BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1670 Landtag (zu Drs. 19/1608) 19. Wahlperiode 22.05.18 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 22. Mai 2018 „Hat Bremen die Voraussetzungen für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt geschaffen?“ (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 10.04.2018) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet. In den vergangenen Jahren hat Bremen viele Menschen aus unterschiedlichen Ländern und Kulturkreisen aufgenommen. Ein Teil dieser Menschen wird länger oder sogar dauerhaft hierbleiben und muss sich unsere Gesellschaft einfinden. Ein Schlüssel für das nachhaltige Gelingen von Integration liegt im Erlernen der deutschen Sprache. Gute Deutschkenntnisse ermöglichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und vor allem auch Chancen zum sozialen Aufstieg durch Bildung und Arbeit. Der engagierte Besuch eines Integrationskurses muss deshalb auch von Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten eingefordert werden. Viele Menschen, die zu uns kommen, verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben ein Studium absolviert. Diese Qualifikationen zugewanderter Fachleute darf nicht verschwendet werden. Deshalb muss weiter an der Beschleunigung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen gearbeitet werden. Das Anerkennungsgesetz der Bundesregierung und seine Ergänzungen für die Berufe in der Zuständigkeit der Länder ist deshalb ein richtiger Schritt. Die Arbeitnehmerkammer Bremen hat erst im November 2017 eine umfangreiche Untersuchung zur Anerkennungspraxis in Bremen vorgelegt. Die Ergebnisse belegen, dass auch in Bremen die Anträge auf Anerkennung gestiegen sind, sich dabei aber auf einige Berufsgruppen fokussieren. Dazu gehören sowohl Erzieher , Lehrer und Ärzte als auch verschiedene Gesundheitsfachberufe und Ingenieure. Allerdings zeigt sich laut Arbeitnehmerkammer auch die Herausforderung für die Verwaltung in Bezug auf das Vorhalten fachsprachlicher Weiterqualifizierungsangebote und die Erstellung von Durchführungsverordnungen. Neben der Anerkennung von Fachkräften müssen aber auch die zugewanderten Personen qualifiziert werden, die bislang keinen Berufs- oder Hochschulabschluss vorweisen können. Hierbei hat sich in den vergangenen Jahren sogar gezeigt, dass häufig auch eine Alphabetisierung der Zugewanderten vor einer Qualifizierung steht. Im Sommer 2018 werden mehr als 800 junge Geflüchtete und Zuwanderer die Berufsschulen (BOSP) in Bremen verlassen. Die direkte Aufnahme einer dualen Ausbildung ist für fast alle Absolventen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 völlig unrealistisch. Aus diesem Grund will der Senat ein zusätzliches Übergangsprogramm für 2018 und 2019 auf die Beine stellen, um die Sprache zur fördern und die Berufsorientierung der Jugendlichen zu schärfen. Allerdings liegen dazu noch keine genaueren Angaben vor. Im Aus- und Fortbildungszentrum der öffentlichen Verwaltung sollen in diesem Jahr im Rahmen der Einstiegsqualifizierung (EQ) 250 Plätze angeboten werden. Vor dem Hintergrund weiterer notwendiger Qualifizierungsangebote, mit denen das Absolvieren einer Ausbildung greifbarer wird, ist dies ebenso wie der Ausbau der Plätze an der Erwachsenenschule oder den Berufsfachschulen ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Zuwanderer und arbeitsberechtigte Flüchtlinge fanden in Bremen und Bremerhaven 2016 und 2017 durch a) Eigeninitiative oder b) Vermittlung durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Arbeitsplatz? In welchen Branchen erfolgte die Beschäftigungsaufnahme vorrangig? Wie viele von ihnen nahmen jeweils einen Minijob , eine geringfügige Beschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung auf (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht)? 2. Durch welche eigenen Maßnahmen unterstützt der Senat zurzeit die Vermittlung von Menschen mit Migrationshintergrund und speziell Flüchtlingen in Arbeit? 3. Wie viele Zugewanderte und Flüchtlinge sind derzeit in Bremen und Bremerhaven beim Arbeitsamt oder Jobcenter arbeitssuchend gemeldet und welche Entwicklung prognostiziert der Senat zukünftig (bis 2020 bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Stadtgemeinden und Geschlecht)? 4. Inwiefern ist dem Senat das Konzept der „Integration Points“ als gemeinsame Einrichtungen von unter anderem Jobcenter, Arbeitsagentur, Ausländerbehörden und berufsständischen Vertretungen bekannt? Plant der Senat die Idee der „Integration Points“ auch in Bremen und Bremerhaven anzuwenden? 5. Inwiefern ist dem Senat das Testverfahren „MySkills“ zur Einschätzung von Qualifikationen und Befähigungen bekannt? Wird das Testverfahren in den Arbeitsagenturen des Landes Bremen angewendet und welche Erfahrungen wurden bislang mit dem Testverfahren gemacht? 6. Wie viele Berufsanerkennungen gab es 2016 und 2017 in der Zuständigkeit des Landes Bremen in welchen Berufsgruppen? Wie lange haben die Verfahren durchschnittlich gedauert? Welche Zahl von Berufsanerkennungen erwartet der Senat für das laufende Jahr 2018? 7. Wie bewertet der Senat die Anerkennungspraxis in den jeweils zuständigen Ressorts? An welchen Stellen sieht der Senat hier Verbesserungsbedarf und welches Potential sieht er in einer Landesanerkennungsstatistik, in der die Zahlen laufend zusammengefasst werden ? 8. Wie viele Zugewanderte und Flüchtlinge haben in den Jahren 2016 und 2017 in Bremen a) eine EQ begonnen und b) eine EQ vorzeitig abgebrochen? Wie viele EQ endeten in einer Anschlussbeschäftigung (Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis)? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 9. Wie viele der Personen, die in den vergangenen zwei Jahren eine EQ begonnen haben , kamen a) aus den Berufsschulen (BOSP) oder b) aus den Regelschulen und wie viele der Älteren kamen über d) das Jobcenter oder auf c) eigene Initiative? 10. Welches Sprachniveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (A1- C2) benötigen die Zugewanderten zum Eintritt in eine EQ und welchen für den Ein-stieg in eine Ausbildung? 11. Welches Sprachniveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen hatten die 217 Schülerinnen und Schüler nachweislich erreicht, die die Berufsorientierungsklassen (BOSP) der Berufsschulen 2017 mit der einfachen Berufsbildungsreife verlassen haben? Welches Sprachniveau erlangten die sechs Abgänger, die den mittleren Bildungsabschluss erreichten? Wie viele dieser 223 Absolventen wechselten in eine Einstiegsqualifizierung und wie viele nahmen direkt eine Ausbildung auf? Wie viele von ihnen haben die EQ oder Ausbildung inzwischen gewechselt oder abgebrochen (bitte die Gründe benennen )? Wie viele von den 217 Schulabgängern hatten einen Fluchthintergrund? Wie viele von ihnen mussten Deutschland wegen des unmittelbaren Zusammenhangs von Ausbildung und Aufenthaltsrecht inzwischen verlassen oder befinden sich in einem Klärungsprozess ? 12. Welche Unterstützungsangebote gibt es, wenn das erreichte Sprach- oder Wissensniveau nicht für eine EQ oder Ausbildung ausreicht? Welche der angebotenen Möglichkeiten werden von wie vielen Abgangsschülern und Schülerinnen aus 2017 genutzt? Wie viele von ihnen bekamen einen Platz in einer Berufsfach- oder Erwachsenenschule? Was machen die übrigen heute und aus welchen Gründen haben sie die angebotenen Maßnahmen nicht genutzt oder nicht nutzen können? 13. Wie soll die bereits in 2017 bei weniger als 300 Schulabgängern mit und ohne Fluchthintergrund entstandene Lücke bei den Anschlussmaßnahmen in diesem Jahr, wo evtl. mehr als 800 Jugendliche die Berufsschulen verlassen, geschlossen werden? (Bitte bei der Benennung von geplanten Maßnahmen jeweils die genaue Platzzahl mit angeben) 14. Wie soll zukünftig mit den über achtzehnjährigen Jugendlichen verfahren werden, die ohne Ausbildung oder ohne die Aufnahme weiterer schulischer Maßnahmen grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das a) Stellen oder b) das Nicht-Stellen eines Asylantrages? 15. Wie viele Flüchtlinge in den Altersgruppen 16-18 Jahre und 18-25 Jahre stellten 2016 und 2017 jeweils in Bremen und Bremerhaven eigenständig oder durch ihren Vormund einen Asylantrag? Welchen prozentualen Anteil haben sie damit an allen Asylbewerbern? Welche Gründe führen dazu, dass kein Asylantrag gestellt wird und welche Folgen hat das für die Betroffenen? Gibt es eine gesetzlich verortete Pflicht zur Asylantragsstellung? Welche Folgen hat das Stellen eines Asylantrages a) auf den Verbleib in der Jugendhilfe und b) auf den Zugang zu Unterstützungsangeboten während der Suche nach einem Ausbildungs - oder Arbeitsplatz? 16. Wie viele der 325 Schülerinnen und Schüler, die 2017 die Berufsschulen besuchten und keinen Abschluss erreichen konnten, sind dabei, das Schuljahr zu wiederholen? Wird diese Wiederholung dazu führen, dass ein Großteil die Schule in 2018 mit einem Abschluss und dem Sprachstand nach B1 verlassen werden? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 17. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben in den Jahren 2015 bis 2017 im Land Bremen am Programm „Zukunftschance Ausbildung“ des Senats mit welchem Erfolg teilgenommen ? Wie viele dieser EQ endeten in einer Anschlussbeschäftigung oder Aus-bildung im öffentlichen Dienst oder bei anderen Anbietern? Wie viele Personen haben das Programm abgebrochen? 18. Wie bewertet der Senat den Erfolg des Programm „Zukunftschance Ausbildung“? Wie viele der für 2018 angekündigten 250 Plätze strebt der Senat an, in welchen Bereichen durch Abgänger aus den Berufsschulen (BOSP) zu besetzen? 19. Wie viele Flüchtlinge wurden 2017 durch die Jugendberufsagenturen mit welchem Erfolg beraten? (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Stadtgemeinden) 20. Wurde das Personal der Jugendberufsagenturen für das Schuljahr 2017/2018 auf-gestockt , weil mit einer Verdreifachung der Schulabgänger zu rechnen war? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 21. Welche Erfahrungen gibt es zum Übergang von jungen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die über fünfzehnjährig in Bremen ankommen a) in Gymnasialklassen und b) in ein Studium? Welches Verbesserungspotential wird an den Schnitt-stellen identifiziert und was ist zur Verbesserung geplant? 22. Inwiefern kann der Senat auf die gelingende Integration von bleiberechtigten engagierten Flüchtlingen im Bereich Sprach- oder Kompetenzerwerb und Ausbildung oder Arbeit selbst steuernd durch Unterstützungsmaßnahmen oder Kooperationen Einfluss nehmen und tut er das in ausreichendem Maße? 23. Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen hätten Versäumnisse für Bremen in diesem Bereich? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Zuwanderer und arbeitsberechtigte Flüchtlinge fanden in Bremen und Bremerhaven 2016 und 2017 durch a) Eigeninitiative oder b) Vermittlung durch das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Arbeitsplatz? In welchen Branchen erfolgte die Beschäftigungsaufnahme vorrangig? Wie viele von ihnen nahmen jeweils einen Minijob, eine geringfügige Beschäftigung, eine Teilzeitbeschäftigung oder eine Vollzeitbeschäftigung auf (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden und Geschlecht)? Da die Frage auf „Zuwanderer“ und „Geflüchtete“ abzielt, die als solche Kategorien nicht statistisch erhoben werden, wird im Folgenden – um überhaupt Auskunft geben zu können - zu Staatsangehörigen der acht nichteuropäischen Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea , Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien), der Balkanstaaten (Albanien, Bosnien -Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien) sowie der elf Staaten der EU-Osterweiterung (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien , Rumänien und Kroatien) berichtet. Während es sich bei der Zuwanderung aus den Asylherkunftsländern überwiegend um humanitäre Zuwanderung handelt, ist die Migration aus den osteuropäischen Ländern vorwiegend Folge der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit . Nachfolgenden Tabellen kann die Zahl der Abgänge aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt für die Jahre 2016 und 2017 entnommen werden. Zudem werden die Beschäftigungsaufnahmen angegeben, die durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag durch die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven sowie die Jobcenter Bremen bzw. Bremerhaven erfolgten. Stadt Bremen: Abgang aus Arbeitslosigkeit in (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt, insgesamt und Frauen 2016 2017 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt dar. Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt dar. Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag Insgesamt 13.570 1.298 13.175 1.183 dar. Frauen 5.573 445 5.288 380 Ausländer 3.023 225 3.280 252 dar. Frauen 957 65 989 56 EU-11 730 58 779 52 dar. Frauen 345 20 362 19 Balkanstaaten 219 22 235 23 dar. Frauen 36 5 52 7 Asylherkunftsländer 351 22 558 49 dar. Frauen 43 * 48 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH, * = keine Angabe aus datenschutzrechtlichen Gründen Stadt Bremerhaven: Abgang aus Arbeitslosigkeit in (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt, insgesamt und Frauen 2016 2017 Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt dar. Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag Abgang in Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt dar. Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag Insgesamt 4.367 668 4.362 554 dar. Frauen 1.481 253 1.413 176 Ausländer 920 88 945 97 dar. Frauen 192 24 217 28 EU-11 298 20 292 26 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 dar. Frauen 90 9 83 8 Balkanstaaten 105 14 90 17 dar. Frauen 17 3 22 8 Asylherkunftsländer 49 3 115 14 dar. Frauen 7 * 5 * Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH, * = keine Angabe aus datenschutzrechtlichen Gründen Die Beschäftigungsaufnahmen erfolgen vorrangig im Bereich Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ). Von den 1.071 Beschäftigungsaufnahmen von Staatsangehörigen der osteuropäischen EU-Staaten (2017, Städte Bremen und Bremerhaven) erfolgten 35,8 % im Bereich ANÜ. Das trifft auch für Staatsangehörige der Balkanstaaten (insgesamt 325 Beschäftigungsaufnahmen , davon 36,0 % ANÜ) sowie der Asylherkunftsländer (insgesamt 673 Beschäftigungsaufnahmen , davon 39,1 % ANÜ) zu. Darüber hinaus erfolgen bei allen drei Personengruppen zahlreiche Beschäftigungsaufnahmen in der Branche Wirtschaftliche Dienstleistungen ohne ANÜ sowie im Bau- und Gastgewerbe. Auch in den Branchen „Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ sowie „Verkehr und Lagerei“ sind relativ viele Beschäftigungsaufnahmen zu verzeichnen. Es ist nicht möglich, die Abgänge aus Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt nach Arbeitszeiten zu differenzieren. Hilfsweise wird die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten differenziert nach Arbeitszeit sowie die Zahl der geringfügig Beschäftigten zu den Stichtagen 30.06.2016 sowie 30.06.2017 berichtet. Stadt Bremen: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Arbeitszeit, geringfügig Beschäftigte (GB), insgesamt und Frauen 30.06.2016 30.06.2017 Sv-Beschäftigung GB Sv-Beschäftigung GB Insg. Vollzeit Teilzeit Insg. Vollzeit Teilzeit Insgesamt 267.988 190.700 77.288 60.456 273.068 192.867 80.201 60.489 dar. Frauen 117.706 60.077 57.629 34.357 119.946 60.571 59.375 34.251 Ausländer 25.036 16.098 8.938 8.944 26.940 17.156 9.784 9.651 dar. Frauen 9.170 3.989 5.181 4.537 9.843 4.192 5.651 4.754 EU-11 7.050 4.721 2.329 1.848 7.201 4.520 2.681 2.046 dar. Frauen 2.716 1.236 1.480 1.096 2.904 1.175 1.729 1.201 Balkanstaaten 1.275 793 482 510 1.606 1.033 573 568 dar. Frauen 484 201 283 276 598 269 329 326 Asylherkunftsländer 1.147 688 459 779 1.621 1.072 549 1.136 dar. Frauen 223 101 122 155 266 136 130 182 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH Stadt Bremerhaven: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Arbeitszeit, geringfügig Beschäftigte (GB), insgesamt und Frauen 30.06.2016 30.06.2017 Sv-Beschäftigung GB Sv-Beschäftigung GB Insg. Vollzeit Teilzeit Insg. Vollzeit Teilzeit Insgesamt 51.693 38.334 13.356 10.785 52.307 38.486 13.821 10.586 dar. Frauen 22.472 11.999 10.470 6.393 22.757 12.017 10.740 6.181 Ausländer 4.492 3.260 1.232 1.154 4.913 3.565 1.348 1.118 dar. Frauen 1.494 872 622 581 1.647 927 720 574 EU-11 1.301 850 451 380 1.491 1.028 463 331 dar. Frauen 408 204 204 202 500 247 253 191 Balkanstaaten 244 168 76 68 268 185 83 86 dar. Frauen 83 48 35 38 92 57 35 44 Asylherkunftsländer 121 82 39 40 212 142 70 93 dar. Frauen 16 8 8 6 23 11 12 12 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 2. Durch welche eigenen Maßnahmen unterstützt der Senat zurzeit die Vermittlung von Menschen mit Migrationshintergrund und speziell Flüchtlingen in Arbeit? Um Geflüchtete beim erfolgreichen Einstieg in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen, hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen – aus dem Integrationsbudget des Bremer Senats finanziert – 2017 vier Modellprojekte begonnen, die aktuell noch gefördert werden. 1. „Servicestelle Deutsch am Arbeitsplatz“ – zur Unterstützung einerseits von Personen mit Flucht- und Migrationshintergrund, die sprachliche und kulturelle Orientierung am Arbeit- oder Ausbildungsplatz benötigen und andererseits der Unternehmen , die diese Personen eingestellt haben. 2. „Koordination der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)“ – in Kooperation mit der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport werden Geflüchtete , die sich noch im laufenden Asylverfahren befinden, in eine gemeinnützige Tätigkeit vermittelt, um erste berufliche Erfahrungen sammeln zu können. 3. „Aufsuchende Beratung für junge Geflüchtete in der Jugendberufsagentur“ – junge Geflüchtete werden von einem Team aus drei Personen an Schulen und in Übergangswohnheimen über Möglichkeiten der beruflichen Integration und über die Aufnahme einer Ausbildung informiert. 4. Im Projekt „Frauen und Flucht“ der ZGF werden geflüchtete Frauen auch zum Thema Sprachbildung und Arbeitsmarktintegration informiert. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen unterstützt die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen über das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm des Landes Bremen (BAP). Für einen siebenjährigen Förderzeitraum (2014 bis 2020) erhält das Land Bremen insgesamt etwa 76 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit diesen Fördermitteln sollen Arbeit, Bildung und Teilhabe von Menschen unterstützt werden, die es schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder innerhalb ihres Jobs aufzusteigen. Alle Angebote zur Beratung, Qualifizierung, Weiterbildung usw., die im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms realisiert werden, stehen grundsätzlich auch Menschen mit Migrations- oder Fluchthintergrund offen. Um die berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Geflüchteten noch gezielter unterstützen zu können, hat der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms das Programm „Integration in Bremen und Bremerhaven“ zur kurz- bzw. mittelfristigen Integration dieser Zielgruppe in Ausbildung und Beschäftigung mit folgenden Schwerpunkten entwickelt: • Quartiersbezogene Kooperationsprojekte in Bremen und Bremerhaven, um Geflüchtete vor Ort am Wohnort zu erreichen • Unterstützung von Unternehmen bei Ausbildung und Beschäftigung von geflüchteten Menschen • Unterstützung von jungen Geflüchteten beim Übergang von allgemeinen Schulsystem in das Ausbildungssystem, v.a. im Jahr 2018 • Spezifische Unterstützungen für geflüchtete Frauen • Ergänzung von Sprachangeboten (alle Sprachlevels), v.a. berufsbezogene Angebote Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 • Modellprojekte zur unmittelbaren Integration von geflüchteten Menschen in Arbeit (u.a. im Bereich der Pflege) • Förderung von Alphabetisierung und Grundbildung Das geplante Programm beabsichtigt Förderlücken der Regelangebote zu schließen bzw. die Regelinstrumente zu ergänzen. Es wird in enger Kooperation mit den Mittelgebern der Regelinstrumente (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Agentur für Arbeit, Jobcenter und anderen Senatsressorts) sowie mit relevanten Akteurinnen und Akteuren des Ausbildungs - und Arbeitsmarktes entwickelt und begleitet. Erste Förderungen werden noch 2018 starten. Das Programm hat eine maximale Laufzeit bis 2022. Die Deputationsbefassung ist für Juni 2018 geplant. 3. Wie viele Zugewanderte und Flüchtlinge sind derzeit in Bremen und Bremerhaven beim Arbeitsamt oder Jobcenter arbeitssuchend gemeldet und welche Entwicklung prognostiziert der Senat zukünftig (bis 2020 bitte aufgeschlüsselt nach Aufenthaltsstatus, Stadtgemeinden und Geschlecht)? Die aktuelle Zahl der Arbeitsuchenden ist folgender Tabelle zu entnehmen. Analog zur Beantwortung der Frage 1 wurden als „Zuwanderer“ und „Geflüchtete“ Personen mit Staatsangehörigkeit der Asylherkunftsländer, der Balkanstaaten sowie der osteuropäischen EU- Mitgliedsstaaten gewählt. Städte Bremen und Bremerhaven: Arbeitsuchende März 2018 Stadt Bremen Bremerhaven insgesamt Frauen Insgesamt Frauen Insgesamt 51.061 23.026 14.317 6.130 Ausländer 21.455 8.887 4.360 1.688 EU-11 3.288 1.875 771 388 Balkanstaaten 1.328 548 329 123 Asylherkunftsländer 8.266 2.543 1.724 525 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH Zur Entwicklung der Zahl arbeitsuchender „Zuwanderer“ und „Geflüchteter“ werden keine Prognosen aufgestellt. Eine derartige Prognose würde mehrere Hypothesen auf der „Angebotsseite “ wie der „Nachfrageseite“ des Arbeitsmarktes voraussetzen. Verlässliche Annahmen , die sämtliche Einflussgrößen wie die Entwicklung der globalen Sicherheitslage, die wirtschaftlichen Entwicklung der Herkunftsländer sowie die mittelfristige Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung sowie der damit einhergehenden Arbeitskräftenachfrage im Land Bremen berücksichtigen, sind jedoch kaum möglich. 4. Inwiefern ist dem Senat das Konzept der „Integration Points“ als gemeinsame Einrichtungen von unter anderem Jobcenter, Arbeitsagentur, Ausländerbehörden und berufsständischen Vertretungen bekannt? Plant der Senat die Idee der „Integration Points“ auch in Bremen und Bremerhaven anzuwenden? Dem Senat ist das Konzept der „Integration Points“ als zentrale Einrichtungen, wie sie im Flächenland Nordrhein-Westfalen modellhaft konzipiert und realisiert wurden, bekannt. In den Städten Bremen und Bremerhaven gibt es eine Vielzahl dezentraler, spezialisierter Einrichtungen, die ähnliche Funktionen wie die „Integration Points“ übernehmen. Beispielhaft sind zwei Einrichtungen zu nennen: Die Zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete (ZAF) des Jobcenters Bremen. Die ZAF vereint Leistungsabteilung und Arbeitsvermittlung und hält am Standort spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, um neue Antragstellerinnen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 und Antragsteller im Kontext der Fluchtmigration ganzheitlich zu beraten und auf dem Weg in den Arbeitsmarkt passgenau zu begleiten. Die Agentur für Arbeit verfügt mit dem Team 180 ebenfalls über eine Einrichtung, die sich ausschließlich den teilweise besonderen Belangen von geflüchteten Menschen widmet. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf das Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz (bin). Das bin-Netzwerk ist ein im Rahmen des Bundesprogramms „ESF-Integrationsrichtlinie Bund" im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)” gefördertes Verbundprojekt mit fünf Trägern an dezentralen Standorten in Bremen und Bremerhaven. Die Angebote des bin-Netzwerks für Asylsuchende, Geduldete und anerkannte Flüchtlinge beinhalten Beratung zu aufenthaltsrechtlichen Problemlagen, zu erforderlicher Weiterbildung und deren Möglichkeiten zur Umsetzung, sowie über Wege in Ausbildung, Studium und Arbeit. Zudem werden Kontakte zu Betrieben und Weiterbildungsträgern hergestellt. Das bin-Netzwerk kooperiert mit dem Senator für Inneres, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, den Kammern sowie Jobcentern und Agentur für Arbeit und der gemeinsam getragenen Jugendberufsagentur. Diese Institutionen nehmen auch am regelmäßigen bin-Begleitausschuss teil. Aufgrund dieser und anderer dezentraler und spezialisierter Angebote, die in den Städten Bremen und Bremerhaven im Gegensatz zum Flächenland Nordrhein-Westfalen schnell zu erreichen sind und damit effizient Angebote vorhalten, ist aktuell nicht vorgesehen, das Konzept der „Integration Points“ in Bremen und Bremerhaven einzuführen. 5. Inwiefern ist dem Senat das Testverfahren „MySkills“ zur Einschätzung von Qualifikationen und Befähigungen bekannt? Wird das Testverfahren in den Arbeitsagenturen des Landes Bremen angewendet und welche Erfahrungen wurden bislang mit dem Testverfahren gemacht? Das Verfahren MySkills ist in Bremen und Bremerhaven bekannt und wird angewendet. Die Nutzung erfolgt in der Agentur für Arbeit und in den Jobcentern Bremen und Bremerhaven. Sowohl das Jobcenter Bremen als auch die Agentur für Arbeit Bremen sind bereits seit Ende 2016 als sog. Pilotagenturen an der Umsetzung von MySkills beteiligt und haben die Einführung des Programms durch viele Testungen messbar unterstützt. Insgesamt wurden 2016 und 2017 225 Testungen durchgeführt. Nach Eingang der Testergebnisse hat sich herausgestellt, dass vielfach kaum oder nur geringe Kenntnisse bei den Teilnehmenden nachgewiesen werden konnten. Die hohen, insbesondere theoretischen Anforderungen für Ausbildungsberufe in Deutschland weichen in vielen Fällen von den Berufserfahrungen, die im Ausland oftmals durch praktisches Tun erworben wurden, deutlich ab. So werden z.B. im Bereich „Verkauf“ Fragen zum deutschen Jugendschutz im Bereich des Verkaufs von Tabak und Alkohol gestellt, die Geflüchtete kaum kennen können, auch wenn sie bereits jahrelang in diesem Beruf in Heimatland kompetent gearbeitet haben. Auch um Misserfolge für die Kundinnen und Kunden zu vermeiden, konzentrieren sich Jobcenter und Agentur für Arbeit bei der Durchführung von MySkills aktuell verstärkt auf diejenigen Kundinnen und Kunden, bei denen eine mindestens durchschnittliche bis sogar überdurchschnittliche fachliche Kompetenz vermutet wird. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 6. Wie viele Berufsanerkennungen gab es 2016 und 2017 in der Zuständigkeit des Landes Bremen in welchen Berufsgruppen? Wie lange haben die Verfahren durchschnittlich gedauert? Welche Zahl von Berufsanerkennungen erwartet der Senat für das laufende Jahr 2018? Die Frage wird allein auf in der Zuständigkeit des Landes liegende Berufsanerkennungen bezogen (landesrechtlich geregelte Berufe, positiver Abschluss). Im Verantwortungsbereich der Senatorin für Kinder und Bildung (zuständige Stelle) liegen die Berufsanerkennungen von sozialpädagogischen Fachkräften, Technikerinnen und Technikern und für schulische Aus- und Fortbildungsberufe. Im Jahr 2016 wurden drei staatlich geprüfte Erzieherinnen und ein bautechnischer Assistent anerkannt. Im Jahre 2017 wurden • vier staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher • drei sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten • eine Heilerziehungspflegerin anerkannt. Seit Sommer 2017 steigt im Erzieherbereich das Antragsvolumen mit der Folge, dass vermehrt Bescheide erteilt werden (können), die es ermöglichen, nach der Teilnahme an Qualifikationsmodulen (individuell an die Antragstellerinnen und Antragsteller angepasst) die Anerkennung zur staatlich geprüften Erzieherin bzw. zum staatlich geprüften Erzieher zu erhalten. Es wird daher für 2018 mit einem Anstieg der Anerkennungen insbesondere für staatlich geprüfte Erzieherinnen bzw. Erzieher gerechnet. Die Verfahren dauern im Durchschnitt ca. sechs Monate. Für die Berufsgruppen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und der Elementarpädagoginnen und Elementarpädagogen stellen sich die Mengengerüste der Gleichstellungen eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses für die Jahre 2016 und 2017 wie folgt dar: 2016 • vier Sozialarbeiterinnen • zwei Sozialarbeiter • zwei Elementarpädagoginnen 2017 • sechs Sozialarbeiterinnen • zwei Sozialarbeiter • eine Elementarpädagogin Die Verfahren für die Gleichstellung dauern im Durchschnitt ca. sechs Monate. Der Zeitraum bis zur staatlichen Anerkennung ist je nach individuellen Voraussetzungen sehr unterschiedlich und variiert von drei Monaten bis zu anderthalb Jahren. Im Verantwortungsbereich der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (zuständige Stelle) liegen die Berufsanerkennungen von Lehrkräften und Lehramtskräften . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Im Jahr 2016 erfolgten zwei Feststellungen der Gleichwertigkeit sowie sieben Entscheidungen zu Teilgleichwertigkeit bzw. Anpassungsmaßnahmen. Im Jahr 2017 erfolgten keine Feststellungen der Gleichwertigkeit und 20 Entscheidungen zu Teilgleichwertigkeit bzw. Anpassungsmaßnahmen. Für das Jahr 2018 erwartet die zuständige Stelle eine weitere Steigerung der Anerkennungszahlen . In aller Regel werden die Anträge binnen der gesetzlichen drei Monatsfrist entschieden, wenn alle Unterlagen und die Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen. Weitere Anerkennungsverfahren für landesrechtlich geregelte Berufe finden bei der Ingenieurkammer Bremen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) statt. Dort wird die Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur/-in“ erteilt. 2016 wurden 87 Genehmigungen erteilt, 2017 erfolgten 74 Genehmigungen. In der Regel werden die Anträge binnen der gesetzlichen drei Monatsfrist entschieden, wenn alle Unterlagen und die Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) vorliegen. Nach aktueller Prognose wird das Jahr 2018 wie das Jahr 2017 abgeschlossen werden. 7. Wie bewertet der Senat die Anerkennungspraxis in den jeweils zuständigen Ressorts ? An welchen Stellen sieht der Senat hier Verbesserungsbedarf und welches Potential sieht er in einer Landesanerkennungsstatistik, in der die Zahlen laufend zusammengefasst werden? Um eine allgemeingültige Bewertung der Anerkennungspraxis vorzunehmen, sind die einzelnen Berufe und Anforderungen an die zuständigen Stellen zu heterogen. Grundsätzlich ist dem Senat daran gelegen, die Verfahrensdauer zu verringern, die in einigen Bereichen aufgrund der Vielzahl von Anträgen und der personellen Ausstattung der zuständigen Stellen noch nicht optimal ist. Die unabhängige Verweisberatung zur Anerkennung einzelner Berufe des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen kann im Vorfeld der Antragstellung bereits über notwendige Unterlagen und über die zuständigen Stellen für die Antragsverfahren informieren. Der Senat begrüßt die Änderung des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BremBQFG) durch die Bremische Bürgerschaft vom April 2018 und erwartet, dass durch die Abschaffung der Zehn-Jahres-Frist für ausländische Abschlüsse die Zahl der Anerkennungen zukünftig gesteigert werden kann. Dies kann die anschließenden Verfahren der Anerkennungsstellen beschleunigen. Eine Landesanerkennungsstatistik ist in § 17 des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BremBQFG) vorgesehen und wird auch künftig konsequent umgesetzt. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings der Zusammenhang, (bisher) sehr geringer Fallzahlen der Anerkennung in der Vielzahl einzelner Berufsgruppen und das Landesstatistikgesetz, nach dem in § 8 Satz 1 festgehalten ist, dass Einzelangaben, die für eine Landesstatistik gemacht werden, von den mit der Durchführung dieser Statistiken betrauten Personen geheim zu halten sind, soweit nicht durch dieses Gesetz oder die die Statistik anordnende Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Generell wird eine solche statistische Erhebung als sehr hilfreich für die Steuerung insbesondere der personellen Ausstattung und des Angebotes möglicher Qualifizierungsmaßnahmen angesehen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 8. Wie viele Zugewanderte und Flüchtlinge haben in den Jahren 2016 und 2017 in Bremen a) eine EQ begonnen und b) eine EQ vorzeitig abgebrochen? Wie viele EQ endeten in einer Anschlussbeschäftigung (Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis )? Grundsätzlich gilt (analog zu Frage 1 und anderen): Weder für den Begriff in der Frage verwendeten Begriffe „Zugewanderte“ noch „Flüchtlinge“ gibt es einheitliche gesetzliche Definitionen. Das definitorische Spektrum kann hier von Menschen aus EU-Ländern wie Bulgarien oder Rumänien bis zu jenen Menschen reichen, die seit ca. 2015 nach Deutschland gekommen sind. Welcher Personenkreis konkret gemeint ist, erschließt sich nicht aus der Fragestellung. Statistische Angaben können hier deshalb nur näherungsweise erfolgen. Der Tabelle können die Daten zu Eintritten ausgewählter Personenkreise in Einstiegsqualifizierung (EQ) sowie die vorzeitige Beendigung für die Jahre 2016 und 2017 entnommen werden. Verbleibszahlen für Anschlussbeschäftigung (Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis ) liegen für vergleichbare Zeiträume nicht vor. Freie Hansestadt Bremen Eintritte in EQ Vorzeitige Beendigung von EQ 2016 2017 2016 2017 Ausländer 197 171 36 60 EU-11 k. A. k. A. k. A. k. A. Balkanstaaten 24 k. A. k. A. k. A. Nicht-europäische Asylherkunfts -länder 66 91 k. A. 28 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung SWAH k. A. = keine Angabe möglich 9. Wie viele der Personen, die in den vergangenen zwei Jahren eine EQ begonnen haben, kamen a) aus den Berufsschulen (BOSP) oder b) aus den Regelschulen und wie viele der Älteren kamen über c) das Jobcenter oder auf d) eigene Initiative? Den zuständigen Institutionen liegen keine statistischen Auswertungen vor, ob die Personen , die in eine Einstiegsqualifizierung (EQ) eingemündet sind, aus Berufsschulen (BOSP), Regelschulen oder, im Fall von „Älteren“ (d.h. über 25jährigen), durch das Jobcenter oder auf eigene Initiative vermittelt, kamen. 10. Welches Sprachniveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (A1-C2) benötigen die Zugewanderten zum Eintritt in eine EQ und welchen für den Einstieg in eine Ausbildung? Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein Förderinstrument des Sozialgesetzbuches II und III. Die Förderentscheidungen werden durch die Agentur für Arbeit und die Jobcenter getroffen. In den Förderrichtlinien ist festgelegt, dass eine Förderung erfolgen kann, wenn Ausbildungsreife vorhanden ist. Die Kriterien hierfür wurden von allen Partnern im Pakt für Ausbildung Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 13 bundesweit festgelegt. Für in den letzten Jahren nach Deutschland eingereiste Personen setzen die Jobcenter und die Agentur für Arbeit hier möglichst geringe Hürden. So müssen kein Schulabschluss, aber qualifizierte Deutschkenntnisse vorliegen, damit EQ-Teilnehmerinnen und -teilnehmer dem Berufsschulunterricht folgen können und eine Chance auf Übernahme in Ausbildung haben. Deshalb ist „EQ-Fähigkeit“ nach Auffassung der Jobcenter und Agentur für Arbeit in der Regel erst ab einem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gegeben. Erst dann kann der Berufsschulunterricht sinnvoll genutzt und anschließend auch eine Ausbildung und Kammerprüfung (Voraussetzung in der Regel Sprachniveau B2) abgelegt werden. Von dem grundsätzlichen Erfordernis eines Sprachniveaus von B1 für die positive EQ- Förderentscheidung können im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden, z.B. wenn ein schnelles Lerntempo festgestellt wird, die begleitenden Sprachkurse des Projektes „Zukunftschance Ausbildung“ beim AFZ erfolgreich besucht werden oder ein verhältnismäßig einfacher (d.h. „sprachärmerer“) angestrebter Ausbildungsberuf die Erfolgschancen für eine EQ erhöhen. Von Seiten der Jobcenter und der Agentur für Arbeit werden diese Ausnahmen in Einzelfällen aktuell praktiziert. Die Jobcenter und die Agentur für Arbeit erkennen auch die Ergebnisse im Rahmen des Deutschen Sprachdiploms (DSD) zur Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung an. Für eine Ausbildung im dualen System gibt es keine gesetzlichen Vorschriften für einen bestimmten Schulabschluss oder ein bestimmtes Sprachniveau. Allgemein gilt, dass ein Sprachniveau von B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sinnvoll ist. 11. Welches Sprachniveau nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen hatten die 217 Schülerinnen und Schüler nachweislich erreicht, die die Berufsorientierungsklassen (BOSP) der Berufsschulen 2017 mit der einfachen Berufsbildungsreife verlassen haben? Welches Sprachniveau erlangten die sechs Abgänger, die den mittleren Bildungsabschluss erreichten? Wie viele dieser 223 Absolventen wechselten in eine Einstiegsqualifizierung und wie viele nahmen direkt eine Ausbildung auf? Wie viele von ihnen haben die EQ oder Ausbildung inzwischen gewechselt oder abgebrochen (bitte die Gründe benennen)? Wie viele von den 217 Schulabgängern hatten einen Fluchthintergrund? Wie viele von ihnen mussten Deutschland wegen des unmittelbaren Zusammenhangs von Ausbildung und Aufenthaltsrecht inzwischen verlassen oder befinden sich in einem Klärungsprozess? Die Ziele der Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung (BOSP) sind die Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife, der Erwerb von Kenntnissen aus der Arbeits- und Berufswelt und die Verbesserung der Sprachkompetenz. Die Absolventinnen und Absolventen besitzen mindestens das Sprachniveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen . Die sechs Schülerinnen und Schüler, die den mittleren Schulabschluss erreichten, haben mindestens das Sprachniveau B1 oder B2 erreicht. Das Merkmal „Flüchtling“ wird statistisch nicht einheitlich erfasst. Erfasst wird in der Regel, ob eine Schülerin oder ein Schüler über einen Migrationshintergrund verfügt. Daraus kann auf eine Zuwanderung geschlossen werden. Deshalb kann nur gesagt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler nach dem 31.12.2013 eine Vorbereitungsklasse an allgemeinenoder berufsbildenden Schulen besucht haben und, für den aktuellen Stand mit Hilfe der Berufsschulstatistik, inzwischen die Berufsschulklassen des dualen Systems besuchen. Die Schülerzahlen in den Vorklassen bzw. Vorkursen waren zwischen 2013 und 2014 noch sehr gering. Erst zum Ende des Jahres 2015 gab es eine starke Zunahme der Schülerzahlen in den Vorklassen bzw. Vorkursen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 14 Die Senatorin für Kinder und Bildung erhebt mit der nachfolgenden Statistik die Belegung von Berufsschulen-dual (BS-dual), Stadtgemeinde Bremen, öffentliche Schulen 2017/2018 (tagesaktueller Stand 20.04.2018), alle Teilnehmenden, die seit dem 31.12.2013 eine Vorbzw . BOSP-Klasse besucht haben. In BS-dual gesamt: Geschlecht Ausbildungsjahr 1 Ausbildungsjahr 2 Ausbildungsjahr 3 Summe Männlich 196 35 6 237 Weiblich 27 8 0 35 Gesamt 223 43 6 272 Darunter in Einstiegsqualifizierung (EQ): Geschlecht Ausbildungsjahr 1 Ausbildungsjahr 2 Summe Männlich 40 1 41 Weiblich 5 0 5 Gesamt 45 1 46 Beide Darstellungen: Senatorin für Kinder und Bildung Insgesamt gehen in das duale System nach der Berufsschulstatistik gegenwärtig 272 Schülerinnen und Schüler, die seit dem 31.12.2013 eine Vorklasse im allgemeinbildenden oder berufsbildenden System besucht haben. Im 1. Ausbildungsjahr sind es 223 einschließlich 45 in EQ, die in der Zeit seit dem 31.12.2013 eine Vorklasse besucht haben. Bei einer Abfrage am 19.01.2018 befanden sich noch 202 Schülerinnen und Schüler im 1. Ausbildungsjahr (einschl. EQ). Das bedeutet, dass kontinuierlich Einstellungen ins duale System erfolgen und erfreulicherweise im Zeitraum von Ende Januar bis Ende April 2018 21 zusätzliche Schülerinnen und Schüler einen Ausbildungsplatz im dualen System gefunden haben. In Bremerhaven gab es 51 Absolventinnen und Absolventen aus den Vorklassen bzw. BOSP-Klassen. Davon erreichten 16 Schülerinnen und Schüler keinen Abschluss. Nach der Berufsschulstatistik konnte folgender bisheriger Verlauf festgestellt werden: Geschlecht Duale Ausbildung Summe Männlich 4 4 Weiblich 1 1 Gesamt 5 5 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 15 Darunter in Einstiegsqualifizierung (EQ): Geschlecht EQ Summe Männlich 2 2 Weiblich 0 0 Gesamt 2 2 Beide Darstellungen: Senatorin für Kinder und Bildung 12. Welche Unterstützungsangebote gibt es, wenn das erreichte Sprach- oder Wissensniveau nicht für eine EQ oder Ausbildung ausreicht? Welche der angebotenen Möglichkeiten werden von wie vielen Abgangsschülern und Schülerinnen aus 2017 genutzt? Wie viele von ihnen bekamen einen Platz in einer Berufsfach- oder Erwachsenenschule ? Was machen die übrigen heute und aus welchen Gründen haben sie die angebotenen Maßnahmen nicht genutzt oder nicht nutzen können? Folgende Angaben zu Unterstützungsangeboten und Verbleib sind zu nennen: Stadtgemeinde Bremen Junge Geflüchtete auf der Suche nach einer Ausbildung werden durch die Jugendberufsagentur betreut. Jungen Geflüchteten, die einen längerfristigen Aufenthaltstitel oder die eine gute Bleibeperspektive haben, stehen je nach individuellen Voraussetzungen die „Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen“, die „außerbetriebliche Ausbildung“, die „assistierte Ausbildung“, die „Einstiegsqualifizierung“ und „ausbildungsbegleitende Hilfen“ offen. Geflüchtete aus sicheren Herkunftsländern haben lediglich einen Anspruch auf Vermittlung, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Welche angebotenen Möglichkeiten von Abgangsschülerinnen und -schülern aus dem Jahr 2017 genutzt wurden, entzieht sich der Kenntnis der zuständigen senatorischen Behörde. 88 Schülerinnen und Schüler gingen weiter auf die Berufsfach- oder Erwachsenenschule. Welche Wege die übrigen Absolventinnen und Absolventen eingeschlagen haben, kann nicht ermittelt werden, da sie nicht mehr schulpflichtig sind. Stadtgemeinde Bremerhaven Junge Menschen unter 25 Jahren im Leistungsbezug Sozialgesetzbuch II werden im „Förderzentrum u25“ (Modul Zugwanderte für unter 25jährige) auf die berufliche Integration vorbereitet . Ziel ist die Überleitung in eine berufsvorbereitende Maßnahme oder in Ausbildung. Trägergestützt können außerdem unter 25jährige Asylbewerberinnen und -bewerber oder Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge mit deutschen Sprachkenntnissen in einer 13 Wochen dauernden Maßnahme in ausgewählten Gewerken auf den Einstieg in eine Ausbildung vorbereitet werden. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach Sozialgesetzbuch III (BvB) stehen nach eingehender Beratung ebenfalls zur Verfügung, um die erforderliche Ausbildungsreife zu erwerben. Menschen, die von den Angeboten nicht erreicht wurden, sind in der Regel sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Die Verdienstmöglichkeiten einer Beschäftigung überwiegen das Interesse an einer Ausbildungsaufnahme. Sechs Schülerinnen und Schüler gingen weiter auf die Berufsfach- oder Erwachsenenschule . Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 16 Da auch zukünftig perspektivisch nicht allen Schulabgängerinnen und Schulabgängern mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund aus den Bremer Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung (BOSP) am Ende des Schuljahres 2017/2018 der direkte Übergang in eine Einstiegsqualifizierung (EQ) oder eine Ausbildung gelingen wird, hat die Senatorin für Kinder und Bildung mit der Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ) ein Modellprojekt konzipiert , das diesen Schülerinnen und Schülern eine berufliche Perspektive bzw. eine Ausbildung nach Beendigung ihrer Schulpflicht ermöglicht. Mit BIQ wird auf freiwilliger Basis die Möglichkeit gegeben, die sprachlichen Kompetenzen durch den Besuch eines zertifizierten Sprachförderkurses auszubauen, berufliche Orientierung zu vertiefen und Grundbildungskenntnisse zu erwerben. Das Modellprojekt ist für ein Jahr angelegt und soll auch Übergänge direkt in Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung oder das Programm „Zukunftschance Ausbildung“ beim Aus- und Fortbildungszentrum des bremischen öffentlichen Dienstes (AFZ) ermöglichen. Die vorgesehenen 200 Plätze für die Schülerinnen und Schüler werden vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Rahmen des neuen Programms „Integration in Bremen und Bremerhaven“ (Förderschwerpunkt: Unterstützung von jungen Geflüchteten beim Übergang von allgemeinen Schulsystem in das Ausbildungssystem, v.a. im Jahr 2018) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert (siehe Frage 2). Bereits in den Sommerferien wird für 400 Schulabgängerinnen und -abgänger mit BIQ – Phase I ein freiwilliges Angebot unterbreitet, um ihre Sprach- und Grundbildungskompetenzen für die Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung (EQ) oder Ausbildung noch im Jahr 2018 zu festigen oder ausbauen zu können (zu BIQ siehe auch Frage 13). 13. Wie soll die bereits in 2017 bei weniger als 300 Schulabgängern mit und ohne Fluchthintergrund entstandene Lücke bei den Anschlussmaßnahmen in diesem Jahr, wo evtl. mehr als 800 Jugendliche die Berufsschulen verlassen, geschlossen werden? (Bitte bei der Benennung von geplanten Maßnahmen jeweils die genaue Platzzahl mit angeben) Die mehr als 800 Jugendlichen mit Flucht- bzw. Migrationshintergrund in den Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung (BOSP) der Berufsschulen, die mit Ende des Schuljahres 2017/2018 die berufsbildenden Schulen verlassen, stellen eine besondere Herausforderung dar. Diese Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Voraussetzungen für die Integration in den Arbeitsmarkt mit. Gemeinsam ist ihnen, dass für sie keine Schulpflicht mehr besteht, sofern sie den Bildungsgang erfolgreich absolviert haben. Um jeder/jedem dieser jungen Absolventinnen und Absolventen der BOSP-Klassen einen möglichst adäquaten Anschluss für ihre weiteren beruflichen und/oder schulischen Werdegang zu ermöglichen, werden die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit zwischen der Senatorin für Kinder und Bildung, dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie der Senatorin für Finanzen umgesetzt: 1. Unterstützung auf dem Weg in die Ausbildung und bei der weiteren Begleitung in der Ausbildung durch berufsbezogene Sprachförderung während der Berufsausbildung. (150 Plätze im dualen Berufsausbildungssystem) 2. Wege in die duale Ausbildung über Einstiegsqualifizierung (EQ) und Begleitung durch das Aus- und Fortbildungszentrum des bremischen öffentlichen Dienstes (AFZ). (250 Plätze) 3. Erwerb weiterer Schulabschlüsse über den Bildungsanspruch im schulischen Übergangssystem oder die Erwachsenenschule. (100 Plätze) 4. Aufstockung der Plätze in der qualifizierenden Berufsfachschule für den Beruf des Konstruktionsmechanikers mit der Fachrichtung Schweißtechnik. (25 Plätze) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 17 5. Wiederholung des Schuljahres. (100 Plätze) 6. a) Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ) – Phase I Ferienkurse in den Sommerferien zum Erhalt bzw. zur Verbesserung des schulisch erworbenen Sprachniveaus durch Theaterworkshops, Sport- und Sprachangebote, Schwimmangebote, Kulturangebote, Angebote im technisch-handwerklichen Bereich („Fahrradwerkstatt“) mit dem Ziel, den notwendigen Sprachstand für die Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung oder dualen Ausbildung 2018 zu (er-)halten. (400 Plätze) b) Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ) – Phase II Einjährige Vorbereitung zur Qualifizierung zur Aufnahme einer Einstiegsqualifizierung mit Angeboten wie Spracherwerb durch wöchentliche Sprachangebote, Praktika, Demokratieerziehung , Grundbildungsmodule, Teilnahme an Kultur- und Sportangeboten mit dem Ziel, den notwendigen Sprachstand für eine Einstiegsqualifizierung oder duale Ausbildung zu erreichen. (200 Plätze ) Die Angabe der Platzzahl stellt eine zum aktuellen Zeitpunkt realistische, aber dennoch vorläufige Prognose (Planzahlen) dar, die u.a. durch das „Bewerberverhalten“ der jungen Schulabgängerinnen und -abgänger zu einem späteren Zeitpunkt ggf. revidiert werden wird. Die 400 Plätze BIQ – Phase I werden nur temporär für die Sommerferien vorgehalten und sind als zeitliches Teilangebot für die rund 800 Schulabgängerinnen und Schulabgänger zu betrachten. 14. Wie soll zukünftig mit den über achtzehnjährigen Jugendlichen verfahren werden , die ohne Ausbildung oder ohne die Aufnahme weiterer schulischer Maßnahmen grundsätzlich kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das a) Stellen oder b) das Nicht-Stellen eines Asylantrages ? Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat das Programm „Integration in Bremen und Bremerhaven“ (siehe Frage 2) so konzipiert, dass daran geflüchtete Personen unabhängig von ihrer aktuellen oder zukünftigen Bleibeperspektive teilnehmen können. Intention des Programms ist es, allen Geflüchteten die Chance zur Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen und dementsprechend das Portfolio an Angeboten zu erweitern. Somit steht das Programm auch geduldeten Ausländerinnen und Ausländern offen, da Duldungsgründe auch häufig längerfristig eine Aufenthaltsbeendigung nicht ermöglichen. Das aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Programm verfügt unter anderem über den Förderschwerpunkt „Ergänzung von Sprachangeboten (alle Sprachlevels ), v.a. berufsbezogene Angebote“, mit dem oben genannter Personenkreis, der häufig noch nicht ausreichend sprachlich für eine Einstiegsqualifizierung oder Ausbildung qualifiziert ist, die Verbesserung von Deutschkenntnissen ermöglicht wird. Im Zusammenhang mit dem oben benannten Programm spielt das Stellen bzw. Nicht-Stellen eines Asylantrags keine Rolle. Auch Geduldete, d.h. jene, deren Abschiebung z.B. aufgrund von Krankheit oder fehlenden Ausweispapieren vorübergehend ausgesetzt ist, können für den Zeitraum ihrer Duldung am Programm „Integration in Bremen und Bremerhaven “ teilnehmen. Personen, die weder über einen Aufenthaltstitel noch über eine Gestattung aufgrund eines Asylantrags oder über eine Duldung verfügen und sich ohne Aufenthaltsrecht in Bremen aufhalten, können nicht teilnehmen. 15. Wie viele Flüchtlinge in den Altersgruppen 16-18 Jahre und 18-25 Jahre stellten 2016 und 2017 jeweils in Bremen und Bremerhaven eigenständig oder durch ihren Vormund einen Asylantrag? Welchen prozentualen Anteil haben sie damit an allen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 18 Asylbewerbern? Welche Gründe führen dazu, dass kein Asylantrag gestellt wird und welche Folgen hat das für die Betroffenen? Gibt es eine gesetzlich verortete Pflicht zur Asylantragsstellung? Welche Folgen hat das Stellen eines Asylantrages a) auf den Verbleib in der Jugendhilfe und b) auf den Zugang zu Unterstützungsangeboten während der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz? Im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 sind in Bremen in den genannten Altersgruppen folgende Asylerstanträge gestellt worden. Eine Unterscheidung nach Bremen und Bremerhaven konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht vornehmen. Antragsalter begleitet und unbegleitet im Alter von: Summe Männlich Weiblich 16 326 258 68 17 524 473 51 Gesamt 850 731 119 volljährige Antragsalter Summe Männlich Weiblich 18 336 260 76 19 327 241 86 20 296 211 85 21 256 183 73 22 225 165 60 23 244 163 81 24 219 148 71 25 220 154 66 Gesamt 2.123 1.525 598 Darstellung: Senator für Inneres Insgesamt haben 8.771 Personen (3.117 weiblich und 5.654 männlich) im Jahr 2016 einen Asylerstantrag gestellt. Im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 sind in Bremen in den genannten Altersgruppen folgende Asylerstanträge gestellt worden. Eine Unterscheidung nach Bremen und Bremerhaven konnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht vornehmen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 19 Antragsalter begleitet und unbegleitet im Alter von: Summe Männlich Weiblich 16 55 38 17 17 59 41 18 Gesamt 114 79 35 volljährige Antragsalter Summe Männlich Weiblich 18 69 42 27 19 59 48 11 20 28 15 13 21 42 22 20 22 38 16 22 23 25 11 14 24 23 15 8 25 43 17 26 Gesamt 327 186 141 Darstellung: Senator für Inneres Insgesamt haben 2.495 (weiblich 1.217; männlich 21.278) Personen im Jahr 2017 einen Asylerstantrag gestellt. In Bremen wurden im Jahr 2016 578 Asylanträge von Amtsvormunden für ihre 16-18jährigen Mündel gestellt. 2017 waren es 15 Anträge die von Amtsvormunden für ihre 16-18jährigen Mündel gestellt wurden. In Bremerhaven wurden in der Altersgruppe 16-18 Jahre im Jahr 2016 23 und im Jahr 2017 drei Asylanträge durch die Amtsvormundschaft für ihre Mündel gestellt. Zu den Antragstellungen durch ehrenamtliche Einzelvormunde können keine Aussagen getroffen werden, da die Träger keine personenbezogenen Daten erheben und ihnen somit keine Informationen zu gestellten Asylanträgen vorliegen. Die Antragsteller, die im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 einen Asylantrag gestellt haben und in diesem Zeitraum zwischen 16-25 Jahren alt waren, haben einen prozentualen Anteil in Höhe von 33,9 % an allen Asylbewerberinnen und -bewerbern, die in diesem Zeitraum einen Asylantrag gestellt haben. Die Antragsteller, die im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 einen Asylantrag gestellt haben und in diesem Zeitraum zwischen 16-25 Jahren alt waren, haben einen prozentualen Anteil in Höhe von 17,7 % an allen Asylbewerberinnen und -bewerbern, die in diesem Zeitraum einen Asylantrag gestellt haben. Grundsätzlich ist eine unbegleitete junge Minderjährige bzw. ein unbegleiteter junger Minderjähriger nicht verpflichtet, seinen Aufenthalt in Deutschland mit einem Asylantrag zu begründen . Während eine Asylantragstellung früher als der einzige Weg galt, ein vorläufiges Aufenthaltsrecht (für die Dauer des Asylverfahrens) zu bekommen, raten soziale Dienste und Nichtregierungsorganisationen, die sich mit unbegleiteten Minderjährigen befassen, heute mitunter von einer Asylantragstellung ab, da es Minderjährigen oft schwer fällt, Asylgründe geltend zu machen bzw. nachvollziehbar vorzutragen. Auch das Bundesamt für Migration Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 20 und Flüchtlinge (BAMF) geht im Sinne des Kindeswohls davon aus, dass es in vielen Fällen sinnvoll sein kann, Minderjährigen die belastende Situation eines möglicherweise erfolglosen Asylverfahrens zu ersparen. Auch ohne Asylantrag können Minderjährige versuchen , nationale Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und 7 Aufenthaltsgesetz geltend zu machen und so - zumindest vorübergehend - in Deutschland bleiben zu können. Im Übrigen sieht das Aufenthaltsgesetz vor, dass Minderjährigen, soweit sie keiner personensorgeberechtigten Person im Herkunftsstaat übergeben werden können, eine Duldung zu erteilen ist. Wenn eine Amtsvormundschaft besteht, wird in einem ausführlichen Clearingverfahren gemeinsam mit der/dem betroffenen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten entschieden, ob asylrelevante Gründe für einen Asylantrag vorliegen. Sollten ausreichend asylrelevante Gründe vorliegen, stellt der Vormund den Antrag auf Asyl. Liegen keine asylrelevanten Gründe vor und wird deshalb kein Asylantrag gestellt, so gilt das Aufenthaltsgesetz. Die Ausländerbehörden prüfen in diesen Fällen, ob Duldungsgründe vorliegen. Minderjährigen, soweit sie keiner personensorgeberechtigten Person im Herkunftsstaat übergeben werden können, ist eine Duldung zu erteilen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass nach Eintritt der Volljährigkeit der Aufenthalt, soweit keine anderweitigen Duldungsgründe vorliegen , beendet wird. Ein Asylantrag wird durch den Vormund nicht gestellt, wenn sich aus dem Vorgespräch mit dem Mündel ausschließlich wirtschaftliche Fluchtgründe oder erhebliche Zweifel an der vorgetragenen Fluchtgeschichte ergeben und somit keine Aussicht auf Erfolg für die Anerkennung von Flüchtlingseigenschaften besteht. Wenngleich eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet im Falle minderjähriger Flüchtlinge in aller Regel durch das BAMF nicht erfolgt, so würde damit die Erteilung von Aufenthaltstiteln nach anderen Regelungen z.T. ausgeschlossen werden. Aus welchen Gründen jemand keinen Asylantrag stellt, wird statistisch nicht erfasst. Personen , die keinen Schutz im Asylverfahren erhalten oder die unerlaubt eingereist sind und die keinen anderweitigen gesetzlichen Aufenthaltsgrund erfüllen, sind ausreisepflichtig. Ausreisepflichtige Personen müssen Deutschland verlassen. Eine zwangsweise Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung) hat jedoch nur dann zu erfolgen, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt und keine Duldungsgründe vorliegen. Ist eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, wie z. B. bei Passlosigkeit, Krankheit oder Minderjährigkeit hat die Ausländerbehörde kein Ermessen und ist verpflichtet, eine Duldung zu erteilen. Soweit Duldungsgründe vorliegen, bleiben die Betroffenen auch für die Zeit der Geltungsdauer der Duldung ausreisepflichtig. Liegen längerfristige Duldungsgründe vor, die die bzw. der Betroffene nicht selbst verschuldet hat, so wird bei Vorliegen der übrigen Erteilungsvoraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz von zunächst sechs Monaten erteilt. Fallen die Duldungsgründe weg, wird die Ausreisepflicht durchgesetzt . Eine Ausbildungsduldung nach § 60 a Abs. 2 Aufenthaltsgesetz ist durch die Ausländerbehörden zu erteilen, wenn eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf absolviert wird. Hierfür ist der Nachweis des Ausbildungsvertrages der Handwerks- oder Handelskammer notwendig. Eine gesetzliche Verpflichtung, einen Schutzanspruch mittels Stellung eines Asylantrages geltend zu machen, besteht nicht. Minderjährige sind gem. § 12 Abs.1 Asylgesetz nicht selbst zur Stellung von Asylanträgen fähig. Für eine Minderjährige bzw. einen Minderjährigen ist der Asylantrag durch die bzw. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 21 den Personensorgeberechtigten zu stellen. Bei unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen oder Ausländern sind dies die ehrenamtlichen Einzel- oder Amtsvormunde. Vormunde unterliegen hinsichtlich der Wahrnehmung der Personensorge keinen behördlichen Weisungen. Ein Sonderfall liegt hinsichtlich unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen oder Ausländern , die sich Inobhutnahme des Jugendamtes befinden, vor. Gem. § 42 Abs. 2 Satz 4 Sozialgesetzbuch VIII ist das in Obhut nehmende Jugendamt verpflichtet, in Fällen in denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Kind oder die bzw. der Jugendliche internationalen Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Asylgesetzes benötigt, unverzüglich einen Asylantrag zu stellen. Diese Pflicht setzt allerdings voraus, dass in einer asylrechtlichen Einzelfallprüfung gemeinsam mit dem Kind/Jugendlichen ermittelt wurde, dass die Voraussetzungen für die Asylantragstellung vorliegen sowie dass die persönliche Situation des Kindes/Jugendlichen die Stellung des Asylantrags zu diesem Zeitpunkt zulässt. Das Kind/ der Jugendliche ist zwingend an dieser Entscheidung zu beteiligen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht nach § 42 Abs. 2 Satz 5 Sozialgesetzbuch VIII keine Pflicht des Jugendamtes (ASD) zur unverzüglichen Asylantragstellung. Gemäß § 6 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII können Ausländerinnen und Ausländer Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Hinsichtlich Hilfen zur Erziehung für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer sind deren Personensorgeberechtigten die Leistungsberechtigten, so dass der Aufenthaltsstatus der Minderjährigen für die Leistungsgewährung nicht ausschlaggebend ist. Volljährige ausländische junge Menschen können demgegenüber gem. § 41 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 6 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIIII Hilfen nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Nach Stellung eines Asylantrages ist der ausländischen Person der Aufenthalt gem. § 55 Abs.1 Satz 1 Asylgesetz gestattet, so dass bei sonst gleichbleibenden Voraussetzungen Hilfen nach dem Achten Sozialgesetzbuch (weiter-) gewährt werden können. Der Zugang zu Unterstützungsangeboten während der Suche nach einem Ausbildungsoder Arbeitsplatz ist bezogen auf die Regelsysteme Sozialgesetzbuch II und III abhängig vom Aufenthaltsstatus der bzw. des Anfragenden. Nach Stellung eines Asylantrags erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller für die Dauer des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung . Damit ist die Zuständigkeit der Agentur für Arbeit (Sozialgesetzbuch III) gegeben . Nach erfolgreichem Bescheiden des Antrages geht die Antragstellerin bzw. der Antragsteller (bei vorliegender Hilfebedürftigkeit) in die Zuständigkeit des Sozialgesetzbuches II über. Die Zuständigkeit zwischen der Agentur für Arbeit und den Jobcentern - für die berufliche Integration der ehemaligen Schülerinnen und Schüler und die beiden größeren im Folgenden aufgeführten Gruppen - richtet sich nach der Bleibeperspektive und damit nach dem Leistungsbezug. Grundsätzlich können zwei Gruppen bei geflüchteten Menschen unter 25 Jahren, die mindestens 17 Jahre alt waren als sie nach Bremen kamen, in Hinblick auf den Zugang zu Unterstützungsangeboten ausgemacht werden. Die eine Gruppe mit guter Bleibeperspektive (Herkunftsländer in der Regel Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia) und die andere mit keiner guten Bleibeperspektive (in der Regel alle anderen Herkunftsländer). Geflüchtete Menschen mit guter Bleibeperspektive werden in der Regel durch die Entscheidungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mittlerweile sehr schnell Kunden der Jobcenter und erhalten Zugang zu Integrationskursen, Deutschförderung, allen Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 22 Maßnahmen der Jobcenter zur Integration in Ausbildung wie „Perspektive für junge Flüchtlinge“ (PerjuF), „Einstiegsqualifizierung“ (EQ), „Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen“ (BaE) und weitere Angebote des Sozialgesetzbuches II. Geflüchtete Menschen mit keiner guten Bleibeperspektive haben auch keinen Anspruch auf Integrationskurse, Deutschförderung usw. vom BAMF. Allerdings können Personen mit Duldung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zum Teil im Rahmen freier Kursplätze berücksichtigt werden. Diese Menschen werden für die berufliche Integration Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit, wenn sie die Beratung und Vermittlung in Anspruch nehmen. Es gibt auch spezielle Angebote an Maßnahmen, die aber in der Regel ein Sprachniveau B1 voraussetzen. Wer also nicht mehr zur Schule gegangen ist, oder die Schule ohne B1 abschließt, kann an diesen Maßnahmen in der Regel nicht mit Erfolgsaussichten teilnehmen. Unabhängig vom Aufenthaltsstatus unterstützen in der Regel befristete und projektfinanzierte Angebote (z.B. Willkommenslotsen der Kammern oder Jugend stärken im Quartier) bei der Suche nach Ausbildung oder Arbeit. 16. Wie viele der 325 Schülerinnen und Schüler, die 2017 die Berufsschulen besuchten und keinen Abschluss erreichen konnten, sind dabei, das Schuljahr zu wiederholen ? Wird diese Wiederholung dazu führen, dass ein Großteil die Schule in 2018 mit einem Abschluss und dem Sprachstand nach B1 verlassen werden? Nach aktuellem Sachstand der Senatorin für Kinder und Bildung wiederholen 55 Schülerinnen oder Schüler den Bildungsgang. Die Frage, ob sie einen Abschluss mit entsprechendem Sprachstand erreichen, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden, da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. 17. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber haben in den Jahren 2015 bis 2017 im Land Bremen am Programm „Zukunftschance Ausbildung“ des Senats mit welchem Erfolg teilgenommen? Wie viele dieser EQ endeten in einer Anschlussbeschäftigung oder Ausbildung im öffentlichen Dienst oder bei anderen Anbietern? Wie viele Personen haben das Programm abgebrochen? In den Jahren 2015 bis 2017 haben im Programm „Zukunftschance Ausbildung“ insgesamt 202 junge Geflüchtete an einer Einstiegsqualifizierung (EQ) teilgenommen. Die Einstellung wird vom Aus- und Fortbildungszentrum des bremischen öffentlichen Dienstes (AFZ) vorgenommen . Während der Einstiegsqualifizierung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Ausbildungsbetrieben und in den Berufsschulen auf die Aufnahme einer regulären Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz vorbereitet. Flankiert wird diese Maßnahme durch Sprachkurse, ausbildungsbegleitende Hilfen und sozialpädagogische Betreuung. Um eine ausreichende Anzahl an Praktikums- und Arbeitsplätzen anzubieten, sind Kooperationsvereinbarungen mit der Handelskammer Bremen, Handwerkskammer Bremen und ggf. mit weiteren Kammern abgeschlossen worden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der EQ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel in eine reguläre duale Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz übernommen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 23 Im Zeitraum von 2015 bis 2017 stellen sich die bisherigen EQ-Maßnahmen quantitativ wie folgt dar: Jahr Anzahl der Einstel-lungen in die EQ Anzahl der Abbrüche während der EQ Übernahme in eine duale Berufsausbildung beim AFZ Übernahme in eine duale Berufsausbildung im Bereich der Betriebe der Privatwirtschaft 2015 52 12 15 23 2016 91 25 25 38 2017 59 12 EQ läuft noch EQ läuft noch Gesamt 202 49 bisher 40 bisher 61 Darstellung: Senatorin für Finanzen Bemerkung: Nicht jede EQ endet durch Abbruch oder Übernahme in eine Berufsausbildung. Deshalb entspricht die Summe der Abbrüche und Übernahmen in den Jahren 2015 und 2016 nicht der Anzahl der Einstellungen in EQ. Es ist möglich, dass Personen, die eine EQ abgeschlossen haben, keine Ausbildung aufgenommen haben, weil sie z.B. weiter zur Schule gehen oder studieren wollen oder direkt eine Beschäftigung aufnehmen. 18. Wie bewertet der Senat den Erfolg des Programm „Zukunftschance Ausbildung “? Wie viele der für 2018 angekündigten 250 Plätze strebt der Senat an, in welchen Bereichen durch Abgänger aus den Berufsschulen (BOSP) zu besetzen? Der Senat bewertet die Umsetzung des bisherigen Programms „Zukunftschance Ausbildung “ sehr positiv. Die bisherigen Erfolge dieses Programms haben dazu geführt, dass die vom AFZ begleitete Einstiegsqualifizierung (EQ) sogar über die Landesgrenzen hinaus als Vorbild anerkannt wird. Begründet ist der Erfolg in der intensiven Betreuung durch das AFZ (zum Inhalt siehe Antwort auf Frage 17). In diesem Jahr sollen bis zu 250 junge Geflüchtete, hauptsächlich Abgängerinnen und Abgänger aus den Berufsschulen (BOSP), eine EQ-Maßnahme beim AFZ beginnen. Neben der Förderung der EQ, die durch die Agentur für Arbeit oder die Jobcenter erfolgt, wird die verwaltungsmäßige und sozialpädagogische Betreuung vom AFZ übernommen. Nach dem Abschluss der EQ ist vorgesehen, dass von diesen 250 EQ-Teilnehmerinnen und -Teilnehmern bis zu 100 eine Berufsausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes aufnehmen. Weitere 150 Personen sollen bereits während der EQ im Bereich der Betriebe der Privatwirtschaft eingesetzt werden. Dort soll nach einer erfolgreichen EQ auch ihre Übernahme in eine reguläre Berufsausbildung sichergestellt werden. 19. Wie viele Flüchtlinge wurden 2017 durch die Jugendberufsagenturen mit welchem Erfolg beraten? (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Stadtgemeinden) Für den Begriff „Flüchtlinge“ gibt es keine einheitliche gesetzliche Definition. Vor dem Hintergrund , dass Definitionen und Kennzeichnungen in den Landes- und Bundesbehörden unterschiedlich gehandhabt werden und nicht in allen Institutionen der Jugendberufsagentur in der Freien Hansestadt Bremen die Kategorie „Flüchtling“ erfasst wird, liegen über die Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 24 Gesamtheit aller bei den Partnern der Jugendberufsagentur (Bremen und Bremerhaven) keine statistischen Daten vor. Im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Jugendhilfe, der Aufsuchenden Beratung Bremen sowie der Aufsuchenden Beratung für Geflüchtete in der Jugendberufsagentur Bremen wurden unter der Kategorie „Geflüchtete“ 2017 insgesamt 72 Geflüchtete (davon 11 weiblich) in Beratungsprozessen begleitet. Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sind in jedem Einzelfall unterschiedlich, je nach den individuellen Voraussetzungen, die die jungen Menschen mitbringen und welche beruflichen Ziele und Wünsche sie haben. Alle jungen Menschen unter 25 Jahren - unabhängig von ihrem Herkunftsland – haben einen Beratungs- und Vermittlungsanspruch bei den Partnern der Jugendberufsagentur. Sind sie noch schulpflichtig, liegt die Zuständigkeit bei der Senatorin für Kinder und Bildung; sind sie nicht mehr schulpflichtig, bei der Berufsberatung oder bei den Jobcentern. Die Fachberatung Jugendhilfe begleitet in der Jugendberufsagentur alle Geflüchteten, die sich im Jugendhilfesystem befinden hinsichtlich ihrer Verselbständigungsmöglichkeiten und ihrer beruflichen Perspektiven und auch bei der Überleitung aus der Jugendhilfe in anschließende Leistungssysteme (z.B. Sozialgesetzbuch II). Die „Aufsuchende Beratung für Geflüchtete im Rahmen der Jugendberufsagentur“ unterstützt die jungen Menschen, die noch nicht in die Regelsysteme eingemündet sind, indem frühzeitig in Schulen und Übergangswohnheimen zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beraten wird. Die Aufsuchende Beratung für Geflüchtete wurde zum 15.08.2017 installiert, bis dahin wurden Geflüchtete von der „allgemeinen“ Aufsuchenden Beratung beraten. 20. Wurde das Personal der Jugendberufsagenturen für das Schuljahr 2017/2018 aufgestockt, weil mit einer Verdreifachung der Schulabgänger zu rechnen war? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Von Seiten der zuständigen Stellen wird keine Verdreifachung von Schulabgängerinnen und -abgängern festgestellt. Lediglich im Bereich der Abgängerinnen und Abgänger der Berufsorientierungsklassen mit Sprachförderung (BOSP) ist eine knappe Verdreifachung festzustellen. Darauf hat der Senat bereits mit dem unter Frage 13 geschilderten Programm „Bremer Integrationsqualifizierung (BIQ)“ reagiert. Für die zusätzlichen Beratungsbedarfe, die aufgrund erhöhter Zahlen von Schulabgängerinnen und Schulabgängern in Bremen und Bremerhaven entstehen, wurde die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven um fünf Stellen personell aufgestockt. Eine Aufsuchende Beratung für Geflüchtete wurde in der Jugendberufsagentur Bremen für die Bedarfe aller jungen Geflüchteten zur Unterstützung bei der Erreichung eines Berufsabschlusses eingerichtet. Über eine Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen arbeitet sie seit August 2017 im Umfang von zwei Vollzeitvolumen in den Standorten Mitte und Nord der Jugendberufsagentur . Das Jobcenter Bremen hat sein Personal für den Bereich der unter 25jährigen (U25) nicht nur im direkten Zusammenhang mit geflüchteten Schulabgängerinnen und -abgängern aufgestockt . Es war und ist ein Aufwuchs im gesamten Personenkreis der unter 25jährigen mit Fluchterfahrung zu verzeichnen. Deshalb ist neben der Stärkung der vorhandenen Teams, die Einrichtung eines zusätzlichen Teams in Planung. Insgesamt wurden der Jugendberufsagentur 32 Arbeitsvermittlungsstellen im Bereich U25 bewilligt. Da die Jugendberufsagentur aufgrund des bisher niedrigen Personalschlüssels die Einarbeitung des zahlreichen neuen Personals nicht gewährleisten kann, erfolgt deren Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 25 Einarbeitung zunächst im Bereich der über 25jährigen (Ü25). Die Umsetzung der Aufstockung in der Jugendberufsagentur selbst ist daher ab Herbst 2018 geplant. Das Jobcenter Bremerhaven hat keine zusätzlichen Stellen geschaffen. 21. Welche Erfahrungen gibt es zum Übergang von jungen Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, die über fünfzehnjährig in Bremen ankommen a) in Gymnasialklassen und b) in ein Studium? Welches Verbesserungspotential wird an den Schnittstellen identifiziert und was ist zur Verbesserung geplant? Für Schülerinnen und Schüler, die auf der Schwelle zwischen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II zuwanderten, hat es bereits in der Vergangenheit Unterrichtsangebote gegeben, die auf die Gymnasiale Oberstufe (GyO) vorbereiteten. Die Versetzungsentscheidung in die Gymnasiale Oberstufe selbst konnte auf der Grundlage einer Einzelfallentscheidung getroffen werden. Seit 2015 sieht sich das Schulsystem mit der neuen Aufgabe konfrontiert, dieses Integrationsangebot für eine deutlich gestiegene Zahl von Schülerinnen und Schülern vorzuhalten. Daher hat der Senat systematische Regelungen für „Vorbereitungsklassen“ zur Vorbereitung auf die GyO und zur Versetzung in die GyO gefunden (Beschluss der Deputation für Kinder und Bildung in ihrer Sitzung am 24.05.2017). Die Vorbereitungsklassen richten sich an zwei verschiedene Gruppen vom Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund: Zum einen geht es um Schülerinnen und Schüler, die noch in der Sekundarstufe I (Sek. I) zuwandern und am Ende der Sek. I unter der Bedingung, ihre Deutschkenntnisse durch den Besuch einer Vorbereitungsklasse zu verbessern, regelhaft in die GyO versetzt werden , wenn ihre Leistungen eine erfolgreiche Karriere in der Sek. II - und damit den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife - versprechen. Zum anderen sollen Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters direkt in die Sek. II eintreten und aufgrund ihrer Vorbildung voraussichtlich in der Lage sind, die Allgemeine Hochschulreife zu erwerben, eine Vorbereitungsklasse besuchen, an deren Ende sie den Mittleren Schulabschluss (MSA) ablegen. Sofern sie sich durch diesen qualifizieren (Kernfächer im Durchschnitt 3,0 – und alle anderen Fächer im Durchschnitt 3,0), werden sie in die GyO versetzt. Gemäß erster Erfahrungen mit dem Modell „Vorbereitungsklassen“ weitete der Senat zum Schuljahr 2017/2018 das grundsätzlich einjährige Modell auf ein zweijähriges aus. Dabei liegt der Schwerpunkt im ersten Jahr auf der Sprachförderung, im zweiten Jahr auf der fachlichen Vorbereitung. Damit wird der Erfahrungswert konzediert, wonach selbst leistungsstarke zugewanderte Schülerinnen und Schüler regelmäßig mehr als eine einjährige - und zudem eine fachbezogene - Förderung benötigen, um den Mittleren Schulabschluss erreichen zu können. Verbesserungen strebt der Senat an im Hinblick auf eine einheitliche Testung im Zugang zur Vorbereitungsklasse und die weitere curriculare Ausgestaltung insbesondere des zweiten Jahres der Vorbereitungsklasse. Um Berührungsängste zur akademischen Ausbildung in einem den Menschen fremden Land abzubauen, wurde das Programm „IN-Touch“ initiiert, durch das geflüchtete Menschen mit akademischem Hintergrund und guten Deutsch- oder Englischkenntnissen - unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Anerkennung ihrer Bildungsnachweise - englisch- und deutschsprachige Vorlesungen und Seminare der Hochschulen besuchen können. Es wurde im Sommersemester 2014 neu geschaffen. Das Programm hat niedrigschwellige Zugangsvoraussetzungen und vermittelt zunächst ein Bild vom Studium und vom Campusleben. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 26 Das Land Bremen hat darüber hinaus die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Hochschulen Geflüchteten mit im Heimatland erworbener Hochschulzugangsberechtigung (HZB), aber ohne direkte HZB oder ohne Nachweis von fluchtbedingt verloren gegangenen Zeugnissen durch eine Zugangsprüfung den Zugang zu allen Bremer Hochschulen eröffnen können. Für diese Personen, aber auch für Studierwillige mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, wurden gebührenfreie Vorbereitungsstudien für Studierende eingerichtet, die je nach persönlicher Voraussetzung ausschließlich Sprachkurse oder Sprachkurse mit zusätzlichen Fachkursen anbieten. Die administrative Bearbeitung und Organisation von Sprachkursen und Zugangsprüfung liegt beim Hochschulbüro HERE, das als Zentrale Betriebseinheit der vier staatlichen Hochschulen von der Senatorin für Wissenschaft , Gesundheit und Verbraucherschutz eingerichtet und befristet genehmigt wurde. Sowohl die niedrigschwelligen Angebote als auch die Vorbereitungsstudien sind stark nachgefragt und weit überzeichnet. Sie sind in hohem Maße erfolgreich. Im Herbst 2017 haben die ersten Vorbereitungsstudierenden ihre Sprachprüfungen mit einer Erfolgsquote von 87 % abgelegt. Bereits von Beginn an sind die bremischen Vorgehensweisen und Maßnahmen zur Integration von geflüchteten Menschen in das Hochschulsystem hoch gelobt und sowohl vom Bremer Senat als auch aus Bundesmitteln finanziell unterstützt worden. Das Programm „IN-Touch“ wird von der EU-Kommission als Good Practice Beispiel auf ihren Webseiten gelistet und wurde bereits mehrfach – auch im Ausland – kopiert. Es ist festzustellen , dass die Erfahrungen beim Übergang junger Menschen, die in ihrer Heimat bereits kurz vor Aufnahme eines Hochschulstudiums standen oder dieses oder eine akademische Weiterbildung (Promotion) bereits begonnen hatten, in ein Hochschulstudium äußerst positiv sind. 22. Inwiefern kann der Senat auf die gelingende Integration von bleibeberechtigten engagierten Flüchtlingen im Bereich Sprach- oder Kompetenzerwerb und Ausbildung oder Arbeit selbst steuernd durch Unterstützungsmaßnahmen oder Kooperationen Einfluss nehmen und tut er das in ausreichendem Maße? Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport fördert Sprachkurse für erwachsene Asylsuchende und Geduldete, die keinen oder noch keinen Anspruch auf die Zulassung zu einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder auf Sprachkurse nach der berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV) haben. Es sollen Kompetenzen vermittelt werden, die helfen, den Alltag sprachlich besser bewältigen zu können. Dazu gehören allgemeine Sprachkurse der Niveaustufen A1 bis B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen Sprache sowie Kurse für Zweitschriftlernende. Für die Integrationskurse des BAMF erfolgt eine ergänzende Förderung der Kinderbetreuung, um insbesondere Frauen den Zugang zu den Integrationskursen zu erleichtern. Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat ein neues, aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziertes Programm entwickelt, das die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund , speziell Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung fördert. Das Programm soll dort greifen, wo bestehende Instrumente zur Integration von Institutionen wie Jobcentern , Agentur für Arbeit, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund gesetzlicher Bestimmungen keine Förderung ermöglichen können. Damit erfolgt die passgenaue und bedarfsorientierte Unterstützung zur Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 27 Darüber hinaus besteht von Seiten des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen ein regelmäßiger Austausch mit den Jobcentern im Land, der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven , dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie anderen senatorischen Behörden (Senatorin für Kinder und Bildung, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport), um u.a. Förderinstrumente dieser Institutionen abzustimmen und Erfahrungen und Erkenntnisse auszutauschen. Zusätzlich besteht eine Vernetzung mit Bundesprogrammen wie dem „IQ-Netzwerk. Integration durch Sprache“ (Landesnetzwerk Bremen) sowie dem „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz“ (bin). Die zuständigen senatorischen Behörden begleiten diese Programme aktiv. Die Programme stellen eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Förderangeboten dar. Die Steuerungsprozesse und Kooperationen der senatorischen Behörden werden als angemessen und ausreichend angesehen, um die im Land Bremen vorgehaltenen Angebote für geflüchtete Menschen zu vernetzen, zu professionalisieren und, da wo notwendig, zu ergänzen. 23. Welche gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen hätten Versäumnisse für Bremen in diesem Bereich? Eine nichtgelingende Integration in den Arbeitsmarkt hat in erster Linie immer negative Auswirkungen für die betroffenen Menschen. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen von Versäumnissen bei der Integration von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt können vielfältig und langanhaltend sein. Daher ergänzt der Bremer Senat mit dem aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Programm für Menschen mit Migrationshintergrund, speziell geflüchtete Menschen zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung, inkl. Sprachförderung („Integration in Bremen und Bremerhaven“) die Förderangebote der Regelsysteme des Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch II bis zum Jahr 2022. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft