BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1597 Landtag 19. Wahlperiode 20.03.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Verkehre im öffentlichen Raum – Gehen, Fahren, Mitnehmen? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 13. Februar 2018 „Verkehre im öffentlichen Raum – Gehen, Fahren, Mitnehmen?“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Auto, Straßenbahn, Fahrrad – an diese Verkehrsmittel und ihre Trassen und Wege denkt man meist zuerst, wenn es darum geht, im städtischen Raum von A nach B zu kommen. Projekte wie privat organisierte Mitfahrgelegenheiten („Mitfahrerbank“), Bürgerbusse (eine Ergänzung des ÖPNV, die – in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen – wie ein Linienbus Haltestellen nach einem festgelegten Fahrplan auf ausgewählten Strecken von Privatleuten angeboten werden), „Fahrradpooling“ (dabei fahren Schulkinder in kleineren Gruppen und begleitet von einem ehrenamtlich engagierten Erwachsenen zur Schule) sowie Diagonalampeln (sogenanntes „Rundum-Grün“ oder „pedestrian priority phasing“ – dabei werden an schwach belasteten Kreuzungen alle Fußgängerampeln gleichzeitig auf Grün geschaltet, so dass eine schnelle und bequeme Straßenquerung möglich wird) zeigen in etlichen Städten, dass neue – manchmal unkonventionelle – Maßnahmen unter besonderen Rahmenbedingungen zu einer sinnvollen Ergänzung der Verkehrsplanung führen können. Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat im Grundsatz sogenannte Diagonalampeln und gibt es nach seiner Auffassung schwach belastete Verkehrskreuzungen in Bremen und Bremerhaven, welche sich zur Einführung von Diagonalampelschaltungen im Pilotoder Probebetrieb eignen ohne dass dadurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet wird? 2. Hält der Senat die Einführung sogenannter „Mitfahrerbänke“ in dünn besiedelten Randbereichen Bremens oder Bremerhavens für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Ergänzung der bereits vorhandenen ÖPNV-Angebote? 3. Hält der Senat den innerstädtischen Auf- und Ausbau von Bürgerbus-Angeboten für Randbereiche in Bremen und Bremerhaven für zweckmäßig und wirtschaftlich und – falls ja – in welchen Stadtrandquartieren wäre unter welchen Bedingungen so ein Angebot darstellbar? 4. Welche Projekte sind dem Senat bekannt, mit welchen darauf hingewirkt wird, dass Grundschulkinder eigenständig mit dem Rad, Roller oder zu Fuß den Schulweg bewältigen? Welche Kenntnisse hat der Senat in diesem Zusammenhang über bereits umgesetzte „Fahrradpooling-Projekte“, in welchem Umfang wurden solche subventioniert und wie bewertet der Senat die Zweckmäßigkeit solcher Projekte im Hinblick auf Verkehrssicherheit sowie Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Vergleich zu anderen Projekten zur selbständigen Schulwegbewältigung von Grundschülern?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat im Grundsatz sogenannte Diagonalampeln und gibt es nach seiner Auffassung schwach belastete Verkehrskreuzungen in Bremen und Bremerhaven, welche sich zur Einführung von Diagonalampelschaltungen im Pilotoder Probebetrieb eignen ohne dass dadurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet wird? Die Einführung der sogenannten Diagonalampeln, auch bei schwach belasteten Knotenpunkten, wird in Bremen aufgrund der Erfahrungen in anderen Städten aktuell nicht angestrebt. Die sogenannten „Diagonalampeln“ bzw. das sogenannte „Rundum Grün für Fußgänger*innen“, erfordert eine zusätzliche Lichtsignalphase nur für die zu Fuß Gehenden. Dadurch verlängern sich die Umlaufzeiten an den Lichtsignalanlagen mit der Folge deutlich längerer Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen, auch für die zu Fuß Gehenden. Eine technische Ausstattung solcher diagonalen Querungen für Sehbehinderte und Blinde ist ebenfalls nicht eindeutig möglich. Erfahrungen in Berlin und in Köln haben gezeigt, dass mit der Einführung dieser Rundum-Grünschaltungen keine signifikanten Verbesserungen erreicht wurden, sondern dass die Einführung dieser Regelung vermehrte Missachtungen des Rotlichtes durch zu Fuß Gehende und Radfahrende zur Folge hatte. 2. Hält der Senat die Einführung sogenannter „Mitfahrerbänke“ in dünn besiedelten Randbereichen Bremens oder Bremerhavens für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Ergänzung der bereits vorhandenen ÖPNV-Angebote? „Mitfahrerbänke“ stellen keine sinnvolle Ergänzung des ÖPNV-Angebotes in Bremen und Bremerhaven dar. „Mitfahrerbänke“ bieten bezüglich wesentlicher Mobilitätskriterien wie Sicherheit, Pünktlichkeit, Komfort und Zuverlässigkeit, in Großstädten mit dichtem und flächendeckendem ÖPNV-Angebot keine Verbesserungen. 3. Hält der Senat den innerstädtischen Auf- und Ausbau von Bürgerbus-Angeboten für Randbereiche in Bremen und Bremerhaven für zweckmäßig und wirtschaftlich und – falls ja – in welchen Stadtrandquartieren wäre unter welchen Bedingungen so ein Angebot darstellbar? Vor dem Hintergrund der jeweiligen Verkehrsentwicklungspläne, der geltenden Nahverkehrspläne des ZVBN bzw. der öffentlicher Dienstleistungsaufträge in Bremen und Bremerhaven, sowie den Überlegungen in beiden Städten ergänzend zum regulären Linienverkehr bedarfsgesteuerte Verkehre („Bus on-demand“) einzuführen bzw. zu prüfen, wird die Einführung bzw. die Unterstützung beim Aufbau von Bürgerbussen derzeit nicht als sinnvoll betrachtet. Bürgerbusse sind keine sinnvollen Angebote für den großstädtischen ÖPNV. Allgemeine Informationen zum Prinzip Bürgerbus im VBN sowie den Voraussetzungen finden sich hier: http://www.zvbn.de/media/data/Konzept_BuergerBus_2016.pdf Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 4. Welche Projekte sind dem Senat bekannt, mit welchen darauf hingewirkt wird, dass Grundschulkinder eigenständig mit dem Rad, Roller oder zu Fuß den Schulweg bewältigen? Welche Kenntnisse hat der Senat in diesem Zusammenhang über bereits umgesetzte „Fahrradpooling-Projekte“, in welchem Umfang wurden solche subventioniert und wie bewertet der Senat die Zweckmäßigkeit solcher Projekte im Hinblick auf Verkehrssicherheit sowie Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Vergleich zu anderen Projekten zur selbständigen Schulwegbewältigung von Grundschülern? Aktive Angebote für Grundschulkinder, die eigenständig mit Rad, Roller den Schulweg bewältigen, sind die Radfahrausbildung bzw. das Vorbereitungstraining zum „ geprüften Radfahrer“ zur „geprüften Radfahrerin“. Die theoretische Einweisung und Ausführung erfolgt im 3. und 4. Jahrgang ausschließlich durch zuständige Lehrkräfte. In Einzelfällen kann die Unterstützung der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten angefordert werden. Konzeptionell erstelltes Ausbildungsmaterial wird den Grundschulen von mehreren Verlagen angeboten. Für Bremen hat sich das Lehrmaterial der Deutschen Verkehrswacht als erfolgreich erwiesen. Das Lehr- und Arbeitsmaterial kann von den Grundschulen kostenpflichtig (seit 2007 - pro Schüler*in ca. 3,00 €) bei der Landesverkehrswacht Bremen e.V. angefordert werden. Weitere erforderliche Ausbildungsmaterialien (z.B.: Verkehrszeichenbögen, Arbeitsblätter, Prüfaufkleber, Fahrradpässe, Mängelkarten, Info-Flyer für Pädagoginnen, Pädagogen und Eltern) können den Grundschulen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, da die Anschaffung dieser Materialien von den Kooperationspartner*innen der Polizei Bremen: Initiative Bürger & Polizei Bremen e.V., ADAC Weser Ems e.V., Verkehrswacht Bremen-Stadt e.V., Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen, übernommen wird. Ansprechpartner*innen für diese Materialanforderungen sind die örtlichen Kontaktdienste der Polizeireviere und das Präventionszentrum der Polizei Bremen. Die konzeptionelle Verantwortung liegt beim Präventionszentrum der Polizei Bremen. Die koordinierte Verteilung erfolgt ebenfalls von hier. Aktuell in diesem Jahr bietet die Verkehrswacht Bremen-Stadt e.V. zusätzlich ein kostenneutrales Arbeitsheft für die Schüler*innen der 3. und 4. Jahrgänge an. Dieses Arbeitsheft ist im Rahmen eines Sponsorings aufgelegt worden und konnte in 63 von 83 Grundschulen verteilt werden. 2018 wird ein weiteres Projekt für die 4. Klassen aufgelegt. Im Rahmen der Radfahrausbildung wird durch die Arbeitsgruppe „aber sicher!“ (ein Zusammenschluss folgender Partner: ADFC, Landesverkehrswacht, Präventionszentrum der Polizei Bremen, ADAC, Schulexpress, Senatorin für Kinder und Bildung, Sparkasse Bremen, Unfallkasse Bremen, Weser-Kurier) die Aktion: „Radfahren – aber sicher!“ ausgelobt. Hier sollen im Zeitraum von April bis Juni 2018 die 4. Klassen motiviert werden häufiger in der Verkehrsschule Wilhelm-Leuschner-Straße das Radfahren zu üben. Wer öfter als drei Mal übt (gern auch öfter) wird mit einem Klassensatz Fahrradhelme beschenkt. Die grauen, modernen Skaterhelme sind gesponsert, stehen also somit den jeweiligen Klassen unentgeltlich zur Verfügung. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Die praktische Umsetzung und Ausführung erfolgt durch zuständigen Lehrkräfte und Kontaktpolizisten. Die Radfahrausbildung kann bedarfsangepasst auch schon im 3. Jahrgang erfolgen. Die Durchführung im 4. Jahrgang ist zwingend und im Lehrplan zu berücksichtigen. Folgende Stationen sind von den Schüler*innen zu absolvieren und schriftlich zu dokumentieren (Controlling): Kontrolle der Fahrräder / Bestätigung der Verkehrssicherheit Kontrolle des verkehrsgerechten Radfahrers hinsichtlich der Ausrüstung Helm + Sichtbarkeit) und körperlichen Eignung. Abnahme der praktischen Fahrprüfung im Schonraum auf dem Schulhof oder einem verkehrsfreien Platz. Die Unterstützung mit einem Parcours, Fahrrädern und Fahrradhelmen bei der Schonraumbeschulung, kann durch die mobile Verkehrsschule „ROLLI-MOBIL“ der Landesverkehrswacht Bremen e.V. oder durch die stationäre „Verkehrsschule Bremen“ (Koordination u. Unterhaltung durch JUS Bremen GmbH) kostenneutral erfolgen. Die Terminierungen hierfür müssen die Grundschulen verbindlich bei der Landesverkehrswacht Bremen e.V. vornehmen. Mit Unterstützung von folgenden aktiven Mobilitätsangeboten der Verkehrswacht Bremen-Stadt e.V., können die Schüler*innen der 1. und 2. Jahrgänge vornehmlich durch die Lehrkräfte, in Ausnahmefällen unter Begleitung von Kontaktpolizistinnen und –polizisten, an mehreren Tagen beschult werden. Diese Unterrichtung dient der Förderung von motorischen und sensomotorischen Fähigkeiten: 1) Das „ROLLER-MOBIL“ (KFZ-Anhänger mit 16 Rollern, 4 Laufrädern, Fahrradhelmen und Parcoursteilen). 2) Das „MINIROLLI-MOBIL“ (KFZ-Anhänger mit 12 Kinderfahrrädern 16’Zoll und 18’Zoll und 8 Rollern, Fahrradhelmen und Parcoursteilen). Aktive Angebote für Grundschulkinder, die eigenständig zu Fuß den Schulweg bewältigen: Angebote für den 1. – 3. Jahrgang: 1) „Mobile Präventionspuppenbühne der Polizei Bremen“ Vermittlung von polizeilich relevanten Präventionsthemen, die vorrangig zu den aktuellen Themen der „Verkehrssicherheit“ durchgeführt werden. Folgende Schwerpunkte werden in altersgerechter Weise mit der Methode Puppenspiel aufgenommen: Die Gefahren im Straßenverkehr, das verkehrsgerechte Verhalten (insbesondere beim Überschreiten der Fahrbahnen an gesicherten und ungesicherten Überlegungen), sichtbare Erscheinung, Ausstattung und der Themenkomplex Ablenkung. 2) Begehung des Schulweges in den ersten 6 - 8 Wochen zum Schulbeginn mit der Begleitung der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten im öffentlichen Straßenverkehr (Realraum). Diese praktische Durchführung ist ein wichtiger Bestandteil des Gefahrentrainings und ist eine sehr zielführende Ergänzung bei der praktischen Vor- bzw. Nachbereitung im Realraum. Bei Bedarf wird im Rahmen dieser Maßnahme auch der sog. „Fußgängerführerschein“ abgenommen. Sie ist ein wichtiger und erforderlicher Baustein im Hinblick auf die verkehrsrelevanten Themen, die bei den Aufführungen der Präventionspuppenbühne dargestellt werden. Die thematische Nachbereitung der Aufführungen durch die Lehrkräfte und die Kontaktpolizistinnen und Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Kontaktpolizisten ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes. 3) „Mit den gelben Füßen sicher ankommen“, d.h. plakative Unterstützung des sicheren Schulweges mit folgenden Schulwegmarkierungen: „Gehende Fußpaare“, „stehende Fußpaare“ und „rote Haltlinien“. Priorisierend werden für diese Maßnahme die Schüler*innen des 3. Jahrganges angesprochen, da sie schon in der Lage sind, sich entwicklungsbedingt und inhaltlich mit den Gefahren des Schulweges auseinanderzusetzen. Ferner treten sie als Paten für die neuen Erstklässler*innen ein und setzen dieses Projekt mit kindlichen Vorstellungen/ Eindrücken um. Unter Aufsicht der Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten, Lehrkräfte und Eltern tragen die Schüler*innen des 3. Jahrgangs die Schulwegmarkierungen selbstständig auf den Gehwegbereichen, an Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen, Einmündungen, an Fußgängerfurten und Fußgängerüberwegen mit Fahrbahnmarkierungsfarbe auf, um nachhaltig auf den gefahrenreduzierten Schulweg hinzuweisen. 4) Der “Schulexpress“: Dieses externe Projekt von Frau Verena Nölle, dass seit 2007 für die gemeinsame Begehung des Schulwegs wirbt, ist eine zielführende Ergänzung bei der Erstellung von Schulwegplänen und implementiert weitestgehend das o.g. Projekt „Mit den gelben Füßen sicher ankommen“. 5) Ein weiterer Baustein sind die Verkehrssicherheitstage in den Grundschulen. Diese werden in der Regel durch die Grundschule und die Verantwortlichen des Schulexpress initiiert und geplant. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Fußgänger*innen und die Schulwegsicherung, sowie auf die Mobilitätsschulung mit den verschiedenen Fortbewegungsmöglichkeiten gelegt. Darüber hinaus wird das Thema „ Gefahren im toten Winkel“ theoretisch und praktisch nach dem polizeilichen Konzept und Richtlinien durchgeführt. Ein weiteres Modul ist die Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen. Dieses Thema wird mit Unterstützung des Kooperationspartners der Polizei Bremen, ADAC Weser Ems e.V., mit dem Projekt „ Mit Gurt, ist doch klar“ umgesetzt. Unterstützt werden diese Aktionstage von den zuständigen Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten. Das Präventionszentrum bietet dafür die erforderlichen Konzepte und Materialien. Reaktive Angebote: Zur Mobilitätsschulung, Verkehrsbildung und Förderung des verkehrsgerechten Verhaltens der Vorschulkinder bietet das Präventionszentrum der Polizei Bremen mit ihren Kooperationspartnern eine weitreichende Palette u.a. von Broschüren, Flyern und Arbeitsmaterialien für die Umsetzung in der Einrichtung und im öffentlichen Verkehrsraum an: Das Regelwerk KIND und VERKEHR ist ein Arbeitsheft für Leitungen, Erzieher*innen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten. Die Themen sind konzeptionell aufbereitet und übersichtlich dargestellt. Die grundlegenden Konzepte sind vom Deutschen Verkehrssicherheitsrate e.V. und der Deutschen Verkehrswacht e.V., Rahmen der bundesweiten Projekte: „ KIND und VERKEHR“, „KINDER aktiv im Straßenverkehr“ nach pädagogischen Grundsätzen erarbeitet und aufgelegt worden. Das Arbeitsheft „ KIND und VERKEHR“ wurde bereits seit 10 Jahren kostenneutral an etwa 50 vorschulischen Einrichtungen und den Kontaktdiensten der Polizeireviere ausgegeben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Weitere Materialien zur vorschulischen Verkehrsbildung werden kostenneutral von dem DeutschenVerkehrssicherheitsrat e.V, der Deutschen Verkehrswacht e.V., dem Gesamtverband der Unfallversicherer, der Unfallkasse der Freien Hansestadt Bremen, dem ADAC Weser Ems und dem Präventionszentrum der Polizei Bremen angeboten. Weitere Umsetzungsanleitungen und Arbeitsmaterialien sind von dem Präventionszentrum der Polizei Bremen zusammengestellt und erarbeitet worden. Im Rahmen ihres Tätigkeitsfeldes richten sich die Kontaktpolizistinnen und Kontaktpolizisten bedarfsorientiert und im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten an die vorschulischen Einrichtungen, um den Kindern das Miteinander im Straßenverkehr und die verkehrsbezogenen Themen näher zu bringen. Die Begehung des Schulweges mit den Vorschulkindern wird vorwiegend von den Verantwortlichen der Einrichtung durchgeführt. Die Begleitung durch Kontaktpolizistinnen oder durch Kontaktpolizisten erfolgt im Regelfall nicht, sie kann nur in Absprache mit der jeweiligen Leitung des Polizeireviers angefordert werden. Auf Mobilitätsschulungen mit dem ROLLER-MOBIL der Verkehrswacht Bremen-Stadt e.V. werden auch die vorschulischen Einrichtungen hingewiesen. Die Betreuung und Ausführung erfolgt durch die Mitarbeiter*innen der vorschulischen Einrichtung oder ehrenamtliche Mitarbeiter*innen der Verkehrswacht Bremen-Stadt e.V. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1597 VB Verkehre im öffentlichen Raum – Gehen, Fahren, Mitnehmen? 20180320_1_KA Verkehre im öffentlichen Raum