BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1586 Landtag (zu Drs. 19/1490) 19. Wahlperiode 13.03.18 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kommt der Senat bei der wirksamen Bekämpfung und Prävention von Armut voran? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 13. März 2018 „Kommt der Senat bei der wirksamen Bekämpfung und Prävention von Armut voran?“ (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 23.01.2018) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Im April 2015 legte der in der letzten Legislaturperiode eingesetzte Ausschuss zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung einen umfassenden Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen vor. Die überwiegende Mehrheit – 88 von insgesamt 131 Empfehlungen – wurde dabei interfraktionell beschlossen. Das Parlament war sich einig, dass diese Empfehlungen zwar kein universelles Patentrezept gegen alle Phänomene der Armut sein können, die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen, von denen viele ohne finanziellen Mehraufwand realisierbar sind, aber einen wesentlichen Beitrag für mehr Prävention, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit leisten würde. Auf dieses starke Signal hat der rot-grüne Senat jedoch nicht angemessen reagiert. Erst im Januar 2017 musste der Senat eingestehen, dass der Umsetzungsprozess dieser Armutsbekämpfungsmaßnahmen in erheblichem Maße stockt. Die Anträge von CDU und LINKEN, die die Einhaltung der Beschlüsse des Armutsausschusses einforderten, wurden abgelehnt. Vertreter der Fraktionen von SPD und Grünen forderten stattdessen in der Bürgerschaftsdebatte vom 25.01.2017, dass bestehende Maßnahmen vor einer Ausweitung zuerst auf ihre Wirksamkeit überprüft werden müssten. Erst dann sollte eine Ausweitung auf andere Stadtteile stattfinden oder Maßnahmen, die sich scheinbar nicht bewähren, eingestellt werden. So wollte man die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst erfolgreich einsetzen. Gleichzeitig versprach der Senat, sich in vielen Bereichen weiter auf den Weg zu machen. Die Sozialsenatorin sagte zu, dass ressortübergreifende Präventionsketten in den Stadtteilen etabliert werden sollten. Ebenso sollte es beim Ausbau der Ganztagsschulen vorangehen. Jetzt, nach einem Jahr, zeigt sich allerdings, dass der angekündigte Prozess nicht zufriedenstellend fortgeführt wurde. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion will weiterhin Verantwortung für die Armutsprävention und Armutsbekämpfung übernehmen. Dabei muss die Aktivierung des Selbsthilfepotentials besonders gefährdeter Zielgruppen im Vordergrund stehen. Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr ohne Schul- und Berufsabschluss bleiben und die soziale und gesellschaftliche Situation von Langzeitarbeitslosen muss, besonders durch die Teilhabe an Arbeit, verbessert werden. Da, wo im Erwachsenenleben, Abschlüsse fehlen bzw. nicht mehr aktuell sind, müssen Qualifizierungsmaßnahmen angeboten werden. Alleinerziehende sind auf eine funktionierende, ihren Bedürfnissen entsprechende Kindertagesbetreuung und Menschen mit Migrationserfahrung vor allem anderen auf ein passendes Angebot an Sprachkursen angewiesen. Daher gibt es keinen Grund, mit der Überprüfung (Evaluation) und der Ausweitung von bewährten Maßnahmen zu warten, denn Bremen weist in den letzten vergleichenden Statistiken weiterhin die höchste Armutsrisikoquote (24,8 %) aller Bundesländer auf, die nur von Berlin (22,4 %) und Mecklenburg-Vorpommern (21,7 %) annähernd erreicht wird. Obwohl eine neuere Untersuchung der Arbeitnehmerkammer Bremen von einem leichten Rückgang der Armutsquote auf 22, 6 % ausgeht, wird sich erst noch zeigen, ob dies ein kurzfristiger Effekt Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 oder eine langfristige Trendumkehr ist. Besonders von Armut gefährdet sind, neben Erwerbslosen und Empfängern von Transferleistungen, nach wie vor Alleinerziehende, Familien mit mehr als drei Kindern, Personen ohne Schulabschluss und Flüchtlinge. Auch bei der Armutsgefährdungsquote von Kindern (34,2 %) ist Bremen trauriger Spitzenreiter. In absoluten Zahlen heißt das, dass 34.000 Kinder von Armut betroffen sind bzw. unterhalb der Armutsgrenze leben. Mit diesen Zahlen darf sich die Bremer Politik nicht einfach abfinden. Die ohnehin schon dramatische Situation, wird sich durch die aufgenommenen Flüchtlinge noch verstärken , da diese nach erfolgreichem Asylverfahren meist in den Transferleistungsbezug (insbesondere Hartz IV) rutschen, solange kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis besteht. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Armuts- und Armutsgefährdungsquote von a) Erwachsenen und b) Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven im vergangenen Jahr entwickelt? Wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen vergleichbarer Größe dar? Wie zum Bundestrend? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 2. Wie hat sich die Anzahl der Menschen in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2017 entwickelt , die sich im Transferleistungsbezug befinden? (bitte nach Anspruch auf ergänzende finanzielle Leistungen vom Jobcenter, Anspruch auf Wohngeld, Bezug von Arbeitslosengeld II, Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung getrennt angeben ). 3. Wie hat sich die Zahl der Asylberechtigen und Flüchtlinge entwickelt, die in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven Leistungen aus dem SGB II erhalten haben? Wie wird sich diese Zahl in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich entwickeln? 4. Wie haben sich die Sozialindikatoren Einkommensarmut, Sprachstand und Migrationshintergrund in den WiN-Gebieten im Jahresverlauf 2017 entwickelt? Wie verhält sich diese Entwicklung zu den übrigen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat den Stand und die Folgen der sozialen Segregation in den oben genannten Stadtteilen? 5. Wie hat sich das Armutsrisiko von besonders betroffenen Gruppen entwickelt, insbesondere bei a) (älteren) Frauen, b) Alleinerziehenden, c) Kindern- und Jugendlichen, d) Familien mit mehr als drei Kindern, d) Langzeitarbeitslosen und e) Flüchtlingen? Wie bewertet der Senat diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung? 6. Wie bewertet der Senat die unter 1 bis 5 abgefragten Kennzahlen in Bezug auf die bereits praktizierten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung? 7. Welche Ergebnisse hat die Anfang 2017 angekündigte Evaluierung der Maßnahmen und Strategien aus dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) sowie den Vorschlägen des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut hervorgebracht? Inwiefern wurden diese Maßnahmen evaluiert? 8. Vor dem Hintergrund der Evaluierung: Welche Maßnahmen und Strategien zur Armutsbekämpfung will der Senat weiterverfolgen oder neu aufnehmen? Welche Maßnahmen und Strategien will der Senat hingegen einstellen? Wie begründet sich die Einstellung jeweils ? 9. Zu wann wird der Bremischen Bürgerschaft der dritte ARB vorgelegt? Welche Schwerpunkte wird der Senat in diesem Bericht setzen? Wird das Ergebnis der Evaluierung der Strategien und Maßnahmen aus dem zweiten ARB Bestandteil des dritten ARB sein? 10. Hat der Senat, zusätzlich und über den ARB hinaus, die Zuwendungen und Projektförderungen im aktuellen Zuwendungsbericht 2016 auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Ar- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 mutsbekämpfung überprüft? Zu welchem Ergebnis hat diese Überprüfung geführt? Werden die vorhandenen Angebote auch zukünftig beibehalten und welche Schwerpunkte will der Senat bei Zuwendungen und Projektförderungen zukünftig setzen? An welcher Stelle spiegeln sich diese Anstrengungen des Senats bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 wieder? 11. Welche konkreten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wurden aufgrund der im Senatsbericht aus Drs. 19/810 vorgestellten Fachstrategien der einzelnen Senatsressorts zur Armutsbekämpfung oder -prävention mit welchem Ergebnis umgesetzt? Welche konkreten Maßnahmen wurden neu begonnen? Wann ist jeweils die Überprüfung und Evaluierung dieser Maßnahmen geplant? Wie gewährleisten die Senatsressorts die sinnvolle Verknüpfung bestehender Strategien? 12. Welche übergeordneten Armutspräventions- und Armutsbekämpfungsstrategien verfolgt der Senat aktuell? Welche Strategie verfolgt der Senat konkret zur Vermeidung von Schul- und Berufsabschlusslosigkeit bei Kindern- und Jugendlichen? 13. Welche konkreten Maßnahmen hat das Sozialressort, als federführendes Organ, mit welcher Schwerpunktsetzung im Jahr 2017 zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen durchgeführt ? Auf welcher Grundlage wurde die Schwerpunktsetzung vorgenommen? Welche Indizes wurden zur Beurteilung herangezogen? 14. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat im Bereich der Familienhilfe ergriffen? Inwiefern wurden hier – abseits von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen – Präventionsangebote geschaffen und umgesetzt? Wenn ja, welche waren dies und wie beurteilt der Senat die bisherigen Erfolge? 15. Welche konkreten Fortschritte gibt es bei der Etablierung von Präventionsketten in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens? In welchen Stadtteilen konnten aus Sicht des Senats erfolgreich Präventionsketten etabliert werden? In welchen Stadtteilen muss nach Ansicht des Senats im Jahr 2018 ein Schwerpunkt gelegt werden? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) 16. Nach welchem Vorbild bzw. Muster ist der Senat bei der Etablierung von Präventionsketten vorgegangen? Hat sich der Senat hierzu externe gutachterliche beziehungsweise beratende Hilfe eingeholt? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis? 17. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Ganztagsschulen für die Armutsprävention: Wie erklärt der Senat, dass notwendige infrastrukturelle Maßnahmen an vielen Schulen erst stark zeitverzögert begonnen werden, so dass „eine Umsetzung der erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen für einen bedarfsgerechten Ganztagsbetrieb […] frühestens Anfang 2021 erfolgt“ (Vorlage Nr. G 69/19)? 18. Wie viele Stellen im Landesprogramm „Perspektive Arbeit (LAZLO)“ konnten zum 31.12.2017 in Bremen und Bremerhaven besetzt werden und wie viele Arbeitgeber (private Betriebe, anerkannte Träger sowie Eigen- und Beteiligungsbetriebe des Landes bzw. der Stadtgemeinden) haben bisher an LAZLO teilgenommen? Wie erklärt sich der Senat, dass es bei rund 16.000 Langzeitarbeitslosen im Land Bremen nicht möglich ist, alle 500 geschaffenen Plätze zeitnah zu besetzen? Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Arbeitgebergewinnung entwickelt und seit wann werden diese angewendet? 19. Welche Bedeutung misst der Senat diesem Programm mit Blick auf die Armutsbekämpfung und -prävention bei und welche Verbesserungsbedarfe werden gesehen? Welche Pläne bestehen über den 31.12.2019 hinaus? Sollen die bisherigen Zielgruppen beibehalten werden und was ist geplant, um den Anteil von Frauen sowie den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu erhöhen? Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Teilnehmergewinnung für das Programm LAZLO entwickelt und seit wann werden diese angewendet? Wie genau sieht aktuell die Praxis in der Teilnehmergewinnung aus? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 20. Welche Bedeutung misst der Senat der am 27. Februar 2018 stattfindenden 3. Bremer Armutskonferenz bei? Inwiefern hat sich bzw. wird sich der Senat an der Durchführung der 3. Armutskonferenz beteiligen? Erwartet sich der Senat von dieser Konferenz Impulse , die er in seiner weiteren Zielsetzung aufnehmen kann? 21. Wie bewertet der Senat die durch die Arbeitnehmerkammer im Januar 2018 festgestellte zunehmende soziale Segregation verschiedener Stadtteile? Welche Maßnahmen hält der Senat zur Vermeidung und Bekämpfung sozialer Segregation für notwendig? 22. Vor dem Hintergrund der beantworteten Fragen und der Ankündigungen des vergangenen Jahres: Wie bewertet der Senat seinen Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung? Worin sieht der Senat eine Hauptaufgabe in den Jahren 2018 und 2019?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Der Senat hat im Jahr 2009 den ersten Bremer Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Hintergrund war die auch in Bremen seit 2000 zu beobachtende zunehmende Armutsentwicklung . Der Bericht hat den Armutsbegriff erweitert und wesentliche armuts- und reichtumsrelevante Daten vorgestellt und Handlungsansätze aufgezeigt. Bereits in diesem Bericht hat der Senat zu diversen Maßnahmen berichtet, die in Bremen umgesetzt werden und sich positiv auf die Armutslebenslagen auswirken. Diese Maßnahmen befinden sich seit Jahren in einer kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung. Darüber hinaus wurden auch mit Öffentlichkeitsbeteiligung neue Maßnahmevorschläge aufgegriffen und im Nachgang auf ihre Relevanz geprüft. Im Jahr 2015 erfolgte die Vorstellung des zweiten Bremer Armuts- und Reichtumsberichtes. Neben einer Datenfortschreibung greift dieser sowohl Maßnahmen aus dem ersten Bericht, neue Maßnahmen als auch vom Bürgerschaftsausschuss „Zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ vorgeschlagene Maßnahmen auf. Im Bericht wird ein Überblick zum Sachstand dieser Maßnahmen sowie zu deren Perspektiven und Planungen gegeben . Festgestellt wurde eine negative Entwicklung von Armutslebenslagen im Berichtszeitraum, die auf die sehr hohe Arbeitslosigkeit und – damit verbunden – fehlendes Primäreinkommen zurückzuführen ist. Auf die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und die Höhe des Einkommens hat das Land Bremen wenig Einflussmöglichkeiten, da diese in erster Linie von der Konjunktur und tariflichen Vereinbarungen, beeinflusst werden. Über den Sachstand der Maßnahmen, die im Bürgerschaftsausschuss zusammengetragen wurden, hat der Senat der Bürgerschaft umfänglich mit der Drs 19/734 vom 13.09.2016 berichtet . Weiterhin hat er dargestellt, wie die fachlichen Ziele und strategischen Fachausrichtungen weiterentwickelt wurden. Im Ausblick wurde dargelegt, dass das komplexe Bild der senatsseitig ergriffenen Maßnahmen und entwickelten Strategien evaluiert werden soll, um konkretere Erkenntnisse über die Wirkungen von Strategien und Maßnahmen auf Armutslebenslagen zu erhalten. Ferner hat der Senat mit Mitteilung vom 01.11.2016 auf eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Drs. 19/810) der Bürgerschaft über die Umsetzung der gemeinsamen Vorschläge der Fraktionen im Abschlussbericht des Ausschusses „Zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ im Bereich Kinderarmut umfangreich berichtet. Ende des Jahres 2016 wurde eine Bilanzierung der Maßnahmen wie vom Senat am 03.11.2015 beschlossen, in Auftrag gegeben. Die aufgezeigten Berichterstattungen verdeutlichen die vielfältigen und differenzierten Handlungsansätze und Aktivitäten des Senats zur Verbesserung von Teilhabechancen. Der Prozess wird seit dem Jahr 2007 intensiv und kontinuierlich vorangetrieben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zu den Fragen im Einzelnen: 1. Wie hat sich die Armuts- und Armutsgefährdungsquote von a) Erwachsenen und b) Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven im vergangenen Jahr entwickelt? Wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen vergleichbarer Größe dar? Wie zum Bundestrend? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt angeben). Die von der amtlichen Sozialberichterstattung der statistischen Ämter ausgewiesenen Armutsgefährdungsquoten sind aus verschiedenen Gründen lediglich als Richtwerte zu betrachten. Sie unterliegen erheblichen Schwankungen, die daraus resultieren, dass sich bereits geringfügige Verschiebungen des Median („Messlatte“) erheblich auf die Armutsgefährdungsquote auswirken (z.B. Einkommenserhöhungen im mittleren Einkommenssegment ). So können Personen oder Haushalte mit gleichbleibendem Einkommen allein durch Verschiebung des Median als armutsgefährdet gelten. Auch die regional unterschiedlich ausgeprägte Kaufkraft und verfügbare Einkommen (z.B. durch Miete und Preise beeinflusst) bleiben unberücksichtigt. In der Regel wird die Armutsgefährdungsquote am Bundesmedian, teilweise auch am Landesmedian, gemessen. Mit dem Landesmedian ergeben sich deutlich andere Quoten , da das entsprechende Äquivalenzeinkommen vom Bundeswert abweicht. Ein niedrigeres Äquivalenzeinkommen (wie für das Land Bremen geltend) führt zu einer geringeren Quote. Die Berechnungen zur Armutsgefährdungsquote basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus , ab 2011 auf den hochgerechneten Ergebnissen des Zensus 2011. Dabei wird ein Viertel der Teilnehmer/-innen ausgetauscht, für das Berichtsjahr 2016 wurde die Stichprobe gänzlich (100%) ausgetauscht, damit ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht mehr gegeben. Zudem wurde die Bevölkerung lediglich hochgeschätzt, da die amtliche Bevölkerungszahl nicht vorlag (und bislang auch noch immer nicht vorliegt). Die Stichprobe umfasst 1% der Bevölkerung. Das ist umso bedeutsamer je kleiner die Gebietseinheit ist, auf die sich die Quote bezieht, hier also das Land Bremen. Je feinteiliger die Darstellung wird (nach Geschlecht, Alter usw.) umso weniger valide ist sie. Aus gutem Grund wird deshalb für die Stadt Bremerhaven die Armutsgefährdungsquote nicht gesondert ausgewiesen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Instrument zur Messung relativer Armut, sie bezieht sich ausdrücklich auf einen materiellen Aspekt und berücksichtigt andere Armutsfaktoren (wie bspw. Vernachlässigung, Vereinsamung etc.) nicht1. 1 Siehe auch: Benchmarking der 16 großen Großstädte, Leistungen nach dem SGB XII und dem SGB II 2015, Kapitel 2, Seite 11 ff. (Drs. 134/16 (städische Deputation Bremen, 08.12.2016)). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 1.1 Wie hat sich die Armuts- und Armutsgefährdungsquote von a) Erwachsenen und b) Kindern und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven im vergangenen Jahr entwickelt? Die Armutsgefährdungsquote lässt sich für die beiden Stadtgemeinden als „Gesamtarmutsgefährdungsquote “ („Insgesamt“ in der nachfolgenden Tabelle) ausweisen. Für Bremerhaven ist eine Unterscheidung nach Erwachsenen und Kindern nicht möglich. Die Stichprobe ist zu klein, Schwankungen zu groß und eine Aussagekraft deshalb nicht gegeben. Dargestellt ist die Armutsgefährdungsquote 2016. Die Daten aus dem Jahr 2016 sind mit den Werten früherer Jahre nicht valide vergleichbar (siehe Antwort zu Frage 1). Die entsprechenden Werte 2017 liegen noch nicht vor. Die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote ist uneinheitlich und stark abhängig von der Stichprobe und dem Schwellenwert, Veränderungsberechnungen werden deshalb nicht vorgenommen. 2016 Armutsgefährdungsquoten - gemessen am Bundesmedian - - gemessen am Landesmedian - Land Bremen Insgesamt 22,6 18,2 Im Alter unter 18 Jahren 36,6 29,9 Im Alter ab 18 Jahre 20,0 16,1 Stadt Bremen Insgesamt 20,9 16,7 Im Alter unter 18 Jahren 33,5 26,8 Im Alter ab 18 Jahre 18,8 15,0 Stadt Bremerhaven Insgesamt 30,5 25,4 Im Alter unter 18 Jahren n.v.2 n.v. Im Alter ab 18 Jahre n.v. n.v. Deutschland Insgesamt 15,7 Im Alter unter 18 Jahren 20,2 Im Alter ab 18 Jahre 14,8 Quellen: Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabellen A 1.4.1, A 1.4.2, A 1.1.0, A 1.1.5 (abgefragt am 01.02.2018) 2 nicht verfügbar. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 1.2 Wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen vergleichbarer Größe dar? Eine Auswertung für Kinder unter 18 Jahren ist auf Ebene der Bundesländer möglich. Die nachfolgende Tabelle zeigt neben der Armutsgefährdungsquote für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auch die Gesamtarmutsgefährdungsquote und die von Frauen für die einzelnen Bundesländer. Quelle: Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabellen A 1.1.0-18 (abgefragt am 01.02.2018) Die Armutsgefährdungsquoten für Erwachsene liegen für verschiedene Altersgruppen vor, nicht aber für die Erwachsenen insgesamt. Eine solche Auswertung kann nur mit Zustimmung der übrigen Bundesländer erfolgen und ist zudem kostenpflichtig. Armutsgefährdungsquoten liegen auch für Großstädte vor, allerdings keine differenzierten Quoten für Kinder unter 18 Jahren und Erwachsene. 1.3 Wie zum Bundestrend? Trendaussagen sind nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass ein steigendes mittleres Einkommen eine höhere Armutsgefährdungsquote nach sich ziehen kann. 2016 Armutsgefährdungs - quote insgesamt Frauen Kinder und Jugendliche (u18) Baden-Württemberg 11,9 12,5 14,7 Bayern 12,1 13,1 13,1 Berlin 19,4 19,1 26,8 Brandenburg 15,6 15,7 21,1 Bremen 22,6 22,4 36,6 Hamburg 14,9 15,3 22,5 Hessen 15,1 15,7 19,6 Mecklenburg-Vorpommern 20,4 20,3 27,8 Niedersachsen 16,7 17,2 22,1 Nordrhein-Westfalen 17,8 18,3 23,9 Rheinland-Pfalz 15,5 16,6 20,1 Saarland 17,2 18,0 22,4 Sachsen 17,7 17,6 22,2 Sachsen-Anhalt 21,4 22,0 28,6 Schleswig-Holstein 15,1 15,3 19,6 Thüringen 17,2 17,3 22,8 Deutschland 15,7 16,2 20,2 Armutsgefährdungsquoten (gemessen am Bundesmedian) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 2. Wie hat sich die Anzahl der Menschen in Bremen und Bremerhaven im Jahr 2017 entwickelt, die sich im Transferleistungsbezug befinden? (bitte nach Anspruch auf ergänzende finanzielle Leistungen vom Jobcenter, Anspruch auf Wohngeld, Bezug von Arbeitslosengeld II, Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung getrennt angeben). 2.1 Leistungsberechtigte SGB II Die nachfolgende Tabelle weist Zahlen für „Leistungsberechtigte“ (LB3) aus, diese umfassen : erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) und sonstige Leistungsberechtigte (SLB)4. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht Daten regelmäßig mit einer Wartezeit von drei Monaten. Daten 2017 liegen bis einschließlich Oktober vor. Siehe folgende Tabelle. Leistungsberechtigte SGB II (LB) 2017 Bremen Bremerhaven Januar 78.958 21.420 Februar 79.893 21.577 März 80.039 21.569 April 80.314 21.490 Mai 80.745 21.490 Juni 80.840 21.321 Juli 80.964 21.312 August 81.268 21.436 September 80.681 21.133 Oktober 80.685 21.185 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder (Monatszahlen, für die einzelnen Monate übertragen), Tabelle 4.1, eigene Zeitreihe. Daten liegen bis einschließlich Oktober 2017 vor. Die Zahl der Leistungsberechtigten (LB) SGB II ist - mit Ausnahme des Jahresbeginns und des Monats August für die Stadtgemeinde Bremen - im Jahr 2017 als vergleichsweise konstant zu bezeichnen. Die Zahl der Integrationen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich im Laufe des Jahres 2017 in Bremen mehr als verdoppelt (insgesamt gab es 8.381 Integrationen im Zeitraum Januar-September 2017 in Bremen und 2.347 in Bremerhaven). Der Anteil weiblicher LB SGB II liegt im Mittel Januar-Oktober 2017 bei 35,3% in Bremen und 34,8% in Bremerhaven. Die Zahl der weiblichen LB im SGB II unterliegt in 2017 nur geringen Schwankungen. Die monatliche Entwicklung stellt sich wie folgt dar: 3 Gemeint sind hier Leistungsberechtigte SGB II, die die Leistung auch erhalten („Leistungsbeziehende“). Grundsätzlich kann es mehr Berechtigte als Beziehende geben (weil z.B. kein Antrag auf Leistungen gestellt wird). 4 Personen, die keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung haben, aber z.B. abweichend zu erbringende Leistungen nach § 24 Abs. 3 SGB II (Erstausstattung der Wohnung …) oder Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. Schulbedarf) etc. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Weibliche Leistungsberechtigte SGB II (LB) 2017 Bremen Bremerhaven Januar 27.995 7.461 Februar 28.111 7.447 März 28.273 7.500 April 28.340 7.470 Mai 28.524 7.487 Juni 28.545 7.432 Juli 28.569 7.419 August 28.561 7.413 September 28.432 7.365 Oktober 28.466 7.394 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder (Monatszahlen, für die einzelnen Monate übertragen), Tabelle 4.2, eigene Zeitreihe. Daten liegen bis einschließlich Oktober 2017 vor. 2.2 Ergänzende SGB II Leistungen In der nachfolgenden Tabelle werden diejenigen ELB ausgewiesen, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit5 haben. Die Zahl der ELB mit einem Einkommen aus abhängiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit ist im Laufe des Jahres 2017 geringfügig anstiegen. In beiden Stadtgemeinden beträgt der Anteil, sowohl bei männlichen als auch bei weiblichen ELB, ca. 25% an allen . Die Mehrzahl der erwerbstätigen ELB ist abhängig erwerbstätig (im September 2017 rd. 88% in Bremerhaven und rd. 82% in Bremen). Siehe folgende Tabelle. 5 Erwerbstätige ELB erzielen Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit. Insofern sind Mehrfachnennungen möglich (bei der Summenbildung). Erläuterung der BA in Tabelle 3.2 „Bestand und Einkommen von Regelleistungsberechtigten (RLB)“, Kreisreport SGB II (Monatszahlen), hier September 2017. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte SGB II (ELB) 2017 mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit Bremen Bremerhaven Januar 14.658 3.432 Februar 14.455 3.406 März 14.641 3.413 April 14.753 3.432 Mai 14.859 3.504 Juni 14.962 3.534 Juli 14.827 3.412 August 14.922 3.479 September 14.967 3.559 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport SGB II (Monatszahlen, Tabelle 3.2, eigene Zeitreihe, Daten liegen bis einschließlich September 2017 vor. Erwerbsfähige weibliche Leistungsberechtigte SGB II (ELB) 2017 mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit Bremen Bremerhaven Januar 7.460 1.780 Februar 7.400 1.754 März 7.452 1.780 April 7.456 1.804 Mai 7.483 1.815 Juni 7.511 1.796 Juli 7.417 1.742 August 7.430 1.769 September 7.438 1.793 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport SGB II (Monatszahlen), Tabelle 3.2, eigene Zeitreihe, Daten liegen bis einschließlich September 2017 vor. 2.3 Empfänger/-innen von Wohngeld Im Jahre 2017 haben in der Stadtgemeinde Bremen 5.401 Haushalte mit insgesamt 7.459 zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern Wohngeldleistungen erhalten. In Bremerhaven wurden für 1.895 Haushalte mit insgesamt 2.481 zu berücksichtigenden Haushaltsmitgliedern Wohngeldleistungen bewilligt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 2.4 Leistungsbezieher/-innen Arbeitslosengeld II (ALG II) In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen als erwerbsfähige Leistungsberechtigte - ELB - ausgewiesen, wenn sie einen Bedarf auf Arbeitslosengeld II haben. Der Arbeitslosigkeitsstatus6 ist dabei nicht relevant. Die Zahl der Regelbedarfsberechtigten (RLB) mit einem grundsätzlichen Bedarf auf Arbeitslosengeld II ist höher als die der RLB mit einem Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld II7. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Zahl der Regelleistungsberechtigten SGB II (RLB) mit einem Zahlungsanspruch auf „Regelbedarf Arbeitslosengeld II“ im Laufe des Jahres 2017. RLB mit einem Zahlungsanspruch auf ALG II 2017 Bremen Bremerhaven Januar 50.122 13.571 Februar 50.543 13.673 März 50.823 13.732 April 50.739 13.533 Mai 51.009 13.539 Juni 50.949 13.372 Juli 51.023 13.355 August 50.937 13.347 September 50.584 13.160 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Kreisreport SGB II (Monatszahlen), Tabelle 5, eigene Zeitreihe, Daten liegen bis einschließlich September 2017 vor. Die Zahl der RLB mit einem Zahlungsanspruch auf ALG II ist in beiden Stadtgemeinden vergleichsweise konstant und liegt in beiden Stadtgemeinden bei rd. 63% (9/17) aller Regelleistungsempfänger/-innen mit einem Zahlungsanspruch auf Gesamtregelleistung. Zahlen zu weiblichen bzw. männlichen RLB mit einem Zahlungsanspruch auf ALG II liegen nicht vor. 2.5 Leistungsbezieher/-innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 8 Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (GSiAE) können für Personen mit einem entsprechenden Bedarf innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erbracht werden. Nachfolgend ist die Gesamtheit der GSiAE-Leistungsbeziehenden aufgeführt. Siehe folgende Tabelle. 6 arbeitslos, arbeitsuchend, nicht arbeitslos, nicht arbeitsuchend. 7 Bedarf - angerechnetes Einkommen bzw. Vermögen = Leistungsanspruch - Sanktionen = Zahlungsanspruch, siehe auch BA, Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (Monatszahlen), „Methodische Hinweise“. 8 kurz: GSiAE. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Bezieher/-innen von Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (GSiAE) 9 2017 Bremen Bremerhaven Januar dar. weiblich 12.530 6.776 3.014 1.612 Februar dar. weiblich 12.570 6.790 3.022 1.607 März dar. weiblich 12.632 6.807 3.029 1.610 April dar. weiblich 12.668 6.829 3.013 1.600 Mai dar. weiblich 12.703 6.836 3.037 1.607 Juni dar. weiblich 12.741 6.860 3.025 1.599 Juli dar. weiblich 12.656 6.825 2.998 1.586 August dar. weiblich 12.713 6.846 2.986 1.593 September dar. weiblich 12.747 6.850 2.998 1.587 Oktober dar. weiblich 3.009 1.595 November dar. weiblich 3.017 1.594 Dezember dar. weiblich 3.032 1.602 Quellen: Stadt Bremen: SJFIS, Monatsauswertung „Basisdaten Open/Cockpit“ (Auswertung mit einer Wartezeit von 3 Monaten, Oktober-Dezember liegen deshalb noch nicht vor); Bremerhaven: Statistischer Monatsbericht des Sozialamtes Bremerhaven, eigene Berechnungen SJFIS Die Zahl der Leistungsbeziehenden nach dem Vierten Kapitel SGB XII ist grundsätzlich leicht steigend und wird voraussichtlich auch weiter ansteigen. Der leichte Rückgang zur Jahresmitte resultiert vermutlich aus Rentenanpassungen. Der Anteil weiblicher Leistungsbeziehender liegt jahresdurchschnittlich10 bei rd. 54% in Bremen und rd. 53% in Bremerhaven. 3. Wie hat sich die Zahl der Asylberechtigen und Flüchtlinge entwickelt, die in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven Leistungen aus dem SGB II erhalten haben? Wie wird sich diese Zahl in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich entwickeln? Die Beantwortung der Frage erfolgt auf Basis einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungsberechtigten SGB II aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern.11 9 Summe Leistungsbeziehender a.v.E. (außerhalb von Einrichtungen) und i.v.E. (innerhalb von Einrichtungen). 10 Für Bremen Mittelwert Januar bis September 2017. 11 Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 3.1 Wie hat sich die Zahl der Asylberechtigten und Flüchtlinge entwickelt, die in den letzten drei Jahren in Bremen und Bremerhaven Leistungen aus dem SGB II erhalten haben? Leistungsberechtigte SGB II aus den acht asylstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern Stadt Bremen: Die Zahl der Leistungsberechtigten SGB II aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern ist in den vergangenen drei Jahren von jahresdurchschnittlich 3.231 LB in 2014 auf 4.704 in 2015, 8.980 in 2016 und auf 13.937 in 2017 (Mittelwert Januar-September) angestiegen. Die Zahl der weiblichen (Stadt Bremen) LB aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern hat sich von jahresdurchschnittlich 1.515 in 2014, 2.036 in 2015 auf 3.603 in 2016 und 5.793 (1-9/2017) erhöht. Im September 2017 erhielten 15.116 LB (6.409 weiblich) aus den genannten acht Ländern Leistungen nach dem SGB II (September 2016: 10.402 (4.145 weiblich); September 2015: 5.136 (2.204 weiblich)). Stadt Bremerhaven: Die Zahl der Leistungsberechtigten SGB II aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern ist in den vergangenen drei Jahren von jahresdurchschnittlich 239 LB (108 weiblich) in 2014 auf 467 (197 weiblich) in 2015, 1.916 (738 weiblich) in 2016 und auf 3.337 (1.421) in 2017 (Mittelwert Januar-September) angestiegen . Im September 2017 erhielten 3.479 LB (1.511 weiblich) aus den genannten acht Ländern Leistungen nach dem SGB II (September 2016: 2.650 (1.048 weiblich); September 2015: 478 (206 weiblich)). Mit der im Herbst 2015 beginnenden verstärkten Zuwanderung nach Deutschland und damit auch nach Bremen ergab sich eine deutliche Steigerung auch im SGB II, die sich sukzessive weiter fortsetzen wird (Übergang aus dem AsylbLG ins SGB II, Familiennachzug ). 3.2 Wie wird sich diese Zahl in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich entwickeln? Für die Stadt Bremen wird nach derzeitigem Erkenntnisstand angenommen, dass die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II, die aus den acht asylstärksten nichteuropäischen Herkunftsländern stammen, bis zum Jahresende 2018 auf rd. 18.900 und bis Ende 2019 auf rd. 21.400 Personen ansteigen könnte. Diese Zahl ist u.a. stark abhängig von einer gelingenden (nachhaltigen) Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und dem weiteren Zuzug nach Deutschland (z.B. Familiennachzug ). Die Stadt Bremerhaven geht aktuell auf Basis der Zugänge bei Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und weiteren eigenen Berechnungen davon aus, dass die Zahl der Leistungsberechtigten im SGB II, die aus den acht asylstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern stammen, bis zum Jahresende 2018 auf rd. 3.850 bis 4.200 und bis Ende 2019 auf rd. 4.150 bis 4.800 Personen ansteigen könnte. Insgesamt sind diese Zahlen stark abhängig von einer gelingenden (nachhaltigen) Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und dem weiteren Zuzug nach Deutschland (z.B. Familiennachzug). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 4. Wie haben sich die Sozialindikatoren Einkommensarmut, Sprachstand und Migrationshintergrund in den WiN-Gebieten im Jahresverlauf 2017 entwickelt? Wie verhält sich diese Entwicklung zu den übrigen Stadtteilen? Wie bewertet der Senat den Stand und die Folgen der sozialen Segregation in den oben genannten Stadtteilen ? Der Senat hat bereits im Jahr 2016 ein einheitliches Vorgehen zur Erfassung sozialer Ungleichheiten in der Stadt Bremen beschlossen (Drucksache, Beschluss vom 20. September 2016). Das Monitoring „Soziale Stadtentwicklung“ soll auf der Ebene der Ortsteile das Ausmaß einer polarisierenden Entwicklung abbilden, d.h. erfassen, wie sich die Abstände zwischen den Ortsteilen mit den größten und den Ortsteilen mit den geringsten sozialen Problemen entwickeln. Dazu gehört auch die Abbildung des Ausmaßes von Segregation einzelner Bevölkerungsgruppen und sozialer Ungleichheit zwischen verschiedenen Teilräumen. Für Ressortplanungen fand eine erste Berechnung in 2016 statt. Um Segregation nachvollziehbar messen zu können, bedarf es der Bildung von systematisch einheitlichen Zeitreihen. Bisher konnten diese Zeitreihen im Monitoring „Soziale Stadtentwicklung“ nicht gebildet werden. Die Ursache dafür ist nicht beeinflussbar. Es gibt aufgrund von Verfahrensumstellungen aller Statistischen Landesämter derzeit bundesweit keine Bevölkerungszahlen aus der amtlichen Statistik. Die letzten Zahlen stammen vom 31.12.2015. Die amtliche Bevölkerungszahl ist jedoch die Bezugsgröße und damit Voraussetzung bei der Berechnung der Indikatoren. Die Bevölkerungszahlen werden nach Auskunft des Statistischen Landesamtes Bremen für das Jahr 2016 voraussichtlich im Februar 2018 und für das Jahr 2017 im August 2018 zur Verfügung gestellt werden können. Erst dann können neue Berechnungen des Monitoring „Soziale Stadtentwicklung“ und darauf aufbauend eine Bewertung der Entwicklung der Segregation stattfinden. S. dazu auch die Beantwortung zu Frage 21. 5. Wie hat sich das Armutsrisiko von besonders betroffenen Gruppen entwickelt, insbesondere bei a) (älteren) Frauen, b) Alleinerziehenden, c) Kindern- und Jugendlichen , d) Familien mit mehr als drei Kindern, d) Langzeitarbeitslosen und e) Flüchtlingen? Wie bewertet der Senat diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung? 5.1 Wie hat sich das Armutsrisiko von besonders betroffenen Gruppen entwickelt, insbesondere bei a) (älteren) Frauen, b) Alleinerziehenden, c) Kindern und Jugendlichen , d) Familien mit mehr als drei Kindern, d (2)) Langzeitarbeitslosen und e) Flüchtlingen? Armutsgefährdungsquoten nach soziodemographischen Merkmalen liegen lediglich für das Land Bremen vor. Auch hier ist ein Vergleich 2016 mit den Vorjahren nicht valide (siehe Antwort zu Frage 1). In der nachfolgenden Tabelle werden deshalb für das Jahr 2016 jene Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen, die von der Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter der Bundes und der Länder veröffentlicht werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 2016 Armutsgefährdungsquoten - gemessen am Bundesmedian - - gemessen am Landesmedian - Land Bremen Insgesamt 22,6 18,2 Frauen 22,4 17,5 Frauen 65 Jahre und älter (14,6) (10,7) Alleinerziehende12 59,1 45,9 Kinder und Jugendliche (unter 18) 36,6 29,9 Langzeitarbeitslose / Erwerbslose13 60,7 (54,4) Flüchtlinge / mit Migrationshintergrund14 38,3 31,7 Deutschland Insgesamt 15,7 Frauen 16,2 Frauen 65 Jahre und älter 16,4 Alleinerziehende15 43,6 Kinder und Jugendliche (unter 18) 20,2 Langzeitarbeitslose / Erwerbslose16 56,9 Flüchtlinge / mit Migrationshintergrund17 28,0 () Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zu geringe Fallzahl) Quellen: Sozialberichterstattung der statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabellen A 1.1.0, A 1.1.05, A 1.2.05 (abgefragt am 01.02.2018) Im Zweiten ARB für Bremen18 werden auf Seite 15 die Armutsgefährdungsquoten für die Jahre 2007 bis 2012 ausgewiesen. Auch wenn eine Vergleichbarkeit aus methodischen 12 Hier nach Haushaltstyp: Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern). 13 Die Armutsgefährdungsquote ist für Langzeitarbeitslose nicht ausgewiesen, wohl aber für „Erwerbslose“. 14 Die Armutsgefährdungsquote wird für Flüchtlinge (aus den acht asylstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern) nicht ausgewiesen, das verfügbare soziodemographische Merkmal ist „mit Migrationshintergrund“ (Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. 15 Hier nach Haushaltstyp: Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern). 16 Die Armutsgefährdungsquote ist für Langzeitarbeitslose nicht ausgewiesen, wohl aber für „Erwerbslose“. 17 Die Armutsgefährdungsquote wird für Flüchtlinge (aus den acht asylstärksten nicht-europäischen Herkunftsländern) nicht ausgewiesen, das verfügbare soziodemographische Merkmal ist „mit Migrationshintergrund“ (Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. 18 Lebenslagen im Land Bremen, Armuts- und Reichtumsbericht des Senats der Freien Hansestadt Bremen - 2015. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Gründen nicht mehr gegeben ist, lässt sich ablesen, dass die aktuelle Armutsgefährdungsquote etwas niedriger ist als die aus dem Jahr 2012. Männer unterliegen - gemessen am Bundesmedian - im Land Bremen in etwa wie Frauen einer potentiellen Armutsgefährdung (Quote 2016: 22,8).19 Für Deutschland insgesamt ist ein etwas größerer Unterschied festzustellen (Quote 2016: Männer: 15,2, Frauen 16,2). 5.2 Wie bewertet der Senat diese Entwicklung vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung ? Anhand der hier vorgestellten Daten kann keine mehrjährige Entwicklung aufgezeigt werden. Dies wird erst im dritten Armuts- und Reichtumsbericht möglich sein. Weitere Erkenntnisse erwartet sich der Senat von dem Bilanzierungsbericht, in dem ebenfalls auf die Ergebnisse des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung eingegangen wird. 6. Wie bewertet der Senat die unter 1 bis 5 abgefragten Kennzahlen in Bezug auf die bereits praktizierten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung? 7. Welche Ergebnisse hat die Anfang 2017 angekündigte Evaluierung der Maßnahmen und Strategien aus dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) sowie den Vorschlägen des Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut hervorgebracht? Inwiefern wurden diese Maßnahmen evaluiert? 8. Vor dem Hintergrund der Evaluierung: Welche Maßnahmen und Strategien zur Armutsbekämpfung will der Senat weiterverfolgen oder neu aufnehmen? Welche Maßnahmen und Strategien will der Senat hingegen einstellen? Wie begründet sich die Einstellung jeweils? Antwort zu Frage 6, 7 und 8: Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wurde vom Senat am 03.11.2015 beauftragt, eine Evaluation der Maßnahmen und Maßnahmevorschläge unter Einbeziehung des Abschlussberichts des „Ausschusses zur Bekämpfung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ empfohlenen Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Armut vorzunehmen und die Ergebnisse bei der Erstellung des dritten Bremer Armuts- und Reichtumsberichtes zu berücksichtigen. Die Beauftragung erfolgte Ende 2016. Die Ergebnisse der Bilanzierung liegen noch nicht vor. 9. Zu wann wird der Bremischen Bürgerschaft der dritte ARB vorgelegt? Welche Schwerpunkte wird der Senat in diesem Bericht setzen? Wird das Ergebnis der Evaluierung der Strategien und Maßnahmen aus dem zweiten ARB Bestandteil des dritten ARB sein? Die Vorlage des dritten Armuts- und Reichtumsberichtes soll Ende 2019 erfolgen. Bis dahin wird der Senat eine Fortschreibung armutsrelevanter Daten vornehmen und kommentieren. Grundlage dabei ist die Struktur der vorangegangenen Berichterstattungen . Das Ergebnis der Bilanzierung von Strategien und Maßnahmen aus dem zweiten Armuts- und Reichtumsbericht sowie aus dem Bericht des „Ausschusses zur Bekämp- 19 Quelle: Sozialberichterstattung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, Tabelle A 1.1.05. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 fung und Prävention von Armut und sozialer Spaltung“ wird bereits im Sommer 2018 vorgelegt. 10. Hat der Senat, zusätzlich und über den ARB hinaus, die Zuwendungen und Projektförderungen im aktuellen Zuwendungsbericht 2016 auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Armutsbekämpfung überprüft? Zu welchem Ergebnis hat diese Überprüfung geführt? Werden die vorhandenen Angebote auch zukünftig beibehalten und welche Schwerpunkte will der Senat bei Zuwendungen und Projektförderungen zukünftig setzen? An welcher Stelle spiegeln sich diese Anstrengungen des Senats bereits im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 wieder? Der Zuwendungsbericht 2016 ist - wie auch die entsprechenden Berichte der Vorjahre – ein Bericht, mit dem dargestellt werden soll, für welche institutionellen Zuwendungen und Projektförderungen Bremen öffentliche Gelder einsetzt. Dem Bericht liegen umfangreiche , vereinheitlichte Daten aus der Zuwendungsdatenbank ZEBRA zugrunde, in der die zuwendungsverantwortlichen Ressorts ihre Daten eingeben. Die Zuwendungen selbst erfolgen in den fach- und ressourcenverantwortlichen Ressorts auf Basis der dort im Kontext der jeweiligen Aufgabenbereiche gesehenen Bedarfe. Diese Bedarfe und damit die Zuwendungen bzw. Projektförderungen können auch im Kontext der Armutsprävention oder -linderung stehen. So ist z.B. die Unterstützung von Übungsleiterstunden im sportlichen Bereich im regionalen Zusammenhang durchaus als Armutsprävention oder -linderung zu verstehen, ob die einzelne Förderung allerdings tatsächlich ein solches Ziel erreicht, ist nicht direkt analysierbar. Die Intention der Zuwendungsdatenbank und Zuwendungsberichterstattung ist es, den fiskalischen Zuwendungsablauf und die Prüfung, ob die institutionelle Zuwendung/Förderung tatsächlich für den angegeben Zweck eingesetzt wurde, aufzuzeigen. Darüber hinaus macht der Bericht deutlich, dass die Bandbreite der geförderten Institutionen und Projekte groß ist und alle Gesellschaftsgruppen im Land Bremen einbezieht (z.B. Tagesbetreuung, Wohlfahrtspflege, Museen, Theater, Forschung, Einzelförderung, Betreuung von Flüchtlingen, Schulsozialarbeit usw.), so wurden rd. 280 Institutionen und rd. 3.780 Projekte im Jahr 2016 gefördert . 11. Welche konkreten Maßnahmen zur Armutsbekämpfung wurden aufgrund der im Senatsbericht aus Drs. 19/810 vorgestellten Fachstrategien der einzelnen Senatsressorts zur Armutsbekämpfung oder -prävention mit welchem Ergebnis umgesetzt ? Welche konkreten Maßnahmen wurden neu begonnen? Wann ist jeweils die Überprüfung und Evaluierung dieser Maßnahmen geplant? Wie gewährleisten die Senatsressorts die sinnvolle Verknüpfung bestehender Strategien? In der in Frage 11 zitierten Drs. 19/810 (01.11.2016) sind Fachstrategien zur Armutsbekämpfung oder -prävention des Senatsressorts Kinder und Bildung beschrieben. Die dort dargestellten Maßnahmen haben weiterhin Bestand, werden allerdings um weitere Aspekte ergänzt: Beherrschung der deutschen Sprache als Armutsprävention Das Beherrschen der deutschen Sprache ist evident wichtig für den schulischen Erfolg . Deshalb fördert die Senatorin für Kinder und Bildung in Kita und Grundschule alle Kinder, bei denen sich bei der Feststellung der Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachstandsfeststellung nach § 36 BremSchulG) vor der Einschulung ein Förderbedarf gezeigt hat. Für später zugewanderte oder geflüchtete schulpflichtige Kinder und Jugendliche findet diese Sprachförderung in speziellen Klassen (Vorkursen) statt. Die Förderung in diesen Sprachanfangsklassen ist eng mit dem Regelunterricht verzahnt. Seit 2013 gibt es außerdem ein durchgängiges Sprachbildungskonzept von der Grundschule bis zum Schulabschluss. Die Sprachförderung wurde ab 2015 durch das Modellprojekt „„Durchgängigkeit in der Sprachbildung von der Kita in die Grundschule – Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 Sprachbildung von Anfang an“ an fünf Standorten gestärkt. Ziel des Projektes ist es, gemeinsame Strategien zur durchgängigen Sprachbildung und -Förderung zwischen Kita und Grundschule an den Modellstandorten bis zum Herbst 2018 zu entwickeln. Mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 wurden die Angebote zur Sprachförderung in den Kitas verstärkt und ausgeweitet. Im Vergleich zu 2016 fand durch den Ausbau eine Steigerung von rd. 27% der Fördereinheiten in den kleingruppenorientierten Angeboten statt. Im Rahmen des fachpolitischen Handlungskonzepts werden zusätzliche Verstärkungsmittel zur Optimierung der Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2018/19 zur Verfügung gestellt. Gefördert werden zusätzliche sogenannte Sprachexpertinnen. Mit Hilfe dieser Mittel sollen die guten bestehenden Angebote ergänzt und vertieft werden. Neben der Sprachförderung wird die Armutsprävention durch Verstärkungsmittel für Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen in Kitas flankiert. Mit ihrer Hilfe soll nicht nur die Zusammenarbeit mit den Eltern verstärkt werden, sondern die Kitas sollen dabei unterstützt werden, sich in den Sozialraum zu öffnen und als Lotse zwischen den Beratungsund Unterstützungsangeboten zu fungieren. Ziel ist es, auf Basis der Erfahrungen künftig auch im Gruppendienst einen differenzierten Personalschlüssel auf Basis von Sozialindikatoren zu fördern und die bisherige Index-Finanzierung der Kita-Entwicklung anzupassen . Darüber hinaus wird es bedarfsorientiert Anpassungen bei Sprachfördermitteln und den Ressourcen für Kinder mit besonderen Förderbedarfen geben Die Senatorin für Kinder und Bildung setzt seit Anfang 2018 mit unterschiedlichen Trägern der Kindertagesbetreuung das Bundesprogramm „Kita Einstieg“ in der Stadtgemeinde Bremen um. In diesem Bundesprogramm geht es um eine niedrigschwellige Heranführung an die institutionelle Frühkindliche Bildung und Förderung unter Einbeziehung regionaler und sozialer Netzwerke. Das Bundesprogramm richtet sich an Kinder und Familien, die aufgrund ihrer Lebensumstände, wie bspw. Flucht, schwer Zugang zur institutionellen Frühkindlichen Bildung und Förderung haben. Die Stadtgemeinde Bremen beteiligt sich mit zwei Vorhaben an diesem Programm, Schwerpunkte sind die Region Nord, sowie im Stadtgebiet die Bereiche West und Ost. Maßnahmen im Einzelnen: Das Verfahren der Sprachstandsfeststellung wird jährlich sowohl quantitativ (individuelle Testdokumentation) als auch qualitativ (Befragung der beteiligten pädagogischen Fachkräfte aus Kita und Schule) evaluiert. Die Evaluationsergebnisse sind Impulsgeber und ermöglichen eine kontinuierliche Rückmeldung aus der Praxis. Die durch das Testentwicklungsinstitut Cito-Deutschland auf der Grundlage der Analyse und Bewertung von Evaluationsergebnissen aus Bremen neu entwickelte Version 3 des Cito-Sprachtests ist in der im November 2013 veröffentlichten Studie des Mercator -Instituts für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache zur „Qualität von Sprachstandsverfahren im Elementarbereich“ als geeignet bewertet worden, um den Sprachstand der Kinder zuverlässig festzustellen. Die Senatorin für Kinder und Bildung hat im Oktober 2013 ein durchgängiges Sprachbildungskonzept von der Grundschule bis zum Schulabschluss vorgelegt, das die Schulen verpflichtet, schuleigene Sprachförderprogramme zu entwickeln. Die Evaluation erfolgt schulintern bzw. über eine externe Evaluation. Zur Umsetzung der Sprachförderbänder (siehe unten) werden die schuleigenen Sprachförderprogramme weiterentwickelt und durch die Senatorin für Kinder und Bildung gesichtet. Eine unterstützende Struktur der Sprachberater/-innen ist aufgebaut. Eine durchgängige Sprachbildung durch Überarbeitung der Konzepte wurde verbessert. Es gibt in den Kitas und Schulen schlüssige, plausible und nachvollziehbare Konzepte zur Sprachbildung von der Kita bis zum Abitur. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Für Schulen mit großer Heterogenität und einer mehrheitlich zweisprachigen Schülerschaft wurden „Sprachförderbänder“ eingerichtet, die die Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Bedarf bei der Entwicklung der Bildungssprache unterstützen , aber auch Angebote für Kinder mit besonderem Potenzial in diesem Bereich anbieten. Diese Angebote wurden durch die Senatorin für Kinder und Bildung evaluiert , werden durch Fortbildungs- und Beratungsangebote des Landesinstituts für Schule unterstützt und sollen zum Schuljahr 2018/2019 ausgeweitet werden. Bremen hält ein hinreichend großes Angebot an Unterricht in den Herkunftssprachen vor und hat in den vergangenen Jahren im Rahmen des Entwicklungsplans Migration und Bildung eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung umgesetzt. Die Einführung des Deutschen Sprachdiploms ist im Rahmen des Bund-Länder- Programms „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BISS) Gegenstand einer Prozessevaluation und wird durch die Universitäten Jena, Bielefeld sowie der Europa- Universität Flensburg im Verbund wissenschaftlich begleitet (Projekt EVA-Sek: Seiteneinsteiger und Sprache im Fach.) Außerdem erfolgt die Implementierung des Deutschen Sprachdiploms I in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen . Die Grundschulen Bremerhavens haben auf der Grundlage des Sprachbildungskonzepts der Senatorin für Bildung schulische Sprachbildungskonzepte entwickelt, die den Besonderheiten der Schulstandorte gerecht werden und im Rahmen der Schulentwicklung schulintern weiterentwickelt und verändert werden. Die Ausweitung des Konzepts in den Oberschulen ist in Erarbeitung. Im Juli 2015 startete an fünf regionalen Standorten in der Stadtgemeinde Bremen das Modellprojekt „Durchgängigkeit in der Sprachbildung von der Kita in die Grundschule - Sprachbildung von Anfang an“. Ziel des Projektes ist es, gemeinsame Strategien zur durchgängigen Sprachbildung und Sprachförderung zwischen Kita und Grundschule an den Modellstandorten bis zum Herbst 2018 zu entwickeln. Entsprechend der Projektplanung wurden an allen Standorten Zielvereinbarungen geschlossen . Diese Zielvereinbarungen berücksichtigen die vorhandenen Ressourcen zur Sprachförderung und die aktuelle Ausgangssituation der kooperierenden Einrichtungen . Für die konzeptionelle Entwicklung der durchgängigen Sprachbildung erhalten alle Schulen und Kitas zusätzliche personelle Ressourcen. Um die bereits jetzt gegebenen positiven Effekte zu sichern, ist die Verstetigung an den Modellstandorten geplant. Die Ausweitung wird auf Grundlage des im Herbst 2018 zu veröffentlichenden Abschlussberichts geprüft werden. Die Kindertagesstätten und die Grundschulen Bremerhavens arbeiten in einem Verbundsystem verbindlich auf unterschiedlichen Ebenen zusammen. Gemeinsame Fortbildungen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung sowie daraus resultierende gemeinsame Projekte finden sich in allen Einrichtungen. Durchgängige Bildungsarbeit konzeptionell und handlungsorientiert aufbauen und entwickeln Der Ende 2016 initiierte Erarbeitungsprozess für einen Bildungsplan 0-10 Jahre wurde kontinuierlich fortgesetzt. Teil des Prozesses ist weiterhin ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren , mit Vertretungen und Expert*innen u.a. aus den Bereichen Kita und Grundschule, Politik, Wissenschaft, Interessensvertretungen und kultureller Bildung. Die Schwerpunktsetzung liegt in den Bereichen 1. Bildung gemeinsam verantworten: Hierzu wurden bereits gemeinsame Leitideen erarbeitet, diese liegen im Sommer 2018 in der Endfassung vor. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 2. Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule regelhaft organisieren und stärken Mit Beginn des Kindergartenjahres 2018/19 werden Pilotverbünde zwischen Kita und Grundschule an den Start gehen. Eine Arbeitsgruppe entwickelt hierfür ein tragfähiges Transfer- und Praxiskonzept. 3. Durchgängige Bildungsarbeit konzeptionell und handlungsorientiert entwickeln Für die Entwicklung einer gemeinsamen durchgängigen didaktischen Konzeption der Bildungsbereiche, werden aktuell die Bereiche Sprache, Mathematik und Ästhetische Bildung erarbeitet. In Zusammenarbeit mit der Universität Bremen wird hierzu ein fachliches Konzept entwickelt. Eine Arbeitsgruppe wird diesen Prozess begleiten. Die Einsetzung der Arbeitsgruppen ist im Frühjahr 2018 geplant. Flankiert werden diese Prozesse durch die Entwicklung und Systematisierung von Handreichungen für die Praxis in Kita und Grundschule, durch den Aufbau von geeigneten gemeinsamen Fortbildungen und Fortbildungsformaten sowie den Aufbau einer Toolbox für fachlich fundierte Handreichungen und Konzepte. Ausbau der Kindertagesbetreuung Im Rahmen des Ausbauprogramms von 2016-2020 werden in Bremen insgesamt rund 394 neue Gruppen umgesetzt, insbesondere um den Rechtsanspruch im U3-Bereich zu sichern und die politisch beschlossene Betreuungsquote von mindestens 50% zu erreichen . Durch den Ausbau profitieren dabei insbesondere Stadtteile mit aufholender Entwicklung . Dies dient der sozialpolitischen Zielsetzung des Senats, Kinder aus unterrepräsentierten Zielgruppen bzw. Stadtteilen mit hoher Kinderarmut und hohem Sprachförderbedarf stärker und früher auch für die frühkindliche Bildung im Kindergarten zu gewinnen. Um dem selbstbestimmten, individuellen Anmeldeverhalten der Eltern in den unterschiedlichen Stadtteilen gerecht zu werden, spielt die Möglichkeit unterjährig Kinder anzumelden eine gewichtige Rolle. Da der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung nicht stichtagsgebunden ist, können Kinder weiterhin auch unterjährig in eine Kita aufgenommen werden bzw. frei gewordene Plätze zeitnah wiederbelegt werden. Sodass auch die unterjährigen Bedarfe Berücksichtigung finden können. Schul- und Unterrichtsentwicklung zur Verbesserung der Bildungsbeteiligung In der Grundschule ist die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler Grundlage der Unterrichtsgestaltung. Der inklusive Unterricht berücksichtigt die unterschiedlichen kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Dieses inklusive didaktische Konzept wird in den Klassen 5 – 10 vor allem auch in der Oberschule realisiert, die in einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur führt und durch eine vertiefte allgemeine Bildung unter Einbeziehung der Wirtschafts- und Arbeitswelt die Erweiterte Berufsbildungsreife und den Mittleren Schulabschluss anbietet. Eine zunehmende Differenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus führt in der Oberschule zu den entsprechenden Abschlüssen. Ausgleich von sozialer Benachteiligung durch erhöhte Unterrichtszuweisung Die Landeszuweisungsrichtlinie weist 6,5% der Unterrichtsstunden für besondere Bedarfe aus. Ein Drittel der Ressource wird den Schulen für Fördermaßnahmen im Rahmen des Sozialstrukturbedarfs zugewiesen. Davon entfallen laut kommunaler Zuweisungsrichtlinie in der Stadtgemeinde Bremen 55% auf die Grundschulen und 41% auf die Sekundarstufen I der Oberschulen; die restlichen 4% gehen an Gymnasien. Die Verteilung innerhalb dieser Schulformen erfolgt auf der Basis des schulischen Sozialindikators . Dies stellt eine gezielte Unterstützung zur Prävention und Bekämpfung von Armut dar. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 Im Bereich der Inklusion korreliert der sonderpädagogische Förderbedarf Lernen, Sprache und Verhalten nachgewiesen mit der sozialen Lage. In der Grundschule werden laut dem Entwurf der kommunalen Zuweisungsrichtlinie für die Schülerinnen und Schüler zusätzlich 4,5 Lehrerwochenstunden und in der Oberschule 6,6 Lehrerwochenstunden pro Klassenverband zugeteilt. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse der Evaluation der Umsetzung der Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik wird über die Verteilung der sonderpädagogischen Förderung neu beraten. Um die Arbeit von Schulen in Stadtteilen mit einer besonders herausfordernden Sozialstruktur zu stärken, erhalten Grund- und Oberschulen in jenen Lagen zusätzliche Verstärkungsmittel . Diese zielen darauf ab, die konkrete Unterrichtsverpflichtung einzelner Lehrkräfte zu reduzieren, um ihnen mehr Zeit für die Unterrichtsentwicklung, für die Planung pädagogischer Prozesse und für die Beratung und Durchführung von Unterricht im Team zu geben. Ein zweiter Teil dieser Mittel ermöglicht die gezielte Verstärkung des mathematischen Fachunterrichts, um durch die Ausweitung der fachbezogenen Lernzeit einen besseren Lernerfolg herstellen zu können und somit den Zusammenhang von sozialer Lage und Bildungserfolg weiter abzudämpfen. Ein dritter Teil der Verstärkungsmittel gibt den Schulen in herausfordernden Lagen die Möglichkeit, jahrgangsweise Stabilisierungsklassen einzurichten, in denen Sonder- und Sozialpädagogik-Lehrkräfte gemeinsam Schülerinnen und Schüler stabilisieren, unterstützen und fördern, deren sozialemotionale Entwicklung ein erfolgreiches Lernen verhindert. Armutsprävention durch rhythmisierte Unterrichts- und Betreuungsangebote in der ganztägigen Beschulung Vor allem in der gebundenen Ganztagsgrundschule und der gebundenen und teilgebundenen Ganztagsschule in Oberschulen und Gymnasien, aber auch durch den nachmittäglichen Einsatz von Lehrkräften und Erzieherinnen in der offenen Ganztagsgrundschule kann eine gute Förderung der unterschiedlichen kognitiven und sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler stattfinden. Mit dem Schuljahr 2017/18 ist deshalb der weitere Ausbau des Ganztags fortgeführt worden mit der Maßgabe, dass sich perspektivisch bis 2025 alle Grundschulen zu offenen Ganztagsgrundschulen und Grundschulen in besonders herausfordernden Lagen zu gebundenen Ganztagsgrundschulen entwickeln sollen. Drei Schulen haben zum Schuljahr 2017/2018 ihren Ganztagsbetrieb aufgenommen, eine verlässliche Grundschule wird zum Schuljahr 2018/2019 und eine weitere zum Schuljahr 2019/20 in den Ganztag überführt werden. Weitere fünf Grundschulen sollen im Zeitraum ab 2020 zu Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden. Kulturelle und musische Bildungsangebote der Schulen für Schülerinnen und Schüler in schwieriger sozialer Lage Zahlreiche Bremer Schulen aller Stufen verfügen im Rahmen des Schulprofils über unterschiedliche Kooperationen und Angebote zur ästhetischen Erziehung und Bildung. Hier erhalten alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer sozialen familiären Lage die Chance, kulturelle Erfahrungen zu sammeln. Diese Angebote werden sehr gut angenommen und verstärkt insbesondere auch in benachteiligten Stadtteilen angeboten . Dies ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die dies im Rahmen der Familie nicht erfahren können, z. B. das Erlernen eines Musikinstruments. Die drei Quartierbildungszentren (QBZ) ermöglichen in Kooperation mit der Schule einen niedrigschwelligen Zugang zur informellen kulturellen Bildung, zu sportlichen Gesundheitsangeboten und zu Sprachförderangeboten auf Basis von Projekten. Besondere zusätzliche Bildungsangebote Schülerinnen und Schüler, für die das didaktische Konzept der Oberschule zu wenige Praxisanteile enthält, bekommen in der Werkschule handlungsorientierte Angebote, um den Abschluss der einfachen oder erweiterten Berufsbildungsreife zu erlangen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) unterstützen durch gezielte Schullaufbahnberatung, durch Elternberatung und diagnostischen Leistungen bei Lese- und Schreibschwäche und Dyskalkulie betroffene Schülerinnen und Schüler. Außerdem halten sie Angebote der Suchtintervention bereit und führen schulergänzende und schulersetzende Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen sozialemotionalem Förderbedarf durch. Zahlreiche Schulmeiderprojekte führen Schülerinnen und Schüler in das Regelsystem zurück, die sonst ohne Abschluss bleiben würden. Dies ist eine wirksame Maßnahme gegen Schulabbrüche und erhöht – aufgrund der hohen Korrelation zwischen Schulmeidung , Schulabbruch und sozialer Lage – den Bildungserfolg vor allem armutsgefährdeter Schülerinnen und Schüler. Die Jugendberufsagentur bietet an verschiedenen Standorten in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit u.a. Schülerinnen und Schüler, deren Berufsorientierung nicht erfolgreich war, eine sanktionsfreie Orientierung für Ausbildung und Beschäftigung auch durch aufsuchende Bildungsarbeit an. Die schulische Berufsorientierung wird im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Land Bremen und dem Bund systematisiert und gestärkt: Ab dem Schuljahr 2018/19 sollen flächendeckend in der Sekundarstufe I Oberschulen des Landes sogenannte Potenzialanalysen angeboten werden, mit denen Schülerinnen und Schüler Ihre Fähigkeiten und Interessen erkunden. Gleichermaßen sollen flächendeckend sogenannte Werkstatttage verankert werden, in denen sich die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Gewerken erproben. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler Über die Sprachanfängerklassen hinaus unternimmt die SKB zurzeit erhebliche Anstrengungen , um geflüchteten Schülerinnen und Schülern eine vollwertige Beschulung zu ermöglichen. Dazu gehört auch eine Beratung bei besonderen Bedürfnissen nach traumatischen Erfahrungen. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler erhalten sofortigen Zugang zum Ganztagsschulangebot und zu den Kooperationen der Schulen im sportlichen und kulturellen Bereich. Für diese Schülerinnen und Schüler bietet die Ausstattung der Schulen mit Schulsozialarbeit eine gute Unterstützung. Die Schulsozialarbeit hilft zurzeit insbesondere auch geflüchteten Schülerinnen und Schülern, und zwar durch ihre verlässliche und verbindliche Ansprechbarkeit, durch nachhaltige Begleitung und Betreuung und durch Krisenintervention und Konfliktbewältigung (beispielsweise durch Sozialtraining in den Vorklassen). Sie berät Eltern und arbeitet mit Vormündern, betreuenden Einrichtungen und anderen Stellen zusammen, wie z.B. dem kinderpsychiatrischen Dienst. Sie gibt Hilfestellung in ausländerrechtlichen Fragen durch Weitervermittlung und Begleitung zu Beratungsstellen. Sie begleitet ggf. zu Arztpraxen oder psychiatrischen Diensten und unterstützt bei der Praktikumssuche und bei der Berufsorientierung. Um dieses erfolgreiche Modell weiter auszubauen, sind im Schuljahr 2017/18 zusätzlich 11 Stellen für Schulsozialarbeit an den Schulen der Stadtgemeinde Bremen geschaffen worden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 12. Welche übergeordneten Armutspräventions- und Armutsbekämpfungsstrategien verfolgt der Senat aktuell? Welche Strategie verfolgt der Senat konkret zur Vermeidung von Schul- und Berufsabschlusslosigkeit bei Kindern- und Jugendlichen ? 12.1 Welche übergeordneten Armutspräventions- und Armutsbekämpfungsstrategien verfolgt der Senat aktuell? Die übergreifende Senatsstrategie als auch die Fachstrategien sind im zweiten Armutsund Reichtumsbericht und in der Drs. 19/734 vom 13. September 2016 beschrieben und haben sich seitdem nicht grundsätzlich verändert. 12.2 Welche Strategie verfolgt der Senat konkret zur Vermeidung von Schul- und Berufsabschlusslosigkeit bei Kindern und Jugendlichen? Die Erörterung von Strategien zur Vermeidung von „Schulabschlusslosigkeit“ bzw. zur Verringerung der Anzahl von Schüler/innen ohne Abschluss gehört zu den regelmäßig aufgerufenen Themen bei der Steuerung der Oberschulen durch das Grundsatzreferat sowie die Schulaufsicht bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Aus der Analyse besonders betroffener Risikogruppen heraus ergeben sich Handlungsempfehlungen zur differenzierten Steuerung und Begleitung der Weiterentwicklung der Oberschulen im Zusammenhang mit den sozialen Bedingungen ihres Einzugsgebietes. Aus der Sachanalyse ergeben sich Risikofaktoren bei Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss, so z.B. Armut und Bildungsferne, festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf , Zuwanderer, Schulmeider, „Grenzgänger“ an der unteren Leistungsgrenze ohne festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf, Schülerinnen und Schüler mit Schwächen im Lesen, Schreiben und Rechnen. Um den Risiken und Benachteiligungen entsprechend zu begegnen, wurden folgende Handlungsfelder identifiziert, um mehr Schülerinnen und Schülern zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Die Maßnahmen stehen miteinander in einem Zusammenhang und bedingen einander: Stärkung der Diagnostik Präzisierung der Aufgaben der Schulsozialarbeit: direkte Unterstützung der Schüler /innen bei Schwierigkeiten in unterschiedlich bedingten sozialen Zusammenhängen , bei drohendem Absentismus sowie bei Problemen der Integration in Klassenverband und Jahrgang Verstärkte Elternarbeit, auch im Hinblick auf interkulturelle Besonderheiten der Elternschaft Weitere Intensivierung der allgemeinen Sprachförderung (besonders bei Armut und Migrationshinweis) sowie der speziellen Sprachförderung nach dem Übergang ehemaliger Vorkurs-Schüler/innen in die Regelklassen; Abschlussorientierte Klassen für Schüler/innen, die spät in die Allgemeinbildung zuwandern Effektivere Ausnutzung aller Ressourcen der Unterstützungssysteme (ReBUZ) und Förderung, z.B. Schulmeiderprojekte und das Angebot der Prüfung zur einfachen Berufsbildungsreife, wenn per Zuerkennung oder anderweitiger Prüfung kein Abschluss zu erwarten ist Weitere Steigerung der Unterrichtsqualität, vor allem für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Stärkung der Berufsorientierung einerseits als Querschnittsaufgabe in allen Fächern, andererseits durch Angebote wie Potenzialanalysen und Werkstatttage Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Verbesserte und differenzierte Leistungsrückmeldung und dadurch erhöhte Leistungsmotivation von der Grundschule bis in die Sekundarstufe I der Oberschule Mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, dass möglichst jeder junge Mensch bis 25 in Bremen einen Berufs- oder Studienabschluss erlangt . Über die Einholung von Einwilligungserklärungen in allen Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen (und sicherheitshalber erneut in allen Bildungsgängen des schulischen Übergangssystems der berufsbildenden Schulen) bezüglich einer Nachverfolgung hinsichtlich des beruflichen Weges bietet der Senat allen jungen Menschen in Bremen eine Unterstützung auf dem Weg zum Berufsabschluss an. Von der Umsetzung der im Jahre 2017 unterzeichneten Vereinbarung zur Durchführung der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ zwischen Bund, Bundesagentur für Arbeit und der Freien Hansestadt Bremen (SKB, SJFIS, SWAH) ab dem Schuljahr 2018/19 erwartet sich der Senat durch Harmonisierung und Synergie-Effekte zwischen den Maßnahmen des Bundes und des Landes eine weitere Steigerung der Qualität der Beruflichen Orientierung im Land Bremen und damit einen weiteren Beitrag zur Vermeidung von „Schulabschlusslosigkeit. Diejenigen jungen Menschen, die noch der Schulpflicht unterliegen, sind – soweit sie nicht in eine Berufsausbildung einmünden – verpflichtet, sich bei der Zentralen Beratung Berufsbildung (ZBB) in der Jugendberufsagentur hinsichtlich ihres weiteren beruflichen Weges beraten zu lassen. Soweit nach Verlassen des allgemeinbildenden Schulbereiches dennoch eine weitere Berufsorientierung notwendig ist, wird diese im berufsbildenden Bereich über Pflichtpraktika in jedem vollschulischen Bildungsgang sowie eigene Praktikumsklassen und Berufsorientierungsklassen vermittelt. Schulpflichte spät zugewanderte Jugendliche, die 16 Jahre alt sind, gehen in eine zweijährige Ausbildungsvorbereitung in Form eines Vorkurses „Sprachförderung mit Berufsorientierung “ (SpBO) und einem zweiten Jahr „Berufsorientierung mit Sprachförderung“. Hieran beteiligen sich alle berufsbildenden Schulen und es gibt nach den zwei Jahren die Möglichkeit auf freiwilliger Basis erste Schulabschlüsse zu machen. Im Sommer 2017 hatten sich 78,1% an den Prüfungen beteiligt, wovon 89% die Prüfungen bestanden haben. Im Anschluss gehen die Schülerinnen und Schüler in eine Einstiegsqualifizierung oder in eine normale duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung. Inzwischen hat auch der Senat über das AFZ 162 EQ-Plätze für junge spät Zugewanderte besetzt, wovon 77% in reguläre Ausbildungsverhältnisse mündeten. Bei der Einstiegsqualifizierungen des AFZ erhalten die Teilnehmer/-innen neben ihrem Berufsschulunterricht und der Ausbildung im Betrieb noch eine begleitende Sprachförderung. 13. Welche konkreten Maßnahmen hat das Sozialressort, als federführendes Organ, mit welcher Schwerpunktsetzung im Jahr 2017 zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen durchgeführt? Auf welcher Grundlage wurde die Schwerpunktsetzung vorgenommen? Welche Indizes wurden zur Beurteilung herangezogen? Die im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse der Bremischen Bürgerschaft der vergangenen Jahre eröffneten Möglichkeiten zur Stärkung der Frühen Hilfen werden in der Stadtgemeinde Bremen sowohl von der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport als auch von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz planmäßig ausgeschöpft. Der Senat geht vor dem Hintergrund einer Zunahme an alleinerziehenden Frauen mit speziellen Notlagen (siehe Antwort des Senats zur Großen Anfrage der Fraktion der CDU vom 15.07.2014, „Situation der Familienhebammen im Land Bremen“), einer Zunahme an zuwandernden Familien mit jungen Kindern und vor dem Hintergrund des Fortbestehens der schwierigen sozialen Situation vieler Kinder und Familien (siehe auch aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht des Senats vom Sep- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 tember 2015) sowie einer steigenden Geburtenrate von einem weiter wachsenden Bedarf an Betreuung durch Familienhebammendienste/-programme und anderen Angeboten zur Stärkung der Frühen Hilfen bzw. der Gesamtförderkette für Kinder, Jugendliche und Familien aus. Siehe hierzu auch Antwort zu Frage 15. Darüber hinaus hat der Senat mit dem Integrationskonzept eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von geflüchteten Menschen beschlossen und umgesetzt. Dazu gehören u.a. Initiativen zur Sprachförderung, Kinderbetreuung und Maßnahmen zur Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch das Beratungsangebot „Ankommen im Quartier (AIQ), das die WiN-Gebiete Lüssum, Gröpelingen, Huckelriede, Kattenturm, Huchting, Hemelingen, Schweizer Viertel und Neue Vahr zusätzlich unterstützt und eine Anlaufstelle für neu zugezogene Menschen mit Fluchthintergrund darstellt. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Unterstützung in den Stadtteilen sind die Sprach- und Integrationsmittler/-innen (Sprinter). Die Sprinter geben mündliche und telefonische Hilfestellung und Übersetzung, sie helfen bei der Bearbeitung von Formularen und Anträgen, begleiten und geben Hilfestellung bei wahrzunehmenden Terminen (darunter z.B. auch Arztbesuche) und üben eine Verweisberatung aus. Die Sprach- und Kulturmittler/-innen werden weiter ausgebaut und den Bedarfen angepasst. All diese Maßnahmen beruhen auf dem in 2015 und 2016 stark angestiegenen Zuzug von geflüchteten Menschen. Sprachförderung, das Ankommen in der Gesellschaft, Arbeitsmöglichkeiten etc. sind die Grundlage dafür, dass die Integration und perspektivisch auch der Weg aus dem Sozialleistungsbezug für die Neubürger/- innen gelingen kann. Im letzten Jahr wurde darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen für ältere Menschen geschärft und neu ausgerichtet. Der Aspekt von Teilhabe als eine Möglichkeit des Umgangs mit den Folgen von Armut spielt hier u.a. eine Rolle. Beispielhaft zu erwähnen ist hier die Neukonzeption der Begegnungsorte für ältere Menschen (siehe Beschluss der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 30.11.2017). Sie zielt darauf ab, die Angebote regional so zu verteilen, dass - auch gerade in den Stadtteilen mit höheren sozialen Bedarfen - wohnortnah Möglichkeiten zur Teilhabe an sozialen Angeboten für ältere Menschen gegeben sind. Die Angebote sollen dabei niedrigschwellig (Stichwort: offener Treff), kostengünstig und attraktiv für die jeweiligen (auch neuen) Zielgruppen gestaltet werden. Kooperation im Stadtteil steht dabei im Vordergrund. Neu angepasst an die Anforderungen des Pflegestärkungsgesetz III wurden auch die Dienstleistungszentren . Ziel ist weiterhin, dass in den Stadtteilen durch diese Angebote und durch die enge Kooperation von Dienstleistungszentren und dem Fachdienst Erwachsene des Amtes für Soziale Dienste gezielt ältere Menschen erreicht werden, die – aufgrund ihrer ökonomischen, sozialen und gesundheitlichen Situation - von Isolation bedroht sind. Durch niedrigschwellige Hilfen im Haushalt (z.B. durch den Einsatz einer Nachbarschaftshelfer/-in) kann zum einen erreicht werden, dass ältere Menschen mit Unterstützungsbedarf länger in der eigenen Wohnung bleiben können und dass weiterhin Teilhabe - trotz enger finanzieller Spielräume der Einzelnen - ermöglicht wird. Der letzte Aspekt spielt auch bei den Angeboten der aufsuchenden Altenarbeit eine große Rolle. Auch diese wurde im letzten Jahr ausgeweitet (siehe Beschluss der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration vom 30.11.2017). 14. Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat im Bereich der Familienhilfe ergriffen ? Inwiefern wurden hier - abseits von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen - Präventionsangebote geschaffen und umgesetzt? Wenn ja, welche waren dies und wie beurteilt der Senat die bisherigen Erfolge? Im Projekt „Weiterentwicklung des Jugendamtes“ (JuWe) wird eine größere Zahl an Familien mit niedrigschwelligen präventiven Angeboten unterstützt. Diese präventiven Maßnahmen werden durch den Sozialdienst Junge Menschen auf der Grundlage ermittelter Bedarfslagen in enger Verzahnung mit Kooperationspartnern entwickelt, durchge- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 führt und durch den öffentlichen Jugendhilfeträger finanziert. Da die Finanzierung dieser Projekte ein unverzichtbarer Bestandteil des JuWe-Projektes ist, wurde es durch den Senat mit entsprechenden Mitteln in den Haushaltsaufstellungen 2016/2017 sowie 2018/2019 hinterlegt. Aktuell sind Projekte wie „Familie im Stadtteil“ (FiS) im Sozialzentrum Süd sowie in der Vahr das Projekt „Steep“ in der Erprobung. Das Projekt „kidstime“ – ein Gruppenangebot für Kinder psychisch kranker Eltern – geht nach erfolgreichem Start Ende letzten Jahres im Jahr 2018 in die Verlängerung. Im Frühjahr 2018 soll die Auswertung der Projekte starten. Ziel ist es zu prüfen, welche nachhaltigen Effekte bisher erzielt werden konnten und ob es eine Möglichkeit gibt, erfolgreiche Projekte zu verstetigen . Die fachliche Verankerung und Weiterentwicklung niedrigschwelliger Angebote unter Nutzung der adressatenbezogenen Ressourcen im Familiensystem und im Sozialraum sollen dazu beitragen, die Akzeptanz und Passgenauigkeit von Hilfen zu erhöhen, Fehlsteuerungen und Maßnahmenabbrüche zu vermeiden sowie die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Hilfen zu gewährleisten. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 15. Auf die Ausführungen im Bericht des Senats über die Umsetzung der im Abschlussbericht des Ausschusses der Bremischen Bürgerschaft empfohlenen Maßnahmen – 2016 – (Bremische Bürgerschaft, Drs. 19/734 vom 13.09.2016) auf den Seiten 18 – 19 wird ebenfalls verwiesen. 15. Welche konkreten Fortschritte gibt es bei der Etablierung von Präventionsketten in den Stadtteilen Bremens und Bremerhavens? In welchen Stadtteilen konnten aus Sicht des Senats erfolgreich Präventionsketten etabliert werden? In welchen Stadtteilen muss nach Ansicht des Senats im Jahr 2018 ein Schwerpunkt gelegt werden? (bitte nach Bremen und Bremerhaven getrennt angeben) Präventionsketten bzw. am Lebenslauf orientierte, aufeinander aufbauende Maßnahmen mit dem Ziel präventiven Wirkens stellen ein hilfreiches Mittel nicht nur zur Verhinderung von Armut, sondern auch zur Erhöhung der Bildungsgerechtigkeit und Verbesserung des Kinderschutzes dar. Im Zuge der Implementierung Früher Hilfen sind daher in den vergangenen Jahren im Land Bremen verschiedene aufeinander aufbauende, anschlussfähige Maßnahmen entwickelt worden. So wurden kommunale Netzwerke für Frühe Hilfen gegründet, die sich durch regelmäßige Kooperationstreffen der beteiligten Akteure aus den Bereichen „Soziales“ und „Gesundheit“, Formulierung gemeinsamer Ziele, Festlegung verbindlicher Kooperationsstrukturen und Zuständigkeiten auszeichnen . Diese wurden im angefragten Zeitraum in beiden Städten weiter ausgebaut und auch auf die sozialräumliche Ebene ausgeweitet. Im Rahmen der Beschlüsse der Bremischen Stadtbürgerschaft zum Doppelhaushalt 2018/2019 erfolgt derzeit ein planmäßiger Ausbau der Frühen Hilfen auch im Schwerpunkt niedrigschwellig angelegter Frühberatung von Alleinerziehenden und Familien in der Schwangerschaft sowie mit Säuglingen und Kleinstkindern. Der Ausbau erfolgt in enger Kooperation mit den Fachkräften und Angeboten des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Gesundheitsamtes Bremen (KJGD). Die Träger bieten Erst- und Frühberatung in mittlerweile sechs sozialräumlichen Standorten in Nord, Ost, Süd, Mitte und West an. Diese werden sehr gut angenommen und sind in der Lage, Familien passgenau mit weiteren Angeboten zu vernetzen. Des Weiteren wurde das ehrenamtliche Programm „Wellcome“ zur ergänzenden alterspraktischen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinstkindern an derzeit drei Standorten aufgebaut. Für die präventiv angelegte Begleitung von Familien mit besonderen psychosozialen Herausforderungen haben sich längerfristig angelegte und möglichst während der Schwangerschaft beginnende Programme, wie das Hausbesuchsprogramm Pro Kind bewährt. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 Auch eine ressortübergreifende Zusammenarbeit der Bereiche „Soziales“ und „Gesundheit “ auf Landesebene im Hinblick auf die Berichterstattung (gegenüber Bund und Land) und die Erstellung der integrierten Jugendhilfe- und Gesundheitsplanung ist gegeben, was sich erfahrungsgemäß besonders auf benachteiligte und mehrfach belastete Familien , die überproportional von Armut betroffen sind, hilfreich auswirkt. Über das bereits erwähnte Projekt JuWe ist zudem eine Verstärkung der Stadtteil- und Sozialraumkoordinator/innen beschlossen und im anfragten Zeitraum umgesetzt worden . In allen Bremer Sozialräumen sind nun Sozialraumkoordinator/innen (im Umfang von 6 BV) mit der Intensivierung des Kontakts des Amtes für Soziale Dienste in den Sozialraum und eine Stärkung präventiver Angebote befasst. 16. Nach welchem Vorbild bzw. Muster ist der Senat bei der Etablierung von Präventionsketten vorgegangen? Hat sich der Senat hierzu externe gutachterliche beziehungsweise beratende Hilfe eingeholt? Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis ? Die Gestaltung der aufeinander aufbauenden Maßnahmen im Bereich der Frühen Hilfen orientiert sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen, die vor allem durch das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) sowie das Deutsche Jugendinstitut vorangetrieben werden. Das NZFH führt zudem Kommunalbefragungen durch, die wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen geben. Das Land Bremen ist am regelmäßigen fachlichen Austausch mit dem NZFH und den anderen Bundesländern beteiligt. Förderbereiche und Höhe der Fördermittel für die einzelnen Maßnahmen der Frühen Hilfen, die vom Fonds Frühe Hilfen über die Bundesinitiative Frühe Hilfen bzw. seit Beginn 2018 über die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziert werden, sind durch die Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder geregelt. Über diese Mittel können im Land Bremen derzeit der Auf- und Ausbau der Netzwerkarbeit in den Frühen Hilfen sowie die längerfristige Begleitung durch gesundheitlich orientierte Fachkräfte (Familienhebammen und Familiengesundheits- und Kinderkrankenpflege) und ehrenamtliche Hilfen gefördert werden. Darüber hinaus ermöglicht die mit Beginn des Jahres 2017 gestartete Initiative und Langzeitstudie BRISE (Bremer Initiative zur Stärkung der frühkindlichen Entwicklung ) fundierte und praxisrelevante Befunde zur langfristigen Etablierung von Präventionsketten . Das Projekt wurde als Zusammenschluss zwischen Wissenschaft, Jacobs Foundation, Politik und Verwaltung geplant und soll Erkenntnisse darüber liefern, wie sich die Verknüpfung von Fördermaßnahmen für Kinder in der Altersgruppe bis zum Beginn der Schulzeit auf deren kognitive, soziale und emotionale Entwicklung auswirkt. Das Projekt kombiniert Maßnahmen im familiären Umfeld mit Maßnahmen in entsprechenden Bildungs- bzw. Erziehungseinrichtungen. BRISE nutzt hierfür bewusst alltagsintegrierte Maßnahmen, die in der Stadt Bremen bereits vorhanden sind, um auch langfristig Strukturen zur Förderung benachteiligter Kinder aufzubauen. Aus wissenschaftlicher Perspektive bietet das Projekt die einmalige Chance, eine breit angelegte Langzeitstudie durchzuführen, die das Nationale Forschungsprogramm zu Entwicklungsprozessen in der Kindheit bis ins hohe Erwachsenenalter (NEPS) und zur Entwicklung in Familien (SOEP) arrondieren würde. Darüber hinaus sind sich die involvierten Wissenschaftler /innen einig, dass die zu erwartenden Befunde auf andere Regionen Deutschlands , hier vor allem die Großstädte, übertragbar sein werden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 17. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Ganztagsschulen für die Armutsprävention : Wie erklärt der Senat, dass notwendige infrastrukturelle Maßnahmen an vielen Schulen erst stark zeitverzögert begonnen werden, so dass „eine Umsetzung der erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen für einen bedarfsgerechten Ganztagsbetrieb […] frühestens Anfang 2021 erfolgt“ (Vorlage Nr. G 69/19)? Der zitierte Passus aus der Deputationsvorlage G 69/19 bezieht sich auf die im Rahmen des Ganztagsausbaus erforderlichen größeren Umbaumaßnahmen an den Schulen Landskronastraße, Alfred-Faust-Straße und Alt-Aumund. Die Gründe für die besonderen baulichen Herausforderungen an diesen speziellen Standorten sind in der Vorlage dargelegt . Die zeitliche Realisierung ist orientiert an den Planungs- und Umsetzungsschritten bei Immobilien Bremen. Mit den betroffenen Schulen sind die kurz- und langfristigen Schritte festgelegt, die zur Ganztagsschulumwandlung erforderlich sind. 18. Wie viele Stellen im Landesprogramm „Perspektive Arbeit (LAZLO)“ konnten zum 31.12.2017 in Bremen und Bremerhaven besetzt werden und wie viele Arbeitgeber (private Betriebe, anerkannte Träger sowie Eigen- und Beteiligungsbetriebe des Landes bzw. der Stadtgemeinden) haben bisher an LAZLO teilgenommen? Wie erklärt sich der Senat, dass es bei rund 16.000 Langzeitarbeitslosen im Land Bremen nicht möglich ist, alle 500 geschaffenen Plätze zeitnah zu besetzen? Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Arbeitgebergewinnung entwickelt und seit wann werden diese angewendet? 18.1 Wie viele Stellen im Landesprogramm „Perspektive Arbeit (LAZLO)“ konnten zum 31.12.2017 in Bremen und Bremerhaven besetzt werden und wie viele Arbeitsgeber (private Betriebe, anerkannte Träger sowie Eigen- und Beteiligungsbetriebe des Landes bzw. der Stadtgemeinden) haben bisher an LAZLO teilgenommen? Zum 31.12.2017 waren im Landesprogramm „Perspektive Arbeit (LAZLO)“ 382 Stellen besetzt, davon 195 in Bremen und 187 in Bremerhaven. Die besetzten Stellen sind auf 55 Arbeitgeber/-innen verteilt, davon sind 10 private Betriebe, 31 Träger sowie gemeinnützige Vereine und 10 Eigen- und Beteiligungsbetriebe des Landes bzw. der Stadtgemeinden . Des Weiteren sind 4 Arbeitgeber/-innen der Kernverwaltung beteiligt. 18.2 Wie erklärt sich der Senat, dass es bei rund 16.000 Langzeitarbeitslosen im Lande Bremen nicht möglich ist, alle 500 geschaffenen Plätze zeitnah zu besetzen? Geschaffen sind mit Stand Januar 2018 447 Stellen, davon sind 386 besetzt. Die geschaffenen Stellen haben unterschiedlich hohe Anforderungen und sind daher unterschiedlich leicht zu besetzen. Die nicht besetzten Stellen sind nach § 16 e SGB II (Förderung von Arbeitsverhältnissen, FAV) geförderte Stellen. Potentielle Teilnehmende für eine Förderung gem. § 16 e SGB II sind Menschen, die neben der Langzeitarbeitslosigkeit zwei weitere sog. Vermittlungshemmnisse vorweisen. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Integrationsfachkraft des Jobcenters im Einzelfall. Die Voraussetzungen sind damit strenger als bei der Förderung nach § 16 f SGB II (Freie Förderung). Die nach § 16 f SGB II geförderten Plätze konnten problemlos besetzt werden. Hier sind 161 Plätze besetzt. Es wird weiterhin versucht, private Unternehmen für das Programm zu gewinnen und dadurch nach § 16 e SGB II geförderte Plätze zu besetzen. Die Gruppe der langzeitarbeitslosen Menschen ist zudem sehr heterogen. Nicht alle sind für ein Programm geeignet, das voraussetzt, dass die Teilnehmenden in der Lage und auch willens sind, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Die passenden Personen für das Programm zu finden, gestaltet sich teilweise schwierig. Vermittler/-innen in den Jobcentern fällt es schwer, eine ausreichende Anzahl von Personen dem Programm zuzuweisen. Ein Problem ist die hohe Zahl der zu betreuenden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 28 Kunden/-innen pro Vermittler/-in. Diese Probleme zu umgehen, sowie neue Wege der Teilnehmendenakquise zu finden und zu erproben, kostet Zeit. Um diese Probleme zu lösen und das Programm voll zu besetzen, wurde vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ein Dienstleister für die Teilnehmendenakquise und das Matching zur Unterstützung des Jobcenters beauftragt. 18.3 Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Arbeitsgebergewinnung entwickelt und seit wann werden diese angewendet? Zur verbesserten Arbeitgebergewinnung ist seit Juni 2017 eine Leitstelle bei bras e.V. eingesetzt. Diese sucht speziell für bereits bekannte Personen passende Stellen und Arbeitgeber/-innen. Dabei werden vermehrt kleine Arbeitgeber/-innen angesprochen, für die der 75%ige Lohnkostenzuschuss nach § 16 e SGB II tatsächlich von Interesse ist. Zudem wurden vermehrt Arbeitgeber/-innen in der öffentlichen Verwaltung angesprochen . Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses vom 26.01.2018 ist nun auch der Ausgleich von Personalbudgets der Dienststellen, die LAZLO-Stellen schaffen, durch die Senatorin für Finanzen sichergestellt. Dies wird einen weiteren Anreiz für Arbeitgeber /-innen im öffentlichen Dienst bieten, sich an dem Programm zu beteiligen. 19. Welche Bedeutung misst der Senat diesem Programm mit Blick auf die Armutsbekämpfung und -prävention bei und welche Verbesserungsbedarfe werden gesehen ? Welche Pläne bestehen über den 31.12.2019 hinaus? Sollen die bisherigen Zielgruppen beibehalten werden und was ist geplant, um den Anteil von Frauen sowie den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu erhöhen? Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Teilnehmergewinnung für das Programm LAZLO entwickelt und seit wann werden diese angewendet? Wie genau sieht aktuell die Praxis in der Teilnehmergewinnung aus? 19.1 Welche Bedeutung misst der Senat diesem Programm mit Blick auf die Armutsbekämpfung und -prävention bei und welche Verbesserungsbedarfe werden gesehen ? Das Programm ist ein Baustein des sozialen Arbeitsmarktes in Bremen, der ebenfalls einen Baustein im Bereich der Armutsbekämpfung und -prävention darstellt. Um diese Ziele zu erreichen, müssen weitere Maßnahmen umgesetzt und miteinander verknüpft werden. Landesprogramme, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördern, sind Maßnahmen für einen begrenzten Personenkreis. Dieser kann jedoch davon profitieren, indem durch die Teilnahme die Möglichkeit besteht, monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben und in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, sodass nach Beendigung der Beschäftigung ohne Perspektive ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Bei einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt während oder nach Programmlaufzeit kann Armut sogar für einen längeren Zeitraum bekämpft werden. Daher hat der Senat für die Jahre 2018 und 2019 das Landesprogramm Perspektive Arbeit Saubere Stadt (PASS) aufgelegt, das ebenfalls sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fördert. 19.2 Welche Pläne bestehen über den 31.12.2019 hinaus? Über eine Verlängerung des Programms über den 31.12.2019 hinaus wird im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung entschieden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 29 19.3 Sollen die bisherigen Zielgruppen beibehalten werden und was ist geplant, um den Anteil von Frauen sowie den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund weiter zu erhöhen? Das Programm richtet sich vor allem an Frauen, (Allein-)Erziehende, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen über 50 Jahre. Diese Gruppen haben besondere Schwierigkeiten, Anschluss auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Daher sollen sie weiterhin erreicht werden. Geplant ist ein Ausbau der Säule der Kultur- und Sprachmittler/-innen. Hiervon profitieren vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, zu einem großen Teil auch Frauen. Zudem wird mit der aktuellen Strategie für die Stellenakquise der/die einzelne Bewerber /-in berücksichtigt. Entsprechend der Interessen und Vorerfahrungen der einzelnen Personen werden passende Stellen akquiriert. Alle Beteiligten sind dazu angehalten, hierbei vor allem Frauen zu berücksichtigen. Dies wird mit verpflichtenden Eingaben in die ESF-Datenbank und verpflichtenden Sachberichten überprüft. 19.4 Welche konkreten Maßnahmen wurden zur verbesserten Teilnehmergewinnung für das Programm LAZLO entwickelt und seit wann werden diese angewendet? Für die Teilnehmendengewinnung wird auf verschiedene Strategien gesetzt. Die Jobcenter suchen in ihrem Kunden/-innenstamm nach geeigneten Personen und weisen diese zu. Arbeitgeber/-innen, vor allem Beschäftigungsträger machen ihnen bekannte Personen auf das Programm aufmerksam. Seit Juni 2017 ist die Leitstelle bei bras e.V. auch mit der Teilnehmendenakquise beauftragt. Hier werden verschiedene Strategien verfolgt. Die Leitstelle arbeitet eng mit dem Jobcenter Bremen zusammen und macht auf verschiedenen Wegen (Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, Internet, Printmedien) auf das Programm aufmerksam. 19.5 Wie genau sieht aktuell die Praxis der Teilnehmergewinnung aus? Siehe die Antwort zu Frage 19.4 Zudem wird das Programm auch von den Teilnehmenden weiter verbreitet. 20. Welche Bedeutung misst der Senat der am 27. Februar 2018 stattfindenden 3. Bremer Armutskonferenz bei? Inwiefern hat sich bzw. wird sich der Senat an der Durchführung der 3. Armutskonferenz beteiligen? Erwartet sich der Senat von dieser Konferenz Impulse, die er in seiner weiteren Zielsetzung aufnehmen kann? Dass sich Armut auf die Gesundheit auswirkt, wird mittlerweile durch zahlreiche Studien bestätigt. In weitreichender Übereinstimmung zeigen die Forschungsergebnisse, dass viele Erkrankungen, Gesundheitsbeschwerden und Risikofaktoren bei Personen, die in Armut leben, vermehrt vorkommen. Außerdem schätzen sie ihren allgemeinen Gesundheitszustand und ihre gesundheitsbezogene Lebensqualität schlechter ein, und sie unterliegen einer erhöhten vorzeitigen Sterblichkeit (vgl. Robert-Koch-institut, GBE Kompakt 5/ 2010). Daher misst der Senat der 3. Armutskonferenz erhebliche Bedeutung zu. Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz hat an der Konferenz teilgenommen. Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport wurde durch Mitarbeiterinnen vertreten; ein Referent aus dem Gesundheitsamt Bremen hat einen Vortrag gehalten. Der Senat erhielt von der Konferenz - anknüpfend an bestehende Ansätze zur Gesundheitsförderung – Impulse für die Diskussion weiterer Maßnahmen und Konzepte in Bremen . Die Ergebnisse der bisherigen Armutskonferenzen gehen als Impulse in die Bilanzierung von Strategien und Maßnahmen ein. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 30 21. Wie bewertet der Senat die durch die Arbeitnehmerkammer im Januar 2018 festgestellte zunehmende soziale Segregation verschiedener Stadtteile? Welche Maßnahmen hält der Senat zur Vermeidung und Bekämpfung sozialer Segregation für notwendig? 21.1 Wie bewertet der Senat die durch die Arbeitnehmerkammer im Januar 2018 festgestellte zunehmende soziale Segregation verschiedener Stadtteile? Der Senat stellt fest, dass die Arbeitnehmerkammer für die Beurteilung zunehmender sozialer Segregation lediglich auf einen einzelnen Indikator (SGB II – Leistungsbezug) innerhalb eines kurzen Zeitraumes auf Stadtteilebene abstellt. Für die Beobachtung der kleinräumigeren Entwicklung sozialer Segregation in Ortsteilen und Quartieren hat der Senat ein Monitoringsystem beschlossen. Dies erlaubt eine differenziertere und kleinräumigere Analyse der sozialen Lage in den Ortsteilen und Quartieren. Die dafür erforderlichen Bevölkerungsdaten für das Jahr 2017 werden im August 2018 zur Verfügung stehen und im Rahmen eines Monitorings berechnet (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 4). Auf dieser Datengrundlage wird der Senat eine Bewertung der Entwicklung der Segregation vornehmen. 21.2 Welche Maßnahmen hält der Senat zur Vermeidung und Bekämpfung sozialer Segregation für notwendig? Der Senat verweist auf die eingangs zitierten Berichterstattungen, in denen zu diversen Maßnahmen berichtet wurde. In den Senatsressorts werden laufend wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung sozialer Segregation umgesetzt. Beispielhaft können genannt werden: Umsetzung des Präventionsgesetzes z.B. durch ein Projekt zur Steigerung der Gesundheitskompetenz in Schulen (‚Health Literacy in Schulen‘ = School Nurse) in sozial benachteiligten Stadtteilen Wohnlagenzuschläge bei den Kosten der Unterkunft Sozialer Wohnungsbau mit einer Sozialwohnungsquote von 25% auch in privilegierteren Stadtteilen. Erhöhung von Bildungschancen durch den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen Umsetzung sozialraumorientierter Programme zur Verbesserung und Stabilisierung von Wohn- und Lebenslagen in benachteiligten Quartieren (z.B. WiN, LOS, LAZLO, AiQ, Soziale Stadt) Zusätzliche finanzielle Ressourcen für die Sprachförderung Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements in Sportvereinen und Instandhaltung der sportlichen Infrastruktur 22. Vor dem Hintergrund der beantworteten Fragen und der Ankündigungen des vergangenen Jahres: Wie bewertet der Senat seinen Fortschritt bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Armutsbekämpfung? Worin sieht der Senat eine Hauptaufgabe in den Jahren 2018 und 2019? Wie eingangs ausgeführt, hat der Senat eine Bilanzierung von Strategien und Maßnahmen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse werden in die weiteren Überlegungen zu Strategien zur Armutsbekämpfung und -prävention einfließen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1586 VB Kommt der Senat bei der wirksamen Bekämpfung und Prävention von Armut voran? 20180313_1_GA Bekämpfung und Prävention Armut