– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1682 Landtag 29.05.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 9. März 2018 Entwicklung des Studiengangs Soziale Arbeit „Es gibt einen erheblichen Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik. Obwohl in immer mehr Bereichen qualifizierte Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter gebraucht werden, wurden in den Neunzigerjahren an der Universität entsprechende Studiengänge geschlossen und der Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschulen Bremen erheblich verkleinert. Bisher standen etwa 120 Studienanfängerinnen - und -anfängerplätze an der Hochschule Bremen rund 3 000 Bewerbungen im Bachelor gegenüber. Im Wissenschaftsplan 2020 heißt es in Bezug auf den Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschule: „Das Land erwartet eine Stärkung des Profilbereichs Soziale Arbeit.“ Diese Vorgabe ist angesichts der gesellschaftlichen Bedarfe richtig, sie wurde aber vom Land nicht mit entsprechend höheren Mitteln unterfüttert . Stattdessen hat der Senat mit der Hochschule Bremen einen dualen Studiengang Soziale Arbeit vereinbart, in dem insbesondere Fachkräfte für den öffentlichen Dienst ausgebildet werden. Strittig war dabei die Frage, ob dieser duale Studiengang zusätzliche Kapazitäten schafft oder aber mit den bisherigen Plätzen verrechnet wird. Im Mai 2016 hat der Senat in der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) dazu folgendes erklärt: „Die Hochschule Bremen wird weitere Anstrengungen unternehmen, um eine Zielzahl von 120 Studienanfängerinnen- und -anfängerplätzen zu gewährleisten . 15 Studi-enanfängerplätze werden über die vorhandene reguläre Studienplatzkapazität hinaus zusätzlich für den dualen Studiengang Soziale Arbeit zur Verfügung stehen“. Tatsächlich ist die Zahl der Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze aber nicht gestiegen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze wurden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren jeweils vorgehalten? a) wie viele davon waren über Grundmittel finanziert, b) wie viele über Hochschulpaktmittel, c) wie viele über Mittel der Senatorin für Finanzen (dualer Studiengang), d) wie viele Plätze wurden für gerichtliche Vergleiche und gegebenenfalls Beschlüsse vorgehalten? 2. Wird aktuell die Ankündigung des Senates aus der Fragestunde der Büregrschaft (Landtag) von Mai 2016 eingehalten, wonach eine Zielzahl von 120 gewährleistet und darüber hinaus 15 duale Studienplätze zusätzlich angeboten werden sollen? 3. Sollte es bei der Anzahl der Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze signifikante Rückgänge in den jeweiligen Finanzierungssäulen gegeben – 2 – haben: Wie erklärt sich das, und wie bewertet der Senat diesen Rückgang vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Wissenschaftsplan 2020 und der zitierten Ankündigung aus dem Mai 2016? 4. Wie viele Bewerbungen gab es in den vergangenen drei Jahren jeweils? Wie viele Bewerbungen gab es für den regulären und für den dualen Studiengang ? 5. Wie viele Studierende wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils über gerichtliche Vergleiche zugelassen? 6. Bewertet der Senat diese Anzahl an Studienplätzen angesichts des akuten Fachkräftemangels als ausreichend? 7. Wie viele Stellen in welchen Personalkategorien sind an der Hochschule Bremen für den dualen Studiengang Soziale Arbeit zusätzlich geschaffen worden, und wie viele davon sind bereits besetzt? 8. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Lehrenden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren entwickelt? a) hinsichtlich der Betreuungsrelation, b) dem Verhältnis hauptberuflich Beschäftigter und Lehrbeauftragter auf Honorarbasis und c) des Anteils befristeter Verträge? 9. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung des Profilbereichs der Sozialen Arbeit an der Hochschule Bremen, damit die Zahl der Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze zum Wintersemester 2018/2019 wieder auf mindestens 120 und darüber hinaus zusätzliche duale Studienplätze erhöht werden kann? 10. Welchen Fachkräftebedarf sieht der Senat für das Land Bremen und die hier tätigen Freien Träger in den Bereichen Soziale Arbeit und Sozialpädagogik bis 2025 und 2030? 11. Welche konkreten Überlegungen gibt es, wie die Bereiche Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik an der Hochschule und der Universität im Rahmen des Wissenschaftsplans 2025 nachhaltig gestärkt beziehungsweise wieder oder neu eingeführt werden können? 12. Ab wann und mit welchen Kapazitäten soll der geplante Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule starten? 13. Inwiefern hat sich der Start des Masterstudiengangs, für den seit spätestens 2016 konkrete Planungen vorliegen, auch durch die fehlende Finanzierung verzögert? Aus welchen Mitteln (Grundmittel, befristete Sondermittel wie der „Zukunftsfonds“, indirekt über Hochschulpaktmittel [HSP-Mittel] und so weiter) soll die Finanzierung nach aktuellem Stand erfolgen? 14. Mit welchen Zielzahlen für Studienanfängerplätze im Bachelor, im dualen Bachelor und im einzurichtenden Masterstudiengang Soziale Arbeit kalkuliert der Senat aktuell für den Wissenschaftsplan 2025? 15. Wie viel zusätzliche Mittel für Personal in der Lehre und Verwaltung sollen dafür bereitgestellt werden? Werden zusätzliche Raumkapazitäten an den jeweiligen Hochschulen gebraucht? 16. Ist die Freie Hansestadt Bremen aktuell der einzige Dienstherr im dualen Studiengang? Inwiefern ist hier geplant, auch Träger der Freien Wohlfahrtspflege einzubeziehen, und wie würde sich das Verhältnis von dualen Studienplätzen zu den Studienplätzen im Bereich Soziale Arbeit insgesamt dadurch verändern? – 3 – 17. Gibt es im Land Bremen aktuell Pläne, einen berufsbegleitenden Bachelor Soziale Arbeit/Sozialpädagogik zusätzlich zum bisherigen dualen Angebot einzuführen, um Personen aus der Praxis eine akademische Weiterqualifizierung anzubieten?“ Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 29. Mai 2018 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Wie viele Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze wurden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren jeweils vorgehalten ? a) wie viele davon waren über Grundmittel finanziert, b) wie viele über Hochschulpaktmittel, c) wie viele über Mittel der Senatorin für Finanzen (dualer Studiengang), d) wie viele Plätze wurden für gerichtliche Vergleiche und gegebenfalls Beschlüsse vorgehalten? In der Zulassungszahlensatzung der Hochschule Bremen wurden auf Grundlage der Kapazitätsberechnung folgende Studienanfängerzahlen festgesetzt: Studienjahr Studienanfängerzahl 2015/2016 100 2016/2017 100 2017/2018 80 Zu 1.a) und b) Studienjahr Studienanfängerplätze finanziert aus dem Grundhaushalt Studienanfängerplätze finanziert aus Hochschulpaktmitteln 2015/2016 58 42 2016/2017 58 42 2017/2018 56 24 Zu 1 c) Studienjahr über die Senatorin für Finanzen finanzierte Plätze (dualer Studiengang ) 2016/2017 15 2017/2018 15 Zu 1. d) Es wurden keine Plätze für gerichtliche Vergleiche oder Ähnliches separat vorgehalten . Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzungen ergaben sich aufgrund gerichtlicher Beschlüsse beziehungsweise Vergleiche zusätzliche Zulassungen im Umfang von: – 4 – Studienjahr Zusätzliche Zulassungen 2015/2016 20 2016/2017 29 2017/2018 11 Zu Frage 2: Wird aktuell die Ankündigung des Senates aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) von Mai 2016 eingehalten, wonach eine Zielzahl von 120 gewährleistet und darüber hinaus 15 duale Studienplätze zusätzlich angeboten werden sollen? Es wurden im Studienjahr 2016/2017 insgesamt 144 Studienanfängerinnen/ Studienanfänger und im Studienjahr 2017/2018 108 Studienanfängerinnen /Studienanfänger zugelassen. Auf den dualen Studiengang entfallen im Studienjahr 2016/2017 15 Studienanfängerinnen/Studienanfänger und im Studienjahr 2017/2018 17 Studienanfängerinnen/Studienanfänger. Zu Frage 3: Sollte es bei der Anzahl der Studienanfängerinnen- und -anfängerplätze signifikante Rückgänge in den jeweiligen Finanzierungssäulen gegeben haben: Wie erklärt sich das und wie bewertet der Senat diesen Rückgang vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Wissenschaftsplan 2020 und der zitierten Ankündigung aus dem Mai 2016? Der Zuschuss zum Globalhaushalt der Hochschule Bremen ist in den letzten drei Jahren jeweils moderat angestiegen. Der Rückgang der Studienanfängerinnen - und -anfängerzahlen ist somit nicht auf geänderte finanzielle Rahmenbedingungen zurückzuführen. In den vergangenen Studienjahren hat die Hochschule Bremen zum Teil zusätzliche Studienanfängeinnen/Studienanfänger in dem Studiengang Soziale Arbeit aufgenommen um ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Hochschulpakt erfüllen zu können. Im vergangenen Jahr sah sich die betreffende Fakultät zu einer vergleichbaren Anstrengung wie in den Vorjahren nicht in der Lage. Zu Frage 4: Wie viele Bewerbungen gab es in den vergangenen drei Jahren jeweils? Wie viele Bewerbungen gab es für den regulären und für den dualen Studiengang? Bewerberinnen- und Bewerberzahlen Studiengang Soziale Arbeit: Studienjahr Bewerberinnen- und Bewerberzahlen 2015/2016 3.228 2016/2017 2.562 2017/2018 2.482 Bewerberinnen- und Bewerberzahlen Dualer Studiengang Soziale Arbeit: Studienjahr Bewerberinnen- und Bewerberzahlen 2016/2017 271 2017/2018 260 Zu Frage 5: Wie viele Studierende wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils über gerichtliche Vergleiche zugelassen? Anzahl der Zulassungen über gerichtliche Vergleiche: Studienjahr Zulassungen 2015/2016 20 2016/2017 0 2017/2018 4 – 5 – Abweichungen in dieser Übersicht im Vergleich zur Antwort auf die Frage 1d ergeben sich, da an dieser Stelle lediglich die zusätzlichen Zulassungen aufgeführt sind, die sich aufgrund gerichtlicher Vergleiche ergaben. Dagegen schließt die Aufstellung zu Frage 1d gerichtliche Beschlüsse und gerichtliche Vergleiche mit ein, wodurch sich insgesamt eine höhere Zahl ergibt. Zu Frage 6: Bewertet der Senat diese Anzahl an Studienplätzen angesichts des akuten Fachkräftemangels als ausreichend? Der Senat schätzt, dass die momentanen Kapazitäten zur Deckung des Bedarfes der nächsten Jahre noch nicht vollständig ausreichen. Der Senat erwartet, dass in der Sozialen Arbeit mittels der Einführung des dualen Studienganges und der in der Antwort zu Frage 9 ausgeführten Weiterentwicklung des Studienbereiches perspektivisch ein deutlicher Anstieg der Anzahl an Fachkräften eintreten wird. Dennoch sieht es der Senat weiterhin als erforderlich an, die Frage, der Schaffung zusätzlicher Studienplätze im Studienbereich , im Zuge der Wissenschaftsplanung zu entscheiden. Zusätzlich zu den Absolventinnen und Absolventen der Hochschule Bremen können für die bremische Verwaltung regelmäßig auch Bewerberinnen und Bewerber gewonnen werden, die an anderen Hochschulen einen entsprechenden Abschluss erworben haben. Zu Frage 7: Wie viele Stellen in welchen Personalkategorien sind an der Hochschule Bremen für den dualen Studiengang Soziale Arbeit zusätzlich geschaffen worden und wie viele davon sind bereits besetzt? Es wurden drei Hochschullehrerinnenstellen/Hochschullehrerstellen und eine halbe Stelle für eine wissenschaftlichen Mitarbeiterin/einen wissenschaftlichen Mitarbeiters geschaffen. Für die Hochschullehrerinnenstellen/ Hochschullehrerstellen laufen die Berufungsverfahren, die Wissenschaftliche Mitarbeiter (WiMi)-Stelle ist besetzt. Zu Frage 8: Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Lehrenden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren entwickelt? a) hinsichtlich der Betreuungsrelation, b) dem Verhältnis hauptberuflich Beschäftigter und Lehrbeauftragter auf Honorarbasis und c) des Anteils befristeter Verträge? Zu 8. a) Die Betreuungsrelation Studierende/Lehrende stellt sich wie folgt dar: Studienjahr Betreuungsrelation 2015/2016 45,22 / 1 2016/2017 47,08 / 1 2017/2018 42,60 / 1 Zu 8. b) Hauptamtlich Beschäftigte in Vollzeitäquivalent (VZÄ) zum Jahresende: Jahr Prof. LfbA Summe Dez. 2015 6,83 3,25 10,08 Dez. 2016 6,00 3,75 9,75 Dez. 2017 8,00 2,00 10,00 Anzahl und Verhältnis der Lehrbeauftragten zu den hauptamtlich Beschäftigten : – 6 – Studienjahr Anzahl Verhältnis hauptberuflich Beschäftigter zu Lehrbeauftragten 2015/2016 57 17,5% 2016/2017 55 17,7% 2017/2018 57 17,5% Zu 8. c) Hauptamtlich Lehrende mit befristeten Verträgen: Studienjahr Anteil 2015/2016 12,40% 2016/2017 17,95% 2017/2018 0,0% Zu Frage 9: Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung des Profilbereichs der Sozialen Arbeit an der Hochschule Bremen, damit die Zahl der Studienanfängerinnen/Studienanfängerplätze zum Wintersemester 2018/2019 wieder auf mindestens 120 und darüber hinaus zusätzliche duale Studienplätze erhöht werden kann? Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz stellt der Hochschule Bremen für die Weiterentwicklung der Sozialen Arbeit und insbesondere zur Einrichtung eines Masterstudiengangs Soziale Arbeit zusätzliche Mittel zur Finanzierung von zwei Professuren zur Verfügung. Die Besetzung der Stellen soll nach den Planungen der Hochschule bis zum Start des Masterstudiengangs erfolgt sein. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang entstehende Planungskosten ebenfalls mitzufinanzieren. Im Zuge des neuen Wissenschaftsplans 2025 soll die Finanzierung der Stellen in den Grundhaushalt überführt werden. Zu Frage 10: Welchen Fachkräftebedarf sieht der Senat für das Land Bremen und die hier tätigen Freien Träger in den Bereichen Soziale Arbeit und Sozialpädagogik bis 2025 und 2030? Der Fachkräftebedarf in den kommenden Jahren muss für die gesamte Jugendhilfe betrachtet werden (Jugendamt Bremen, Jugendamt Bremerhaven sowie Freie Träger der Jugendhilfe). Der Landesjugendhilfeausschuss wird hierzu 2018 einen Unterausschuss einrichten, in dem diese Fragestellung detailliert betrachtet wird. Der Bedarf für das Jugendamt Bremen als ein Teil der Jugendhilfe ist nur sehr schwer einzuschätzen, da er von einer Vielzahl an schwer kalkulierbaren und in Teilen kaum zu beeinflussenden Faktoren abhängt. Nach groben Schätzungen geht das Jugendamt allein für das Case Management für die nächsten Jahres aufgrund der Altersstruktur, dem größeren Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung , der inzwischen höheren Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt („Arbeitneh -mermarkt“) und den Möglichkeiten zur Weiterentwicklung für die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von einem geschätzten Bedarf von 15 bis 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro anno aus. Zu Frage 11: Welche konkreten Überlegungen gibt es, wie die Bereiche Soziale Arbeit/Sozialpädagogik an der Hochschule und der Universität im Rahmen des Wissenschaftsplans 2025 nachhaltig gestärkt beziehungsweise wieder oder neu eingeführt werden können? Der Wissenschaftsplan 2025 wird derzeit von der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz erarbeitet. Über einen weiteren Ausbau der Studienkapazität ist im Rahmen der Wissenschaftsplanung zu entscheiden; weitere Konkretisierungen können erst danach erfolgen Die Einführung eines neuen Angebots an der Universität Bremen ist nicht Bestandteil der aktuellen Überlegungen des Senats. – 7 – Zu Frage 12: Ab wann und mit welchen Kapazitäten soll der geplante Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule starten? Die Einrichtung des Studiengangs „Praxisforschung und Innovation in der Sozialen Arbeit“Master (M.A.) soll planmäßig zum Sommersemester 2019 mit 20 Studienanfängerinnen- und -anfängerplätzen erfolgen. Zu Frage 13: Inwiefern hat sich der Start des Masterstudiengangs, für den seit spätestens 2016 konkrete Planungen vorliegen, auch durch die fehlende Finanzierung verzögert? Aus welchen Mitteln (Grundmittel, befristete Sondermittel wie der „Zukunftsfonds“, indirekt über Hochschulpakt {HSP]-Mittel und so weiter) soll die Finanzierung nach aktuellem Stand erfolgen? Finanziell bedingte Verzögerungen sind dem Senat nicht bekannt. Der Akademische Senat der Hochschule Bremen hat die Einrichtung des Masterstudiengangs am 4. Juli 2017 beschlossen. Der Akkreditierungsantrag (Programmakkreditierung ) wurde Ende Januar 2018 bei der Agentur Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (AHPGS) vorgelegt. Nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens wird das Rektorat der Hochschule Bremen die Genehmigungder Einrichtung bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz beantragen. Zur Realisierung des Studienangebots werden der Hochschule Bremen zusätzlich zum Grundhaushalt bis 2020 Hochschulpaktmittel zur Finanzierung der Planungskosten sowie von zwei Professuren zur Verfügung gestellt. Ab 2021 sollen beide Stellen über den Wissenschaftsplan 2025 abgesichert werden. Zu Frage 14: Mit welchen Zielzahlen für Studienanfängerinnen- und -anfängerplätzen im Bachelor, im dualen Bachelor und im einzurichtenden Masterstudiengang Soziale Arbeit kalkuliert der Senat aktuell für den Wissenschaftsplan 2025? Der Entwurf des Wissenschaftsplans 2025 enthält keine studiengangsbezogenen Zielzahlen. Mit Hilfe der im Wissenschaftsplan 2025 beschriebenen Maßnahmen soll ein Beitrag zur Erreichung des Ziels „Wachsende Stadt“ geleistet werden, entsprechend ist grundsätzlich eine Stärkung der Profilbereiche der Hochschulen und damit auch der Sozialen Arbeit vorgesehen. Zu Frage 15: Wie viel zusätzliche Mittel für Personal in der Lehre und Verwaltung sollen dafür bereitgestellt werden? Werden zusätzliche Raumkapazitäten an den jeweiligen Hochschulen gebraucht? Hinsichtlich der zusätzlichen Personalkapazitäten wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 11 verwiesen. Inwiefern durch die bestehenden Planungen zusätzlicher Bedarf an Räumlichkeiten und Ausstattungen ausgelöst wird, wird derzeit erarbeitet. Zu Frage 16: Ist die Freie Hansestadt Bremen aktuell der einzige Dienstherr im dualen Studiengang? Inwiefern ist hier geplant, auch Träger der Freien Wohlfahrtspflege einzubeziehen und wie würde sich das Verhältnis von dualen Studienplätzen zu den Studienplätzen im Bereich Soziale Arbeit insgesamt dadurch verändern? Aktuell existieren für die Ausbildung im dualen Studiengang Soziale Arbeit sowohl ein Kooperationsvertrag mit der Freien Hansestadt Bremen als auch ein Vertrag mit dem Berufsbildungswerk. Die Einbeziehung weiterer Träger ist angestrebt . Die Einbeziehung weiterer Träger würde zu einer Ausweitung der Kapazitäten des dualen Studiengangs führen. Der Senat würde die damit einhergehende Stärkung des dualen Studiengangs begrüßen. Auf die Zahl der durch den Grundhaushalt beziehungsweise den Hochschulpakt finanzierten Studienplätze im Studiengang Soziale Arbeit ergäben sich keine Auswirkungen . – 8 – Zu Frage 17: Gibt es im Land Bremen aktuell Pläne, einen berufsbegleitenden Bachelor Soziale Arbeit/Sozialpädagogik zusätzlich zum bisherigen dualen Angebot einzuführen, um Personen aus der Praxis eine akademische Weiterqualifizierung anzubieten? Derartige Planungen werden nach Kenntnis des Senats derzeit nicht angestellt. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1682 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 9. März 2018 Entwicklung des Studiengangs Soziale Arbeit Antwort des Senats vom 29. Mai 2018