– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1685 Landtag 29.05.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 18. April 2018 Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Bremerhaven Frühgeborene haben zu Beginn ihres Lebens zumeist mit besonderen Problemen zu kämpfen und benötigen eine spezialisierte medizinische Versorgung. Um diese sicherzustellen, sind in Deutschland spezialisierte Einrichtungen an Krankenhäusern, sogenannte Perinatalzentren auch Frühchenstationen genannt , eingerichtet. In Bremerhaven wird die Frühchenstation im städtischen Klinikum Reinkenheide durch die AMEOS Gruppe (Sitz in Zürich, ist ein Gesundheitsdienstleister im deutschsprachigen Raum und betreibt Krankenhäuser , Pflege- und Eingliederungseinrichtungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz) betrieben. Durch einen laufenden Rechtsstreit zwischen der AMEOS Gruppe und dem Klinikum Reinkenheide ist der weitere Betrieb dieser Station derzeit jedoch ungewiss. Die nächsten auf die Versorgung von Frühgeborenen spezialisierten Einrichtungen in Reichweite befinden sich in Bremen- Nord und in Cuxhaven. Aus diesem Grund steht die Bedeutung einer solchen Einrichtung für die Versorgung von Risikoschwangeren und Frühgeborenen in Bremerhaven und der Region außer Frage. Wir fragen den Senat: 1. Kann AMEOS den Versorgungsauftrag für das Perinatalzentrum Level 2 in Bremerhaven kündigen, weil der Betrieb defizitär ist und ein Sicherstellungsauftrag nicht gewährt wird? 2. Wenn ja, zu wann kann der Versorgungsauftrag gekündigt werden? 3. Wie stellt der Senat die im Koalitionsvertrag vereinbarte neonatologische Versorgung auf Level 2 in Bremerhaven sicher, wenn AMEOS den Versorgungsauftrag kündigen kann und sollte? 4. Wie bewertet der Senat die Aufrechterhaltung des Perinatalzentrums Level 2 in Bremerhaven? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, ein Perinatalzentrum Level 2 im Rahmen eines Mutter-Kind-Zentrums, mit angeschlossener Geburtshilfe und Pädiatrie, an einem Standort in Bremerhaven mit Fördermitteln zu unterstützen ?“ Holger Welt, Stephanie Dehne, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 29. Mai 2018 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Kann AMEOS den Versorgungsauftrag für das Perinatalzentrum Level 2 in Bremerhaven kündigen, weil der Betrieb defizitär ist und ein Sicherstellungsauftrag nicht gewährt wird? – 2 – Die gesetzlichen Regelungen nach § 110 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sehen vor, dass ein Versorgungsvertrag nach § 109 Abs. 1 SGB V von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Jahr ganz oder teilweise gekündigt werden kann. Der jeweilige Krankenhausträger kann den Versorgungsvertrag kündigen, ohne dass besondere Kündigungsgründe vorliegen müssen. 2. Wenn ja, zu wann kann der Versorgungsauftrag gekündigt werden? Eine Kündigung des Versorgungsauftrages für Pädiatrie durch das AMEOS Klinikum Am Bürgerpark Bremerhaven kann nach § 110 Abs. 1 SGB V jederzeit mit einer Frist von einem Jahr erfolgen. Als Plankrankenhaus ist die Kündigung mit einem Antrag an die zuständige Landesbehörde auf Aufhebung oder Änderung des Feststellungsbescheids nach § 8 Abs. 1 Satz 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes zu verbinden, mit dem das Krankenhaus in den Krankenhausplan des Landes Bremen aufgenommen worden ist. Eine kurzfristige Aufkündigung des Versorgungsauftrages ist rechtlich somit nicht zulässig. 3. Wie stellt der Senat die im Koalitionsvertrag vereinbarte neonatologische Versorgung auf Level 2 in Bremerhaven sicher, wenn AMEOS den Versorgungsauftrag kündigen kann und sollte? Eine mögliche Kündigung des Versorgungsauftrages für Pädiatrie durch das AMEOS Klinikum Am Bürgerpark Bremerhaven wird gemäß § 110 Abs. 2 SGB V erst mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde wirksam. Da eine kurzfristige Rückgabe des Versorgungsauftrages nicht möglich ist und das Krankenhaus innerhalb des Übergangszeitraums von zwölf Monaten seinem Versorgungsauftrag unverändert nachzukommen hat, sind keine versorgungsspezifischen Engpässe zu erwarten. 4. Wie bewertet der Senat die Aufrechterhaltung des Perinatalzentrums Level 2 in Bremerhaven? In der Stadt Bremerhaven soll auch in Zukunft ein Perinatalzentrum für die neonatologische Versorgung von Früh- und Reifgeborenen nach Level 2 vorgehalten werden. Sofern das gegenwärtige Versorgungsangebot (Betrieb der Neonatologie durch das AMEOS Klinikum Am Bürgerpark in den Räumlichkeiten des Klinikums Bremerhaven-Reinkenheide) nicht fortgeführt wird, wird die zuständige Landesbehörde in Kooperation mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven die neonatologische/pädiatrische Versorgung innerhalb von zwölf Monaten neu regeln, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung dauerhaft zu gewährleisten. 5. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, ein Perinatalzentrum Level 2 im Rahmen eines Mutter-Kind-Zentrums, mit angeschlossener Geburtshilfe und Pädiatrie, an einem Standort in Bremerhaven mit Fördermitteln zu unterstützen ? Das Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) sieht unterschiedliche Möglichkeiten der Investitionsförderung vor. Gefördert werden insbesondere Errichtungs- (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau, Sanierung) und Erstbeschaffungsmaßnahmen als mittel- und langfristige Anlagegüter (§ 10 BremKrhG) sowie die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern (§ 11 BremKrhG). Die Förderung erfolgt durch feste jährliche Beträge , die in Abhängigkeit des Gesamtvolumens an Fördermitteln nach festgelegten Kriterien auf die Krankenhäuser im Land Bremen verteilt werden. Die vom Bundesgesetzgeber beabsichtigte Verstetigung des Krankenhausstrukturfonds stellt unter Umständen eine weitere Möglichkeit dar, um die Krankenhäuser im Lande Bremen finanziell zu unterstützen. Der Strukturfonds wird jeweils hälftig aus dem Gesundheitsfonds und von den Ländern finanziert und soll für weitere vier Jahre fortgesetzt werden. Gefördert werden insbesondere solche Maßnahmen, die zu einer strukturellen Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung führen. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1685 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 18. April 2018 Versorgung von Früh- und Neugeborenen in Bremerhaven