– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1640 Landtag 24.04.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. März 2018 Wie viel Geld gibt Bremen pro unbegleitetem minderjährigen Ausländer aus? „Am 11. Februar 2018 hat die Welt am Sonntag (WamS) eine Aufstellung veröffentlicht , wie viel einzelne Bundesländer pro unbegleitetem minderjährigen Ausländer (umA) im Jahr 2017 ausgegeben haben. Daten gab es unter anderem aus den Ländern Schleswig-Holstein (58 600 Euro), Sachsen, Niedersachsen (beide 54 000 Euro), Thüringen (49 000 Euro) und Brandenburg (40 000 Euro). In dem Artikel heißt es, dass „die übrigen Bundesländer keine oder nur veraltete Angaben machen (konnten); in vielen Fällen fehlten wesentliche Posten“. Das Bundesland Bremen taucht in dieser Übersicht nicht auf. Nicht erst die Insolvenz der Akademie Kannenberg hat gezeigt, dass die Aufnahme der jungen Flüchtlinge in den Jahren 2015 und 2016 auch Bremen überforderte . Während der Zuzugssituation war zudem immer wieder unklar, wie viele Jugendliche sich eigentlich in Bremen aufhielten. Mit Blick auf die unlängst veröffentlichten Zahlen anderer Bundesländer stellt sich die Frage, wie viel das Land Bremen bei den Ausgaben für Hilfen für erziehung (HzE) für umA aufwendet. Wir fragen den Senat: 1. Wie viel hat das Bundesland Bremen pro umA in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchschnittlich aufgewendet? 2. Inwieweit unterscheiden sich die durchschnittlichen Aufwendungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven voneinander? Wenn ja, welche Gründe sieht der Senat für den Unterschied zwischen den Stadtgemeinden ? 3. Mit wie vielen Aufnahmen und Inobhutnahmen von umA rechnet der Senat im Jahr 2018? Welche Mittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 dafür zur Verfügung? 4. Wie verhalten sich die dargestellten Aufwendungen für umA pro Kopf zu den übrigen Hilfen zur Erziehung (HzE)? Wie verhalten sich die Aufwendungen für umA pro Jugendeinwohner? Wie verhalten sich Aufwendungen für umA pro Gewährungstag? 5. Über welche Haushaltsstelle werden die Aufwendungen für umA erfasst? Existiert ein Kostencontrolling je nach Einrichtungsart? Wenn ja, bitte vorlegen . Wenn nein, warum nicht? 6. Inwieweit werden die Kosten für die Aufnahme und Inobhutnahme von umA vorab geplant, im IST zusammengetragen, gesteuert und gegenüber den Planungen kontrolliert? Gibt es im Bundesland Bremen ein entsprechendes Kostencontrolling für diesen Bereich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kostenarten werden durch das Controlling erfasst? – 2 – 7. Gibt es zwischen den Bundesländern eine Abstimmung hinsichtlich des angesprochenen Kostencontrollings? Wenn ja, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit ? Wenn nein, warum nicht? Welche Vorteile hat oder hätte eine Abstimmung mit anderen Bundesländern aus Sicht des Senats für Bremen?“ Sigrid Grönert, Sandra Ahrens, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 24. April 2018 1. Wie viel hat das Bundesland Bremen pro umA in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durchschnittlich aufgewendet? Landeshaushalt Das Bundesland Bremen hat als überörtlicher Kostenträger im Rahmen der Kostenerstattung für Bremen, Bremerhaven und andere örtliche Jugendämter im Bundesgebiet durchschnittlich je in Rechnung gestelltem Fall folgende Beträge erstattet: 2015: 34 313,51 Euro/Fall bei 276 Kostenerstattungsfällen 2016: 37 397,74 Euro/Fall bei 367 Kostenerstattungsfällen 2017: 21 095,26 Euro/Fall bei 105 Kostenerstattungsfällen Zur Verteilung der Beträge auf die Stadtgemeinden Bremen, Bremerhaven und andere örtliche Jugendämter wird auf die Vorlage 104/19 für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 15. Februar 2018 verwiesen. Es handelt sich nicht um Jahreskosten je Fall, sondern um die im jeweiligen Haushaltsjahr durchschnittlich in Rechnung gestellten Kosten je Fall – unabhängig vom Hilfezeitraum, auf den die Rechnungen sich bezogen. Die Rechnungen der örtlichen Jugendämter bezogen sich zumeist auf das jeweils vorangegangene Haushaltsjahr. Aufgrund der Verjährungsbestimmungen sind jedoch teils auch ältere Hilfezeiträume abgerechnet und erstattet worden. Insgesamt betreffen diese Rechnungen Hilfezeiträume bis zum 31. Oktober 2015. In die Fallkosten der Haushaltsjahre sind in erheblichem Maße auch Kostenrechnungen eingeflossen, die einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten betreffen. Haushalt Stadtgemeinde Bremen Die Stadtgemeinde Bremen hat als örtlicher Träger der Jugendhilfe für laufende Hilfen zur Erziehung für umA durchschnittliche Jahreskosten je Fall von 38 912 Euro im Jahr 2016 bei 2 078 Fällen am Jahresende und 36 124 Euro im Jahr 2017 bei 1 726 Fällen am Jahresende aufgewendet. Es handelt sich um laufende, zeitgleiche Zahlungen für alle Hilfearten (ambulant und stationär) bei Leistungszeiträumen von 12 Monaten. Nicht enthalten sind Nebenkosten wie zum beispiel Krankenhilfe. Fälle, die nicht während des ganzen Jahres im Leistungsbezug waren, haben entsprechend geringere Kosten verursacht. Nach der Auswertung zum interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter entfielen in 2016 in Bremen unter Berücksichtigung aller, auch der kürzer als ein Jahr andauernden Hilfen, durchschnittlich19 821 Euro auf eine Hilfe für umA. Bremen lag damit deutlich unter dem Durchschnitt der Städte von 26 970 Euro. Wie auch in Köln mit ebenfalls unterdurchschnittlichen Fallkosten macht sich hier der hohe Bestand an sogenannten Altfällen, die aufgrund der bereits durchgeführten Maßnahmen inzwischen einen geringeren pädagogischen Bedarf haben, bemerkbar. – 3 – Für das Jahr 2015 wurde diese Kennzahl nicht erhoben und kann auch nachträglich nicht ermittelt werden. Haushalt Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven betrugen die durchschnittlichen Jahreskosten im Rahmen der Hilfen zur Erziehung 2015: 33 753,06 Euro/Fall bei durchschnittlich 48 Fällen 2016: 31 221,73 Euro/Fall bei durchschnittlich 55 Fällen 2017: 37 608,77 Euro/Fall bei durchschnittlich 33 Fällen Es handelt sich um die im jeweiligen Haushaltsjahr durchschnittlich in Rechnung gestellten Kosten je Fall – unabhängig vom Hilfezeitraum. 2. Inwieweit unterscheiden sich die durchschnittlichen Aufwendungen in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven voneinander? Wenn ja, welche Gründe sieht der Senat für den Unterschied zwischen den Stadtgemeinden ? Die Jugendhilfekosten je umA und Jahr richten sich wesentlich nach der Intensität der erforderlichen Betreuung. Diese ist abhängig vom Bedarf des Jugendlichen (Vorgeschichte, Traumatisierung, Reife- und Verselbständigungsgrad , unter nderem). Insbesondere durch einen großen Unterschied in der Anzahl der zu betreuenden Jugendlichen können die Verteilung auf die unterschiedlich intensiven Betreuungsgrade in Bremen und Bremerhaven voneinander abweichen und über die Jahre schwanken. 3. Mit wie vielen Aufnahmen und Inobhutnahmen von umA rechnet der Senat im Jahr 2018? Welche Mittel stehen im aktuellen Doppelhaushalt 2018/2019 dafür zur Verfügung? Das Bundesland Bremen hat 2018 nach dem neuen Verfahren 0,95115 Prozent aller bundesweit ankommenden umA aufzunehmen (Königsteiner Schlüssel). Eine Prognose für die Ankunft wird seit Mai 2017 vom Bundesverwaltungsamt monatlich zur Ermittlung der vorläufigen Quote und der Zuständigkeitsbestimmungen im Verteilverfahren herausgegeben. Eine Jahresprognose wird durch das Bundesverwaltungsamt nicht erstellt und kann daher auch nicht für das Land Bremen abgeleitet werden. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung des Doppelhaushaltes 2018/2019 ist der Senat anhand der damals vorliegenden Daten und Erkenntnisse davon ausgegangen, dass nach der vorläufigen Inobhutnahme circa 300 umA jährlich in eine Anschlusshilfe im Bundesland Bremen wechseln, davon 20 Prozent in Bremerhaven und 80 Prozent in der Stadt Bremen. Unter Berücksichtigung der Bestandsfälle, der erwarteten Verselbständigung von umA und der oben geschilderten Zugangserwartung wurden für die Kostenerstattung des Landes an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven in 2018 insgesamt 64 905 000 Euro in den Haushalt eingestellt, in 2019 sind es 50 805 000 Euro. Davon entfallen 60 462 000 Euro in 2018 und 45 163 000 Euro in 2019 auf Kostenerstattungen an die Stadtgemeinde Bremen. Im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen beträgt der Ausgabeanschlag für die Hilfen zur Erziehung und angrenzende Leistungen auf den für die Leistungen an umA eingerichteten Haushaltsstellen 66 119 000 Euro, in 2019 50 807 000 Euro. Die Differenz zu den geplanten Kostenerstattungen an die Stadtgemeinde Bremen erklärt sich einerseits durch zeitversetzte Abrechnungsverfahren, andererseits dadurch, dass im städtischen Haushalt auch Kosten enthalten sind, für die der überörtliche Träger nicht erstattungspflichtig ist. Der Haushalt der Stadtgemeinde Bremerhaven für 2018 ff. ist derzeit noch nicht abschließend beraten, so dass hierzu keine Aussagen getroffen werden können. – 4 – 4. Wie verhalten sich die dargestellten Aufwendungen für umA pro Kopf zu den übrigen Hilfen zur Erziehung (HzE)? Wie verhalten sich die Aufwendungen für umA pro Jugendeinwohner? Wie verhalten sich Aufwendungen für umA pro Gewährungstag? Die Stadtgemeinde Bremen nimmt am interkommunalen Vergleichsring der Großstadtjugendämter im Bereich der Hilfen zur Erziehung teil (IKO). Für das Jahr 2016 liegt eine Sonderauswertung zu den Hilfen für umA vor (siehe Vorlage 176/19, städtische Deputation für Soziales, Jugend und Integration am 14. September 2017). Für Hilfen an umA wurden in 2016 349 Euro je Jugendeinwohner aufgewendet . In den übrigen Hilfen zur Erziehung waren es 1 027 Euro je Jugendeinwohner . Die Daten für 2017 liegen noch nicht vor. Im Vergleichsring wurden auch die Kosten je Gewährungstag für Hilfen in Heimen und betreuten Wohnformen ermittelt. Sie betrugen 2016 für umA 106 Euro, für die übrigen Hilfen zur Erziehung in Heimen und betreuten Wohnformen 147 Euro. Die Kennzahl wird nur für diesen Teilbereich der Hilfen ermittelt, nicht über alle Hilfen. Die Aufwendungen für umA liegen somit unter den entsprechenden Vergleichswerten der übrigen Hilfen zur Erziehung. Dies erklärt sich insbesondere durch die unterschiedliche Altersstruktur in den Hilfen. Die Betreuungskosten für Kinder und jüngere Jugendliche liegen im Regelfall über denen für ältere Jugendliche und junge Erwachsene. Nur wenige umA sind unter 15 Jahre alt. In Bremerhaven fielen folgende Kosten je Jugendeinwohner: umA je JEW übrige HzE je JEW 2015 51 Euro 850 Euro 2016 53 Euro 877 Euro 2017 38 Euro 892 Euro Aufgrund der deutlich geringeren Fallzahl in Bremerhaven liegen auch die Kosten der Hilfen je Jugendeinwohner deutlich unter denen in Bremen. 5. Über welche Haushaltsstelle werden die Aufwendungen für umA erfasst? Existiert ein Kostencontrolling je nach Einrichtungsart? Wenn ja, bitte vorlegen . Wenn nein, warum nicht? Land Bremen Die Kostenerstattungen an Bremen und Bremerhaven für umA werden über gesonderte Haushaltsstellen im Kapitel 0408 erfasst. Stadtgemeinde Bremen Die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung sind im Kapitel 3434 dargestellt. Die Ausgaben für umA werden auf gesonderten Haushaltsstellen verbucht . Entsprechend der Haushaltssystematik, die auch bei den anderen Hilfen zur Erziehung angewendet wird, sind Haushaltsstellen für verschiedene Verwendungszwecke eingerichtet worden (vorläufige Inobhutnahme , Inobhutnahme, Unterbringung in Einrichtungen, in betreuten Wohnformen, sonstige Hilfen, Krankenhilfe und anderen). Eine weitere Aufgliederung erfolgt über die Zuordnung im Fachverfahren zu einer Jugendhilfeleistung (im SGB VIII zum Beispiel § 30 Erziehungsbeistandschaft , § 33 Vollzeitpflege, § 34 Erziehungsstelle, § 34 Heim, § 34 Betreutes Jugendwohnen). Im Fachcontrolling werden Finanzen und Bestandsfälle dargestellt. Das Controlling für die Hilfen zur Erziehung folgt für umA und andere Hilfeempfänger den gleichen Grundsätzen. Das Finanzcontrolling erfolgt auf Basis einer SAP-Abfrage. Die Kosten stehen also je Haushaltsstelle zur Verfügung und werden im Fachcontrolling nach Kategorien zusammengefasst: vorläufige Inobhutnahmen, Anschlussmaßnahmen , Krankenhilfe, sonstige Ausgaben. Eine weitere Differenzierung , zum Beispiel nach Einrichtungen oder Hilfeempfängern ist – 5 – nicht möglich, da die aus dem Fachverfahren an SAP übergebenen Finanzdaten jeweils in einer Summe je Haushaltsstelle und Zahllauf zusammengefasst sind. Eine weitere Differenzierung erfolgt in der Berichterstattung zu den Fallzahlen . Die Daten werden unter anderem nach Hilfearten, Geschlecht und Herkunftsland aufgeschlüsselt. Eine Aufschlüsselung nach Einrichtungen erfolgt nicht. Datenquelle sind für die vorläufigen Inobhutnahmen die Meldungen des Jugendamtes an die Landeskoordinierungsstelle. Für die Berichterstattung zu den Anschlussmaßnahmen erfolgt eine Auswertung der Daten aus dem Fachverfahren des ambulanten Sozialdienstes. Zum weiteren Finanzcontrolling wird auf die Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der CDU verwiesen („Wie sieht das Finanzcontrolling für Flüchtlingsunterkünfte aus?“, Drucksache 19/740 S) Bremerhaven In Bremerhaven werden die Ausgaben für umA wie auch die übrigen Hilfen zur Erziehung im Kapitel 6451, dabei wird nach ambulanten und stationären Leistungen unterschieden. Für die Hilfen zur Erziehung besteht ein fachliches und finanzielles Planungskonzept sowie ein Kostencontrolling. Die Hilfen für umA sind enthalten , eine gesonderte Behandlung dieser Hilfen erfolgt nicht. Den Fachgremien und der Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig umfangreich über Umsetzung der Verfahren berichtet. 6. Inwieweit werden die Kosten für die Aufnahme und Inobhutnahme von umA vorab geplant, im IST zusammengetragen, gesteuert und gegenüber den Planungen kontrolliert? Gibt es im Bundesland Bremen ein entsprechendes Kostencontrolling für diesen Bereich? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Kostenarten werden durch das Controlling erfasst? Die Kosten für die Inobhutnahme und Hilfen zur Erziehung von umA werden in der Stadtgemeinde Bremen, wie alle übrigen Kosten der Hilfen zur Erziehung auch, im Kapitel 3434 dargestellt und unterliegen der Haushaltsplanung im Rahmen der Eckwertbeschlüsse. Das Fachcontrolling umA befasst sich auch mit den Fall- und Finanzverläufen für die vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII und die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII (siehe Anlage zu Frage 5). Im Haushaltsvollzug sind die Ausgabenund Kennzahlenentwicklungen für umA auch im Rahmen des Produktgruppencontrollings Betrachtungsgegenstand. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 7. Gibt es zwischen den Bundesländern eine Abstimmung hinsichtlich des angesprochenen Kostencontrollings? Wenn ja, wie gestaltet sich die Zusammenarbeit ? Wenn nein, warum nicht? Welche Vorteile hat oder hätte eine Abstimmung mit anderen Bundesländern aus Sicht des Senats für Bremen? Die gesetzlichen Bestimmungen zur Quotenermittlung und Steuerung der Verteilverfahren bezogen sich vom 1. November 2015 bis 30. April 2017 auf die Bestandsfälle umA in allen Formen der Inobhutnahme und der Hilfe zur Erziehung, seit dem 1. Mai 2017 auf die Neufälle umA. Dabei werden auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach § 42a SGB VIII und somit die besondere Situation der Aufnahmeländer berücksichtigt. Während in den alten Verfahren bis 31. Oktober 2015 die aufgewendeten Kosten der Maßstab für die Bestimmung der Zuständigkeit eines überörtlichen Trägers war, werden im neuen Verfahren die Fallzahlen betrachtet. Entsprechend basiert auch das vereinbarte Controlling auf den Fallzahlen, nicht auf den Kosten, da diese Daten maßgeblich für die Verteilverfahren sind. Die Daten werden beim Bundesverwaltungsamt zusammengeführt. Die Bestandsdaten werden über das Bundesregisterportal von den örtlichen Jugendämtern eingegeben. Dies geschieht auch weiterhin, um die Bestandsquote im Blick zu behalten, auch wenn sie nicht mehr maßgeblich für die Verteilung ist. – 6 – Die Meldung der Ankünfte erfolgt durch die örtlichen Jugendämter an die Landesstellen. Von dort werden die Daten an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitergegeben, wo das Controlling für die Verteilverfahren zusammengeführt wird. Die Länder erhalten wöchentliche Meldungen zum Controlling durch das BVA sowie eine monatliche Abschlussmeldung. Die Zusammenarbeit mit den Ländern und dem BVA hat sich nach Start des Verfahrens im Jahr 2015 schnell eingespielt und funktioniert reibungslos . In der Jugend- und Familienministerkonferen der Länder (JFMK) gab und gibt es zu den Verfahren regelmäßige fachliche Abstimmungen. Eine zusätzliche Verabredung über ein Kostencontrolling hält der Senat für nicht erforderlich. Die Auswertungen der Vergangenheit (Bundesverwaltungsamt und Vergleichsring) haben gezeigt, dass die Unterschiede in den Kosten sich aus der Falldichte ergeben. Wesentliche Unterschiede in den Betreuungskosten je Tag gab es bei vergleichbarem pädagogischem Bedarf nicht. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1640 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. März 2018 Wie viel Geld gibt Bremen pro unbegleitetem minderjährigen Ausländer aus?