BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1662 Landtag 19. Wahlperiode 15.05.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 11. April 2018 „Waffen- und Munitionsexporte über die Bremischen Häfen im Jahr 2017“ Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Waffen, Munition und Rüstungsgüter die über Bremische Häfen umgeschlagen werden, sind als solche nicht vollständig in den landesrechtlichen Vorschriften erfasst (Hafenbetriebsgesetz, Hafenordnung). Im Informationssystem der Bremischen Häfen muss allerdings der Umschlag von Gefahrgütern gespeichert werden. Bestimmte Waffensysteme wie Torpedos oder Raketen und diverse Arten Munition können so abgefragt werden. Mehrere Anfragen der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft haben ergeben, dass in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2011 bis 2016 rund 6.200 Container mit 73.000 Tonnen Munition und Gefahrgütern aus dem Rüstungsbereich für den Export umgeschlagen worden sind. Wir fragen den Senat: 1. Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden im Jahr 2017 landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer)? 2. In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern umgeschlagen (bitte in TEU)? 3. Wie bewertet der Senat, dass rund Zwei Drittel aller deutschen Rüstungsexporte nach Saudi- Arabien im Jahr 2017 von Bremer Herstellern stammten vor dem Hintergrund, dass Saudi-Arabien einen extrem brutalen Krieg im Jemen führt und weltweit jihadistische Gruppen logistisch und finanziell unterstützt (http://www.doris-achelwilm.de/fileadmin/Doris_Achelwilm/Anfragen/2017/11-99- Achelwilm-schriftl-frage-ruestungsexporte.pdf)? 4. Hat sich der Bremer Senat im Zuge der Verhandlungen zwischen CDU und SPD dafür eingesetzt, dass das im Sondierungspapier vereinbarte Verbot von Rüstungsexporten an Staaten, die im Jemen Krieg führen, („Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese am Jemen- Krieg beteiligt sind.“) insofern ausgehebelt wird, als dass laut Koalitionsvertrag ein weitreichender Bestandsschutz gelten soll („Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben“)?“ Anhang: ausgewählte Gefahrgüter aus der IMDG-Liste. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 UN-Nr. Richtiger technischer Name 5 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 6 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 7 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 9 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 10 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 12 PATRONEN FÜR WAFFEN. MIT INERTEM GESCHOSS oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 15 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 16 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 18 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 19 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 20 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 21 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 33 BOMBEN, mit Sprengladung 34 BOMBEN, mit Sprengladung 35 BOMBEN, mit Sprengladung 48 SPRENGKÖRPER 56 WASSERBOMBEN 81 SPRENGSTOFF Typ A 82 SPRENGSTOFF Typ B 83 SPRENGSTOFF Typ C 84 SPRENGSTOFF Typ D 136 MINEN, mit Sprengladung 137 MINEN, mit Sprengladung 138 MINEN, mit Sprengladung 167 GESCHOSSE, mit Sprengladung 168 GESCHOSSE, mit Sprengladung 169 GESCHOSSE, mit Sprengladung 180 RAKETEN, mit Sprengladung 181 RAKETEN, mit Sprengladung 182 RAKETEN, mit Sprengladung 183 RAKETEN, mit inertem Kopf 204 FALLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF 221 GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengladung 241 SPRENGSTOFF Typ E 243 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 244 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 245 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 246 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 247 MUNITION, BRAND, mit flüssigem oder geliertem Brandstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 284 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 285 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 286 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 287 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 291 BOMBEN, mit Sprengladung 292 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 293 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 294 MINEN, mit Sprengladung 295 RAKETEN, mit Sprengladung 296 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 303 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 321 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 324 GESCHOSSE, mit Sprengladung 328 PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS 329 TORPEDOS, mit Sprengladung 330 TORPEDOS, mit Sprengladung 331 SPRENGSTOFF Typ B 332 SPRENGSTOFF Typ E 339 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 344 GESCHOSSE mit Sprengladung 346 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 347 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 348 PATRONEN FÜR WAFFEN mit Sprengladung 369 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Sprengladung 370 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Zerleger oder Ausstoßladung 374 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 375 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 397 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 398 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 399 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 400 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 412 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 414 TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE 417 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 436 RAKETEN, mit Ausstoßladung 437 RAKETEN, mit Ausstoßladung 438 RAKETEN, mit Ausstoßladung 449 TORPEDOES, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit oder ohne Sprengladung 450 TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf 450 TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf 451 TORPEDOS, mit Sprengladung 502 RAKETEN, mit inertem Kopf Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Vorbemerkung: Die Bundesregierung trifft die Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz. Die zuständige Behörde für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag jährlich einen Rüstungsexportbericht vor, in dem die Umsetzung der Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik im abgelaufenen Kalenderjahr aufgezeigt, sowie die von der Bundesregierung erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufgeschlüsselt werden. Zwischen Kriegswaffen und Rüstungsgütern einerseits und gefährlichen Gütern andererseits gibt es keinen direkten Zusammenhang. Es gibt eine Vielzahl von Rüstungsgütern, die vom Gefahrgutrecht nicht erfasst werden, beispielsweise Panzer, die ohne Munition verschifft werden oder elektronische Raketenleitsysteme. Andererseits ist nur ein geringer Anteil der unter den Gefahrklassen 1 und 2 beförderten Güter überhaupt Rüstungsgut. Datenerfassungen für Gefahrguttransporte sind generell im Gefahrgutbeförderungsrecht (Bundesrecht) nicht vorgeschrieben. Alle Gefahrgüter der Klassen 1 und 2 unterliegen der Meldeverpflichtung nach §§ 41 ff. der bremischen Hafenordnung. Die Meldeinhalte sind mit der auf europäischem Recht beruhenden Anlaufbedingungsverordnung harmonisiert. Die Anmeldung erfolgt elektronisch durch Übertragung von Datensätzen in standardisierter Form. Die erhobenen Daten dienen allein der Planung und Durchführung von Unfallbekämpfungsmaßnahmen. Die Datenerhebung durch die Hafenbehörde ist zweckgebunden zur Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr und Unfallbekämpfung. Insoweit sind nur die Daten über die aktuell im Hafen bereitgestellten gefährlichen Güter erforderlich. Die Daten sind so lange vorzuhalten, wie die Reise des Schiffes andauert, um bei einem Unfall Auskunft geben zu können. Entsprechende Informationen über die Gesamtsituation bei Waffen- und Munitionstransporten sowie für Zwecke der politischen Bewertung dieser Exporte können dem jeweiligen Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter entnommen werden. 1. Welche und wie viele Güter der angehängten Liste wurden im Jahr 2017 landesseitig zum Umschlag in das Hafengebiet eingebracht (bitte bei verpackten Gütern differenzieren nach Anzahl, Art und Bruttomasse der Versandstücke, Nettoexplosivmasse, UN-Nummer, richtigem technischen Namen, Gefahrklasse und gegebenenfalls Unterklasse, bei Gütern in fester Form als Massengut bitte differenzieren nach Masse der Güter, Stoffname, IMDG-Klasse und UN-Nummer)? Die Informationen zu den abgefragten UN-Nummern sind der folgenden Liste zu entnehmen. Der Erhebungszeitraum umfasst das Jahr 2017. Ladungen als Massengut wurden bezogen auf die angefragten UN-Nummern in den Bremischen Häfen nicht umgeschlagen. Bei der Übersicht handelt es sich nur um Güter, die landseitig per LKW oder Bahn zum Export in das Hafengebiet eingebracht wurden. In [Spalte 1] der anliegenden Liste „Anzahl der Container im Export“ sind alle Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Container CTU (Cargo Transport Unit) nach Anzahl aufgeführt, bei deren Ladung die abgefragten UN Nummern Bestandteil waren. Das bedeutet, dass nicht immer der gesamte Container ausschließlich mit dem Gefahrgut der abgefragten UN-Nummern beladen sein muss. Die Ladung kann auch aus mehreren verträglichen Gütern der IMDG Code Klasse 1 bestehen, die innerhalb einer CTU befördert werden. Sollte dies der Fall sein, wird der Container bei der jeweiligen UN Nummer nochmals aufgeführt und somit bei der Gesamtsumme aller Container mehrfach gezählt. Es kann keine Angabe als TEU (Twenty-foot Equivalent Unit = international standardisierte Einheit zur Zählung von Containern verschiedener Größen und zur Beschreibung von Ladungskapazitäten auf Schiffen) generiert werden, da diese Daten nicht erfasst werden. In [Spalte 2] der anliegenden Liste „IMDG Klasse / Unterklasse / Verträglichkeitsgruppe“ sind wie angefragt ausschließlich Güter der IMDG Code Klasse 1 (Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten) aufgelistet. Die Klasse 1 ist in Unterklassen, die den Gefährdungsgrad angeben und in Verträglichkeitsgruppen, die Aussagen über die Zusammenpackung treffen, unterteilt. In [Spalte 3 / 4] der anliegenden Liste „UN-Nr. / richtiger Technischer Name“ ist neben der UN-Nummer auch der richtige technische Name aufgeführt. In [Spalte 5] „Bruttogewicht incl. der Verpackung in Kg“ ist das Gewicht der verpackten gefährlichen Güter der Klasse 1 inklusive des Gewichtes der Verpackung, allerdings ohne das Gewicht des Beförderungsmittels CTU erkenntlich. [Spalte 6] „Nettoexplosivstoff Masse (NEQ) in kg“ enthält die Angabe der Netto Explosivstoff Menge (z. B. Schwarzpulvermenge in Patronenhülsen). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Anzahl der CTU EXPORT IMDG Klasse Unterklasse Verträglichkeitsgruppe UN-Nr. Richtiger technischer Name Bruttogewicht inkl. der Verpackung in Kg Netto- Explosivstoff- Masse NEQ in Kg 1.1 F 0005 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.1 E 0006 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 F 0007 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 G 0009 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 G 0010 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 719 1.4 S 0012 PATRONEN FÜR WAFFEN. MIT INERTEM GESCHOSS oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 14.786.855,930 592.696,150 1.2 G 0015 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 3 1.3 G 0016 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 24.070,200 12.465,600 1.2 G 0018 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.3 G 0019 MUNITION, AUGENREIZSTOFF, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.2 K 0020 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.3 K 0021 MUNITION, GIFTIG, mit Zerleger, Ausstoß- und Treibladung 1.1 F 0033 BOMBEN, mit Sprengladung 1.1 D 0034 BOMBEN, mit Sprengladung 1.2 D 0035 BOMBEN, mit Sprengladung 1.1 D 0048 SPRENGKÖRPER 1.1 D 0056 WASSERBOMBEN 1.1 D 0081 SPRENGSTOFF Typ A 1.1 D 0082 SPRENGSTOFF Typ B 1.1 D 0083 SPRENGSTOFF Typ C 1.1 D 0084 SPRENGSTOFF Typ D 1.1 F 0136 MINEN, mit Sprengladung 1.1 D 0137 MINEN, mit Sprengladung 1.2 D 0138 MINEN, mit Sprengladung 1.1 F 0167 GESCHOSSE, mit Sprengladung 1.1 D 0168 GESCHOSSE, mit Sprengladung 1.2 D 0169 GESCHOSSE, mit Sprengladung 1.1 F 0180 RAKETEN, mit Sprengladung 1.1 E 0181 RAKETEN, mit Sprengladung 1.2 E 0182 RAKETEN, mit Sprengladung 1.3 C 0183 RAKETEN, mit inertem Kopf 1.2 F 0204 FALLOTE, MIT EXPLOSIVSTOFF 1.1 D 0221 GEFECHTSKÖPFE, TORPEDO, mit Sprengladung 1.1 D 0241 SPRENGSTOFF Typ E 1.2 H 0243 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 H 0244 MUNITION, BRAND, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.2 H 0245 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 H 0246 MUNITION, NEBEL, WEISSER PHOSPHOR mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.3 J 0247 MUNITION, BRAND, mit flüssigem oder geliertem Brandstoff, mit Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.1 D 0284 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 1.2 D 0285 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 2 1.1 D 0286 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 1.414,000 358,000 1.2 D 0287 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE, mit Sprengladung 1.2 F 0291 BOMBEN, mit Sprengladung 1 1.1 F 0292 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 1.350,000 315,200 1.2 F 0293 GRANATEN, Hand oder Gewehr, mit Sprengladung 1.2 F 0294 MINEN, mit Sprengladung 1.2 F 0295 RAKETEN, mit Sprengladung 1.1 F 0296 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.4 G 0300 MUNITION, BRAND, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 1.4 G 0303 MUNITION, NEBEL, mit oder ohne Zerleger, Ausstoß- oder Treibladung 2 1.2 E 0321 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.018,000 177,400 1.2 F 0324 GESCHOSSE, mit Sprengladung 35 1.2 C 0328 PATRONEN FÜR WAFFEN, MIT INERTEM GESCHOSS 133.347,000 59.384,700 1.1 E 0329 TORPEDOS, mit Sprengladung 1.1 F 0330 TORPEDOS, mit Sprengladung 1.5 D 0331 SPRENGSTOFF Typ B 1.5 D 0332 SPRENGSTOFF Typ E 3 1.4 C 0339 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 33.699,930 247,710 1.4 D 0344 GESCHOSSE mit Sprengladung 1.2 D 0346 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 1.4 D 0347 GESCHOSSE mit Zerlegung oder Ausstoßladung 1.4 F 0348 PATRONEN FÜR WAFFEN mit Sprengladung 1.1 F 0369 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Sprengladung 1.4 D 0370 GEFECHTSKÖPFE, RAKETE mit Zerleger oder Ausstoßladung 1.1 D 0374 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.2 D 0375 FALLOTE MIT EXPLOSIVSTOFF 1.1 J 0397 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 1.2 J 0398 RAKETEN, FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit Sprengladung 1.1 J 0399 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 1.2 J 0400 BOMBEN DIE ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT ENTHALTEN, mit Sprengladung 1.4 E 0412 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit Sprengladung 1.2 C 0414 TREIBLADUNGEN FÜR GESCHÜTZE 1 1.3 C 0417 PATRONEN FÜR WAFFEN, mit inertem Geschoss oder PATRONEN FÜR HANDFEUERWAFFEN 60,000 4,400 1.2 C 0436 RAKETEN, mit Ausstoßladung 1.3 C 0437 RAKETEN, mit Ausstoßladung 1.4 C 0438 RAKETEN, mit Ausstoßladung 1.1 J 0449 TORPEDOES, MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit oder ohne Sprengladung 1.3 J 0450 TORPEDOS MIT FLÜSSIGTREIBSTOFF, mit inertem Kopf 1.1 D 0451 TORPEDOS, mit Sprengladung 1.2 C 0502 RAKETEN, mit inertem Kopf 766 14.981.815,060 665.649,160 Statistik der landseitig in das Hafengebiet eingebrachten Exportcontainer im Erhebungszeitraum Jahr 2017 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 2. In wie vielen Container wurde diese Menge an verschifften Gefahrgütern umgeschlagen (bitte in TEU)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie bewertet der Senat, dass rund Zwei Drittel aller deutschen Rüstungsexporte nach Saudi- Arabien im Jahr 2017 von Bremer Herstellern stammten vor dem Hintergrund, dass Saudi-Arabien einen extrem brutalen Krieg im Jemen führt und weltweit jihadistische Gruppen logistisch und finanziell unterstützt (http://www.doris-achelwilm.de/fileadmin/Doris_Achelwilm/Anfragen/2017/11-99- Achelwilm-schriftl-frage-ruestungsexporte.pdf)? Die Bundesregierung ist für die Genehmigung von Rüstungsexporten zuständig. Anträge auf Exportgenehmigung gemäß Kriegswaffenkontrollgesetz sind ausschließlich Angelegenheit des Bundessicherheitsrats. Der Bundessicherheitsrat als Kabinettsausschuss der Bundesregierung ist für die Genehmigung von Rüstungsexporten und v.a. für die Koordinierung deutscher Sicherheitspolitik sowie die Diskussion und Abstimmung der strategischen Ausrichtung zuständig. Der Senat geht von der Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Rüstungsexporten durch den Bundessicherheitsrat aus. Die Bundesregierung hat angekündigt, sich grundsätzlich für eine striktere Kontrolle und restriktive Genehmigungspraxis der Rüstungsexporte einzusetzen und auch dafür einzutreten, dass industrielle Arbeitsplätze unabhängiger werden müssen von der militärischen Produktion. Der Senat begrüßt die Transparenz der Entscheidungen des Bundessicherheitsrates bei Rüstungsexporten sowie die striktere Kontrolle und grundsätzlich restriktive Genehmigungspraxis. 4. Hat sich der Bremer Senat im Zuge der Verhandlungen zwischen CDU und SPD dafür eingesetzt, dass das im Sondierungspapier vereinbarte Verbot von Rüstungsexporten an Staaten, die im Jemen Krieg führen, („Die Bundesregierung wird ab sofort keine Ausfuhren an Länder genehmigen, solange diese am Jemen-Krieg beteiligt sind.“) insofern ausgehebelt wird, als dass laut Koalitionsvertrag ein weitreichender Bestandsschutz gelten soll („Firmen erhalten Vertrauensschutz, sofern sie nachweisen, dass bereits genehmigte Lieferungen ausschließlich im Empfängerland verbleiben“)? Der Senat begrüßt das auf Bundesebene vereinbarte Verbot von Rüstungsexporten in am Jemen-Krieg beteiligte Länder. Der ebenfalls vereinbarte Vertrauensschutz für bereits genehmigte Lieferungen, bei denen ein ausschließlicher Verbleib im Empfängerland nachgewiesen werden muss, hebelt nach Auffassung des Senats die Wirksamkeit des Verbotes nicht aus. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 11. April 2018