1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1661 Landtag 19. Wahlperiode 15.05.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 09. April 2018 „Gefahren für Besucher von Shisha-Bars“ Die Fraktion der SPD hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet. „Beim Konsum von Wasserpfeifen wird der Tabak in der Wasserpfeife nicht direkt verbrannt, sondern bei niedrigen Temperaturen mit Hilfe der Wasserpfeifenkohle erhitzt. Bei der Verbrennung der Kohle entsteht das unsichtbare und hochgiftige Kohlenmonoxid. Aufgrund der gemütlichen Atmosphäre, dem je nach Empfinden angenehmen Dufts entsteht schnell eine entspannte Umgebung die nichts Gefährliches vermuten lässt. Im Land Bremen und auch in umliegenden Gemeinden, kommt es vermehrt zu Rauchgasvergiftungen und Zwischenfällen in Wasserpfeifen- Cafés oder Shisha-Bars. Fälle in denen Menschen eine solche Kohlenmonoxidvergiftung erlitten haben und zur Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, häufen sich. In vielen Bars wird den ganzen Tag über Wasserpfeifenkohle verbrannt. Die entsprechende Lüftungsanlage ist nicht immer vorhanden, Kohlenmonoxid-Melder genauso wenig. Vor diesem ist zu hinterfragen, ob und wie eine entsprechende Konsumentensicherheit hergestellt werden kann. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen erlitten in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven eine Kohlenmonoxid-Vergiftung? 2. Ist bekannt wie viele der Opfer diese in gewerblichen Räumlichkeiten, etwa einer Shisha-Bar, erlitten haben oder wie viele Zwischenfälle mit erhöhten Kohlenmonoxid-Werten es in Shisha-Bars gab? 3. Hält der Senat gaststättenrechtliche Auflagen oder eine Erweiterung baurechtlicher Normen für erforderlich, z. B. um Kohlenmonoxid-Melder verpflichtend einzuführen, eine adäquate Lüftungsanlage und deren regelmäßige Wartung als verbindlich vorzuschreiben oder weitere Maßnahmen die Leib und Leben der Besucher effektiv schützen können?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen erlitten in den letzten fünf Jahren in Bremen und Bremerhaven eine Kohlenmonoxid-Vergiftung? Aus den Angaben des Giftinformationszentrums Göttingen (GIZ) ergibt sich für den Raum Bremen und Bremerhaven im angefragten Zeitraum 2013-2018 insgesamt eine Anzahl von 40 Anfragen zu möglichen Vergiftungen mit Kohlenmonoxid (CO). Eine explizite Zuordnung zu Shishas als Ursache kann den Daten nicht entnommen werden, da dieses Merkmal bislang nicht statistisch erfasst wird. Bremen: Weder die Datenbanken des Einsatzleitsystems der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Bremen noch des Berichtswesens für den Lösch- und Hilfeleistungsdienst oder des Rettungsdienstes können in Bezug auf Einsätze nach CO-Intoxikationen an sich oder mit einem Bezug zu der Örtlichkeit, wie einer Shisha- Bar, softwaregestützt ausgewertet werden. Um in dieser konkreten Fragestellung belastbares Zahlenmaterial liefern zu können, müssten für jedes Jahr rund 70.000 Lösch- und Hilfeleistungsberichte sowie Rettungsdienstberichte händisch ausgewertet werden. Bremerhaven: Eine detaillierte statistische Auswertung über die konkreten Hintergründe der Alarmierung ist nicht verfügbar, da diese Einsätze nicht als Einzelstichwörter erfasst sind. Die erhaltenen Daten wurden über die medizinischen Indikationen erfasst und ergaben 74 dokumentierte Fälle im genannten Zeitraum. 2. Ist bekannt wie viele der Opfer diese in gewerblichen Räumlichkeiten, etwa einer Shisha-Bar, erlitten haben oder wie viele Zwischenfälle mit erhöhten Kohlenmonoxid-Werten es in Shisha-Bars gab? Siehe Antwort zu Frage 1 3. Hält der Senat gaststättenrechtliche Auflagen oder eine Erweiterung baurechtlicher Normen für erforderlich, z. B. um Kohlenmonoxid-Melder verpflichtend einzuführen, eine adäquate Lüftungsanlage und deren regelmäßige Wartung als verbindlich vorzuschreiben oder weitere Maßnahmen die Leib und Leben der Besucher effektiv schützen können? Die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Brandschutz und die Errichtung und den Betrieb von ortsfesten Feuerstätten entsprechen im Land Bremen den entsprechenden Mustervorschriften der Bauministerkonferenz. Mit der aktuell zur Beschlussfassung anstehenden Novelle der Bremischen Landesbauordnung soll die Prüfverpflichtung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zur Klarstellung begrifflich auch auf „andere ortsfeste Feuerungsanlagen“ ausgeweitet werden, damit eine rechtssichere Überprüfung der ordnungsgemäßen Errichtung und des Betriebes von ortsfesten „Vorglühöfen“ erfolgen kann. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Baurechtlich werden grundsätzlich jedoch nicht einzelne gewerbliche Nutzungen in Gebäuden geregelt, sondern nur Gebäudetypen, die sich aus gefahrenabwehrrechtlicher Sicht jeweils kategorisieren lassen. Das Baurecht sieht es also nicht vor, die „Shisha- Bar“ gesondert zu regeln, sondern fasst diese als Gaststätten zusammen. Andernfalls müsste jede einzelne, gesonderte Nutzungsform eigenen Spezialregelungen unterworfen sein. Da zum Betrieb einer Shisha-Bar nicht zwingend ein sog. Vorglühofen als ortsfeste Feuerstätte im Sinne der BremLBO erforderlich ist, sondern das Erhitzen der Kohle auch auf „mobilen Grills“ erfolgen kann, was auch nicht zwangsläufig in einem Gebäude geschehen muss, mangelt es in solchen Fällen bereits an dem baurechtlich erforderlichen direkten Gebäudebezug als Eingriffsgrundlage. Zudem gehören Anforderungen an die Raumluftqualität nicht zum baurechtlichen Regelungsumfang, da das Shisha-Rauchen mit „mobilen Rauchinstrumenten“ – auch hinsichtlich der CO-Gefahr – im Wesentlichen die Belange des Gesundheitsschutzes berührt. Neben den entsprechenden Anforderungen an die Raumluftqualität und die Leistungsfähigkeit der Lüftungsanlage ist in diesem Zusammenhang auch die Frage zu klären, ob eine Verpflichtung zum Einbau von CO-Warnmeldern geeignet wäre, die Sicherheit in Shisha-Bars zu erhöhen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft „Gefahren für Besucher von Shisha-Bars“