BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1575 Landtag 19. Wahlperiode 13.03.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Sonderparkgenehmigungen (Behindertenparkplätze) - Bestand, Regeln, Möglichkeiten und Verstöße Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 6. Februar 2018 Sonderparkgenehmigungen (Behindertenparkplätze) – Bestand, Regeln, Möglichkeiten und Verstöße Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Für viele Menschen mit Behinderung bietet das Auto eine wichtige Möglichkeit, um mobil zu sein und zu bleiben. Um diesem Personenkreis die Teilhabe zu sichern, sind ausreichend ausgewiesene Parkplätze vor öffentlichen Einrichtungen und an zentralen Punkten wichtig, zum Beispiel vor Supermärkten, Arztpraxen, Theatern und Kinos, Restaurants und Bahnhöfen, aber auch vor der eigenen Haustür. Behindertenparkplätze bieten den Fahrer/-innen in erster Linie eine größere Bewegungsfreiheit . Sie sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer/-innen beispielsweise müssen ihren Rollstuhl unmittelbar neben der Fahrzeugtür platzieren können, um ohne Probleme einund auszusteigen. Zudem sollten Behindertenparkplätze besonderes günstig gelegen sein Behindertenparkplätze sind für die Betroffenen eine wichtige Hilfe im Alltag. Daher sollten Nicht-Behinderte diese Parkplätze unbedingt freihalten – auch dann, wenn man nur etwas ausladen möchte will oder wenn in der Nähe kein anderer Parkplatz frei ist. Wer ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parkt, kann umgehend abgeschleppt werden – oder eine Geldbuße wird fällig. Vielen sind die Regelungen jedoch nicht ausreichend bekannt und auch viele der Betroffenen sind sich über ihre Rechte und Pflichten nicht im Klaren. Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen gesetzlichen Regelungen und Normen werden Größe, Breite, Standort, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit für ausgewiesene Behindertenparkplätze festgelegt? 2. Wie viele ausgewiesene Behindertenparkplätze gibt es in Bremen und in Bremerhaven ? Wie viele davon befinden sich in Parkhäusern? 3. Sind diese Behindertenparkplätze innerhalb der Parkhäuser barrierefrei zu Fuß zu erreichen und wie viele dieser ausgewiesenen Plätze sind rollstuhlgerecht nutzbar? 4. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen „regulären Parkplätzen“ und Behindertenparkplätzen in den Parkhäusern der Bremer Innenstadt dar? 5. Wie viele Anträge auf eine Sonderparkgenehmigung wurden in 2016 und 2017 gestellt und wie viele wurden positiv beschieden (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven ausweisen)? 6. Wie viele Parkplätze mit Sonderparkgenehmigung an den entsprechenden Wohnadressen sind derzeit in Bremen und in Bremerhaven vorhanden? 7. Wie viele Parkverstöße auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen wurden 2016 und 2017 erfasst (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven auflisten)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 8. Wie viele widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen abgestellte PKW wurden in 2016 und 2017 abgeschleppt (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven auflisten )?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen gesetzlichen Regelungen und Normen werden Größe, Breite, Standort, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit für ausgewiesene Behindertenparkplätze festgelegt? Antwort zu Frage 1: Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen sind normiert in der Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten sowie den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), die auf die „Empfehlungen für die Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR 05) verweisen . Darüber hinaus befasst sich die DIN 18040 gemeinsam mit weiteren Normen mit der Schaffung der planerischen und baulichen Voraussetzungen für die Sicherung der Barrierefreiheit. Über den Standort eines Behindertenparkplatzes entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen auf der (verkehrs-)rechtlichen Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO). Behindertenparkplätze werden von der Straßenverkehrsbehörde dort eingerichtet, wo ein entsprechender Bedarf bekannt wird, z.B. vor Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. Persönliche Behindertenparkplätze werden bezüglich Standort und Abmessungen maßgeblich nach dem individuellen Bedarf des Inhabers gestaltet. 2. Wie viele ausgewiesene Behindertenparkplätze gibt es in Bremen und in Bremerhaven? Wie viele davon befinden sich in Parkhäusern? Antwort zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremen existierten laut einer zuletzt im Dezember 2014 durchgeführten Erfassung 1.406 allgemeine Behindertenparkplätze (auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie auf Privatflächen, z.B. Parkplätzen von Supermärkten und Einkaufszentren). In allen BREPARKhäusern sind insgesamt 94 Stellplätze für Behinderte ausgewiesen . Weitere 17 Behindertenparkplätze befinden sich in allgemein zugänglichen Parkhäusern anderer Eigentümer. In der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Brückenbau (Bremerhaven) sind 216 allgemeine Behindertenparkstände (Stand 02.06.2017) und 47 personenbezogene Behindertenparkstände (Stand 27.11.2017) eingerichtet. Derzeit sind insgesamt 77 Behindertenparkplätze in den Parkhäusern in Bremerhaven ausgewiesen. In diesen Angaben sind Behindertenparkstände anderer Parkhausbetreiber und Zuständigkeiten wie andere städtische Ämter, oder bremenports und FBG nicht enthalten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 3. Sind diese Behindertenparkplätze innerhalb der Parkhäuser barrierefrei zu Fuß zu erreichen und wie viele dieser ausgewiesenen Plätze sind rollstuhlgerecht nutzbar? Antwort zu Frage 3: Die Behindertenparkplätze in den BREPARKhäusern sind barrierefrei zu Fuß und mit dem Rollstuhl zu erreichen. In Bremerhaven sind alle 77 Parkplätze in den Parkhäusern barrierefrei zu erreichen , 60 sind rollstuhlgerecht zu erreichen. 4. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen „regulären Parkplätzen“ und Behindertenparkplätzen in den Parkhäusern der Bremer Innenstadt dar? Antwort zu Frage 4: In den sieben BREPARKhäusern im Innenstadtbereich sind von 4.175 Stellplätzen 68 Stellplätze für Behinderte ausgewiesen. 5. Wie viele Anträge auf eine Sonderparkgenehmigung wurden in 2016 und 2017 gestellt und wie viele wurden positiv beschieden (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven ausweisen)? Antwort zu Frage 5: Es ist zwischen sog. allgemeinen Parkerleichterungen und Parkausweisen, die den jeweiligen Berechtigten zur Nutzung seines persönlichen Behindertenparkplatzes legitimieren, zu differenzieren. Das Amt für Straßen und Verkehr hat in 2016 insgesamt 713 und in 2017 insgesamt 671 allgemeine Parkerleichterungen ausgestellt. Die Zahl der Parkausweise, die zur Nutzung eines persönlichen Behindertenparkplatzes berechtigen, entspricht der Zahl der Parkplätze (siehe Punkt 6), da für jeden Berechtigen ein Parkausweis ausgestellt wird. Die Zahl der Ablehnungen kann nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden. In der Stadt Bremerhaven wurden im Jahr 2016 188 Genehmigungen und im Jahr 2017 175 Genehmigungen erteilt. Die Gesamtzahl der Anträge wird nicht statistisch erfasst. 6. Wie viele Parkplätze mit Sonderparkgenehmigung an den entsprechenden Wohnadressen sind derzeit in Bremen und in Bremerhaven vorhanden? Antwort zu Frage 6: Die Anzahl der eingerichteten persönlichen Behindertenparkplätze in der Stadtgemeinde Bremen kann nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermittelt werden , da eine Auswertung per EDV nicht möglich ist. In Bremerhaven sind 47 personenbezogene Behindertenparkstände eingerichtet (Stand 27.11.2017). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 7. Wie viele Parkverstöße auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen wurden 2016 und 2017 erfasst (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven auflisten)? Antwort zu Frage 7: Stadtgemeinde Bremen Jahr 2016: 3.029 Vorgänge Jahr 2017: 2.777 Vorgänge Stadtgemeinde Bremerhaven Jahr 2016: Löschungen bereits erfolgt. Jahr 2017: 1.203 Vorgänge 8. Wie viele widerrechtlich auf Behindertenparkplätzen abgestellte PKW wurden in 2016 und 2017 abgeschleppt (Bitte getrennt für Bremen und Bremerhaven auflisten)? Antwort zu Frage 8: Stadtgemeinde Bremen Jahr 2016: 127 Abschleppvorgänge Jahr 2017: 121 Abschleppvorgänge Stadtgemeinde Bremerhaven Jahr 2016: 312 Abschleppvorgänge Jahr 2017: 239 Abschleppvorgänge. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1575 VB Sonderparkgenehmigungen (Behindertenparkplätze) - Bestand, Regeln, Möglichkeiten und Verstöße 20180313_1_KA Behindertenparkplätze