BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1585 Landtag (zu Drs. 19/1486) 19. Wahlperiode 13.03.18 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Bessere medizinische Versorgung in benachteiligten Stadtteilen: Neue Wege in der kommunalen Gesundheitspolitik, zum Beispiel durch Stadtteilgesundheitszentren, prüfen und einschlagen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 13. März 2018 „Bessere medizinische Versorgung in benachteiligten Stadtteilen: Neue Wege in der kommunalen Gesundheitspolitik, zum Beispiel durch Stadtteilgesundheitszentren, prüfen und einschlagen“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.01.2018) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Wie der Paritätische Bremen in seinem aktuellen Positionspapier aus dem Dezember 2017 konstatiert, liegt der deutlichste soziale Unterschied in Deutschland im Bereich Gesundheit. Armut stellt demnach das größte Risiko für die Gesundheit dar. In puren Zahlen drückt sich das in einer Differenz von bis zu sieben Jahren in der Lebenserwartung zwischen den Bewohner*innen der Bremer Stadtteile Gröpelingen und Schwachhausen aus. Im bundesweiten Vergleich liegt das Bundesland Bremen bei der Lebenserwartung mit 79,5 Jahren nur an zweitletzter Position. Der Einfluss sozialer Determinanten auf die Gesundheit ist nicht neu und mittlerweile auch in der Wissenschaft unumstritten. Bereits 1980 hielt die WHO in einer Charta fest, dass soziale Faktoren wie prekäre Arbeitssituationen, Zukunftsängste, Diskriminierungs-erfahrungen, geringes Einkommen und soziale Ausgrenzung eine Belastung für die Gesundheit der Menschen sind. Aber auch der Ort an dem man lebt, die Wohnverhältnisse und eine gute Stadtteilinfrastruktur bestimmen die Lebensqualität. Seit Kurzem entstehen Gesundheitsprojekte in Hamburg und Berlin, die auf dem Verständnis fußen, dass eine ernsthafte Verbesserung des Gesundheitszustandes der Masse der Bevölkerung nur gelingen kann, wenn Gesundheitsversorgung und Gesundheitsvorsorge weit über den medizinischen Bereich hinaus gedacht werden. In Hamburg besteht seit Januar 2017 die Poliklinik im Stadtteil Wilhelmsburg und in Berlin soll ab 2019 das Gesundheitskollektiv in Berlin-Neukölln seine Arbeit aufnehmen. In beiden Einrichtungen werden die Patient*innen interdisziplinär betreut. Das heißt neben einer medizinischen Versorgung steht eine Sozial- und Rechtsberatung zur Verfügung, die darüber auch Präventionsarbeit im Stadtteil leistet. Beide Projekte bauen auf klarer Datenlage bezüglich der kleinräumigen gesundheitlichen Bedarfe auf. In Hamburg wurde 2013 ein Morbiditätsatlas für den kleinräumigen Versorgungsbedarf im Auftrag der Gesundheitsbehörde durch das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung erstellt. In Berlin wird seit 1990 während jeder Legislaturperiode der Sozialstrukturatlas als Übersicht über die gesundheitliche und sozialstrukturelle Lage in den Bezirken und Sozialräumen veröffentlicht. Für Bremen gab es zuletzt 2006 eine sozialräumliche Analyse durch das Gesundheitsamt. Angesichts einer zunehmenden sozialen Ungleichheit in Bremen, auch in der Frage des Zugangs zu ambulanter gesundheitlicher Versorgung, ist es umso wichtiger die bestehende Datenlage zu erfassen, einen Ausbau der Datenlage und Vernetzungsmöglichkeiten zu prüfen und andere Wege für eine kleinräumige ambulante Gesundheitsversorgung in Erwägung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hoch ist die aktuelle Lebenserwartung im Land Bremen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden differenziert aufschlüsseln.) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 2. Wie hoch ist die Kindersterblichkeit im Land Bremen (Bitte nach Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden differenziert aufschlüsseln.) 3. Wie viele Krankheitstage hatten die Einwohner*innen der beiden Stadtgemeinden in den Jahren 2010 bis 2016? (Bitte nach Jahr, Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) 4. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben im Land Bremen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) 5. Wie viele Menschen im Land Bremen sind auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB III angewiesen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) 6. Wie viele Menschen im Land Bremen erhalten Leistungen nach dem SGB XII? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) 7. Wie viele Menschen im Land Bremen beziehen keine Leistungen (Dunkelziffer) aus den staatlichen Sicherungssystemen obwohl sie anspruchsberechtigt sind? 8. Wie viele Menschen im Land Bremen haben die deutsche Sprache nicht als Muttersprache? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) 9. Sind dem Senat die sozialwissenschaftlichen Untersuchungen aus den Ländern Hamburg (Morbiditätsatlas) und Berlin (Sozialinfrastrukturatlas) bekannt, die den Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit untersuchen und liegt eine ähnliche Studie für das Land Bremen vor? 10. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Daten und Informationen aus einer vergleichbaren Studie für das Land Bremen helfen würden, zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und -prävention zu treffen? 11. Wenn bislang keine vergleichbare sozialwissenschaftliche Untersuchung für das Land Bremen vorliegt, plant der Senat die Durchführung einer solchen und geht der Senat von einem signifikanten Zusammenhang zwischen sozialen Indikatoren und Erkrankungen aus, wenn nein, warum nicht? 12. Wie beurteilt der Senat unter Berücksichtigung der Aussagen, dass soziale Indikatoren Einfluss auf die Gesundheit nehmen können, die ambulante ärztliche Versorgung in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens mit den höchsten Armutsquoten? 13. Außerhalb der üblichen Praxiszeiten wird die ambulante Versorgung in Bremen durch die ärztliche Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sichergestellt. Wie haben sich die Leistungen seit 2010 hier entwickelt? (Bitte nach Leistungsdaten und Anzahl der Praxen aufschlüsseln.) 14. Wie haben sich die Behandlungszahlen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser im Land Bremen seit 2010 entwickelt? (Bitte nach Leistungsdaten und Krankenhäusern aufschlüsseln) 15. Für eine Notfallbehandlung in einem Krankenhaus zahlen die Krankenkassen eine Pauschale von 49,- Euro. Dieser Betrag ist völlig unzureichend. Welche Möglichkeiten sieht der Senat die daraus entstehenden Kostendefizite auszugleichen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 16. In welchen Stadtteilen gab es in den zurückliegenden sieben Jahren eine Reduktion von Praxisstandorten? (Bitte nach Facharztgruppen aufschlüsseln.) 17. Wie plant der Senat auf die zunehmende sprachliche Diversität in einzelnen Stadtteilen zu reagieren im Hinblick auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsprävention, aber auch bei Sozial- und Rechtsberatung? 18. Der letzte Landesgesundheitsbericht stammt aus dem Jahr 2010. Warum wird seitdem kein Landesgesundheitsbericht mehr durch das Gesundheitsressort erstellt? 19. Warum sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nicht Mitglieder im „Netzwerk Gesunde Städte“, einem seit 1989 bestehenden Zusammenschluss von Städten und Kommunen mit dem Ziel des besseren fachlichen Austausches im Bereich Gesundheitsversorgung und -förderung und der gesundheitlichen Prävention? 20. In 13 Bundesländern gibt es kommunale oder regionale Gesundheitskonferenzen oder auch Landesgesundheitskonferenzen. Warum gibt es keine Gesundheitskonferenz im Land Bremen? 21. Sind dem Senat sogenannte Leuchtturmprojekte wie die Poliklinik in Hamburg oder das Gesundheitskollektiv in Berlin, die interdisziplinär angelegt sind und nicht nur die medizinische Primärversorgung beinhalten, bekannt und überlegt der Senat ähnliche Projekte in medizinisch unterversorgten Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven mit zu initiieren oder zu unterstützen? 22. Sind dem Senat bereits existierende Projekte in Bremen oder Bremerhaven bekannt, die mit Unterstützung durch die kassenärztliche Vereinigung und das zuständige Gesundheitsressort zu einem Stadtteilgesundheitszentrum weiterentwickelt werden könnten?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist die aktuelle Lebenserwartung im Land Bremen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden differenziert aufschlüsseln.) Die Lebenserwartung gibt die erwartete Lebenszeit einer Person zum Zeitpunkt der Geburt an. Es wird dabei angenommen, dass sie in jeder Altersstufe die Sterbewahrscheinlichkeit besitzt, wie es den zum jeweiligen Zeitpunkt vorherrschenden altersspezifischen Sterberaten in der Bevölkerung entspricht. Für Gebietseinheiten, in denen die Zahl der im angegebenen Zeitraum Gestorbenen kleiner als 500 ist, ist die Lebenserwartung aufgrund der statistischen Ungenauigkeit nicht ausgewiesen. Tabelle 1: Lebenserwartung in Jahren im Land Bremen und nach Stadtteilen in der Stadtgemeinde Bremen Aggregierter Zeitraum 2006-2015* Männer Frauen 04 Land Bremen 76,6 82,2 04011 Stadt Bremen 77,1 82,4 04012 Stadt Bremerhaven 74,5 80,9 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Stadtgemeinde Bremen/Stadtteile 0401111 Mitte (Stadtteil) 76,3 81,4 0401112 Häfen (Stadtteil) . . 0401121 Neustadt (Stadtteil) 76,1 81,7 0401123 Obervieland (Stadtteil) 78,5 82,3 0401124 Huchting (Stadtteil) 77,6 83,3 0401125 Woltmershausen (Stadtteil) 76,2 81,5 0401131 Östliche Vorstadt (Stadtteil) 77,9 83,2 0401132 Schwachhausen (Stadtteil) 81,0 85,3 0401133 Vahr (Stadtteil) 76,8 82,9 0401134 Horn-Lehe (Stadtteil) 80,4 84,0 0401136 Oberneuland (Stadtteil) 80,7 84,1 0401137 Osterholz (Stadtteil) 76,0 81,5 0401138 Hemelingen (Stadtteil) 77,4 82,8 0401142 Findorff (Stadtteil) 77,2 83,0 0401143 Walle (Stadtteil) 74,9 81,2 0401144 Gröpelingen (Stadtteil) 73,5 79,7 0401151 Burglesum (Stadtteil) 75,8 80,7 0401152 Vegesack (Stadtteil) 77,3 82,8 0401153 Blumenthal (Stadtteil) 75,4 81,7 * Für eine größere statistische Aussagekraft bei den kleinen Fallzahlen auf Stadtteilebene wird ein zusammengefasster Zeitraum von 10 Jahren dargestellt. Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen kleinräumig Infosystem http://www.statistikbremen .de/soev/statwizard_step1.cfm Für die Stadtgemeinde Bremerhaven liegen keine kleinräumigen Daten vor. 2. Wie hoch ist die Kindersterblichkeit im Land Bremen (Bitte nach Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden differenziert aufschlüsseln.) Die Zahl der Säuglings- und Kindersterbefälle wird in der nachfolgenden Tabelle für das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden ausgewiesen. Tabelle 2: Säuglings- und Kindersterbefälle in Bremen Sterbefälle im Jahr 2015 Unter 1 Jahr 1 bis unter 18 Jahre Stadtgemeine Bremen 24 9 Stadtgemeinde Bremerhaven 5 4 Land Bremen 29 13 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen kleinräumig Infosystem Das Statistische Landesamt könnte zwar die Sterbefälle für die Stadtgemeinde Bremen auch auf Stadtteilebene alters- und geschlechtsspezifisch zur Verfügung stellen, jedoch ist die Fallzahl der Gestorbenen im Alter von 0-18 Jahren sehr klein, so dass die Aussagekraft - insbesondere kleinräumig - sehr gering ist (siehe obige Tabelle). Kleinräumig betrachtet gibt es demnach sehr große Zufallsschwankungen (zumal Mortalitätsdaten immer auch geschlechtsspezifisch und altersstandardisiert betrachtet werden sollten). Aus diesem Grunde wird auf eine nach Stadtteilen differenzierte Darstellung verzichtet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Tabelle 3: Säuglingssterblichkeit in Bremen, 2015 Unter 1 Jahr Rate je 1.000 Lebendgeborene Stadtgemeine Bremen 4,5 Stadtgemeinde Bremerhaven 4,3 Land Bremen 4,5 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen kleinräumig Infosystem, eigene Berechnungen Tabelle 4: Kinder- und Jugendsterblichkeit, aggregierter Zeitraum 2006-2015 Gestorbene 1 bis unter 18 Jahre Rate je 100.000 Einwohner der Altersgruppe Stadtgemeine Bremen 17,6 Stadtgemeinde Bremerhaven 16,6 Land Bremen 17,4 Quelle: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen kleinräumig Infosystem, eigene Berechnungen 3. Wie viele Krankheitstage hatten die Einwohner*innen der beiden Stadtgemeinden in den Jahren 2010 bis 2016? (Bitte nach Jahr, Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) Krankheitstage der Bevölkerung werden im Rahmen der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell - Telefonischer Gesundheitssurvey (GEDA)“ vom Robert Koch-Institut erhoben. Basierend auf der Frage „Wie viele Tage waren Sie in den letzten 12 Monaten so krank, dass Sie Ihren üblichen Tätigkeiten im privaten wie im beruflichen Leben nicht nachgehen konnten?“ wurde in GEDA 2012 der Indikator „50 oder mehr Krankheitstage in einem Jahr“ gebildet1. Die aktuellen Ergebnisse liegen mit folgender regionaler Differenzierung vor2: Tabelle 5: 50 Krankheitstage und mehr in den letzten 12 Monaten (Anteil der Befragten in Prozent) 50 Krankheitstage und mehr Anteil der Befragten, die mit „Ja“ geantwortet haben Männer Frauen Deutschland 6,5 6,4 Nordwest* 5,4 7,7 Nordrhein-Westfalen 9,3 5,8 Mitte** 6,1 6,0 Bayern 5,4 7,0 Baden-Württemberg 5,5 4,4 Ost (Nord)*** 6,6 7,6 Ost (Süd) 5,8 6,6 * = Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 1 Faktenblatt zu GEDA 2012 - Ergebnisse der Studie »Gesundheit in Deutschland aktuell 2012, Robert Koch Institut, Im Internet: http://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesundheitsberichterstattung/GBEDownloadsF/ Geda2012/Krankheitstage.pdf?__blob=publicationFile 2 Im Internet: www.gbe-bund.de Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 ** = Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland *** = Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt **** = Sachsen und Thüringen. Eine weitere regionale Differenzierung wurde nicht vorgenommen. 4. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leben im Land Bremen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) In der nachfolgenden Tabelle sind die Angaben über die Anzahl von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren im Land Bremen nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufgeschlüsselt aufgeführt. Tabelle 6: Anzahl von Kindern und Jugendlichen im Land Bremen männlich weiblich 04 Land Bremen (31.12.2016) 56.294 52.083 04011 Stadt Bremen (31.12.2016) 46.311 42.590 04012 Stadt Bremerhaven (31.12.2016) 9.983. 9.493 Stadtgemeinde Bremen/Stadtteile (31.12.2016) 0401111 Mitte (Stadtteil) 972 858 0401112 Häfen (Stadtteil) 38 27 0401121 Neustadt (Stadtteil) 2.816 2.557 0401123 Obervieland (Stadtteil) 3.255 3.078 0401124 Huchting (Stadtteil) 3.022 2.726 0401125 Woltmershausen (Stadtteil) 1.119 1.091 0401131 Östliche Vorstadt (Stadtteil) 1.849 1.731 0401132 Schwachhausen (Stadtteil) 2.692 2.470 0401133 Vahr (Stadtteil) 2.319 2.046 0401134 Horn-Lehe (Stadtteil) 1.875 1.682 0401136 Oberneuland (Stadtteil) 1.190 1.081 0401137 Osterholz (Stadtteil) 3.548 3.455 0401138 Hemelingen (Stadtteil) 3.886 3.421 0401142 Findorff (Stadtteil) 1.529 1.454 0401143 Walle (Stadtteil) 2.437 2.153 0401144 Gröpelingen (Stadtteil) 3.746 3.458 0401151 Burglesum (Stadtteil) 2.745 2.449 0401152 Vegesack (Stadtteil) 2.824 2.742 0401153 Blumenthal (Stadtteil) 3.183 2.891 Stadtgemeinde Bremerhaven/Stadtteile (31.12.2015) Stadtteil 11 Weddewarden 51 52 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Stadtteil 12 Leherheide 1.505 1.336 Stadtteil 13 Lehe 3.808 3.645 Stadtteil 14 Mitte 784 728 Stadtteil 21 Geestemünde 2.654 2.539 Stadtteil 22 Schiffdorferdamm 204 188 Stadtteil 23 Surheide 211 240 Stadtteil 24 Wulsdorf 1.027 901 Stadtteil 25 Fischereihafen 11 11 Quellen: Statistisches Landesamt Bremen, Bremen kleinräumig Infosystem http://www.statistikbremen .de/soev/statwizard_step1.cfm ; BREMERHAVENER STRUKTURDATENATLAS - Teil B – Die Stadtteile, https://www.bremerhaven.de/sixcms/media.php/204/Bremerhavener+Strukturdatenatlas+2016+- +Teil+B+-+alle+Stadtteile.pdf 5. Wie viele Menschen im Land Bremen sind auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB III angewiesen? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) Nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger bei Arbeitslosigkeit (SGB III) sowie der Regelleistungsberechtigten (SGB II) in den Stadtteilen der Stadt Bremen (Stand 12/2016). Tabelle 7: Zahl der Arbeitslosengeldempfänger bei Arbeitslosigkeit (SGB III)* sowie der Regelleistungsberechtigten (SGB II) in den Stadtteilen der Stadt Bremen (Stand 12/2016). Arbeitslosengeldempfänger bei Arbeitslosigkeit*(SGB III) Regelleistungsberechtigte (RLB)(SGB II) Insgesamt Frauen Insgesamt Frauen Land Bremen 6.023 2.684 99.788 49.008 Stadt Bremen 4.901 2.209 78.658 38.702 Stadt Bremerhaven 1.122 475 21.130 10.306 Stadtteile Stadtteil Mitte 210 91 2.455 986 Stadtteil Häfen k.A. k.A. 89 28 Stadtteil Neustadt 433 191 5.410 2.365 Stadtteil Obervieland 289 126 4.107 2.161 Stadtteil Huchting 264 129 6.148 3.174 Stadtteil Woltmershausen 156 73 2.321 1.116 Seehausen+Strom k.A. k.A. k.A. k.A. Stadtteil Östliche Vorstadt 286 140 2.230 914 Stadtteil Schwachhausen 249 136 1.355 668 Stadtteil Vahr 224 98 4.744 2.601 Stadtteil Horn-Lehe 182 88 1.068 532 Borgfeld 47 24 104 47 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Oberneuland 63 33 315 135 Stadtteil Osterholz 275 128 6.532 3.395 Stadtteil Hemelingen 406 181 6.069 2.937 Stadtteil Findorff + Blockland 212 93 2.183 1.076 Stadtteil Walle 352 141 5.289 2.512 Stadtteil Gröpelingen 378 141 11.055 5.450 Stadtteil Burglesum 275 135 4.304 2.235 Stadtteil Vegesack 280 112 5.819 2.888 Stadtteil Blumenthal 295 144 6.363 3.234 nicht zuordenbar k.A. k.A. k.A. k.A. * nicht enthalten sind Empfänger von Arbeitslosengeld bei Weiterbildung Datenquelle: Statistisches Landesamt Bremen; Kleinräumige Daten für die Stadtgemeinde Bremerhaven liegen nicht vor. 6. Wie viele Menschen im Land Bremen erhalten Leistungen nach dem SGB XII? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) Für die nachfolgenden Tabellen wurden folgende Leistungen berücksichtigt: 3. Kapitel SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 4. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) 5. Kapitel SGB XII Hilfen zur Gesundheit (HzG) 6. Kapitel SGB XII Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (EGH) 7. Kapitel SGB XII Hilfe zur Pflege (HzP) 8. Kapitel SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 9. Kapitel SGB XII Hilfen in anderen Lebenslagen Gezählt wurden jene Personen, die eine der vorstehenden Leistungen erhalten (ohne Doppelzählungen bei Mehrfachbezug). Für die Stadtgemeinde Bremen liegen aktuelle Zahlen für den Monat September 2017 vor (seit 2016 werden Fallzahlen in Bremen rückwirkend mit drei Monaten Wartezeit ausgewiesen), für die Stadtgemeinde Bremerhaven für Dezember 2017. Die Leistungen werden entweder ambulant (der/die Leistungsbeziehende lebt weiterhin in eigenem Wohnraum) oder stationär (der/die Leistungsbeziehende lebt in einer Einrichtung) erbracht. Es werden ausschließlich laufende Zahlfälle ausgewiesen. Stadtteilbezogene Daten werden hier nur für Personen mit ambulant erbrachten Leistungen nach dem 3. (HLU) und 4. (GSiAE) Kapitel SGB XII dargestellt. Für stationär erbrachte Leistungen erscheint eine stadtteilbezogene Auswertung nicht sinnvoll, da sich die Zuordnung zum Stadtteil nach Lage der Einrichtung ergibt. Aus Datenschutzgründen werden in den Tabellen Wert <3 gleich „-„ gesetzt, sie sind aber in der Gesamtzahl enthalten. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Tabelle 8: Leistungsbeziehende SGB XII ambulant und stationär (3.-9. Kapitel SGB XII) Leistungsbeziehende SGB XII ambulant und stationär Stadt Bremen Sept. 2017 Bremerhaven Dez. 2017 Leistungsbeziehende 17.371 4.984 dav. weiblich 9.305 2.573 davon männlich 8.066 2.411 Tabelle 9: Leistungsbeziehende HLU (3. Kapitel SGB XII) und GSiAE (4. Kapitel SGB XII) ambulant in den Stadtteilen, Stadtgemeinde Bremen (Stand: Sept. 2017) Stadtgemeinde Bremen September 2017 Leistungsbezieher/-innen SGB XII - ambulant nur HLU und GSiAE - Stadtteil weiblich männlich Summe Mitte 195 234 429 Neustadt 513 447 960 Obervieland 398 273 671 Huchting 524 330 854 Woltmershausen 172 163 335 Östliche Vorstadt 241 247 488 Schwachhausen 205 168 373 Vahr 708 410 1.118 Horn-Lehe 160 110 270 Borgfeld 13 11 24 Oberneuland 40 45 85 Osterholz 587 462 1.049 Hemelingen 434 413 847 Findorff 277 270 547 Walle 335 360 695 Gröpelingen 662 615 1.277 Burglesum 344 267 611 Vegesack 487 402 889 Blumenthal 462 362 824 Häfen/Seehausen/Strom/Blockland 4 10 14 Summe 6.761 5.599 12.360 Tabelle 10: Leistungsbeziehende HLU (3. Kapitel SGB XII) und GSiAE (4. Kapitel SGB XII) ambulant in den Stadtteilen, Stadtgemeinde Bremerhaven (Stand: Dez. 2017) Stadt Bremerhaven Dezember 2017 Leistungsbezieher/-innen SGB XII - ambulant nur HLU und GSiAE - Stadtteil weiblich männlich Summe Fischereihäfen - - - Geestemünde 396 501 897 Lehe 454 503 957 Leherheide 173 224 397 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Mitte 174 207 381 Schiffdorferdamm 6 6 12 Surheide 3 7 10 Weddewarden - - - Wulsdorf 76 87 163 nicht bekannt/erfasst 22 5 27 Summe 1.307 1.541 2.848 7. Wie viele Menschen im Land Bremen beziehen keine Leistungen (Dunkelziffer) aus den staatlichen Sicherungssystemen obwohl sie anspruchsberechtigt sind? Die Zahl der Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, die Leistungen aber nicht beantragen (und erhalten), kann nicht beziffert werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „verdeckter Armut“. Gründe für die Nichtinanspruchnahme können z.B. Unwissenheit oder Scham sein, zuweilen auch die Sorge, dass nahe Verwandte unterhalts-/zahlungspflichtig sein könnten. Gerade in Großstädten kann aber davon ausgegangen werden, dass die Beratungsdichte sehr hoch ist und Unwissenheit deshalb eher keine Rolle spielen dürfte. In Einzelfällen werden diese Personen möglicherweise im Stadtteil bekannt sein, so dass die Einrichtungen/Beratungsstellen/Berater/-innen, die im Stadtteil tätig sind, darauf hinwirken können, dass die Personen staatliche Leistungen beantragen. 8. Wie viele Menschen im Land Bremen haben die deutsche Sprache nicht als Muttersprache? (Bitte nach Geschlecht und Stadtteilen der beiden Stadtgemeinden aufschlüsseln.) Es liegen keine Daten zur Anzahl der Menschen in der Gesamtbevölkerung, die nicht die deutsche Sprache als Muttersprache haben, vor (lediglich im Rahmen von Einschulungsuntersuchungen wird die Muttersprache erhoben). 9. Sind dem Senat die sozialwissenschaftlichen Untersuchungen aus den Ländern Hamburg (Morbiditätsatlas) und Berlin (Sozialinfrastrukturatlas) bekannt, die den Zusammenhang zwischen sozialer Lage und Gesundheit untersuchen und liegt eine ähnliche Studie für das Land Bremen vor? Die sozialwissenschaftlichen Untersuchungen aus den Ländern Hamburg (Morbiditätsatlas) und Berlin (Sozialinfrastrukturatlas) sind dem Senat bekannt. Ein dem Berliner Sozialstukturatlas vergleichbares Instrument liegt mit dem „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ auch in Bremen vor. Das „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ ist ein einheitliches Bezugssystem für die Darstellung sozialer Strukturen und deren Entwicklung in der Stadt Bremen. Im Bremer Modell werden anhand von sieben Leitindikatoren aus folgenden Bereichen sozialräumliche Zuordnungen auf Ortsteilebene getroffen: - Bildung (Indikatoren: Sprachförderbedarf und Nicht-Abiturquote), - Sicherheit (Indikator: Anzahl der Fälle von Körperverletzung), Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 - Einkommen (Indikatoren: Transferleistungsdichte unter 15 Jahren und über 15 Jahren), - Arbeit (Indikator: Arbeitslosenziffer), - Partizipation (Indikator: Nichtwähleranteil). Die Federführung der Durchführung und Berichterstattung des Monitorings liegt bei der Geschäftsführung der AG Stadtmonitoring beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Die Berechnungen werden vom Statistischen Landesamt geführt; es ist zudem im Rahmen von Darstellungen und Visualisierungen beteiligt. Als zweites Monitoringsystem gibt es das „Monitoring Soziale Stadt“, das „Vermutungsgebiete sozialer Problemlagen“ für das Programm „Wohnen in Nachbarschaften (WiN)“ auf Baublockebene ausweist. Die Berechnungen zu beiden Monitoringsystemen (das „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ auf Ortsteilebene und das „Monitoring Soziale Stadt“, bisher auf Grundlage von Baublockdaten) werden frühestens im 2.Quartal 2018 beginnen können: Aufgrund einer Verfahrensumstellung aller Statistischen Landesämter gibt es derzeit keine aktuellen Bevölkerungszahlen aus der amtlichen Statistik. Die letzten Zahlen stammen vom 31.12.2015. Die amtliche Bevölkerungszahl ist jedoch die Bezugsgröße bei der Berechnung der Indikatoren und betrifft daher beide Monitoringsysteme. Aktuellere Daten werden für 2016 im März und für das Jahr 2017 im August 2018 zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) ihre Datenlieferung an die Kommunen stärker reglementieren. Ab Januar 2018 werden Daten nur noch für Gebietseinheiten größer 1.000 Einwohner und einer Fallzahl größer 10 geliefert werden. Dies betrifft die Indikatoren „Transferleistungsdichte u15“, „Transferleistungsdichte ü15“ und „Arbeitslosenziffer“. Das „Monitoring Soziale Stadtentwicklung“ ist auf der Ortsteilebene davon weniger betroffen, da dort weitestgehend die Kriterien eingehalten werden. Für das „Monitoring Soziale Stadt“ hat diese Entscheidung der BA großen Einfluss, da die bisher verwendete Ebene der Baublöcke nicht mehr bedient werden kann. Neue Datenlieferungen sind frühestens im März 2018 zu erwarten. SUBV hat daher eine neue räumliche Ebene weiter entwickelt, die zwischen Baublock und Ortsteil liegt und im Rahmen des Projektes „Lernen vor Ort“ erarbeitet wurde. Ursprünglich ging diese Raumeinheit über Ortsteilgrenze hinaus und hatte mindestens 500 Einwohner. Diese Ebene wurde an die Kriterien der BA angepasst, d.h. die Ortsteilgrenzen werden eingehalten und die Gebiete haben mindestens 1.100 Einwohner (inklusive Puffer von 100 Einwohnern). Dieser Überarbeitungsprozess ist abgeschlossen. Derzeit läuft die Überprüfung durch das Statistische Landesamt, das diese Ebene dann der BA zur Verfügung stellt. Erst darauf aufbauend kann erst das „Monitoring Soziale Stadt“ gerechnet werden. Bezogen auf die Analyse einer kleinräumigen Krankheitslast liegt die Studie „Kleinräumige morbiditäts- und demographiegestützte prospektive, sektorenübergreifende Bedarfsplanung“ vor, die die damalige Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit beim Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen in Auftrag gegeben hatte. Ziel der im Jahr 2012 fertig gestellten Studie war es, Kenntnisse über zukünftige Krankheitslast der Bremer Bevölkerung auf kleinräumiger Ebene zu erhalten. Hierfür wurden anhand der vier Volkskrankheiten Bluthochdruck (Hypertonie), Herzinsuffizienz, Schlaganfall und Diabetes mellitus die Ist-Situation sowie Projektionen auf Stadtteil- und Ortsteilebene bis zum Jahr 2030 vorgenommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 10. Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Daten und Informationen aus einer vergleichbaren Studie für das Land Bremen helfen würden, zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und -prävention zu treffen? Angesichts der engen Verbindung zwischen sozialer Lage und dem Gesundheitszustand teilt der Senat die Einschätzung, dass spezifische Studien und Monitoringsysteme, die soziale Problemlagen auf kleinräumiger Ebene ausweisen, geeignet sind, zielgerichtet Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und -prävention zu entwickeln. 11. Wenn bislang keine vergleichbare sozialwissenschaftliche Untersuchung für das Land Bremen vorliegt, plant der Senat die Durchführung einer solchen und geht der Senat von einem signifikanten Zusammenhang zwischen sozialen Indikatoren und Erkrankungen aus, wenn nein, warum nicht? Der erste Teil der Frage ist mit der Antwort auf Frage 9 beantwortet. Der Senat geht von einem signifikanten Zusammenhang zwischen sozialen Indikatoren und Erkrankungen aus. Dies ist in vielen wissenschaftlichen Studien belegt worden - und zu diesem Ergebnis sind auch eigene Auswertungen gekommen. 12. Wie beurteilt der Senat unter Berücksichtigung der Aussagen, dass soziale Indikatoren Einfluss auf die Gesundheit nehmen können, die ambulante ärztliche Versorgung in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens mit den höchsten Armutsquoten? Da für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bremen für diese Frage um Stellungnahme gebeten. Die Antwort lautet: „Die Vertragsärzte bezweifeln nicht, dass soziale Faktoren Einfluss auf die Gesundheit ihrer Patienten haben. Ebenso klar erscheint es, dass bestimmte, negative Indikatoren sich in einigen Stadtteilen häufen. Ohne jegliche Evidenz ist jedoch der Schluss, dass die Anwesenheit von Ärzten, welcher Fachrichtung auch immer, einen Einfluss auf diese sozialen Indikatoren, insbesondere die Armut nehmen könne. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eben diese Faktoren dazu führen, dass alle (und das sind nicht viele) als ungesund erkannten Bestandteile der Lebensführung dort gehäuft vorkommen. Dazu zählt auch, dass ärztliche Hilfe seltener und bedauerlicherweise meist nicht präventiv in Anspruch genommen wird. Präventionsmedizin wird von den Ärzten vor Ort selbstverständlich angeboten. Insofern begrüßen wir die Aktivitäten der zuständigen Senatorin ausdrücklich, den präventiven Gedanken außerhalb des Gesundheitswesens „zum Kunden“ zu tragen und zu informieren.“ 13. Außerhalb der üblichen Praxiszeiten wird die ambulante Versorgung in Bremen durch die ärztliche Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sichergestellt. Wie haben sich die Leistungen seit 2010 hier entwickelt? (Bitte nach Leistungsdaten und Anzahl der Praxen aufschlüsseln.) Da für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bremen für diese Frage um Stellungnahme gebeten. Von dort wurden folgende Tabellen und die nachfolgende Kommentierung übersandt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 Tabelle 11: Ärztliche Bereitschaftsdienstzentralen Jahr ÄBD HB-Stadt Abweichung zum Vorjahr in % ÄBD HB-Nord Abweichung zum Vorjahr in % ÄBD Brhv. Abweichung zum Vorjahr in % 2010 36.584 - 6.709 - 11.393 - 2011 35.533 -2,9% 7.370 9,9% 10.935 -4,0% 2012 35.902 1,0% 8.083 9,7% 10.161 -7,1% 2013 38.534 7,3% 9.543 18,1% 11.255 10,8% 2014 38.136 -1,0% 8.754 -8,3% 10.380 -7,8% 2015 39.701 4,1% 9.059 3,5% 10.501 1,2% 2016 42.391 6,8% 8.178 -9,7% 11.366 8,2% 2017 45.405 7,1% 10.188 24,6% 11.850 4,3% Gesamt 312.186 67.884 87.841 Steigerung in % von 2010 zu 2017 24,1% 51,9% 4,0% Tabelle 12: Kinder- und Jugendärztliche Bereitschaftsdienstzentralen Jahr KBD HB-Stadt Abweichung zum Vorjahr in % KBD HB-Nord Abweichung zum Vorjahr in % KBD Brhv. Abweichung zum Vorjahr in % 2010 15.117 - 3.449 - 3.104 - 2011 15.705 3,9% 3.485 1,0% 3.225 3,9% 2012 14.635 -6,8% 3.627 4,1% 3.167 -1,8% 2013 13.860 -5,3% 3.463 -4,5% 3.192 0,8% 2014 15.734 13,5% 3.302 -4,7% 3.279 2,7% 2015 16.546 5,2% 3.423 3,7% 3.214 2,0% 2016 17.540 6,0% 3.801 11,0% 3.474 8,1% 2017 16.461 -6,2% 3.822 0,6% 3.167 -8,8% Gesamt 125.598 28.372 25.822 Steigerung in % von 2010 zu 2017 8,9% 10,8% 2,0% Wie den Tabellen zu entnehmen ist, hat sich die Zahl der Inanspruchnahmen im ärztlichen Bereitschaftsdienst kontinuierlich gesteigert. Hierzu trägt sicher der Umstand bei, dass alle diese Praxen inzwischen mit großen Krankenhäusern der Primärversorgung angesiedelt sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 14. Wie haben sich die Behandlungszahlen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser im Land Bremen seit 2010 entwickelt? (Bitte nach Leistungsdaten und Krankenhäusern aufschlüsseln) Da für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bremen für diese Frage um Stellungnahme gebeten. Die Antwort lautet: „Beispielhaft sind hier die Zahlen der vierten Quartale aller Bremer Krankenhäuser einschließlich der Jahressummen angegeben (Für das Jahr 2017 aus drei Quartalen hochgerechnet da das 4. QUARTAL noch nicht abgerechnet ist). Krankenhaus 2015 2016 2017 Klinikum Bremen-Mitte 6.088 7.175 offen Krankenhaus St.-Joseph-Stift 3.559 3.662 Roland-Klinik 462 397 Paracelsus-Kurfürstenklinik 6 6 Klinikum Links der Weser 3.871 3.887 Klinikum Bremen-Nord 4.326 5.695 Klinik Dr. Heines 16 18 Klinikum Bremen-Ost 2.399 1.930 DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus 5.586 5.504 26.313 28.274 Schnitt /3*4 Jahressummen 112.180 113.948 128.525 Es zeigt sich auch bei den im Krankenhaus behandelten Notfällen ein Anstieg, insbesondere im Klinikum Bremen-Mitte, Klinikum Bremen-Nord und im St.-Joseph-Stift. 15. Für eine Notfallbehandlung in einem Krankenhaus zahlen die Krankenkassen eine Pauschale von 49,- Euro. Dieser Betrag ist völlig unzureichend. Welche Möglichkeiten sieht der Senat die daraus entstehenden Kostendefizite auszugleichen? Notfallbehandlungen, die in einen stationären Aufenthalt münden, rechnen die Krankenhäuser nach Fallpauschalen (diagnosis related groups, DRGs) ab. Dabei wird jedem Fall eine DRG zugeordnet. Jede DRG wiederum hat eine definierte „Bewertungsrelation“. Sie drückt aus, in welchem Verhältnis der Ressourcenverbrauch einer DRG zum durchschnittlichen Ressourcenverbrauch aller DRG-Fälle steht. Wenn man nun die Bewertungsrelation mit dem Landesbasisfallwert multipliziert, erhält man den Erlös für den jeweiligen Fall. Dieses Vergütungsverfahren erfolgt nach den Grundsätzen der Krankenhausfinanzierung, wie sie bundesgesetzlich im Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Krankenhausentgeltgesetz festgelegt sind. Grundsätzlich sind für ambulante Notfallbehandlungen die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig, die im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrages auch den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst betreiben. Ambulante Notfallbehandlungen durch Krankenhäuser gelten als vertragsärztliche Leistung, wenn kein Vertragsarzt oder keine Vertragsärztin für die unmittelbare Behandlung der Patientinnen und Patienten verfügbar ist. Bei einer ausschließlich ambulanten Notfallbehandlung erhält das Krankenhaus eine Pauschale von 49,06 €. Diese Pauschale ist in vielen Fällen nicht kostendeckend. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Der Gemeinsame Bundesausschuss wurde bereits durch den Bundesgesetzgeber beauftragt, eine Regelung zu einem gestuften System von Notfallstrukturen zu entwickeln. Ziel ist es, Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung teilnehmen, Zuschläge zu gewähren. Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Reformbedarf im Bereich der Notfallbehandlung erkannt und im Jahr 2017 in Bremen die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen. Der Senat wird sich im Rahmen dieser Arbeitsgruppe für eine angemessene Vergütung der ambulanten Notfallversorgung einsetzen. 16. In welchen Stadtteilen gab es in den zurückliegenden sieben Jahren eine Reduktion von Praxisstandorten? (Bitte nach Facharztgruppen aufschlüsseln.) Da für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bremen für diese Frage um Stellungnahme gebeten. Die Antwort lautet: „Zur Zahl der Praxisstandorte führt die KVHB keine Statistik. Unbestritten ist, dass der Wille des Gesetzgebers, Kooperationen zu fördern, z.B. in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ´s), in nicht unerheblichem Maße gewirkt hat. Hierdurch gehen naturgemäß jeweils Standorte verloren. Einen Schwerpunkt in bestimmten Stadtteilen können wir nicht konstatieren. Vielmehr beobachten wir eine Konzentration an den Standorten aller Krankenhäuser mit somatischer Ausrichtung. Die dort errichteten Ärztehäuser fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit und verbessern die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Diesem wünschenswerten Effekt steht eine Verringerung der Standorte zwingend gegenüber.“ 17. Wie plant der Senat auf die zunehmende sprachliche Diversität in einzelnen Stadtteilen zu reagieren im Hinblick auf Gesundheitsversorgung und Gesundheitsprävention, aber auch bei Sozial- und Rechtsberatung? Der Senat hat bereits im Jahr 2016 auf zunehmende Beratungsbedarfe von Neuzugewanderten reagiert. Er hat acht Beratungsstellen „Ankommen im Quartier“ (AiQ) in den sog. WiN-Gebieten (Wohnen in Nachbarschaften) Lüssum, Gröpelingen, Huckelriede, Kattenturm, Huchting, Hemelingen, Schweizer Viertel und Neue Vahr eingerichtet. Die Beratungen sind thematisch offen. Im Februar 2018 wurde der Deputation für Soziales, Jugend und Integration eine Auswertung der Beratungsthemen und Tätigkeiten vorgelegt. Dem ist zu entnehmen, dass die Schwerpunkte der Beratung bei der „ Hilfe in Behördenangelegenheiten“, der „allgemeinen Orientierung in der Alltagsbewältigung“ und bei Fragen zu „Familie und Kindern“ liegen. Gesundheitsbezogene Fragestellungen sind eher nachrangig. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Unterstützung in den Stadtteilen sind die Sprachund Integrationsmittler/innen (Sprinter). Die Sprinter geben mündliche und telefonische Hilfestellung und Übersetzung, sie helfen bei der Bearbeitung von Formularen und Anträgen, begleiten und geben Hilfestellung bei wahrzunehmenden Terminen (darunter z.B. auch Arztbesuche) und üben eine Verweisberatung aus. Die Stellen der Sprach- und Kulturmittler/innen werden ausgebaut und den Bedarfen angepasst.“ Darüber hinaus gibt es das Projekt „BINNEN-Beratungsstelle zur Inklusion neuzugewanderter EU-Nachbarn“, das vom Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) gefördert wird. Projektträger ist der Verein für Innere Mission Bremen. Die Beratungsstellen des Projekts sind über ganz Bremen verteilt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Kirchengemeinden und Quartierszentren haben Örtlichkeiten zur Verfügung gestellt, sodass der Bremer Norden, Süden, Osten und Mitte über das Angebot dieser Beratung verfügen. Ziel ist es hierbei, alle Menschen in Bremen zu erreichen, die einen Unterstützungsbedarf haben und aus den umliegenden EU-Ländern nach Deutschland gekommen sind. Im Rahmen des Projekts wird auch zu gesundheitlichen Fragen (z.B. Versicherungsschutz, Unterstützung bei der Vereinbarung von Arztterminen und ggf. Begleitung durch Ehrenamtliche) beraten und ggf. an spezifische Einrichtungen und Angebote (z.B. Schwangerenberatung) verwiesen.“ Zudem fördert der Senat Einrichtungen wie den Gesundheitstreffpunkt West sowie das Frauengesundheitsprojekt Tenever, durch die unter anderem eine niedrigschwellige, kostenlose psychosoziale Gesundheitsberatung für die genannten Zielgruppen erfolgt. Im Rahmen des vermehrten Zuzugs von EU-Bürgern wurde in Bremerhaven mit Mitteln des Magistrats eine Beratungsstelle eingerichtet und initiiert und durch die AWO betrieben. Sie wird jetzt durch die AWO fortgesetzt. In diesem Rahmen erfolgt Beratung und Unterstützung zu gesundheitlichen, sozialen und rechtlichen Angelegenheiten. 18. Der letzte Landesgesundheitsbericht stammt aus dem Jahr 2010. Warum wird seitdem kein Landesgesundheitsbericht mehr durch das Gesundheitsressort erstellt? Verwiesen sei auf den „Gesundheitsbericht 1992“, den „Landesgesundheitsbericht 1998“, die in 2004 und 2009 vom Gesundheitsressort in Kooperation mit dem „Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin“ (heute: Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie – BIPS) durchgeführten Befragungen der Bremer Bevölkerung mit einem umfangreichen Fragenkatalog u.a. zum Gesundheitszustand und Gesundheitsverhalten und dem Gesundheitsbericht 2010. Dass die Landesgesundheitsberichterstattung in Bremen dann nicht mehr weitergeführt wurde, hatte verschiedene Gründe. - Die verfügbaren Daten geben nur begrenzt Auskunft über den Gesundheitszustand und das Gesundheitsverhalten. Als Beispiele seien genannt: Daten der amtlichen Statistik wie der Todesursachenstatistik können die erhebliche Bedeutung chronischer Krankheiten in der Bevölkerung kaum abbilden. Daten über Arbeitsunfähigkeit betreffen nur einen Teil der Bevölkerung. - Um diese Datenlücken für das Land Bremen zu füllen, wurden mit den Bevölkerungsbefragungen eigene Daten erhoben. Die Ergebnisse zeigten, dass sich die Bremer Bevölkerung bezüglich des Gesundheitsverhaltens, des Krankheitsspektrums und der Krankheitsverteilung nicht grundlegend vom Bundesdurchschnitt unterscheidet. Der Erkenntnisgewinn dieser Befragungen war im Vergleich mit vorliegenden Erhebungen anderer Regionen oder Studien eher klein. Ausgewiesen bremenspezifische Erkenntnisse wurden kaum gewonnen. Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen stand der Aufwand in keinem Verhältnis zum Erkenntnisgewinn. - Die enge Verknüpfung von sozialer und gesundheitlicher Ungleichheit ist bekannt – und auch, in welchen Ortsteilen Bremens und Bremerhavens soziale Problemlagen bestehen. Hierzu gibt es auch Datenmaterial. Mit verschiedenen Programmen und Maßnahmen geht der Senat dort gezielt Probleme an. Zu nennen sind exemplarisch das Programm „Wohnen in Nachbarschaften“, die Präventionsfachkräfte an den Schulen sowie „TippTapp - Gesund ins Leben“. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 - Im Laufe der Jahre hat sich das frei zugängliche Datenangebot deutlich erweitert. Mit dem Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes werden umfangreiche Daten nach Ländern differenziert dargestellt. Der Senat prüft derzeit, wie und in welcher Form, unter Nutzung vorhandener Daten eine Weiterentwicklung der Landesgesundheitsberichterstattung möglich ist. 19. Warum sind die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven nicht Mitglieder im „Netzwerk Gesunde Städte“, einem seit 1989 bestehenden Zusammenschluss von Städten und Kommunen mit dem Ziel des besseren fachlichen Austausches im Bereich Gesundheitsversorgung und -förderung und der gesundheitlichen Prävention? Bremen und Bremerhaven sind im Austausch darüber, ob eine solche Mitgliedschaft eine sinnvolle Ergänzung sein kann. Sowohl Bremen als auch Bremerhaven sind aber bereits zur Koordinierung regionaler Aktivitäten und zum Benchmarking auf verschiedenen Ebenen der Gesundheitsprävention vielfältig vernetzt. Bezüglich Gesundheitsprävention sei exemplarisch auf das MRE-Netzwerk (MRE= multiresistente Erreger) und die Aktivitäten der Landesvereinigung für Gesundheit Bremen e.V. (LVG) verwiesen. Bei der LVG findet ein regelmäßiger fachlicher Austausch auch mit der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (LVG AFS) statt. Die Aktivitäten der LVG sind häufig auf das Quartier bezogen. 20. In 13 Bundesländern gibt es kommunale oder regionale Gesundheitskonferenzen oder auch Landesgesundheitskonferenzen. Warum gibt es keine Gesundheitskonferenz im Land Bremen? Regionale, oftmals stadtteilbezogene und themenzentrierte Gesundheitskonferenzen finden in Bremen seit Jahren statt, die auch viele allgemeine gesundheitspolitische Themen behandeln. Im Zuge der Umsetzung des Präventionsgesetzes (PrävG) wurde zwischen den Sozialversicherungsträgern und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz im Dezember 2016 eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Hiernach ist jährlich eine Präventionskonferenz des Landes Bremen vorgesehen. Die erste Präventionskonferenz fand am 20. März 2017 statt, die Folgekonferenz wird derzeit vorbereitet. 21. Sind dem Senat sogenannte Leuchtturmprojekte wie die Poliklinik in Hamburg oder das Gesundheitskollektiv in Berlin, die interdisziplinär angelegt sind und nicht nur die medizinische Primärversorgung beinhalten, bekannt und überlegt der Senat ähnliche Projekte in medizinisch unterversorgten Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven mit zu initiieren oder zu unterstützen? Der interessante Ansatz einer Zusammenführung von Beratung und niedergelassener ärztlicher Versorgung wird aktuell mit verschiedenen Akteuren erörtert. Als darüber hinausgehen wird das „Modell Kinzigtal“ auch als eine Gestaltungsoption bewertet. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 22. Sind dem Senat bereits existierende Projekte in Bremen oder Bremerhaven bekannt, die mit Unterstützung durch die kassenärztliche Vereinigung und das zuständige Gesundheitsressort zu einem Stadtteilgesundheitszentrum weiterentwickelt werden könnten? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. Bestehende Stadtteilangebote können in entsprechende Überlegungen mit einbezogen werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1585 VB Bessere medizinische Versorgung in benachteiligten Stadtteilen: Neue Wege in der kommunalen Gesundheitspolitik, zum Beispiel durch Stadtteilgesundheitszentren, prüfen und einschlagen 20180313_1_GA Bessere medizinische Versorgung