BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1750 Landtag (zu Drs. 19/1691) 19. Wahlperiode 10.07.18 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft (Landtag) vom 10.07.2018 "Sicherheit in Bremen nicht durch ausländische Konflikte und importierten Extremismus gefährden" (Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 29.05.2018) Die Fraktion der CDU hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Fast jede Woche finden deutschlandweit und in der Bremer Innenstadt Demonstrationen von Kurden statt, die sich gegen den türkischen Militäreinsatz in der nordsyrischen Provinz Afrin richten. Die Protestkundgebungen in Bremen sind bisher meistens friedlich verlaufen. Sie stellen dennoch ein Sicherheitsrisiko dar, auch weil der Konflikt auf türkischer Seite mehrheitlich anders bewertet wird. So sind beispielsweise im Februar rund 600 Menschen in Bremerhaven auf die Straße gegangen, um die türkische Militäroffensive in Nordsyrien zu unterstützen. Besorgniserregend in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Konflikt um Afrin ganz offensichtlich die Hemmschwelle einiger Gruppierungen zur Gewaltanwendung massiv gesenkt hat. Eine der PKK nahestehende „kurdische Jugendinitiative“ hat wegen der anhaltenden türkischen Militär-Offensive zu Vergeltungsschlägen in ganz Europa aufgerufen. In einer Erklärung – veröffentlicht auf der Seite Nuce Ciwan - Radikaler junger Blick“ - heißt es u.a. „wer den Krieg gegen unser Volk unterstützt und verteidigt wird dafür bezahlen müssen. Wenn uns niemand zuhören will werden wir jede Innenstadt Europas in Schutt und Asche legen. Egal wie und egal was an diesem Tag brennt, Europa muss verstehen das wir nicht zulassen werden, dass Efrîn fällt“. In der Erklärung werden ausdrücklich auch „staatliche Institutionen (SPD/CDU-Büros, Polizei , Gerichte)“ als Angriffsziel genannt. Auf diversen Internetseiten werden die auf Handyvideos aufgenommen zahlreichen Brandanschläge auf türkische Moscheen, Cafés und Gemüseläden hochgeladen und weitere angedroht. Hinterlassen werden regelmäßig Schmierereien wie „Rache für Afrin“ oder PKK-Slogans. Die letzte dokumentierte Aktion auf Nuce Ciwan datiert vom 04.05.2018. Auch Anschläge auf politische Einrichtungen wurden bereits mehrfach durchgeführt, wie die auf die CDU-Kreisgeschäftsstelle in Celle. Dabei wurden in der Nacht Fenster eingeschmissen und an die Fassade „fight for Afrin“ geschrieben. Gleiches geschah auch im Kreisberatungscenter der Bundeswehr in Celle. Auch zahlreiche SPD Geschäftsstellen wurden angegriffen und beschmiert. Diese Taten der letzten Wochen und Monate zeigen, welches Eskalationspotenzial der Konflikt insgesamt birgt. Die Landeskriminalämter haben unlängst davor gewarnt, dass kurdische und türkische Gangs den aktuell in der Türkei stattfindenden politischen Kampf auch in Deutschland austragen würden. Die z.T. massiven Auseinandersetzungen in zahlreichen deutschen Städten zeigen das hohe Gewaltpotenzial der rivalisieren-den Gruppen. Dabei bereitet insbesondere auch die Zusammenarbeit mit deutschen linksextremen oder autonomen Gruppierungen große Sorge. Auf dem linksradikalen Blog "Herz des Krieges" heißt es, der Kampf müsse auf die Straßen Europas getragen werden, "um Kriegsprofiteuren und Erdogan -Groupies aufzuzeigen, dass es für sie kein ruhiges Hinterland gibt!" Die Seite befürwortet Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 ausdrücklich "militante Aktionen". In Bremen erfolgt die Unterstützung kurdischer Proteste durch Linksextremisten in Form von diversen Informationsveranstaltungen und Aktionen, wie Mahnwachen und zahlreichen Demonstrationen des „Kurdistan Solidaritätskomitee Bremen“. Dazu zählt auch eine konkrete Unterstützung in Form von Spendensammlungen. Diese unheilvolle Allianz ist in vielen Städten zu beobachten und gehört verschärft beobachtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele laufende Ermittlungsverfahren gibt es in dem Bereich Ausländerextremismus, wie haben sich diese in dem Zeitraum von 2015 bis 2018 entwickelt und welche Deliktstypen sind zu nennen? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Tatorte und Ausführungsarten dieser Straftaten? Sind bei der Begehung bestimmte Muster erkennbar? 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus anderen Bundesländern zu solchen Anschlägen? 4. Inwieweit sind dem Senat Tatzusammenhänge zwischen Straftaten in Bremen und entsprechenden Taten im gesamten Bundesgebiet bekannt? 5. In wie vielen Fällen gab es zu den Taten Bekennerschreiben, welche Personen oder Organisationen haben sich zu den Taten bekannt und inwiefern wurden weitere Drohungen in den Schreiben ausgesprochen? In wie vielen Fällen konnte man aufgrund der hinterlassenen extremistischen Botschaften am Tatort auf die ausführende Tätergruppierung schließen? 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Vereine oder Zusammenschlüsse von PKK-Anhänger im Land Bremen? 7. Inwiefern werden diese Vereine oder Zusammenschlüsse zu öffentlichen Veranstaltungen des Senats oder der Bürgerschaft eingeladen? 8. Wie bewertet der Senats die Tatsache, dass Mitglieder beispielsweise der NAV-DEM von Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft und dem Präsidenten im Foyer des Hauses empfangen wurden und ein Dossier um die Vorkommnisse in Afrin entgegennahmen? 9. Wie viele Versammlungen wurden von den unter 6 genannten Vereinen und Personen mit welchem Veranstalter und welchem Thema in den Jahren 2016, 2017 bis heute (Stichtag 07.05.2018) angemeldet? 10. Welcher personelle Aufwand hat sich in der Begleitung dieser Demonstrationen bei der Polizei ergeben? 11. Für welche dieser Versammlungen wurden Auflagen mit welchem Inhalt erlassen? 12. Im Zusammenhang mit welchen dieser Versammlungen wurden Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Verstöße eingeleitet? 13. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, dass die PKK bzw. ihre „Unterstützervereine“ von Bremen aus gewaltsame Aktionen im Ausland unterstützen z.B. durch die Rekrutierung von Kämpfern, durch finanzielle oder logistische Hilfe? 14. Wie schätzt der Senat die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bremen durch PKK-Anhänger ein? 15. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit linksextremen oder autonomen Gruppen? 16. Welchen präventiven Ansätze verfolgt der Senat im Hinblick auf die Anhänger der PKK und inwieweit geht er offensiv gegen Unterstützervereine vor?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie viele laufende Ermittlungsverfahren gibt es in dem Bereich Ausländerextremismus , wie haben sich diese in dem Zeitraum von 2015 bis 2018 entwickelt und welche Deliktstypen sind zu nennen? Antwort: Die Entwicklung der Anzahl von Ermittlungsverfahren in dem Bereich Ausländerextremismus seit dem Jahr 2015 für das Land Bremen ist der nachfolgend dargestellten Übersicht zu entnehmen : 2015 2016 2017 2018 vorläufig Bremen Bremerhaven Bremen Bremer - haven Bremen Bremer - haven Bremen Bremerhaven § 20 Vereinsgesetz 13 16 3 1 11 1 §§ 25 ff. Versammlungsge - setz 3 2 - 5 - §§ 223 ff StGB Körperverletzungsdelikte 1 9 - 1 1 § 211 StGB Totschlag - 1 - - - § 129a StGB Kriminelle oder terror . Vereinigung im Ausland - 1 - 1 - § 303 StGB Sachbeschädigungen - 5 10 - - §§ 125 ff StGB Landfriedensbruch - 1 1 1 - § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - - - 1 - § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - - - 1 - Andere 1 5 8 1 - GESAMT 18 40 22 1 22 2 Eine Statistik, die eine Darstellung der derzeit in dem Bereich Ausländerextremismus laufenden Ermittlungsverfahren ermöglicht, wird nicht geführt. Eine Überprüfung der vorgenannten Ermittlungsverfahren im Hinblick auf einen „laufenden“ Verfahrensstatus wäre nur durch eine Einzelauswertung der genannten Ermittlungsverfahren möglich. Dies war mit einem vertretbaren Aufwand im Rahmen der Beantwortung nicht möglich. 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat hinsichtlich der Tatorte und Ausführungsarten dieser Straftaten? Sind bei der Begehung bestimmte Muster erkennbar? Antwort: Hinsichtlich der Ausführungsarten ist zwischen Straftaten, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen standen und denen außerhalb eines Versammlungsgeschehens zu unterscheiden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 Zu den veranstaltungstypischen Straftaten lässt sich Folgendes konstatieren: Es wurden überwiegend pro-kurdische Veranstaltungen in Form von Mahnwachen, Kundgebungen und Aufzügen in der Bremer Innenstadt festgestellt. Die Begehung veranstaltungstypischer Straftaten stand im zeitlichen und örtlichen Kontext zur Veranstaltung. Es kam dabei mehrheitlich zu Verstößen gegen das VereinsG und VersammlG durch öffentliches Darstellen verbotener PKK-Symbolik (Fahnen, Transparente) bzw. Skandieren von PKK-Parolen. Vereinzelte Konfrontationen mit Personen pro-türkischer Herkunft zeigten sich u. a. in Form von verbalen Beleidigungen, Körperverletzungsdelikten, Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auf pro-türkischen Veranstaltungen kam es vereinzelt zu körperlichen Konfrontationen zwischen den Teilnehmern und Personen kurdischer Herkunft. Zu Straftaten ohne Veranstaltungszusammenhang lässt sich konstatieren, dass hierbei in Bremen überwiegend Körperverletzungsdelikte, Beleidigungen, Bedrohungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien und Taten wegen Bildung terroristischer Vereinigungen festgestellt wurden. Bestimmte Begehungsmuster sind nicht erkennbar. Die Tatorte zu den in der Antwort zu Frage 1 benannten Fällen lassen sich den nachfolgend dargestellten Übersichten entnehmen. Stadtgemeinde Bremen: Tatort Bremen-Mitte Tatort Mitte 2015 2016 2017 2018 vorläufig § 20 Vereinsgesetz 7 5 3 11 §§ 25 ff. Versammlungsgesetz 3 2 - 5 §§ 223 ff StGB Körperverletzungsdelikte 1 8 - 1 § 129a StGB Kriminelle oder terror. Vereinigung im Ausland - 1 - - §§ 125 ff StGB Landfriedensbruch - 1 1 1 § 315b StGB Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - - - 1 § 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - - - 1 § 303 StGB Sachbeschädigungen 1 Andere - 2 4 - Tatort Bremen-Süd Tatort Süden 2015 2016 2017 2018 vorläufig § 20 Vereinsgesetz 6 - - - §§ 223 ff StGB Körperverletzungsdelikte - 1 - - § 211 StGB Totschlag - 1 - - § 303 StGB Sachbeschädigungen - - 5 - Andere 1 1 1 - Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Tatort Bremen-Ost Tatort Osten 2015 2016 2017 2018 vorläufig § 20 Vereinsgesetz - 11 - - § 303 StGB Sachbeschädigungen - 5 4 - Andere - 2 1 1 Tatort Bremen-Nord Tatort Nord 2015 2016 2017 2018 vorläufig Andere - - 2 - Tatort nicht EU-Ausland1 Tatort nicht-EU- Ausland 2015 2016 2017 2018 vorläufig § 129a StGB Kriminelle oder terror. Vereinigung im Ausland - - - 1 Stadtgemeinde Bremerhaven: Bei den Tatorten in der Stadtgemeinde Bremerhaven handelte es sich bei dem in der Antwort zu Frage 1 benannten Ermittlungsverfahren gemäß §20 VereinsG aus dem Jahr 2018 um den Stadtteil Geestemünde. Bei dem Tatort des Ermittlungsverfahrens aus dem Jahr 2017 gemäß §20 VereinsG und dem Ermittlungsverfahren wegen eines Körperverletzungsdelikts aus dem Jahr 2018 handelte es sich um den Stadtteil Mitte. 3. Welche Erkenntnisse hat der Senat aus anderen Bundesländern zu solchen Anschlägen ? Antwort: Bezogen auf die in der Vorbemerkung ausdrücklich benannten Straftaten bzw. Anschläge im Zusammenhang mit dem Konflikt in Afrin liegen dem Senat die folgenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor: Mit Beginn der türkischen Militäroffensive gegen kurdische Gebiete waren im Bundesgebiet vermehrt Solidarisierungsbekundungen mit dem kurdischen Volk in Form diverser Aufzüge und Kundgebungen zu konstatieren. Insgesamt fanden in der Bundesrepublik über 1.000 entsprechende Veranstaltungen statt. In diesem Zusammenhang kam es im gesamten Bundesgebiet zu den in der Antwort zu Frage 2 genannten, versammlungstypischen Straftaten, im Rahmen derer es vereinzelt zu gewaltorientierten Handlungen, wie zum Beispiel Brandanschlägen, kam. Bei den Veranstaltungen waren unter anderem Solidaritätsbekundungen mit Versammlungsteilnehmern durch linksextreme Gruppierungen in Form verbaler Äußerungen festzustellen. 1 Beispielfall: Ein Asylantragsteller gibt im Asylverfahren an, in der Türkei Mitglied der PKK gewesen zu sein. Dies führt zu einem Strafverfahren in Deutschland gem. § 129a StGB. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 4. Inwieweit sind dem Senat Tatzusammenhänge zwischen Straftaten in Bremen und entsprechenden Taten im gesamten Bundesgebiet bekannt? Antwort: Dem Senat sind keine Tatzusammenhänge zwischen Straftaten in Bremen und entsprechenden Taten im gesamten Bundesgebiet bekannt. In den Fällen, in denen sich Versammlungen und Aufzüge einer bestimmten, oftmals aktuellen Thematik widmen, finden bundesweit regelmäßig Versammlungen und Aufzüge in themenähnlichem Kontext statt. 5. In wie vielen Fällen gab es zu den Taten Bekennerschreiben, welche Personen oder Organisationen haben sich zu den Taten bekannt und inwiefern wurden weitere Drohungen in den Schreiben ausgesprochen? In wie vielen Fällen konnte man aufgrund der hinterlassenen extremistischen Botschaften am Tatort auf die ausführende Tätergruppierung schließen? Antwort: Zu den vorgenannten Fällen liegen weder Bekennerschreiben vor, noch ließ sich anhand der Botschaften konkret auf die ausführende Tätergruppierung schließen. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat über Vereine oder Zusammenschlüsse von PKK- Anhänger im Land Bremen? Antwort: Die nachfolgend genannten Vereine und Zusammenschlüsse haben nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden Bezüge zur PKK. • Birati e. V. (Verein zur Förderung demokratischer Gesellschaft Kurdistan) • Verein zur Förderung der kurdisch-islamischen Kultur e. V. (Trägerverein der Saidi Kurdi-Moschee) • Kurdisch-deutscher Gemeinschaftsverein in Bremerhaven • Frauenrat Seve e. V. (ehemals Internationale Fraueninitiative) • PYD Bremen (Partiya Yekitiya Demokrat) • Solikomitee Bremen (Kurdistan Solidaritätskomitees Bremen) • YXK Bremen (PKK Studierendenorganisation) Die in Bremen durchgeführten pro-kurdischen Veranstaltungen wurden mehrheitlich vom Birati e. V. veranstaltet. 7. Inwiefern werden diese Vereine oder Zusammenschlüsse zu öffentlichen Veranstaltungen des Senats oder der Bürgerschaft eingeladen? Antwort: In der Vergangenheit wurden während der Bremer Integrationswoche 2016 zwei Veranstaltungen durch den „Birati e. V.“ angemeldet. Bei den Veranstaltungen in der Bremischen Bürgerschaft handelte es sich am 06. September 2016 um das Thema „Die Rolle der Religionen in der kurdischen Gesellschaft (in Bremen)“ und am 09. September 2016 um das Thema „Jineologi – eine Alternative für die Frauenorganisationen?“ Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 Nach Kenntnis des Senats erfolgte in der Vergangenheit keine formelle Einladung der genannten Vereine und Zusammenschlüssen, an öffentlichen Veranstaltungen des Senats oder Bürgerschaft teilzunehmen. 8. Wie bewertet der Senats die Tatsache, dass Mitglieder beispielsweise der NAV-DEM von Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft und dem Präsidenten im Foyer des Hauses empfangen wurden und ein Dossier um die Vorkommnisse in Afrin entgegennahmen ? Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu dem in der Fragestellung geschilderten Empfang mit der Übergabe eines Dossiers um die Vorkommnisse in Afrin vor. 9. Wie viele Versammlungen wurden von den unter 6 genannten Vereinen und Personen mit welchem Veranstalter und welchem Thema in den Jahren 2016, 2017 bis heute (Stichtag 07.05.2018) angemeldet? Antwort: Die Anzahl der Versammlungen der in der Antwort zu Frage 6 genannten Vereine und Personen unter Nennung der Veranstalter und Themen für die Stadtgemeinde Bremen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Veranstalter Anzahl Themen 2016 Birati e. V. 22 Stoppt den Krieg in Kurdistan Tötung von 30 Kurden Cizre. Gegen Isolationshaft Öcalan. Freiheit für Öcalan, Frieden in Kurdistan. Protest gegen das Immunitätsgesetz in der Türkei. Bombenanschlag in Gaziantep. Stoppt das Massaker in Rojawa. Kobane-Tag. Festnahme von HDP-Politikern. Die HDP ist unsere Stimme. 2017 Birati e. V 17 Jahrestag Mord an 3 Kurdinnen. Freiheit für Öcalan, Frieden in Kurdistan. Jahrestag Festnahme Öcalan. Vorgänge im Dorf Kuruköy. Angriffe auf Yeziden in Shingal. Kritik an türkischer Regierung. Hungerstreik in türkischen Gefängnissen. Verbot kurdischer Sender. Gegen Isolationshaft Öcalan. Massaker in Shingal. Verschlechterung Gesundheit Öcalan. 2018 (bis 07.05.18) Birati e. V. 20 Solidarität mit Afrin. Waffen raus aus Afrin. Gegen Isolationshaft Öcalan. Einmarsch Afrin. Tourismus Boykott gegen die Türkei. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 Die Anzahl der Versammlungen der in der Antwort zu Frage 6 genannten Vereine und Personen unter Nennung der Veranstalter und Themen für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: Jahr Veranstalter Anzahl Themen 2016 Kurdischdeutscher Gemeinschaftsverein e.V. 4 „Kundgebung über militärischen Eingriff in die Osttürkei“ „Freiheit für Abdullah Öcalan und Frieden in Kurdistan – Die Isolation Abdullah Öcalan muss ein Ende haben – Die aktuelle Lage in Kurdistan und in der Türkei“ „Protestkundgebungen gegen die Handlungen in der Türkei“ Veranstaltung mit Infostand in der Fußgängerzone Bgm.-Smidt-Str. 2017 Kurdischdeutscher Gemeinschaftsverein e.V. 1 „Es soll auf den Hungerstreik der inhaftierten Gefangenen (Türkei) aufmerksam gemacht werden“ 2018 (bis 07.05.18) Kurdischdeutscher Gemeinschaftsverein e.V., 2 „Schluss mit Angriffen auf Afrin" – „Frieden in Kurdistan " „Lagerfeuer“, Newroz-Fest 10. Welcher personelle Aufwand hat sich in der Begleitung dieser Demonstrationen bei der Polizei ergeben? Antwort: Die Stundenzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten der Polizei Bremen bei der Begleitung der in der Antwort auf Frage 9 dargestellten Demonstrationen von Einsatzbeginn bis Einsatzende betrugen im Jahr 2016 = 2096 Stunden 2017 = 1187 Stunden 2018 = 2168 Stunden (bis 07.05.2018) Die Stundenzahl der eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bei der Begleitung der in der Antwort auf Frage 9 dargestellten Demonstrationen von Einsatzbeginn bis Einsatzende betrugen im Jahr 2016 = 52 Stunden 2017 = 38 Stunden 2018 = 134 Stunden (bis 07.05.2018) Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 9 11. Für welche dieser Versammlungen wurden Auflagen mit welchem Inhalt erlassen? Antwort: In der Stadtgemeinde Bremen wurden durch das Ordnungsamt zu den in der Antwort auf Frage 10 genannten Versammlungen des Birati e. V. grundsätzlich Auflagen in Form einer Verfügung erlassen. Die im genannten Zeitraum erlassenen Verfügungen differierten unwesentlich. Beispielhaft werden nachfolgend die Auflagen zu einer Veranstaltung des Birati e. V. vom 20.03.18 zum Thema „Afrin“ stark verkürzt aufgeführt: - Anwesenheitspflicht des Veranstaltungsleiters - Ordnungsgemäßer Ablauf der Veranstaltung gemäß VersG ist sicherzustellen - Hinzuziehung eines Dolmetschers für die deutsche Sprache - Stellung ausreichender Anzahl von gekennzeichneten Ordnern - Verbot des Zeigens von Kennzeichen, Symbolen und Fahnen der PKK - Verbot des Skandierens von PKK-Parolen - Verbot des Zeigens von Bildern mit dem Konterfei Öcalans - Ausschluss von Personen, die PKK-Symbolik zeigen oder PKK-Parolen skandieren In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden für die genannten Versammlungen gemäß § 15 Abs. 1 VersG i.d.R. inhaltsähnliche Anordnungen an Veranstalter erteilt. Darüber hinaus wurden Auflagen in Bezug auf bestimmte Örtlichkeiten, Lautstärke, die Bekanntgabe der Auflagen gegenüber den Versammlungsteilnehmern sowie den Verkehrsraum erlassen. 12. Im Zusammenhang mit welchen dieser Versammlungen wurden Ermittlungsverfahren aufgrund welcher Verstöße eingeleitet? Antwort: Bei mehreren der in der Vergangenheit vom Birati e. V. durchgeführten Versammlungen unter freiem Himmel waren Auflagenmissachtungen bzw. Verstöße gegen das VereinsG, VersammlG und StGB festzustellen. Die im Zusammenhang mit den in der Antwort auf Frage 9 genannten Versammlungen eingeleiteten Ermittlungsverfahren in der Stadtgemeinde Bremen sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Datum Veranstalter Thema Ermittlungsverfahren 05.11.16 Birati e. V. Die HDP ist unsere Stimme Körperverletzung, Verstoß VersammlG, Beleidigung, Verstoß VereinsG 17.12.16 Birati e. V. Schluss mit der Isolationshaft gegen Öcalan, Freiheit für Öcalan Verstoß VereinsG 05.10.17 Birati e. V. Schluss mit der Isolationshaft gegen Öcalan, Freiheit für Öcalan Verstoß VereinsG 16.10.17 Birati e. V. Verschlechterung Gesundheitszustand Öcalan Verstoß VereinsG, Landfriedensbruch 20.01.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VersammlG 24.01.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VereinsG, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 25.01.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VereinsG Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 10 26.01.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VereinsG 14.02.18 Birati e. V. Lage Afrin Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Bes. schwerer Fall des Landfriedensbruchs 22.02.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VereinsG, Verstoß VersammlG 10.03.18 Birati e. V. Lage Afrin Verstoß VersammlG In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im Rahmen der in der Antwort auf Frage 9 genannten Versammlungen keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. 13. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat vor, dass die PKK bzw. ihre „Unterstützervereine “ von Bremen aus gewaltsame Aktionen im Ausland unterstützen z.B. durch die Rekrutierung von Kämpfern, durch finanzielle oder logistische Hilfe? Die von der PKK in der Türkei über Jahrzehnte geführten Kämpfe sowie ihre politische Arbeit in Europa erfordern erhebliche finanzielle Mittel. Die PKK finanziert sich in erster Linie durch Spenden, daneben auch aus Veranstaltungserlösen und dem Verkauf von Publikationen. Die PKK ruft jährlich zu einer groß angelegten Spendenkampagne auf, die sie „das Jährliche“ nennt. Dort wird von ihren Anhängern regelmäßig die Steigerung der Spendeneinnahmen gefordert. Auch in Bremen gibt es jedes Jahr eine solche Kampagne. Die Kampfhandlungen in Syrien und im Irak haben die Bereitschaft der PKK-Anhänger, sich für den bewaffneten Kampf rekrutieren zu lassen, gesteigert. Sie folgen unter anderem Aufrufen, die von der PKK nahestehenden Medien auf einschlägigen Internetseiten, in (Jugend-) Zeitschriften oder auf Großveranstaltungen wie dem jährlichen, kurdischen Kulturfestival verbreitet werden. Auch von den örtlichen Vereinen organisierte, sogenannte „Märtyrerveranstaltungen“, bei denen gefallene Guerilla-Kämpfer glorifiziert werden, bereiten den Boden für Rekrutierungen. Eine solche „Märtyrerveranstaltung“ fand beispielsweise im Dezember 2017 in den Räumlichkeiten des „Birati e.V.“ statt. Laut der PKK-Tageszeitung „Yeni Özgur Politika“ (YÖP) vom 12. Dezember 2017, wurden die Freiheitskämpfer, die am 3./4. Dezember 1989 gefallen waren, geehrt. Vertreter der PYD und des Rates der Märtyrerfamilien hielten Reden. 14. Wie schätzt der Senat die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Bremen durch PKK-Anhänger ein? Die extremistischen „Ausländerorganisationen“ in Deutschland sind stark von Ereignissen und Entwicklungen in ihren Herkunftsländern abhängig. Im Gegensatz zu islamistischen Organisationen orientieren sie sich nicht an einer religiös-politischen Weltanschauung, sondern an weltlichen , politischen Ideologien oder Anschauungen. Die Zielrichtungen von ausländerextremistischen Organisationen lassen sich im Wesentlichen in linksextremistische, nationalistische und ethnisch motivierte Autonomie- und Unabhängigkeitsbestrebungen unterteilen. Die „Ausländerorganisationen “ sind nicht autark, sondern meistens Teil einer „Mutterorganisation“ im Herkunftsland oder zumindest ideologisch eng mit einer solchen verbunden. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 11 Die Geschehnisse in der Türkei und Syrien spiegelten sich auch in Bremen durch ein verstärktes Demonstrationsgeschehen und ein gesteigerte Emotionalisierung der Anhänger der verschiedenen Organisationen wider. Die Reaktionen der PKK, beispielsweise auf das Kennzeichenverbot, verdeutlichen ihre Bereitschaft , hinsichtlich ihrer Sicht wesentlicher Themen auch in Deutschland gewaltsam gegen staatliche Maßnahmen vorzugehen. Bisher ist jedoch keine Abkehr von der grundsätzlich gewaltfreien Grundausrichtung der PKK in Bremen festzustellen. Die Situation in Bremen bleibt weiter maßgeblich von der Lageentwicklung in der Türkei, Syrien und dem Irak abhängig. Vorfälle wie die Belagerung und Einnahme der Stadt Afrin /Syrien durch das türkische Militär oder auch der Gesundheitszustand Öcalans sind in besonderer Weise geeignet , zu einer hohen Emotionalisierung von kurdischen Gruppierungen, insbesondere unter den jugendlichen PKK-Anhängern, zu führen. Zwischen den Anhängern der PKK und Personen des türkisch-nationalen Spektrums kam es im vergangenen Jahr zu Provokationen am Rande von Demonstrationen. Ursache sind einerseits andauernde militärische Auseinandersetzungen zwischen türkischem Militär und der PKK sowie andererseits in der Türkei verübte Anschläge, zu denen sich PKK Splittergruppenbekannten . Die Vielzahl von Demonstrationen der PKK-Anhänger schafft zusätzliches Potenzial für eine direkte Konfrontation. Insbesondere bei jugendlichen PKK-Anhängern sind auch militante Aktionsformen gegen türkische Einrichtungen und Personen des türkischnationalen Spektrums zu befürchten. Von beiden Seiten kam es 2017 in Bremen zu kleineren Sachbeschädigungen an Vereinsgebäuden und Kraftfahrzeugen der jeweils anderen Seite. Je nach Entwicklung der Lage in der Türkei kann eine weitere Eskalation nicht ausgeschlossen werden. 15. Wie bewertet der Senat in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit linksextremen oder autonomen Gruppen? Linksextremisten in Deutschland unterstützen seit jeher die Autonomiebestrebungen der Kurden und arbeiten dazu mit Anhängern und Sympathisanten der kurdischen Terrororganisation PKK zusammen. Sie fordern insbesondere die Aufhebung des Betätigungsverbots der PKK in Deutschland. Die Sympathie- und Solidaritätsbekundungen von Linksextremisten mit der PKK erfolgen vor dem Hintergrund ideologischer Überschneidungen. Das politische Leitbild der kurdischen Terrororganisation wurde ursprünglich in Anlehnung an die Theorie des Marxismus-Leninismus entworfen, an der sich noch heute große Teile der linksextremistischen Szene ideologisch orientieren . Darüber hinaus sehen deutsche Linksextremisten in der Unterstützung der Kurden auch eine Möglichkeit, ihre ideologischen Positionen öffentlichkeitswirksam zu verbreiten. Linksextremisten in Deutschland solidarisieren sich mit den Autonomiebestrebungen und kämpfen der Kurden in Nordsyrien, zuletzt als das türkische Militär Anfang des Jahres 2018 die von Kurden dominierte syrische Stadt Afrin einnahm. Bundesweit gab es zahlreiche Protestaktionen und große Demonstrationen gegen die türkische Militäroffensive. In Bremen koordiniert unter anderem das „Kurdistan Solidaritätskomitee Bremen“, welches sich aus nichtextremistischen und extremistischen Gruppierungen zusammensetzt, seit mehreren Jahren politische Proteste der Kurden und organisiert Protestaktionen wie Demonstrationen und Mahnwachen. An diesen Protesten beteiligen sich stets auch Linksextremisten, insbesondere die Bremer Ortsgruppe der linksextremistischen Gruppierung „Interventionistische Linke“ (IL) . Neben den zahlreichen, überwiegend friedlich verlaufenen Protestaktionen gegen die türkische Militäroffensive verübten Unbekannte in diesem Begründungszusammenhang am 8. Mai 2018 eine „militante Aktion“ und beschädigten das Gebäude des Unternehmens Rheinmetall. 16. Welchen präventiven Ansätze verfolgt der Senat im Hinblick auf die Anhänger der PKK und inwieweit geht er offensiv gegen Unterstützervereine vor? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 12 Im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit erfolgt durch das Landesamt für Verfassungsschutz regelmäßig eine Sensibilisierung zu aktuellen Entwicklungen im Bereich des Ausländerextremismus . Dazu gehört zum einen der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht. Darüber hinaus wird auch in öffentlichen und internen Fortbildungen über die Phänomene PKK, die türkische Ülkücü-Bewegung und potenzielle Wechselbeziehungen aufgeklärt. Im Wintersemester 2017/2018 konzipierte das LfV in Zusammenarbeit mit dem LKA ein Wahlpflichtmodul zum Thema Extremismus/Terrorismus für die Polizeiausbildung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Hierbei wurde auch der Bereich Ausländerextremismus mit abgedeckt . Im Vorfeld öffentlicher Veranstaltungen der in der Antwort auf Frage 6 genannten Vereine führen das Ordnungsamt und die Polizei regelmäßig gemeinsame Gespräche mit den Verantwortlichen der Vereine durch. Darin werden unter anderem die Auflagen, insbesondere auch hinsichtlich verbotener PKK-Symbolik erörtert. Der Austausch wird in einem weiteren Gespräch direkt am Veranstaltungsort zwischen Veranstaltungsleiter und Polizei fortgesetzt. Der Bremer Verein Birati e. V. ist in das Organisationsgefüge des NAV-DEM, dem Dachverband der kurdischen Vereine in Deutschland, eingebunden. Der illegal tätige Funktionsapparat der PKK beeinflusst unverändert die ihr nahestehenden legalen Strukturen des NAV-DEM in Deutschland. Es liegen derzeit allerdings keine konkreten Erkenntnisse dahingehend vor, dass der NAV-DEM oder der Birati e. V. in konkrete Unterstützungshandlungen für die PKK eingebunden sind. Der Senat wird die Entwicklung der Strukturen zur PKK und der nahestehenden Organisationen weiterhin aufmerksam begleiten, entsprechende Straftaten in diesem Zusammenhang konsequent verfolgen und die bestehenden, rechtlichen Möglichkeiten konsequent ausschöpfen. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft