Ehefrau und Mutter stilisiert, die ihren Mann unterstützt. Die jihadistische Online-Propaganda für Mädchen stellt dabei den militanten Kampf als romantisches Abenteuer dar, bei dem man dem Alltag in einer westlichen Gesellschaft entfliehen und seine Liebe finden kann. Die Aufgabe als Mutter besteht insbesondere darin, die nächste Generation von Kämpfern zur Welt zu bringen bzw. „gottesfürchtige Frauen“, die wiederum später selbst Mütter von Kämpfern werden sollen. Kombiniert wird die Rollenvorstellung mit demokratiefeindlicher Propaganda gegen die westliche,- als dekadent und gottlos dargestellte Gesellschaft. Gleichzeitig gilt jedoch, dass Frauen nicht in der rein passiven Rolle verharren, sondern die Terrororganisation sowohl propagandistisch, wie auch über logistische Hilfestellungen unterstützt haben. Ebenso existieren Propagandabilder von bewaffneten Frauen und es ist bekannt, dass vor Ort zahlreiche Selbstmordattentate durch Frauen begangen wurden. Aus diesem Grund plant der Generalbundesanwalt eine deutlich schärfere Strafverfolgung von Frauen, die sich der Terrormiliz IS in Syrien und im Irak angeschlossen hatten. Die Entscheidung darüber, ob solch eine Anklage zulässig sein wird, liegt beim Bundesgerichtshof. In Einzelfällen handelten Mädchen/Frauen auch in Deutschland im Sinne der Ideologie des IS, z.B. der Messerangriff gegen einen Bundespolizisten durch ein 15 Jähriges Mädchen in Hannover. 5. Was unternimmt der Senat, um Frauen und Mädchen gegen salafistische Ideologien und Anwerbeversuche zu stärken? Beeinflussungen durch salafistische Ideologien und Anwerbeversuchen kann nur durch frühzeitig einsetzende Präventionsmaßnahmen begegnet werden. Die Programme im Lande Bremen gelten selbstverständlich auch für Frauen und Mädchen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Das Demokratiezentrum des Landes Bremen wurde um eine Koordinierungsstelle „Demokratiefeindlicher und Gewaltorientierter Islamismus sowie Muslimfeindlichkeit“ erweitert, die präventive Angebote initiiert und vernetzt sowie Fachkräfte in diesen Themenfeldern unterstützt und qualifiziert. Der Träger Vaja e.V. setzt das Modellprojekt „JAMIL“ (Jugendarbeit in muslimischen und interkulturellen Lebenswelten) um und die Schura Bremen führt das Modellprojekt „Al-Etidal“ (Pro Islam - gegen religiös begründeten Extremismus und Antimuslimischen Rassismus) durch. Beide Modellprojekte erproben kleinräumig Präventionsansätze. Ziel ist es, Radikalisierungen durch frühzeitig einsetzende Präventionsmaßnahmen zu begegnen. Die Angebote richten sich auch an Mädchen und Frauen, im Beratungskontext werden geschlechtsspezifische Aspekte fachlich berücksichtigt. Das Beratungsnetzwerk „kitab“ (Träger VAJA e.V.) wurde 2017 zu einer landesbremischen „Fach- und Beratungsstelle“ weiterentwickelt und in den Projektverbund des Landes-Demokratiezentrums aufgenommen (vergleiche hierzu Drucksache 19/1447). Ein Schwerpunkt der Arbeit von „kitab“ ist, neben der Beratungsarbeit, die Aufklärung und Weiterbildung in dem Themenfeld Prävention von demokratiefeindlichem und gewaltbereitem Islamismus. Zielgruppen sind hierbei Fachkräfte und MultiplikatorInnen, die außerschulisch mit jungen Menschen und ihren Familien arbeiten. Im Beratungszusammenhang richtet sich das Angebot vorrangig an Angehörige bzw. das soziale Umfeld (potentiell) gefährdeter junger Menschen und bei freiwilliger Mitwirkung auch an die betreffenden jungen Menschen selbst. Die fachliche Ausrichtung der Beratungsangebote schließt geschlechtsspezifische Aspekte ein, ratsuchende Mädchen und Frauen können sich an eine Beraterin wenden. Im Frühjahr 2016 fand die Fachveranstaltung für pädagogische Fachkräfte der Mädchenarbeit „ Zeit darüber zu reden …. Religiöse Orientierungen - Islam - religiös motivierte „extreme“ Ansichten …“ statt. Die vom Arbeitskreis Mädchenarbeit Bremen- Nord und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau organisierte Veranstaltung beschäftigte sich mit den Fragestellungen, was hinter religiös motiviertem Fundamentalismus steht und wie in der Mädchenarbeit damit umgegangen werden kann. Ziel der Veranstaltung war zum einen Wissensvermittlung, um Hintergründe fundamentalistischer Positionen und die Bedeutung von Religion für welche Mädchen zu erfahren sowie die Darstellung der Situation und Erfahrungen in Bremen. Zum anderen stand im Zentrum der Fachveranstaltung, Ideen zu entwickeln, wie in konkreten Situationen mit Mädchen umgegangen werden und wie erlebte, empfundene oder befürchtete diskriminierende Einstellungen thematisiert und wie ihnen begegnet werden sollte. Auch sollte die Fachveranstaltung für die eigene Orientierung und die kulturell/religiösen Prägungen sensibilisieren. In Einzellfällen erhalten die regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) durch Schulen Beratungsanfragen zum Umgang mit Schülerinnen, die sich möglicherweise in einem Hinwendungsprozess gegenüber religiös motivierten, extremistischen und radikalen Denk- und Verhaltensweisen befinden. Ausgehend von der Annahme, dass mit einem Affinitätsaufbau im Hinblick auf menschenfeindliche Haltungen in der Regel eine personenbezogene krisenhafte Lebenssituation einhergeht, besteht die Aufgabe häufig darin, andere (schulische) Anerkennungsquellen zu erschließen und aufzuwerten bzw. etwaige Brüche in der schulischen Sozialisation aufzuarbeiten. Des Weiteren geht es darum, mögliche (unbeabsichtigte) Verstärkungsfaktoren durch schulische Abläufe (Ordnungsmaßnahmen) zu erkennen und entsprechend zu reduzieren. Regelhaft wird mit anderen Diensten (AfSD, Polizei, LfV) und Beratungsstellen (Kitab) kooperiert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 6. Welche Aussteigerprogramme gibt es insbesondere für die Zielgruppe der Frauen und Mädchen, um diese aus der salafistischen Szene zu lösen? Klassische Aussteigerprogramme existieren im Bereich Islamismus nicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Ausstieg aus dem Islamismus anders verläuft als aus dem Rechtsextremismus. So werden potenziell ausstiegswillige Akteurinnen und Akteure in der Regel nicht von selbst aktiv. Die Beratungsangebote – wie in der Antwort zur Frage 5 beschrieben – dienen dazu, der betroffenen Person langfristig zum Ausstieg zu verhelfen. Ziel ist das gemeinsame Suchen nach Wegen, um fehlendes Vertrauen und kooperative Haltungen wieder zurück zu erlangen und eine Stärkung innerhalb ihres familiären Umfeldes zu erreichen. Durch den Aufbau des Kompetenzzentrums KODEX sollen auch die Beratungsangebote weiter ausgebaut und um die spezifische Arbeit mit relevanten oder gefährlichen Personen ergänzt werden. Diese Angebote stehen auch für Frauen und Mädchen offen. Ebenso stehen auch jetzt schon Beraterinnen zur Verfügung. 7. Sind für Bremen Rückkehrerinnen zu erwarten und welche Maßnahmen der Re- Integration dieser Frauen und ihrer Kinder sind geplant? Wie aus der Beantwortung der Frage 1 hervorgeht, sind nach wie vor ausgereiste Frauen mit ihren Kindern im Ausland aufhältig. Dem LKA Bremen liegen Hinweise zu möglichen Rückkehrerinnen vor. Die Polizeien im Land Bremen prüfen in allen diesen Fällen, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für von diesen Personen begangenen Straftaten vorliegen, und führt gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen durch. Darüber hinaus wird in jedem Einzelfall geprüft, ob polizeirechtliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Des Weiteren sind integrative Bemühungen zwischen den Behörden angedacht; insbesondere was die Kinder der möglichen Rückkehrerinnen betrifft. Nach Bewertung der Sicherheitsbehörden stellen Kinder, die in extremistisch geprägten Familien aufwachsen, eine langfristige strategische Herausforderung der inneren Sicherheit dar. Diesbezüglich wird neben dem Angebot der Institution der KITAB/ VAJA auch das Jugendamt (Amt für soziale Dienste) frühzeitig in Kenntnis gesetzt. Die Herausforderung besteht in der Integration der Kinder der möglichen Rückkehrerinnen. Hier insbesondere die Kinder aus der Ideologie des IS zu lösen sowie mögliche Traumata zu erkennen und zu behandeln. Das Landesamt für Verfassungsschutz hat aus diesem Grunde ein Sensibilisierungsschreiben entworfen und an alle betroffenen Behörden gesteuert. Auf folgende Inhalte wurde darin hingewiesen: Im Bildungs – und Sozialbereich sind verschiedene Problemstellungen hinsichtlich dieser Thematik möglich, da nicht nur männliche Kämpfer zurückkehren sondern auch deren Kinder und Frauen. Auch wenn allein reisende Frauen in der Regel zwangsverheiratet wurden, nehmen sie nicht zwangsläufig eine rein passive Rolle ein. Daher ist auch bei weiblichen Rückkehrern von einer starken Ideologisierung auszugehen. Zusätzlich kommt die Indoktrination von Kindern und Jugendlichen hinzu. Hierzu wurden unter anderem in den IS Gebieten Lerninhalte von Grund auf umgestellt. Vermittelt wurde ein dichotomes Weltbild, das Demokratie und Menschenrechte als westliche Konzepte ablehnt. Männer sind demnach bestimmt zu kämpfen und Frauen haben sich der Familie zu widmen. Dabei sollte das Ziel sein, möglichst schnell viele Kinder für das Kalifat zu zeugen. Fächer wie Kunst, Literatur und Musik wurden nicht unterrichtet, in allen weiteren Fächern werden immer wieder Bezüge zu Kampfhandlungen hergestellt, um die Inhalte zu vermitteln. Neben der ideologischen Schulung muss man davon ausgehen, dass Kinder ab dem Jugendalter in sogenannten Trainingscamps als Kämpfer Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 ausgebildet worden sind. Die Folgen dieser Einwirkungen sind dann, neben der mangelnden Bildung, vor allem psychische Probleme wie Depressionen und posttraumatische Stresssyndrome. Bisherige Programme sind meist entweder auf jugendliche Straftäter ohne extremistischen Hintergrund oder aber auf erwachsene extremistische Straftäter ausgerichtet. Für den Umgang mit minderjährigen Personen, die aufgrund extremistischer Beeinflussung Straftaten begangen haben, sind insofern neue Konzepte zu entwickeln. Außerdem muss mitbedacht werden, dass der extremistische Hintergrund der Personen auch Auswirkungen auf ihr soziales Umfeld hat. Soziale Ausgrenzung und Stigmatisierung verringern die Chancen einer Reintegration in die Gesellschaft und auf eine positive Zukunft. In der Wissenschaft wird darauf verwiesen, bestehende Konzepte der Rehabilitation auf ihre Übertragbarkeit hinsichtlich des Phänomens jugendlicher Rückkehrer zu prüfen. Dazu gehören militärische Konzepte wie „Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung“ (DD&R) von Kindersoldaten, psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfsangebote von Traumaexperten sowie Erfahrungen aus der Wiedereingliederung von jugendlichen Mitgliedern gewalttätiger Gangs. Konkretere Empfehlungen für die Praxis wurden durch das Radical Awareness Network (RAN) der EU in ihrem Handbuch „Reaktionen auf zurückkehrende ausländische Kämpfer und ihre Familien“ entwickelt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1574 VB Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene im Land Bremen 20180313_1_KA Frauen und Mädchen in der salafistischen Szene