– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1641 Landtag 24.04.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. März 2018 Wie lange zahlt Bremen noch Mieten für leer stehende, ungenutzte Immobilien und Container? Das Land und die Stadt Bremen verfügen über eine Vielzahl an Liegenschaften und Immobilien. Bei letzteren staut sich bereits ein Leerstand auf. Diese Immobilien stehen teilweise seit Jahren leer und werden auf absehbarer Sicht keiner Verwendung zugeordnet. Währenddessen fallen trotzdem Kosten für Bewirtschaftung , Instandhaltung, Energie und ähnliches an. Vor dem Hintergrund erscheint es nicht nachvollziehbar, dass das Land und die Stadt Bremen fortan mehrjährige Verpflichtungen zur entgeltlichen Nutzung von Immobilien Dritter eingehen. Diese Verträge verursachen liquiditätswirksame Mittelabflüsse und binden Finanzmittel künftiger Haushalte schon heute. Umso wichtiger erscheint es, auch in begründeten Notzeiten jene Immobilien mit Weitsicht anzumieten . Das schließt einen marktüblichen Preis genauso wie eine fundiert planerische Laufzeit ein. Durch allzu lange Laufzeiten werden Raumkapazitäten finanzwirksam gebunden, deren ursprünglicher Bedarfsgrund deutlich früher wegfallen kann. Was daraus folgt, lässt sich nur teuer erkaufen: Vorfälligkeitsentschädigungen und anderweitige Ablösesummen. Diese Ansprüche werden von den Eigentümern beziehungsweise Vermietern erhoben, sobald ein bestehendes Mietverhältnis früher, als vertraglich vereinbart, einseitig beendet wird. Daher erachtet es die CDU-Fraktion als dringend notwendig, dass der Senat ein strategisches Portfoliomanagement für den Raum- und Immobilienbestand sowie für die prognostizierten Bedarfe zur steten Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben umsetzt. Anmerkungen: a) Die Fragen 1 bis 4 bitte tabellarisch mit folgenden Angaben beantworten: Stadtteil, vollständige Anschrift, Beginn des Mietverhältnisses sowie dessen vertraglich befristetes oder planerisch absehbares Ende, fixe und variable Kosten je Immobilie beziehungsweise Container, betroffener Produktund Einzelplan. b) In den nachstehenden Fragen wird von „gemieteten Immobilien beziehungsweise Containern“ gesprochen. Falls es sich um eine andere Art eines Rechts- oder Vertragsverhältnisses (beispielsweise Pacht- oder Leihvertrag ) handelt, bitten wir auch diese aufzuführen. Die in den Fragen erbetenen Kostenaufstellungen bitte für den Zeitraum ab 2018 darlegen. Wir fragen den Senat: 1. Welche Immobilien Dritter werden derzeit entgeltlich gemietet und welche Kosten werden dadurch verursacht? Inwieweit befinden sich die Anmietungspreise auf einem marktüblichen Niveau? 2. Inwieweit und auf welcher Grundlage werden Immobilien Dritter unentgeltlich genutzt? Inwieweit verursacht die unentgeltliche Nutzung Kosten für Bewirtschaftung, Instandhaltung, Energie und ähnliches? 3. Welche der derzeit gemieteten Immobilien Dritter stehen leer und/oder werden aktuell nicht genutzt? Welche Kosten verursacht explizit der Leerstand beziehungsweise die Nichtnutzung? – 2 – 4. In welcher Anzahl werden Container (Wohncontainer, Schulcontainer und ähnliches) im Eigentumsbestand vorgehalten? In welcher Anzahl werden sie angemietet? Welche der vorgenannten Container stehen aktuell leer und/oder werden nicht genutzt? Welche Kosten verursachen Miete, Bewirtschaftung , Instandhaltung, Energie und ähnliches? 5. Inwieweit betreiben die Stadt und das Land Bremen ein Portfoliomanagement zu Immobilien und Containern im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand ? 6. Inwiefern werden die Koordinierung und der Abschluss von zu mietenden Immobilien und Containern ressortseitig und personell umgesetzt? Inwieweit wird dies zentral oder dezentral gelöst? 7. Inwieweit wird ressortübergreifend ein Austausch über vorhandene Immobilien und Container im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand gewährleistet ? 8. Inwieweit ist Immobilien Bremen ein handelnder, mitberatender Akteur im Rahmen der Anmietung von Immobilien und Containern Dritter? 9. Welche Rechts- und Vertragsverhältnisse bestehen zwischen den vorgenannten Dritten und dem Land beziehungsweise der Stadt Bremen im Rahmen der Anmietung und Nutzung jener Immobilien und Container? 10. Inwieweit gibt es Rückforderungsansprüche gegenüber den vorgenannten Dritten? Inwieweit verfolgt das Land beziehungsweise die Stadt Bremen diese Ansprüche? 11. Inwieweit werden interne Verrechnungen vorgenommen, wenn beispielsweise das Bildungsressort auf die vorhandenen beziehungsweise gemieteten Container zurückgreift, die ursprünglich dem Sozialressort als Übergangswohnheime für Geflüchtete dienten? Jens Eckhoff, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 24. April 2018 Antwort zu Frage 1: Welche Immobilien Dritter werden derzeit entgeltlich gemietet und welche Kosten werden dadurch verursacht? Inwieweit befinden sich die Anmietungspreise auf einem marktüblichen Niveau? Bezogen auf den einleitenden Text zur Kleinen Anfrage mit konkretem Hinweis auf den Leerstand befindet sich in der Anlage 1 zu dieser Vorlage eine Tabelle, die alle leer stehenden, ungenutzten Immobilien und Container sowie Anmietungen für Flüchtlingsunterkünfte von Dritten ausweist. Da es sich zum Teil um voll ausgestattete, möblierte Objekte handelt, sind die Mietpreise marktüblich (siehe Anlage 1 zur Vorlage). Antwort zu Frage 2: Inwieweit und auf welcher Grundlage werden Immobilien Dritter unentgeltlich genutzt? Inwieweit verursacht die unentgeltliche Nutzung Kosten für Bewirtschaftung, Instandhaltung, Energie und ähnliches? In Bremen wurde lediglich ein Objekt zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet, welches derzeit keine Mietzahlung verursacht. Es wurde nicht umgebaut und demzufolge auch nicht bezogen. Mietzahlungen wurden bisher keine geleistet. Aktuell gibt es Bemühungen, dieses Objekt einer anderen öffentlichen Nutzung zu marktüblichen Konditionen zuzuführen. In Bremerhaven gibt es keine unentgeltlich genutzten und leer stehenden Immobilien oder Container. Antwort zu den Fragen 3 und 4: Welche der derzeit gemieteten Immobilien Dritter stehen leer und/oder werden aktuell nicht genutzt? Welche Kosten verursacht explizit der Leerstand beziehungsweise die Nichtnutzung? In welcher Anzahl werden Container (Wohncontainer, Schulcontainer und ähnliches) im Eigentumsbestand vorgehalten? In welcher Anzahl werden sie angemietet? Welche der vorgenannten Container stehen aktuell leer – 3 – und/oder werden nicht genutzt? Welche Kosten verursachen Miete, Bewirtschaftung , Instandhaltung, Energie und ähnliches? Die Beantwortung der Fragen 3 und 4 erfolgt ebenfalls tabellarisch in der Anlage 1 zu dieser Senatsvorlage. Antwort zu Frage 5: Inwieweit betreiben die Stadt und das Land Bremen ein Portfoliomanagement zu Immobilien und Containern im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand? In Bremen betreibt Immobilien Bremen (IB) für die von ihr verwalteten angemieteten oder eigenen Immobilien ein Portfoliomanagement, um die Flächenbedarfe aller Ressorts unter wirtschaftlichen und zeitlichen Gesichtspunkten optimal zu erfüllen. Seestadt Immobilien in Bremerhaven betreibt kein Portfoliomanagement. Antwort zu Frage 6: Inwiefern werden die Koordinierung und der Abschluss von zu mietenden Immobilien und Containern ressortseitig und personell umgesetzt? Inwieweit wird dies zentral oder dezentral gelöst? Die Ressorts formulieren im Allgemeinen ihren jeweiligen Flächenbedarf hinsichtlich Nutzungsart, Größe, Lage, Ausstattung und den zeitlichen Rahmen gegenüber IB. Dies ist im Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen (Stadt und Land) und Immobilien Bremen geregelt. IB entwickelt Umsetzungsmöglichkeiten, führt gegebenenfalls im Auftrag der Ressorts eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch und schlägt die beste Lösung vor, wenn mehrere Anmiet-Objekte zur Auswahl stehen. Die Bedarfsanforderungen der jeweiligen Ressorts werden teils zentral im Ressort ermittelt und an IB übermittelt, teils wird von den Liegenschaftsabteilungen der Ämter oder Eigenbetriebe direkt der Bedarf an IB übermittelt (Sportamt, Amt für Straßen und Verkehr, Kita Bremen). In Bremerhaven erfolgt die Anmietung für den Magistrat über Seestadt Immobilien . Antwort zu Frage 7: Inwieweit wird ressortübergreifend ein Austausch über vorhandene Immobilien und Container im Eigentumsbestand sowie im Mietbestand gewährleistet? Die Bedarfsanforderungen der Ressorts werden bei IB zentral in der Abteilung Strate-gie und Steuerung durch den jeweils zuständigen Key-Account entgegengenommen. Der Abgleich der Anforderungen mit dem Verwaltungsbestand an eigenen oder angemieteten Immobilien ist durch das in der oben genannten Abteilung ansässige Portfoliomanagement gewährleistet . In Bremerhaven leistet und koordiniert dies Seestadt Immobilien . Antwort zu Frage 8: Inwieweit ist Immobilien Bremen ein handelnder, mitberatender Akteur im Rahmen der Anmietung von Immobilien und Containern Dritter? Wenn Flächenbedarfe nicht aus dem Verwaltungsbestand eigener Immobilien gedeckt werden können, erarbeitet der Key-Account von IB gemeinsam mit dem jeweiligen Ressort ein Anforderungsprofil für die Fremdanmietung . Diese Anmietung erfolgt jeweils über das Team für Anmietungen bei IB. Antwort zu Frage 9: Welche Rechts- und Vertragsverhältnisse bestehen zwischen den vorgenannten Dritten und dem Land beziehungsweise der Stadt Bremen im Rahmen der Anmietung und Nutzung jener Immobilien und Container? Es handelt sich um Mietverträge für Gebäude und Container. Antwort zu Frage 10: Inwieweit gibt es Rückforderungsansprüche gegenüber den vorgenannten Dritten? Inwieweit verfolgt das Land beziehungsweise die Stadt Bremen diese Ansprüche? Es gibt keine Rückforderungsansprüche gegenüber Dritten. Für die gemieteten Immobilien und Container besteht auch bei Leerstand für die Laufzeit des Vertrages die Mietzahlungspflicht. – 4 – Antwort zu Frage 11: Inwieweit werden interne Verrechnungen vorgenommen , wenn beispielsweise das Bildungsressort auf die vorhandenen beziehungsweise gemieteten Container zurückgreift, die ursprünglich dem Sozialressort als Übergangswohnheime für Geflüchtete dienten? Derzeit stimmen die Ressorts der Senatorin für Finanzen, der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport sowie der Senatorin für Kinder und Bildung ein entsprechendes Verfahren ab, um Container, die als Unterkunft für Geflüchtete dienten, zukünftig für Zwecke des Ressorts Kinder und Bildung zu nutzen. Anlage 1 Art Anzahl Leerstan Anschrift Mietbeginn/-ende mtl. Miete mon. Nebenkst. PPlan Zweck der Anmietung Ressort Bemerkung Gebäude St.-Jürgen-Straße 1, Haus 44/46 01.12.2014/31.12.2018. 27.525,51 11.891,57 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Vorzeitiges Mietende derzeit in Klärung Gebäude Walter-Geerdes-Str. 22 01.01.2016/28.02.2019 21.563,85 0,00 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Mietzahlung als Differenz; Halle ist neu vermietet Gebäude Theodor-Barth-Str. 17 01.02.2016/31.03.2019 28.923,00 24.438,00 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude Tucholskystr. 2 01.12.2015/31.01.2019 86.398,00 2.438,00 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude Anne-Conway-Str. 11-13 01.02.2018/31.01.2028 139.630,00 21.912,92 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude Bardowickstr. 83 A 01.01.2017/30.04.2018 Überlassung von SKB 14.562,76 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Rückgabe an SKB zum 30.04.2018 Container 38 Bardowickstr. 83 A 01.01.2017/30.04.2018 12.947,20 in Gebäude enth. 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Mietende und Rückbau zum 30.04.2018 Container 306 Marie-Mindermann-Str. 140 01.08.2017/31.07.2020 Eigentum 15.005,46 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Prüfung Teilnachnutzung durch SKB Container 68 (von ca. 170) Neuwieder Str. 2 01.06.2016/31.05.2021 Eigentum 19.415,17 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS Teilleerstand; derzeit Prüfung Anschlussverwertung Container 306 Am Hallacker 125 01.07.2016/30.06.2019 Eigentum 23.702,03 41 Unterbringung Geflüchteter SJFIS derzeit Prüfung Anschlussverwertung Container 78 Lorentstraße 21 /Beim Sattelhof 14 2016-2021 Eigentum 6.200,00 € 41 stationäre Unterbringung von Jugendlichen SJFIS Ehemaliger Träger Akademie Kannenberg; Container sollen ab 7/2018 bis 2021 weiterhin für die Jugendarbeit genutzt werden Sanitärcontainer 6 Wiener Str. 12, Bremerhaven seit 2016 Eigentum keine k.A. Versorgung Geflüchteter Seestadt Imm. Flüchtlingsbereich Versorgung mit sanitären Anlagen Gebäude kein Leerstand Philosophenweg 16 01.04.2014-31.03.2019 8.400,00 € 768,57 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Ellener Dorfstr. 11 15.09.2014-14.09.2019 5.515,76 € 2.469,05 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Ludwig-Quidde-Str. 12-14 01.08.1994-31.12.2021 26.676,00 € 1.360,75 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Hemmstr. 295 12.12.2016-31.12.2021 5.852,08 € 918,40 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Löningstr. 27/28 01.03.2015-31.08.2022 7.907,25 € 1.522,28 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Eduard-Grunow-Str. 30 15.04.2013-14.04.2023 14.340,00 € 662,47 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Gabriel-Seidl-Str. 8-10 05.04.2016-03.10.2023 12.000,00 € 483,42 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Huchtinger Heerstr. 5-7 16.08.2015-15.08.2025 14.630,40 € 2.090,85 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Grünenstr. 120 15.10.2015-14.10.2025 25.394,00 € 2.056,37 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Herdentorsteinweg 44/45 15.12.2015-14.12.2025 18.713,60 € 2.537,14 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Kurfürstenallee 23/23a 01.03.2016-28.02.2026 27.470,00 € 4.129,71 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Kreinsloger 87-91 01.04.2016-31.03.2026 4.913,00 € 1.272,65 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Neufassung Anlage 1 zur KIA "Wie lange zahlt Bremen noch Mieten für leerstehende, ungenutzte Immobilien und Container?" – 5 – Anlage 1 Gebäude kein Leerstand Stolzenauer Str. 30-32 01.05.2016-30.04.2026 40.750,00 € 4.377,32 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Überseetor 19 01.05.2016-30.04.2026 33.188,35 € 3.576,34 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Birkenstr. 16/17 15.07.2016-30.06.2026 12.500,00 € 3.750,00 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand An der Weide 17 01.06.2016-31.07.2026 10.645,00 € 1.599,68 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Lindenstraße 110 20.10.2016-19.10.2026 168.405,16 € 44.040,29 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Faulenstr. 24-26 30.11.2016-30.11.2026 44.559,48 € 6.511,06 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand George-Albrecht-Str. 6 11.01.2017-31.12.2026 20.000,00 € 1.522,95 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Otto-Lilienthal-Str. 21 17.01.2017-31.12.2026 34.959,92 € 4.930,10 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Am Wall 175-177 08.02.2017-07.02.2027 37.669,78 € 8.442,31 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Gebäude kein Leerstand Alfred-Faust-Str. 15 01.05.2015-31.07.2030 39.148,60 € 5.449,85 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS Container kein Leerstand Otto-Brenner-Allee 63 30.03.2015-unbefristet 49.980,00 € 736,66 € Unterbringung Geflüchteter SJFIS – 6 – Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1641 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 14. März 2018 Wie lange zahlt Bremen noch Mieten für leer stehende, ungenutzte Immobilien und Container? Mieten für leer stehende Immobilien und Container-Tabellen.pdf 20180424 KA Leer stehende Immobilien und Container_00_MdS 20180424 KA Leer stehende Immobilien und Container_01_Anlage Tabelle1