BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/1638 Landtag 19. Wahlperiode 24.04.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Organspenden rückläufig - Wie steht es um die Transplantationsbeauftragten an Bremens Kliniken? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 1 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. März 2018 „Organspenden rückläufig –Wie steht es um die Transplantationsbeauftragten an Bremens Kliniken?“ Die Fraktion der CDU hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Nach §9b des Transplantationsgesetzes bestellen die Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Vor dem Hintergrund des verschärften Rückgangs von Organspanenden in Deutschland und Bremen hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) am 9. November 2017 die zügige Entwicklung eines gemeinschaftlichen Initiativplans zur Förderung der Organspende gefordert. Insbesondere soll nach den Vorstellungen der DSO die Rolle der Transplantationsbeauftragten gestärkt werden. Das betreffe vor allem die kontinuierliche Weiterbildung, die Entlastung von anderen Aufgaben und die Unterstützung und Wertschätzung ihrer Tätigkeit. Auch der aktuell geschlossene Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD unterstreicht die besondere Bedeutung der Organspende und der Transplantationsbeauftragten. So heißt es in Kapitel VII: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren. Die Organentnahme wird höher vergütet“. Sollten die Parteien letztendlich eine Regierung bilden, würden die beabsichtigten Maßnahmen die Situation verbessern. Fraglich ist, wo die Kliniken im Land Bremen bislang stehen. Zuletzt wurde bekannt, dass Bremen bundesweites Schlusslicht bei der Organspende ist .Nur sieben von einer Millionen Einwohner spendeten im Jahr 2016 Organe. Der Jahresbericht der DSO für das Jahr 2017 liegt bislang noch nicht vor. Die Tatsache, dass das Klinikum Reinkenheide in Bremerhaven im vergangenen Jahr beabsichtigt hat seine Entnahmetätigkeit wieder aufzunehmen hätte dazu führen können, dass die Spendenzahlen im vergangenen Jahr wieder gestiegen sind. Allerdings wurde durch die Medien bekannt, dass es im Jahr 2017 lediglich sieben Spenden gegeben hat. Wir fragen den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der postmortalen Organspender im Jahr 2017 im Land Bremen gegenüber dem Vorjahr entwickelt? Wie bewertet der Senat die Zahl der Organspenden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? (bitte nach Stadtgemeinden und Kliniken aufschlüsseln) 2. Welche Gründe sieht der Senat für die geringe Organspendebereitschaft in Bremen und Bremerhaven ? 3. Wie viele Transplantationsbeauftragte nach § 9 b des Transplantationsgesetzes sind in den jeweiligen Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven jeweils und insgesamt bestellt? 4. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügen die Transplantationsbeauftragten in Bremen? 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Information und Unterstützung der Transplantationsbeauftragten durch die jeweiligen Krankenhäuser? Wie bewertet der Senat diese Situation? 6. Welche fachspezifischen Fort- und Weiterbildungsangebote für Transplantationsbeauftragte gibt es in den Kliniken im Land Bremen? Wie bewertet der Senat dieses Angebot? 7. Inwieweit finden solche Fort- und Weiterbildungen für Transplantationsbeauftragte regelmäßig statt? Inwieweit gilt insbesondere das Curriculum Organspende nach den Vorgaben der Bundesärztekammer ? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 8. Inwieweit gibt es bei den Fort- und Weiterbildungen eine Kooperation mit den Kliniken im Bremer Umland? 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten an den Entnahmekrankenhäusern? Wie bewertet der Senat den Umfang der Freistellung? 10. Wie und anhand welcher konkreten Maßnahmen hat sich der Senat im vergangenen Jahr 2017 für die Wertschätzung und Anerkennung der Transplantationsbeauftragen eingesetzt? 11. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Forderung der DSO nach einem Initiativplan zur Förderung der Organspende und zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten?“ Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG) enthält in § 9b Regelungen zu Transplantationsbeauftragten: Zitat: „(1) Die Entnahmekrankenhäuser bestellen mindestens einen Transplantationsbeauftragten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben fachlich qualifiziert ist. Der Transplantationsbeauftragte ist in Erfüllung seiner Aufgaben unmittelbar der ärztlichen Leitung des Entnahmekrankenhauses unterstellt . Er ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und unterliegt keinen Weisungen. Der Transplantationsbeauftragte ist soweit freizustellen, wie es zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben erforderlich ist; die Entnahmekrankenhäuser stellen organisatorisch sicher, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen kann und unterstützen ihn dabei. (2) Transplantationsbeauftragte sind insbesondere dafür verantwortlich, dass 1. die Entnahmekrankenhäuser ihrer Verpflichtung nach § 9a Absatz 2 Nummer 1 nachkommen, 2. die Angehörigen von Spendern nach § 3 oder § 4 in angemessener Weise begleitet werden, 3. die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe in den Entnahmekrankenhäusern zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Gesetz festgelegt werden sowie 4. das ärztliche und pflegerische Personal im Entnahmekrankenhaus über die Bedeutung und den Prozess der Organspende regelmäßig informiert wird. (3) Das Nähere, insbesondere zu der erforderlichen Qualifikation und organisationsrechtlichen Stellung der Transplantationsbeauftragten sowie deren Freistellung von ihren sonstigen Tätigkeiten im Entnahmekrankenhaus, wird durch Landesrecht bestimmt. Durch Landesrecht können die Voraussetzungen festgelegt werden, nach denen mehrere Entnahmekrankenhäuser zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach Absatz 1 die Bestellung eines gemeinsamen Transplantationsbeauftragten schriftlich vereinbaren können. Dabei ist sicherzustellen, dass der Transplantationsbeauftragte seine Aufgaben in jedem der Entnahmekrankenhäuser ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Im Landesrecht können auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Bestellung eines Transplantationsbeauftragten vorgesehen werden, soweit und solange die Realisierung einer Organentnahme in begründeten Ausnahmefällen wegen der Besonderheiten des Entnahmekrankenhauses ausgeschlossen ist. Die Ausnahmen können einer Genehmigung durch die zuständige Behörde unterworfen werden.“ Die Umsetzung des §9b TPG erfolgt in Bremen wie auch in den übrigen Ländern in Teilschritten und stellt eine kontinuierliche Herausforderung dar. Dabei gilt es, etablierte Strukturen bei Organentnahmen zu würdigen und gleichwohl die Vorgaben des TPG umzusetzen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 1. Wie hat sich die Zahl der postmortalen Organspender im Jahr 2017 im Land Bremen gegenüber dem Vorjahr entwickelt? Wie bewertet der Senat die Zahl der Organspenden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? (bitte nach Stadtgemeinden und Kliniken aufschlüsseln) In 2016 wurden entsprechend den von der Deutschen Stiftung Organtransplantation übermittelten Daten in der Stadtgemeinde Bremen lediglich im Klinikum Bremen Mitte bei insgesamt 5 Organspendern Organe entnommen. Im gleichen Zeitraum kam es in 13 Fällen zu einer Kontaktierung verschiedener Kliniken mit der DSO. Hierbei ging es um die Inanspruchnahme der dort verfügbaren Unterstützung bei Nachfragen und Beratungsbedarf und somit zur Prüfung, ob im konkreten Fall eine Organentnahme in Frage kam. In 2017 wurden in der Stadtgemeinde Bremen bei 7 Spenderinnen und Spender Organe entnommen . Eine Kontaktierung der DSO erfolgte in 23 Fällen. Krankenhausbezogene differenzierte Daten der DSO für 2017 liegen noch nicht vor. In 2016 und 2017 wurden in Bremerhaven keine Organentnahmen durchgeführt. Die Zahl der Organspenderinnen und Organspender hat sich somit – bezogen auf das Land Bremen – in den letzten Jahren langsam aber kontinuierlich gesteigert. Bremen liegt mit 10,3 Spendern auf 1 Million Einwohnerrinnen und Einwohner (EW) über dem Bundesdurchschnitt von 9,7 Spendern auf 1 Million EW. Im Vergleich der Länder liegt Bremen auf Platz 9). Dies bewertet der Senat als grundsätzlich positiv. 2. Welche Gründe sieht der Senat für die geringe Organspendebereitschaft in Bremen und Bremerhaven? Die in 2012 bekannt gewordenen Vorkommnisse in den großen Transplantationszentren außerhalb Bremens mit Manipulationen von Wartelisten haben in der Folge in Bremen wie auch überregional durch eine erhebliche Verunsicherung zu einem vorübergehenden Rückgang der Organspendebereitschaft geführt. Die grundsätzliche Bereitschaft in der Bevölkerung zur Organspende ist gleichwohl durchaus positiv zu werten. Ende 2014 kam es zu einem medial beachteten Vorfall im Klinikum Bremerhaven Reinkenheide, der insbesondere das mit der Explantation befasste Personal verunsicherte. Die bisher erfolgten Maßnahmen, um die Wiederaufnahme der Organentnahme durchzuführen werden vor diesem Hintergrund begrüßt. Die für die Umsetzung des Transplantationsgesetzes (TPG) zuständigen Länderessorts tauschen sich in regelmäßigen Abständen aus. Es verdichtet sich die Notwendigkeit, die Organspendebereitschaft nicht nur in der Bevölkerung weiterhin kontinuierlich einzuwerben, sondern auch die Organentnahmebereitschaft in Krankenhäusern. Dies kann durch eine verbesserte Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Organentnahmen in Krankenhäusern wie etwa die optimierte Unterstützung bei der Identifikation potenzieller Organspender, durch Aufstockung der Personalressourcen und durch eine Verbesserung der Vergütung von Organentnahmen erfolgen. Bremen unterstützt einen entsprechenden Beschluss, der in die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz eingebracht werden soll. 3. Wie viele Transplantationsbeauftragte nach § 9b des Transplantationsgesetzes sind in den jeweiligen Krankenhäusern in Bremen und Bremerhaven jeweils und insgesamt bestellt ? Seit Jahren ist auf Bestellung durch die Direktionen bzw. Geschäftsführungen auf freiwilliger Basis in jedem Bremer Krankenhaus mindestens ein Transplantationsbeauftragter / eine Transplantationsbeauftragte tätig. Eine amtliche Bestellung nach § 9b Absatz 3 TPG mit Vorgaben zur Qualifikation und die Freistellung durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucher- Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 schutz (SWGV) steht noch aus. Bremen erarbeitet derzeit wie Hamburg und Niedersachsen in laufenden Jahr 2018 entsprechende Vorgaben über das Landesrecht. Ärztlicher Bereich: Pflege: AMEOS Klinikum Am Bürgerpark 1 1 AMEOS Klinikum Mitte Bremerhaven 1 1 DIAKO 1 1 Klinikum Bremerhaven Reinkenheide 1 Klinikum Bremen Mitte 2 Klinikum Bremen Nord 1 Klinikum Bremen Ost 1 Klinikum Links der Weser 1 Krankenhaus St. Josef Stift 2 Rotes Kreuz Krankenhaus Bremen 1 4. Über welche fachlichen Qualifikationen verfügen die Transplantationsbeauftragten in Bremen? Die Transplantationsbeauftragten in Bremer Krankenhäusern stammen aus verschiedenen klinischen Fachbereichen, die vorrangig operativ tätigen Ausrichtungen und vielfach der Intensivmedizin zugeordnet werden. Es handelt sich überwiegend um Fachärzte für Anästhesiologie, Intensivund Notfallmedizin, die meist als Chef- oder Oberärzte angestellt sind. Es sind aber auch Fachärzte für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Geriatrie, Nephrologie und Neurochirurgie darunter. 5. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Information und Unterstützung der Transplantationsbeauftragten durch die jeweiligen Krankenhäuser? Wie bewertet der Senat diese Situation? Die Transplantationsbeauftragten werden aktiv von den Leitungen der Krankenhäuser unterstützt. Ferner sind sie in das DSO-Informationsnetzwerk eingebunden. In Bremen arbeitet bereits langjährig eine eigene Organspendebeauftragte im Auftrag der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Krankenkassen, angesiedelt am Transplantationszentrum des KBM. Die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern werden durch diese qualifizierte Fachkraft durch Fortbildungsveranstaltungen und darüber hinaus im Unterricht in allen Ausbildungsklassen der Gesundheits- und Krankenpflege in sämtlichen Kliniken in Bremen unterstützt. Siehe auch die Antwort zu Frage 3. 6. Welche fachspezifischen Fort- und Weiterbildungsangebote für Transplantationsbeauftragte gibt es in den Kliniken im Land Bremen? Wie bewertet der Senat dieses Angebot? 7. Inwieweit finden solche Fort- und Weiterbildungen für Transplantationsbeauftragte regelmäßig statt? Inwieweit gilt insbesondere das Curriculum Organspende nach den Vorgaben der Bundesärztekammer? 8. Inwieweit gibt es bei den Fort- und Weiterbildungen eine Kooperation mit den Kliniken im Bremer Umland? Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch die Transplantationsbeauftragten auch für die eigenen Kollegen angeboten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich überregional fortzubilden , entsprechende Angebote durch die DSO wahrzunehmen sowie spezifische intensivmedizinische Kongresse zu besuchen (siehe auch die Antwort zu Frage 7). Darüber hinaus gibt es die Angebote in Regie der Ärztekammer Bremen. Der Senat bewertet diese Angebote als hilfreich. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Das Curriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ nach den Vorgaben der Bundesärztekammer hat in Bremen zuletzt in 2016 mit ca. 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem gesamten Bereich Norddeutschlands stattgefunden. Das Curriculum wird auf Anfrage auch durch andere Landesärztekammern angeboten, bei Bedarf auch regelmäßig. Es gibt einen Verbund der Transplantationsbeauftragten aus der Organspenderegion „Nord“. Die DSO organisiert Jahrestagungen, an denen die Transplantationsbeauftragten der Region zusammenkommen . Diese bestehen aus verschiedenen Fachvorträgen und haben somit Fortbildungscharakter . Zusätzlich wird der Verbund zum Informationsaustausch über die tägliche Arbeit genutzt . 9. Welche Erkenntnisse hat der Senat zum Umfang der Freistellung der Transplantationsbeauftragten an den Entnahmekrankenhäusern? Wie bewertet der Senat den Umfang der Freistellung? Die Transplantationsbeauftragten erledigen die Aufgaben im Rahmen ihrer ärztlichen bzw. pflegerischen Tätigkeit. Der Umfang der Freistellung liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenhäuser, die für die Entnahme von Organen in Frage kommen. In Bremen sind dies 10 Krankenhäuser. Eine umfassende oder pauschale Freistellung ist bislang nicht erfolgt und wird auch nicht finanziert . Inwieweit eine regelhafte Freistellung sinnvoll und zweckdienlich ist, sollte dabei möglichst einer bundeseinheitlichen Regelung vorbehalten sein. Diese Regelung sollte dann unabhängig von der Zahl der entnommenen Organe ausfinanziert werden. Die Bundesregierung hat für die aktuelle Legislaturperiode eine entsprechende Regelung angekündigt. Das geplante Bremer Landesrecht (siehe auch die Antwort zu Frage 3) wird vor diesem Hintergrund die Freistellung konkretisieren und den Umfang der Freistellung festlegen. 10. Wie und anhand welcher konkreten Maßnahmen hat sich der Senat im vergangenen Jahr 2017 für die Wertschätzung und Anerkennung der Transplantationsbeauftragen eingesetzt ? Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz veranstaltet in Zusammenarbeit mit der Organspendebeauftragten regelmäßig Informationenstage zum Thema Organspende, insbesondere im Ausbildungsbereich der Pflegeberufe. An den öffentlichen Hochschulen werden, auf Betreiben der Senatorin, Informationsmaterialen und Spenderausweise zu den Erstsemestertagen ausgelegt. Die langsam ansteigende Anzahl der Organentnahmen und der damit einhergehenden Kontaktaufnahmen der DSO ist Ausdruck der vertrauensvollen krankenhausinternen Zusammenarbeit mit den Transplantationsbeauftragten. 11. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Forderung der DSO nach einem Initiativplan zur Förderung der Organspende und zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten? Der Senat begrüßt den Initiativplan der DSO zur Förderung der Organspende und zur Stärkung der Transplantationsbeauftragten. Der Plan wurde den Länderressorts erstmalig im März 2018 offiziell vorgestellt. Er beinhaltet u.a. systematische Betrachtungen möglicher Ursachen für den Organmangel und leitet daraus eine Reihe differenzierter Maßnahmen in Krankenhäusern wie auch in der Öffentlichkeit ab. Die SWGV prüft derzeit die Einzelheiten des Initiativplanes, inwieweit sich daraus konkrete Konsequenzen für Bremen und die geplante Ausgestaltung des Landesrechts auch im Kontext der Unterstützung von Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern ergeben. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1638 VB Organspenden rückläufig - Wie steht es um die Transplantationsbeauftragten an Bremens Kliniken? 20180424_1_KA Transplantationsbeauftragte an Bremens Kliniken