1 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1733 Landtag 19. Wahlperiode 26.06.18 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 3. Mai 2018 „Sicherung des Schulsportunterrichts“ Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet: „Sport ist das einzige Bewegungsfach in der Schule und neben Deutsch und Mathematik das einzige Unterrichtsfach, das von Jahrgang eins bis zum Schulabschluss der allgemeinbildenden Schule und darüber hinaus auch noch in der Berufsschule verbindlich unterrichtet wird. Anfang 2017 betonten die Kultusministerkonferenz und der Deutsche Olympische Sportbund in ihren gemeinsamen Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Schulsports 2017 bis 2022 dessen Bedeutung: „Bewegung, Spiel und Sport sind für eine gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung. Damit leistet der Schulsport einen anerkannten Beitrag zur Bildung und Erziehung sowie insbesondere auch zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung aller jungen Menschen. Aufgrund der zentralen Bedeutung von Bewegung , Spiel und Sport sollten alle Kinder und Jugendlichen in der Schule die Möglichkeit erhalten , die förderlichen Potenziale des Schulsports für das Lernen, vor allem aber für physische Gesundheit zu nutzen. Insbesondere fördert der Sport die körperliche und motorische Entwicklung; er bietet aber stets auch soziale, emotionale und kognitive Lern- und Erfahrungsgelegenheiten .“ In Bremen wird Sport laut Stundentafel in der Grundschule mindestens zweistündig, in der Mittelstufe dreistündig und in der Gymnasialen Oberstufe mindestens zweistündig unterrichtet. In vielen Stadtteilen ist dies jedoch nicht möglich, weil die notwendigen Unterrichtsräume – Sporthallen an Schulen – nicht vorhanden sind. Dies gewinnt im Rahmen der Schulstandortplanung umso mehr an Bedeutung, weil in den nächsten Jahren mit erhöhten Schülerzahlen in ganz Bremen zu rechnen ist. Wir fragen den Senat: 1.) Wie hoch ist die mögliche Abdeckung des verpflichtenden Schulunterrichts durch Räumlichkeiten/Sporthallen (bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen)? 2.) Welche sonstigen Räumlichkeiten (Vereinshallen, Spielplätze, Klassenräume etc.) werden für den Sportunterricht genutzt und wie gestaltet sich diesbezüglich die prozentuale Verteilung? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 3.) Ist bei den geplanten Schulneubauten auch der Bau von Schulsporthallen vorgesehen (bitte nach Stadtteilen und Größe der Hallen aufgeschlüsselt darstellen)? 4.) Welchen Beitrag können von Sportvereinen geplante Hallen für die Sicherstellung des Schulsports leisten? 5.) Trifft es zu, dass bei den Schulneubauten die Sporthalle als Unterrichtsraum für das Bewegungsfach Sport stets als letztes gebaut wird mit dem Effekt, dass ein regulärer Sportunterricht über die Bauzeit nicht möglich ist? 6.) Wie wird das Fehlen von Schulsporthallen kompensiert (bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen)? 7.) Ist vorgesehen, in den nächsten Jahren Schulsporthallen aufzugeben? Falls ja, bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen. 8.) Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, bei Schulneubauten auf engem Innenstadtraum auch Sporthallen auf zwei Etagen zu bauen, wie dies bereits etwa in Berlin mit zwei aufeinandergestapelten Zweifeldhallen umgesetzt wird? 9.) Wie wird die geplante Aufgabe von Sporthallen mit den anderen Nutzern (organisierter Sport, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport) vorab abgestimmt ?“ Der Senat beantwortet die Frage wie folgt: Zu Frage 1: Wie hoch ist die mögliche Abdeckung des verpflichtenden Schulunterrichts durch Räumlichkeiten/Sporthallen (bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen)? Stadtgemeinde Bremen: Folgende Übersicht gibt Auskunft über den aktuellen Schulsport in Wochenstunden: Region Sportunterricht in Wochenstunden nach Stundentafel Maximale theoretische Sporthallenkapazität Nord 1.338 1.620 West 1.467 1.222 Mitte 1.794 1.605 Süd 1.308 1.353 Ost 1.533 1.595 Gesamt 7.440 7.395 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Für die Ermittlung der maximalen theoretischen Hallenkapazitäten werden folgende Berechnungen zu Grunde gelegt: Einfeldhallen werden mit 40 Wochenstunden angerechnet, Zweifeldhallen mit 60 Wochenstunden und Dreifeldhallen mit 80 Wochenstunden. Gymnastikräume werden nicht angerechnet. Die Berechnung erfolgt unter Einbeziehung angemieteter Sporthallen, jedoch ohne Berücksichtigung von Hallenbädern und des Schul-Wassersportzentrums Werdersee. Es konnte vorerst keine Erfassung sonstiger Sport-Unterrichtsstätten, wie Fitness-Studios, Tanzstudios, Tennisanlagen, o.ä. vorgenommen werden. Überregional belegte Hallen werden in der Übersicht für ihre Standortregion gezählt. Insgesamt ergibt sich bei dieser Betrachtung derzeit zwar ein lediglich leicht negativer Saldo. Tatsächlich ist den Schulen aus zeitorganisatorischen Gründen eine durchgehende Nutzung, der Hallen in dem angenommenen Zeitfenster von 8:00 bis 16:00 Uhr jedoch oft nicht möglich. Die Gründe hierfür sind standortbezogen sehr unterschiedlich und deshalb nicht zusammenfassend darstellbar. Vielfach ergeben sich Einschränkungen hierbei vor allem dadurch, dass Schulen noch Halbtagsschulen sind und ihren Unterricht im Zeitfenster bis 13:30 Uhr planen müssen, aus anderen Disparitäten zwischen schulischen Abläufen und theoretischen Hallenzeiten oder durch konkurrierende notwendige schulische oder vereinssportliche Nutzungen. Aus diesen Gründen kann ein deutlich höherer Teil des schulischen Sportunterrichts nicht durch vorhandene Sporthallenkapazitäten abgedeckt werden, als sich aus der Gegenüberstellung von Stundentafel und theoretischer Kapazitäten ergibt. Seestadt Bremerhaven: Für den Schulsport werden 34 Einfeldhallen/Bewegungshallen, sechs Zweifeldhallen und zwei Dreifeldhallen genutzt. In der Summe ergibt sich nach dem oben dargestellten Berechnungsverfahren eine Kapazität von 1.880 Unterrichtsstunden. In der Aufstellung sind die Sportamtshallen enthalten, die für Schulsport genutzt werden. Dies sind eine Einfeldhalle, vier Zweifeldhallen und eine Dreifeldhalle. Zu Frage 2: Welche sonstigen Räumlichkeiten (Vereinshallen, Spielplätze, Klassenräume , etc.) werden für den Sportunterricht genutzt und wie gestaltet sich diesbezüglich die prozentuale Verteilung? Die stadtbremischen Schulen nutzen aktuell 16 Vereinshallen sowie die Hallen der Universität Bremen, die von der Stadtgemeinde angemietet werden (siehe Anhang). Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Die Stadtgemeinde Bremen mietet 497 Wochenstunden in Vereinshallen an. Diese Hallen sind zum Teil Zwei- und Dreifeldhallen. Insgesamt werden 5.673 Stunden in der Woche unterrichtet . Da die Vereinshallen teilweise von zwei oder drei Klassen parallel genutzt werden können, liegt der Anteil des Schulsports darin geschätzt bei ca. 13 bis 15 %. Im Sommer nutzen Schulen für den Sportunterricht auch diverse Außenanlagen. Diese Außenanlagen führen im Winter oder bei schlechtem Wetter nicht zur Entlastung der Hallenkapazitäten . Die Nutzung von Klassenräumen für Sport ist nicht üblich. In einigen Schulen werden Aulen oder andere große Räumlichkeiten für Tanzkurse, Gymnastik, etc. genutzt. Auf Bremerhaven trifft die Nutzung sonstiger Räume für Schulsport nicht zu. Zu Frage 3: Ist bei den geplanten Schulneubauten auch der Bau von Schulsporthallen vorgesehen (bitte nach Stadtteilen und Größe der Hallen aufgeschlüsselt darstellen)? Bei geplanten Schulneubauten wird grundsätzlich auch der Bau von Schulsporthallen, bzw. die Kapazitätserweiterung bestehender Schulsporthallen mit berücksichtigt. Zu den im Rahmen der Fortschreibung der Schulstandortplanung vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgt derzeit ein Beteiligungsverfahren auf der Ebene der stadtbremischen Beiräte. Ein Aspekt dabei ist auch die Erfassung und angemessene Ausweitung der Kapazitäten im Schulsport. Eine Darstellung über die im Schulstandortplan vorgesehenen Maßnahmen soll der Deputation für Kinder und Bildung im Anschluss an dieses Beteiligungsverfahren in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Um den zunehmendem Bedarf an Klassenraumkapazitäten entsprechen zu können, werden in den kommenden Jahren neben Schulneubauten auch eine Vielzahl von Erweiterungsbauten an Schulen erstellt werden. In diesem Zusammenhang werden auch die erforderlichen Schulsportkapazitäten geprüft um gegebenenfalls hier bestehende Erweiterungsbedarfe zu identifizieren . Aktuell wird beispielsweise für die Oberschule an der Hermannsburg geprüft, ob die Sporthallenbedarfe für die langfristig geplante Vierzügigkeit in dem aktuell geplanten Ersatzneubau unter Berücksichtigung der Schule anderweitig zur Verfügung stehender Hallenkapazitäten gedeckt werden können oder perspektivisch den Bau einer weiteren Schulsporthalle erfordern. Auch in Bremerhaven wird beim Bau von Schulneubauten der Bau von entsprechenden Sporthallenkapazitäten grundsätzlich mit eingeplant und vorgesehen. Zu Frage 4: Welchen Beitrag können von Sportvereinen geplante Hallen für die Sicherstellung des Schulsports leisten? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 So wie bereits jetzt 16 Vereinshallen von der Stadtgemeinde Bremen angemietet werden, könnten auch weitere (sofern vorhanden) angemietet werden. Zuletzt hatte die Deputation für Sport über die Vergabe von Planungsmitteln zum Neubau von Vereinssporthallen in Findorff und Horn-Lehe entschieden. In das Verfahren der Priorisierung der Standorte war die Senatorin für Kinder und Bildung durch eine Abfrage der schulsportlichen Bedarfe in den jeweiligen Regionen im Vorfeld einbezogen worden. Diese neu geplanten zusätzlichen Vereinshallen werden auch zur Absicherung des Schulsports in den jeweiligen Regionen beitragen. In Bremerhaven werden keine Vereinssporthallen für den Schulsport angemietet. Schulsporthallen werden hingegen in den Nachmittags- und Abendstunden an Vereine vermietet. Daneben bestehen im Rahmen der Ganztagsschule vielfältige Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen, die auch die wechselseitige Nutzung von Hallen und Sportplätzen beinhalten . Zu Frage 5: Trifft es zu, dass bei den Schulneubauten die Sporthalle als Unterrichtsraum für das Bewegungsfach Sport stets als letztes gebaut wird mit dem Effekt, dass ein regulärer Sportunterricht über die Bauzeit nicht möglich ist? Bei Schulneubauten werden die Schulsporthallen grundsätzlich parallel mit dem Schulgebäude geplant und, wo möglich, auch parallel baulich umgesetzt. Die Inbetriebnahme von Schulgebäude und Schulsporthalle erfolgt in der Regel zum gleichen Zeitpunkt bzw. Eröffnungstermin und nicht zeitversetzt. Zu Frage 6: Wie wird das Fehlen von Schulsporthallen kompensiert (bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen)? Grundsätzlich werden kurzfristige, in der Regel durch Hallensanierungen ausgelöste Hallenausfälle durch Notpläne überbrückt. Dazu zählt die Nutzung von anderen Sporthallen, Sportunterricht im Freien, notfalls Bewegungsangebote innerhalb des Schulgebäudes. Aktuell fallen in der Stadtgemeinde Bremen drei Schulsporthallen langfristig aus: Im Ortsteil Oslebshausen sind die Hallenkapazitäten nach dem brandbedingten Wegfall der Sporthalle der Oberschule im Park derzeit nicht auskömmlich bemessen. Bis die geplanten Sporthallenneubauten an den Oberschulen im Park und Ohlenhof errichtet sind, wird es hier Engpässe geben. Im aktuellen Schuljahr sind die zur Verfügung stehenden Hallenzeiten in einer Konferenz unter Führung der Schulaufsicht verteilt worden, um alle Klassen mit wenigstens zwei Stunden Sport zu versorgen. Dies Verfahren wird für das kommende Schuljahr wieder praktiziert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 Im benachbarten Ortsteil Burg-Grambke fällt durch die Grundsanierung der Sporthalle am Schulzentrum an der Alwin-Lonke-Straße derzeit Sportunterricht teilweise aus, da eine Verlagerung der Angebote nach Oslebshausen aus vorgenanntem Grund nicht möglich ist. Für die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler, die Sportunterricht für das Abitur benötigen, wurden Hallenzeiten bei der Freien Christengemeinde e.V. in Gröpelingen angemietet. In Schwachhausen ist die Halle der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße wegen des umfassenden Sanierungsbedarfs nicht nutzbar. Hier wird der Sportunterricht durch Nutzung der Sporthalle des Turnvereins 1860 am Baumschulenweg sowie der Möglichkeiten, die die schuleigene Aula und die Außenanlagen bieten, zumindest eingeschränkt sichergestellt werden. In Bremerhaven treten im Zuge des Ausbaus bestehender Schulstandorte vereinzelt Engpässe bestehender Hallenkapazitäten auf. Diese können derzeit noch aufgefangen werden. Die weitere Entwicklung wird vom Schulamt Bremerhaven kontinuierlich überprüft. Zu Frage 7: Ist vorgesehen, in den nächsten Jahren Schulsporthallen aufzugeben? Falls ja, bitte nach Stadtteilen aufgeschlüsselt darstellen. Nein, es ist nicht vorgesehen, Schulsporthallen aufzugeben. Zu Frage 8: Wie bewertet der Senat die Möglichkeit, bei Schulneubauten auf engem Innenstadtraum auch Sporthallen auf zwei Etagen zu bauen, wie dies bereits etwa in Berlin mit zwei aufeinandergestapelten Zweifeldhallen umgesetzt wird? Die technische Lösung, Schulsporthallen auf zwei Etagen zu errichten, kann prinzipiell auch für Bremen und Bremerhaven in Erwägung gezogen werden. Die Machbarkeit einer solchen Lösung ist vorher zu prüfen und eng mit der Stadtplanung abzustimmen. Pläne für konkrete Standorte gibt es bisher nicht. Zu Frage 9: Wie wird die geplante Aufgabe von Sporthallen mit den anderen Nutzern (organisierter Sport, Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport) vorab abgestimmt? Derzeit ist, wie in der Antwort zu Frage 7 dargestellt, keine Aufgabe von Schulsporthallen geplant . Das Verfahren bei planbarer, temporärer Außerbetriebnahme von Schulsporthallen für notwendige Sanierungs- oder Umbauarbeiten stellt sich in der Stadtgemeinde Bremen folgendermaßen dar: Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Immobilien Bremen AöR informiert die nutzenden Ressorts (SKB und SJFIS) und den Landessportbund bzw. das Sporthallenmanagement über den Zeitraum, in der die Schulsporthalle nicht genutzt werden kann. Die Senatorin für Kinder und Bildung informiert die betroffenen Schulen. Die betroffenen Vereine und sonstigen Nutzer werden über den Landessportbund / das Sporthallenmanagement informiert. Sollte in Bremerhaven die Aufgabe eine Halle geplant werden, würden das Amt 40 und das Sportamt in die Vorgehensweise eingebunden werden. Von dort werden dann die jeweiligen Nutzenden informiert. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Anhang: angemietete Vereinssporthallen Empfänger Objekt Nutzungszeit Wochenstunden Jahresstunden TuS Huchting TH Obervielander Str. mind. 40/Woche 40 1600 TSV Lesum-Burgdamm TH Bördestraße 7:30 - 16:00 42,5 1700 SGO TH Sperberstraße 8:00 - 15:30 37,5 1500 TV Bremen 1875 TH Panzenberg 46 46 1840 Bremen 1860 VH (Baumschulenweg) mind. 60/Woche 66,5 2660 TUS Komet Arsten e.V. TH Egon-Kähler-Str. 24 24 960 TV Arbergen VH (Heisiusstraße) 08:00 - 15:00 35 1400 TURA Bremen TH Lissaer Str. donnerstags 12:30-15:30 3 120 TV Eiche Horn TH Berckstraße 30 30 1200 TUS Hastedt TH Jacobsberg 42 42 1680 TV Mahndorf TH Hexenstieg 8:00 – 14:00 30 1200 SV Werder TH Hemelinger Straße 30 30 1200 BTS Neustadt TH Volkmannstraße Mo, Di, Do 12:00- 15:00 9 360 Projektentwicklungs GmbH Höpkens Park Turnhalle Elisabethstr. 08:00-14:45 08:00-13:00 (Fr) 32 1280 Lüssumer SV VH (Bockhorner Weg) 30 30 1200 TV Bremen-Walle TH Am Hohweg nach Bedarf gegen Rechnung Universität Bremen TH am Sportturm 8:00- 15:00 35 1400 Universität Bremen TH Grazer Straße 8:00- 15:00 35 1400 Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft Drs-19-1733 unvoll. Anlage zu Drs. 19-1733