BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1637 Landtag (zu Drs. 19/1567) 19. Wahlperiode 24.04.18 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Sparsam, wirkungsarm, männerzentriert? Zur Bilanz der Wirtschaftsförderung nach dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) und seiner Arbeitsplatzeffekte 2007 bis 2017 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 24. April 2018 „Sparsam, wirkungsarm, männerzentriert? Zur Bilanz der Wirtschaftsförderung nach dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) und seiner Arbeitsplatzeffekte 2007-2017“ (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 06. März 2018) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet. „Die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Sicherung bestehender Arbeitsplätze, die Qualität dieser Arbeitsplätze und ihre strategische Bedeutung im Rahmen des Strukturwandels sind die Kriterien, an denen sich die einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes misst. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung kommt dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) dabei die größte Bedeutung zu. Von ca. 80 Mio. Euro, die 2007-2014 an einzelbetrieblicher Wirtschaftsförderung bewilligt wurden, entfielen ca. 53 Mio. Euro auf das LIP. Die Wirksamkeit des LIP hat sich jedoch dramatisch verringert. Die Zahl der mit der LIP-Förderung neu geschaffenen Arbeitsplätze ging von 1.005 (im Jahr 2007) über 518 (im Jahr 2008) bis auf 115 (2014) und schließlich auf 20 (2015) bzw. 22 (2016) zurück. Die Zahl neu geschaffener Frauenarbeitsplätze sank von 165 (2007) und 167 (2008) auf 25 (2014) und zuletzt 3 (2015) bzw. 2 (2016). (siehe LIP-Jahresberichte 2008 und 2016) Einen Beitrag zur Bewältigung des wirtschaftlichen Strukturwandels kann man das nicht mehr nennen. Hintergrund sind die massiven Einsparungen, die im LIP seit 2007 vorgenommen wurden. Die aufgewendeten Haushaltsmittel wurden auf den Betrag der zur Verfügung stehenden Bundes- und EU-Mittel (plus Kofinanzierung) reduziert. Die verbilligten Darlehen werden überhaupt nicht aus Haushaltsmitteln finanziert, sondern durch die Staatsgarantie für die Bremer Aufbaubank (BAB). Die Förderung wurde überwiegend auf Darlehensförderung umgestellt und die Förderintensität dabei erheblich gesenkt. Die Männerlastigkeit und Einseitigkeit der LIP-Förderung ergibt sich u.a. aus ihrer Bindung an die Vorgaben der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), die zu je 50% mit Bundes- und Landesmitteln finanziert wird. Die GRW-Förderung richtet sich grundsätzlich ausschließlich an Branchen mit überregionalem Absatz, die in einer Positivliste aufgeführt sind. In den hier dominierenden Branchen Metallverarbeitung, Maschinenbau und Großhandel ist der Männeranteil unter den Beschäftigten traditionell hoch. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist diese Branchenbindung inzwischen etwas aufgeweicht worden, was aber im Land Bremen ohne große Wirkung geblieben ist. Gerade Branchen, in denen Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Zukunftsfähigkeit lokaler Betriebe dringend geboten wären (Einzelhandel, Gesundheitswirtschaft, Spedition, Lagerwirtschaft usw.), sind per Negativliste von jedweder Förderung aus dem LIP ausgeschlossen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Dies ist um so schwerwiegender, als das LIP im Bundesland Bremen das einzige Wirtschaftsförderinstrument ist, aus dem allgemeine investive Vorhaben von bestehenden Betrieben bezuschusst werden können. Alle anderen Programme bestehen entweder nur aus Beratung und Vernetzung, oder sind auf Unternehmensgründungen oder auf umwelttechnische Investitionen beschränkt. Die naheliegende Vorstellung, die Wirtschaftsförderung des Landes würde Investitionen der lokalen Betriebe in Digitalisierung, Vertrieb, Marktauftritt, neue Arbeitszeit- und Vereinbarkeitsmodelle oder die Erschließung neuer Marktsegmente bezuschussen, geht an der Realität im Bundesland Bremen vorbei. Für alle solche Vorhaben, die zentral zur positiven Bewältigung von Strukturwandel gehören, gibt es keine Möglichkeit der öffentlichen Investitionsförderung. Während so Versand-Multis wie Zalando bundesweit bereits in den Genuss von GRW-Zuschüsse kommen konnten, schaut die Inhaberin eines lokalen Schuhgeschäfts, die ihren Vertrieb digitalisieren möchte, mitsamt ihrer überwiegend weiblichen Belegschaft in die Röhre; denn sie findet sich explizit auf der Negativliste der GRW-Förderung. Die geringe Wirksamkeit des LIP auf Frauenarbeitsplätze ist von mehreren Fraktionen immer wieder thematisiert worden. Geändert hat sich wenig. Die Anzahl der Förderungen nach dem LIP-Element „Bonus Frauenarbeitsplätze“ war 2015 wie 2016 null. Branchen mit hohem Frauenanteil werden vom LIP nicht bedient. Die iaw-Studie „Kommunale Wirtschaftsförderung in Bremen“ von 2017 kommt zum Schluss, dass die LIP-Entwicklung seit 2007 zwar „erfolgreich“ die Zuführung von Haushaltsmitteln reduziert, dafür aber auch kaum noch etwas erreicht hat. Im LIP kam es „zu einem deutlichen Rückgang der Förderintensität und damit der Bruttoeffekte, was die Anzahl der geförderten Unternehmen, der initiierten Investitionen und der geschaffenen Arbeitsplätze betrifft. Kriterien der 'guten Arbeit' und die Bonusförderung (Frauenarbeits- und Ausbildungsplätze) konnten somit kaum Wirkung entfalten (…) Generell stellt sich die Frage, wie das LIP als zentrales Landesprogramm zur Generierung von Beschäftigung und Investitionen im Land Bremen wieder mehr Wirkung entfalten kann.“ Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Zahl der erwerbstätigen Arbeitnehmer*innen a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben. 2. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Summe der geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer*innen a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 3. Wie hat sich das Bruttoinlandsprodukt 2007-2017 a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben. 4. Wie viele Arbeitsplätze sind 2007-2017 mit Förderungen aus dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) jeweils a) neu geschaffen b) gesichert worden? Bitte aufschlüsseln nach - Männer- und Frauenarbeitsplätzen - Darlehensförderung und Zuschussförderung. 5. Welche Informationen hat der Senat zu den Bruttoarbeitslöhnen der mit LIP- Förderung neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze sowie dazu, ob diese tariflich bezahlt sind? 6. Wie hat sich 2007-2017 bei den Förderungen aus dem LIP a) die Zahl der Förderfälle b) die Zahl der geförderten Unternehmen entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Darlehensförderung und Zuschussförderung. 7. Wie oft (Förderfälle) und für wie viele Ausbildungsplätze ist der im LIP mögliche Bonus für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2013-2017 in Anspruch genommen worden? Welche Informationen hat der Senat über die Dauerhaftigkeit der so geschaffenen zusätzlichen Ausbildungsplätze? 8. Wie überprüft der Senat den im LIP vorgesehenen Ausschluss der Förderung von Arbeitsplätzen, die mit Leiharbeitskräften besetzt sind bzw. werden? Wie lange sind Unternehmen bei einer LIP-Förderung daran gebunden, die geförderten Arbeitsplätze nicht mit Leiharbeitskräften zu besetzen? 9. Wie hat sich die im Rahmen des LIP verausgabte Fördersumme, d.h. der effektive Subventionswert für Unternehmen, 2007-2017 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Zuschüssen und Zinsverbilligungen. 10. Wie haben sich diese Fördersummen 2007-2017 jeweils auf die verschiedenen Größenklassen von Unternehmen verteilt? Bitte aufschlüsseln nach Zuschussförderung und Darlehensförderung. 11. Gilt für alle Förderungen aus dem LIP die Regelung, dass für maximal 50% der Investitionssumme ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt werden kann? Wie beurteilt der Senat die Problematik, dass dadurch die Förderintensität gegenüber Zuschussförderung erheblich gesenkt wird? 12. Welche maximale Förderintensität (Anteil der effektiven Subvention an der gesamten Investitionssumme) ist a) beihilferechtlich grundsätzlich zulässig b) nach den Regelungen des LIP erreichbar c) in der Wirtschaftsförderung anderer Bundesländer erreichbar? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 13. Welche Vor- und Nachteile kann aus Sicht der geförderten Unternehmen eine Darlehensförderung gegenüber einer Zuschussförderung haben? Stellt sich dies für verschiedene Größenklassen von Unternehmen, für verschiedene Branchen oder für verschiedene Arten von Investitionsvorhaben tendenziell unterschiedlich dar? Haben sich die in der Evaluierung der Darlehensvergabe 2012 diesbezüglich getroffenen Annahmen aus Sicht des Senats seither bestätigt? 14. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem LIP sind 2007-2017 jeweils abgelehnt worden? 15. Aus welchen Finanzierungsquellen sind die in den Jahren 2007-2017 jeweils im Rahmen des LIP verausgabten effektiven Zuflüsse an Unternehmen bestritten worden? Bitte die Jahressummen (nach Datum des Zuflusses) insbesondere angeben für: a) GRW-Mittel (nur Mittel des Bundes) b) EFRE-Mittel (nur Mittel der EU) c) Haushaltsmittel des Landes zur Kofinanzierung d) Haushaltsmittel des Landes über die Kofinanzierung hinaus e) Zinsverbilligung durch die BAB ohne Ausgleich durch Haushaltsmittel? 16. Welche geförderten Unternehmen bekamen jeweils welche Mittel? 17. Nach welchen inhaltlichen Förderkriterien richtet sich die LIP-Förderung? 18. Welche Branchen sind in den Jahren 2007-2017 schwerpunktmäßig aus dem LIP gefördert worden? Inwieweit bilden sich in den Schwerpunkten der Förderung die in der Clusterstrategie des Senats definierten Innovationscluster ab? 19. Wie viele der Förderfälle und welcher Summe von Zuwendungen (Zuschüsse oder effektiver Subventionswert von verbilligten Darlehen) entfiel in den Jahren 2007-2017 jeweils auf den Erwerb von Immobilien? 20. Wie wird die Zahl der durch das LIP neu geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze ermittelt? Gibt es hierfür eine bundesweit oder zwischen Bundesländern vereinheitlichte Methode? 21. Welche durchschnittliche Fördersumme aus dem LIP (effektiver Subventionswert der Zuwendungen an Unternehmen) entsprach in den Jahren 2007-2017 jeweils a) einem neu geschaffenen Arbeitsplatz b) einem gesicherten Arbeitsplatz? 22. Wie verhalten sich diese Werte zu bundesweit oder in anderen Bundesländern angenommenen oder empirisch belegten Werten? 23. In welchem Umfang sind in den Jahren 2007-2017 GRW-Mittel im Land Bremen für die Stärkung wirtschaftsnaher Infrastruktur eingesetzt worden? Für welche Projekte? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 24. Weshalb hält das LIP auch bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Einschränkungen fest: a) Negativliste Branchen b) Mindestumfang 50.000 Euro? 25. Unter welchen Voraussetzungen können kleine oder mittelständische Betriebe aus dem LIP gefördert werden, wenn sie a) ihre Verwaltung digitalisieren b) ihre maschinelle Ausstattung modernisieren c) neue Absatzwege einführen d) ihren Markenauftritt erneuern e) durch investive Maßnahmen die Arbeitssituation für die Beschäftigten verbessern wollen? 26. Welche anderen Fördermöglichkeiten, um solche Vorhaben bezuschusst zu bekommen, bestehen im Land Bremen derzeit? 27. Kann das LIP in seiner derzeitigen Form einen Beitrag zur Digitalisierung mittelständischer Unternehmen leisten? 28. Stehen die Fördermöglichkeiten aus dem LIP genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder non-profit-Betrieben in gleicher Weise zur Verfügung? 29. Wie bewertet der Senat Steuerungskriterien, die teilweise in anderen Bundesländern bei der Investitionsförderung eingesetzt werden, namentlich a) eine Maximalgrenze für die Leiharbeitsquote der zu fördernden Unternehmen b) eine Minimalgrenze für das jährliche Bruttoarbeitsentgelt der zu fördernden Arbeitsplätze c) ein Scoring nach Kriterien, wie etwa Beitrag der Investition zur wirtschaftsstrategischen Regionalentwicklung, zu guter Arbeit oder zur Entwicklung besserbezahlter Frauenarbeitsplätze? 30. Wie haben sich 2007-2017 die Mittel (effektive Subventionswerte) entwickelt, die für die einzelbetriebliche Förderung des Landes Bremen (ohne Beratungsförderung und Gründungsförderung) aufgewendet wurden? Bitte aufschlüsseln nach a) LIP (Landesinvestitionsförderprogramm) b) FEI (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation) c) PFAU (Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken) d) LuRaFo (Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm) e) sonstige 31. Weshalb ermöglicht das Luft- und Raumforschungsprogramm (LuRaFo 2020) die Zuschussförderung von Investitionen und Produktentwicklungen mit bis zu 50% Förderzuschuss? Weshalb wurde speziell dieser Bereich von der weitgehenden Umstellung auf Darlehensförderung ausgenommen? 32. Wie ist der Frauenanteil unter den Beschäftigten der Betriebe, die mit dem LuRaFo 2020 bislang gefördert wurden?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In dem von der Fraktion DIE LINKE abgefragten Betrachtungszeitraum 2007 bis 2017 fanden zwei wesentliche Reformen des Landesinvestitionsförderprogramms (LIP) statt: Zum einen wurde mit einer deutlich stärkeren Gewichtung der Darlehens- gegenüber der Zuschussförderung das LIP Ende des Jahres 2007 maßgeblich novelliert. Ziel war eine weitreichende Entlastung des bremischen Haushaltes, die hiermit effektvoll erreicht wurde. Um aber auch in der noch andauernden Niedrigzinsphase bei der Darlehensförderung im Vergleich zu einer reinen Zuschussförderung einen hinreichenden Anreizeffekt erzielen zu können, wird mittlerweile die Inanspruchnahme von Investitionsdarlehen in den meisten Fällen mit einer ergänzenden, in der Regel drittmittelfinanzierten Zuschussförderung kombiniert. Der Subventionswert der Darlehensförderung übersteigt unter Berücksichtigung der ergänzenden Zuschussförderung seit 2011 den der ausschließlichen Zuschussförderung deutlich. Zum anderen ist seit dem Jahr 2009 die Förderung von arbeitsplatzsichernden Maßnahmen im Rahmen der Bestandspflege von bereits in Bremen ansässigen Unternehmen ein wesentlicher Schwerpunkt der LIP Förderung. Daher ist auch die Anzahl der gesicherten Dauerarbeitsplätze in die Betrachtung der Wirksamkeit des LIP einzubeziehen. Im Rahmen des LIP wurden im Untersuchungszeitraum weit überwiegend Förderungen nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bewilligt. Aufgrund der im bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmen der GRW als generell förderfähig eingestuften Branchen wurden überwiegend Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Erbringung von unternehmensnahen Dienstleistungen (z.B. Logistik, Groß- und Versandhandel, IT- und Kommunikationsdienstleistungen) gefördert, in denen überwiegend Männer (zu rd. 75 %) beschäftigt sind. Um dort positive Anreize zur vermehrten Beschäftigung von Frauen setzen zu können, besteht seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit, Investitionen, die in besonderer Weise Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen schaffen oder in besonderer Art und Weise zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, als Maßnahmen mit besonderem Struktureffekt einzustufen und entsprechend mit den jeweils möglichen Höchstfördersätzen zu begleiten. Erste Förderungen wurden bereits ausgesprochen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 1. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Zahl der erwerbstätigen Arbeitnehmer*innen a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben Die Zahl der erwerbstätigen Arbeitnehmer*innen hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Bremen Deutschland Bremen Deutschland In 1000 Personen Veränderungen zum Vorjahr in % 2007 367 35.798 2,1 1,8 2008 372 36.353 1,4 1,6 2009 370 36.407 -0,5 0,1 2010 369 36.533 -0,3 0,3 2011 374 37.014 1,4 1,3 2012 380 37.501 1,6 1,3 2013 382 37.853 0,6 0,9 2014 386 38.260 0,9 1,1 2015 388 38.710 0,6 1,2 2016 394 39.305 1,6 1,5 2017 398 39.983 1,0 1,7 Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) (Stand 20.03.2018) 2. Wie hat sich in den Jahren 2007-2017 die Summe der geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer*innen a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben. Die geleisteten Arbeitsstunden der Arbeitnehmer*innen haben sich wie folgt entwickelt: Jahr Bremen Deutschland Bremen Deutschland In 1000 Stunden Veränderungen zum Vorjahr in % 2007 485.236 48.199.008 2,3 2,0 2008 488.750 48.697.799 0,7 1,0 2009 470.860 46.936.536 -3,7 -3,6 2010 476.771 47.845.571 1,3 1,9 2011 485.047 48.665.010 1,7 1,7 2012 488.626 48.775.752 0,7 0,2 2013 487.496 48.889.629 -0,2 0,2 2014 489.405 49.712.991 0,4 1,7 2015 498.824 50.380.582 1,9 1,3 2016 503.845 50.801.432 1,0 0,8 2017 508.952 51.622.197 1,0 1,6 Quelle: Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ (AK ETR) (Stand 20.03.2018) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 3. Wie hat sich das Bruttoinlandsprodukt 2007-2017 a) in Deutschland b) im Bundesland Bremen entwickelt? Bitte die absoluten Zahlen und die jährlichen Veränderungsraten angeben. Das Bruttoinlandsprodukt hat sich wie folgt entwickelt: Jahr Bremen Deutschland Bremen Deutschland In 1000 Euro Veränderungen zum Vorjahr in % 2007 26.758.201 2.471.421.000 1,8 3,3 2008 27.365.099 2.540.452.000 0,3 1,1 2009 25.088.860 2.417.682.000 -9,3 -5,6 2010 26.324.676 2.560.742.000 4,6 4,1 2011 27.359.495 2.674.400.000 2,4 3,7 2012 28.408.640 2.716.594.000 2,7 0,5 2013 28.610.314 2.771.571.000 -0,9 0,5 2014 29.499.146 2.880.837.000 1,1 1,9 2015 30.422.362 2.983.726.000 1,1 1,7 2016 31.684.000 3.102.616.000 1,7 1,9 2017 33.119.098 3.214.038.000 3,3 2,2 Quelle: Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (AK VGRdL) (Stand 28.03.2018) 4. Wie viele Arbeitsplätze sind 2007-2017 mit Förderungen aus dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) jeweils a) neu geschaffen b) gesichert worden? Bitte aufschlüsseln nach - Männer- und Frauenarbeitsplätzen - Darlehensförderung und Zuschussförderung. Das Jahr 2007 sticht statistisch aus dem Untersuchungszeitraum heraus. In diesem Jahr existierte eine Sondersituation wegen der erstmalig wieder möglichen GRW Förderung in der Stadt Bremen, die einen starken Anreizeffekt auslöste, und wegen der Ansiedlung der Windenergiebranche in Bremerhaven. Die Förderzahlen von 2007 wurden weder in den späteren Jahren noch in Vorjahren annähernd wieder erreicht. Die nachfolgend dargestellten Daten wurden, wie auch bei den jährlichen Berichten zum LIP für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. In den Daten zur Darlehensförderung sind auch die Förderfälle enthalten, in denen eine Darlehensförderung mit einem ergänzenden Investitionszuschuss kombiniert wurde. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 Zuschussförderung: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Neue Arbeitsplätze * 1.005 518 34 91 424 7 34 90 2 0 4 davon Männer 775 345 25 75 343 3 16 68 2 0 2 davon Frauen 166 167 8 14 74 0 16 18 0 0 1 Gesicherte Arbeitsplätze * 1.204 446 86 334 855 195 24 0 10 275 159 davon Männer 978 325 70 261 728 168 17 0 7 152 106 davon Frauen 171 94 8 58 112 20 3 0 1 112 35 * Die Differenz zu der Gesamtanzahl ist auf die Anzahl der Ausbildungsplätze zurückzuführen, welche nicht geschlechtsspezifisch erhoben werden und hier nicht gesondert aufgeführt sind. Darlehensförderung: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Neue Arbeitsplätze * 0 77 68 44 126 58 37 25 18 22 101 davon Männer 45 61 25 84 36 24 12 9 19 88 davon Frauen 11 5 14 24 14 11 8 3 2 9 Gesicherte Arbeitsplätze * 0 355 353 331 1.341 373 179 525 157 363 305 davon Männer 230 290 179 884 220 138 358 125 240 236 davon Frauen 84 52 131 436 121 41 121 24 103 51 * Die Differenz zu der Gesamtanzahl ist auf die Anzahl der Ausbildungsplätze zurückzuführen, welche nicht geschlechtsspezifisch erhoben werden und hier nicht gesondert aufgeführt sind. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 Zuschuss- und Darlehensförderung gesamt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Neue Arbeitsplätze * 1.005 595 102 135 550 65 71 115 20 22 105 davon Männer 775 390 86 100 427 39 40 80 11 19 90 davon Frauen 166 178 13 28 98 14 27 26 3 2 10 Gesicherte Arbeitsplätze * 1.204 801 439 665 2.196 568 203 525 167 638 464 davon Männer 978 555 360 440 1.612 388 155 358 132 392 342 davon Frauen 171 178 60 189 548 141 44 121 25 215 86 * Die Differenz zu der Gesamtanzahl ist auf die Anzahl der Ausbildungsplätze zurückzuführen, welche nicht geschlechtsspezifisch erhoben werden und hier nicht gesondert aufgeführt sind. Die höheren Arbeitsplatzzahlen in den Jahren 2007 und 2011 sind im Wesentlichen auf die Förderung von Windenenergieanlagenerstellern in Bremerhaven zurückzuführen. Aus den jährlichen Berichten zum LIP für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen wird ersichtlich, dass nach Abschluss der Investitionsmaßnahme und weiter nach Ablauf der fünfjährigen Zweckbindungsfrist insgesamt in den bisher untersuchten Jahren eine Steigerung der Arbeitsplatzzahlen über die Bewilligungsdaten hinaus festzustellen ist. 5. Welche Informationen hat der Senat zu den Bruttoarbeitslöhnen der mit LIP-Förderung neu geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze sowie dazu, ob diese tariflich bezahlt sind? Mit den im LIP geförderten Investitionsvorhaben müssen im Lande Bremen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und vorhandene gesichert werden. Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind. Dabei werden faktisch nur sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze berücksichtigt, Beschäftigte mit Wochenarbeitszeiten unter 15 Stunden bleiben bei der Bemessung unberücksichtigt. Eine Tarifbindung ist dabei nicht Voraussetzung für eine Förderung, weil gerade Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Innovation, Existenzgründer sowie allgemein kleinste, kleine und mittlere Unternehmen vielfach keiner Tarifbindung unterliegen. Die Höhe der Bruttoarbeitslöhne und die Bindung an Tarifverträge werden im Antragsverfahren abgefragt. Generell zeigt sich dabei, dass auch bei Unternehmen, die keiner Tarifbindung unterliegen, häufig in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge gezahlt wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 6. Wie hat sich 2007-2017 bei den Förderungen aus dem LIP a) die Zahl der Förderfälle b) die Zahl der geförderten Unternehmen entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Darlehensförderung und Zuschussförderung. Die nachfolgend dargestellten Daten wurden, wie auch bei den jährlichen Berichten zum LIP für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. Zuschussförderung: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Förderfälle 73 16 4 7 13 3 3 3 1 2 4 Darlehensförderung: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Förderfälle 0 12 11 14 21 17 7 17 8 10 13 Zuschuss- und Darlehensförderung gesamt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Förderfälle 73 28 15 21 34 20 10 20 9 12 17 Die Anzahl der geförderten Unternehmen entspricht in den jeweiligen Jahren der Anzahl der Förderfälle. Dies gilt sowohl für die Zuschuss- als auch für die Darlehensförderung. 7. Wie oft (Förderfälle) und für wie viele Ausbildungsplätze ist der im LIP mögliche Bonus für die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze 2013- 2017 in Anspruch genommen worden? Welche Informationen hat der Senat über die Dauerhaftigkeit der so geschaffenen zusätzlichen Ausbildungsplätze? 2013 2014 2015 2016 2017 Anzahl Förderfälle 3 5 1 0 3 Anzahl Ausbildungsplätze 3 6 3 0 4 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Gefördert wird die Schaffung und Besetzung von zusätzlichen Dauerausbildungsplätzen, sofern die Zahl der bestehenden Ausbildungsplätze nach Abschluss der Investitionsmaßnahme höher ist als unmittelbar vor Investitionsbeginn und die zusätzlichen Ausbildungsplätze mindestens für die Dauer eines regulären Ausbildungsverhältnisses geschaffen und besetzt werden. Diese Voraussetzungen werden während der Zweckbindungsfrist überprüft. Bonusförderungen für Ausbildungsplätze können nur im Rahmen einer Investitionsförderung im Rahmen des LIP gewährt werden. Es ist zu berücksichtigen, dass nicht für alle neuen Dauerausbildungsplätze eine Bonusförderung beantragt wird. Die Gesamtzahl der neu geschaffenen Dauerausbildungsplätze ist insgesamt etwas höher. 8. Wie überprüft der Senat den im LIP vorgesehenen Ausschluss der Förderung von Arbeitsplätzen, die mit Leiharbeitskräften besetzt sind bzw. werden? Wie lange sind Unternehmen bei einer LIP-Förderung daran gebunden, die geförderten Arbeitsplätze nicht mit Leiharbeitskräften zu besetzen? Die Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze muss von den geförderten Unternehmen während der fünfjährigen Zweckbindungsfrist einmal jährlich nachgewiesen werden. Dabei werden auch Angaben zu Leiharbeitsverhältnissen erhoben. Die Unternehmen sind für die fünfjährige Zweckbindungsfrist daran gebunden, geförderte neue Arbeitsplätze nicht mit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitsnehmern zu besetzen. 9. Wie hat sich die im Rahmen des LIP verausgabte Fördersumme, d.h. der effektive Subventionswert für Unternehmen, 2007-2017 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Zuschüssen und Zinsverbilligungen. Die nachfolgend dargestellten Daten wurden, wie auch bei den jährlichen Berichten zum LIP für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. Wegen der Zahlen des Jahres 2007 Hinweis auf Ziffer 4. In T€ 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Subventionswert gesamt 28.923 7.382 1.702 2.439 6.576 2.354 907 3.406 1.871 3.272 5.112 davon Zuschuss 28.923 6.795 716 1.594 3.048 255 130 570 15 450 572 davon Darlehen* 0 587 986 845 3.528 2.099 777 2.836 1.856 2.822 4.540 * Subventionswert der Darlehen zzgl. etwaiger ergänzender Zuschuss- bzw. Bonusförderungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 10. Wie haben sich diese Fördersummen 2007-2017 jeweils auf die verschiedenen Größenklassen von Unternehmen verteilt? Bitte aufschlüsseln nach Zuschussförderung und Darlehensförderung. Die nachfolgend dargestellten Daten wurden, wie auch bei den jährlichen LIP Berichten für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. Anzahl bzw. Zuschuss und Darlehen in T € 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Kleinstunternehmen (1 bis unter 10 DAP) 27 7 4 2 5 3 3 1 2 2 3 davon Zuschuss 1.913 200 21 0 23 15 12 0 15 0 35 davon Darlehen* 5 219 52 145 36 114 125 104 384 331 Kleine Unternehmen (10 bis unter 50 DAP) 33 5 5 12 11 12 4 12 6 4 5 davon Zuschuss 8.812 2.790 22 131 466 200 18 0 0 0 0 davon Darlehen* 313 273 585 751 1.463 206 1.373 1.431 1.207 733 Mittlere Unternehmen (50 bis unter 250 DAP) 8 6 5 5 9 3 2 5 0 5 7 davon Zuschuss 5.794 922 613 13 175 40 0 170 0 250 370 davon Darlehen* 143 494 86 1.563 236 457 1.338 0 1.231 2.693 Große Unternehmen (ab 250 DAP) 5 6 1 2 9 2 1 2 1 1 2 davon Zuschuss 12.404 2.883 60 1.450 2.384 0 100 400 0 200 167 davon Darlehen* 126 0 122 1.069 364 0 0 321 0 783 * Subventionswert der Darlehen zzgl. etwaiger ergänzender Zuschuss- bzw. Bonusförderungen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 11. Gilt für alle Förderungen aus dem LIP die Regelung, dass für maximal 50% der Investitionssumme ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt werden kann? Wie beurteilt der Senat die Problematik, dass dadurch die Förderintensität gegenüber Zuschussförderung erheblich gesenkt wird? Das zugunsten der zu fördernden Investitionsmaßnahme herauszulegende Darlehen wird auf maximal 50% der förderfähigen Investitionskosten begrenzt, da grundsätzlich eine Kooperation mit der finanzierenden Hausbank des geförderten Unternehmens angestrebt wird. Um die geringere Förderintensität gegenüber einer reinen Zuschussförderung zu minimieren, werden Darlehensförderungen in den letzten Jahren überwiegend mit einer ergänzenden Zuschussförderung kombiniert. 12. Welche maximale Förderintensität (Anteil der effektiven Subvention an der gesamten Investitionssumme) ist a) beihilferechtlich grundsätzlich zulässig b) nach den Regelungen des LIP erreichbar c) in der Wirtschaftsförderung anderer Bundesländer erreichbar? Zu a) beihilferechtlich grundsätzlich zulässig: Förderhöchstintensitäten für Darlehen und Investitionszuschüsse C-Fördergebiet Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven D-Fördergebiet Stadtgemeinde Bremen* KU 1 MU 2 GU 3 KU 6 MU 7 GU 8 Beihilfen nach den Regelungen der GRW* 30% 20% 10% 20% 10% maximal 200.000 € Gesamtbe trag innerhalb von drei Steuerjahren Beihilfen für KMU außerhalb der Regelungen der GRW 20% 10% - 20% 10% - 1 KU = Kleines Unternehmen 2 MU = Mittleres Unternehmen 3 GU = Großes Unternehmen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Zu b) nach den Regelungen des LIP erreichbar: Fördersätze für Investitionsmaßnahmen C-Fördergebiet Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven D-Fördergebiet Stadtgemeinde Bremen* KU 4 MU 5 GU 6 KU 12 MU 13 GU 14 Errichtungsinvestitionen Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre Andere Investitionsmaßnahmen mit besonderen Struktureffekten (z.B. Investitionen, die in besonderer Weise Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen schaffen oder in besonderer Art und Weise zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen) 30% (15%)* 20% (7,5%)* 10%**** (0%)* 20% (15%)* 10% (7,5%)* 10 % maximal 200.000 € Gesamtbetrag innerhalb von drei Steuerjahren (0%)* Sonstige arbeitsplatzschaffende und arbeitsplatzsichernde *** Investitionsmaßnahmen 20%** (10%)* 15%** (7,5%)* 10%**** (0%) 15%** (10%)* 10% (7,5%)* 0% (0%) * Fördersätze außerhalb der GRW-Regelungen ** Der Fördersatz kann um 5%-Punkte für die gesamte Förderung erhöht werden, sofern mit dem beantragten Investitionsvorhaben der 4 KU = Kleines Unternehmen 5 MU = Mittleres Unternehmen 6 GU = Großes Unternehmen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 förderfähige direkte Erwerb von Immobilien (einschließlich der damit vorgesehenen Errichtung oder des damit erfolgten Erwerbs von dazugehörigen Gebäuden durch KMU in der Gründungsphase) verbunden ist. *** Die Förderung von arbeitsplatzsichernden Maßnahmen erfolgt über Investitionsdarlehen. Bei Investitionsvorhaben von kleinen Unternehmen können bis zur Höhe von 50 % der möglichen Gesamtförderung Investitionszuschüsse gewährt werden, bei mittleren oder großen nur bei Immobilienerwerb (s. **) **** Nur Erstinvestitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit nach Art. 2 Nr. 51 AGVO förderfähig. Zu c) in der Wirtschaftsförderung anderer Bundesländer erreichbar: Die beihilfefähig zulässigen Höchstbeträge entsprechen den in den anderen Bundesländern möglichen Förderhöchstintensitäten in der GRW Förderung. Die in einigen neuen Bundesländern möglichen höheren Förderhöchstsätze (als Übergangsregelung für ehemalige sog. A-Länder) sind zum 31. Dezember 2017 ausgelaufen. 13. Welche Vor- und Nachteile kann aus Sicht der geförderten Unternehmen eine Darlehensförderung gegenüber einer Zuschussförderung haben? Stellt sich dies für verschiedene Größenklassen von Unternehmen, für verschiedene Branchen oder für verschiedene Arten von Investitionsvorhaben tendenziell unterschiedlich dar? Haben sich die in der Evaluierung der Darlehensvergabe 2012 diesbezüglich getroffenen Annahmen aus Sicht des Senats seither bestätigt? Der generelle Vorteil einer Darlehensförderung im Vergleich zu einer reinen Zuschussförderung liegt in ihrem höheren Liquiditätseffekt. Förderdarlehen decken einen höheren Gesamtanteil an der Finanzierung der Investition ab und erleichtern so die Gesamtfinanzierung des Projektes. Dieser erhöhte Liquiditätseffekt betrifft vor allem Kleinst- und kleine Unternehmen, bei großen Unternehmen, die häufig auch eine Konzernfinanzierung darstellen können, ist dieses Problem tendenziell geringer. Der Vorteil einer reinen Zuschussförderung liegt in der sofortigen Stärkung der vorhandenen Eigenkapitalbasis, dieser Effekt nimmt mit sinkenden Subventionswerten aber ab. Insoweit können aus Sicht des Senats die bei der Evaluierung der Darlehensvergabe 2012 getroffenen Annahmen bestätigt werden. Auch sind – gerade in Niedrigzinsphasen – die potentiell möglichen Subventionswerte einer Zuschussförderung höher als bei einer Darlehensförderung. Um diesen Effekt möglichst klein zu halten, werden LIP Förderdarlehen in den letzten Jahren weit überwiegend in Kombination mit einer ergänzenden Zuschussförderung vergeben. Unterschiede für verschiedene Branchen können nicht festgestellt werden. Bei Investitionsvorhaben im Rahmen von Neuerrichtungen von Betriebsstätten Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 wird aufgrund des dort besonders vorhandenen Standortwettbewerbs stärker auf das Instrument der Zuschussförderung zurückgegriffen. 14. Wie viele Anträge auf Förderung aus dem LIP sind 2007-2017 jeweils abgelehnt worden? Insgesamt wurden in den Jahren 2007 bis 2017 40 Förderanträge aufgrund fehlender Fördervoraussetzungen abgelehnt bzw. wurden diese von den Unternehmen zurückgezogen. 15. Aus welchen Finanzierungsquellen sind die in den Jahren 2007-2017 jeweils im Rahmen des LIP verausgabten effektiven Zuflüsse an Unternehmen bestritten worden? Bitte die Jahressummen (nach Datum des Zuflusses) insbesondere angeben für: a) GRW-Mittel (nur Mittel des Bundes) b) EFRE-Mittel (nur Mittel der EU) c) Haushaltsmittel des Landes zur Kofinanzierung d) Haushaltsmittel des Landes über die Kofinanzierung hinaus e) Zinsverbilligung durch die BAB ohne Ausgleich durch Haushaltsmittel? Die nachfolgend dargestellten Daten wurden, wie auch bei den jährlichen Berichten zum LIP für die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. Jahr GRW- Mittel EFRE- Mittel Haushaltsmittel des Landes zur Kofinanzierung Haushaltsmittel des Landes über Kofinanzierung hinaus Zinsverbilligung durch die BAB ohne Ausgleich durch Haushaltsmittel In T € 2007 1.945 12.507 6.114 8.357 2008 2.022 1.388 2.485 1.065 422 2009 467 317 573 70 276 2010 904 41 918 151 425 2011 916 1.466 1.405 1.009 1.780 2012 403 270 493 75 1.114 2013 117 114 155 214 308 2014 1.200 0 1.200 573 433 2015 929 0 929 14 0 2016 1.536 0 1.536 200 0 2017 2.458 0 2.458 196 0 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Seit dem Jahr 2014 werden die im Rahmen der GRW Förderung möglichen Zinsverbilligungen je zur Hälfte über GRW Mittel und Kofinanzierungsmittel des Landes finanziert. Dadurch werden höhere Subventionswerte für die entsprechenden Darlehen möglich. Der Einsatz von EFRE Mitteln zur direkten Finanzierung von Zuschüssen oder Zinsverbilligungen ist seit dem Jahr 2014 nicht mehr möglich. 16. Welche geförderten Unternehmen bekamen jeweils welche Mittel? Das GRW Begünstigtenverzeichnis wird aktuell überarbeitet und in Kürze auf der Homepage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen veröffentlicht. Die durch EFRE Mittel refinanzierten LIP Projekte finden sich im EFRE Begünstigtenverzeichnis 2007 bis 2013 unter https://www.efrebremen .de/programm/vorherige_programme/efre_bremen_20072013/begue nstigtenverzeichnis-2830 , dort unter Einzelbetriebliche Förderungen nach dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP). 17. Nach welchen inhaltlichen Förderkriterien richtet sich die LIP- Förderung? Die Förderkriterien des LIP teilen sich in einen Investitionsförderteil nach den Regelungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und in ergänzenden Investitionsförderteil nur für kleine und mittlere Unternehmen (Förderung an besonderen Standorten – Industrie- und Gewerbegebiete und Mischgebiete). Unternehmen, die nach den Regelungen der GRW gefördert werden, müssen als generelle Fördervoraussetzung entweder durch ihre Branchenzugehörigkeit oder im Einzelfall nachweisen, dass sie überwiegend überregional tätig sind. Der Nachweis der überregionalen Tätigkeit ist bei der ergänzenden KMU Förderung nicht erforderlich. Ferner sind die Arbeitsplatzkriterien bei bereits in Bremen ansässigen Unternehmen geringer (bei GRW Förderungen 10 % Steigerung bei arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen, bei KMU Förderung genügt ein neuer Dauerarbeitsplatz). Zudem sind einige von der GRW Förderung ausgeschlossene Branchen (wie z.B. das Baunebengewerbe oder Spedition und Lagerei) hier förderfähig. Zu den förderfähigen Investitionsmaßnahmen s. Tabelle in Ziffer 12 b). 18. Welche Branchen sind in den Jahren 2007-2017 schwerpunktmäßig aus dem LIP gefördert worden? Inwieweit bilden sich in den Schwerpunkten der Förderung die in der Clusterstrategie des Senats definierten Innovationscluster ab? In den Jahren 2007-2017 sind im Bereich des produzierenden Gewerbes überwiegend Unternehmen der Branchen Metallverarbeitung, Maschinenbau sowie Herstellung von Windenergieanlagen gefördert worden. Bei der Erbringung von Dienstleistungen wurden überwiegend Unternehmen mit dem Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Schwerpunktbranchen Groß- und Versandhandel, Logistik sowie IT- Dienstleistungen gefördert. Die Investitionsförderung im Rahmen des LIP hat eine eher regionalwirtschaftliche Ausrichtung und ist nicht nur auf bestimmte Branchen konzentriert. Allerdings ergänzt die Investitionsförderung die Clusterstrategie des Senats insoweit, als Investitionsmaßnahmen dieser Branchen bei Vorlage der sonstigen Fördervoraussetzungen gefördert werden können und auch wurden (Hinweis z.B. auf die ab dem Jahr 2007 erfolgten Förderungen der Hersteller von Windenergieanlagen in Bremerhaven). In Bezug auf die Clusterstrategie sind auch die Programme der Innovationsförderung relevant, wie z.B. das Programm zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) oder für den Bereich der Luft und Raumfahrt das Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm –LuRaFo. Siehe im Weiteren auch Fragen 30 bis 32. 19. Wie viele der Förderfälle und welcher Summe von Zuwendungen (Zuschüsse oder effektiver Subventionswert von verbilligten Darlehen) entfiel in den Jahren 2007-2017 jeweils auf den Erwerb von Immobilien? Es werden nur die Gesamtinvestitionsvolumen und die darin enthaltenen förderfähigen Kosten statistisch erfasst, der Erwerb von Immobilien wird statistisch nicht extra ausgewiesen. Es ist aber davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der Förderungen auf die Errichtung oder den Erwerb von Immobilien entfallen. Die Förderung von Immobilieninvestitionen tragen insgesamt besonders zur Bindung an den Standort Bremen bei. 20. Wie wird die Zahl der durch das LIP neu geschaffenen und gesicherten Arbeitsplätze ermittelt? Gibt es hierfür eine bundesweit oder zwischen Bundesländern vereinheitlichte Methode? Mit den Investitionsvorhaben müssen im Lande Bremen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Dauerarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Die Zahl der Dauerarbeitsplätze entspricht der Zahl der Vollzeitäquivalente. Ein Teilzeitarbeitsplatz wird im Verhältnis der jährlichen Arbeitsstunden zu der Zahl der Arbeitsstunden eines Vollzeitarbeitsplatzes anteilig berücksichtigt, Beschäftigte mit Wochenarbeitszeiten unter 15 Stunden bleiben nach den Regelungen des LIP unberücksichtigt. Zusätzliche Dauerarbeitsplätze liegen vor, wenn die Zahl der Dauerarbeitsplätze bei Investitionsbeginn erhöht wird. Gesicherte Dauerarbeitsplätze liegen vor, wenn die bestehende Zahl der Dauerarbeitsplätze bei Investitionsbeginn erhalten wird. Die Dauerarbeitsplätze müssen für den Zeitraum der Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 fünfjährigen Zweckbindungsfrist nach Abschluss der Investition geschaffen bzw. gesichert werden. Diese Regelungen entsprechen den Definitionen des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens der GRW. Bremen hat darüber hinaus eigene Regelungen zur Nichtberücksichtigung von Arbeitsplätzen mit Wochenarbeitszeiten unter 15 Stunden und zur Nichtberücksichtigung von neuen Dauerarbeitsplätzen, wenn diese mit Leiharbeitnehmerinnen oder Leiharbeitnehmern besetzt werden. 21. Welche durchschnittliche Fördersumme aus dem LIP (effektiver Subventionswert der Zuwendungen an Unternehmen) entsprach in den Jahren 2007-2017 jeweils a) einem neu geschaffenen Arbeitsplatz b) einem gesicherten Arbeitsplatz? Die genannten Fördersummen beziehen sich sowohl auf die Neuschaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, so dass eine zusammengefasste Darstellung sinnvoll ist. Eine exakte Aufteilung der Fördersummen auf neu geschaffene bzw. gesicherte Dauerarbeitsplätze ist nicht möglich. Durchschnittliche Fördersumme in T€ pro 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Einem neuem bzw. gesicherten Arbeitsplätz 13,09 5,29 3,15 3,05 2,39 3,72 3,31 5,32 10,00 4,96 8,98 22. Wie verhalten sich diese Werte zu bundesweit oder in anderen Bundesländern angenommenen oder empirisch belegten Werten? Zu vergleichbaren Werten anderer Bundesländer hat der Senat keine verifizierbaren Erkenntnisse. Jedes Bundesland hat für die Investitionsförderung im Rahmen der GRW bzw. für eine ergänzenden KMU Förderung eigene Förderrichtlinien mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten, so dass eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist. Zudem gibt es keinen Zugriff auf die vollständigen Daten anderer Länder. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 23. In welchem Umfang sind in den Jahren 2007-2017 GRW-Mittel im Land Bremen für die Stärkung wirtschaftsnaher Infrastruktur eingesetzt worden? Für welche Projekte? Insgesamt wurden in den Jahren 2007 bis 2017 insgesamt rd. 73 Mio. € GRW Mittel für die Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur bewilligt. Der Hauptschwerpunkt der ausgesprochenen Förderungen lag auf der Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände sowie der Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Verkehrsnetz. Das GRW Begünstigtenverzeichnis wird aktuell überarbeitet und in Kürze auf der Homepage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen veröffentlicht. 24. Weshalb hält das LIP auch bei der Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen an den Einschränkungen fest: a) Negativliste Branchen b) Mindestumfang 50.000 Euro? Die Investitionsförderung im Rahmen des LIP soll für volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen des Handwerks, des Handels, der Industrie, des Dienstleistungsgewerbes sowie sonstiger Gewerbetreibender im Lande Bremen eingesetzt werden. Die hierfür bewilligten Fördermittel sind zusätzliche Finanzierungshilfen. Sie sind nicht dazu vorgesehen, andere öffentliche oder sonstige Mittel Dritter zu ersetzen (Subsidiaritätsprinzip). Die LIP Förderung soll grundsätzlich für Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden, die eine besondere Anstrengung für das geförderte Unternehmen bedeuten. Sie soll möglichst nicht in Konkurrenz zu anderen Förderprogrammen treten und beschränkt sich daher (mit Ausnahme der Bonusförderungen für Frauenarbeitsplätze und Ausbildungsplätze) auf die Förderung von bilanzierfähigen unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Voraussetzung für eine Förderung ist eine gewerbliche Tätigkeit nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Daher sind Tätigkeiten, die unter andere Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zu subsumieren sind, nicht förderfähig. Auch werden wegen des zuvor genannten Subsidiaritätsprinzips keine unternehmerischen Tätigkeiten gefördert, die aus anderen öffentlichen Finanzierungsquellen (z.B. aus Beiträgen der Sozialversicherungen) gespeist werden können. Daher wird an der Negativliste für die GRW Förderung auch für die ergänzende KMU Förderung grundsätzlich festgehalten. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die hier geförderten Unternehmen im Unterschied zur GRW Förderung keinen überregionalen Umsatz nachweisen müssen. Der Förderausschluss nach den Regelungen der GRW für das Baunebengewerbe, für Spedition und Lagerei und für das Druckgewerbe gelten für die ergänzende KMU Förderung nicht (s. auch Ziffer 17). Da grundsätzlich im Rahmen des LIP Maßnahmen gefördert werden sollen, die eine besondere Anstrengung für das geförderte Unternehmen verbunden Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 mit der Auflage von Arbeitsplatzverpflichtungen bedeuten, soll an der Mindestdarlehenshöhe von 50.000 € grundsätzlich festgehalten werden. Für geringere Investitionsvolumen stehen auch andere Förderinstrumente der BAB wie BAB Mikrodarlehen oder auch Bremer Unternehmer-Kredit (BUK) zur Verfügung, die grundsätzlich keine maßnahmenbezogenen Auflagen vorsehen. 25. Unter welchen Voraussetzungen können kleine oder mittelständische Betriebe aus dem LIP gefördert werden, wenn sie a) ihre Verwaltung digitalisieren b) ihre maschinelle Ausstattung modernisieren c) neue Absatzwege einführen d) ihren Markenauftritt erneuern e) durch investive Maßnahmen die Arbeitssituation für die Beschäftigten verbessern wollen? Gefördert werden die Anschaffung und Herstellung von abnutzbaren beweglichen und unbeweglichen sowie von immateriellen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens, die mindestens 5 Jahre nach dem Abschluss des gesamten Investitionsvorhabens zum Anlagevermögen des Unternehmens in der Betriebsstätte im Lande Bremen gehören. Die Förderung von immateriellen Wirtschaftsgütern beschränkt sich auf die Anschaffung von Standardsoftware. Immaterielle Wirtschaftsgüter müssen von einem Dritten zu Marktbedingungen erworben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nicht förderfähig. Zu a) ihre Verwaltung digitalisieren: Förderfähig sind die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Hardware) und die Anschaffung von Standardsoftware. Zu b) ihre maschinelle Ausstattung modernisieren: Förderfähig ist die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Maschinen und Einrichtungen). Zu c) neue Absatzwege einführen: Förderfähig wäre auch hier die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens. Diese dürften hier aber nur im Ausnahmefall vorliegen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Zu d) ihren Markenauftritt erneuern: Förderfähig wäre auch hier die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens. Diese dürften hier aber nur im Ausnahmefall vorliegen. Zu e) durch investive Maßnahmen die Arbeitssituation für die Beschäftigten verbessern wollen: Förderfähig ist die Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Maschinen und Einrichtungen). 26. Welche anderen Fördermöglichkeiten, um solche Vorhaben bezuschusst zu bekommen, bestehen im Land Bremen derzeit? Bei den nachstehend vorgestellten Fördermöglichkeiten handelt es sich um eine beispielhafte, nicht abschließende Darstellung. Die aufgeführten Förderprogramme BAB Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung und Bremer Unternehmer Kredit (BUK) enthalten keinen Zuschussanteil, sondern sind ausschließlich darlehensbezogene Finanzierungsprogramme. Zu a) ihre Verwaltung digitalisieren: BAB Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung im Zusammenhang mit einer Refinanzierung aus dem KFW-Programm „ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit“, Bremer Unternehmer Kredit (BUK) Zu b) ihre maschinelle Ausstattung modernisieren: BAB Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung, Bremer Unternehmer Kredit (BUK) Zu c) neue Absatzwege einführen: Bremisches Messeförderungsprogramm (Förderung von Auftritten kleiner Unternehmen auf internationalen Fachmessen). Zu d) ihren Markenauftritt erneuern: Förderung von Beratungsleistungen im Rahmen der FEI Richtlinie: Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) der BAB und der BIS. Zu e) durch investive Maßnahmen die Arbeitssituation für die Beschäftigten verbessern wollen: BAB Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung, Bremer Unternehmer Kredit (BUK) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 27. Kann das LIP in seiner derzeitigen Form einen Beitrag zur Digitalisierung mittelständischer Unternehmen leisten? Das LIP kann im Rahmen der Förderung von Anschaffungen von beweglicher Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (Hardware) und der Anschaffung von Standardsoftware einen Beitrag zur Digitalisierung leisten (Hinweis auf Ziffer 25 a). Artikel 17 der AGVO beschränkt bei der Investitionsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen die Förderung von immateriellen Wirtschaftsgütern beihilferechtlich auf aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter. 28. Stehen die Fördermöglichkeiten aus dem LIP genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder non-profit-Betrieben in gleicher Weise zur Verfügung? Voraussetzung für eine Förderung ist eine gewerbliche Tätigkeit nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Voraussetzung für eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Absicht, Gewinne zu erzielen. Daher sind Tätigkeiten, bei denen keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist, im Rahmen des LIP nicht förderfähig. Darum könnten Genossenschaften, die gewerbliche Einkünfte nach dem GewStG erzielen, bei Vorlage der weiteren Fördervoraussetzungen grundsätzlich nach dem LIP gefördert werden. Bei gemeinnützigen Betrieben und non-profit Betrieben dürften diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vorliegen. 29. Wie bewertet der Senat Steuerungskriterien, die teilweise in anderen Bundesländern bei der Investitionsförderung eingesetzt werden, namentlich a) eine Maximalgrenze für die Leiharbeitsquote der zu fördernden Unternehmen b) eine Minimalgrenze für das jährliche Bruttoarbeitsentgelt der zu fördernden Arbeitsplätze c) ein Scoring nach Kriterien, wie etwa Beitrag der Investition zur wirtschaftsstrategischen Regionalentwicklung, zu guter Arbeit oder zur Entwicklung besserbezahlter Frauenarbeitsplätze? Zu a) eine Maximalgrenze für die Leiharbeitsquote der zu fördernden Unternehmen: Arbeitsplätze, die mit öffentlichem Geld gefördert werden, sollen den Kriterien Guter Arbeit entsprechen. Der Senat hat sich deshalb im Jahr 2013 entschieden, keine LIP Fördergelder für die Schaffung von Leiharbeit einzusetzen, sondern die Fördergelder so zu konzentrieren, dass sie einen Anreiz darstellen, reguläre Arbeitsplätze in der Stammbelegschaft zu Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 schaffen bzw. zu sichern. Seitdem werden bei der Neuschaffung von Dauerarbeitsplätzen solche, die mit Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern besetzt werden, nicht berücksichtigt. Bei arbeitsplatzsichernden Maßnahmen findet in Bezug auf die Leiharbeitsquote eine Kürzung der möglichen Investitionsförderung statt. Dieser Kürzung kann das Unternehmen dadurch entgehen, dass es die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer unverzüglich in die Stammbelegschaft übernimmt. Bei den seitdem im Rahmen des LIP geförderten Unternehmen war die Beschäftigung im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen nur in wenigen Fällen ein Thema. Die vorgenannten Regelungen wurden dort entsprechend angewendet. Der Senat hält vor diesem Hintergrund trotzdem eine Quotenregelung wie in anderen Bundesländern nicht für zielführend, weil mit der LIP Regelung in diesen Fällen die Möglichkeit besteht, einen positiven Förderanreiz zu setzen. Zu b) Minimalgrenze für das jährliche Bruttoarbeitsentgelt der zu fördernden Arbeitsplätze: Diese Regelung wird in einzelnen Ländern nach den vorliegenden Erkenntnissen im Rahmen einer Investitionsförderung auf Lohnkostenbasis praktiziert. Da diese Fördermöglichkeit seit der weitgehenden Umstellung der Investitionsförderung auf Darlehensbasis in Bremen nicht angewendet wird, wird eine solche Grenze nicht als zielführend erachtet (Hinweis auch auf Ausführungen in Ziffer 5). Zu c) Scoring nach Kriterien, wie etwa Beitrag der Investition zur wirtschaftsstrategischen Regionalentwicklung, zu guter Arbeit oder zur Entwicklung besserbezahlter Frauenarbeitsplätze: Unter Hinweis auf die Tabelle Fördersätze in Ziffer 12b) wird eine qualitative Abstufung im Hinblick auf die genannten Kriterien bereits praktiziert. So unterscheiden sich die Fördersätze nach der Vorlage besonderer Struktureffekte, nach der Fördergebietseigenschaft und nach der Größe der Unternehmen. Investitionen, die in besonderer Weise Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen schaffen oder in besonderer Art und Weise zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, werden dabei als Maßnahmen mit besonderem Struktureffekt eingestuft und können entsprechend mit den jeweils möglichen Höchstfördersätzen begleitet werden. Erste Förderungen sind in diesem Rahmen bereits ausgesprochen worden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 30. Wie haben sich 2007-2017 die Mittel (effektive Subventionswerte) entwickelt, die für die einzelbetriebliche Förderung des Landes Bremen (ohne Beratungsförderung und Gründungsförderung) aufgewendet wurden? Bitte aufschlüsseln nach a) LIP (Landesinvestitionsförderprogramm) b) FEI (Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation) c) PFAU (Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken) d) LuRaFo (Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm) e) sonstige Die nachfolgend dargestellten Daten wurden auf Basis der ausgesprochenen Bewilligungen erhoben. In T€ 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 LIP 28.923 7.382 1.702 2.439 6.576 2.354 907 3.406 1.871 3.272 5.112 FEI 4.515 802 2.301 1.939 4.280 2.270 1.863 1.022 1.305 1.208 1.411 PFAU 3.473 919 2.148 1.687 984 666 603 318 763 450 230 LuRaFo 1.666 Sonstige Förderungen werden statistisch nicht extra ausgewiesen. 31. Weshalb ermöglicht das Luft- und Raumforschungsprogramm (LuRaFo 2020) die Zuschussförderung von Investitionen und Produktentwicklungen mit bis zu 50% Förderzuschuss? Weshalb wurde speziell dieser Bereich von der weitgehenden Umstellung auf Darlehensförderung ausgenommen? Wie FEI oder PFAU ist LuRaFo ein Programm zur Förderung von Forschung und Entwicklung. Hier sind gemäß der Beihilferegelungen der EU (sog. allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) im Vergleich zur regulären Investitionsförderung höhere Förderquoten zulässig, um einen adäquaten Anreizeffekt für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von Unternehmen zu bieten. Im Sinne von Investitionen sind im Rahmen von LuRaFo nur Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung förderfähig, die direkt für die Umsetzung des jeweiligen FuE-Projekts benötigt werden. Die Förderung bezieht sich zudem nur auf den anteiligen Abschreibungswert der Instrumente und Ausrüstung während der Projektlaufzeit. Darlehensförderungen im Rahmen des LuRaFo werden als nicht zielführend betrachtet. In der Luft- und Raumfahrtindustrie ergeben sich aufgrund der Struktur und der industriepolitischen Rahmenbedingungen durch Darlehensförderungen keine adäquaten Anreizeffekte für eine Steigerung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der relevanten Unternehmen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 32. Wie ist der Frauenanteil unter den Beschäftigten der Betriebe, die mit dem LuRaFo 2020 bislang gefördert wurden? Der Frauenanteil bei den Beschäftigten der bislang geförderten Betriebe liegt durchschnittlich bei rd. 35%. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1637 VB Sparsam, wirkungsarm, männerzentriert? Zur Bilanz der Wirtschaftsförderung nach dem Landesinvestitionsförderprogramm (LIP) und seiner Arbeitsplatzeffekte 2007 bis 2017 20180424_1_GA Sparsam wirkungsarm männerzentriert