– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1642 Landtag 24.04.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie attraktiv ist die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter in Bremen? Seit dem 1. Januar 2014 regelt das bundesweit geltende Notfallsanitätergesetz (NotSanG) die Ausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern und löste damit das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) ab. Die bisherige zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin beziehungsweise zum Rettungsassistenten ist vollständig entfallen. Die Ausbildung ist damit nicht nur länger geworden und die Voraussetzung für die Einstellung mit dem Abitur höher, die Arbeit ist viel anspruchsvoller als bisher. Nach einer Ausbildung, die insgesamt bis zu sieben Jahre dauern kann, der umfassenden Verantwortung und zum Teil schweren und psychisch höchst anstrengenden Arbeit, scheint die derzeitige Besoldungspraxis nicht mehr angemessen zu sein. Ab dem Jahr 2021 wird es für jedes Rettungsdiensteinsatzfahrzeug der Feuerwehr Pflicht sein mit Notfallsanitätern besetzt zu werden. Es gibt daher grundlegende Probleme bei der Ausbildung der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter und der Bereitschaft der alten Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten , die notwendige Zusatzausbildung zu machen, weil sie sich davon keinerlei Vorteile versprechen. Es gibt keine finanziellen Anreize, stattdessen mehr Arbeit, mehr Verantwortung und immer häufiger Angriffe auf Rettungspersonal . Wir fragen den Senat: 1. Welche Maßnahmen trifft der Senat, um die Funktionsstellen der Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter ausreichend zu besetzen? 2. In welche Besoldungsgruppe sind die Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter derzeit eingestuft, und inwieweit plant der Senat die Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter in den gehobenen Dienst einzustufen? 3. Inwiefern plant der Senat eine Sonderlaufbahn für Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter? 4. Welche Anreize bietet der Senat den derzeitigen Rettungsassistentinnen /Rettungsassistenten, um die Zusatzausbildung des Notfallsanitäters zu absolvieren? 5. Inwiefern erhöht sich die Stundenzahl der Einsätze der Feuerwehrleute, wenn sie zusätzlich auch noch Notfallsanitäter-Einsätze fahren? 6. Wie kompensiert der Senat die fehlenden Arbeitskräfte für den Löschdienst , die die Zusatzausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter absolvieren und dann in diesem Bereich arbeiten? 7. Inwieweit sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter aufgrund der starken psychischen Belastung nicht mehr als Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter eingesetzt werden können ? – 2 – 8. Welche Unterschiede ergeben sich bei der Besoldung, den Arbeitsstunden und den Aufstiegsmöglichkeiten von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern? Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 24. April 2018 Im Bremischen Hilfeleistungsgesetz (BremHilfeG) ist in § 30 Absatz 4 Satz 1 die Besetzung des Rettungswagens (RTW) geregelt. Danach kann die Transportführung durch eine Rettungsassistentin/einen Rettungsassistenten oder eine Notfallsanitäterin/einen Notfallsanitäter besetzt werden. Eine zeitliche Befristung dieser Besetzung ist im BremHilfeG nicht aufgenommen. Die im Notfallsanitätergesetz (NotSanG) aufgenommene Befristung bezieht sich auf die Möglichkeit mit einer Ergänzungsprüfung den Qualifikationsnachweis Notfallsanitäterin /Notfallsanitäter erhalten zu können. Der Nachweis Rettungsassistentin /Rettungsassistent bleibt darüber hinaus bestehen. Es ist das Ziel zukünftig diese Tätigkeit ausschließlich durch Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter sicherzustellen . Für die bestehende Übergangssituation ist kein gesetzlicher Automatismus vorgesehen, der dies zeitlich regelt. Die Besetzung der Rettungsdiensteinsatzfahrzeuge basiert zunächst auf den Vorgaben des BremHilfeG. Im Detail obliegt es jedoch dem jeweiligen kommunalen Träger des Rettungsdienstes im Rahmen des Rettungsmittelbedarfsplanes entsprechende Festlegungen vorzunehmen. Neben den RTW gibt es weitere Einsatzfelder, in denen die Notfallsanitäterin/der Notfallsanitäter eingesetzt werden. Allerdings werden nicht alle Einsatzmittel identisch in beiden Kommunen vorgehalten. Dies sind unter anderem das Notarzteinsatzfahrzeug, der Intensiv-transporter, der Schwerlast-RTW, der Großraum-RTW oder die Frage der Besetzung der Disponenten in der Leitstelle. Zu beachten ist dabei darüber hinaus, dass die Notfallversorgung in Bremerhaven ausschließlich durch die Feuerwehr besetzt wird. In der Stadtgemeinde Bremen wird dies von der Feuerwehr Bremen und drei Hilfsorganisationen (ASB, DRK, MHD) gemeinsam sichergestellt. Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf verbeamtete Beschäftigte. Von daher wird im Folgenden die Anfrage nur feuerwehrseitig beantwortet. Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung an staatlichen Schulen zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter sind im Falle einer Ausbildung nach § 8 Satz 1 Nummer 2a NotSanG entweder der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Abitur wird für diese Ausbildung an einer staatlichen Schule nicht gefordert. 1. Welche Maßnahmen trifft der Senat um die Funktionsstellen der Notfallsanitäterin /Notfallsanitäter ausreichend zu besetzen? Die beiden Feuerwehren sind dabei ihr Personal mit der Qualifikation Rettungsassistentin /Rettungsassistent zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter fortzubilden. Parallel dazu werden die seit 2016 gestarteten Feuerwehranwärterinnen /Feuerwehranwärter nach der feuerwehrtechnischen Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter weiterqualifiziert. 2. In welche Besoldungsgruppe sind die Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter derzeit eingestuft, und inwieweit plant der Senat die Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter in den gehobenen Dienst einzustufen? – 3 – Alle Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter befinden sich wie die Rettungssanitäterinnen /Rettungssanitäter und die Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten im mittleren feuerwehr-technischen Dienst und dort in den Besoldungsgruppen A7 bis A9, abhängig von ihrer Eignung, Leistung und Befähigung. Eine Einstufung in den gehobenen Dienst ist laufbahnrechtlich nicht möglich, weil der Zugang zur Laufbahngruppe 2 zwingend ein abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt (mindestens Bachelor- Abschluss). Um die Wahrnehmung dieser Tätigkeit zu entlohnen, ist in Bremen ein Zulagenmodell eingeführt worden. 3. Inwiefern plant der Senat eine Sonderlaufbahn für Notfallsanitäterinnen/- Notfallsanitäter? Eine Sonderlaufbahn ist nicht geplant. 4. Welche Anreize bietet der Senat den derzeitigen Rettungsassistentinnen/- Rettungsassistenten, um die Zusatzausbildung der Notfallsanitäterin/des Notfallsanitäters zu absolvieren? Erworbene Qualifikationen wirken sich grundsätzlich positiv auf die Beförderungszeiten innerhalb der Laufbahn aus. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2018 mit der neuen Erschwerniszulagenverordnung auch eine Notfallsanitäterzulage eingeführt, nach der 1,50 Euro je Stunde der tatsächlichen Verwendung im Rettungsdienst zusätzlich gezahlt wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass abhängig von den Dienstschichten und der maximalen Beschäftigung im Rettungsdienst beispielsweise in Bremen die Notfallsanitäterzulage bis zu 180 Euro brutto monatlich zusätzlich ausmachen kann. 5. Inwiefern erhöht sich die Stundenzahl der Einsätze der Feuerwehrleute, wenn sie zusätzlich auch noch Notfallsanitäter-Einsätze fahren? Überhaupt nicht, denn es sind dieselben Einsätze, die vorher als Rettungsassistentin /Rettungsassistent gefahren wurden. 6. Wie kompensiert der Senat die fehlenden Arbeitskräfte für den Löschdienst , die die Zusatzausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter absolvieren und dann in diesem Bereich arbeiten? In Bremen ist die Fortbildung von Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter („B-Lehrgänge“ am Fortbildungsinstitut des stadtbremischen Rettungsdienstes) in den Personalfaktor eingerechnet. In Bremerhaven findet die Fortbildung an der staatlich anerkannten Schule für die Notfallsanitäterausbildung bei der Feuerwehrakademie der Feuerwehr Bremerhaven statt. Für die durch die Fortbildung entstehenden Ausfallzeiten wurden im Stellenplan zusätzliche Stellen geschaffen. Die künftigen Brandmeisterinnen und Brandmeister werden im Nachgang zu ihrer Laufbahnausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter ausgebildet. In den beiden Stadtgemeinden wird ein Teil dieser Zeitfenster über die Kostenträger im Rettungsdienst refinanziert. 7 Inwieweit sind dem Senat Fälle bekannt, in denen Notfallsanitäterinnen /Notfallsanitäter aufgrund der starken psychischen Belastung nicht mehr als Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter eingesetzt werden können ? Die psychische Belastung ist nicht abhängig von der Qualifikation Notfallsanitäterin /Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin/Rettungsassistent. Es bleiben im Ergebnis die gleichen Einsätze. Im Rettungsdienst gibt es Einzelfälle , in denen Personen aufgrund psychischer Belastungen nicht mehr in diesem Bereich eingesetzt werden können. – 4 – 8. Welche Unterschiede ergeben sich bei der Besoldung, den Arbeitsstunden und den Aufstiegsmöglichkeiten von Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitätern in Bremen im Vergleich zu anderen Bundesländern? Eine vergleichende Übersicht über die Regelungen in allen Bundesländern und ihren Kommunen existiert nicht. Hier bedürfte es einer aufwendigen Länderumfrage, die wiederum ihrerseits ihre Kommunen mit einbeziehen müssten. Die Ergebnisse wären, aufgrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Strukturen in den Ländern, auch nur begrenzt aussagekräftig. Der Senator für Inneres hat zur Beantwortung dieser Frage allerdings Informationen in den beiden anderen Stadtstaaten eingeholt. So bleiben beispielsweise in Berlin, wo die Feuerwehr den Rettungsdienst im Wesentlichen allein abbildet, die mit dieser Aufgabe betrauten Beschäftigten (überwiegend A 7 und A 8) ebenfalls in ihrer jeweiligen Besoldungsgruppe . Sofern sie mindestens 30 Prozent ihrer Aufgaben als Notfallsanitäterin /Notfallsanitäter wahrnehmen (diese Dienstkräfte sind in Berlin ebenso wie in Bremen überwiegend multifunktional sowohl in der Notfallrettung als auch in der Brandbekämpfung tätig), bekommen sie eine monatliche Zulage in Höhe von 200 Euro. Dagegen gibt es in Hamburg bislang keinerlei Vergünstigungen für die Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte, die als Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter tätig sind. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1642 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Wie attraktiv ist die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter in Bremen? Antwort des Senats vom 24. April 2018