– 1 – B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 19 / 1687 Landtag 29.05.18 19. Wahlperiode Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. April 2018 Hooligan-Aufkleber auf dem Schlagstock eines Polizisten „Am 15. April 2018 trug ein Beamter der Bremer Polizei beim Einsatz am Weser -Stadion einen Schlagstock mit einem Aufkleber des Versandhandels „Spass kostet“. Dieses Unternehmen gilt in der Szene als rechtes Hooliganlabel , die Räumlichkeiten des Betreibers wurden 2006 im Zuge einer bundesweiten Razzia gegen die rechtsterroristische Gruppierung „Blood and Honour“ durchsucht (https://haskala.de/2012/09/10/blood-and-honour-thuringenmarcel -riese-degner-alias-quelle-2100/). Der Aufkleber auf dem Schlagstock sorgte für überregionale Presseberichterstattung. Schon am 23. August 2013 war ein Beamter der Bremer Spezialeinheiten bei Protesten gegen verschiedene Kundgebungen der Rechtspartei „Pro Deutschland “ dienstlich mit einem Aufnäher „Hey Fuck Face“ an der Schulter aufgefallen , wo normalerweise das Hoheitswappen angebracht wird. Beide Kennzeichnen dürften gegen das beamtenrechtliche Mäßigungsgebot und weitere Vorschriften verstoßen. Wir fragen den Senat: 1. Hat der Senat Kenntnis von diesen Vorfällen? 2. Sind dem Senat weitere ähnlich gelagerte Vorfälle bekannt geworden und welcher Art waren diese? 3. Gegen welche Vorschriften verstoßen derartige Aufkleber beziehungsweise Aufnäher bei dienstlichen Tätigkeiten? 4. Waren diese Abzeichen bereits im Einsatz aufgefallen (etwa den zuständigen Vorgesetzten), oder erst im Nachhinein durch Pressemeldungen oder Reaktionen auf Social-Media-Plattformen bekannt geworden? 5. Inwiefern wirkt der Senat darauf hin, dass Bedienstete der Polizei solche Vorfälle aktiv bei den Dienstvorgesetzten melden? 6. Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfällen gezogen und mit welchen Maßnahmen wird verhindert, dass zukünftig ähnliche Verstöße geschehen ?“ Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE Dazu Antwort des Senats vom 29. Mai 2018 Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnis von diesen Vorfällen? 2. Sind dem Senat weitere ähnlich gelagerte Vorfälle bekannt geworden und welcher Art waren diese? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. – 2 – Dem Senat ist der erwähnte Vorfall mit dem Aufkleber auf dem Schlagstock bekannt. Weitere Fälle, wie der in der Anfrage erwähnte Aufnäher wurden allerdings nicht gesondert dokumentiert und sind daher nicht recherchierbar . In der Vergangenheit gab es Einzelfälle, in denen einzelne Gruppen oder einzelne Polizeibeamte innerhalb der Polizei Bremen sogenannte Patches oder Aufkleber auf der Uniform oder auf Ausrüstungsgegenständen getragen haben, die nicht im Vorfeld genehmigt waren. So trug beispielsweise die Alarmhundertschaft 142 einen Patch an der Uniform, auf dem ein Teufel mit Einsatzmehrzweckstock in der Hand zu sehen war. Das Tragen des Patches wurde bereits vor einigen Jahren durch zuständige Vorgesetzte untersagt. Um der ungewollten Verbreitung von Patches oder Aufklebern innerhalb der Polizei Bremen entgegenzuwirken, ließ der Direktionsleiter der Direktion Einsatz, zuletzt im Januar 2018, alle getragenen Abzeichen erfassen und bewerten. Dem Aufkleber „Spass kostet“ vergleichbare Abzeichen wurden dabei nicht festgestellt. 3. Gegen welche Vorschriften verstoßen derartige Aufkleber beziehungsweise Aufnäher bei dienstlichen Tätigkeiten? Das Tragen beziehungsweise Mitführen solcher Aufkleber oder Aufnäher kann im Einzelfall einen Verstoß gegen allgemein beamtenrechtliche Pflichten begründen. Der Vorfall des Aufklebers ist Gegenstand entsprechender Ermittlungen. 4. Waren diese Abzeichen bereits im Einsatz aufgefallen (etwa den zuständigen Vorgesetzten), oder erst im Nachhinein durch Pressemeldungen oder Reaktionen auf Social-Media-Plattformen bekannt geworden? Der beschriebene Aufkleber wurde im Nachhinein über die mediale Berichterstattung bekannt. 5. Inwiefern wirkt der Senat darauf hin, dass Bedienstete der Polizei solche Vorfälle aktiv bei den Dienstvorgesetzten melden? 6. Welche Konsequenzen wurden aus diesen Vorfällen gezogen und mit welchen Maßnahmen wird verhindert, dass zukünftig ähnliche Verstöße geschehen ? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden des Polizeivollzugsdienstes werden seitens der Vorgesetzten dazu angehalten, erkannte Unregelmäßigkeiten zu melden. In der Polizei Bremen wurde darüber hinaus ausdrücklich untersagt, Aufkleber und/oder dergleichen an Mehrzweckeinsatzstöcken oder anderen polizeilichen Einsatzmitteln ohne Genehmigung der Abteilungsleitung anzubringen . Weiter wurde angeordnet, alle nicht bereits autorisierten aber angebrachten Zeichen, Aufkleber oder sonstige Kennzeichen unverzüglich zu entfernen. Eine individuelle Kennzeichnung von personenbezogenen Einsatzmitteln ist angesichts ihrer Vielzahl jedoch grundsätzlich angezeigt, um einem versehentlichen Vertauschen der Gegenstände entgegenzuwirken . Um der bestehenden Ve-wechslungsgefahr sachgerecht zu begegnen, wird ein neutrales System mit Kennziffern zur Beschriftung der persönlichen Ausrüstung eingeführt. In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven werden aktuell die Bekleidungsund Ausrüstungsvorschriften überarbeitet. In diesem Zusammenhang werden Regelungen vorgeschlagen, die den Beamten ausschließlich die Verwendung dienstlicher Ausrüstung gestattet und jede Veränderung dieser Ausrüstung untersagt. Bremische Bürgerschaft Drucksache 19 / 1687 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. April 2018 Hooligan-Aufkleber auf dem Schlagstock eines Polizisten