BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/1764 Landtag (zu Drs. 19/1738) 19. Wahlperiode 07.08.18 Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) vom 7. August 2018 „Zur Situation der Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an den Schulen in Bremen und Bremerhaven“ Die Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD haben folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet: „Seit Inkrafttreten des Schulgesetzes im Jahre 2009 wird an den Schulen im Land Bremen inklusiv beschult. Hintergrund für diese Entscheidung war der in der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 formulierte Anspruch eines gemeinsamen Unterrichts aller Kinder an einer Regelschule. Inklusiver Unterricht stellt neue Anforderungen an die Lehrkräfte, die in den Schulen mit wesentlich heterogeneren Lerngruppen konfrontiert werden. Dies drückt sich in unterschiedlichen Leistungsniveaus, Erstsprachen, kulturellen und religiösen Lebenshintergründen sowie unterschiedlichen körperlichen, sprachlichen, emotionalen, sozialen und geistigen Fähigkeiten aus. Die Umstellung auf Inklusion hat an den Schulen zu gewaltigen Veränderungen geführt, auch für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal. Professionelle mit unterschiedlichen Qualifikationen arbeiten nun wesentlich enger zusammen. Eine zentrale Rolle nehmen hierbei die Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik ein, da sie speziell in der Strukturierung von sehr heterogenen Lerngruppen geschult sind und ihr spezielles sonderpädagogisches Wissen ins Kollegium und die konkrete Arbeit einbringen können. Grundsätzlich ist es daher wichtig für die einzelnen Schulen sicherzustellen, dass genügend sonderpädagogische Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Diese wiederum benötigen entsprechende Arbeitsbedingungen, welche qualifiziertes Arbeiten in inklusiven Lerngruppen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die aktuelle Personalsituation im Bereich von Lehrkräften für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik? In welchen Schulformen bzw. Schulen fehlen Lehrkräfte mit welchen Qualifikationen (bitte differenziert nach Grundschulen/weiterführenden Schulen/Spezialförderzentren für die Bereiche Hören, Sehen, körperlichmotorische und sozial-emotionale Entwicklung und Bremen/Bremerhaven)? Was sind die Ursachen hierfür? Was unternimmt der Senat, dies zu verbessern? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 2 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über Engpässe an einzelnen Schulen, so dass die benötigte Förderung in den Klassen/Lerngruppen nicht im notwendigen Umfang sichergestellt werden kann (bitte differenziert nach Grundschulen/weiterführenden Schulen und Bremen/Bremerhaven)? 2.1. Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an den Schulen vermehrt zum Vertretungsunterricht mit der Folge herangezogen werden, dass die sonderpädagogische Förderung in dieser Zeit entfällt? 2.2. Wie wird sichergestellt, dass die Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) ihre zentrale Aufgabe im Rahmen inklusiver Beschulung an den Schulen und für die Schulen umsetzen und außerdem eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen gewährleistet ist? 3. Wie wird für die Schulen in Bremen und Bremerhaven sichergestellt, dass sich Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik die mit Beschluss der Kultusministerkonferenz (20.10.2011) formulierten Anforderungen für inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen aneignen und diese wiederum im Schulalltag umsetzen können? 4. Wie bewertet der Senat die derzeitigen Ausbildungskapazitäten im Bereich der Lehramtsausbildung Inklusionspädagogik/Sonderpädagogik an der Universität Bremen und welche Pläne verfolgt der Senat, um sicherzustellen, dass mehr qualifiziertes sonderpädagogisches Lehrpersonal zur Verfügung steht? 5. Welche Anstrengungen hat der Senat seit 2009 unternommen, um bereits ausgebildete Lehrkräfte für die Qualifikation als Lehrkraft für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik weiter zu qualifizieren, wie lang haben diese Weiterqualifizierungen gedauert und wie viele Lehrkräfte haben sie erfolgreich abgeschlossen (bitte differenziert nach Bremen und Bremerhaven)? Welche weiteren Pläne verfolgt der Senat diesbezüglich? 6. Welche zentralen Unterstützungsangebote gibt es für Schulen und Lehrkräfte, damit diese, ihre anspruchsvolle Aufgabe Entwicklung und Durchführung eines inklusiven Unterrichts erfolgreich bewältigen können? Inwieweit sind hier aus der Sicht des Senats weitere Maßnahmen erforderlich oder bereits geplant? 7. Wie beurteilt der Senat den Aufwand von inklusiv unterrichtenden Lehrkräften für Dokumentationspflichten und Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen?“ Der Senat beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die aktuelle Personalsituation im Bereich von Lehrkräften für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik? In welchen Schulformen bzw. Schulen fehlen Lehrkräfte mit welchen Qualifikationen (bitte differenziert nach Grundschulen/weiterführenden Schulen/Spezialförderzentren für die Bereiche Hören , Sehen, körperlich-motorische und sozial-emotionale Entwicklung und Bremen /Bremerhaven)? Was sind die Ursachen hierfür? Was unternimmt der Senat, dies zu verbessern? Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 3 Bundesweit fehlt es an sonderpädagogischen Fachkräften, wovon auch Bremen betroffen ist. Insofern bewertet der Senat die aktuelle Personalsituation als kritisch. Dieser Mangel stellt für die betroffenen Schulen eine zusätzliche Belastung dar. Im „Personalentwicklungskonzept für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in den beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven“, das der Deputation für Kinder und Bildung (am 6. September 2017) und der Bremischen Bürgerschaft (am 21. Februar 2018) vorgelegt wurde, hat der Senat dargelegt, mit welchen komplexen und vielfältigen Maßnahmen dem Lehrkräftemangel insbesondere auch im Bereich der Sonderpädagogik aktiv entgegengewirkt wird. Stadtgemeinde Bremen: An den Grundschulen der Stadtgemeinde Bremen fehlen Lehrkräfte mit der sonderpädagogischen Fachrichtung 'Geistige Entwicklung'. In den Fachrichtungen 'Lernen', 'Sprache' und 'Emotionale und soziale Entwicklung' sind nominell genügend Lehrkräfte vorhanden. An den Oberschulen der Stadtgemeinde Bremen fehlen Lehrkräfte sowohl in der Fachrichtung 'Geistige Entwicklung' als auch in den Fachrichtungen 'Lernen‘, 'Sprache' und 'Emotionale und soziale Entwicklung'. An den Gymnasien der Stadtgemeinde Bremen fehlen Lehrkräfte mit der Fachrichtung 'Geistige Entwicklung'. Stadtgemeinde Bremerhaven: In den Grund- und Oberschulen Bremerhavens fehlen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit den Fachrichtungen 'Lernen', 'Geistige Entwicklung' und 'Emotionale und soziale Entwicklung'. Spezialförderzentren und Förderzentren gibt es in Bremerhaven nicht. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat über Engpässe an einzelnen Schulen, so dass die benötigte Förderung in den Klassen/Lerngruppen nicht im notwendigen Umfang sichergestellt werden kann (bitte differenziert nach Grundschulen/weiterführenden Schulen und Bremen/Bremerhaven)? Die Senatorin für Kinder und Bildung und die Schulen befinden sich in ständigem Austausch über die Personalsituation der einzelnen Schulen und suchen gemeinsam nach spezifischen Lösungen für jeweils auftretende Engpässe. Die Einstellungsanstrengungen führen dazu, dass sich die Personalsituation der einzelnen Schulen laufend kurzfristig verbessern kann. Insgesamt stellt sich die Personalsituation derzeit wie folgt dar: Stadtgemeinde Bremen: In der Stadtgemeinde Bremen sind zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage rechnerisch an den Grundschulen ca. 7 Stellen und an den Gymnasien 5 Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte mit der Fachrichtung 'Geistige Entwicklung' nicht besetzt. An den Oberschulen sind ca. 52 Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte mit den Fachrichtungen 'Lernen', Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 4 'Sprache' und 'Emotionale und soziale Entwicklung' und ca. 13 Stellen für sonderpädagogische Lehrkräfte mit der Fachrichtung 'Geistige Entwicklung' nicht besetzt. Aufgrund des vorherrschenden Fachkräftemangels auch im Bereich der Sonderpädagogik-Lehrkräfte haben die Schulen diese Stellenbedarfe in weiten Teilen mit anderen Fachlehrkräften besetzt. Anstehende Abgänge werden dann sukzessiv mit Sonderpädagogiklehrkräften besetzt, so dass der Fachkräftebedarf im Bereich Sonderpädagogik nach und nach durch z.B. erhöhte Ausbildungskapazitäten oder den Weiterbildungsstudiengang abgebaut wird. Stadtgemeinde Bremerhaven: An allen Grund- und Oberschulen sowie der Werkstufe an den berufsbildenden Schulen fehlen 7 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit der Fachrichtung 'Geistige Entwicklung' und 23 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit den Fachrichtungen 'Lernen', 'Sprache' und 'Emotionale und soziale Entwicklung'. 1.1 Inwieweit ist dem Senat bekannt, dass Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik /Sonderpädagogik an den Schulen vermehrt zum Vertretungsunterricht mit der Folge herangezogen werden, dass die sonderpädagogische Förderung in dieser Zeit entfällt? Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik werden in ihrer heutigen Ausbildung nach den Standards der Kultusministerkonferenz bundesweit sowohl für Sonderpädagogik als auch für das Unterrichten in ein bis zwei Fächern ausgebildet. Dies dient dem Ziel, im Berufsalltag die sonderpädagogische Expertise unmittelbar mit der unterrichtsfachbezogenen Expertise verbinden zu können. Dennoch sollen sie, gerade aufgrund des Fachkräftemangels im sonderpädagogischen Bereich, in Bremen im Grundsatz nicht für die Vertretung im Fachunterricht an Schulen eingesetzt werden, denn dies würde wieder eine weitere Versorgungslücke in der Sonderpädagogik nach sich ziehen. Die Schulaufsicht weist darauf ausdrücklich hin. Die Schulleitungen sind angehalten , nur in absoluten Notfällen, wenn es gar keine anderen Vertretungsmöglichkeiten gibt, sonderpädagogische Lehrkräfte auch für Unterrichtsvertretungen einzusetzen. 1.2 Wie wird sichergestellt, dass die Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) und die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) ihre zentrale Aufgabe im Rahmen inklusiver Beschulung an den Schulen und für die Schulen umsetzen und außerdem eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Einrichtungen gewährleistet ist? Der Teil 2 der „Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik“ regelt die Aufgaben der Regionalen Beratungs- und Unterstützungssysteme (ReBUZ) und der Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) und beschreibt deren individuelle Zusammenarbeit. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 5 Im Rahmen ihres Auftrages (siehe § 2 Statut der Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren vom 11.06.2015) arbeiten die ReBUZ eng mit den ZuP zusammen. Durch die Stellenaufstockung in den ReBUZ in 2018 im Zusammenhang mit dem Fachpolitischen Handlungskonzept werden die ReBUZ künftig zeitnäher auf die Beratungsund Unterstützungsanfragen der Schulen eingehen können. Die Leitungen der ReBUZ führen regelmäßig themenorientierte Sitzungen mit ihren ZuP-Leitungen der Region durch. Unterstützt werden sie hierbei bei Bedarf von der Fachreferentin Inklusion/Sonderpädagogik sowie der Fachaufsicht der ReBUZ der senatorischen Behörde. Des Weiteren werden auf Grundlage des Modells der kooperativen Steuerung seitens der senatorischen Behörde die Vertretungen der ZuP der Schulen und der ReBUZ bei der Erarbeitung von neuen Konzepten zur Unterstützung der inklusiven Arbeit in den Schulen und deren Umsetzung einbezogen. Eine neue Verankerung dieser Zusammenarbeit wird es ab September 2018 entsprechend der Empfehlungen des Berichtes der Expertengruppe zur Evaluation der Bremer Schulreform, in der AG „Inklusive Bildung “ geben. Zusätzlich nehmen die Leitungen der ZuP und der ReBUZ an den Schulleiterdienstbesprechungen der zuständigen Schulaufsicht teil. Neu ernannte Schulleitungsmitglieder werden zudem in der Fortbildungsmaßnahme „ProfiS“ u.a. für diesen Themenbereich qualifiziert. 3. Wie wird für die Schulen in Bremen und Bremerhaven sichergestellt, dass sich Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik die mit Beschluss der Kultusministerkonferenz (20.10.2011) formulierten Anforderungen für inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen aneignen und diese wiederum im Schulalltag umsetzen können? Die Lehramtsausbildung im Studium und im Vorbereitungsdienst erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 Bremisches Ausbildungsgesetz für Lehrämter nach den Standards der Kultusministerkonferenz für die „Lehrämter“, für die „Bildungswissenschaften“ und für die „Fachwissenschaften und Fachdidaktiken“ in der Lehrerbildung. Die Kommission Lehrerbildung hat auf Bundesebene im Auftrag der KMK vom 20.10.2011 zur „Inklusive(n) Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“ dafür Sorge getragen, dass in Abstimmung mit allen Fachverbänden die Anforderungen im Zuge der Inklusion an die Lehramtsausbildung in den o.g. Standards aufgenommen wurden. Damit wird Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 6 seitens der KMK einerseits zum Ausdruck gebracht, dass es der sonderpädagogischen Fachexpertise weiterhin bedarf und dass andererseits die mit der Inklusion verbundenen Aufgaben nicht allein den sonderpädagogischen Lehrkräften zugesprochen werden können, sondern in jedem Unterricht wahrgenommen werden müssen. Dieser Anspruch findet seinen inhaltlichen Niederschlag in der o.g. Lehramtsausbildung an der Universität Bremen. Die Universität trägt über das interne Qualitätsmanagementsystem dafür Sorge, dass diese Standards umgesetzt werden, und in den Akkreditierungsprozessen der lehramtsbezogenen Studiengänge wird u.a. die Einhaltung der Standards der KMK durch die externen Gutachter/innen überprüft. 4. Wie bewertet der Senat die derzeitigen Ausbildungskapazitäten im Bereich der Lehramtsausbildung Inklusionspädagogik/Sonderpädagogik an der Universität Bremen und welche Pläne verfolgt der Senat, um sicherzustellen, dass mehr qualifiziertes sonderpädagogisches Lehrpersonal zur Verfügung steht? Das sonderpädagogische Lehramt wird in Bremen seit dem WS 2011/12 in Kombination mit zwei Grundschulfächern ausgebildet. Die Studierenden erreichen eine Doppelqualifizierung für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und das Lehramt an Grundschulen und entscheiden sich mit dem Vorbereitungsdienst für eines der beiden Lehrämter. Die derzeitigen Ausbildungskapazitäten von ca. 60 Studienanfängerinnen und Studienanfängern pro Jahr jeweils im Bachelor- und im Masterstudiengang in dieser Doppelqualifizierung für das Lehramt für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik und das Lehramt an Grundschulen hält der Senat für ausreichend, um den Bedarf des Landes Bremen an inklusionspädagogisch ausgebildeten Lehrkräften im Grundschulbereich decken zu können. Ab dem Wintersemester 2018/19 wird zusätzlich der Studiengang „Lehramt für Inklusive Pädagogik /Sonderpädagogik“ mit dem Schwerpunkt auf Oberschulen und Gymnasien, d.h. mit einem gymnasialen Fach, eingeführt. Dieses allgemeinbildende Fach ist Deutsch, Englisch oder Mathematik. Vorgesehen ist eine Ausbildungskapazität von 30 Studienplätzen im Bachelor -Studiengang und 30 Studienplätzen im Master of Education-Studiengang. Sollte der Masterstudiengang keine Auslastung von 100% haben, können im Bachelor-Studiengang auch mehr als 30 Studienanfängerinnen und Studienanfänger zugelassen werden. Diese Ausbildungskapazitäten hält der Senat für ausreichend, um zukünftig den Bedarf des Landes Bremen an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen für den Einsatz an Oberschulen und Gymnasien decken zu können. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 7 5. Welche Anstrengungen hat der Senat seit 2009 unternommen, um bereits ausgebildete Lehrkräfte für die Qualifikation als Lehrkraft für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik weiter zu qualifizieren, wie lang haben diese Weiterqualifizierungen gedauert und wie viele Lehrkräfte haben sie erfolgreich abgeschlossen (bitte differenziert nach Bremen und Bremerhaven)? Welche weiteren Pläne verfolgt der Senat diesbezüglich? Die Deputation für Bildung hat 5. Dezember 2012 die Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung zum Lehramt für Inklusive Pädagogik/ Sonderpädagogik (IPWeiterbildungsV) beschlossen. Auf dieser Grundlage wird Lehrkräften in Bremen das Angebot gemacht, sich unter definierten Voraussetzungen in zwei Jahren berufsbegleitend zu Lehrkräften für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik weiterbilden zu lassen. Die Weiterbildung erfolgte in der Stadtgemeinde Bremerhaven in den ersten drei Durchgängen in Zusammenarbeit mit der Universität Oldenburg und in der Stadtgemeinde Bremen mit der Universität Bremen. Inzwischen nehmen auch Lehrkräfte aus Bremerhaven an der Weiterbildung an der Universität Bremen teil. Durch diese partnerschaftliche Ergänzung in den ersten Durchgängen beider Stadtgemeinden konnten in der Stadtgemeinde Bremerhaven 45 Lehrkräfte und in der Stadtgemeinde Bremen 63 Lehrkräfte die sonderpädagogische Lehramtsbefähigung erlangen. Die Weiterbildungsmaßnahme wird fortgesetzt. 6. Welche zentralen Unterstützungsangebote gibt es für Schulen und Lehrkräfte, damit diese, ihre anspruchsvolle Aufgabe Entwicklung und Durchführung eines inklusiven Unterrichts erfolgreich bewältigen können? Inwieweit sind hier aus der Sicht des Senats weitere Maßnahmen erforderlich oder bereits geplant? Das Landesinstitut für Schule (LIS) unterstützt im Bereich der Fortbildung Schulen und Lehrpersonen mit einem fokussierten Angebot, das sich in Teilen explizit auf die Aufgaben der Lehrpersonen für Inklusive Pädagogik richtet. Hierbei stehen die spezifischen Aufgaben dieser Personalgruppe in Vordergrund (insbesondere Diagnostik). Darüber hinaus liegt besonderes Augenmerk auf pädagogischen wie fachlichen Themen im inklusiven Kontext, der für alle Schulen und jede schulische Personalgruppe als grundsätzlicher Auftrag jenseits sonderpädagogischer Aspekte im engeren Sinne anzusehen ist. Die Zielgruppen umfassen dementsprechend die Lehrpersonen der Inklusiven Pädagogik, berücksichtigen und unterstützen allerdings auch die Entwicklung multiprofessioneller Teams. Das LIS beabsichtigt, das Angebot schulbezogener Maßnahmen weiter auszubauen, so dass noch stärker als bisher die jeweils spezifische Bedarfslage der Einzelschule auf ihrem Weg Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft 8 zur inklusiven Schule Berücksichtigung findet. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Multiplikator /innen in zentralen Veranstaltungen für die Schulen zu qualifizieren und inklusiven Unterricht vor Ort zu unterstützen. Dabei stehen u.a. Bausteine zur Personalentwicklung, zur Unterstützung multiprofessioneller Teams und der Arbeit im Jahrgang, zum Unterrichten in heterogenen Lerngruppen, zum Umgang mit störendem Verhalten und zur Elternarbeit im Zentrum, um sie mit den Schulen entsprechend der jeweiligen schulspezifischen Bedarfslagen bearbeiten zu können. 7. Wie beurteilt der Senat den Aufwand von inklusiv unterrichtenden Lehrkräften für Dokumentationspflichten und Netzwerkarbeit mit anderen Institutionen? Zu den Aufgaben der Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik gehören seit je her Beratung, Diagnostik und Unterrichtung in den von ihnen studierten fachlichen Schwerpunkten . Teil ihrer dienstlichen Aufgaben ist die Erstellung von Förderplänen mit den anderen Mitgliedern der multiprofessionellen Teams. Im § 10 der „Ersten Verordnung für unterstützende Pädagogik“ sind die Anfertigung und Dokumentation der Förderpläne definiert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehören auch die Zusammenarbeit je nach individuellen Erfordernissen der einzelnen Schülerinnen und Schüler mit anderen Institutionen, wie den ReBUZ, dem Amt für Soziales und Jugend (Abteilung 2 der SJFIS), den Einrichtungen von therapeutischen Maßnahmen sowie der Sozialpädiatrischen Abteilung des Gesundheitsamtes. In ihrer Arbeit werden sie von den ZuP-Leitungen der Schulen unterstützt. Dokumentation und Netzwerkarbeit sind von zentraler Bedeutung dafür, in allen schulbezogenen Situationen ein gemeinsames, einheitliches Vorgehen sicherzustellen, d.h. den aktuellen Entwicklungsstand der Schülerin und des Schülers jeweils zu begleiten und individuelle Fördermaßnahmen systematisch entwickeln , umsetzen und fortsetzen zu können. Vorlä ufige, unredigierte Fassung – Parlamentsdokumentation der Bremischen Bü rgerschaft „Zur Situation der Lehrkräfte für Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an den Schulen in Bremen und Bremerhaven“